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Allgemeine Informationen zur Wahl des Gemeinderats 2024

Wegen Ablauf der Amtszeit wird die Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Beuren notwendig.

 

Hier finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung PDF-Datei Seite 1 (PDF-Datei)

Öffentliche Bekanntmachung PDF-Datei Seite 2 (PDF-Datei)

Öffentliche Bekanntmachung PDF-Datei Seite 3 (PDF-Datei)

 

Die Wahl findet am Sonntag. 09. Juni 2024 statt.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Gemeinderatswahl gelten die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO) in der jeweils aktuellen Fassung.

Änderungen im Kommunalwahlrecht

Der Landtag von Baden‐Württemberg hat am 29. März 2023 eine Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen. Damit sind bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 – analog zum Landtagswahlrecht – auch wohnungslose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gemeindegebiet wahlberechtigt und können so an den Kommunalwahlen teilnehmen.

Zudem wurde das Mindestalter für die Wahl in ein kommunales Gremium von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Damit hat diese Altersgruppe in Baden‐Württemberg erstmals nicht nur das aktive, sondern auch das passive Wahlrecht bei einer Gemeinderatswahl. Das bedeutet: 16-Jährige können selbst kandidieren.

Fragen und Antworten zur Gemeinderatswahl

Wer darf wählen? (aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Beurener Bürger*innen. Dies sind alle

  • Deutschen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Beuren ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Wer sein Wahlrecht durch Fortzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und binnen drei Jahren wieder zuzieht oder die Hauptwohnung begründet, wird mit dem Tag der Anmeldung wieder wahlberechtigt und wählbar.

Wer darf gewählt werden? (passives Wahlrecht)

Es sind in der Gemeinde Beuren 14 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 28.

Das passive Wahlrecht bei der Gemeinderatswahl ist das Recht, für das Amt des Gemeinderats zu kandidieren.

Sie können kandidieren, wenn Sie

  • am Wahltag Bürger der Gemeinde Beuren sind.
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Nicht wählbar ist, wer

  • infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt
  • infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
  • Unionsbürger/-innen sind darüber hinaus auch dann nicht wählbar, wenn sie infolge einer Entscheidung des Mitgliedsstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.

Wie können Wahlvorschläge gemacht werden und wofür werden sie benötigt?

Um gewählt werden zu können, muss ein Wahlvorschlag gemacht werden. Dieser kann von Parteien und Wählervereinigungen gemacht werden.

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen beginnt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung der Wahl. Diese wird in Beuren am 08.02.2024 im Amtsblatt erscheinen.

Die Einreichungsfrist endet am 28. März 2024 (73. Tag vor der Wahl), 18 Uhr.

Wahlvorschläge sind bei der Vorsitzenden der Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Beuren, Frau Marina Schall, Linsenhofer Str. 2, 72660 Beuren, schriftlich einzureichen.

Wie wird gewählt?

Jede*r Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte/Gemeinderätinnen zu wählen sind (14). Die Wahlberechtigten können Bewerber*innen aus anderen Wahlvor-schlägen übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerber*innen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

Die 14 zu besetzende Sitze werden zunächst nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers auf die einzelnen Wahlvorschläge verteilt. Die Anzahl der Sitze, die ein Wahlvorschlag erhält, ist dabei alleine von der erreichten Gesamtstimmenzahl abhängig. Theoretisch kann es sogar vorkommen, dass ein*e Bewerber*in, der/die die meisten Stimmen erhalten hat, keinen Sitz im Gemeinderat erhält, weil sein/ihr Wahlvorschlag insgesamt zu wenige Stimmen errungen hat.

Die Zahl der Stimmen für die einzelnen Bewerber*innen werden erst in einem zweiten Schritt herangezogen. Dabei werden die errungenen Sitze eines Wahlvorschlags den Bewerber*innen in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmen zugeteilt.

Woher erhalte ich die Unterlagen für die Briefwahl?

Wenn Sie ihre Stimme durch Briefwahl abgeben möchten, benötigen Sie einen Wahlschein.

Dazu müssen Sie

  • für die Gemeinderatswahl 2024 wahlberechtigt sein und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Die Beantragung kann in unterschiedlicher Weise erfolgen

  • persönlich
  • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
  • schriftlich (auch per Telefax und E-Mail oder QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung)

Hinweis: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Verwenden Sie für den Antrag, wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an die Gemeinde Beuren zurück.

Der Antrag auf Briefwahl muss folgende Angaben enthalten

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Nummer im Wählerverzeichnis (siehe Wahlbenachrichtigung)

Was muss ich am Wahltag mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren amtlichen Personalausweis mit. Unionsbürger müssen einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen.

In welchem Wahllokal kann ich wählen gehen?

Ihr zugewiesenes Wahllokal ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Gemeinde Beuren ist für die Kommunal- und Europawahl in zwei Wahllokale aufgeteilt. Ein Wahllokal befindet sich in der Kelter, das andere in der Turn- und Festhalle.

Zeitplan

    • Öffentliche Bekanntmachung der Wahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen: spätestens 28.März 2024
    • Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen: spätestens 28. März 2024, 18:00 Uhr
    • Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge: 03.04.2024
    • Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge: 20. Mai 2024
    • Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl: spätestens am 16. Mai 2024
    • Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Frist für Anträge zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses: 21. Mai 2024 bis 24. Mai 2024
    • Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahlen: spätestens am 3. Juni 2024
    • Wahltag 9. Juni 2024
    • Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses: baldmöglichst nach der Wahl
    • Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss: voraussichtlich am 10. Juni 2024
 

Informationen zur Kommunal- und Europawahl finden Sie bei der dafür zuständigen Stelle.

Bürgermeisterwahl 15.10.2023

Allgemeine Informationen zur Bürgermeisterwahl 2023

Wegen Ablauf der Amtszeit wird die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Gemeinde Beuren notwendig.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.02.2023 den Termin für die Bürgermeisterwahl 2023 festgelegt.

 

Die Wahl findet am Sonntag. 15. Oktober 2023 statt.

 

Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat/ keine Kandidatin mehr als 50% der Stimmen erhalten, so findet am 05.November 2023 die Stichwahl statt.

 

Die Wahlen werden nach den Neuregelungen des Kommunalwahlrechts durchgeführt. Die Rechtsgrundlagen sind die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO) in der jeweils gültigen Fassung.

 

Fragen und Antworten zur Bürgermeisterwahl

 

Wer darf wählen? (aktives Wahlrecht)

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Bei der Wahl Ihres Bürgermeisters sind Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag

  • Mindestens 16 Jahre alt sind,
  • Seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.

Als Unionsbürger sind Sie unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl des Bürgermeisters nicht wahlberechtigt.

Wahlberechtigt sind auch Deutsche und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich gewöhnlich in Beuren aufhalten, aber keinen festen Wohnsitz haben.

 

Wer darf gewählt werden? (passives Wahlrecht)

Das passive Wahlrecht bei der Bürgermeisterwahl ist das Recht, für das Amt der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters zu kandidieren.

Sie können kandidieren, wenn Sie

  • Deutsche/-r im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind oder Unionsbürger/-in sind und in Deutschland wohnen,
  • wenn Sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Nicht wählbar ist, wer

  • vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge eines Richterspruchs in der BRD die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
  • als Beamter oder Beamtin im förmlichen Disziplinarverfahren durch Urteil aus dem Dienst entfernt worden oder gegen wen in einem anderen Mitgliedsstaat der EU eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist
  • wegen einer vorsätzlichen Tat in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU zu einer Freiheitsstrafe verurteil worden ist, die bei einem Beamten/ einer Beamtin zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führt
  • Unionsbürger/-innen sind darüber hinaus auch dann nicht wählbar, wenn sie infolge einer Entscheidung des Mitgliedsstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.

Über die Zulassung der Bewerbungen entscheidet der Gemeindewahlausschuss. Er lässt eine Bewerbung zu, wenn Sie allen Anforderungen entspricht (Bsp. Form, Frist, erforderliche Anzahl von Unterstützungsunterschriften)

 

Woher erhalte ich die Unterlagen für die Briefwahl?

Wenn Sie ihre Stimme durch Briefwahl abgeben möchten, benötigen Sie einen Wahlschein.

Dazu müssen Sie

  • für die Bürgermeisterwahl 2023 wahlberechtigt sein und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Die Beantragung kann in unterschiedlicher Weise erfolgen

  • persönlich
  • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
  • schriftlich

Hinweis: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Verwenden Sie für den Antrag, wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an die Gemeinde Beuren zurück.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Nummer im Wählerverzeichnis (siehe Wahlbenachrichtigung)
 

Was muss ich am Wahltag mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren amtlichen Personalausweis mit. Unionsbürger müssen einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen.

 

In welchem Wahllokal kann ich wählen gehen?

Ihr zugewiesenes Wahllokal ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Gemeinde Beuren ist für die Bürgermeisterwahl in zwei Wahllokale aufgeteilt. Ein Wahllokal befindet sich in der Kelter, das andere in der Turn- und Festhalle.

 

Bewerbung

Bewerbungen für die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Beuren können noch bis zum Montag, den 18. September um 18 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Roland Krohmer, -Bürgermeisteramt- Linsenhofer Straße 2, 72660 Beuren verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Die für die Bewerbung erforderlichen Angaben sind in der Stellenausschreibung vom 16. Juni 2023 enthalten.

Während der Einreichungsfrist können Bewerbungen gegebenenfalls auch wieder zurückgezogen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Wählbarkeitsbescheinigung (Die Bescheinigung stellt die Gemeinde des Hauptwohnsitzes aus).
  • Versicherung an Eides statt
  • Unterstützungsunterschriften

Die Formulare sind bei der Gemeinde Beuren, Hauptamt, Linsenhofer Straße 2 erhältlich.

Bitte beachten Sie, dass die oben aufgeführten Unterlagen schriftlich und im Original, mit Unterschrift versehen, eingereicht werden müssen.

 

Zeitplan

  • Öffentliche Ausschreibung 16. Juni 2023

Die Stellenausschreibung erfolgte am 16. Juni 2023 im Staatsanzeiger und dem Amtsblatt der Gemeinde Beuren.

  • Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin31. August 2023

Hier gelangen Sie zum Pdf-Dokument (PDF-Datei)

  • Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wähler-verzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl 31. August 2023

Hier gelangen Sie zum Pdf-Dokument Teil 1 (PDF-Datei)

Hier gelangen Sie zum Pdf-Dokument Teil 2 (PDF-Datei)

 
  • Ende der Bewerbungsfrist 18. September 2023, 18.00Uhr
  • Sitzung des Gemeindewahlausschuss 20. September 2023

Nach Prüfung der Bewerbungen findet die Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 20. September 2023 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier werden die Bewerber/-innen zur Wahl zugelassen, die die formellen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

 
  • Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Tagen und Wochen durch die Amtsbotin der Gemeinde Beuren zugestellt. Sobald Ihnen diese vorliegen, können Sie auf Wunsch die Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt Beuren, Bürgerbüro anfordern. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt „Fragen und Antworten zur Bürgermeisterwahl/ Woher erhalte ich die Unterlagen für die Briefwahl?“

 
  • Bewerbervorstellung in der Kelter 25. September 2023

Für die zur Wahl zugelassenen Bewerber/-innen findet am 25.September 2023 um 19.00 Uhr die offizielle Kandidatenvorstellung statt. Jedem Kandidaten / jeder Kandidatin steht für seine / ihre Vorstellung eine Redezeit von 20 Minuten zur Verfügung. Liegt nur eine Bewerbung vor beträgt die Redezeit 30 Minuten. Im Anschluss an die Kandidatenvorstellung findet eine offene Fragerunde statt.

 
  • Wahltag 15. Oktober 2023

Die Wahl findet am 15. Oktober 2023 statt. Gewählt werden kann im jeweils zugewiesenen Wahllokal von 08.00 bis 18.00 Uhr

 
  • Falls notwendig: Stichwahl 05. November 2023

Erhält kein Bewerber/ keine Bewerberin die erforderliche Mehrheit von mindestens 50%, findet am Sonntag den 05. November 2023 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern/ Bewerberinnen mit der höchsten Stimmzahl statt. Gewählt ist wer mehr Stimmen erhält. Eine Rücknahme der Bewerbung nach dem ersten Wahlgang ist nicht möglich.

 
  • Amtseinsetzung Dezember 2023

Die Amtseinsetzung des Bürgermeisters ist im Dezember 2023 19.00Uhr geplant, nähere Informationen sowie das Datum der Amtseinsetzung wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

 

Gemeindewahlausschuss

Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sind für die kommunalen Wahlen zuständig und wurden durch den Gemeinderat gewählt.

Vorsitzender:                                    stellvertretender Bürgermeister Roland Krohmer

Stellvertretende Vorsitzende:           Hauptamtsleiterin Marina Schall

Beisitzer:

  • Gemeinderat Bernhard Klaß
  • Gemeinderat Dr. Michael Buchmann
  • Gemeinderätin Dr. Regina Birner

Stellvertretende Beisitzer:

  • Gemeinderat Tobias Kröll
  • Gemeinderat Günter Cejpa
  • Gemeinderat Daniel Schäfer

Aufgaben:

  • Leitung der Bürgermeisterwahl
  • Zulassung der Wahlvorschläge
  • Prüfung der Wählbarkeit der Bewerber/-innen
  • Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 15.10.2023 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 05.11.2023 Teil 1 (PDF-Datei)

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 15.10.2023 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 05.11.2023 Teil 2 (PDF-Datei)

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin (PDF-Datei)

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 15.10.2023 (PDF-Datei)

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 15.10.2023 Teil 1 (PDF-Datei)

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 15.10.2023 Teil 2 (PDF-Datei)

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin Teil 1 (PDF-Datei)

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin Teil 2 (PDF-Datei)

 

Wahlergebnis

Hier gelangen Sie zum Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl vom 15.10.2023

Wahlergebnisse bis 2021

Bundestagswahl 2021 Wahlergebnisse

Landtagswahl 14.03.2021 Wahlergebnisse

Hier finden Sie eine Übersicht der letzten Wahlen sowie die Wahlergebnisse der Gemeinde Beuren bis 2021. Des weiteren können Sie auch hier die Ergebnisse im Wahlportal abrufen.

Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S 21-Kündigungsgesetzes