Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Beteiligung gemäß § 47 d Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Beuren, 4. Stufe
Der Gemeinderat der Gemeinde Beuren hat in den öffentlichen Sitzungen am 05.05.2025 den Entwurf zum Lärmaktionsplan gebilligt. Die Öffentlichkeit wird gemäß § 47 d Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz am Verfahren beteiligt.
Die Gemeinde Beuren ist verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne fortzuschreiben. Grundlage ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, 2002/49/EG – kurz Umgebungslärmrichtlinie. Diese legt fest, dass anhand von Lärmkarten der Umgebungslärm für Hauptverkehrswege und Ballungsräume zu ermitteln ist und entsprechend den Kartierungsergebnissen Lärmaktionspläne aufzustellen sind mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der 4. Stufe beschränkt sich auf den Straßenverkehr und umfasst dabei in Beuren und Balzholz den Bereich Linsenhofer Straße/L1210 und Balzholzer Straße/Metzinger Straße.
Zusätzlich zur Veröffentlichung des Lärmaktionsplans im Internet, werden die Unterlagen als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus in Beuren, Linsenhofer Straße 2 während der Veröffentlichungsfrist und folgender Zeiten für jedermann öffentlich ausgelegt:
Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Beuren abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
Lärmsanierung an der L 1210 in Beuren - Schalltechnische Untersuchung
Aufgrund der Lärmbelastung in der Ortsdurchfahrt in Beuren wurde untersucht ob an bestehenden Gebäuden die Auslösewerte für eine Lärmsanierung durch die Landesstraße L 1210 überschritten sind.
Antrag auf Zuschuss zu den Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung
Im Rahmen der Lärmsanierung werden Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden nach diesen Hinweisen ersetzt. Lärmsanierung beruht auf haushaltsrechtlichen Regelungen und wird im Rahmen der vorhandenen finanziellen Haushaltsmittel als freiwillige Leistung durchgeführt. Voraussetzung dafür ist, dass die Schallimmissionsgrenzwerte für Lärmsanierung an einer Gebäudefassade überschritten sind. Einen Antrag auf Zuschuss zu den Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung können Sie bei der Gemeinde Beuren stellen.