Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Morglachäcker – 1. Änderung“
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Beuren hat am 16.05.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Morglachäcker“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern (Bezeichnung „Gewerbegebiet Morglachäcker – 1. Änderung“).
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 03.05.2022 wurde gebilligt. Es wurde beschlossen die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB abgesehen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Beuren im Gewerbegebiet „Morglachäcker“ und umfasst die nordöstlichen bzw. nördlichen Teilflächen der Grundstücke Morglachstraße 1-7 und die öffentliche Fläche bis zum Geh- und Radweg entlang der Linsenhofer Straße.
Für den Planbereich ist der Lageplan des Planentwurfes in der Fassung vom 03.05.2022 maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel der Planung ist die Neuordnung der Flächen für Pflanzgebot im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Morglachäcker“ entlang der Linsenhofer Straße. Die Neuordnung soll so erfolgen, dass eine Eingrünung entlang der Linsenhofer Straße weiterhin gewährleistet ist. Darüber hinaus soll die bestehende Zufahrtsregelung für die Grundstücke Morglachstraße 5 und 7 über den bestehenden Gehweg planungsrechtlich gesichert werden.
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 03.05.2022 wird mit Begründung und der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung in der Zeit vom 07.06.2022 bis 08.07.2022 im Rathaus in Beuren, Linsenhofer Straße 2, öffentlich ausgelegt. Die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Planentwurfes können ab dem 07.06.2022 unten stehend eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift an die Gemeindeverwaltung oder als elektronische Erklärung per Email an beuren@beuren.de abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Beuren, 27.05.2022
gez.
Daniel Gluiber
Bürgermeister