Aus dem Gemeinderat: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Beuren
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
ÖffnungszeitenMitarbeiterGemeinderatKindergarten

Aus dem Gemeinderat von 2023

Artikel vom 31.01.2023

Aus dem Gemeinderat vom 11.12.2023

Bekanntgaben

Bürgermeister Gluiber berichtete über die beratenen Themen aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung vom 20.11.2023. Es wurde über die Gründung einer Genossenschaft zur Regionalvermarktung informiert, welche sich zwischenzeitlich bereits gegründet hat. Die Gemeinde Beuren ist der Genossenschaft ebenfalls beigetreten. Außerdem stimmte das Gremium einer Anpassung des Kindergartenvertrages mit der ev. Kirchengemeinde Beuren zu. Diese Anpassungen beinhalten eine weitere Gruppe im Kindergarten Kelterplatz, die im November 2023 hinzugekommene Gruppe im Naturkindergarten und die Finanzierung der fachlichen Gesamtleitung.

Darüber hinaus entschloss sich das Gremium zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem Naturkindergartengebäude.

Außerdem wurde die Anpassung der Eintrittspreise der Panorama Therme Beuren zum 15.12 2023 beraten und beschlossen.

Zudem wurden über die zu verändernden Stellen in der Kämmerei beraten und beschlossen. 

Kalkulation und Festsetzung der Abwassergebühren 2024

Bürgermeister Gluiber erläuterte die Sitzungsvorlage. Spätestens alle 5 Jahre müssen die Abwassergebühren nach Vorgabe der Kommunalaufsicht neu kalkuliert werden. Der aktuelle Kalkulationszeitraum wurde zum 01.01.2018 festgesetzt und endet zum Jahresende 2024. Das Büro Allevo Kommunalberatung GmbH aus Obersulm hat die Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2024 vorgenommen.

Beim Abwasser dürfen keine Gewinne erzielt werden, daher kann es vorkommen, dass die Gebühren bei einer Überdeckung günstiger als die tatsächlichen aktuellen Preise ausfallen. Sollte es zu einer Unterdeckung gekommen sein, fallen die Gebühren höher als die tatsächlich aktuellen Preise aus.

Im laufenden Gebührenabschnitt kam es zu einer Überdeckung, daher müssen die Einwohnerinnen und Einwohner für das Jahr 2024 pro Kubikmeter Schmutzwasser 1,46 € statt dem kalkulierten Gebührensatz von 2,36 € an Abwassergebühren bezahlen.

Das Gremium sprach sich dafür aus, die Kostenschätzung zukünftig nicht jährlich, sondern in Abständen von ca. 3 Jahren durchzuführen, um Gutachterkosten für die Kalkulation zu sparen. Bürgermeister Gluiber erklärte, dass die Jahresabschlüsse von 2019 und 2020 noch fehlen, daher kann die Kostenschätzung zunächst nur für das Jahr 2024 vorgenommen werden. Sobald diese jedoch abgeschlossen sind, hält auch er es für sinnvoll die Kalkulation und Festsetzung er Abwassergebühren alle 3 Jahre vorzunehmen.

Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:

  1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 30.11.2023 wurde zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebühren­sätze vorgele­gen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt.
  2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 wurde zugestimmt.
  3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der
    Ab­schreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wurde ausdrücklich zugestimmt.
  4. Der Straßenentwässerungsanteil wurde, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:

Aus den Betriebskosten:

Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken                   13,5 %

Regenwasserkanäle                                                                                               27,0 %

Kläranlagen                                                                                                               1,2 %

Aus den kalkulatorischen Kosten:

Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken                   25,0 %

Regenwasserkanäle                                                                                               50,0 %

Kläranlagen                                                                                                               5,0 %

5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung wurden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit den folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und         Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:

Aufteilung der Betriebskosten:                                                   SW                    NW

Mischwasserkanäle                                                                      50,0 %           50,0 %

Regenwasserkanäle                                                                       0,0 %         100,0 %

Zuleitungssammler                                                                       50,0 %           50,0 %

Regenüberlaufbecken                                                                  50,0 %           50,0 %

Kläranlagen                                                                                   90,0 %           10,0 %

 

Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:                                     SW                    NW

Mischwasserkanäle                                                                        60,0 %           40,0 %

Regenwasserkanäle                                                                         0,0 %         100,0 %

Zuleitungssammler                                                                         60,0 %           40,0 %

Regenüberlaufbecken                                                                     60,0 %           40,0 %

Kläranlagen                                                                                     90,0 %           10,0 %

 

6. Ausgleich von Vorjahren im Schmutzwasserbereich

Aus dem Kalkulationszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019 besteht noch eine Kostenüberdeckung in Höhe von 194.554 €, die bis Ende 2024 ausgleichspflichtig ist. Der Gemeinderat          beschloss, diese Kostenüberdeckung in die vorliegende Kalkulation einzustellen und somit vollständig auszugleichen.

7. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation wurden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt:

Schmutzwassergebühr                                                                                      1,46 €/m³

Niederschlagswassergebühr                                                                            0,88 €/m²

 

Zudem stimmte der Gemeinderat der Änderung der erforderlichen Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) zu.

 

Bausache

Der Gemeinderat stimmte dem Baugesuch zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Flurstücken 35/12 und 35/13 in Balzholz, Ehmeräcker zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Des Weiteren stimmte er der Überschreitung der Traufhöhe um 0,90m aufgrund des Antrages auf Abweichung und Befreiung zu.

Bericht über die wirtschaftliche Situation der Kleinschwimmhalle

In verschiedenen vorangegangenen Sitzungen wurde über die notwendige Generalsanierung der Kleinschwimmhalle beraten. Entsprechend dem Beratungsergebnis der letzten Sitzung im November ist von Sanierungskosten in Höhe von rund 6,4 Mio. € netto auszugehen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, neben der Investition auch die laufenden Betriebskosten der Kleinschwimmhalle zu beleuchten. Die erstellte Kalkulation geht von verschiedenen Parametern aus, die sich im Verlauf der nächsten Wochen und Monaten nochmals ändern und dementsprechend das Ergebnis beeinflussen können. Dies kann beispielsweise durch die Spendenhöhe und Investitionskosten sein.

Zudem muss ein neues Betriebskonzept erarbeitet werden. Die Verwaltung ist für konstruktive Hinweise und Vorschläge dankbar. Neben dem Schulschwimmen externer Schulen könnte dies auch weitere zahlende Nutzergruppen beinhalten.

Im Falle einer Sanierung der Schwimmhalle wäre Stand heute im Ergebnis bei der Zugrundelegung einer saldierten Investitionssumme von 3,1 Mio. € (Investitionssumme abzüglich Zuschüsse und angenommene Spenden) ein jährlicher Abmangel in Höhe von 343.000 € zu erwarten.

Diesen jährlichen Abmangel gilt es auszugleichen. Die Therme wird dies nicht leisten können. Für den Fall, dass hierzu keine weiteren externen Mittel zur Verfügung gestellt werden, müsste dieser Abmangel vom Kernhaushalt der Gemeinde zu Lasten anderer kommunaler Aufgaben getragen werden.

Unabhängig von den weiteren Beratungsergebnissen hinsichtlich der Generalsanierung wird die Verwaltung in den nächsten Wochen eine Erhöhung der Stundensätze für das Schulschwimmen prüfen und vornehmen. Hier handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. 

Bürgermeister Gluiber sprach sich dafür aus die umliegenden Gemeinden nach Vorbild der Schwimmhalle in Kirchheim mit ins Boot zu holen. Unzählige Kinder und Schüler haben in Beuren das Schwimmen gelernt, es wäre schade, wenn dies in Zukunft nicht mehr möglich wäre.

Für Gemeinderat Schäfer waren die vorliegenden Zahlen und Kostenschätzungen nicht aussagekräftig genug, er hielt gerade die Schätzungen der zu erwartenden Energiekosten zu hoch und geht davon aus, dass diese nach der Sanierung nach unten gehen würden. Außerdem schlug er vor, dass in der Kalkulation mehr auf den prozentualen Anteil der Nutzer eigegangen werden soll.  Laut Bürgermeister Gluiber kann es keine noch genauere Kostenschätzung geben, die Zahlen sind gesetzt und die Problematik des zu tragenden Abmangels steht nach wie vor im Vordergrund.

Gemeinderätin Jathe bringt die kritische Situation mit den Worten „uns steht das Wasser bis zum Hals“ auf den Punkt. Es müsse jetzt gehandelt und Entscheidungen getroffen werden, um die Kleinschwimmhalle erhalten zu können. Die Kosten des Abmangels sind Kosten, die die Gemeinde nicht selbst decken kann, daher müssen die Gebühren erhöht und nach weiteren Investoren gesucht werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann die Kleinschwimmhalle in Beuren nicht erhalten bleiben.

Bürgermeister Gluiber bat den Gemeinderat erneut darum, sich intensiv mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen in den Gemeinderäten der Nachbarkommunen auszutauschen. Bei einigen Gemeinden sei die kritische Sachlage der Kleinschwimmhalle immer noch nicht angekommen.

Auch Gemeinderätin Dr. Birner liegt der Erhalt der Kleinschwimmhalle am Herzen, sie schlug daher die Organisation einer Veranstaltung vor, bei der die Gemeinderäte und Bürgermeister der umliegenden Gemeinden zu einer Art Impulsvortrag und anschließendem Austausch eingeladen werden sollen.

Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:

Die Durchführung einer Veranstaltung mit Impulsvortrag im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.02.2024 in der Gemeindehalle. Hierzu werden die Gemeinderäte und Bürgermeister der umliegenden Gemeinden, Vereine und Schulen eingeladen.

Rahmendaten für die Haushaltsplanung 2024

Bürgermeister Gluiber berichtete über die aktuell laufenden Vorbereitungen der Kämmerei für den Haushaltsplan 2024.

Für die Haushaltsplanung sind neben den großen Bauprojekten insbesondere die Erträge und Aufwendungen im Bereich Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen sowie die Gebühreneinnahmen als wesentliche Positionen zu nennen.

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B betragen derzeit 400 vH. bzw. 420 v.H. Der Hebesatz der Gewerbesteuer liegt bei 385 v.H.

Nach schwierigen Jahren mit Corona-Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Energiekrise und allgemeiner Preissteigerung kann das kommende Jahr nicht mit einem „normalen Jahr“ gerechnet werden. Zu unsicher bleiben die Auswirkungen der vielen kriegerischen Auseinandersetzungen weltweit. Hinzu kommen große gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen, die sich ganz konkret vor Ort auf die Kommunen und damit auch auf Beuren auswirken werden. Die Gemeinde steht vor großen Herausforderungen bei der Flüchtlingsunterbringung, hier werden dringend neue Möglichkeiten zur Unterbringung benötigt.  Aber auch generell aufgrund der seit Jahren stetig steigenden Ansprüche und Aufgaben, die von Bund und Länder gesetzlich verankert werden und größtenteils mit Personal- und Finanzmitteln der Gemeinde umgesetzt werden müssen.

Folgende wesentliche Maßnahmen, die bereits Gegenstand von Beratungen im Gemeinderat waren, gilt es in den nächsten Jahren umzusetzen.

  • Fachwerksanierung Rathaus
  • Umbau / Erweiterung Grundschule (Ganztagesbetreuung)
  • Umbau und Erweiterung Kindergarten Kelterplatz
  • Schaffung Kindergartenräume an der Raise
  • Sanierung und Anbau Kindergarten Jahnstraße
  • Verschiedene wasserbauliche Maßnahmen
  • Wohnraum für Flüchtlinge

Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:

  1. Kenntnisnahme
  2. Keine Erhöhung der Hebesätze
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die Haushaltsplanung fortzuführen.

Annahme von Spenden

Das Gremium bedankt sich für die eingegangen Spenden des TGV Balzholz an den AK Asyl in Höhe von 100,00 € und des Fördervereins der Willi-Gras-Grundschule Beuren e.V. an die Schulsozialarbeit in Höhe von 1.200,00 €.

Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:

Der Gemeinderat stimmte der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 1.300,00 € zu.

Verschiedenes

  • Die Anzahl der Flüchtlinge wird durch die anhaltende Kriegssituation vermutlich weiter ansteigen, die Kapazitäten sind jedoch mittlerweile erreicht. Die Integrationsbeauftragte der Gemeinde Frau Sabine Döbler wird hierzu in der nächsten Sitzung einen kurzen Bericht abgeben.
  • Der NAK Verlag erhöht die Bezugspreise zum 01.01.2024 von 23,00 € auf 27,00 €
  • Zum 25.11.2024 erfolgte eine Änderung der Landesbauordnung zur digitalen Bauakte, hierzu erscheint gesondert ein Bericht im Mitteilungsblatt
  • Zurzeit kommt es immer wieder zu Empfangsstörungen. Aktuell wird im Mobilfunk  ein neuer Mast aufgestellt, dadurch soll sich die Mobilfunkversorgung im Ort allgemein verbessert werden.  

Aus dem Gemeinderat vom 04.12.2023

Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Bürgermeister Daniel Gluiber

Am 15. Oktober 2023 wurde Daniel Gluiber als Beurens Bürgermeister für die zweite Amtszeit gewählt. Aus diesem Anlass lud Gemeinderat Roland Krohmer als erster stellvertretender Bürgermeister zu seiner Amtseinsetzung im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04. Dezember 2023 in die Turn- und Festhalle ein.

Der Stellvertretende Bürgermeister Herr Roland Krohmer eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Gäste.

Neben zahlreichen Rednern, sorgten der Musikverein die Landfrauen und der Liederkranz für das Rahmenprogramm.

Landrat Heinz Eininger resümierte in seiner Ansprache über die umgesetzten Projekte, die Bürgermeister Gluiber während seiner ersten Amtsperiode trotz zahlreicher Krisen, wie beispielsweise die Flüchtlingskrise, die Coronapandemie, die Energiekrise und Kriege in die Tat umsetzen konnte. Außerdem bedankte er sich für die gute Kooperation in den letzten Jahren und freut sich auf die kommenden acht Jahre.

Die Vereidigung und Verpflichtung von Bürgermeister Daniel Gluiber übernahm der zweite stellvertretende Bürgermeister Herr Bernhard Klass.

Auch Neuffens Bürgermeister Mathias Bäcker und Pfarrer Roland Conzelmann fanden äußerst positive Worte über die Zusammenarbeit mit Bürgermeister Daniel Gluiber und befürworteten den weiteren gemeinsamen Austausch.

Anschließend bedankte sich Bürgermeister Daniel Gluiber bei den Beurener und Balzholzer Bürgerinnen und Bürgern für ihr entgegengebrachtes Vertrauen und die Wiederwahl. Außerdem honorierte er die Arbeitsweise mit dem Gemeinderat, die sich trotz der teilweise unterschiedlichen Interessen und Konzepten als lösungsorientierte Vorgehensweise darstelle. Die oftmals lebhaften Debatten und Diskussionen im Gremium tragen neben einer lebendigen Demokratie zu einer am Gemeinwohl orientierten Erarbeitung von Konzepten und Projekten bei.

Für Bürgermeister Daniel Gluiber stehen als nächstes verschiedene große Aufgaben und Projekte an, die als Pflichtaufgaben unumgänglich sind. Dazu gehört zum Beispiel der Ausbau von Kita-Plätzen, allem voran eine weitere Aufstockung von U3-Gruppen. Der Kindergarten Kelterplatz muss an- und ausgebaut und zudem parallel dazu ein Interimsquartier geplant und gebaut werden.  Auch der Naturkindergarten muss sein Quartier am endgültigen Standort beziehen und der Kindergarten Jahnstraße saniert werden. Hierzu kommt noch die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagesbetreuungsplatz für die Grundschüler ab dem Jahr 2026, welche mit größeren Baumaßnahmen verbunden sein werden.

Zusätzlich besteht Handlungsbedarf im Feuerwehrgerätehaus und auch ein Fahrzeug muss beschafft werden.

All diese Pflichtaufgaben schlagen dem Gemeindehaushalt mit Millionen von Euros zu Buche, dennoch könne nichts beiseitegeschoben werden.

Es warten aber auch weitere Großprojekte, wie die Digitalisierung, der Breitbandausbau durch die Verlegung von Glasfaser, Infrastrukturmaßnahmen und auch Aufgaben im sozialen und kulturellen Bereich.

In den vergangenen Jahren gab es für Bürgermeister Gluiber zahlreiche Krisen zu lösen, insbesondere die anhaltende Flüchtlingssituation bereitet ihm Sorge. Bislang hat Beuren auf eine dezentrale Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge gesetzt, die Kapazitäten seien jedoch langsam am Ende. Ohne die Unterstützung der privaten Wohnungsgeber, wäre die Unterbringung in diesem Maße nicht möglich gewesen. Allerdings stellt nicht nur die Schaffung von Wohnraum eine Herausforderung dar, sondern auch die Integration der Geflüchteten. Bürgermeister Daniel Gluiber sprach einen besonderen Dank an die vielen Menschen in der Gemeinde aus, die sich im Bereich dieser Aufgabe hauptamtlich und ehrenamtlich engagiert haben und hofft auf weitere Unterstützung und gute Zusammenarbeit.

Als Kurdirektor gehört zum alltäglichen Geschäft des Bürgermeisters auch die Verwaltung der Panorama Therme. Bürgermeister Daniel Gluiber erläuterte, dass auch hier die vergangenen Krisen zu Problemen geführt haben. So hat die Coronapandemie zu enormen Umsatzverlusten geführt. Aber auch die Energiekrise brachte viele Herausforderungen mit sich. Daher stehen auch hier zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung an. Gleichzeitig müsse darauf geachtet werden, dass die beliebte Therme auch weiterhin für den Badegast attraktiv bleibt.

Zudem stehe der Gemeinde eine enorme Aufgabe für die Sanierung der über 50 Jahre alten Kleinschwimmhalle bevor. Trotz bewilligter Bundesmittel in Höhe von 3 Mio. Euro, liegen die Kosten zur Sanierung mittlerweile bei rund 6,4 Mio. Euro. Die Deckung dieses Differenzbetrages beschäftigt zurzeit den Gemeinderat. Bürgermeister Daniel Gluiber kann sich hier eine Lösung, ähnlich dem Vorbild der Stadt Kirchheim unter Teck vorstellen, bei der sich 6 Umlandgemeinden an dem geplanten neuen Hallenbad der Stadt Kirchheim beteiligen wollen. Die Schließung der Kleinschwimmhalle solle möglichst verhindert werden.

Auch die Bürgerbeteiligung liegt Herrn Gluiber sehr am Herzen. Er fuhr fort, dass eine rege Bürgerbeteiligung ein Instrument sein kann, um gemeinsam Projekte in Beuren zu diskutieren und letztendlich auch umzusetzen. Dabei gehöre Transparenz unabdingbar zum kommunalen Alltag. Weiter sprach er sich für die vielen aktiv engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Beuren aus, die in vielen Bereichen wie bei der Freiwilligen Feuerwehr, den Maltesern, dem Roten Kreuz oder in anderen Vereinen im Kultur- und Sportbereich, aber auch im sozialen Bereich wie beispielsweise beim MFB oder dem Arbeitskreis Asyl mitwirken.

Seinen Dank richtete Bürgermeister Daniel Gluiber auch an die Kirchengemeinden, die hervorragend zusammenarbeiten und sich ergänzen würden.  Aber auch an das Landratsamt mit all seinen Bediensteten, allen voran dem Landrat Heinz Eininger und Frau Marion Leuze-Mohr.

Mit einer letzten Danksagung an seine Familie und deren Verständnis und Rückhalt beendete Bürgermeister Daniel Gluiber seine Ansprache. Am Ende der öffentlichen Gemeinderatssitzung lud Gemeinderat Roland Krohmer alle Anwesenden zur Eintragung in das goldene Buch ein. Der Abend wurde unter den Klängen des Musikvereins bei einem gemütlichen Beisammensein geschlossen.

Aus dem Gemeinderat vom 20.11.2023

Bekanntgaben

Bürgermeister Gluiber berichtete über die besprochenen Themen aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung vom 07.11.2023. Es wurde beschlossen eine neue Multivisionsanlage für die Therme zu beschaffen, da die alte Anlage zu Beginn der Coronapandemie kaputt gegangen ist. Die Projektionen waren bei den Badegästen sehr beliebt. Die neue Anlage kann voraussichtlich zum 01.12.2023 wieder in der Panorama Therme bestaunt werden.

Außerdem wurden Architektenleistungen für den Interimskindergarten vergeben und über eine Grundstücksangelegenheit aus dem Sanierungsgebiet beraten und beschlossen.

 

Vorberatung der Verbandsversammlung des Gemeindezweckverbandes Wirtschaftsraum Nürtingen

Am Donnerstag, den 23.11.2023 um 18:00 Uhr findet im Großen Sitzungssaal des Nürtinger Rathauses eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbands Wirtschaftsraum Nürtingen statt.  Die öffentliche Sitzung umfasst unter anderem die Thematik des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung.

Die Aufgaben des Zweckverbandes sind, durch die Bereitstellung von Flächen für Gewerbe und Dienstleistungen, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Wirtschaftsraum Nürtingen. Außerdem übernimmt er die Trägerschaft über gemeinsame Einrichtungen und unterstützt die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in der Wirtschaftsförderung. Mitglieder des Zweckverbandes sind die Gemeinden Beuren, Frickenhausen, Großbettlingen, Kohlberg, Neuffen, Nürtingen, Oberboihingen, Unterensingen und Wolfschlugen. Der Zweckverband besteht seit dem 31.05.2000.

Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:

Der Vorsitzende Bürgermeister Gluiber wurde beauftragt als Stimmführer in der Verbandsversammlung mit abzustimmen.

 

Panorama Therme Beuren: Stammkapitalerhöhung und Satzung zur Änderung der Betriebssatzung

Bürgermeister Gluiber berichtete über die aktuelle Lage der Panorama Therme. Um Deckungsmittellücken der Vorjahre zu schließen wurde im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan und Wirtschaftsplan eine Stammkapitalerhöhung beschlossen. Derzeit beträgt das

Stammkapital des Eigenbetriebs 5.000.000 €. Nach Abstimmung mit dem Steuerberater ist nun

eine weitere Stammkapitalerhöhung in Höhe von 1,5 Mio. € notwendig.

Zum Vollzug des Beschlusses ist eine Änderung der Betriebssatzung notwendig.

Herr Gluiber betonte, dass es die Deckungsmittellücken ohne Corona nicht gegeben hätte und die Therme vermutlich einen Überschuss erwirtschaftet hätte. Dennoch sei die Panorama Therme aktuell gut besucht und erreicht fast die Besucherzahlen von vor der Coronapandemie.

Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschloss eine Erhöhung des Stammkapitals des Eigenbetriebs Panorama Therme Beuren um 1.500.000 € auf 6.500.000 €.
  2. Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Betriebssatzung.
 

Vergabe von Straßeninstandsetzungsarbeiten für die Jahre 2024 und 2025

Die Straßeninstandsetzungsarbeiten für die Jahre 2024 und 2025 wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 31.10.2023.

Es haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben. Als günstigster Bieter ging die Firma WK-Bau aus

Hülben mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 121.402,49 € hervor. Die Verwaltung schlug

vor, die Arbeiten an die Firma WK-Bau zu vergeben.

Ohne Fragen fasste das Gremium den Beschluss:

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Straßeninstandsetzungsarbeiten für die Jahre 2024 und 2025

an die Firma WK-Bau aus Hülben zum Angebotspreis von brutto 121.402,49 € zu vergeben

 

Neufassung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und

Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) wurde am 08. 12. 1989 vom Gemeinderat

beschlossen. Seit dieser Beschlussfassung wurde die Satzung inhaltlich nicht mehr an-

gepasst und aktualisiert.

Die bislang gültige Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege wurde mit dem aktuellen Muster des Gemeindetages für die

Streupflichtsatzungen verglichen und nun auf den rechtlich aktuellen Stand gebracht.

In der aktualisierten Fassung sind die Reinigungspflichten der Straßenanlieger erweitert worden, jeder muss vor seiner Haustüre räumen und auch Laub entfernen. Die neue Satzung wird am 23.11.2023 im Mitteilungsblatt veröffentlicht und tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:

Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger

zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung i.V.m. § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes zu.

 

Errichtung einer PV-Anlage auf dem Wasserhochbehälter Hohbölle

Zur Sicherung des Betriebs der Eigenwasserversorgung wurde im Gemeinderat zuletzt im Mai über

die Beschaffung eines Notstromaggregats beraten. In der Diskussion wurde angeregt, stattdessen

die Installation einer PV-Anlage zu prüfen.

Mit der Prüfung wurde die Firma Schwickert Gebäudetechnik beauftragt und um Abgabe eines

Angebotes gebeten. Die Firma Schwickert Gebäudetechnik hat die bereits vorhandene Anlage installiert und soll nun aus Gewährleistungsgründen den Erweiterungsauftrag erhalten. Die Firma empfahl die Installation einer solchen Anlage. Demnach könnte mit der Anlage gut auf die Schaffung einer Netzersatzeinspeisestelle mit entsprechendem Notstromaggregat verzichtet werden. Zudem wäre im Falle eines kürzeren Stromausfalls kein Servicepersonal erforderlich, da der Stromspeicher selbständig in den Netzersatzbetrieb schaltet.

Vorgeschlagen wurde demnach eine Anlage mit 7,38 kWp mit Batteriespeicher. Bei einem zu erwartenden Preis von rund 31.200 € netto (Module inklusive Montage und Inbetriebsetzung) ist mit einer Amortisationsdauer von 15 Jahren zu rechnen.

In der Sitzung wurde über die weitere Vorgehensweise beraten, insbesondere ob die Anlage zusätzlich oder alternativ zu einer Versorgung mittels Notstromaggregats installiert werden soll.

Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss

1. Die Firma Schwickert Gebäudetechnik wurde beauftragt die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hochbehälters Hohbölle wie angeboten zu ergänzen.

2.  Auf die Installation einer Netzersatzeinspeisestelle mit entsprechendem Notstromaggregat wurde im Moment verzichtet.

 

Bausachen

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Dachgeschossausbau mit Teilerhöhung des Daches und

Querbau des bestehenden Einfamilienhauses im Panoramaweg 38 in Beuren, Flst. 3665/41 zu und

erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat den beantragten Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zeiläcker-Loiren“ zu.

 

Aufweitung Erlenbach: Vergabe der Erd- und Wasserbauarbeiten

Die Erd- und Wasserbauarbeiten für die Aufweitung des Erlenbachs im Bereich Linsenhofer Straße

62-64 wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 31.10.2023.

Es haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben. Als günstigster Bieter ging die Firma Nacken GmbH

aus Steißlingen mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 53.682,31 € hervor. Die Verwaltung

schlug vor, die Arbeiten an die Firma Nacken GmbH zu vergeben.

Ohne Fragen fasste das Gremium einstimmig den Beschluss:

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Erd- und Wasserbauarbeiten zur Aufweitung des Erlenbachs an die Firma Nacken GmbH zum Angebotspreis von brutto 53.682,31 € zu vergeben.

 

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Themen.

Aus dem Gemeinderat vom 07.11.2023

Vor Beginn der Sitzung erklärte Bürgermeister Gluiber, dass es aufgrund technischer Probleme nicht möglich war die Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. In Absprache mit der Kommunalaufsicht wurden diese jedoch auf Briefpapier ausgedruckt und als Beilage im Mitteilungsblatt beziehungsweise Posteinwurf im Briefkasten verteilt. Somit konnte die Sitzung ordnungsgemäß und fristgerecht stattfinden.

Bekanntgaben

Bürgermeister Gluiber berichtete über die besprochenen Themen aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung vom 23.10.2023. Es wurden über Personalangelegenheiten beraten und die Schließwochen der Panorama Therme festgelegt. Aufgrund umfangreicher Wartungsarbeiten werden sich diese im nächsten Jahr auf zwei Wochen vom 03.06.2024 bis 15.06.2024 belaufen.

Vorstellung der Vorentwurfsplanung für die Kleinschwimmhalle

Die Planungen zur Sanierung der Kleinschwimmhalle sind im letzten Halbjahr fortgeschritten. So konnte die Vorentwurfsphase abgeschlossen werden. Die Verwaltung hat mit dem Planer Team um Architekt Morgenthaler die entsprechenden Grundlagen erarbeitet, die dann Einfluss in den Planungen und Kosten Schätzungen hatten.Herr Morgenthaler stellte vier Varianten zur Sanierung vor. Als Grundlage für die aktuelle Kostenschätzung wurde die damalige Schätzung des Büro Knecht, Ludwigsburg von 2020 verwendet.

Bei allen Varianten wurden neben der Baunebenkosten inklusive aller Honorare auch die Kostensteigerungen seit der letzten Schätzung von 2020, die Minderkosten für die Umsetzung der gefliesten Variante mit Erhalt des bestehenden Hubbodens und aus der Erfahrung, der durch das Planer Team betreuten Umbaumaßnahmen im Bestand der Panorama Therme, ein Umbauzuschlag in Höhe von circa 10 % berücksichtigt.

Variante 1:

Becken Bestand, Eingang erfolgt über die bestehende Wohnung

Kostenaufteilung:

  • Kosten für Sanierung geflieste Variante 5.820.000,00 €
  • Zuschlag Edelstahlbecken mit Hubboden 440.000,00 €
  • Rückbau bestehender Hubboden und Vorbereitung des Beckens zum Einbau der neuen Lösung 80.000,00 €
  • Erhöhter Umbau im Bestand 180.000,00 €

Gesamtkosten inklusive 10 % Umbauzuschlag Netto 7.172.000,00 €

 

Variante 2:

Beckenverlängerung auf 25 m mit Anbau, Eingang Bestand mit Rampe

Kostenaufteilung:

  • Kosten für Sanierung geflieste Variante 5.820.000,00 €
  • Zuschlag Edelstahlbecken mit Hubboden 610.000,00 €
  • Beckenvergrößerung nach Westen mit Anbau 950.000,00 €
  • Rückbau bestehender Hubboden und Vorbereitung des Beckens zum Einbau der neuen Lösung 120.000,00 €

Gesamtkosten inklusive 10 % Umbauzuschlag Netto 8.250.000,00 €

 

Variante 3:

Beckenverlängerung im Bestand und Eingang über Wohnung

Kostenaufteilung:

  • Kosten für Sanierung geflieste Variante 5.820.000,00 €
  • Zuschlag Edelstahlbecken mit Hubboden 610.000,00 €
  • Beckenvergrößerung im Bestand 1.080.000,00 €
  • Rückbau bestehender Hubboden und Vorbereitung des Beckens zum Einbau der neuen Lösung 120.000,00 €
  • Erhöhter Umbau im Bestand 180.000,00 €

Gesamtkosten inklusive 10 % Umbauzuschlag Netto 8.591.000,00 €

 

Variante 4:

Becken Bestand, Eingang Bestand, Becken und Hubboden gefliest

Kostenaufteilung:

  • Kosten für Sanierung geflieste Variante 5.820.000,00 €

Gesamtkosten inklusive 10 % Umbauzuschlag Netto 6.402.000,00 €

 

Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass es sich bei den vorstehenden Kosten um Kostenschätzungen handle. Kostenschätzungen werden beispielsweise über Quadratmeter und Kubatur ermittelt. Eine genaue Aussage, was nun genau welches Detail kostet und wo genau nun eingespart werden könne, sei daraus noch nicht ersichtlich. Daher sei der nächste Planungsschritt, die sogenannte Entwurfsphase nötig. Dort könne anhand genauer Vorgaben, Flächen ermittelt und Material festgelegt werden. Hier könne dann auch festgelegt werden, ob sich beispielsweise durch ehrenamtliche Arbeit zusätzlich Kosten einsparen lassen.

Nach wie vor sei die Finanzierung dieser Baumaßnahme, trotz des Zuschusses des Bundes in Höhe von 3 Millionen Euro u.a. aufgrund der Coronaverluste der Panorama Therme Beuren nicht gesichert. Weder der kommunale Haushalt der Gemeinde Beuren, noch der Haushalt des Eigenbetriebes Panorama Therme wären in der Lage diese Kosten zu stemmen. Daher unterstrich Bürgermeister Gluiber die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den Partnern besonders, um die Kleinschwimmhalle erhalten zu können. Dazu zählen unter anderem auch die Nutzer der Kleinschwimmhalle und Großspender.

Auch die Betriebskosten für die sanierte Kleinschwimmhalle müssen im Blick behalten werden. Diese würden auch künftig jährlich nach derzeitigen Berechnungen Abmangel / Deckungslücken von rund 200.000 € produzieren. Allein durch die Abschreibungen und den Personalaufwand würden große Kostenblöcke entstehen. Die voraussichtlichen sanierungsbedingten Energieeinsparungen können diese Kosten jedoch nicht wettmachen.

Dem Gremium war sehr an dem Erhalt der Kleinschwimmhalle gelegen und die Nutzer sollten unbedingt eingebunden werden, um die Kleinschwimmhalle möglichst erhalten zu können. Ohne die Unterstützung von Sponsoren sei die Lage kritisch. Bürgermeister Gluiber stellte die Überlegung der Verwaltung vor, eine öffentliche Veranstaltung abzuhalten, um mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Planvariante zu diskutieren.  Aufgrund der nicht ins Detail gehenden Kostenschätzungen hielt die Verwaltung dies jedoch im jetzigen Stadium noch nicht für sinnvoll. Sinnvoller wäre eine Bürgerversammlung mit Abschluss der Entwurfsphase, dann könne auch über Kostendetails gesprochen werden.

Nach einem kurzen Austausch im Gremium blieb aus finanzierungstechnischen Gründen nur die Variante 4 übrig, auch wenn eine Verlängerung der Bahn auf 25 m im Gremium wünschenswert gewesen wäre, stünde zu allererst im Vordergrund, ob die günstigste Variante überhaupt finanzierbar wäre und die Kleinschwimmhalle überhaupt erhalten bleiben könne.

Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt vom vorliegenden Sachverhalt Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Planer Team der Kleinschwimmhalle die nächste Planungsphase, die Entwurfsphase zu vereinbaren beziehungsweise zu beauftragen und zu erarbeiten.
 

Panorama Therme Beuren – Überdachung der Informations- und Buchungsstation am Wohnmobilstellplatzdach

Momentan stehen die Besucher bei der Informationseinholung und der Buchung der Leistungen am Wohnmobilstellplatz mangels vorhandener Überdachung bei schlechtem Wetter im Regen. Zudem sind die Informationen am Bildschirm und am Kassenautomat an sonnigen Tagen aufgrund der starken Sonneneinstrahlung nur sehr schlecht zu sehen. Hier könnte eine Überdachung Abhilfe schaffen.

Zusammen mit der Firma Holzbau Goller wurde daher ein Vorschlag zur Überdachung des Platzes entwickelt. Das Angebot beläuft sich auf 8.492,28 € netto.

Alternativ liegt noch ein weiteres Angebot für eine größere Variante mit der Möglichkeit zur Installation einer PV-Anlage zum Preis von 23.952,91 € netto vor.

Die Verwaltung sprach sich für die günstigere Variante aus, das Gremium tendierte nach einer kurzen Diskussion jedoch zu der größeren Variante mit PV-Anlage. Die größere Überdachung füge sich optisch besser ins Bild ein und die PV-Anlage könnte zusätzlich für die Versorgung der Wohnmobillisten genutzt werden. Variante 1 wäre zwar zunächst günstiger, das Gremium war sich jedoch sicher, dass man diese Sparsamkeit früher oder später bereuen würde. Gerade um den Premiumcharakter des Wohnmobilstellplatzes gerecht zu werden, sollte auch auf ein harmonisches Gesamtbild geachtet werden.  Zudem könne durch eine Verlängerung der Überdachung an der Seite zusätzlicher Stauraum für beispielsweise Toilettenpapier geschaffen werden.

Bürgermeister Gluiber merkte an, dass zur Abstimmung für eine PV-Anlage zunächst eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt werden müsse. Erst nachdem diese vorliege, könne entschieden werden, ob eine Anlage sinnvoll wäre oder nicht.

Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss

 
  1. Die Verwaltung wird beauftragt Variante 2 weiter zu forcieren und die Planungen anzupassen. Das Dach soll zusätzlich verlängert werden, um weiteren Stauraum zu schaffen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für die PV-Anlage auf der Überdachung in Auftrag zu geben.
 

Änderung der Feuerwehrsatzung

Der eingeladene Feuerwehrkommandant Thomas Scheuerle erläuterte die geplante Änderung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Beuren, welche letztmals 1991 neugefasst und 1998, 2007 und 2011 geändert wurde.

Zur besseren Lesbarkeit wurde vorab auf die geschlechterspezifische Bezeichnung verzichtet.

Die angedachten Änderungen beziehen sich in Bezug auf den Pressesprecher insbesonders auf § 12 und 13 §.

Der § 14 in Bezug auf Ausschüsse bei der Altersabteilung und Jugendfeuerwehr wurden komplett neu aufgenommen.

In § 15 Absatz 4 wird auf die digitale Teilnahme bei Hauptversammlungen Bezug genommen.

Bei § 16 Wahlen wurde unter Absatz 1 der Passus Wahlvorschläge aufgenommen.

Inhaltlich entspreche die Satzung den Vorgaben des Gemeindetages.

Das Gremium hatte lediglich zur Änderung der Wahlvorschläge Fragen. Die Änderung bezieht sich auf die Wahlvorschläge für den Feuerwehrkommandanten, sowie dessen Stellvertreter, die Ausschussmitglieder und Kassenprüfer, welche mindestens 2 Wochen vor der Hauptversammlung schriftlich formlos an den Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter eingereicht werden müssen.  So wurde sich erkundigt, ob bei einer Wahl eine freie Zeile ähnlich der Wahl zum Bürgermeister vorgesehen werden kann.

Feuerwehrkommandant Scheuerle könne die freie Zeile einfügen, nach Empfehlung des Kreisbrandmeisters sei dies jedoch nicht sinnvoll. Wer sich für ein Amt zur Wahl stellen möchte, sollte sich dazu im Vorfeld aufstellen lassen.

Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr aufgrund von § 4 der Gemeindeverordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2 HS. 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes zu.

 

Anpassung Beförderungsrichtlinien und Ehrungsordnung der Freiwilligen Feuerwehr Beuren

Feuerwehrkommandant Scheurle führte die Aktualisierung der Beförderungsrichtlinie und Ehrungsordnung der Freiwilligen Feuerwehr aus. Im Wesentlichen wurden die vorangegangenen Dienstjahre des Oberlöschmeister/-in und des Oberbrandmeister/-in von 10 Jahren auf 5 Jahre reduziert sowie der vorangegangene Dienstgrad angepasst.

Bei der Ehrungsordnung wurden vereinzelt Anpassungen bei den Regularien bei der freiwilligen Feuerwehr Beuren sowie bei der Gemeinde angepasst und weitere Anlässe aufgenommen.

Der Punkt 9 Beerdigung und Trauerfeier wurde komplett neu aufgenommen.

Ohne Fragen fasste das Gremium einstimmig den Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Anpassung der Beförderungsrichtlinie und Ehrungsordnung der Freiwilligen Feuerwehr Beuren zur Kenntnis.

 

Verschiedenes

  • Bürgermeister Gluiber gab bekannt, dass der Termin für die Sitzung des Gemeinderates für landwirtschaftliche Themen am 21.11.2023 nicht stattfindet. Sollten Themen aufkommen, können diese an Bürgermeister Gluiber oder den Landwirtsobmann Herr Martin Schnerring gegeben werden.
  • In der letzten Zeit kam es vermehrt zu Problemen mit der Schülerbeförderung in Balzholz. Teilweise konnten die überfüllten Busse keine Haltstellen mehr anfahren. Auch die Verspätung der Tälesbahn am Mittag und der Umstieg in den Bus nach Beuren klappe manchmal nicht.  Bürgermeister Gluiber wird die Thematik zur nächsten Sitzung des Zweckvereins mitnehmen.

Aus dem Gemeinderat vom 23.10.2023

Bekanntgaben

Bürgermeister Gluiber berichtete über die besprochenen Themen aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung vom 18.09.2023. Es wurden über Personalangelegenheiten und eine Grundstücksangelegenheit beraten.

 

Einwohnerfragestunde

Es gab keine Meldungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Betriebsplan Wald 2024

Bürgermeister Gluiber begrüßte die eingeladenen Forstamtsleiterin Frau Samuleit und Revierförster Herr Schuster. Herr Schuster berichtete über den 10 Jährigen Nutzungsplan, welcher im Zuge eines Waldbeganges am 05.05.2023 als öffentliche Sitzung bereits vorgestellt und beschlossen wurde.

In Beuren gibt es viel Steilhang, von dem nun das Holz im Winter 2023/2024 eingeholt werden soll. Herr Schuster erklärte weiter, dass die Holzgewinnung durch die Steillage erschwert werde, eine händische Bergung sei viel zu teuer. Doch da die Nachfrage nach Holz groß ist und der Holzmarkt aktuell gut dastehe, soll dieses Holz nun mit einem Seilkran geborgen werden. Herr Schuster schätzte, dass sich aus den gesamt 600 Festmeter gewonnenem Holz rund 580 Festmeter Brennholz ergeben werden. Im Ergebnishaushalt soll sich so nach Abzug der Ausgaben ein Plus von ca. 17.900€ bilden.

Zu den geplanten Baumarten für die Brennholzgewinnung gab Frau Samuleit an, dass es dieses Jahr sehr Buche lastig ausfallen wird. Um den gerade herrschenden Eschensterben entgegenzuwirken, sollen zudem auch vermehrt die Eschen bewirtschaftet werden.

Das Gremium erkundigte sich, ob beim Verkauf des Holzes die auswärtigen Käufer ausgeschlossen werden können oder zumindest mit Höchstmengen zu beschränken. Im Letzten Jahr gab es Gerüchte, dass ein einzelner auswärtiger Händler fast das gesamte Holz aufgekauft habe und am Ende viele Beurener kein Holz mehr erhalten haben. Dies dementierte Herr Schuster jedoch, es gingen zwar größere Holzmengen an einen auswärtigen Käufer, es gab jedoch auch am nächsten Tag noch Holz zum Kaufen. Da es sich um eine öffentliche Veranstaltung handle, könne man niemanden ausschließen. Er könne sich vorstellen, dass man die Stückmasse des Brennholzes anhand der Anzahl der erhältlichen Polter beschränken könnte. Diese Entscheidung müsse allerdings vor Ort am Tag der Versteigerung getroffen werden, falls die Nachfrage doch geringer als erwartet ausfallen sollte.

Auch Frau Samuleit schloss sich dem an, diese Vorgehensweise hat sich nach ihren Erfahrungen bewährt. Das Ziel sollte eine möglichst gerechte Verteilung sein, jeder solle die Möglichkeit haben Holz zu ersteigern.  Einen genauen Termin für die Versteigerung gibt es noch nicht, es wird aller Wahrscheinlichkeit nach erst im nächsten Jahr stattfinden.

Das Gremium stimmte dem Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024 gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz einstimmig zu.

 

Sanierung Theodor- Eisenlohr-Schule, Nürtingen – Umsetzung 2. Bauabschnitt Dachsanierung / PV-Anlage / Erneuerung Sonnenschutz

Im Zuge der Brandschutzsanierung der Theodor-Eisenlohr-Schule in Nürtingen, wurden weitere notwendige Instandhaltungsarbeiten identifiziert. Diese beinhalten die Bauwerksabdichtung im Schulhof (Sporthalle betreffend), die Erneuerung der Eingangstüren, die Dachsanierung – ggf. mit Installation einer Photovoltaikanlage und die Sanierung und Umbau des vorhandenen Sonnenschutzes inklusive Einbau eines Blendschutzes.

Die Bauwerksabdichtung im Schulhof sowie die Erneuerung der Eingangstüren können über die Einsparungen bei der Brandschutzsanierung finanziert werden. Hierzu hat die Verbandsversammlung bereits die Freigabe erteilt. Bezüglich der Dachsanierung und der Erneuerung der Markisen ist eine weitere Beratung und Beschlussfassung in den jeweiligen Gemeinderäten notwendig. Hierbei wurden verschiedene Varianten der Umsetzung und der Finanzierung vorgeschlagen.

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Dachsanierung inklusive Installation einer PV-Anlage sowie die Sanierung und den Umbau des vorhandenen Sonnenschutzes inklusive Einbau eines Blendschutzes. Die Theodor-Eisenlohr-Schule wird in Form eines kommunalen Zweckverbands geführt, an dem die Gemeinde Beuren beteiligt ist.

Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss

  1. Kenntnisnahme der umgesetzten Maßnahme der Brandschutzsanierung 2019 – 2023
  2. Umsetzung der Dachsanierung des Schulgebäudes der Theodor-Eisenlohr-Schule mit Gesamtkosten in Höhe von 650.000 €
  3. Umsetzung einer PV-Anlage gemäß Modell 1 mit einem voraussichtlichen Gesamtkostenrahmen in Höhe von 400.000 €. Weitere Planungsschritte sind einzuleiten.
  4. Erneuerung Sonnenschutz gemäß Variante a (Sanierung und Umbau vorhandener Sonnenschutz inklusive Einbau Blendschutz) mit Gesamtkosten in Höhe von 218.000 €
  5. Dem von der Gemeinde Beuren zu tragenden Kostenanteil in Höhe von 32.425 € (Modell 1) wird zugestimmt.
 

Bausache

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen es Bebauungsplanes für ein bestehendes Gewächshaus und ein Carport in der Balzholzer Straße 10, Flurstücke 279/1 und 279/2 in 72660 Beuren vor. Das Grundstück bzw. die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Stocknach“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen.

Bereits in der vergangenen Gemeinderatssitzung hat das Gremium über das eingereichte Baugesuch beraten und beschlossen. Es wurde eine Nachforderung hinsichtlich des Lageplans gestellt, welcher aufgrund der baulichen und grundstücksrechtlichen Veränderungen in jüngster Vergangenheit nochmals überarbeitet und neu eingereicht werden sollte.

Nach Ziffer 1 b) des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO sind Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze, mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m² im Innenbereich baurechtlich nicht genehmigungspflichtig. Besondere Bestimmungen aus Bebauungsplänen (z.B. Baufenster, Bauverbotszone etc.) nach § 30 BauGB bleiben von dieser Regelung unberührt. An den für den Carport vorgesehen Stelle weist der Bebauungsplan teilweise eine Bauverbotszone aus, welche die Errichtung von baulichen Anlagen grundsätzlich ausschließt. Somit war, trotz der nicht vorhandenen Genehmigungspflicht des Vorhabens nach der Landesbauordnung, ein Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Auch das Gewächshaus zählt nach Ziffer 1 d) des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO noch zu den genehmigungsfreien Vorhaben. Dieses wurde jedoch vollständig in der vom Bebauungsplan „Stocknach“ festgesetzten Bauverbotszone errichtet. Aus diesem Grund wird auch für das bestehende Gewächshaus ein Antrag auf Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.

Für die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Vergleichsfälle notwendig, welche eine weitere Befreiung rechtfertigen. Das kürzlich genehmigte Modulhaus der Bauherrschaft auf Flurstück 279/2 wurde ebenfalls komplett in der Bauverbotszone geplant und schließlich auch mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes genehmigt.

Für die Prüfung über das Erfordernis etwaiger Baulasten oder Dienstbarkeiten ist das Landratsamt Esslingen, untere Baurechtsbehörde im Zuge des Genehmigungsverfahrens zuständig.

Die Verwaltung empfahl das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da sich in der näheren Umgebung schon ähnliche Vorhaben befinden. Grundsätzlich ist die Errichtung von Stellplätzen auf privaten Grundstücken sehr zu begrüßen, da der Straßenraum von parkenden Autos entlastet wird.

Das Gremium stimmte einstimmig dem Antrag auf Genehmigung eines Gewächshauses und Carports in der Balzholzer Straße 10, Flurstück 279/1 und 279/2 zu.

 

Kindergarten Auf Loiren: Errichtung einer Stützwand mit Zaun – Vergabe

Bei einer Begehung durch die Unfallkasse Baden-Württemberg wurde festgestellt, dass der Zaun zum südlichen Nachbargrundstück nicht den aktuellen Sicherheitsvorschriften entspricht und erneuert werden muss. Darüber hinaus besteht Bedarf, die Außenspielfläche zu vergrößern. Die starke Hanglage in Richtung Nachbargrundstück führt dazu, dass ein Teil des Kindergartengrundstücks immer mehr abrutscht und nicht als Spiel- und Gartenfläche nutzbar ist.

Im Zuge der aus Sicherheitsgründen nun anstehenden Arbeiten soll durch die Errichtung einer Stützwand auch die Außenspielfläche des Kindergartens vergrößert werden. Durch die Arbeiten wird auch die Erneuerung der bestehenden Hecke notwendig werden. Hierzu wurden sieben Firmen um Abgabe eines Angebotes gebeten. Die Firma Klass aus Beuren hat das günstigste Angebot in Höhe von brutto 40.815.04 € abgegeben.

Der Gemeinderat befürwortete, dass durch die Neubepflanzung der Hecke mehr Licht in den Gartenbereich gelangen würde.

Das Gremium stimmte den Arbeiten zur Errichtung einer Stützwand, eines Zauns und der anschließenden Wieder-Bepflanzung am Kindergarten Auf Loiren durch die Firma Klass aus Beuren einstimmig zum Angebotspreis zu. Gemeinderat Klass nahm während der Abstimmung aufgrund von Befangenheit im Zuschauerraum Platz.

 

Informationen über Eilentscheidungen beim Gas- und Strombezug

Bürgermeister Gluiber berichtete über die Eilentscheidung für die Vergabe der Gaslieferung der Gemeinde sowie der Strom- und Gaslieferung der Panorama Therme.

Im Rahmen der durchgeführten europaweiten Ausschreibung sind für den Gasbezug der Gemeinde sowie für den Strom- und Gasbezug der Panorama Therme keine Angebote eingegangen. Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 18.09.2023 wurden daher verschiedene Energielieferanten direkt kontaktiert und um Abgabe eines Angebotes gebeten. Es gingen verschieden Angebote ein. Das Angebot der Stadtwerke Bad Saulgau war das wirtschaftlichste. Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage und der damit verbundenen Unsicherheiten bezüglich der Preisentwicklung auf dem Energiemarkt musste zügig gehandelt und entschieden werden. Die Gemeinde und vor allem die Therme mit einer hohen Abnahmemenge kann somit für die nächsten Jahre mit einem verhältnismäßig günstigen Energiepreis rechnen.

Die angebotenen Strompreise für die Panorama Therme belaufen sich wie folgt:

Für das Jahr 2024: 14 Cent pro kWh

Für das Jahr 2025: 13,7 Cent € pro kWh

Für das Jahr 2026: 12,3 Cent pro kWh

 

Die angebotenen Gaspreise für die Panorama Therme belaufen sich wie folgt:

Für das Jahr 2024: 4,3 Cent pro kWh

Für das Jahr 2025: 5,3 Cent pro kWh

Für das Jahr 2026: 4,56 Cent pro kWh

 

Die angebotenen Gaspreise für Gemeinde belaufen sich wie folgt:

Für das Jahr 2024: 5,6 Cent pro kWh

Für das Jahr 2025: 5,5 Cent pro kWh

Für das Jahr 2026: 4,8 Cent pro kWh

 

Haushaltszwischenbericht 2023

Kämmerer Walter erläuterte den Haushaltszwischenbericht 2023 in Bezug auf den Kernhaushalt, Wasser und Abwasser und der Panorama Therme.

Kernhaushalt Haushaltszwischenbericht 2023:

Nach drei schwierigen Jahren mit Corona-Pandemie und Energiekrise verläuft das Haushaltsjahr 2023 bis jetzt geordnet, wenn auch aufgrund weltweit zunehmender kriegerischer Konflikte weiterhin große Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung bestehen.

Für Beuren sind für das Jahr 2023 folgende wesentliche Entwicklungen haushaltstechnisch hervorzuheben:

Vorbehaltlich der Ergebnisse der im November anstehende Bundessteuerschätzung ist beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit Mindereinnahmen von rund    85.000 € im Vergleich zur Planung zu rechnen. Mit voraussichtlich rund 2,69 Mio. € ist jedoch kein großer Einbruch zu erwarten.

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist mit keiner wesentlichen Veränderung zu rechnen.

Erstaunlich erfreulich ist die Entwicklung bei der Gewerbesteuer. Vorausgesetzt, es kommt jetzt im Herbst nicht noch zu einem großen Einbruch, kann nach aktuellem Stand der Planansatz von 450.000 € sogar noch übertroffen werden. Es ist von Einnahmen rund 550.000 € auszugehen.

Damit ist die Gemeinde noch nicht von einem Einbruch bei der Gewerbesteuer betroffen. Vorteilhaft wirkt sich hier aus, dass keine Abhängigkeit von einem oder wenigen großen Betrieben besteht, sondern die Unternehmensstruktur sehr verschieden und die örtliche Gewerbestruktur breit aufgestellt ist.

Der Haushalt 2023 wird weiter deutlich finanziell entlastet durch einige ursprünglich geplante Maßnahmen, die 2023 nicht planmäßig umgesetzt werden können, sondern sich in das Jahr 2024 verschieben.

Diese Minderausgaben entlasten zwar den Haushalt im laufenden Jahr. Allerdings führt dies natürlich zu einer Doppelbelastung im nächsten Haushaltsjahr. Hier müssen neben den neuen Projekten dann auch die „alten“ Maßnahmen finanziert werden. Unterm Strich ist nichts gespart, im Gegenteil. Durch weitere Preissteigerungen wird der Haushalt zukünftiger Jahre dann zusätzlich belastet.

Die seit vielen Jahren steigenden Kosten in der Flüchtlingsunterbringung und Flüchtlingsbetreuung sind im Haushalt 2023 bereits eingepreist und stellen auch für die zukünftige Haushalte eine große Herausforderung dar.

Eine Kreditaufnahme wurde nicht eingeplant und wird in 2023 auch nicht mehr benötigt. Jeder nicht aufgenommene Kredit erleichtert die Bewirtschaftung der Folgejahre, da die Zins- und Tilgungslast nicht noch weiter erhöht wird. Auch aufgrund unserer bereits sehr hohen Schuldenlast sollten weitere Kreditaufnahmen, wenn möglich vermieden werden. Allerdings ist auch klar, dass die anstehenden Großprojekte in den kommenden Jahren es sehr schwer machen, hier einen Rückgang der Verschuldung zu erreichen.

Wasser und Abwasser Haushaltszwischenbericht 2023:

Bei der Wasserversorgung wird die ursprünglich eingeplante Erneuerung / Umlegung der Wasserleitung im Bereich RÜB-A (Morglachstraße) bis auf weiteres zurückgestellt. Wird erst benötigt bei der Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets (-75.000 €). Zudem verschiebt sich die Straßenunterhaltungsmaßnahme des Straßenbauamtes an der K1261 Linsenhofer Straße auf das Jahr 2024 und damit auch die in diesem Zuge geplante Erneuerung der Wasserleitung (-10.000 €) und die eingeplante Aufweitung des Mischwasserkanals (-285.000 €).

Ansonsten ist Stand heute mit keinen wesentlichen Veränderungen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite zu rechnen.

Panorama Therme Haushaltszwischenbericht 2023

Nach den äußerst schwierigen Jahren mit Corona-Krise und anschließender Ukraine- und Energiekrise verbunden mit enormen Preissteigerungen geht es mit den Besucherzahlen und damit mit der Therme wieder aufwärts. Anfang des Jahres, in den Wintermonaten, konnte sogar wieder an die Besucherzahlen vor Corona angeknüpft werden. Der wettertechnisch gute Spätsommer und Herbst führte jedoch wieder zu einem Rückgang der Besucher. Probleme bereiten nach wie vor auch die Vormittage und die frühen Nachmittage, bei denen anhaltend sehr wenige Besucher kommen. Diese Besuchergruppe hält sich noch sehr zurück.

An Umsatzerlösen wurden 8,9 Mio. € eingeplant. Ob die prognostizierten Umsatzerlöse erreicht werden, hängt jetzt von der weiteren Entwicklung, vor allem der Wetterentwicklung im Herbst / Winter ab.

Auf der Ausgabenseite ist insgesamt mit keinen wesentlichen Mehrausgaben zu rechnen. Aufgrund aufwendiger Abstimmungs- und Planungsprozesse werden die veranschlagten Mittel für den Austausch der Elektroantriebe (Pumpen) und der Lüftungserneuerung nicht ausgeschöpft. (-100.000 €), diese Mittel müssen in 2024 dann erneut veranschlagt werden.

Bei den Personalkosten wurde nach der Tarifeinigung außerplanmäßig ein Inflationsausgleich in Höhe von rund 130.000 € gewährt.

Zur Deckung des langfristigen Vermögens wird in den nächsten Wochen in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer und der Rechtsaufsichtsbehörde noch eine Stammkapitalerhöhung in Höhe von 1,5. Mio. € durchgeführt.

Der Wohnmobilstellplatz wurde dieses Jahr fertiggestellt und wird gut angenommen.

Dennoch muss voraussichtlich mit weniger Einnahmen ausgekommen werden als geplant. Die prognostizierte Auslastung wurde noch nicht erreicht. Derzeit liegen wir hier bei rund 40 % Auslastung.

Die Zuschussabrechnung steht noch aus und wird in den nächsten Wochen abgeschlossen. Es kann noch mit einer Fördereinnahme aus dem Infrastrukturprogramm des Landes in Höhe von 65.000 € gerechnet werden (insgesamt: 200.000 €).

Bei den Energiepreisen profitiert die Therme für das Jahr 2023 noch von den langfristig abgeschlossenen günstigen Energielieferverträgen.

Bezüglich der Generalsanierung der Kleinschwimmhalle laufen derzeit weitere Untersuchungen durch den Architekten, um Kostenklarheit zu bekommen. Aktuell ist von Kosten in Höhe von 6,4 Mio. € auszugehen. Trotz eines hohen zugesicherten Zuschusses in Höhe von 3 Mio. € kann Stand heute die Therme und auch die Gemeinde diese große Investition, aber auch den späteren laufenden Betrieb, nicht ohne weitere Drittmittel stemmen.

Die Liquidität der Therme für dieses Jahr ist gesichert. Dies hängt neben der besseren Einnahmenentwicklung auch mit der hohen Kreditaufnahme aus dem Jahr 2022 von über 1 Mio. € zusammen.

 

Annahmen von Spenden
Bürgermeister Gluiber lobte die enorme Spendenbereitschaft. Die Spenden für den Bikepark, der dieses Jahr fertiggestellt werden soll, waren besonders großzügig. Für den Bikepark werden noch zwei Bäume gepflanzt und ein Schild mit den Nutzungsregeln und einer Übersicht der Spenderfirmen aufgestellt. Im Frühjahr 2024 ist eine Eröffnungsfeier geplant.

Auf Wunsch der Kinder, wird zusätzlich eine Tischtennisplatte am Bolzplatz aufgestellt.

Das Gremium bedankt sich für die großzügigen Spenden und nimmt diese einstimmig an.

 

Eigenbetrieb Abwasserversorgung Kreditaufnahme
In der Vergangenheit wurden gemäß gängiger Praxis zur Reduzierung der Schuldenlast nicht alle Kreditermächtigungen voll ausgeschöpft. Im Rahmen der Einheitskasse wurde somit der Finanzbedarf des Eigenbetriebs Abwassers mit abgedeckt.

In Anlehnung an die gemeindehaushaltsrechtlichen Regelungen zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) wurden zwischenzeitlich durch die Novellierung des Eigenbetriebsgesetzes auch die Vorschriften für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe weiterentwickelt. Demnach wird der Fokus verstärkt, auf die tatsächliche Liquiditätsausstattung des Eigenbetriebes gelenkt und eine Liquiditätssicherung im Verbund mit der Einheitskasse ist nicht mehr vorgesehen. Das heißt jeder Eigenbetrieb wird getrennt betrachtet und muss mit der notwendigen Liquidität ausgestattet werden.

In Abstimmung mit der Rechnungsaufsichtsbehörde kann und soll daher zur Finanzierung der Investitionen der letzten 10 Jahre nun eine Kreditaufnahme in Höhe von 700.000 € nachgeholt werden.

Es wurden verschiedene Kreditangebote eingeholt. Das lukrativste Angebot war das der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, welche als einzige eine Laufzeit von 20 Jahren anbieten konnte.

Das Gremium entschied sich einstimmig für die Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, zu einem Zinssatz von 4,140% bei einer Laufzeit von 20 Jahren.

 

Verschiedenes

Es gab keine Themen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Aus dem Gemeindrat vom 18.09.2023

Bekanntgaben

Bürgermeister Gluiber gab die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.07.2023 bekannt. In der Panorama Therme werden neue Pumpen und Filtermaterial benötigt, hierfür fasste der Gemeinderat die notwendigen Beschlüsse. Weiter befasste sich der Gemeinderat mit Personalangelegenheiten. Herr Gluiber berichtete, dass der Gemeinderat im Juli die Mensa- und Schulkindbetreuung in Neuffen besichtigte. Außerdem habe sich die fachliche Leitung und Mitarbeiterinnen für den Naturkindergarten gefunden. Es wurden für die fachliche Gesamtleitung der Kindergräten und der Mitarbeiterinnen des Naturkindergartens Büroräume über der Apotheke angemietet. Abschließend gibt er bekannt, dass der Funkturm für den Mobilfunk nun voran geht. Die Fläche ist nun Eidechsenfrei und der Bau kann beginnen.

Kinderbetreuung in Beuren: Grundlagen und grundsätzliche Aspekte zur Bedarfsentwicklung

Zur kommunalen Pflichtaufgabe gehört die Kinderbetreuung ab der neunten Woche bis zum Schuleintritt. Künftig ist auch eine Betreuung der Grundschulkinder bis zur 4. Klasse in Beuren Pflichtaufgabe. Die Kinderzahlen haben sich in den letzten Jahren deutlich positiver entwickelt als bisher angenommen und so hat die Verwaltung gemeinsam mit Frau Kariane Höhn mit ihrem Beratungsbüro Prozesse lotsen, Organisations- und Kommunalberatung, die Thematik mehr beleuchtet. Frau Höhn war in der Sitzung anwesend und stellte die aktuellen Erkenntnisse und daraus entstehende Konsequenzen für die Kinderbetreuung in Beuren vor. Sowohl die sehr unterschiedlichen Jahrgänge als auch die Zuzüge haben eine Auswirkung auf die Planung der künftigen Betreuungsplätze für Kleinkinder, Kindergartenkinder und schließlich auch die Schulkinder. Im Bereich der Kinder unter 3 Jahren hat die die Gemeinde Beuren einen deutlichen Nachholbedarf. Die geplanten Ausbaumaßnahmen im Kindergarten Am Kelterplatz und in der Jahnstraße kommen deutlich zu spät. Im Bereich der Kinder über 3 Jahren hat die Gemeinde Beuren zeitnah einen Ausbaubedarf, welcher im ersten Schritt mit der dringend notwendigen Errichtung des Naturkindergartens beantwortet werden kann. Im Bereich der Kinder über 3 Jahren wird es zeitnah einen weiteren Ausbaubedarf geben. Auch in der Schulkindbetreuung hat sich durch die rechtliche Neuerung für die Eltern ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung der Schulkinder ab dem Jahr 2026 ergeben. Die Schulkindbetreuung müsste auch optimiert und erweitert werden, um dem tatsächlichen Bedarf und der Nachfrage der Beurener Eltern gerecht zu werden. Für die Gemeinde Beuren ist die Kinderbetreuung eine essenziell wichtige Aufgabe, aufgrund der Finanzknappheit jedoch auch eine sehr schwierig zu lösende Herausforderung. Der Gemeinderat nahm von der aktuellen Bedarfsentwicklung bei der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Beuren Kenntnis.

Sanierung Kindergarten Kelterplatz: Vorstellung der Planungen für das Interimsquartier „An der Raise“

Der Kindergartenbetrieb kann während der Sanierung und Ergänzung des Kindergarten Kelterplatzes im dortigen Kindergarten nicht fortgeführt werden. Weitere Projekte stehen in anderen Einrichtungen an. Aus diesem Grund musste ein Ausweichquartier gesucht und konnte mit dem Gelände und Gebäude der ehemaligen Neuapostolischen Kirche, An der Raise, gefunden werden. Frau Höhn und das Architekturbüro Koch wurden in die Planungen und die Konzeption des Interimsquartiers mit eingebunden. Frau Höhn und Herr Koch waren in der Sitzung anwesend und erläuterten das Projekt. Aus wirtschaftlichen und betriebsorganisatorischen Gründen war es sinnvoll ein zweigruppiges und nicht zwei eingruppige Interimsquartiere auf den Weg zu bringen. Hierbei waren die Überlegungen der Personaleinsatz, Personalumfang je Standort, bauliche Anforderungen an ein Interimsquartier, Wirkung auf die Aufteilung/zusammenbleiben von Personal und Gruppe der Kinder. Bürgermeister Gluiber führte aus, dass die Planung auf das Notwendigste beschränkt wurde. Der KVJS weicht nicht von den Standards bei einem Interimsquartier ab. Sehr wahrscheinlich hängen die immer gleichen Standards mit dem Kindeswohl und einer Wohlfühlatmosphäre zusammen. An den Standards und den Anforderungen des KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) gibt es auch keinen Spielraum. Die Kosten für das Interimsquartier liegen bei ca. 750.000 €. Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt Kenntnis und beschloss einstimmig, die Verwaltung mit der zügigen Umsetzung des Projekts zu beauftragen.

Sanierung Kindergarten Jahnstraße - Vorstellung des Entwurfs

Der Kindergarten Jahnstraße aus den 1950ziger Jahren entspricht in vielen Teilen nicht mehr den heutigen Standards. Auch dieses Gebäude wurde gemeinsam mit Frau Kariane Höhn und dem Architekturbüro Koch betrachtet. Die Sanierung des Gebäudes soll nun nach 70 Jahren durchgeführt werden. Hierbei sollen insbesondere neue Leuchtkörper, die Verbesserung der Akustik, ein neuer Sanitärbereich für Kinder 3+ und Erwachsene und eine Ausgabeküche vorgesehen werden. Darüber hinaus sollen Krippenräume und ein Erwachsenenbereich sowie ein Schlafraum geschaffen werden. Ziel soll es bei diesem Kindergarten sein, das Gebäude für 3 Gruppen zu erweitern. Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt Kenntnis und beauftragte die Verwaltung das Projekt „Sanierung Kindergarten Jahnstraße“ in die Finanzplanung der kommenden Jahre aufzunehmen.

Bau und Errichtung eines Naturkindergartens im Gewann Pfingstweide

- Vorstellung des Projekts

- Bausache

Die Gemeinde Beuren hat notwendige Kindergartenplätze in ausreichender Zahl vorzuhalten und zur Verfügung zu stellen. Gemeinsam mit der Trägerin, der Evangelischen Kirchengemeinde Beuren und mit dem Gemeinderat konnte die Idee eines Naturkindergartens entwickelt werden. Bürgermeister Gluiber berichtete, dass die Suche des Standorts doch etwas aufwendiger war.  Es konnte von zunächst dem Standort Lettenwälde nun doch in Abstimmung mit dem Landratsamt auf den Standort Pfingstweide am Freilichtmuseum gewechselt werden. Der Standort liegt innerhalb des Bebauungsplanes Freilichtmuseum Beuren und so konnte durch das Landratsamt eine Baugenehmigung dort in Aussicht gestellt werden. Konzeptionell bietet dieser Standort auch deutlich mehr Möglichkeiten in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern. Es ist vorgesehen, dass am festen Standort das bereits beschlossene Gebäude/Tinyhouse aufgestellt und auch der Hauptaufenthaltsbereich der Kinder die Pfingstweide sein wird. Von dort werden Wanderungen und Ausflüge, beispielweise in das Freilichtmuseum und die nähere Umgebung unternommen. Eine Kooperation mit dem Freilichtmuseum wurde mit der Museumsleitern Frau Cornelius bereits diskutiert. Fernab von Straßen und Wegen mit vielem Verkehr können so die Kinder die Natur erfahren und erleben. Gleichzeitig können in historische Themen bereits im frühen Kinderalter Einblicke gewonnen werden. An das Gebäude soll eine überdachte Pergola angebaut werden, um einen Sonnen- und Wetterschutz auch im Freien zu bieten. Außerdem wurde in der Planung ein WC-Häuschen mit einer Handwaschgelegenheit vorgesehen. Bürgermeister Gluiber führte weiter aus, dass der Naturkindergarten mit seinen 20 Plätzen bereits jetzt schon unter Zeitdruck steht, da diese Plätze zwingend und dringend benötigt werden. Eine gute Nachricht ist, dass die Trägerin, die Evangelische Kirchengemeinde, das Personal weitestgehend bereits verpflichten konnte. Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt Kenntnis und beschloss einstimmig die Pfingstweide als Standort für den Naturkindergarten festzulegen.

Frau Schall stellte anschließend das Bausgesuch zur Errichtung der Schutzhütte für den Naturkindergarten vor. Anhand der Planunterlagen zeigte sie dem Gemeinderat die planerische Umsetzung des Gebäudes und des WC-Häuschens, nebst Parkplätzen. Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung zur Kenntnis. Er erteilte zur Errichtung einer Schutzhütte eines Natur-Kindergartens auf Flst. 2936 und der Zuordnung von drei bestehenden Stellplätzen auf Flst. 2481/4 einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an der Willi-Gras-Grundschule Beuren und derSchulkindbetreuung

Nach dem Übergang der Kinder von dem Kindergarten in die Willi-Gras-Grundschule soll die begonnene moderne pädagogische Arbeit auch in zukunftsfähigen Räumen fortgeführt werden. Der Gebäudekomplex stammt ebenfalls aus den 50ziger Jahren. Vieles hat sich in der Arbeit mit den Kindern, den Lehr- und Lernmethoden bis hin zur Schulkindbetreuung und Schulsozialarbeit verändert, ohne dass durch räumliche Anpassungen dieser Situation Rechnung getragen wurde. Frau Kariane Höhn hat auch hier gemeinsam mit dem Architekturbüro Koch, mit der Verwaltung, der Schulleitung und dem Personal der Schulkindbetreuung einen Konzeptentwurf erarbeitet.  Der baulich als zweizügige Grundschule in den 50er Jahren erstellte Baukörper wird aktuell 1,5zügig geführt. Das Raumprogramm entspricht den baulichen Vorgaben der damaligen Zeit. Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz (8Stunden/Tag) für die Erstklässler des Jahrgangs 26/27 und dann aufbauend bis 2030 (alle 4 Klassenstufen) ist in den aktuellen Räumen – selbst wenn nur 50-60% das Angebot in Anspruch nehmen - nicht umsetzbar. Die Gemeinde ist in der Umsetzungspflicht. Aus der Mitte des Gemeinderates kam die Anregung über die Sanierung und Erweiterung der Schulkindbetreuung eine gesonderte Klausurtagung zu planen. Es soll die nun vorgelegte Planung nochmals im Detail besprochen und beleuchtet werden und eine Begehung der Örtlichkeiten stattfinden. Nach einer kurzen Aussprache fasste der Gemeinderat folgenden Beschlüsse. Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, das Projekt Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an der Willi-Gras-Grundschule Beuren und der Schulkindbetreuung in die Finanzplanung / Haushaltsplanung mit aufzunehmen und sämtliche möglichen Zuschüsse bis hin zum Ausgleichstockantrag zu prüfen bzw. auch zu stellen. Zur Detailbesprechung der Planungen soll eine Klausursitzung abgehalten werden.

Baumaßnahmen zur Reduzierung der Hochwassergefahr in der Ortslage Beuren

Zur Verbesserung des Schutzes gegen Hochwasser bzw. Überflutungen hat die Gemeinde Beuren im Jahr 2018 ein Konzept mit geplanten Maßnahmen erstellt. Seither wurden bereits mehrere Umbaumaßnahmen ausgeführt, z.B. Herstellung des Bypasses/Entlastungsleitung in der Ortsmitte oder die Offenlegung des Herbstwiesenbachs an der Therme. Für 2023/2024 plant die Gemeinde Beuren die Umsetzung weiterer Maßnahmen im Gemeindegebiet, um das grundsätzliche Gefährdungspotential weiter zu reduzieren. Herr Brunner vom Ingenieurbüro Blankenhorn aus Nürtingen war in der Sitzung anwesend und erläuterte die erforderlichen Ausbaumaßnahmen. Zur Verbesserung des Abflussvermögens bei Hochwasserereignissen ist eine Aufweitung des Bachs im Abschnitt zwischen Auslauf Verdolung Erlenbach und der Brücke unterhalb Linsenhofer Straße 64 vorgesehen. Hierbei wird das nördliche Ufer aufgeweitet und die Böschungen abgeflacht. Der Bau der neuen Brücke, als Beseitigung des unterhalb Gebäude 64 liegenden Engpasses durch das RP Stuttgart, ist zwischenzeitlich erfolgt. Des Weiteren soll aufgrund der Hochwasserschutzkonzeption die Verdolung des Herbstwiesenbachs aufdimensioniert werden und der Umbau des Einlaufs ins Wiesensteigle erfolgen. Abschließend soll der Ausbau im Bereich des Erlenbachs oberhalb des Hohlen Wegs erfolgen. Der Gemeinderat nahm die vorgestellten Maßnahmen zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmte den vorgestellten Maßnahmen zu und beauftragte die Verwaltung die Ausschreibung der Maßnahmen mit dem Ingenieurbüro Blankenhorn aus Nürtingen durchzuführen und im Jahr 2024 umzusetzen.

Bausachen

Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben Neubau eines Lagers/Doppelgarage und Erweiterung der bestehenden Verwaltung, Morglachstraße 5, 72660 Beuren, Flst. 4394/6 zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen, auch wurde den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.

Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben über den Neubau von vier Doppelhaushälften mit Carports und Stellplätzen, Neufferackerstraße 5+7 zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Die Bemaßung für die Carports mit den Abständen zur Bordsteinkante ist nachzureichen. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat, dass zwei weitere PKW -Stellplätze auf dem Grundstück ausgewiesen werden sollen. Abschließend legte der Gemeinderat fest, an den Gebäudehöhen (Firsthöhen) von jeweils 9 m aus den vorherigen Bauvoranfragen festzuhalten und regte an die Planung dahingehend nochmals zu überarbeiten.

Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung zur Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch des Bestandsgebäudes und dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Silcherstraße 3, 72660 Beuren. Flst. 2282/1. Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu.

Der Gemeinderat wies das Baugesuch der Balzholzer Straße 10 zur Genehmigung eines Gewächshauses und Carports mangels Aktualität der Lageplanunterlagen zurück und versagte das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt die Bauherrschaft über die Entscheidung zu informieren.

Vergabe der Strom- und Gaslieferungen für die Gemeinde und die Panorama Therme Beuren

Der Gemeinderat beschloss den Zuschlag für die Stromlieferung für die kommunalen Liegenschaften für die Jahre 2024 bis 2026 zum Angebotspreis von 15,32 ct/kWh zzgl. Abgaben an die Stadtwerke Schwerin GmbH zu vergeben. Der Zuschlag für die Stromlieferung für die kommunale Straßenbeleuchtung für die Jahre 2024 bis 2026 zum Angebotspreis von 14,14 ct/kWh zzgl. Abgaben soll ebenfalls an die Stadtwerke Schwerin GmbH vergeben werden. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat ermächtigt, mit verschiedenen Energielieferanten in direkte Verhandlungen bezüglich der noch offenen Strom- und Gaslieferungen einzutreten.

Vorberatung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Neuffener Tal

Am Donnerstag, den 28.09.2023 findet um 18.00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus der Gemeinde Frickenhausen eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Neuffener Tal statt. Der Gemeinderat nahm die Tagesordnung der Verbandsversammlung zur Kenntnis und beauftragte den Vorsitzenden, als Stimmführer in der Verbandsversammlung abzustimmen.

Verschiedenes

Bürgermeister Gluiber berichtete, dass für die Gebäude in der Linsenhofer Straße 5 und 7 nun die Baugenehmigung vorliegt. Die Firma JAKO Baudenkmalpflege ist bereits in die Vermarktung der Gebäude eingestiegenEr gab weiter bekannt, dass sich die Telekom mit einem Subunternehmer am Glasfaserausbau in Beuren einbringen möchte. Aktuell laufen die Verhandlungen zwischen den Unternehmen und dem Landkreis Esslingen. Gemeinderat Dr. Buchmann gab abschließend bekannt, dass der Gemeinderat einen Wahlaufruf für die kommende Bürgermeisterwahl am 15.10.2023 veröffentlichen möchte.

Aus dem Gemeinderat vom 17.07.2023

Bekanntgaben

Bürgermeister Gluiber gab die Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 04.07.2023 bekannt.

Das Gremium stimmte über die Vergabe der Planerleistungen zum Umbau / Erweiterung des Kindergartens Kelterplatz ab. Die Tragwerksplanung wurde an das Büro Thumm + Sterr zum angebotenen Honorarvorschlag von brutto 28.701,61 € und die Elektroplanung an das Büro WPE zum Honorarvorschlag von brutto 33.526,58 € vergeben.

Darüber hinaus wurden keine weiteren Beschlüsse gefasst.

Bericht aus dem Bürgerbüro

Bürgermeister Gluiber begrüßte die anwesenden Mitarbeiterinnen aus dem Bürgerbüro Frau Lernhart, Frau Staudt und Frau Döbler. Bevor er das Wort an Frau Lernhart übergab, berichtete er über die Personalsituation im Bürgerbüro und die Einführung der online Terminvergabe und deren Notwendigkeit. Viele andere Gemeinden und Städte praktizieren bereits ausschließlich mit der Terminvergabe.

Frau Lernhart schilderte die aktuelle Personalsituation im Bürgerbüro, zurzeit befänden sich mehrere Kolleginnen im Krankenstand. Die anwesenden Kolleginnen würden dadurch mit zusätzlichen Aufgaben belastet werden. Teilweise kam es vor, dass von den 5 Mitarbeiterinnen nur 1 anwesend war, bei gleichem Arbeitsaufkommen. Sie berichtete, dass sie von der Situation persönlich sehr belastet wäre und dadurch gesundheitlich oftmals an ihre Grenzen stoßen würde.

Die Einführung der online Terminvergabe und der Schließtag des Bürgerbüros am Mittwoch sei eine große Erleichterung, sie konnte nur positive Aspekte bei den täglichen Arbeitsabläufen feststellen. Viele Aufträge könnten dadurch termingerecht vorbereitet werden, wodurch beispielsweise die Abholung von Dokumenten für die Bürgerinnen und Bürger schneller vonstattengehen würde.

Sollten Bürgerinnen oder Bürger mit der online Buchung ein Problem haben, können diese auch telefonisch einen Termin vereinbaren.

Frau Lernhart erläuterte, dass zusätzlich zur Bearbeitung der Bürgertermine und deren Vor- und Nachbereitung auch viele Anfragen telefonisch oder per Mail eingehen würden, weitere Arbeitsaufgaben fallen intern an.

Die Eingangstür im Bürgerbüro sei auch während der Öffnungszeiten verschlossen, um die Mitarbeiterinnen vor Übergriffen zu schützen. Frau Lernhart führte aus, dass es in der Vergangenheit bereits einige Vorfälle mit aggressiven Einwohnern gab, die die Mitarbeiterinnen teils persönlich angegangen sind. In einigen Fällen musste die Polizei hinzugezogen werden, um die Situation zu entschärfen. Auch zu Sachbeschädigungen sei es gekommen.

Oftmals bekommen die Bürgerinnen und Bürger diesen Hintergrund gar nicht mit, das Team im Bürgerbüro würde sich hier mehr Verständnis und Anerkennung wünschen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde ein Zeitraum für eine offene Sprechstunde an einem Tag angeregt.

Bausache

Antrag auf Modernisierung und Renovierung mit Abbruch und Wiederaufbau Dachgeschoss, Erstellung Carport und Einliegerwohnung im Panoramaweg 51 in 72660 Beuren.

Der Gemeinderat hat sich in der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2023 bereits mit dem Baugesuch befasst. Er fasste damals einstimmig den Beschluss, das Baugesuch nochmals an die Verwaltung zurückzugeben, um dieses in einigen Details mit der Bauherrschaft abzustimmen. Der Bauherr war gemeinsam mit der Architektin zur weiteren Erörterung im Rathaus. Bürgermeister Gluiber erläuterte, die eingearbeiteten Änderungen und legte zusätzlich eingereichte 3D-Visualisierungen zur besseren Veranschaulichung vor.

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen und stimmte dem Antrag auf Modernisierung und Renovierung des bestehenden Einfamilienhauses im Panoramaweg 51 in Beuren zu. Darüber hinaus stimmte er den beantragten Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zeiläcker-Loiren“ zu.

Solarkataster Beuren

Für die künftige Gestaltungssatzung der Gemeinde Beuren wurde durch das Landratsamt für Denkmalpflege im vergangenen Jahr ein Solarkataster erarbeitet. Dieses wurde nun nochmals in der Sitzung thematisiert, um über die verbindliche Aufnahme des Solarkatasters in die Gestaltungssatzung zu beraten. Die Verwaltung hat eine Begehung der Örtlichkeiten durchgeführt und jedes Haus als Einzelfall in der Ortsmitte beurteilt. Hierfür wurden die Gebäude aus unterschiedlichen Blickrichtungen angesehen und eingestuft. Die Verwaltung schließt sich der Auffassung des Landesamtes für Denkmalpflege an, dass die Stadtbausteine als zentrale Gebäude der historischen Ortsmitte nicht mit PV-Modulen versehen werden sollten. Darüber hinaus gab es einige Gebäude mit einer für die Ortsmitte prägenden Ansicht (z.B. das Brunnenhofareal und das Storchennest), welche nach Auffassung der Verwaltung ebenfalls nicht mit PV-Anlagen versehen werden sollten. Bürgermeister Gluiber erläuterte die überarbeiteten Plangrundlagen. Das Gremium entschied nach einer kurzen Beratung, dass die beiden Häusser in der Linsenhofer Straße 23 und 25 noch mitaufgenommen werden sollen. Außerdem wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Änderungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der STEG abzustimmen. Dem Gremium war es wichtig, dass die Satzung so formuliert werden solle, dass der Einzelfall im Detail zu prüfen sei und auch hinsichtlich des gewählten Materials eine Entscheidung getroffen werden müsse. Somit solle möglichst flexibel und zukunftsgerichtet entschieden werden können, um den technischen Fortschritt gerecht zu werden. So könnte eventuell auch das Dach der Kirche bei entsprechender Gestaltung mit einer Photovoltaikanlage belegt werden, so die Haltung des Rates.

Festlegung des Kindergartenbeitrages für 2023/2024

In einer Sitzung im Jahre 2013 wurde gemeinsam mit dem Kindergartenbeirat beschlossen, die Kindergartenbeiträge jährlich prozentual zu erhöhen. Ausgegangen wird von der Festlegung des Regelbeitrages der Kirchen und kommunalen Landesverbänden. Es soll damit erreicht werden, die Beitragserhöhung dynamisch und unkompliziert zu gestalten. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und der stetig steigenden Kosten für die Aufgabe der Kinderbetreuung empfiehlt die Verwaltung die Anpassung der Kindergartenbeiträge.

Die eingeladene Fachliche Gesamtleitung des Kindergartens Beuren Frau Seifried erörterte die vorgeschlagenen Beiträge für Kinder im Regelkindergarten, für Einrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgängig 7 Stunden – VÖ), für die Ganztagesbetreuung, für den Zuschlag für die Betreuung von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren und für Kinder im Naturkindergarten.

Durch Pfarrer Roland Conzelmann wurde angeregt die Beitragserhebung auf einkommensabhängige Beiträge umzustellen. Durch die hohe Inflation und die gestiegenen Lebensunterhaltungskosten wird das Budget in einigen Familien enger. Kinder brauchen den sozialen Kontakt zu Gleichaltrigen und in vielen Familien müssen beide Eltern arbeiten.

Das Gremium stimmte den vorgeschlagenen Beiträgen für das Jahr 2023/2024 zu. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Trägerin die Umstellung der Kindergartenbeiträge auf einkommensabhängige Beiträge zum Kindergartenjahr 2024/2025 zu prüfen. Zusätzlich wurde die Verwaltung damit beauftragt, das Beitragssystem im Regelkindergarten, im Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten und in der Ganztagesbetreuung zu überprüfen und dem Gemeinderat einen Änderungsvorschlag zu unterbreiten.

Verschiedenes

Bei der erneuerten Treppe am Außenaufgang des Bürgerhauses wurden, in einer vergangenen Ortsbegehung des Gemeinderates, Maßnahmen für die Gestaltung des Treppengeländers erörtert. Hierbei sprach sich das Gremium dafür aus, die begrenzenden Granitstelen am unteren Teil der Treppe abschrägen zu lassen und ein Geländer anzubringen, welches optisch zum Bürgerhaus passe. Das zur Beratung hinzugezogene Ingenieurbüro empfahl die Abschrägung jedoch nicht, sondern schlug eine Kürzung vor. Dem schloss sich der Gemeinderat an.

Das vorgeschlagene Geländer wirke luftig und passe sich dem Erscheinungsbild des Bürgerhauses an, dies muss jedoch noch mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

Aus dem Gemeinderat vom 04.07.2023

Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gluiber gab die Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 19.06.2023 bekannt.

Das Gremium hat dem Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen für den Bunker 76 zugestimmt. Dieser soll als Zeitzeuge erhalten werden.

Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Sachverständigenbüro R. Maier GmbH einen Honorarvertrag für die Vorbereitung, Planung und Umsetzung der Sanierungsarbeiten für die Fachwerksanierung des Rathauses Beuren abzuschließen.

Zudem wurde über verschiedene Personalangelegenheiten beraten.

Einwohnerfragestunde

Es gab keine Meldungen und Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger.

Maßnahmen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung im Jahr 2023 – Vergabe

Die Kanalsanierungsarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 20.06.2023. Es haben sich 5 Firmen an der Ausschreibung beteiligt, das günstigste Angebot wurde von der Firma Rossaro Kanaltechnik GmbH & Co.KG eingereicht.

Das Gremium fasste ohne weitere Beratung den Beschluss, dass der Auftrag für die Kanalisierungsarbeiten 2023 im Rahmen der Eigenkontrollverordnung an die Firma Rossaro Kanaltechnik GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von brutto 101.774,67 € vergeben wird.

Umbau / Erweiterung Kindergarten Kelterplatz – Baubeschluss

Der Architekt stellte die Baumaßnahme vor und erläuterte die Ausführungsplanung. Im vorhandenen, denkmalgeschützten Gebäude befindet sich aktuell eine Ü3 Gruppe im EG und eine Ü3 Gruppe im Dachgeschoss. Durch einen eingeschossigen Erweiterungsbau soll die Einrichtung, um eine weitere Ü3 Kindergartengruppe erweitert werden. Dieser wird so konzipiert, dass er zu einem späteren Zeitpunkt entweder weiter aufstockbar ist oder überdachte Außenspielbereiche als Erweiterungsfläche für eine weitere Gruppe bildet.  Der Umbau soll in erdberührenden Bereichen massiv in Stahlbeton mit entsprechender Wärmedämmung erstellt werden. Das Tragwerk oberhalb der Stahlbetongründung soll als wärmegedämmter Massivholzbau ausgeführt werden.

Insgesamt wird die neue Gaube moderner gestaltet werden.

Als Bodenbelag ist Linoleum und im Eingangs- und Sanitärbereich sind Fliesen vorgesehen. Sämtliche Zimmer- Außen- und Brandschutztüren werden mit Fingerklemmschutz versehen.

Für die geplanten Maßnahmen ist es erforderlich, dass die Kinder interimsweise das Gebäude verlassen. Hierzu laufen aktuell Gespräche mit den Eigentümern und Planungen für die Ertüchtigung des Interimgebäudes. Für den Umbau / Erweiterung wurden Zuschüsse und Fördergelder von rund 600.00 € bewilligt.

Das Gremium stimmte den Ausführungen des Architekturbüros Brost zu und beauftragte die Verwaltung damit, die Ausschreibung der Leistungen vorzubereiten, sodass diese veröffentlicht werden können, sobald der Termin für den Bezug des Ausweichquartiers feststeht und die Baugenehmigung vorliegt. Außerdem sollen Berichte bei Fachplanern für die Beheizung mit Hackschnitzel, Erdwärmesonden und PVT Technik eingeholt werden. Zudem wird überprüft, ob der Bezug von Nahwärme möglich ist.

Beitritt Abwasserverband Neuffener Tal zum Gruppenklärwerk Wendlingen zum 01.01.2024

Die Bürgermeister der Verbandsgemeinden beschäftigen sich seit geraumer Zeit mit dem Beitritt des Abwasserverbandes Neuffener Tal zum Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen. Die Abwasserbeseitigung und Reinigung ist eine wesentliche Pflichtaufgabe der Kommunen.

Bürgermeister Gluiber stellte die eingeladenen Geschäftsführer des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Wendlingen Herr Hauff und Verwaltungsleiter Herr Däuwel vor und übergab ihnen das Wort. Diese erläuterten die Vorteile dieses Zusammenschlusses und standen für Fragen zur Verfügung. Dem Gremium war es von großer Wichtigkeit, dass keine Gemeinde die Kosten für eine andere mittragen muss.  Die Abschreibungen jedweliger Art werden den Gemeinden über die Verbandszulage eins zu eins zugeordnet, sodass keine Benachteiligung entsteht. Bürgermeister Gluiber sieht die Vorteile für den Eintritt zum Zweckverband im Steuerrecht und in der Fachkompetenz und würde gerne mit der Gemeinde Beuren beitreten. Der Aufnahme jedes Verbandsmitgliedes muss im jeweiligen Gremium zugestimmt werden, weshalb eine Aufnahme erst zum 01.01.2024 möglich ist.

Der Gemeinderat stimmte dem Beitritt zum Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen durch den Abwasserverband Neuffener Tal zum 01.01.2024 einstimmig zu.

Bürgermeister Gluiber wurde beauftragt in der Verbandsversammlung entsprechend abzustimmen.

Klimaschutz in Beuren: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Bürgermeister Gluiber stellte die interkommunale Sitzungsvorlage zur kommunalen Wärmeplanung aus Neuffen vor. Der Kommunale Wärmeplan ist ein Fahrplan, der das Ziel verfolgt, konkrete Strategien und umsetzorientierte Maßnahmen für eine klimaneutrale und zugleich wirtschaftliche Wärmeversorgung des komplexen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2040 zu entwickeln. Er erklärte, dass es aktuell noch keine Pflicht zur Umsetzung für kleinere Gemeinden wie Beuren gebe. Für die interkommunale Zusammenarbeit würde noch eine weitere Kommune benötigt, damit die Förderung abgerufen werden kann.

Nach einer kurzen Beratung im Gremium, fasste dieses den Beschluss der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Beuren grundsätzlich zuzustimmen. Generell bedarf es jedoch weitere Beratung über die Möglichkeiten der Wärmeversorgung wie zum Beispiel über Hackschnitzel und die Nutzung der Nahwärme und Thermalwasser. Hierzu wird Bürgermeister Gluiber Termine zur Besichtigung ähnlicher Projekte wie in Bad Urach oder Römerstein vereinbaren.  Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, den Förderbescheid auf der Basis des Angebots der Stadtwerke Neuffen AG zu beantragen.

Verschiedenes

Es gab keine Anregungen oder Meldungen zu diesem Tagesordnungspunkt

Aus dem Gemeinderat vom 19.06.2023

Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber gab die Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 15.05.2023 bekannt.

  • Das Gremium hat der Kooperationsvereinbarung, über die Neubesetzung der Stelle der Schulsozialarbeit an der Willi-Gras-Grundschule, mit Frau Heichert zugestimmt.
  • Außerdem wurde das Architekturbüro Koch aus Neuffen für die Planung der Ausweichmöglichkeiten während der Sanierungsarbeiten des Kindergartens Kelterplatz ausgewählt.
  • Des Weiteren wurde der Beschluss über eine Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung gefasst.
  • Zudem beschloss das Gremium die Erhöhung der Versicherungssumme bei der WGV-Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung für die Panorama Therme.
  • Schlussendlich wurde der Tarifeinigung im TVöD 2023 und dem damit verbundenen TV Inflationsausgleich zugestimmt.

Bericht über die Flüchtlingsarbeit in Beuren
Die Integrationsbeauftragte der Gemeinde Beuren Frau Sabine Döbler berichtete über die aktuelle Situation der Geflüchteten in Beuren. Momentan halten sich 141 Geflüchtete in Beuren auf. Darunter sind 70 Männer, 33 Frauen und 38 Kinder. Die Anzahl an Hilfesuchenden hat sich seit dem letzten Jahr verdoppelt. Frau Döbler betonte die hohe Hilfsbereitschaft aller Beteiligten und den Bürgerinnen und Bürgern. Zusätzlich erläuterte sie die steigende Zahl der Sozialfälle, Obdachlosenhilfe und anderer Hilfeleistungen, die nicht in Vergessenheit geraten dürfen.

Fachwerksanierung Rathaus Beuren
Der eingeladene Sachverständiger Herr Maier berichtete über die festgestellten Schäden an der Fachwerkfassade des historischen Rathauses, die zwingend saniert werden müssen.

Die notwendige denkmalschutzrechtliche Genehmigung wurde beantragt und liegt zwischenzeitlich vor. Es wird mit einem Sanierungsaufwand von rund 270.000 € gerechnet. Der Gemeinderat beschloss die vorgestellten Sanierungsarbeiten sowie die Ausschreibung der Arbeiten.

Bericht zu Aktivitäten im Bereich Klimaschutz in Beuren
Bürgermeister Gluiber erläuterte die bisherigen Anstrengungen im Bereich Klimaschutz in Beuren. Viele Dinge laufen in der Verwaltung im Hintergrund ab. Bislang wurden bereits einige Maßnahmen eingeleitet. So wurde die Umrüstung der Straßenlaternen mit LED Beleuchtung vorangebracht, ein Förderantrag für einen interkommunalen Klimaschutzmanager gestellt, der Energieverbrauch von kommunalen Einrichtungen wird stetig gemessen und entsprechend weitergemeldet, die Elektromobilität wurde mit drei öffentlichen Ladestationen und zahlreichen privaten Wallboxen ausgebaut. Als größere Projekte werden die Kommunale Wärmeplanung, die Erarbeitung einer Konzeption für neue Photovoltaik- und Windkraftanlagen und die Überlegung einer eigenen Energiegenossenschaft in den Fokus genommen.

Bürgermeister Gluiber ist der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sehr wichtig und setzt auf den Austausch von verschiedenem Fachwissen auf diesem Wege. Dazu gibt es am Dienstag, den 20.06.2023 eine gemeinsame Besprechung mit eingeladenen Bürgern. Weitere Veranstaltungen werden folgen.

Bausachen
Antrag auf Modernisierung und Renovierung mit Abbruch und Wiederaufbau Dachgeschoss, Erstellung Carport und Einliegerwohnung im Panoramaweg 51 in 72660 Beuren. Der Gemeinderat beschloss die Zurückweisung des Antrages an die Verwaltung zur weiteren Klärung mit dem Bauherrn.

Verschiedenes

  • Bürgermeister Gluiber erklärte die neue Sachlage zum Standort des geplanten Naturkindergartens. Die Fläche an der Pfingstweide ist nun doch für das Projekt verfügbar. Zunächst wurde der Standort vom Landratsamt abgelehnt, woraufhin sich das Gremium nach langer Suche auf das Lettenwäldle geeinigt hatte. Die Landwirtschaft bringt jedoch einige Nachteile für den Standort Lettenwäldle mit. Nach einer kurzen Diskussion überwiegen die Vorteile des Standortes an der Pfingstweide.
  • Bürgermeister Gluiber gab bekannt, dass der Makler nun die Vermarktung des Gebäudes in der Stocknachstraße 9 und 11 und in der Gartenstraße 9 aufnehmen wird, da die dazu noch notwendigen notariellen Verträge nun geschlossen werden können.
  • Beim Bürgermeister hat sich ein neuer Bewerber für die ehemalige Trattoria am Karlsplatz vorgestellt. Aufgrund der Größe der Lokalität, war es schwierig einen passenden Partner zu finden.
  • Seit dem 01.06.2023 ist Frau Regine Mohring im Rathaus tätig. Ihr Aufgabenbereich erstreckt sich über Sicherheit und Ordnung und auf Personalangelegenheiten im Vertretungsfall.

Aus dem Gemeinderat vom 15.05.2023

Bekanntgaben
Da in der letzten nichtöffentlichen Sitzung keine Beschlüsse gefasst wurden, gab es keine Bekanntgaben.

Ausschreibung der Strom- und Gaslieferung für die Gemeinde Beuren mit den Eigenbetrieben Panorama Therme, Wasserversorgung Beuren und Abwasserversorgung Beuren
Bürgermeister Gluiber berichtet über die aktuellen Strom- und Gaslieferverträge für die kommunalen Liegenschaften und die Panorama Therme Beuren, die zum Jahresende 2023 auslaufen. Daher ist eine neue Ausschreibung der Energielieferung für die Jahre 2024 und folgend notwendig.
Wie schon in den Vorjahren soll die Ausschreibung mit Unterstützung der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Gersemann erfolgen.
Denkbar ist einen Teil des Stromes als Ökostrom auszuschreiben. Aufgrund der anhaltend angespannten Finanzlage sollte sich dieser lediglich auf einen niedrigen Prozentsatz mit einem Wert zwischen 5 % und 10 % beziehen.
Das Gremium schließt sich den Vorschlägen der Verwaltung einstimmig an.

Wegsanierung im Friedhof
Ein rund 90 Meter langer Wegabschnitt im Friedhof ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Er weist an vielen Stellen starke Risse und viele Ausbrüche aus. Dem Gremium wurden 3 Angebote zur Abstimmung vorgelegt. Die Wahl fällt einstimmig auf die Firma Wurster aus Grafenberg, welche die Sanierungsarbeiten zum Angebotspreis von brutto 15.314,11 € durchführen wird.

Maßnahmen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung im Jahr 2023
Die Gemeinde Beuren ist als Betreiber der Abwasseranlagen zur Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (EKVO) verpflichtet.
Im Jahr 2022 wurden die Sanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise in der Rathausstraße, Badstraße und im Wiesensteigle durchgeführt.
Der Sanierungsplan für das Jahr 2023 umfasst Sanierungen und Reparaturen mittels Robotertechnik sowie Kurzliner- und Schlauchlinertechnik ohne Tiefbauarbeiten in der Straße Steinäcker.
In Summe ist mit Kosten von rund 130.000 € brutto inklusive Honorarkosten vom Ingenieurbüro Blankenhorn zu rechnen. Das Gremium stimmt dieser Maßnahme zu.

Beschaffung verschiedener Notstromaggregate
Bürgermeister Gluiber berichtet vom Stromausfall am Abend vom 14.05.2023 in Beuren. Die Leitstelle der Feuerwehr hatte sich bereits über die Einrichtung einer Notfallanlaufstelle für die Nacht beraten, was letztendlich jedoch nicht benötigt wurde, da der Strom nach ca. 2 Stunden wieder funktionierte. Er unterstrich die Notwendigkeit der Beschaffung solcher Notstromaggregate, um für den Notfall gerüstet zu sein. Außerdem kam der Wunsch für die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hochbehälters Hohbölle als zusätzliche Einspeisstelle auf.
Der Bedarf, die Art und Menge an Notstromaggregaten wurde bereits in verschiedenen Sitzungen und den durchgeführte Strombedarfsmessungen erörtert.
Das Gremium einigte sich auf zwei 60 kVA Aggregate der Firma Ademax für jeweils rund 6.700 € zur Absicherung der Festhalle und Feuerwehr, ein 30 kVA Aggregat der Firma BGG für rund 13.570 € für die Panorama Therme. Zusätzlich wird Zubehör für die Installation für rund 6.000 € bestellt.
Für die Anschaffung eines 20 kVA Aggregates, welches auf ein Feuerwehrfahrzeug verlastet werden soll, muss noch mit der Feuerwehr abgestimmt werden.
Außerdem werden Angebote für einen Speicher, für die bereits bestehende Photovoltaikanlage, auf dem Dach des Hochbehälters Hohbölle eingeholt. So kann diese dann auch im Notfall als Notstromversorgung für den Hochbehälter genutzt werden.

Anbau und Sanierung Kindergarten Kelterplatz: Ausweichmöglichkeiten während der Bauzeit
Im Zuge des Anbaus und der Sanierung des Kindergartens Kelterplatz ist es unumgänglich, dass die beiden bestehenden Kindergartengruppen in andere Räumlichkeiten umziehen. Nach langwieriger Suche ist eine geeignete Möglichkeit mit dem ehemaligen Gebäude der Neuapostolischen Kirche in der Straße An der Raise gefunden worden.

Naturkindergarten: Auswahl einer Firma zur Lieferung der Unterkunft
Bürgermeister Gluiber erläutert kurz die jeweiligen Angebote der Firmen zur Lieferung der Unterkunft für den Naturkindergarten und übergab das Wort an die eingeladenen Vertreter der Firma BHV Süd GmbH aus Frickenhausen Herr Andreas Schüssler und Nick Schüssler, die den Auftrag zum Angebotspreis von brutto 72.418,21 € erhalten haben.
Die beiden Herren erklärten die Vorteile ihrer Konstruktion, die durch den Einsatz von Stahlgitterrohrrahmen nicht auf Stützwände im Innenbereich angewiesen und daher deutlich flexibler in der Gestaltung ist. Die verwendete Wärmedämmung spart zudem Energiekosten ein. Die Firma BHV Süd GmbH kann ein großflächiges Portfolio an realisierten Projekten vorweisen, unter anderem der Wölfle Naturkindergarten in Wolfschlugen. Die Anlieferung der Module müsste über einen Schwerlastentransport erfolgen.

Bausachen
Antrag Gebäudesanierung mit Erweiterung Küche und Zugang, Mühläckerstraße 13, 72660 Beuren. Der Gemeinderat stellt das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage in Aussicht.

Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028
Die Gemeinde muss auf Geheiß des Landgerichts Stuttgart zwei Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde für die Schöffenwahlperiode 2024 – 2028 aufnehmen.
Das Gremium bestimmt im ersten Wahldurchgang Herrn Dr. Michael Wiskotzky.
 Aufgrund § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG (Gerichtsverfahrensgesetzt) und das dort vorgegebene Stimmverhältnis, musste die Wahl für den zweiten Kandidaten oder die zweite Kandidatin insgesamt dreimal durchgeführt werden.
Das Gremium bestimmt nach dem dritten Wahlgang Frau Nicole Barbara Weiß

Verschiedenes

      -    Erläuterung Haushaltserlass
           Bürgermeister Gluiber erläutert den Haushaltserlass 2023 zu dem Haushalts- und Wirtschaftsplan 2023.

Aus dem Gemeinderat vom 05.05.2023 Waldbegang

Forsteinrichtung 2023-2032
Bürgermeister Gluiber begrüßte die anwesenden Gremiumsmitglieder, Bürgerinnen und Bürger und übergab das Wort an die eingeladenen Leiterin des Forstamtes Frau Samuleit, Revierförster Herr Schuster und Forsteinrichter Herr Weber.

Die 10jährige forstliche Planung für den Gemeindewald Beuren muss zum Stichtag 01.01.2023 erneuert werden. In der Gemeinderatssitzung am 07.03.2022 wurden hierzu Hintergründe und Vorgehen erläutert. Der Gemeinderat hat die Zielsetzungen und Rahmendaten festgelegt und auf dieser Basis das Forstamt mit der Durchführung der Forsteinrichtung beauftragt.

Im Zuge der Begehung wurden die Planungsumsetzung der IST- Bestände der verschiedenen Baumartenanteile, der Bestandspflege, der geplanten Bewirtschaftung und der Verjüngungsplanung erläutert.

Der Gemeinderat beschloss mit Zehn Ja-Stimmen einstimmigder vorgestellten Forsteinrichtung für den Zeitraum 2023 bis 2032 zu.

Aus dem Gemeinderat vom 17.04.2023

Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber gab die gefassten Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.03.2023 bekannt. Er stellte die neue Ordnungsamtsleitung Franziska Prokein vor, welche seit dem 01.04.2023 auf dem Haupt- und Ordnungsamt der Gemeinde Beuren tätig ist.

Außerdem haben durchgeführte Testläufe ergeben, dass die Wasserversorgung im Notfall gesichert ist.

Für die Planung eines Naturkindergartens sollen verschiedene Angebote von Baufirmen und Architekten eingeholt werden.

Erneuerung Hydrantenschacht in der Stocknachstraße
Herr Gluiber gab bekannt, dass bei der hydraulischen Schachtausrüstung im Hydrantenschacht, in der Stocknachstraße, Undichtigkeiten aufgetreten sind. Der Hydrantenschacht befindet sich in einem baulich schlechten Zustand und soll deshalb einschließlich der hydraulischen Installation erneuert werden. Die voraussichtlichen Kosten sollen sich auf 25.000 € belaufen.

Annahme von gesammelten Spenden in Höhe von 2.838,38 €
Der Gemeinde Beuren sind Geldspenden in Höhe von insgesamt 2.838,38 €, sowie Sachspenden zur Flüchtlings- und Asylhilfe eingegangen. Herr Gluiber bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern und stimmt der Annahme der Spenden, gemeinsam mit dem Gemeinderat, zu.

Bausachen
Antrag auf den Umbau des Wohngebäudes mit einer Dachaufstockung und dem Neubau einer Holzheizanlage im Seeweg 66 in Beuren. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorhaben zu und befürwortet, dass der Betrieb bereits in 3. Generation besteht und der Umbau das wohnen und arbeiten verschiedener Generationen ermöglichen soll.

Antrag auf Baumaßnahmen auf Errichtung von Stellplätzen in der Stocknachstraße 14 in Beuren. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Antrag auf Umnutzung des Wohnhauses in der Härtenbühlstraße 1/1 in ein Zweifamilienhaus. Da es sich um sehr verträgliche Baumaßnahmen an einem Bestandsgebäude handelt, welche sich gut in die ohnehin sehr dichte Umgebungsbebauung einfügen, erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.

Bereits im vergangenen Jahr beantragte die Bauherrschaft den Umbau und die Erweiterung des Zweifamilienhauses in der Schulstraße 15. Der Gemeinderat versagte in seiner Sitzung am 28.03.2022 das gemeindliche Einvernehmen zur Planung. Die nun eingereichten Planänderungen fußen auf den damaligen Anregungen des Gremiums, das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Antrag auf Errichtung einer Dachgaube und zweier Balkone am bestehenden Gebäude Owener Straße 1 in Beuren. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zunächst nicht zu.

Verschiedenes 
Am Freitag, den 05.05.2023 findet um 16:00 Uhr ein Waldbegang als öffentliche Sitzung statt, die Bürgerschaft ist hierzu eingeladen teilzunehmen.

Am Sonntag, den 07.05.2023 findet ab 11:00 Uhr das Eröffnungsfest des neuen Wohnmobilstellplatzes an der Therme statt. Hierzu lädt der Bürgermeister interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Besuch der Festlichkeit ein.

Der Osterbrunnen wurde erneut durch Vandalen beschädigt, über Facebook gingen zahlreiche Kommentare über eine vermeintliche Videoüberwachung ein. Herr Gluiber teilte mit, dass es diese Kamera seit der Sanierung des Krieghauses nicht mehr gäbe und aus Datenschutzgründen auch nicht möglich sei. Er ärgerte sich maßlos über solch ein Verhalten dieser Gruppierung und wies darauf hin, dass es laut Polizeiverordnung untersagt ist, Alkohol nach 22:00 Uhr auf öffentlichen Flächen zu konsumieren. Es wurde Anzeige gegen Unbekannt erstattet, Herr Gluiber bittet eventuelle Zeugen zur Meldung bei der Polizei.

Aus dem Gemeinderat vom 27.03.2023

Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber gab die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.03.2023 gefassten Beschlüsse bekannt. Das Gremium hat über die Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertageseinrichtungen beraten und beschlossen. Des Weiteren berichtete der Vorsitzende über einen großen Markt, welcher zukünftig in Beuren stattfinden könnte. Bei LEADER wurde zur Konzeption des Marktes ein entsprechender Förderantrag gestellt. Es wurde über unterschiedliche Grundstücksangelegenheiten und eine Sanierungsvereinbarung im Gremium beraten und beschlossen.

Bürgerfragestunde
Aus der Bürgerschaft wurden keine Fragen an den Vorsitzenden und das Gremium gestellt.

Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt Balzholz - Untersuchungsergebnisse durch das Büro SSW
Nachdem die in der Ortsmitte Balzholz bereits seit einigen Jahren bestehende Tempo 30-Regelung im Zuge der L 1210 - Metzinger Straße / Beurener Straße aus Gründen des Lärmschutzes bis zur Eimündung "Ehmeräcker" (Ri. Ortseingang Neuffen) und bis zur Anbindung "Brückleswiesen / Dinkelweg" (Ri. Ortseingang Beuren) erweitert wurde, zeigen die von der Gemeinde Beuren kontinuierlich durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen, dass der prozentuale Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen nach wie vor sehr hoch ist, auch wenn die Maßnahme zumindest tendenziell zu einer graduellen Entschleunigung beigetragen hat. Hauptamtsleiterin Schall stellte die Untersuchungsergebnisse des Büros SSW aus Ludwigsburg und mögliche Lösungsansätze zur Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt Balzholz vor. Durchschnittlich zeigen die Messergebnisse eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 80 % der Kraftfahrzeuge. Im Durchschnitt fahren 85 % der Fahrzeuge mit ca. 36 km/h. 15 % der Fahrzeuge fahren schneller als 43 km/h und damit deutlich schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Aus diesem Grund kam das Büro SSW zum Schluss, dass die Akzeptanz der Tempo-30-Regelung eher gering ist und zwingender Handlungsbedarf zur Anpassung des Geschwindigkeitsniveaus besteht. Auch aus den Rückmeldungen der Bürgerschaft und den Beobachtungen der Gemeindeverwaltung geht hervor, dass die Akzeptanz der Geschwindigkeitsreduktion als eher gering eingestuft wird und sich diese Wahrnehmung mit den Messergebnissen deckt. Für die Auswertung der Geschwindigkeit wurden die Messungen des Landratsamtes Esslingen (mobiler Blitzer und semistationärer Blitzer) und die Displaytafeln der Gemeindeverwaltung herangezogen.

Als besonders kritisch und konfliktträchtig wurden folgende Punkte erachtet:

  • insbesondere im Bereich der S-Kurven der Metzinger Straße und Beurener Straße konnte festgestellt werden, dass eine Vielzahl von Fahrzeugen die vorhandenen Kurven nicht ausfahren und ohne Not die Fahrbahn schneiden und somit die Gegenfahrbahn mitbenutzen. Ein Grund könnte "Bequemlichkeit" oder aber auch die im Durchschnitt zu hohen Geschwindigkeiten sein.
  • Bei Begegnungsfällen von bzw. mit Schwerverkehren findet vereinzelt ein Ausweichen von Verkehren auf die ohnehin schmalen Gehwege statt. Bei angepasster Geschwindigkeit und langsamer Fahrweise ist dies nicht erforderlich. Ohnehin ist das Fahren auf Gehwegen nicht zulässig.
  • Die bestehenden Bushaltestellen im Bereich des Rathauses befinden sich teilweise im Kurvenbereich und sind nicht barrierefrei ausgebaut. Der Halt der Busse erfolgt auf der Fahrbahn.
  • Für den Radverkehr besteht kein durchgängiges Angebot durch den Ort.

Das Büro SSW erarbeitete unterschiedliche Maßnahmen, welche zur Verkehrsberuhigung beitragen könnten. Nachfolgend ein Auszug der möglichen Maßnahmen:

  • Es soll eine Überprüfung stattfinden, inwieweit die bestehende Fußgängerbedarfsampel im Bereich der Querung der L 1210 – Beurener Straße westlich vom Dinkelweg mit einer Geschwindigkeitsbeeinflussung technisch nachgerüstet und kombiniert werden kann. Diese sollte bei zu schneller Annäherung von Kraftfahrzeugen auf "Rot" schalten und bei entsprechender Geschwindigkeitsreduktion schnell wieder auf "Dunkel" oder "Grün" wechseln. Die Maßnahme fördert eine vorausschauende und angepasste Fahrweise. Als Beispiel wurde in Stuttgart die Fußgängerbedarfsampel Benzenäckerstraße östlich der Königsseestraße genannt.
  • Eine sehr hohe Wirkung zur Reduktion und Anpassung der Geschwindigkeit haben stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ("Blitzer-Säulen") im Bereich der Überwachungsstelle. Als mögliche Standorte wurden der Ortseingang aus Richtung Beuren als Ergänzung der Fußgängerampel, der Ortseingang aus Neuffen kommend, oder die Ortsmitte im Bereich des Rathauses genannt. Zusätzlich sollte mit ortsfesten Geschwindigkeitsdisplays gearbeitet werden. Diese haben vor allem eine psychologische Wirkung auf die Verkehrsteilnehmenden, die unbewusst zu schnell fahren und ihre Fahrweise anpassen.

Aus der Mitte des Gremiums kamen unterschiedliche Vorschläge zur Beruhigung des Verkehrs. Als besonders positiv wurde der Vorschlag der Ampelschaltung beurteilt. Dieser soll nun mit dem Landratsamt abgestimmt werden. Auch beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, unterschiedliche Blitzerstandorte in Balzholz mit dem Landratsamt erneut zu prüfen. Das 30er Schild soll nach Möglichkeit in Richtung Beuren versetzt werden. Nach Überprüfung und Abstimmung der unterschiedlichen Maßnahmen mit dem Landratsamt soll eine erneute Beratung im Gemeinderat erfolgen.

Beschaffung verschiedener Notstromaggregate
Im Zuge der aktuellen weltpolitischen Lage tritt das Thema Katastrophenschutz und damit auch das Thema eines möglichen Stromausfalls wieder stärker in den Fokus. Um auch im Krisenfall bestimmte Einrichtungen weiter betreiben zu können, sollen entsprechende Notstromaggregate beschafft werden. Bei der Art des Aggregats gibt es die Möglichkeit eines klassischen Benzin-/Diesel-Aggregats (Hänger- oder Standgerät) oder eines Schlepper-aggregates, welches mittels Zapfwelle am Schlepper betrieben wird. Allerdings ist hier mit Kosten von rund 45.000 € zu rechnen. Alternativ könnten auch Schlepperaggregate angeschafft werden, die bereits vielfach erfolgreich eingesetzt werden. Hier ist für ein 60 KVA-Geräte mit Kosten von rund 15.000 € zu rechnen. Die Verwaltung schlug für die Beschaffung von Notstromaggregaten die Festhalle (Wärmestube), die Feuerwehr (verschiedene Einsätze), die Therme (Betrieb Hebeanlage, Nahwärmepumpe für Heizung Festhalle) und das Rathaus (Notbetrieb Krisenstab) vor. Um die notwendige Leistung der Aggregate zu kennen, wurde vom Büro i-Plan der Strombedarf gemessen/ ermittelt. Herr Osthoff vom Büro i-Plan war in der Sitzung anwesend und erläuterte die Messungen. Aus der Mitte des Gemeinderates kamen Anregungen zu den unterschiedlichen Geräten und der möglichen Umsetzung an den vorgenannten Standorten. Nach einer umfassenden Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, die Beschaffung zweier Schlepperaggregate (Festhalle und Hohbölle), an der Feuerwehr und am Rathaus zwei Stand- oder Hängergeräte und ein fest verbautes Gerät in der Therme zu prüfen. Der genaue Leistungsbedarf sollte nochmals im Einzelfall durch das Büro i-Plan überprüft werden. Die Verwaltung wurde beauftragt Abstimmungsgespräche mit der Feuerwehr zu führen, um deren Bedarf genau im Vorfeld vor der Beschaffung zu ermitteln. Darüber hinaus soll die Verwaltung in Erfahrung bringen, ob es Landwirte im Ort gibt, welche ihren Schlepper im Krisenfall für den Betrieb eines Aggregats zur Verfügung stellen. Hier könnte eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden.

Aufhebung von Hebesatzsatzungen 2013 und 2020
Mit Beschluss vom 12.12.2022 wurde die aktuelle Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) erlassen, die zum 01.01.2023 in Kraft trat. Früher beschlossene Satzungen über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) sind deshalb nicht mehr erforderlich.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die am 03.12.2012 beschlossene Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) mit Inkrafttreten am 01.01.2013 aufzuheben. Auch die am 02.12.2019 beschlossene Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) mit Inkrafttreten am 01.01.2020 wurde einstimmig durch den Gemeinderat aufgehoben.

Vorberatung der Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbandes Wirtschaftsraum Nürtingen
Am Donnerstag, den 27.04.2023 um 18 Uhr findet im Großen Sitzungssaal des Nürtinger Rathauses eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbands Wirtschaftsraum Nürtingen statt. Die öffentliche Sitzung umfasst folgende Tagesordnungspunkte:
1. Feststellung Jahresabschluss 2019
2. Feststellung Jahresabschluss 2020
3. Ergebnisse der allgemeinen Finanzprüfung der GPA für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018
4. Bestätigung des Geschäftsführers des Gewerbezweckverbands
5. Änderung der Entschädigungssatzung des Gewerbezweckverbands
6. Änderung der Satzung des Gewerbezweckverbands
7. Sonstiges

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, einen der stellvertretenden Bürgermeister (Urlaub von Bürgermeister Gluiber) als Stimmführer in der Verbandsversammlung für die Abstimmung zu beauftragen.

Vorberatung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Neuffener Tal
Der Tagesordnungspunkt wurde durch den Vorsitzenden mangels Unterlagen abgesetzt.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Errichtung/ Änderung einer Stützmaueranlage inkl. Einfriedung, Zeiläckerweg 41, Beuren Flurstück Nr. 3680/16 mit knapper Mehrheit zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Das zweite Baugesuch hatte die Nutzungsänderung mit diversen baulichen Veränderungen der ehemaligen Metzgerei Müller in der Metzinger Straße 2 zum Gegenstand. Die Bauherrschaft plante aus dem ehemaligen Wohn- und Geschäftsgebäude ein 6-7 Familienhaus zu errichten. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Antrag auf Nutzungsänderung und diversen baulichen Änderungen in der Metzinger Straße 2 nicht zu.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Balzholz“ – Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB und örtliche Bauvorschriften
Der Gemeinde Beuren liegt ein Bauantrag für den Umbau des Gebäudes Metzinger Straße 2 vor. Das ehemalige Wohn- und Geschäftshaus mit Metzgerei und zwei Wohnungen soll zu einem Wohnhaus mit sechs bis sieben Wohnungen umgebaut werden. Das Grundstück Metzinger Straße 2 liegt im zentralen und eng bebauten Bereich der Ortsmitte des Ortsteils Balzholz. Es grenzt an die als Landesstraße klassifizierte Ortsdurchfahrt (L1210) Metzinger Straße bzw. Beurener Straße an. Nordöstlich grenzt das Rathaus Balzholz als zentrales Gebäude der Ortsmitte an. Ein Bebauungsplan mit verbindlichen Festsetzungen liegt bislang noch nicht vor. Daher soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Herr Metzger vom Vermessungsbüro Melber & Metzger aus Nürtingen führte aus, dass das Ziel der Planung die planungsrechtliche Sicherung einer städtebaulich geordneten baulichen Entwicklung, unter Beachtung der Lage des Planbereiches in der zentralen Ortsmitte von Balzholz sei. Durch die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung soll der gemischte Charakter im Planbereich klargestellt werden. Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Bei Ausweisung eines Mischgebietes ist das Entwicklungsgebot eingehalten. Ein Bebauungsplan liegt bislang nicht vor. Bebauungspläne für die Innenentwicklung können, im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB, aufgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die maximal zulässige überbaubare Grundfläche weniger als 2 ha beträgt. Der Planbereich umfasst lediglich eine Fläche von ca. 0,1 ha, so dass diese Voraussetzung eingehalten ist. Weitere Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren sind eingehalten. Im beschleunigten Verfahren kann von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden abgesehen werden. Außerdem sind eine förmliche Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich. Entsprechend der Zielsetzung ist die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet vorgesehen. Durch die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen soll die bebaubare Fläche klargestellt werden. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wie Grundflächenzahl und Zahl der Vollgeschosse sollen eine bestandsorientierte Bebauung ermöglichen. Dies gilt ebenso für eine Regelung der Zahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden. Örtliche Bauvorschriften werden zum gestalterischen Einfügen erlassen. Nach Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes und einer detaillierten Bestandserhebung wird ein Planentwurf erstellt und dem Gemeinderat vorgelegt. Es folgt dann die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig für den im Lageplan vom 10.03.2023 dargestellten Bereich nach §2 Abs.1 BauGB i.V. mit §13a BauGB einen Bebauungsplan im Verfahren für die Innenentwicklung nach §13a BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Ortsmitte Balzholz“. Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO aufgestellt.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Ortsmitte Balzholz" - Erlass einer Veränderungssperre
Zur Sicherung einer städtebaulich geordneten baulichen Entwicklung, unter Beachtung der Lage des Planbereiches in der zentralen Ortsmitte von Balzholz, hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ortsmitte Balzholz“ gefasst.

Zur Sicherung dieser Zielsetzung wird eine Veränderungssperre erlassen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht der Abgrenzung für den Bebauungsplan laut Aufstellungsbeschluss. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des §29 BauGB nicht durchgeführt, oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Es dürfen keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs-, oder anzeigepflichtig ist, vorgenommen werden. Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Ortsmitte Balzholz“ beschloss der Gemeinderat einstimmig nach §14 Abs.1 BauGB eine Veränderungssperre, welche angeordnet wurde. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan vom 10.03.2023 maßgebend.

Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber berichtete, dass die Panorama Therme Beuren durch den Deutschen Saunabund rezertifiziert wurde.

Aus dem Gemeinderat vom 06.03.2023

Bekanntgaben
Herr Gluiber gab bekannt, dass es in der vergangenen Gemeinderatssitzung keine nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte gab und somit keine Beschlüsse gefasst wurden.

denkmal_minimal Rathausstraße 1
Das Landesamt für Denkmalpflege kam im vergangenen Jahr auf die Verwaltung zu und stellte ein besonderes Förderprogramm für Denkmäler vor. Das Projekt denkmal_minimal beabsichtigt eine kostengünstige Instandsetzung von Kulturdenkmalen. Das Gebäude in der Rathausstraße 1 könnte als ein weiteres Beispielobjekt im Kreis Esslingen in die Reihe der gelungenen Sanierungen aufgenommen werden. Herr Dr. Martin Hahn, Landeskonservator des Landesamtes für Denkmalpflege und Herr Martin Schweizer, Architekt waren in der Sitzung anwesend und stellten die Projektideen vor. Architekt Martin Schweizer wurde mit der Erarbeitung von vier Sanierungsvorschlägen vom Landesamt für Denkmalpflege beauftragt. Es wurden vier unterschiedliche Sanierungskonzepte entwickelt, welche von einem sehr kleinen Sanierungsaufwand für eine Brennerei mit Besen bis hin zu einer sehr aufwändigen Sanierung für Wohnraum oder Büroflächen reichten.

Der Gemeinderat begrüßte grundsätzlich die Absicht, das Gebäude zu entwickeln und diskutierte die unterschiedlichen Sanierungsvarianten. Die Besonderheit des Gebäudes Rathausstraße 1 ist jedoch, dass noch zwei offene Petitionen vorhanden sind. Diese hatten den Abbruch und den Erhalt des Gebäudes zum Gegenstand. Eine Entscheidung bzw. Bearbeitung der Petitionen hat noch nicht stattgefunden. Aus der Mitte des Gremiums wurden jedoch auch Bedenken hinsichtlich der Sanierung des Gebäudes vorgetragen. Die damalige Petition für den Abbruch des Gebäudes hatte die Entwicklung der Ortsmitte mit einem Dorfplatz oder einer Tiefgarage zum Ziel. Der damalige Bürgerwille solle unter keinen Umständen heute übergangen werden, schließlich hatten sich viele Bürgerinnen und Bürger zum damaligen Zeitpunkt gegen den Erhalt des Gebäudes ausgesprochen. Die Verwaltung schlug vor, dass es vor der endgültigen Entscheidung über die Sanierung zunächst eine Befragung der Bürgerschaft geben soll. Ziel soll es sein, dass die Bürger eine Gelegenheit haben, sich zur Weiterentwicklung des Gebäudes zu äußern.

Der Gemeinderat nahm die vorgestellten Planungsideen zur Kenntnis. Darüber hinaus beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung eine Bürgerbefragung durchzuführen, um ein Stimmungsbild über den Erhalt oder den Abbruch des Gebäudes zu erhalten. Es sollen fundierte und umfangreiche Informationen mit den unterschiedlichen Argumenten für und gegen einen Abbruch an die Bürgerschaft herausgegeben werden. Sofern das Stimmungsbild der Bevölkerung den Erhalt des Gebäudes aufzeigt, soll an der Konkretisierung der Nutzungskonzepte weitergearbeitet werden.

Solarkataster Beuren
Für die Gestaltungssatzung der Gemeinde Beuren wurde durch das Landesamt für Denkmalpflege im vergangenen Jahr ein Solarkataster erarbeitet. Im Zuge der Billigung des Entwurfs der Gestaltungssatzung am 23.01.2023 wurde im Gemeinderat der Wunsch vorgebracht, das Solarkataster nochmals in einer gesonderten Gemeinderatsitzung zu thematisieren, insbesondere soll über die verbindliche Aufnahme des Solarkatasters in die Gestaltungssatzung beraten und beschlossen werden. Herr Dr. Martin Hahn, Landeskonservator des Landesamtes für Denkmalpflege stellte die Erarbeitung des Solarkatasters in Beuren vor und zeigte dem Gemeinderat die Vorteile eines solchen Katasters auf. Im Zuge des Klimawandels ist der Ausbau regenerativer Energiequellen gefragt. Es ist unbestritten, dass Kulturdenkmale aufgrund ihrer grauen Energie, die im Bestand gebunden ist, allein durch ihren Erhalt gute Klimaschützer sind. Gleichwohl gilt es, in der Denkmalpflege liegende Potenziale zu heben, sodass Kulturdenkmale und denkmalgeschützte Gesamtanlagen einen zusätzlichen Beitrag zur Energiewende leisten können. Ein wichtiger Teil dabei ist eine Ausrüstung von Dächern mit Solaranlagen, die dem jeweiligen Denkmalwert gerecht wird. Mithilfe des Instruments eines Solarkatasters können die Möglichkeiten ausgelotet werden, wo und wie die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen des Denkmalschutzes angemessen in Einklang gebracht werden können, soweit es um die Errichtung von Solaranlagen auf Gebäudedächern innerhalb von Gesamtanlagen geht. Aus der Mitte des Gemeinderates kamen sehr unterschiedliche Meinungen zu einem Solarkataster für Beuren. Zum einen wurden Meinungen vorgetragen, dass eine unbürokratische und einfache Anbringung von Solaranlagen auf allen Dächern innerhalb der Gesamtanlage zulässig sein sollten. Die Bürgerinnen und Bürger sollten hier alle die gleichen Voraussetzungen und Möglichkeiten haben, regenerative Energien zu nutzen. Andere Meinungen aus der Mitte des Gremiums wurden geäußert, dass das Solarkataster zum Erhalt des Ortsbildes sehr zuträglich sei und unterstützt werde.

Schlussendlich fasste der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen den Beschluss, das Solarkataster als Richtschnur in die Gestaltungssatzung einfließen zu lassen. Gleichwohl soll nun die Verwaltung, in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege, an einer Formulierung arbeiten, die ein zu starres Regelwerk verhindert. Hierbei soll insbesondere auf den technischen Fortschritt und die Aufrechterhaltung der Flexibilität Rücksicht genommen werden. Die endgültige Formulierung soll erneut dem Gemeinderat vorgelegt werden.

Möglichkeiten zur Direktvermarktung von örtlichen Erzeugern im Bereich der Panorama
Therme/ Wohnmobilstellplatz
Direktvermarkter aus Beuren und Balzholz sowie die Weingärtnergenossenschaft Hohenneuffen-Teck haben sich mit der Fertigstellung des Wohnmobilstellplatzes über eine zentrale Stelle zwischen der Panorama Therme und dem Wohnmobilstellplatz der Panorama Therme für ein Direktvermarkter-Gebäude Gedanken gemacht. Es haben sich nun Direktvermarkter aus Beuren gefunden, welche sich zunächst auf einer Besichtigungsfahrt über die Umsetzungsmöglichkeiten erkundigt hatten. Martin Schnerring vom Haldenhof war in der Sitzung anwesend und stellte die Idee über die Möglichkeiten zur Direktvermarktung im Gremium vor. Die Direktvermarkter könnten sich vorstellen, sich in einer Genossenschaft zusammenzufinden und gemeinsam ein „Direktvermarkter-Haus“ mit Verkaufsautomaten zu betreiben. Als potenzielle Fläche für die Maßnahme wurde die vorhandene Grünfläche direkt am neuen Kreisverkehr zwischen der Straße am Thermalbad und dem Feldweg vorgesehen. Für die Umsetzung eines Direktvermarkter-Hauses wäre die Änderung des Bebauungsplanes notwendig, da es sich beim geplanten Standort um eine Grünfläche im Kurgebiet handelt.

Der Gemeinderat war über den Stand des Projekts sichtlich begeistert und befürwortete die weiteren Planungen. Er hält die Idee der Förderung der Direktvermarktung für sehr gut, da die örtliche Landwirtschaft so einen weiteren Absatzmarkt für regionale Produkte finden kann. Außerdem können sich insbesondere Wohnmobilisten und Badegäste aber auch selbstverständlich Bürgerinnen und Bürger mit den angebotenen Produkten versorgen. Den Geschäften in der Ortsmitte wird die Verkaufsstelle keinen Abbruch tun, da die Produkte von den dort angebotenen sich größtenteils unterscheiden.

Der Gemeinderat beschloss den vorangegangenen Standort an der Panorama Therme. Die Verwaltung wurde beauftragt die notwendigen Änderungen des Bebauungsplans weiter zu verfolgen. Die Regionalvermarktung Beuren Gruppe soll weiter an der Umsetzung planen und die Entwicklungen im Gemeinderat vorstellen.

Panorama Therme Beuren: Vergabe der Wärmedämmung Technik
Die Arbeiten für die Wärmedämmmaßnahmen in der Panorama Therme Beuren wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am 20.02.2023 statt und es haben vier Firmen ein Angebot abgegeben. Als günstigster Bieter geht die Firma Hawa GmbH Isolier-team aus Fellbach mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 27.478,94 € hervor.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Arbeiten für die Wärmedämmmaßnahmen in der Panorama Therme Beuren an die Firma Hawa GmbH Isolierteam aus Fellbach zum Angebotspreis von brutto 27.478,94 € zu vergeben.

Anpassung der Badewassertemperatur in der Kleinschwimmhalle
Im vergangenen Herbst wurde aufgrund der Energiekrise in nichtöffentlicher Sitzung der Beschluss gefasst, die Badewassertemperatur in der Kleinschwimmhalle auf 26°C zu senken. Zwischenzeitlich kehren mehr und mehr Bäder in Baden-Württemberg nach der überstandenen Energieknappheit im Winter 2022/2023 zu den ursprünglichen Temperaturen zurück. Auch in Beuren gibt es zahlreiche Anregungen, die ursprüngliche Badewassertemperatur in der Kleinschwimmhalle wieder auf den ursprünglichen Wert von 28° C, an Warmbadetagen sogar auf 30°C, einzustellen. Für kleine Kinder ist die kalte Temperatur während des Schwimmunterrichts sehr unangenehm und für den Gesundheitszustand der Kinder nicht zwangsläufig förderlich. Auch für den Reha-Sport und die Wassergymnastik sind höhere Temperaturen angenehmer, sinnvoller und fördern die Beweglichkeit und somit die angestrebte Verbesserung der Gesundheit. Im öffentlichen Badebetrieb tragen die höheren Temperaturen zu einer höheren Nachfrage bei.

Aufgrund der grundsätzlich geänderten Ausgangslage bei der Badewassertemperatur beschloss der Gemeinderat einstimmig in der Kleinschwimmhalle wieder die ursprünglichen Temperaturen von 28°C und an Warmbadetagen von 30°C anzuwenden.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in der Brühlstraße, Flst. 2461/2 zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Darüber hinaus stimmte er den für das Bauvorhaben notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. Diese betreffen nach Auffassung der Gemeinde Beuren die Abweichung von der Dachneigung, die Überschreitung der Baugrenze zur Errichtung der Terrasse und die Überschreitung der maximal zulässigen Traufhöhe.

Interkommunale Zusammenarbeit Standesamt und Rente und Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft Neuffen
Die Gemeinderäte der Gemeinde Beuren, Kohlberg und der Stadt Neuffen haben im Mai 2022 der interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Standesamtswesens zugestimmt und die Verwaltungen beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten. Neben der Zusammenarbeit im Standesamt wird auch die Zusammenlegung bei der Rentenantragstellung angestrebt. Die Federführung bei der Umsetzung hat die Stadt Neuffen übernommen, die künftig als erfüllende Gemeinde die alleinige Zuständigkeit für das Standesamtswesen in der Verwaltungsgemeinschaft Neuffen haben soll. Hierzu soll mit Wirkung zum 1. Juli 2023 das Standesamt Neuffener Tal entstehen. Zur Realisierung der Verwaltungsgemeinschaft ist es zunächst notwendig, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Gründung der Verwaltungsgemeinschaft Neuffen zunächst inhaltlich geändert wird.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Neuffen und den Gemeinden Beuren und Kohlberg über die Gründung der Verwaltungsgemeinschaft Neuffen zu ändern. Die Änderung der Vereinbarung erfolgt mit Wirkung vom 1. Juli 2023, frühestens am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung der Vereinbarungen.

Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber berichtete, dass der Gemeindeverwaltung nun der Bauzeitenplan der Firma ATC zur Realisierung des Mobilfunksendemasts vorliegt. Derzeit laufen noch Abstimmungen mit dem Büro Deuschle, Tier- und Artenschutzökologie. Der Mobilfunksendemast soll nun im Laufe des Jahres gebaut werden und ein flächendeckendes, gutes Mobilfunknetz für Beuren bringen.

Gemeinderat Klaß regte aufgrund der Interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden aus dem Neuffener Tal ein Kennenlernen der übrigen Gemeinderäte an.

Gemeinderätin Jathe fragte nach wie weit die Untersuchungen hinsichtlich der Beschaffung der Notstromaggregate sind. Diese sind nach wie vor noch dringend zu beschaffen. Bürgermeister Gluiber führte aus, dass die Messungen des Strombedarfs nun nahezu abgeschlossen sind. Im interkommunalen Vergleich ist die Gemeinde Beuren sehr weit vorangeschritten. In einer der kommenden Gemeinderatssitzungen soll über die Beschaffung der Notstromaggregate beraten und beschlossen werden.

Gemeinderat Klaß regte weiterhin an, dass die Beklebung der Stromkästen der Telekom in der Ortsmitte zu prüfen sei. Diese sei für die historische Ortsmitte als eher unpassend zu erachten.

Aus dem Gemeinderat vom 13.02.2023

Bekanntgaben
Herr Gluiber gab bekannt, dass in der vergangenen nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung keine Beschlüsse gefasst wurden. Er teilte mit, dass er bei der im Oktober anstehenden Bürgermeisterwahl für die zweite Amtszeit kandidieren wolle. Er sei gerne in Beuren Bürgermeister und trotz der zurückliegenden und aktuellen Krisen bereite ihm die Arbeit nach wie vor viel Freude.

Regelungen im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl 2023
Bürgermeister Gluiber erklärte sich für befangen und nahm im Zuhörerraum des Sitzungssaals im Rathaus Platz. Den Vorsitz dieses Tagesordnungspunktes übernahm Gemeinderat Roland Krohmer in seiner Funktion als stellvertretender Bürgermeister.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig als Wahltag für die Bürgermeisterwahl Sonntag, den 15.10.2023 festzusetzen. Der Wahltag für eine eventuell erforderliche Neuwahl bzw. mögliche Stichwahl wurde auf Sonntag, den 05.11.2023 festgesetzt. Auch über den Inhalt der Stellenausschreibung fasste der Gemeinderat einen Beschluss. Der Ausschreibungstext für die Bürgermeisterwahl im Staatsanzeiger ist weitgehend gesetzlich festgelegt. Es geht daher bei der Textabfassung lediglich um Feinheiten. Der Gemeinderat kann per Beschluss über die Formulierung „Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder“ entscheiden. Diese Formulierung wird üblicherweise ganz am Ende der Stellenausschreibung vorgesehen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Zusatz in die Stellenausschreibung mit aufzunehmen, um ein Signal über die sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem Bürgermeister und dem Gemeinderat zu senden. Der Gemeinderat beschloss ebenfalls einstimmig, die Ausschreibung für die Stelle des Bürgermeisters der Gemeinde Beuren am 16.06.2023 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und im Amtsblatt der Gemeinde Beuren zu veröffentlichen. Das Ende der Einreichungsfrist wurde auf den 18.09.2023, 18:00 Uhr terminiert.

Auch über die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses beriet der Gemeinderat. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen (Wahl der Gemeinderäte, Ortschaftsräte und des Bürgermeisters). Er hat darüber zu wachen, dass die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl vorschriftsmäßig durchgeführt werden. Im vorbereitenden Verfahren ist dem Gemeindewahlausschuss als wichtigste Aufgabe die Prüfung und Zulassung der Bewerbungen bei der Bürgermeisterwahl zugewiesen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig als Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Roland Krohmer, als stellvertretende Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Hauptamtsleiterin Marina Schall, als Beisitzer Bernhard Klaß, Dr. Regina Birner und Dr. Michael Buchmann. Als stellvertretende Beisitzer des Gemeindewahlausschusses wurden Tobias Kröll, Daniel Schäfer und Günter Cejpa benannt. Eine abweichende Wahlzeit wurde vom Gemeinderat nicht beschlossen, die Wahl findet wie üblich von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Die Überlegungen der Verwaltung zur Form einer Amtseinsetzung und der Durchführung einer Wahlveranstaltung durch die Gemeinde Beuren nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Sobald feststeht wie viele Kandidaten ihre Bewerbung eingereicht haben, soll über die Form beider Veranstaltungen erneut im Gemeinderat beraten und beschlossen werden.

Ehrung von Blutspendern
Die Gemeinde Beuren und die DRK-Bereitschaft Neuffen ehrten im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung die Blutspenderinnen und Blutspender, welche sich durch die vielfachen Blutspenden aktiv für andere einsetzen, sich Zeit für Menschen nehmen, die Hilfe brauchen und Verantwortung in unserer Gesellschaft übernehmen. Dietmar Hauff, Bereitschaftsleiter der DRK-Bereitschaft Neuffen bedankte sich für das große Engagement der Spenderinnen und Spender. Er wies darauf hin, dass nur etwa drei Prozent der Bevölkerung Blut spenden. Dies mache die Vorbildfunktion der vielfachen Blutspender besonders deutlich. Die Blutspenden werden dringend für die Rettung von Menschenleben benötigt und so ermutigte er die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gemeinderatssitzung ebenfalls zur Blutspende zu gehen. Geehrt wurden für zehn Blutspenden Kristian Kores und Tim-Patrick Wetzel, für 25 Spenden Sandra Hoss, für 50 Spenden Andrea Fürchtenicht, Stefan Geiger und Elke Oswald und für 100 Spenden Joachim Zellner. Die Spenderinnen und Spender erhielten eine Urkunde des Deutschen Roten Kreuzes, eine Ehrennadel und ein Präsent der Gemeinde Beuren für ihr großes Engagement.

Fortsetzung zum 13.02.2023

Ehrung von Nele Fischer
Der Ruderclub Nürtingen 1921 e.V. hat bei der Gemeinde Beuren den Antrag gestellt Nele Fischer aufgrund ihrer herausragenden sportlichen Leistungen zu ehren. Nele Fischer ist seit Ende 2020 aktive Ruderin beim Ruderclub Nürtingen und konnte schon große Erfolge in ihrer sportlichen Karriere erzielen. So erreichte sie den ersten Platz bei der internationalen Junior-Regatta 2022 in München, einen fünften Platz bei der deutschen Meisterschaft U17/U19/U23 in Köln und den ersten Platz bei der Landesmeisterschaft Baden-Württemberg in Breisach. Nele Fischer kam über einen Klassenkameraden zum Rudern, der sie ins Training mitnahm. Seitdem ist das Rudern ihre Leidenschaft, in dem sie ihr ganz persönliches Talent entdeckt hat. Sie zeigte anhand einer Präsentation Fotos aus dem Training und Videos aus Wettkämpfen. In Kürze wird sie in ein Trainingslager nach Breisach fahren, um für die nun anstehende Saison zu trainieren. Auch wird sich dort herausstellen, mit wem sie in eine neue Renngemeinschaft starten wird. Aufgrund unterschiedlicher Faktoren wie zum Beispiel das Alter und das Gewicht ist die Zusammenstellung der einzelnen Renngemeinschaften nicht immer einfach. Nele Fischer trainiert acht Mal pro Woche im Ruderclub Nürtingen e.V. und sie fühlt sich dort sehr wohl. „Der Ruderclub ist meine zweite Familie“, sagte sie bei der Ehrung. Für ihre sportlichen Leistungen wurde Nele Fischer von Bürgermeister Gluiber und Herrn Gemeinderat Krohmer geehrt und erhielt ein Präsent der Gemeinde Beuren.

Fortsetzung zum 13.02.2023

Verschiedenes
Die Gemeinde Beuren ist seit kurzem Mitglied des LEADER Mittlere Alb e.V.. Durch das LEADER-Programm sollen Projekte im ländlichen Raum in den Kommunen der vier Landkreise Reutlingen, Alb-Donau-Kreis, Esslingen und Sigmaringen gefördert werden. Für die nun anstehende Wahl des Vorstandes kandidiert Bürgermeister Gluiber und als Beirätin Hauptamtsleiterin Marina Schall.

Aus dem Gemeinderat vom 23.01.2023

Bekanntgaben
Herr Gluiber gab die in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.12.2022 gefassten Beschlüsse bekannt. Der Gemeinderat beschloss die Vertragsverlängerung der Tälesbahn Nürtingen, sowie eine vertragliche Anpassung der Erschließungsverträge mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH für die Baulandentwicklung Hagnach/ Brühl. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Heizung-, Lüftung- und Sanitärplanungen für den Umbau des Kindergarten Kelterplatz.

Erlass einer Gestaltungssatzung – Billigung des Entwurfs der Gestaltungssatzung und Offenlage
Die Gemeinde Beuren ist in seltener Weise über Jahrhunderte von Bränden und Zerstörungen verschont geblieben, was sich in einer hohen Anzahl denkmalgeschützter und erhaltenswerter Gebäude im Ortskern widerspiegelt. Strukturelle Veränderungen haben im Laufe der Zeit die Gestalt und damit das äußere Erscheinungsbild vieler Orte massiv beeinflusst. Gebäude, oft auch ganze Ortschaften, haben in den vergangenen Jahrzehnten durch ortsunverträgliche Baumaßnahmen einen Teil ihrer Identität eingebüßt. Um einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken, wurde bereits im Jahr 2002 eine Baufibel für den Ortskern verabschiedet, die als Ratgeber und Grundlage von Sanierungsmaßnahmen herangezogen wurde. Trotz dieser Maßnahmen haben weiterhin vereinzelt Entwicklungen stattgefunden, die aufgrund der fehlenden rechtlichen Basis den bestehenden Leitlinien entgegenstehen. Deshalb werden bindende Rahmenbedingungen für Neu- und Umbauten notwendig und mit dieser Gestaltungssatzung verabschiedet. Am 27.09.2022 fand der Bürgerbeteiligungsprozess zum Erlass der Gestaltungssatzung, in Form eines Ortsrundgangs mit anschließendem Workshop, in der Kelter Beuren statt. Der Gemeinderat billigte einstimmig die Gestaltungssatzung Beuren in der Fassung vom 19.12.2022. Bestandteil des Satzungsentwurfes ist der Satzungstext, der Abgrenzungsplan, sowie Plan und Leitfaden zum Solarkataster. Im nächsten Schritt kann nun die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung anhand des Planentwurfes durchgeführt werden. Es findet eine förmliche, öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.

Erlass einer Gesamtanlagensatzung Beuren
Am 28. März 2022 fasste der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Beschluss, die Konzeption einer Gesamtanlagensatzung, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege, durch die Verwaltung weiter voran zu treiben. Im vergangenen Jahr fand in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege die Vorbereitung zur Umsetzung dieser Satzung statt. Wesentliche Inhalte sind neben dem Geltungsbereich (§ 2) die Unterschutzstellung aus besonderem öffentlichem Interesse aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen. § 3 definiert den Gegenstand des Schutzes, das innere und äußere Erscheinungsbild (nicht aber das Innere z. B. der Gebäude).
Die Genehmigungspflicht für Veränderungen wird in § 4 näher bestimmt. Im Gegenzug zu einer Gestaltungssatzung oder einem Bebauungsplan enthält eine Gesamtanlagenschutzsatzung keine konkreten Vorgaben, die einzuhalten sind. Die Satzung bewirkt einen Genehmigungsvorbehalt und damit eine Einzelfallprüfung für zukünftige Veränderungen am „Erscheinungsbild“. Der Gemeinderat beschloss mit einer Enthaltung, einer Gegenstimme und elf Ja-Stimmen die Gesamtanlagensatzung Beuren mit Lageplan und Begründung.

Einbringung, Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 der Gemeinde Beuren
Kämmerer Walter stellte die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Beuren vor und erläuterte anhand einiger einschlägiger Zahlen das Planwerk. Wie in den Vorjahren wurde dort, wo es möglich ist, auch beim vorliegenden Plan wieder auf einen sparsamen Mitteileinsatz geachtet. Das ist auch dringend nötig, denn die Coronakrise wurde übergangslos vom Krieg in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise, mit stark steigenden Preisen in sämtlichen Bereichen, abgelöst. Dennoch ist der Haushalt geprägt von vielen Aufgaben und den damit verbundenen Ausgaben. Vieles kann die Gemeinde selber gar nicht beeinflussen, hier ist die Gemeinde vom Gesetzgeber fremdbestimmt, ohne mit den notwendigen Finanzmitteln ausgestattet zu werden. Dennoch kann, aufgrund des sparsamen geplanten Mitteleinsatzes und der trotz Krieg und trotz Energiekrise guter Einnahmesituation, im Ergebnishaushalt ein Überschuss von 264.800 €erwirtschaftet werden. Dieser Überschuss wird aber nicht reichen, die vielen investiven Ausgaben zu finanzieren. So schließt der Finanzhaushalt im Saldo mit einem negativen Saldo in Höhe von 701.200 € ab. Auf weitere Kreditaufnahmen soll und muss aber, aufgrund der bereits bestehenden hohen Verschuldung, verzichtet werden. Stattdessen müssen Mittel der Rücklage hinzugenommen werden.

Beim Erfolgsplan sind als wesentliche Erträge vor allem die Erträge aus der Produktgruppe 6110 (Steuerung und Allgemeine Zuweisungen vor allem aus dem Finanzausgleich) mit rund 6,6 Mio. € zu nennen. Als wesentliche Aufwendungen gelten die Kreisumlage mit rund 1,5 Mio. €, die Finanzausgleichsumlage mit rund 1,2 Mio. € und vor allem die Personalaufwendungen mit rund 2 Mio. €. Im investiven Bereich stellt die Rückholung des Trägerdarlehens von der Abwasserentsorgung mit rund 3,3 Mio. € die größte Einzelposition dar. Diese Mittel werden als Finanzstütze weitergeleitet an die Therme, um die hohen Verluste der Vorjahre, im Zuge der Corona-Pandemie, ausgleichen zu können. Dieser Schritt ist notwendig, da es weder vom Bund noch vom Land eine weitere Unterstützung für die Therme geben wird.

Wie aus der mehrjährigen Finanzplanung deutlich erkennbar, ist es insgesamt äußerst fraglich, ob der hohe Leistungsstandard der Kommunen und der ständige Aufgabenzuwachs, ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich in den kommenden Jahren, gehalten werden kann. Der Städte- und Gemeindetag weist schon seit langem wiederholt darauf hin, dass die Belastungsgrenze der Kommunen überschritten ist und es kein „weiter so“ geben darf. Hinzu kommen hohe jährliche fixe Belastungen durch die Kreis- und Finanzausgleichsumlage. Auf der Einnahmenseite gibt es im Wesentlichen keinen weiteren Spielraum mehr. In den letzten Jahren wurden verschiedene Gebühren und Steuern erhöht. Die Gemeinde Beuren hat, wie die meisten Kommunen, kein Einnahme-, sondern ein - vor allem vom Gesetzgeber verordnetes - Ausgabenproblem.

Zudem stehen in den kommenden Jahren große Investitionen im Bereich der Kindergärten, der Schule und der Feuerwehr an. Die Zahlen der Finanzplanung machen überdeutlich, dass die Gemeinde Beuren diese Pflichtaufgaben nicht ohne höhere Zuschussbeträge stemmen kann. Auf einen planerischen Ausgleich des Defizits durch weitere Kreditaufnahmen in den Jahren 2024 bis 2026 wurde im Planwerk verzichtet. Aufgrund der vorhandenen hohen Gesamtverschuldung und der im Falle weiterer Kreditaufnahmen enorm steigenden Zins- und Tilgungslasten sind weitere Darlehensaufnahmen nicht darstellbar. In den folgenden Jahren wird es daher darum gehen, die Finanzplanung zu konkretisieren, noch deutlicher Prioritäten zu setzen und – wie in den vergangenen Jahren auch – sämtliche Zuschussmöglichkeiten auszuschöpfen.

Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung für das Jahr 2023. Der Gemeinderat stimmte der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm bis 2026 zu.Die Verwaltung wurde beauftragt, Mittel aus dem Ausgleichsstock für den Kindergarten Kelterplatz zu beantragen.

Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Beuren
Die Wasserversorgung der Gemeinde Beuren wurde im Jahr 2010 aus dem Kernhaushalt ausgegliedert und wird seither als Eigenbetrieb der Gemeinde geführt. Der vorliegende Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 sieht im Erfolgsplan Erträge und Aufwendungen von jeweils 563.500 € vor. Im Liquiditätsplan sind Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 170.500 € geplant. Im Planjahr 2023 stehen insbesondere bauliche Maßnahmen in der Morglachstraße, sowie Restarbeiten in der Mühläckerstraße im Zuge der Straßenbaumaßnahme in der Owener Straße an. Zudem muss immer wieder mit Rohrbrüchen oder altersbedingten Schäden im Leitungsnetz gerechnet werden, so dass hierfür ebenfalls entsprechende Ansätze im Wirtschaftsplan aufgenommen wurden. Mit Hochdruck laufen die Planungen für das Neubaugebiet Brühl/ Hagnach. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages wurde die Erschließung auf einen Erschließungsträger übertragen, so dass der Haushalt des Eigenbetriebs nicht mit der Investition belastet wird. Nach Fertigstellung, voraussichtlich im Jahr 2026, sollen die Anlagen an die Gemeinde übertragen werden. Der Gemeinderat beschloss den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Beuren.

Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2023 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung der Gemeinde Beuren
Herr Kämmerer Walter stellte in der Gemeinderatssitzung den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung der Gemeinde Beuren vor. Die Abwasserentsorgung der Gemeinde Beuren wurde im Jahr 2013 aus dem Kernhaushalt ausgegliedert und wird seither als Eigenbetrieb der Gemeinde geführt. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 sieht im Erfolgsplan Erträge von insgesamt 858.100 € und Aufwendungen von insgesamt 876.100 € vor. Im Liquiditätsplan sind Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 317.000 € eingeplant. An baulichen Maßnahmen ist im Planjahr insbesondere die Aufweitung des Mischwasserkanals im Zuge der Sanierung der Kreisstraße K1261 (Linsenhofer Straße) vorgesehen. Mit Hochdruck laufen die Planungen für das Neubaugebiet Brühl/ Hagnach. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages wurde die Erschließung auf einen Erschließungsträger übertragen. Der Haushalt des Eigenbetriebs wird somit nicht mit der Investition der Erschließungsanlagen belastet. Nach Fertigstellung, voraussichtlich im Jahr 2026, werden die Anlagen der Gemeinde übertragen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Beuren.

Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2023 des Eigenbetriebs Panorama Therme Beuren
Kämmerer Walter stellte den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Panorama Therme Beuren vor und erläutert anhand einiger einschlägiger Zahlen das Planwerk. Nach den zurückliegenden, sehr schwierigen Jahren aufgrund der Corona-Pandemie, ist der vorliegende Plan für das Jahr 2023 deutlich besser und gibt Grund zur Hoffnung, dass die Therme wieder in die Erfolgsspur kommt. So zeichnete sich schon im Herbst 2022 ab, dass die Besucherinnen und Besucher der Therme die Treue halten und nach wie vor gerne und zahlreich kommen, um etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Die Besucherzahlen entwickeln sich gut und belaufen sich fast schon wieder auf Vorcorona-Niveau. Erstmals seit Corona kann so für 2023 sogar wieder mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet werden.

Allerdings wird diese Hoffnung getrübt durch die hohen Risiken für die Therme, im Zuge des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Preissteigerungen in nahezu allen Bereichen, insbesondere bei den Energiepreisen. Es sind verschiedene kleinere investive Maßnahmen geplant. Weitere Unterstützung vom Land oder Bund ist nicht zu erwarten. Das heißt, die Gemeinde Beuren muss aus eigener Kraft diese schwere Krise meistern und die Therme wieder in die Erfolgsspur bringen. Der Gemeinderat beschloss den Wirtschaftsplan für die Panorama Therme Beuren. Die Kobera Steuerberatungsgesellschaft mbH, Herrenberg wird mit der Erstellung der Jahresabschlüsse 2021 und 2022 beauftragt. Die Condit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leinfelden-Echterdingen wird mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 und 2022 beauftragt.

Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Gemeindlichen Vollzugsdienstes der Gemeinden Frickenhausen, Großbettlingen, Beuren und der Stadt Neuffen
Die Gemeinden Frickenhausen, Großbettlingen und Beuren sowie die Stadt Neuffen streben eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) im Bereich "Gemeindlicher Vollzugsdienst" (GVD) und "Kommunaler Ordnungsdienst" (KOD) an. Insgesamt wird mit einer Erhöhung der Kontrolldichte und einem dadurch deutlich ausgebauten Sicherheitsgefühl für die Bürgerinnen und Bürger, einer Steigerung der Qualität der Arbeit und mit mindestens kostenneutralem Ausbau dieser Leistungen gerechnet. Im Herbst 2022 beschäftigten sich Vertreterinnen und Vertreter der o.a. Gemeinden und der Stadt Neuffen mit der Thematik. Hierbei wurden u.a. Aufgaben und Tätigkeiten des zukünftigen GVD diskutiert und von allen beteiligten Kommunen für alle Kommunen definiert und festgelegt. Basis hierfür bildete § 31 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz (DVO PolG), aus dem sich die Aufgaben des GVD ergeben. Die Gemeinde Frickenhausen wird dabei die einstellende Kommune sein, die das Personal den anderen Kommunen zur Verfügung stellt. Der Gemeinderat Beuren stimmte der interkommunalen Zusammenarbeit zum Gemeindevollzugsdienst (IKZ GVD) zwischen den Gemeinden Frickenhausen, Großbettlingen und Beuren, sowie der Stadt Neuffen einstimmig zu.

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat damit beauftragt, die vorgesehenen Kosten, sowie die Kostenerstattungen durch das IKZ GVD, insbesondere die der Personalleihe, im Haushalt darzustellen, die Details der Konzeption als Grundlage für eine Personalüberlassung zu verhandeln und dabei die Interessen der Gemeinde Beuren zu vertreten, den entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag in die Wege zu leiten, die in Frickenhausen angesiedelten Stellenausschreibungen und -besetzungsverfahren fachlich zu begleiten, so dass die IKZ GVD zum 01.04.2023 startet.

Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat, dass aktuell das Ordnungsamt der Gemeinde Beuren nicht besetzt ist. Das Stellenbesetzungsverfahren wird von der Verwaltung derzeit begleitet.

Frau Dr. Birner berichtete, dass aus dem Kreis der Landwirte das Interesse an einem regionalen Vermarktungsautomaten vorgetragen wurde. Herr Gluiber berichtete, dass hier bereits erste Austauschveranstaltungen mit Interessenten stattgefunden haben. Der Prozess wird von der Verwaltung begleitet.