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ÖffnungszeitenMitarbeiterGemeinderatKindergarten

Archiv 2021

Artikel vom 10.01.2022

Aus dem Gemeinderat vom 13.12.2021

Bekanntgaben
Die öffentliche Gemeinderatsitzung begann mit den Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22. November 2021. Bürgermeister Gluiber berichtete, dass die beschlossene Preiserhöhung in der Panorama Therme aufgrund der aktuellen Situation auf nächstes Jahr verschoben wird.

Einwohnerfragestunde
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde erkundigte sich eine Bürgerin, ob es nicht sinnvoll wäre, in der Kleinschwimmhalle ein Becken von 25 m zu bauen. Bürgermeister Gluiber verwies auf den folgenden Tagesordnungspunkt, in dem es um die Generalsanierung der Kleinschwimmhalle geht. In einer weiteren Frage ging es der Bürgerin, um eine gemeinsame Baurechtsbehörde für das Neuffener Tal. Bürgermeister Gluiber erläuterte hier, angesichts der immer mehr auf die Kommunen zukommenden Aufgabengebiete haben sich die Bürgermeister des Neuffener Tals 2020 darauf verständigt die interkommunale Zusammenarbeit zu untersuchen. Die Firma Imaka wird nun mit der Prüfung der Machbarkeit und Umsetzung für die Bereiche Standesamt und Ordnungsamt, inkl. Gemeindevollzugsdienst beauftragt. Die Prüfung zur Einrichtung einer Baurechtsbehörde ist nicht vorgesehen.

Auf eine weitere Nachfrage eines Bürgers bezüglich der Verkehrssicherung in der Hohenneuffenstraße 12 bedankt sich Bürgermeister Gluiber für die Anregung und erläuterte, dass man hierzu in Kontakt mit dem Landratsamt sei.

In einer ausnahmsweise zugelassenen elektronisch eingegangenen Nachfrage, erkundigten sich Bürger bezüglich der Beschilderung Tempo 30 Zone in der Balzholzer Straße, sowie über den Lärmaktionsplan. Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass die Schilder vom zuständigen Straßenverkehrsamt nachgebessert werden. Das Thema „Lärmaktionsplan“ wurde in Beuren bisher leider nur zum Teil durch das Landratsamt Esslingen, in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart umgesetzt. In der Linsenhofer Straße wurde bisher keine Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet. Da die Gemeinde Beuren für die Anordnung einer solchen Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zuständig ist, kann sie diese nur beim Landratsamt Esslingen beantragen und nicht selbst umsetzen. In einer weiteren Frage ging es den Bürgern um die Geschwindigkeitskontrollen. Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass Messsäulen zur Geschwindigkeitsüberwachung von der Gemeindeverwaltung bereits vor einiger Zeit beantragt wurden. Die Entscheidung über den Zeitpunkt, sowie den Ort der Errichtung einer fest installierten Geschwindigkeitsüberwachung oder einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle obliegt dem Landratsamt Esslingen. Die Gemeindeverwaltung ist in engem Austausch mit den zuständigen Fachämtern.

Auf eine weitere Nachfrage der Bürger wie es mit dem Areal zwischen Rathausstraße und Tiefenbachstraße weiter geht, erläuterte Bürgermeister Gluiber das es vorerst wegen fehlender Mitwirkungsbereitschaft von Eigentümern zurückgestellt wurde.

Generalsanierung der Kleinschwimmhalle: Vergabe der Planungsleistungen
Die Architekten- und Fachplanungsleistungen für die Generalsanierung der Kleinschwimmhalle      wurden entsprechend den Vergabevorschriften europaweit ausgeschrieben. Im Rahmen eines Teilnehmerwettbewerbs hatten die jeweiligen Firmen die Möglichkeit, neben ihrem Honorarvorschlag auch ihr Büro und entsprechende Referenzprojekte vorzustellen. Die Vorstellung erfolgte an zwei Tagen im November vor einem Auswahlgremium der Gemeinde mit Bürgermeister Gluiber, Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung, sowie der Anwaltskanzlei Koeble und Kollegen, welche das Vergaberechtsverfahren begleitet. 

Maßgeblich für die Vergabeentscheidung ist neben dem Honorar die Erfahrung, Kompetenz und Leistungsfähigkeit des Projektleiters und des Büros. Die Honorarangebote wurden auf Basis der Kostenschätzung aus dem Sanierungsgutachten erstellt. Die tatsächlichen Honorare können davon abweichen, wenn im Rahmen der konkreten Planung 2022 die voraussichtlichen Gesamtbaukosten fortgeschrieben werden. Bei der Objektplanung wurde zusätzlich noch die Vorstellung eines Sanierungskonzeptes und bei der HLS-Planung eines Energiegewinnungskonzeptes vorgegeben.

Das Auswahlgremium schlägt folgende Vergaben vor:

Objektplanungsleistungen Gebäude
Nach Wertung und Berücksichtigung der vorgegebenen Vergabekriterien landet das Architekturbüro Morgenthaler auf dem 1. Platz. Zur Teilnahme zugelassen waren 4 Büros. Der Gemeinderat beschloss nach einer kurzen Diskussionsrunde mit 11 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Auftrag zur Objektplanungsleistungen an das Architekturbüro Morgenthaler zu vergeben.

Fachplanungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär)
Nach Wertung und Berücksichtigung der vorgegebenen Vergabekriterien landet das Ingenieurbüro Kurzmann auf dem 1. Platz. Zur Teilnahme zugelassen waren 2 Büros. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Fachplanungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) an das Ingenieurbüro Kurzmann zu vergeben.

Fachplanungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung Bädertechnik
Nach Wertung und Berücksichtigung der vorgegebenen Vergabekriterien landet das Ingenieurbüro Kurzmann auf dem 1. Platz. Zur Teilnahme zugelassen waren 3 Büros. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Fachplanungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung Bädertechnik an das Ingenieurbüro Kurzmann zu vergeben.

Fachplanungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik
Nach Wertung und Berücksichtigung der vorgegebenen Vergabekriterien landet das Ingenieurbüro i-Plan auf dem 1. Platz. Zur Teilnahme zugelassen waren 2 Büros. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Fachplanungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik an das Ingenieurbüro i-Plan zu vergeben.

Tragwerksplanung
Nach Wertung und Berücksichtigung der vorgegebenen Vergabekriterien landet das Ingenieurbüro Fischer und Friedrich auf dem 1. Platz. Zur Teilnahme zugelassen waren 3 Büros. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro Fischer und Friedrich zu vergeben.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Brühl und Hagnachstraße"
- Behandlung eingegangener Stellungnahmen

- Erneute Billigung des Bebauungsplan-Entwurfes

1. Verfahrensstand
In öffentlicher Sitzung am 21.06.2021 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen. In der Zeit vom 12.07.2021 bis 13.08.2021 wurde die Öffentliche Auslegung durchgeführt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt. In der Zwischenzeit wurde das Wasserrechtsgesuch erarbeitet und eingereicht, eine Untersuchung des Starkregenrisikos für das Gebiet und verschiedene Fachuntersuchungen durchgeführt. Darüber haben Gemeinde und Erschließungsträger die Gespräche mit den Grundstückseigentümern fortgeführt.

2. Stellungnahmen und Äußerungen aus Beteiligungsverfahren
Während der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß §1 Abs.7 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Verfahren eine weitere Beteiligungsrunde vorgeschlagen wird und die endgültige Abwägung beim Satzungsbeschluss durchzuführen ist.

3. Planentwurf
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und dem weiteren Planungsfortschritt werden verschiedene Planänderungen vorgeschlagen. Dies sind im Einzelnen:

  • Anpassung der Verkehrsflächen im Übergang der Owener Straße zur Ortsumfahrung mit Anordnung einer ostseitigen Bushaltestelle und Verschiebung der westseitigen Bushaltestelle, Verschiebung der Regenwasserableitung und des Pflegeweges, Anpassung der Radwegeführung
  • Anpassung der Wendefläche in der Brühlstraße und Anpassung des Gehweges zwischen Brühlstraße und Baugebiet
  • Aufweitung zweier Stichwege von 3,0m auf 3,5 m
  • Darstellung der Anbaubeschränkung von 20 m zur L1210
  • Anpassung der Verkehrsflächenwidmung nördlich des Kindergartens
  • Festsetzung von Bezugshöhen im Neubaubereich der Hagnachstraße
  • Rechtliche Klarstellungen im Textteil zur Bauweise, abweichenden Abstandsflächen, überbaubaren Grundstücksfläche, Nebenanlagen, Flächen für Garagen und Stellplätze und Drosselabfluss von Zisternen
  • Zulassung von Carports außerhalb der Baugrenzen
  • Festsetzung zu Nisthilfen an Neubauten
  • Solarpflicht gestrichen aufgrund der Novellierung des Klimaschutzgesetz mit eigener Verordnung zur Solarpflicht für Wohngebäude ab Mai 2022
  • Anpassung verschiedener Hinweise (Artenschutz am Haus, Novellierung Klimaschutzgesetz, Erdwärmesonden, Abfallentsorgung)

Die Begründung wurde um die vorgeschlagene Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ergänzt und um Aussagen zu den Plananpassungen ergänzt. Für weitere Ausführungen zur Planung wird auf den zeichnerischen Teil und den Textteil des Bebauungsplanes und die Begründung mit Fachgutachten verwiesen. Der Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung muss aufgrund der Planänderungen noch angepasst werden. Die grundlegenden Aussagen verändern sich dadurch jedoch nicht.

4. Weiterer Verfahrensablauf
Die vorgeschlagenen Änderungen stellen im Einzelnen keine wesentlichen Änderungen der Grundzüge der Planung dar. Belange Dritter und der Öffentlichkeit können jedoch betroffen sein. Daher wird eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach §3 Abs.2 BauGB empfohlen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut über die öffentliche Auslegung unterrichtet und um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Nach einer kurzen Fragerunde fasste der Gemeinderat einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden vorgetragene Stellungnahmen entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer berücksichtigt.

Den übrigen vorgetragenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer nicht entsprochen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brühl und Hagnachstraße“ und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 20.07.2015/ 27.07.2015/ 07.06.2021/ 29.11.2021 werden gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Brühl und Hagnachstraße“, wird mit Begründung, Umweltbericht und weiteren Anlagen, sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen nach §3 Abs.2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

Die im Überlappungsbereich mit dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Brühl und Hagnachstraße“ bestehenden Teile der Bebauungspläne „Ortsumfahrung Beuren“ und „Brühlstraße“ werden mit Rechtskraft des Bebauungsplanes „Brühl und Hagnachstraße“ außer Kraft gesetzt.

Gemeinderat Schäfer stellte den Antrag, dass für die Brühlstraße der Weg nicht weitergeführt werden soll und keine Wendefläche entsteht. Das letzte Grundstück soll lediglich eine Zufahrt erhalten und das zweite Grundstück soll über die neue Straße und den Gehweg aus dem Baugebiet erschlossen werden. Dem Antrag wurde mit 2 Ja-Stimmen und zehn Enthaltungen zugestimmt.

Bausachen
Der Gemeinderat stimme dem Antrag auf Erweiterung der Zaunanlage beim Freilichtmuseum, In den Herbstwiesen zu und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Der Gemeinderat stimmte der Errichtung einer Doppelgarage mit Photovoltaikanlage in der Andreas-Doster-Straße zu und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat dem Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am bestehenden Wohngebäude im Panoramaweg zu und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Panorama Therme Beuren: Ersatzbeschaffung eines Kommunalschleppers für die Gärtnerei
Der vorhandene Kommunalschlepper (Deutz, Agroplus) hat erhebliche Mängel. Zum einen gibt es größere Rostschäden, zum anderen sind die Vorderachse und die Zylinderkopfdichtung undicht. Die Reparaturkosten belaufen sich auf rund 8.000 Euro. Bereits in der Vergangenheit gab es viele Schäden und Reparaturen. Es ist nicht davon auszugehen, dass mit der jetzt anstehenden Reparatur die Probleme abgeschlossen sind. Wirtschaftlicher ist daher der Verkauf des Schleppers und gleichzeitig die Neuanschaffung. Hierzu wurden vom Bauhof bereits zwei Angebote für einen Fendt und einen New Holland Schlepper eingeholt. Die Angebote belaufen sich auf rund 85.500 Euro bzw. 63.000 Euro netto. Aufgrund der angespannten Finanzlage kann eine Anschaffung eines solch großen Schleppers nicht erfolgen und es wird eine kleinere Lösung angestrebt. Als Alternative zu einer Neuanschaffung könnte sich die Verwaltung auch einen gebrauchten Schlepper vorstellen, jedoch ist die Marktsituation derzeit sehr schwierig und die Auswahl zu gering. Angeschafft werden soll nun ein Schlepper der Marke Solis, Typ 75 NT CRDI zum Preis von netto rund 35.300 Euro. Dieser Traktor wurde vom Bauhof bereits besichtigt und für geeignet gehalten. Weitere Angebote wurden für einen Kubota-Schleppers (55.000 Euro) und eines Iseki-Schleppers (62.000 Euro) abgegeben. Diese beiden Modelle übersteigen jedoch ebenfalls den finanziellen Rahmen und sind von der Leistung vergleichbar mit dem Solis-Schlepper. Der Gemeinderat fasste einstimmig nachfolgenden Beschluss: Der Solis 75 NT wird zum Angebotspreis von netto 35.294,12 Euro erworben. Der abgängige Deutz-Schlepper wird zum Angebotspreis von 8.403,36 Euro verkauft.

Vereinsförderung: Zuschussantrag des TGV Balzholz für den Einbau von Fliegengittern
Mit Schreiben vom 03.11.2021 beantragt der TGV Frohsinn e.V. Balzholz einen Zuschuss für den Einbau von Fliegengittern in der TGV Sporthalle. Die zu erwartende Kosten belaufen sich auf 3.103,52 Euro. Unter Voraussetzung, dass die Haushaltsmittel der Gemeinde diese Freiwilligkeitsleistung zulassen, gewährt die Gemeinde entsprechend der Vereinsrichtlinie einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 30 %. Die Vereinsförderrichtlinie spricht explizit von einer Investitionsförderung. Dennoch wurde in der Vergangenheit die Förderung auch auf Unterhaltungsmaßnahmen ausgeweitet. Es ergibt sich somit ein Zuschuss in Höhe von 931 Euro. Der Gemeinde stimmte dem Zuschuss in Höhe von 931 Euro für den Einbau von Fliegengittern zu.

Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte mit 11 Ja-Stimmen und einer Enthaltung der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 3.448,18 Euro zu.

Verschiedenes
Ordnungsamtsleiterin Kolasinski berichtete über das Ergebnis der am 14.10.2021 durchgeführten Verkehrsschau, insbesondere über folgende Punkte:

Beginn Tempo 30-Zone bei Schlossgasse 16 in Balzholz:
Bei Schlossgasse 16 wird das bestehende VZ 260 (Verbot für Kfz) mit dem Zusatzzeichen „Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ ortsauswärts hinter das Gebäude versetzen. In der Schlossgasse wird von ortsauswärts hereinkommen vor dem Gebäude 16 auf der rechten Seite das VZ 274.1-40 doppelseitig mit Rückseite VZ 274.2 (Tempo 30-Zone) aufgestellt.

Pförtnerampel auf der L1210 Höhe Beurener Straße 16 in Balzholz:
Eine Pförtnerampel zur Geschwindigkeitsreduzierung ist nicht zulässig. Dies kann nur durch den Einbau von stationären Geschwindigkeitsmesssäulen erfolgen.

Parken nur für PKW in der Halteverbotszone in der Badstraße und Dinkelweg/Heiratsäcker:
In den oben genannten Bereichen wird das VZ 314 (Parken) mit Zusatzzeichen 1010-58 „Pkw“ aufgestellt.

Beschilderung verkehrsberuhigter Bereich am Kuchelbach:
Am Kuchelbach wird ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. Dazu ist Am Kuchelbach bei Einmündung Andreas-Doster-Straße beidseitig das VZ 325.1 (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs) aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt beidseitig, damit der verkehrsberuhigte Bereich aus der Andreas-Doster-Straße von beiden Seiten kommen wahrgenommen werden kann. Das VZ 325.1 ist daher auf der rechten Seite bei Andreas-Doster-Straße 13 im spitzen Winkel einzudrehen. Auf dem linksseitig aufzustellenden VZ 325.1 ist als Rückseite das VZ 325.2 (Ende des verkehrsberuhigten Bereichs) anzubringen. Die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich mit niveaugleichem Ausbau, geringem Verkehr und überwiegender Aufenthaltsfunktion liegen vor.

Regelung des ruhenden Verkehrs in der Jahnstraße bei Einmündung Am Kuchelbach:
In der Jahnstraße sind im Bereich der Einmündung Am Kuchelbach Parkwinkel zu markieren.

Wiederholung VZ 274.1 Tempo 30-Zone in der Brühlstraße bei Engstelle:
In der Brühlstraße wird aus Richtung Hauptstraße kommend die Kombination VZ 274.1 (Beginn Tempo 30-Zone) und darunter VZ 325.2 (Ende verkehrsberuhigter Bereich) aufgestellt.

Piktogramm T30 und Katzenaugen in der Gartenstraße:
Laut Verkehrsbehörde kann die Gemeinde grundsätzlich Tempo 30-Zonen zur Verdeutlichung Piktogramme mit „30“ aus der Straße aufbringen. Davon sollte aber restriktiv Gebrauch gemacht werden. Das Anbringen von Katzenaugen sehen weder Polizei noch die Straßenverkehrsbehörde als sinnvoll an.

Der Tobelweiher ist im Moment grün von Algen überzogen, berichtetet Bürgermeister Gluiber. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde soll der Weiher in diesem Winter nochmals abgelassen und gewintert werden.  Trotz mehrmaliger Rückfrage beim Landratsamt fehlt bis heute die Erlaubnis dafür.

Der Gemeinderat nahm diese Ausführungen zur Kenntnis.

Aus dem Gemeinderat vom 22.11.2021

Bekanntgaben
Die öffentliche Gemeinderatsitzung begann mit den Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 04. November 2021. Bürgermeister Gluiber berichtete, dass zur Finanzierung der geplanten investiven Maßnahmen ein Darlehen von 500.000 Euro erforderlich sei. Der Gemeinderat beschloss dieses.

Sanierungsgebiet Ortskern III – Sachstandsbericht
Der Gemeinderat wurde von Herrn Keller von der STEG, dem beauftragten Sanierungsträger, über den Sachstand der laufenden Maßnahmen der Ortskernsanierung III informiert. In den vergangenen Jahren wurden im Sanierungsgebiet III sowohl von privaten Eigentümern als auch von der Gemeinde Beuren unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt. Ziel des Sanierungsgebiets ist es, die strukturellen Probleme im Ortskern von Beuren in den Griff zu bekommen und damit auch das Herzstück der Kurgemeinde attraktiv und zukunftsfähig zu machen. Im Jahre 1989 wurde die Gemeinde zum ersten Mal in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Mit den finanziellen Hilfen aus diesem Förderprogramm war es möglich, privaten Gebäudeeigentümern bei Sanierungsmaßnahmen behilflich zu sein. Aber auch gemeindliche Baumaßnahmen wurden unterstützt und damit finanziert. Als besonders gelungene Modernisierungen in der Ortskernsanierung III sind die Kulturdenkmäler in der Kelterstraße 10+10/1, sowie in der Kelterstraße 16 hervorzuheben.  Ein großer Erfolg war die Modernisierung der Gebäude Linsenhofer Straße 4 und 6, welche zu den ältesten Gebäuden Beurens gehören. Auch das Gebäudeensemble in der Stocknachstraße 10+12, Hauptstraße 2 und Hauptstraße 4-8 ist ein wichtiger Bestandteil der Ortskernsanierung und als Paradebeispiel hervorzuheben. Insgesamt wurden 22 private Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen, davon 11 Kulturdenkmale. Insgesamt wurden Sanierungsmittel in Höhe von 4,6 Millionen Euro vom Bund und Land Baden-Württemberg (60%) und der Gemeinde Beuren (40%) bereitgestellt. In der Ortskernsanierung III wurden bereits 3,8 Millionen zur Realisierung der verschiedenen Projekte abgerufen. Die Gemeinde Beuren konnte mit der Ortskernsanierung III wichtige Projekte vorantreiben und den Ort aufwerten. Neben den Modernisierungen der Bestandsgebäude durch private Eigentümer wurden auch Instandsetzungs-, sowie Gestaltungsmaßnahmen durch die Gemeinde Beuren im Bereich der Erschließung durchgeführt. Auch der Ausbau Hagnachstraße bzw. die Erschließung der Owener Straße 2. Bauabschnitt sollen im Zuge des Sanierungsgebiets Ortskern III durchgeführt werden. Die wohl größte Maßnahme des kommenden Jahres stellt die geplante Erweiterung des Kindergartens am Kelterplatz dar, welche ebenfalls über das Sanierungsprogramm Ortskern III mitabgedeckt werden soll. Herr Keller (STEG) stellte abschließend nochmals heraus, dass die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen in Beuren in Summe als äußerst gelungen zu bewerten seien. Der Ortskern habe sich in den letzten Jahrzehnten zum Positiven entwickelt. Der Gemeinderat nahm den vorgestellten Sachstandbericht zur Kenntnis.

Wohnmobilstellplatz: Vergabe Zutritts- und Kassensystem mit Elektropoller und Ver- und Entsorgung

  1. Zutritts- und Kassensystem mit Elektropoller
    Der Wohnmobilstellplatz soll künftig relativ autark funktionieren, das bedeutet, dass die Bewirtschaftung mit möglichst wenig Personalaufwand von statten gehen muss. Ziel war es, ein bargeldloses Kassensystem zu finden, welches den aktuellen Standards auf den Wohnmobilstellplätzen entspricht und den Anforderungen an einen Premiumstellplatz gerecht wird. Insbesondere wurde auf ein bargeldloses System gelegt. Die Anmeldung der Gäste und der Zugang zum Wohnmobilstellplatz soll in Zukunft über eine cloudbasierte Bewirtschaftung erfolgen, welche über das Mobiltelefon des Gastes erfolgt. Bei der Planung des Wohnmobilstellplatzes hat sich diese Lösung als zukunftsweisend herausgestellt. Diese Technik wird bereits auf vielen Wohnmobilstellplätzen eingesetzt und hat sich bereits bewährt. Beim Verlassen des Platzes wird dann entsprechend eine Abrechnung durch das System erstellt, welche per Kreditkarte und mit Hilfe Online-Zahlungsverkehrsdienstleistern bezahlt werden kann. Da jedoch nicht alle Wohnmobilisten mit einer technischen Lösung zurechtkommen, wird darüber hinaus ein Kassenautomat auf dem Wohnmobilstellplatz installiert. Das Bewirtschaftungssystem wurde durch das Büro i-Plan beschränkt ausgeschrieben. Aus der Ausschreibung ging die Firma Pramux als günstigste Bieterin mit einem Angebotspreis von 88.052,80 Euro netto hervor. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zur Lieferung der allgemeinen Platztechnik inklusive Energiesäulen, Schrankensystem, Abrechnungs- und Zugangstechnik zum Angebotspreis von 88.052,80 € netto an die Firma Pramux GmbH zu vergeben.
     
  2. Ver- und Entsorgungssystem
    Beim Entsorgungssystem sollte auch den Anforderungen eines Premiumstellplatzes gerecht werden. Eine drei Meter lange Entsorgungsrinne für das Grauwasser (Dusch- und Spülwasser) aus den Fahrzeugen mit selbständiger Reinigungsspülung sowie einem Vollautomaten zur Entsorgung von Fäkalien wäre damit ebenfalls Rechnung zu tragen. Zusätzlich ist eine Frischwasserzapfsäule notwendig. Eine vollautomatische Fäkalienentsorgungsstation bietet letztendlich als günstigstes und bestes Angebot die Firma CamperClean an. Die Verwaltung hat sich auch hier die Anbieter angesehen und ebenso fachliche Beratung eingeholt. Darüber hinaus soll eine Entsorgungssäule zur händischen Leerung des Fäkalientanks vorgesehen werden. Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt Kenntnis und beschloss einstimmig die Firma CamperClean mit der Lieferung der Ver- und Entsorgungseinrichtungen zum Angebotspreis von 26.342,30 Euro netto zu beauftragen.

Vergabe von Straßeninstandsetzungsarbeiten für die Jahre 2022 und 2023
Die Straßeninstandsetzungsarbeiten für die Jahre 2022 und 2023 wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 04.11.2021. Vier Firmen haben ein Angebot abgegeben. Als günstigster Bieter geht die Firma WK-Bau aus Hülben mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 109.290,08 Euro hervor. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, die Straßeninstandsetzungsarbeiten für die Jahre 2022 und 2023 an die Firma WK-Bau aus Hülben zum Angebotspreis von brutto 109.290,08 Euro zu vergeben.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte der Errichtung eines Anbaus an Wohnhaus auf bestehendes Untergeschoss in der Beurener Straße zu und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat dem Anbau eines (Kalt-) Wintergartens an das bestehende Wohnhaus im Kornblumenweg zu und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber berichtete über die Kleinschwimmhalle. Der Antrag auf Förderung der Kleinschwimmhalle wurde bewilligt, sodass für die Sanierung der Kleinschwimmhalle 3 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Maßnahme muss bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein. Im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung von Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung der Kleinschwimmhalle sind für die einzelnen Aufgabenfelder mehrere Interessenten vorhanden. Am 17. und 22. November 2021 wurden der Gemeindeverwaltung und Vertretern des Gemeinderates Planvorschläge zur Umsetzung der Kleinschwimmhalle vorgestellt. Architekten, Ingenieure für Elektrotechnik, Ingenieure für Heizung, Lüftung, Sanitär, Ingenieure für Badewassertechnik und Ingenieure für Tragwerkstechnik haben die Umsetzungsmöglichkeiten vorgestellt. Im Dezember wird der Gemeinderat die einzelnen Maßnahmen beschließen. 

Angesichts der immer mehr auf die Kommunen zukommenden Aufgabengebiete haben sich die Bürgermeister des Neuffener Tals 2020 darauf verständigt die interkommunale Zusammenarbeit zu untersuchen. Häufig sind es ähnlich gelagerte Fälle und Fragestellungen, die auf den Rathäusern bearbeitet werden. Die erforderlichen Qualifikationen zur Aufgabenbewältigung müssen alle Mitarbeiter besitzen. Im Zuge der Interkommunalen Zusammenarbeit sollen die Kompetenzen in der Bearbeitung zusammengelegt werden. Die Firma Imaka wird nun mit der Prüfung der Machbarkeit und Umsetzung für die Bereiche Standesamt und Ordnungsamt, inkl. Gemeindevollzugsdienst beauftragt. 

Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat über die optische Gestaltung des Wohnmobilsanitärgebäudes und präsentierte verschiedene Material- und Farbmuster. Nach kurzer Diskussionsrunde einigte der Gemeinderat sich auf Farben und Materialien.

Des Weiteren berichtete Bürgermeister Gluiber über die aktuellen Corona Zahlen in Beuren. Am Tag der Sitzung waren es 25 Infizierte. Im Neuffener Tal soll in den kommenden Wochen das Angebot an Impfmöglichkeiten (Erst-, Zweit-, und Boosterimpfung) ausgebaut werden.

Aus dem Gemeinderat vom 09.11.2021

Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 04.10.2021 wurde die Pflegevereinbarung der Streuobstbaumpatenschaften beschlossen. Herr Gluiber ging insbesondere auf die Streuobstkonzeption für Beuren ein, welche derzeit von der Verwaltung und den Fachbüros Dr. Deuschle aus Köngen (Tier- und Landschaftsökologie) und Dr. Florian Wagner aus Pliezhausen-Rübgarten (Landschaftskonzepte) erarbeitet wird.

Als Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Hagnach/ Brühl müssen rund 311 Streuobstbäume gepflanzt werden. Die Verwaltung hat das Modell der Baumpatenschaften für die zu pflanzenden Streuobstbäume erarbeitet, welches auf großes Interesse in der Bürgerschaft gestoßen ist. Es haben sich um die 30 Interessenten am Projekt gemeldet, welche in Zukunft die Pflege von Streuobstbäumen übernehmen wollen. Alle 311 Streuobstbäume können in Zukunft von Baumpaten betreut werden. Mit der Hälfte der interessierten Baumpaten fanden erste Gespräche am 05.10.2021 mit der Verwaltung und Herrn Dr. Wagner statt; weitere Gespräche sind in den kommenden Wochen geplant. Um die Dauerhaftigkeit der Pflege, die Bewirtschaftung und die Verwertung des Obstes sicherzustellen, muss zwischen der Gemeinde und den Interessenten eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Die Vereinbarung regelt, dass die Gemeinde die Pflanzung von Hochstammbäumen vornimmt und diese dann ab der Pflanzung durch den Baumpfleger sachgerecht zu pflegen sind. Dies beinhaltet den Aufbau einer Drei- oder Vierastkrone nach den Vorgaben des naturgemäßen Obstbaumschnitts bzw. des Öschberg-Schnitts. Die Schnittmaßnahmen haben in den ersten 15 Jahren jährlich zu erfolgen. Ab dem 15.11.2021 werden rund 106 Bäume gepflanzt, im Frühling 2022 ca. 50 Bäume, im Herbst 2022 ca. 100 Bäume und ihm Frühling 2023 ca. 50 Bäume. In den nächsten Monaten finden in Kooperation mit dem Obst- und Gartenbauverein Schnittunterweisungen für die Baumpaten statt.

Herr Bürgermeister Gluiber teilte darüber hinaus mit, dass einige Personalangelegenheiten beschlossen wurden.

Vergabe der Gaslieferung für die Panorama Therme Beuren
Die Vergabe der Gaslieferung für die Panorama Therme für die Jahre 2022 und 2023 wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 20.10.2021. Aufgrund der aktuell sehr starken Preissteigerungen und Unsicherheiten am Gasmarkt hat nur die Firma FairEnergie GmbH aus Reutlingen ein Angebot abgegeben. Das Angebot beläuft sich auf 6,093 Cent/ kWh. Der Gemeinderat hat die Vergabe der Gaslieferung für die Panorama Therme für die Jahre 2022 und 2023 an die Firma Fair Energie GmbH aus Reutlingen zum Angebotspreis von 6,093 Cent/ kWh beschlossen.

Betriebsplan Wald 2022
Das Kreisforstamt stellt für den Gemeindewald einen jährlichen Betriebsplan auf. Herr Revierförster Schuster und Frau Samuleit waren in der Gemeinderatssitzung anwesend und haben den Nutzungsplan (Holzeinschlag und Holzarten in den jeweiligen Waldteilen) und den Bewirtschaftungsplan (Einnahmen und Ausgaben) erläutert. Der Betriebsplan ist gleichzeitig Grundlage für die Produktgruppe Forstwirtschaft im gemeindlichen Haushaltsplan 2022.

Es ist vorgesehen, im kommenden Jahr eine Forsteinrichtung durchzuführen. Das entspricht einer Inventur des Waldes. Hier können bestimmte Ziele oder Maßnahmen aufgenommen werden, in welche Richtung sich der Wald in den kommenden Jahren entwickeln soll. Herr Schuster führt aus, dass es vorstellbar wäre, der Empfehlung des Heilbäderverbandes zu folgen und einen Bereich zu einem Kurwald umzuwandeln.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Frage aufgeworfen, ob an den Holzversteigerungen hauptsächlich Bürgerinnen und Bürger aus Beuren bieten oder ob auch Großhändler das Holz ersteigern. Herr Schuster berichtete, dass überwiegend Bürgerinnen und Bürger aus dem Neuffener Tal bei den Holzversteigerungen anwesend sind und keine Großhändler das Holz erwerben. Darüber hinaus wurde die Frage gestellt, ob die Bäume in Beuren durch Krankheiten belastet sind. Frau Samuleit führte aus, dass ein Großteil der Bäume in Beuren Laubbäume sind. Bei Laubgehölzen ist die Situation wesentlich entspannter als beim Nadelholz. Trotzdem waren die vergangenen drei heißen Sommer auch für die Laubbäume sehr kräftezehrend.

Der Gemeinderat nahm die bevorstehende Forsteinrichtung zur Kenntnis und hat die Zustimmung zum Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 gemäß § 51 Abs. 2 erteilt.

Erweiterung Kindergarten Kelterplatz – Vorstellung aktueller Planungsstand
Im Juni dieses Jahres wurde im Gemeinderat ein erster Entwurf der geplanten Erweiterungsmaßnahme vorgestellt. Herr Architekt Ulrich Brost war in der Sitzung anwesend und erläuterte den aktuellen Stand der Planungen. Eine verlässliche Kostenplanung ist aufgrund der aktuell enormen Preisentwicklung nur schwer möglich. Basierend auf dem Kostenindex September 2021 ist von rund 935.000 € brutto für den Erweiterungsbau und rund 529.000 € brutto für die Umbau-/ Sanierungsmaßnahme im Bestand auszugehen. Die Kosten haben sich in den vergangenen Monaten sehr dynamisch entwickelt. Dies bedeutet, dass die Kosten seit der letzten Berechnung auf Basis des Kostenindex im April um ca. 10 % gestiegen sind. Möglichweise müsse man in der Zukunft mit einer weiteren Kostenerhöhung rechnen.

Die Gemeinde kann die Maßnahme nicht aus Eigenmitteln finanzieren und ist auf Fördermittel angewiesen. Es ist daher vorgesehen, einen Ausgleichsstockantrag zu stellen.

Die aktuelle Planung sieht eine Rampe zur barrierefreien Erreichbarkeit des Obergeschosses vor. Im Obergeschoss des Kindergartens sollen in Zukunft die U3-Kinder betreut werden. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit und der Sicherheit der Rampe geäußert. Die neu entstehende Dachterrasse soll den unter dreijährigen Kindern als erweiterte Spielfläche im Außenbereich zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung der Dachterrasse zum Spielen wurde von den Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderates sehr unterschiedlich bewertet. Einige Gemeinderäte äußerten sich sehr positiv, da der vorhandene und neu gewonnene Platz den Kindern zugutekommt und sinnvoll genutzt werden kann, andere Gemeinderäte äußerten große Bedenken wegen der Sicherheit. Es wurde darüber hinaus diskutiert, ob der neu vorgesehene Materialraum im Untergeschoss an dieser Stelle umgesetzt werden soll.

Der Gemeinderat nahm die vorgelegte Planung von Herrn Architekt Brost zur Kenntnis und beschloss die Erweiterung und den Umbau/ Sanierung des Kindergartens Kelterplatz. Die Ausführung der Rampe soll von Herrn Brost nochmals mit unterschiedlichen Varianten untersucht werden. Im Zuge der Ausführungsvariante soll geprüft werden, ob das Aushubmaterial für die Rampe verwendet werden kann. Es soll darüber hinaus geprüft werden, ob der Materialraum ausgeführt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen Ausgleichsstockantrag zu stellen.

Festlegung der Rahmendaten für die Haushaltsplanung 2022
In der Kämmerei der Gemeindeverwaltung laufen derzeit die Vorarbeiten für den Haushaltsplan 2022. Für die Haushaltsplanung sind neben den großen Bauprojekten insbesondere die Erträge und Aufwendungen im Bereich Steuern, Allg. Zuweisungen und Umlagen (Produktgruppe 6110) sowie die Gebühreneinnahmen als wesentliche Positionen zu nennen. Herr Walter, Kämmerer, stellte die Rahmendaten für die Haushaltsplanung 2022 in der Gemeinderatssitzung vor. 

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden zuletzt im Jahr 2020 auf 370 v.H. bzw. 400 v.H. angehoben. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde auf 360 v.H. festgesetzt. Eine weitere Erhöhung ist für das Jahr 2022 nicht vorgesehen.

Seit vielen Jahren hat die Gemeinde Beuren mit einer strukturell schwierigen Finanzlage zu kämpfen. Diese wurde 2020 durch die Corona-Pandemie nochmal verschärft. Auch wenn die Hoffnung auf ein allmähliches Abklingen der Pandemie im Laufe des kommenden Jahres gesetzt werden muss, sind die Auswirkungen im Jahr 2022 und darüber hinaus noch lange zu spüren und müssen bei der Aufstellung des Haushaltsplanes berücksichtigt werden. Es gilt, sämtliche Einnahme- und Einsparpotenziale auszuschöpfen und bei den Ausgaben klare Prioritäten zu setzen.

Vor allem die Beschlüsse des Gemeinderates der letzten Wochen und Monate geben neben den o.g. Steuern und Zuweisungen den Rahmen für den Haushalt vor. Im Rahmen der Ortskernsanierung sind verschiedene Maßnahmen wie der Ausbau der Hagnachstraße, die Unterstützung des Projektes Wohnstall sowie die Sanierung der Gebäude Linsenhofer Straße 5+7 als wesentliche Maßnahmen zu nennen. Zudem soll bereits 2022 mit der Fortführung der Sanierung der Owener Straße begonnen werden. Ein weiteres Hauptprojekt im Haushalt 2022 wird die Erweiterung des Kindergartens Kelterplatz mit rund 1,5 Mio. € sein.

Die Umbaumaßnahmen in der Grundschule und die Sanierung des Kindergartens in der Jahnstraße müssen daher zunächst zurückgestellt werden. Wenn möglich, sind die Maßnahmen in der mittelfristigen Finanzplanung unterzubringen.

Der Gemeinderat nahm die Rahmendaten zur Festlegung des Haushaltsplans zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung auf dieser Basis die Haushaltsplanung fortzuführen.

Vergabe der Sportplatzpflege für die Jahre 2022 bis 2026
Der Rasenplatz an der Sportanlage Lettenwäldle bedarf einer regelmäßigen professionellen Pflege. So ist insbesondere eine Vertikutierung, Lockerung, Düngung und Besandung erforderlich. Der aktuelle Pflegevertrag läuft Ende des Jahres aus, sodass die Arbeiten ab dem Jahr 2022 neu vergeben werden müssen. Herr Walter führte aus, dass im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung 3 Firmen um Abgabe eines Angebotes gebeten wurden, jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren (2022-2026). Als günstigster Bieter geht die Firma Garten Moser GmbH aus Reutlingen mit einem Angebotspreis von brutto 9.771,36 € für ein Jahr bzw. 48.856,80 € für 5 Jahre hervor. Die Firma Garten Moser ist spezialisiert auf die Pflege von Sportplätzen und pflegt auch in der Umgebung einige Sportplätze. Der Gemeinderat hat die Vergabe der Sportplatzpflegearbeiten für die Jahre 2022-2026 zum Angebotspreis von brutto 48.856,80 € an die Firma Garten Moser GmbH u. Co. KG aus Reutlingen beschlossen.

Erhöhung des Abonnementpreises für das Mitteilungsblatt „Beurener Mitteilungen“
Aufgrund steigender Produktionskosten hat der NAK-Verlag der Verwaltung mitgeteilt, dass der Abonnementpreis für das Mitteilungsblatt „Beurener Mitteilungen“ zum 01.01.2022 um 2 Cent pro Ausgabe steigen wird. Der Jahresabonnementpreis liegt damit künftig bei 22 Euro. Der Gemeinderat nahm die Erhöhung des Abonnementspreises für das Mitteilungsblatt „Beurener Mitteilungen“ zur Kenntnis.

Vorberatung der Verbandversammlung des Gewerbezweckverbandes Wirtschaftsraum Nürtingen
Am Mittwoch, den 17.11.2021 um 18 Uhr fand im Sitzungssaal des Nürtinger Rathauses eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbands Wirtschaftsraum Nürtingen statt. Die öffentliche Sitzung umfasste die Tagesordnungspunkte Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022, sowie Sonstiges. Der Gemeinderat beschloss den Vorsitzenden Herrn Bürgermeister Gluiber als Stimmführer in der Verbandsversammlung zu beauftragen.

Verschiedenes und Termine
Die Gemeinde Beuren ist derzeit an der Erarbeitung eines Konzepts zur Quartiersentwicklung 2030. In den nächsten Tagen werden die über 60-jährigen Bürgerinnen und Bürger per Post einen Fragebogen erhalten. Es werden insbesondere Fragen zur Lebensqualität, Infrastruktur und Freizeitgestaltung in Beuren gestellt. Nach der Auswertung der Fragebögen soll es das Ziel sein, Beuren noch attraktiver für die älteren Bürgerinnen und Bürger zu gestalten, sodass das Altwerden im Ort möglich bleibt.

Herr Bürgermeister Gluiber berichtete, dass die Offenlegung des Herbstwiesenbachs mit rund 403.800 € gefördert wurde. Insgesamt sind Kosten für die Maßnahme in Höhe von 507.000 € angefallen. Für die Maßnahme konnten 56.000 Ökopunkte generiert werden, welche nun für künftige Projekte verwendet werden können.

Herr Gemeinderat Oswald fragte nach, ob das Einstiegsfeld der Bushaltestelle am Thermalbad richtig ausgeführt wurde. Er ist der Auffassung, dass die Steine zum Teil in die falsche Richtung gedreht wurden. Herr Gluiber berichtete, dass die Abnahme am Dienstag, den 09.11.2021 stattgefunden hat. Die Ausführung der Einstiegsfelder ist richtig, da es viele Varianten der Umsetzung gibt. Dies werde mit dem Ingenieurbüro Blankenhorn und der ausführenden Firma Schwenk nochmals besprochen.

Aus dem Gemeinderat vom 04.10.2021

Die öffentliche Gemeinderatsitzung begann mit den Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20. September 2021. Bürgermeister Gluiber berichtete, dass die Panorama Therme erfreulicherweise wieder mit 5 Wellnessstars rezertifiziert wurde. Die Gesundheits- und Wellnesseinrichtung hat damit wie erwartet den Standard halten können und bietet weiterhin ein umfangreiches Rehabilitations- und Erholungsangebot für Bade- und Saunagäste an. Des Weiteren berichtete der Bürgermeister, dass die provisorische Buswendeschleife, in welche nun auch die Zufahrt zum zukünftigen Wohnmobilstellplatz integriert wird, zu einem wiederum provisorischen Kreisverkehr an der Panorama Therme ausgebaut wird. Die Klarheit der Verkehrsführung brachte diese Entscheidung mit sich, so wird der bisher durch die Mittelinsel geführte Feldweg an dieser Stelle zurückgebaut und der Verkehr über den Kreisel geführt.

Herr Gluiber berichtete weiter, dass der Verwaltung über das Wochenende ein anonymes Schreiben hinsichtlich des Rückschnitts von Hecken zugegangen sei. Er wies daraufhin, dass anonyme Schreiben von der Gemeindeverwaltung grundsätzlich nicht bearbeitet werden. An die Gemeindeverwaltung gesendete Schreiben sollten einen Absender haben. Bei der weiteren Bearbeitung können die Absenderdaten selbstverständlich vertraulich behandelt werden.

Einwohnerfragestunde
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde erkundigte sich eine Bürgerin, ob es nicht sinnvoll wäre im geplanten Sanierungsobjekt „Stocknachstraße 11“ eine barrierefreie Arztpraxis unterzubringen, damit wäre vielen älteren Personen sehr geholfen. Bürgermeister Gluiber verwies auf die auf den Sitzungstag folgende Informationsveranstaltung bei der diese Anregung gerne angebracht werden könnte. In einer weiteren Frage ging es der Bürgerin, um das Leben im Alter und dem möglichst langen Verbleib im eigenen zu Hause. Bürgermeister Gluiber erläuterte hier, dass sich die Gemeinde Beuren auch am Projekt „Quartiersentwicklung 2030“ beteiligt und dass voraussichtlich im November ein Fragebogen an alle Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahre verschickt werden wird. Aufbauend auf diesen Fragebogen, der insbesondere auf das Leben im Alter in unserer Gemeinde eingehen wird, wird es Bürgerveranstaltungen geben, um spezielle Punkte zu erörtern und auch gemeindespezifische Möglichkeiten aufzuzeigen bzw. zu erarbeiten.

Sanierung des Feldwegs bis zur Seehütte am Tobelweiher
Die Sanierungsarbeiten am Feldweg bis zur Seehütte am Tobelweiher wurden beschränkt ausgeschrieben. Der Gemeinderat konnte die Arbeiten nun zum Angebotspreis von nun 34.815,64 Euro an die Firma Waggershauser aus Kirchheim/Teck vergeben. Der Auftrag liegt damit rund 5.200,00 Euro unter der Kostenschätzung.

Grundschule Beuren: Installation einer Lüftungsanlage
Verwaltung und Gemeinderat haben sich ausführlich mit den Themen Luftfilter und raumlufttechnische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in der Sitzung auseinandergesetzt. Deutlich wurde, dass eine solche Anlage unter hygienischen als auch Umwelt- und Klimaschutzgesichtspunkten eine deutlich nachhaltigere Lösung als Luftreinigungsgeräte darstellt. Ingenieur Joos vom gleichnamigen Büro erläuterte dem Gemeinderat wie eine entsprechende Anlage an die jeweiligen Decken in den acht Klassenzimmern installiert werden kann. Die Anlagen werden so funktionieren, dass verbrauchte Raumluft über einen Wärmetauscher ins Freie geleitet wird und frische Außenluft ebenfalls über den Wärmetauscher in das Klassenzimmer geführt wird. Die Anlagen sind mit entsprechenden Luftreinigungsfiltern ausgestattet, um den durch die Corona-Pandemie gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Außerdem werden die Anlagen mit einem CO2-Fühler ausgestattet sein, um so das maschinelle Lüften steuern zu können. Einen entscheidenden Vorteil bringen diese Geräte mit sich: Die Frischluftzufuhr erfolgt kontinuierlich. Die Fenster können während des Lüftungsvorgangs geschlossen bleiben, damit dringt keine kalte Außenluft zu den Schülerinnen und Schülern, sodass das Erkältungsrisiko deutlich vermindert wird. Unter energetischen Gesichtspunkten sind diese Geräte ebenfalls als positiv zu beurteilen, da die warme Raumluft nicht durch geöffnete Fenster in großem Volumen entweichen kann.

Um die acht Klassenzimmer mit diesen Geräten ausstatten zu können, wird mit Investitionskosten von rund 250.000,00 Euro gerechnet. Der Bund stellt für den Einbau von kontrollierten Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bis zu 80 % der Investitionssumme Fördermittel in Aussicht. Unter dem Strich müsste die Gemeinde damit bei voller Förderung einen Eigenanteil von rund 50.000,00 Euro tragen. Der Gemeinderat beauftrage die Verwaltung einen entsprechenden Zuschussantrag zu stellen und nach erfolgter Bewilligung die Lüftungsanlage (Deckenlösung) beschränkt auszuschreiben.

Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof
Das bisherige Fahrzeug Opel Combo weist nach rund 22 Jahren Betriebszeit erhebliche Mängel auf, sodass eine Ersatzbeschaffung notwendig wird. Die Verwaltung hat dazu mehrere Angebote eingeholt. Unter den Angeboten waren auch reine Elektrofahrzeuge. Da es für Kommunen keinen Zuschuss für den Erwerb von Elektrofahrzeugen gibt und eine sehr niedrige jährliche Laufleistung zu erwarten ist, sprechen wirtschaftliche Gründe klar für einen Benziner. Bezüglich der Umweltbilanz ist heute nicht sicher, ob ein E-Auto wirklich besser abschneiden würde. Diverse Studien kommen hier zu unterschiedlichen Ergebnissen. Nach einer Diskussion zum Thema schloss sich der Gemeinderat bei zwei Enthaltungen dem Vorschlag der Verwaltung an, einen Renault EXPRESS EXTRA TCE 100 beim Autohaus Grau in Kirchheim/Teck zum Angebotspreis von brutto 15.725,30 Euro zu erwerben.

Haushaltszwischenbericht
Kämmerer Markus Walter stellte dem Gemeinderat den Haushaltszwischenbericht 2021 vor. Er ging dabei zunächst auf den Kernhaushalt ein.

Die Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 sei wieder stark geprägt von der Corona-Pandemie mit all den damit verbundenen Unsicherheiten gewesen. Es war nicht abzusehen, welche Mehrausgaben und auch welche Mindereinnahmen sich hierdurch ergeben würden. Trotz einer vorsichtigen und disziplinierten Mittelanmeldung und Planung musste im Gesamthaushalt aufgrund der vielen anstehenden Maßnahmen und Projekte ein negativer Finanzierungssaldo von rund 600 TS€ ausgewiesen werden. Das heißt, die liquiden Mittel der Gemeinde nehmen im Saldo im Jahr 2021 voraussichtlich um weitere 600 TS€ ab. Nur durch eine weitere Kreditaufnahme konnte dieser negative Finanzierungssaldo ausgeglichen werden. Dadurch wird die Liquidität der Gemeinde gesichert. Bedenklich ist jedoch einmal mehr die hohe Verschuldung unserer Gemeinde. Mit einer pro Kopfverschuldung (umgerechnet pro Einwohner) von 645 € liegt Beuren deutlich über dem Landesdurchschnitt von 475 €. Die Verschuldung der Eigenbetriebe ist nicht mitgerechnet.

Die vielen anstehenden Großprojekte in den kommenden Jahren werden es sehr schwer machen, hier einen Rückgang der Verschuldung zu ermöglichen. Die laufende Entwicklung zeigt, dass ein Teil der eingeplanten Kreditaufnahme nun im zweiten Halbjahr auch umgesetzt werden muss. Die Verwaltung wird hierzu in einer der nächsten Sitzungen einen Vorschlag unterbreiten.

Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist mit voraussichtlichen Mindereinnahmen von rund 10 TS€ und damit im Vergleich zur Planung trotz der Coronakrise erstaunlicherweise mit keinem nennenswerten Rückgang zu rechnen. Mit rund 2,3 Mio. € bleiben diese Einnahmen stabil.

Eine ähnliche Situation ergibt sich bei der Gewerbesteuer. Nach aktuellem Stand kann der Planansatz von 250.000 € sogar übertroffen werden. Damit ist die Gemeinde Beuren auch im zweiten Pandemiejahr nicht von einem großen Einbruch bei der Gewerbesteuer betroffen. Vorteilhaft wirkt sich aus, dass keine Abhängigkeit von einem oder wenigen großen Betrieben besteht, sondern die Unternehmensstruktur kleinteilig und sehr verschieden ist. Festzuhalten bleibt allerdings auch, dass gerade die Gewerbesteuer sehr schlecht vorhersehbar und kaum planbar ist. Es bleibt zu hoffen, dass es im Herbst/ Winter kein weiterer Lockdown geben wird.

Trotz verschiedener über- und außerplanmäßiger Ausgaben sind insgesamt keine Mehrausgaben zu erwarten. Im Gegenteil, auch aufgrund der Coronakrise konnten nicht alle Maßnahmen planmäßig umgesetzt oder angestoßen werden und verschieben sich teilweise ins kommende Jahr, so dass in 2021 mit einer Ausgabenreduzierung zu rechnen ist.

Beispielhaft sind nachfolgend einige größere Maßnahmen, die ganz verschoben werden müssen oder erst in 2022 fertiggestellt werden können, aufgeführt.

  • Auszahlung von Sanierungszuschüsse für private Sanierungsmaßnahmen    über 300.000 €
  • Umlegung Fuchsgrabenverdohlung in der Hagnachstraße    60.000 €
  • Ausbau der Hagnachstraße    150.000 €
  • Verschiedene wasserbauliche Maßnahmen    130.000 €
  • Asphaltarbeiten an der Stützmauer in der Bergstraße    25.000 €
  • Fertigstellung der Wegesanierung Friedhof, letzter Abschnitt    19.500 €

Diese Minderausgaben entlasten zwar den Haushalt im laufenden Jahr 2021. Allerdings führt dies zu einer Doppelbelastung im nächsten Haushaltsjahr. Hier müssen neben den neuen Projekten dann auch die „alten“ Maßnahmen finanziert werden.

Den Minderausgaben stehen verschiedene Mehrkosten entgegen:

  • Mehrkosten bei der äußeren Erschließung des Wohnmobilstellplatzes:    rund 30 TS€
  • coronabedingte Mehrausgaben für Test, Hygienematerial etc. in Höhe von rund 60 TS€ entgegen.
  • Weitere rund 250 TS€ werden hinzukommen im Falle der Ausrüstung der Schule mit einer entsprechenden Lüftungsanlage. Fördermittel sind noch nicht berücksichtigt und können die Ausgaben mindern.

Nicht zuletzt fehlen Stand heute noch rund 400 TS€ Kostenersatz durch den Erschließungsträger KE für bereits vorverauslagte Kosten für das Baugebiet Hagnach/ Brühl. Die Kreditverträge zwischen KE und der finanzierenden Bank sind komplett abgestimmt und werden derzeit zur Unterschrift vorbereitet. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Geld noch dieses Jahr bei der Gemeinde eingehen wird.

Wie schon 2020 ist die Gemeinde Beuren auch 2021 bis jetzt glimpflich durch die Krise durchgekommen. Es ist davon auszugehen, dass wirtschaftliche Auswirkungen der Pandemie zeitversetzt so richtig erst in den Folgejahren zu spüren sein werden. Das Thema angespannte Kommunalfinanzen bleibt ein Dauerthema. Auf Dauer kann ein unausgeglichener Haushalt in dieser Dimension nicht gestemmt werden. Auch das Thema Kreditaufnahme ist endlich und Kreditaufnahmen in dieser Höhe werden auf Dauer nicht möglich sein.

In den nächsten Jahren wird es daher noch wichtiger werden, den gesamten Haushalt auf Einsparpotenziale und weitere Einnahmepotenziale zu prüfen und diese auch auszuschöpfen.

Das schließt auch (wie seit vielen Jahren in Beuren Tradition) die intensive Suche nach verschiedenen Zuschüssen und Fördermöglichkeiten mit entsprechender Antragsstellung ein. So wird notgedrungen auch für 2022 wieder ein Ausgleichsstockantrag zu stellen sein.

Bürgermeister Gluiber ergänzt, dass im kommunalen Haushalt nur sehr wenige Freiwilligkeitsleistungen enthalten sind. Bereits vor Jahren habe eine Haushaltskommission aus Verwaltung und Gemeinderat festgestellt, dass so gut wie keine Einsparmöglichkeiten vorhanden seien. Der Haushalt beinhalte vielmehr in der Hauptsache Pflichtaufgaben wie der Erweiterung des Kindergartens Kelterplatz, Straßensanierungen bzw. Straßenausbau. In den kommenden Jahren muss mit weiteren Ausgaben bei der Kindergartensanierung sowie dem Ausbau der Schulkindbetreuung gerechnet werden. Hinzu kämen weitere große Aufgabenpakete wie die Digitalisierung von Veraltungsabläufen und Folgekosten bei der IT- Ausstattung.

Aufgabe sei es daher einmal mehr auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Folgekosten zu achten.

Haushaltszwischenbericht: Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Für o.g. Straßenbaumaßnahmen, die sich ins nächste Jahr verschieben, verschieben sich dann auch die Kanalbaumaßnahmen und die Wasserleitungsbaumaßnahmen entsprechend. Darüber hinaus ist Stand heute mit keinen wesentlichen Veränderungen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite zu rechnen.

Haushaltszwischenbericht: Panorama Therme Beuren
Kämmerer Walter ging auch auf die Haushaltslage der Panorama Therme Beuren ein. Das Jahr 2021 ist wie schon 2020 voll und ganz geprägt von der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen. Die Therme ist davon noch viel stärker betroffen als der Kernhaushalt. Die Pandemie trifft die Therme hart. Mit Sicherheit ist dies die größte Krise, die die Therme seit Bestehen zu bewältigen hat. Gerade in den für die Therme guten Wintermonaten, musste die Therme geschlossen bleiben. Von Januar bis einschließlich Mai war komplett geschlossen!

Erst Mitte Juni (am 21.06.2021) konnte wieder geöffnet werden – und auch das nur mit großen Einschränkungen (kein Dampfbad, weniger Besucher, Aufgüsse in der Sauna ohne „wedeln“). Im Moment ist die Therme noch weit entfernt von einem normalen Betrieb. Allein im ersten Halbjahr 2021 führte die Schließung zu Einnahmeausfällen von über 3 Mio. €.

Erschwerend kommt hinzu, dass die in Aussicht gestellten Hilfsgelder vom Land Baden-Württemberg für das Jahr 2021 noch immer nicht ausbezahlt wurden. Schlimmer noch, es wurden zwar Hilfszahlungen in Aussicht gestellt, aber bis heute wurden keine weiteren Details bekannt gegeben. In welcher Höhe und ob die Gelder überhaupt noch in 2021 eingehen ist nicht bekannt.

Ganz entscheidend wird daher die weitere Entwicklung im kommenden Herbst und Winter sein. Eine belastbare Prognose lässt sich jedoch nicht abgeben. Die Einnahmeausfälle 2021 werden sich sicherlich wieder auf rund 4 Mio. € belaufen. Es bleibt zu hoffen, dass kein weiterer Lockdown mehr beschlossen wird und es zu keiner nochmaligen Ausweitung der Pandemie kommt. Der Kämmerer hofft, dass sich die Lage nach und nach entspannen wird. Die Mediziner sagen, so der Kämmerer, dass eine Pandemie immer so 2 Jahre geht. So gerechnet müsste man jetzt noch durch ein hartes halbes Jahr und nächstes Jahr im Frühjahr könnte die Lage dann hoffentlich schon wieder ganz anders aussehen.

Bedauerlich ist, dass es beim Wohnmobilstellplatz zu Verzögerungen gekommen ist. Die zusätzlichen Besucher hätte die Therme dringend gebraucht. Der geplante Wohnmobilstellplatz ist neben dem modernen und ansprechenden Restaurant ein weiterer wichtiger Baustein zur Ausweitung und Aufwertung des touristischen Gesamtangebotes. Nachdem die Baugenehmigung im September eingegangen ist, kann jetzt endlich losgelegt werden. Anfang November ist der Baustart geplant. Es bleibt zu hoffen, dass das Wetter mitspielt und es zu keinen Lieferengpässen beim Material kommt. Dies vorausgesetzt, kann noch dieses Jahr ein Großteil der Erdarbeiten (Aushub, Modellierung, Gräben) abgeschlossen werden.

Trotz allem gibt es aber auch Erfreuliches zu berichten: Nach einem harten Start läuft die Thermengastronomie gut, das Angebot wird gut angenommen und auch die Bewertungen in den sozialen Medien sind durchweg positiv.

Unter Berücksichtigung der schwierigen Umstände sind die Besucherzahlen akzeptabel. Auch wenn natürlich die Besucher im ersten Halbjahr durch die Komplettschließung fehlen, führte der kühle Sommer bis jetzt zu in der Relation guten Besucherzahlen im zweiten Halbjahr. Trotz allem liegen diese aber immer noch unter dem Niveau vor Corona!

Es bleibt zu hoffen, dass die großen Einschränkungen mit der nächsten Corona-Verordnung gelockert werden, so dass auch wieder mehr Gäste gleichzeitig aufgenommen werden können.

Eine weitere Großbaustelle ist die Kleinschwimmhalle. Der in Aussicht gestellte Zuschuss von 3 Mio. € ist noch nicht zu 100 % sicher. Das komplizierte Förderprogramm des Bundes sieht hier ein mehrstufiges und zweigleisiges Antragsverfahren vor. Nachdem nun sämtliche für den Antrag notwendigen Abstimmungen mit den Beteiligten, vor allem auch mit der Kommunalaufsicht abgeschlossen sind, wurde das erste Paket der zweiten Antragsstufe fertiggestellt und im September der Förderstelle zugestellt. Parallel dazu läuft die Ausschreibung der Planerleistungen, eine Vergabe ist Ende des Jahres vorgesehen. Schnellstmöglich muss dann mit Hilfe der Planer das zweite Paket des Antrags (die bauliche Seite) fertiggestellt werden. Erst nach dem Vorliegen beider Antragspakete wird der Bund über die Zuwendung entscheiden. Für Beuren ist eine maximal mögliche Förderung von 3 Mio. € unabdingbar. Andernfalls kann diese wichtige Generalsanierung der Kleinschwimmhalle nicht umgesetzt werden.

Im Wirtschaftsplan 2021 sind rund 1 Mio. € Kreditaufnahmen vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Verzögerungen beim Wohnmobilstellplatz diese Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen bis Ende des Jahres nicht ausgeschöpft werden muss. Die Ausgaben verschieben sich entsprechend in das Jahr 2022.

Bürgermeister Daniel Gluiber und Kämmerer Markus Walter sind sich einig, dass für das restliche Jahr 2021 die Therme darauf angewiesen ist, dass es keinen neuen Lockdown geben wird. Für die Therme ist eine gute Besucherentwicklung fortlaufend notwendig, um die Einnahmesituation zu stärken. Es ist aber klar, dass die oben beschriebenen enormen Ausfälle selbst bei hoher Besucherzahl im restlichen Jahr nicht mehr kompensiert werden können. Diese müssen über eine positive Entwicklung in den Folgejahren aufgefangen werden. Eine Anpassung der Eintrittspreise wird – wie in vielen Branchen – unumgänglich sein und wird derzeit bereits von der Thermenverwaltung vorbereitet.

Verschiedenes
Unter dem Punkt Verschiedenes zeigte sich Bürgermeister Daniel Gluiber äußerst verärgert über das Verhalten von einigen Jugendlichen, welche nun mehrere Wochenenden hintereinander für Verschmutzungen im Bereich von Sitzbänken vor der Buswendeschleife an der Panorama Therme, an der Rauffwäldleshütte sowie an der Balzholzer Hütte gesorgt hätten. Am vergangenen Sonntag wurde in der Rauffwäldleshütte ein Lagerfeuer entzündet. Die Gemeindeverwaltung wird den Polizeiposten Neuffen bitten, sich intensiv der Sache anzunehmen, um dieses ungebührliche Verhalten abzustellen. Die weiteren Überlegungen wären, zusätzlich einen Security-Dienst hinzuzuziehen, wie das beispielsweise die Stadt Neuffen seit einiger Zeit macht.

Der Tobelweiher ist im Moment grün von Algen überzogen, berichtetet der Schultes. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde soll der Weiher in diesem Winter nochmals abgelassen und gewintert werden. Dadurch sollen die Hautschlämme sich zersetzen und der Algenwachstum in der kommenden Sommerperiode minimiert werden. Bezüglich der Stabilisierung des Damms teilte der Bürgermeister mit, dass entgegen der bisherigen Absprachen mit dem Landratsamt nun doch ein Wasserrechtverfahren, welches eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung beinhalte, notwendig sei. Insbesondere gehe es darum, dass möglichweise am Damm lebende Eidechsen nicht getötet werden. Die Maßnahme muss daher um eine Vegetationsperiode verschoben werden. Das Erdaushubmaterial vom Wohnmobilstellplatz kann daher für diese Maßnahme nicht mehr verwendet werden. Durch das geplante Baugebiet Hagnach/ Brühl werden aber weitere Erdmengen anfallen, die dann zur Stabilisierung des Damms eingebaut werden können.

Der Baggerbiss für den Wohnmobilstellplatz wird am 3. November 2021 stattfinden.

Der Bürgermeister berichtete weiter, dass die Überprüfung der Dammkrone am Lärmschutzwall zur L1210/ Ortsumgehung abgeschlossen sei. Von seitens des Regierungspräsidiums konnte eine Absenkung der Dammkrone bestätigt werden. Welche Maßnahmen nun angegangen werden solle, wird derzeit intern beim Regierungspräsidium geprüft und anschließend mit der Gemeinde abgestimmt.

Aus dem Gemeinderat vom 20.09.2021

Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 07.09.2021 wurde der Bieterkreis für die beschränkte Ausschreibung der Arbeiten zur Sanierung des Feldwegs "Silchenweg" zur Tobelweiherhütte festgelegt. Bürgermeister Gluiber berichtete, dass der Gemeinderat von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (Erschließungsträger) über den Sachstand der Anhörungsgespräche mit den Eigentümern zum Umlegungsverfahren informiert wurde. Das Umlegungs- und Bebauungsplanverfahren wird im freiwilligen vereinbarten amtlichen Umlegungsverfahren durchgeführt. Die Verwaltung und der Gemeinderat streben für die Baulandumlegung keine Enteignungen an, vielmehr soll die Umlegung im Einvernehmen mit den Eigentümern der Flurstücke stattfinden. Hierzu wurden Gespräche mit den Eigentümern geführt und deren Mitwirkungsbereitschaft abgefragt. Erst wenn eine Einigung zustande kommt, kann das Baugebiet Hagnach / Brühl erschlossen werden. Die Gespräche sollen in drei Runden stattfinden. Derzeit wird die erste Gesprächsrunde beendet, bei der über Vorstellungen der Eigentümer, die Möglichkeiten aus Sicht der Gemeinde und die Wertigkeiten (Einwurfswert / Zuteilungswert) der Grundstücke gesprochen wurde. Eine mögliche Enteignung war nicht Thema. Sobald alle Gespräche abgeschlossen sind, wird der Umlegungsausschuss nichtöffentlich tagen. Da es um Grundstücksangelegenheiten geht, sind diese nicht öffentlich zu behandeln. Im Anschluss wird der Umlegungsbeschluss gefasst und das Verfahren weitergeführt. Nach Abschluss der zweiten Gesprächsrunde, können Vereinbarungen mit den Eigentümern der Flurstücke geschlossen werden. Die Umlegung beziehungsweise Bildung von neuen Flurstücken kann erst durchgeführt werden, wenn alle Eigentümer die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet haben. Das Bebauungsplanverfahren wird im Gemeinderat parallel zum Umlegungsverfahren weitergeführt. Aller Voraussicht nach wird eine erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfs erforderlich werden. Ein Satzungsbeschluss kann im Anschluss an die Offenlegung erfolgen.

Mögliche Kulissenerweiterung LEADER Mittlere Alb: Aufnahmeantrag der Gemeinde Beuren
Die LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb bewirbt sich für die neue Förderperiode 2021-2027. Grundlage für die Bewerbung ist das Regionale Entwicklungskonzept. Das Fördergebiet umfasst aktuell 20 Kommunen aus vier Landkreisen. Die Bedeutung und das Verständnis des ländlichen Raums haben sich in den letzten Jahren stark verändert, dies bedingt nicht nur eine Weiterentwicklung des Regionalen Entwicklungskonzepts, sondern beinhaltet auch eine mögliche Erweiterung der bestehenden Förderkulisse Mittlere Alb.

Die Rahmenbedingungen für eine mögliche Erweiterung des Fördergebiets sind u. a.:

  • LEADER-Regionen dürfen zwischen 40.000 – 150.000 Einwohner umfassen. Empfohlen werden 120.000 Einwohner. Derzeit wohnen im LEADER Aktionsgebiet rund 79.500 Einwohner
  • Die Kommunen im LEADER-Fördergebiet müssen im ländlichen Raum oder in den Randzonen der Verdichtungsräume nach dem Landesentwicklungsplan liegen.

Auf Vorschlag der LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb kann das bestehende Fördergebiet um die Kommune Beuren erweitert werden. Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung des Fördergebiets von LEADER Mittlere Alb um die Kommune Beuren zu.

Schäden in der Balzholzer Straße nach Starkregenereignis – Sachstand und Kosten
Herr Reichenecker vom Büro Blankenhorn berichtete, dass es am Sonntag den 15.08.2021 im Bereich Beuren zu einem Starkregenereignis kam. Nach Informationen des Gruppenklärwerks Wendlingen (GKW) wurden im nahegelegenen Hochwang 40 l/m² in 20 Minuten gemessen.

Im Nachgang zu den Niederschlägen wurde an der Balzholzer Straße im Abschnitt zwischen Haus Nr. 19 und Haus Nr. 16 Schäden im Fahrbahnbereich festgestellt. In diesem Bereich verläuft das RÜB D (Stauraumkanal DN 1800) mit dem Drosselschacht im Fahrbahnbereich. Der Stauraumkanal verfügt über eine oben liegende Entlastung (Überlaufschwelle) in den Herbstwiesenbach. Der Deckbelag der Balzholzer Straße wurde an den Rändern zur Zwei-Zeiler-Pflasterrandeinfassung vielfach angehoben; im Belag sind an mehreren Stellen neue Oberflächenrisse vorhanden; der Belag einer Aufgrabung wurde angehoben, an den Nähten war ein deutlicher Höhenversatz sichtbar. Die Zwei-Zeiler-Pflasterrandeinfassung wurden ebenfalls an mehreren Stellen angehoben, stellenweise um mehrere Zentimeter. Die Fuge zwischen Fahrbahnbelag und Pflaster sowie zwischen Pflaster und Bordsteinen wurden ausgewaschen, an mehreren Stellen sind Rückstände von ausgespültem KFT Material vorhanden und sichtbar. Eine Überprüfung der Randbereiche ergab Hohlstellen unter dem Asphaltbelag. Der oberflächlich feststellbare beschädigte Bereich erstreckt sich vom Zwischenschacht des Stauraumkanals (verschraubter Deckel / RÜB-D-RB1) bis zum Drosselschacht (RÜB-D-DS1). Im beschädigten Straßenabschnitt ist offensichtlich während des Starkregenereignisses Wasser unter Druck in den Straßenkoffer gelangt und hat oben beschriebene Hebungen und Ausspülungen verursacht. Im Rahmen eines Ortstermins der Gemeinde Beuren und des Ingenieurbüros Blankenhorn mit dem GKW und der Straßenmeisterei (Landratsamt Esslingen) wurden die Schäden begutachtet. Ein externer Zulauf zum betroffenen Straßenabschnitt kann weitgehend ausgeschlossen werden. Als wahrscheinlichste Ursache wird ein Wasseraustritt zwischen Stauraumkanal und Schachtdeckel RÜB-D-RB1 angesehen.

Der Zulauf zum Stauraumkanal war größer als die Entlastungsleistung über die Überlaufschwelle, dadurch kam es zu einem Wasseranstieg im Stauraumkanal bis zum Schachtdeckel RÜB-D-RB1. Der Innendruck im Stauraumkanal hat dazu geführt, dass der Schachtdeckel einschließlich Rahmen angehoben wurde und sich ein Spalt zwischen den Schachtringen geöffnet hat, durch welchen das Wasser unter Druck ausgetreten ist.

Sanierung
Im Bereich der Balzholzer Straße / RÜB D sind in unmittelbarer Nähe zum Schadensbereich Umbauarbeiten am Drosselschacht und dem weiterführenden Kanal geplant. Im Zuge dieser Maßnahmen finden Tiefbau – und Asphaltarbeiten in der Balzholzer Straße statt. Die Arbeiten wurden vergeben, ausführendes Unternehmen ist Firma Schwenk, Unterensingen. Der Beginn der Maßnahmen ist ab Mitte Oktober 2021 vorgesehen. Das Sanierungskonzept sieht aufgrund der vor Ort festgestellten Schäden an Belag, Pflaster und Schottertragschicht sowie der zuvor beschriebenen Bautätigkeiten folgende Maßnahmen vor:

Abschnitt 1 – Bereich Schachtdeckel RÜB-D-RB1 bis Bereich Drosselschacht RÜB-D-DS1

  • Vollausbau Straße mit Erneuerung Schottertragschicht und Asphaltoberbau; Aufbau entsprechend Bauklasse 3.2: 40 cm KFT, 16 cm AC 32 TS, 4 cm AC 11 DS;
  • Ausbau und Erneuerung Zwei-Zeiler-Pflasterrandeinfassung einschl. Fundament;
  • Ausbau und Erneuerung Bordsteine einschl. Fundament und Rückschnitt Gehweg;
  • Nach Abstimmung mit dem GKW kann der Einstiegschacht RÜB-D-RB1 entfallen: Rückbau Schachtdeckel und Schachtringe; Einbau Abdeckplatte auf angeformten Schacht; Verankerung des Deckels zur Sicherung gegen Wassersdruck; Überbauung des Deckels / Straßenaufbau.

Abschnitt 2 a – Bereich Drosselschacht RÜB-D-DS1 bis hinter Schacht RÜB-D-MS1

  • Im Zuge der Maßnahmen am RÜB werden der Drosselschacht RÜB-D-DS1 teilweise sowie der Schacht RÜB-D-MS1 zurückgebaut; weiterhin finden in diesem Abschnitt Kanalbauarbeiten statt;
  • Es ist davon auszugehen, dass die Schottertragschicht im Abschnitt 2a ebenfalls durch den Wasseraustritt in Abschnitt 1 beeinträchtigt ist;
  • Aufgrund der vorgenannten Punkte wird hier ebenfalls ein Vollausbau der Straße sowie Ausbau und Erneuerung Zwei-Zeiler-Pflasterrandeinfassung und Bordsteine einschließlich Fundament und Rückschnitt Gehweg vorgesehen.

Abschnitt 2 b – Bereich Schacht RÜB-D-MS1 bis hinter Schacht 70-MI-0339

  • In diesem Abschnitt sind im Rahmen des RÜB-Umbaus Kanalisationsarbeiten für den Anschluss an den bestehenden Schacht 70-MI-0339 vorgesehen;
  • Für die Restfläche wird fräsen und erneuern des Deckbelags empfohlen, so dass ein durchgehender Deckbelag im Sanierungs- und Umbaubereich hergestellt wird.

Kosten
Die Kostenschätzung für eine Sanierung entsprechend den o. g. Maßnahmen in Abschnitt 1, 2a und 2b beläuft sich auf ca. 65.000 bis 70.000 Euro brutto (ohne Baustelleneinrichtung und Umleitung sowie ohne Baunebenkosten). Die anteiligen Asphaltarbeiten aus dem bereits beauftragten Umbau des RÜB D durch die Firma Schwenk wurden hierbei berücksichtigt und abgezogen.

Bürgermeister Gluiber ergänzte, dass aufgrund des Starkregenereignisses viele Keller betroffen waren und die Feuerwehr aus diesem Grund zahlreiche Einsätze hatte. Bürgermeister Gluiber informierte, dass die Einsätze der Feuerwehr, für das Auspumpen von Keller, kostenpflichtig sind.  Aufgrund dessen ist es wichtig, dass in den Gebäuden die Rückstauklappen eingebaut sind. Des Weiteren dürfen Kellerschächte nicht zugebaut oder überdeckt werden.

Gemeinderätin Jathe bringt an dieser Stelle an, dass in der der Balzholzer Straße ein großes Verkehrsaufkommen herrscht und dadurch eine immense Lärmbelästigung für die Anwohner entsteht. Bürgermeister Gluiber antwortete, dass das Problem für die gesamte Strecke bekannt ist und er im Kontakt mit dem Regierungspräsidium Stuttgart stehe. Die Landes- und Kreisstraßen werden in regelmäßigen Abständen befahren und nach Schadensklassen eingestuft. Der Zustand der Balzholzer Straße wurde bei der letzten Befahrungen als gut bewertet. Das Land Baden-Württemberg hat Gelder für den Straßenausbau gekürzt. Aus diesem Grund wurde auch die Aufweitung des Beurener Bachs noch nicht in diesem Jahr realisiert, sondern erst im nächsten.

Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt Kenntnis und beschloss einstimmig die Tiefbau- und Asphaltarbeiten zur Sanierung der Balzholzer Straße an die Firma Schwenk zu vergeben. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart über einen etwaigen Kostenausgleich zur Sanierung von zusätzlich vorhandenen Straßenschäden unabhängig von dem durch das Regenereignis verursachten Schaden zu verhandeln.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte mit 8 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen der Errichtung einer Schwimmhalle „Alte Steige“ zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Das Gremium stimmte außerdem der für die Realisierung notwendigen Befreiung von den Festsetzungen der Entwicklungssatzung „Alte Steige“ zu.

Der Gemeinderat stimmte mit 10 Ja-Stimmen, einer Enthaltung der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Stellplatz in der Rosenstraße zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Verschiedenes
Auf eine Nachfrage eines Bürgers bezüglich des aktuellen Stands des Lärmaktionsplanes teilte Bürgermeister Gluiber mit, dass laut Straßenbauamt die Schilder für die genehmigten Bereiche des Lärmaktionsplans im Oktober angebracht werden. Da die Schilder zunächst beschafft werden mussten, war ein früheres Aufstellen nicht möglich. Zwei weitere Bereiche des Lärmaktionsplanes wurden vom Straßenverkehrsamt Esslingen zur Prüfung und Genehmigung beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht.

Gemeinderat Kröll erkundigte sich, ob die Einflugschneise vom Flughafen Stuttgart geändert wurde. Bürgermeister Gluiber antwortete, dass der Verwaltung keine Änderungen der Einflugschneise vorliegen. Es fliegen wieder Maschinen, die während Corona nicht geflogen sind. Insbesondere am Abend nimmt man diese deutlich wahr. Sobald die Verwaltung vonseiten des Regierungspräsidiums oder der Luftfahrtbehörde etwas hört, wird der Gemeinderat darüber informiert.  

Aus dem Gemeinderat vom 07.09.2021

Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 19.07.2021 wurde über die baulichen Vorgaben für die Erweiterung des Seniorenpflegeheim beraten. Es wurde über verschiedene Personalangelegenheiten beraten. Abschließend wurde die Kostentragung für den Erwerb des Führerschein Klasse C für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr neu geregelt.

Neubau Wohnmobilstellplatz - Vergabe
Für den Neubau des Wohnmobilstellplatzes wurden die Landschaftsbauarbeiten, sowie die Tiefbau- und Verkehrswegebauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 16.08.2021. 6 Firmen hatten ein Angebot abgegeben. Als günstigster Bieter geht die Firma Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG aus Metzingen mit einem geprüften Angebotspreis von netto 1.210.589,66 € hervor. Ein Nebenangebot der Firma Brodbeck mindert diesen Betrag um noch mal weitere netto 42.828,00 € auf eine Endsumme mit netto 1.167.761,66 €. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, die Arbeiten für den Neubau des Wohnmobilstellplatzes an die Firma Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG aus Metzingen zum geprüften Angebotspreis von netto 1.167.761,66 € zu vergeben.

Sanierung Feldweg Beurener Weg bis zur Seehütte – Baubeschluss
Herr Reichenecker vom Büro Blankenhorn berichtete, dass der bituminös befestigte Feldweg sich in einem baulich schlechten Zustand befindet. Der Wirtschaftsweg soll im Bereich des Steilstückes über eine Länge von ca. 215 m saniert/wiederhergestellt werden. Im Steilstück sind großflächige Netzrisse bzw. Ausbrüche der Asphaltbefestigung vorhanden. An diesen Stellen wird der Ausbau der bituminösen Schichten empfohlen. Überwiegend sind seitliche Banketterhöhungen vorhanden. Bei dem steilen Längsgefälle kann das Oberflächenwasser nicht seitlich abfließen und es treten verstärkte Wassererosionen auf. Das Quergefälle des Weges ist in diesem Bereich teilweise so ausgebildet, dass es nicht zum Wassergraben verläuft, sondern bergseitig angelegt ist und somit keine freie Wasserableitung in die Seitenflächen möglich ist. Zur Herstellung einer ausreichenden Querneigung zum Wassergraben wird an den maßgebenden Stellen eine kombinierte Frostschutzschicht zur Reprofilierung und Herstellung eines ebenen Wegeplanums eingebaut. Für die Wiederherstellung wird der Einbau einer Asphalttragdeckschicht mit einer Dicke von 10 cm empfohlen. In den Teilabschnitten, wo die Oberflächenbefestigung nicht ausgebaut werden muss, kann die Asphalttragdeckschicht im Hocheinbau eingebaut werden. Die Banketterhöhungen müssen abgetragen werden, damit das Oberflächenwasser des Weges seitlich frei in den Wassergraben ablaufen kann. Die Herstellung der Bankette und die Räumung und Profilierung des seitlichen Wassergrabens erfolgt durch den Bauhof. Die Bruttobaukosten betragen gemäß Kostenschätzung ca. 40.000 €. Der Gemeinderat erteilte mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Zustimmung zum Bauvorhaben und beauftragt die Verwaltung die beschränkte Ausschreibung vorzubereiten.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte der Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage in der Neufferackerstraße mehrheitlich zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die maximale Firsthöhe von 9,00 m nicht überschritten werden darf.

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports mit Geräteraum in der Gartenstraße. Darüber hinaus erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu den Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an einem bestehenden Gebäude „An der Raise“.

Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat darüber, dass für die Grundschule keine mobilen Lüftungsgeräte angeschafft werden, sondern eine fest installierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Ein Ingenieurbüro wird dazu in Kürze eine Planung vorlegen. 

Bürgermeister Gluiber berichtete weiter, dass in der Kleinschwimmhalle derzeit Schwimmkurse stattfinden würden, für den öffentlichen Publikumsverkehr fehle derzeit noch das Personal. Durch die Pandemie hat man einige Rettungsschwimmer verloren. Es wurden Gespräche mit der DLRG geführt. Bezüglich der Sanierung der Kleinschwimmhalle wurde in der Zwischenzeit ein weiterer notwendiger Detailantrag beim Projektträger Jülich eingereicht. Die EU-weite Architektenausschreibung läuft im Augenblick.  

Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat über weitere Förderungen in Sachen Breitbandausbau. Die Gemeinde habe weitere Zuschüsse in Höhe von 120.000 € erhalten. Davon 40.000 € für die Schule und 80.000 € für das Gewerbegebiet Morglach. Der Zweckverband Breitbandversorgung sei aktuell dabei die Maßnahmen auszuschreiben. 

Aus dem Gemeinderat vom 19.07.2021

Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 05.07.2021 wurde über die Interkommunale Zusammenarbeit im Neuffener Tal beraten. Es wurden verschiedene Aufgabengebiete der Gemeindeverwaltung diskutiert, die im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsam mit den Umlandgemeinden bearbeitet werden könnten. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Herr Bürgermeister Gluiber berichtete außerdem, dass für die Gebäude Linsenhofer Straße 5+7 eine umfangreiche Gebäudesanierung geplant ist. Eine Beschlussfassung zu diesem Projekt ist nicht erfolgt.

Zuschussantrag und Finanzierung der Sanierung der Kleinschwimmhalle
Die Gemeinde hat sich zum wiederholten Male um einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beworben und ist diesmal zum Zuge gekommen. Die Sanierung der Kleinschwimmhalle wird sich nach einer Kostenschätzung des Büros Knecht auf 5.546.000 Euro (brutto) belaufen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 03. März 2021 beschlossen, das Projekt Sanierung der Kleinschwimmhalle zur Antragsstellung zuzulassen und hierfür max. 3 Mio. Euro an Zuschüssen in Aussicht zu stellen. Herr Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass es sich beim oben genannten Bundesprogramm um ein komplexes mehrstufiges Antragsverfahren handelt. Sofern der Bundeszuschuss in Höhe von 3 Mio. Euro an die Gemeinde Beuren ausgeschüttet wird, bleibt der Gemeinde ein Eigenanteil der Sanierungskosten in Höhe von 1.581.000 Euro. Herr Bürgermeister Gluiber stellte klar, dass er nun folglich das eindeutige Bekenntnis des Gemeinderats zum Projekt brauche, sowie den Beschluss die notwendigen Eigenmittel bereitzustellen. Aufgrund der anhaltend schwierigen Finanzlage ist eine Zwischenfinanzierung mit Fremdkapital erforderlich. An Spenden und Drittmittel dürfen für die Antragsstellung nur die Mittel angesetzt werden, die tatsächlich bereits eingegangen sind bzw. sicher eingehen werden. Der Förderverein hat bereits Spenden in Höhe von 80.000 Euro erhalten, die demnach angesetzt werden können. Sicherlich werden noch weitere Spenden eingehen, die jedoch zum heutigen Zeitpunkt nicht gesichert sind. Bürgermeister Gluiber sprach an dieser Stelle seinen Dank für das große Engagement für die Arbeit des Fördervereins aus.

Die Panorama Therme, die Kleinschwimmhalle und der geplante Wohnmobilstellplatz müssen in finanzieller Hinsicht im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Die Panorama Therme hatte in den vergangenen Jahren stets einen ausgeglichenen Haushalt. Die Kleinschwimmhalle wies ein Defizit von rund 200.000 Euro auf, welches durch den ausgeglichenen Haushalt der Therme mit abgedeckt wurde. Durch den geplanten Wohnmobilstellplatz soll versucht werden, die Therme für eine neue Zielgruppe im Sommer attraktiver zu gestalten und somit die Besucherzahlen im Sommer zu erhöhen. Die Steigerung der Besucherzahlen der Therme und die damit verbundenen Gewinne sind für die Unterhaltung der Kleinschwimmhalle in den Folgejahren enorm wichtig. Bürgermeister Gluiber führte aus, dass der Erhalt der Kleinschwimmhalle von großer Bedeutung für Beuren sei, insbesondere für Senioren sowie für die Kinder- und Jugendarbeit und für die Vereine.

Gleichwohl müssten aber schon länger geplante Maßnahmen in der Panorama Therme bei einer Zustimmung des Gemeinderats zur Sanierung der Kleinschwimmhalle verschoben werden. Größere Zuweisungen aus dem kommunalen Haushalt seien laut dem Bürgermeister auch weiterhin nicht möglich, da Pflichtaufgaben, wie Kindergarten und künftig auch die Schulkindbetreuung die vorhandenen Mittel binden würden. Er wollte es daher dem Gemeinderat überlassen, welche Prioritäten gesetzt werden und kündigte beim Beschluss seine Stimmenthaltung an.

Die Mitglieder des Gemeinderates sprachen sich für den Erhalt der Kleinschwimmhalle aus. Die Gemeinde hat jetzt die einmalige Gelegenheit einen sehr hohen Zuschuss für die Sanierung der Kleinschwimmhalle aus dem Bundesprogramm zu erhalten und muss somit nur einen im Verhältnis kleinen Eigenanteil in Höhe von 1,6 Mio. Euro leisten. In der Vergangenheit hatten sich alle Projektbeteiligten sehr für den Erhalt des Bades engagiert und nur so konnte die Bewilligung einer Fördersumme in Höhe von 3 Mio. Euro aus dem Bundesprogramm erreicht werden. Für Beuren sei es eine Chance das Hallenbad zu erhalten. Das Bad sei ein Alleinstellungsmerkmal für Beuren, da es im Lenninger und Neuffener Tal keine anderen Hallenbäder mehr gebe. Eine Mehrheit des Gremiums sprach sich dafür aus, das Defizit von 1,6 Mio. Euro über den Haushalt der Panorama Therme hinaus zu finanzieren. Ein Mitglied des Gemeinderates äußerte Bedenken gegenüber der geplanten Finanzierung. Sollte wegen der Corona-Pandemie ein weiterer Lockdown für die Therme verfügt werden, könnte dies Folgen für die geplante Finanzierung der Kleinschwimmhalle haben. Möglicherweise wären in diesem Fall andere Projekte der Gemeinde nicht mehr umsetzbar (z. B. Kindergartenerweiterung, Schule).

Nach einer umfangreichen Aussprache fasste der Gemeinderat mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung (Bürgermeister Gluiber) den Beschluss, die Generalsanierung der Kleinschwimmhalle durchzuführen und stimmte der Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel in Höhe von 1.581.000 Euro zu. Des Weiteren beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung über ein zweistufiges VGV-Verfahren die Architektenleistungen bis zur Stufe 4 auszuschreiben. Bürgermeister Gluiber versprach nach dem erfolgten Beschluss diesen mit voller Kraft der Verwaltung umzusetzen.

Notstromeinspeisestelle für die Turn- und Festhalle
Die Arbeiten zur Herstellung einer Notstromeinspeisestelle an der Turn- und Festhalle wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 01.07.2021. 2 Firmen hatten sich an der Ausschreibung beteiligt. Als günstigster Bieter geht die Firma Elektro Schweizer aus Neuffen mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 39.567,32 Euro hervor. Herr Bürgermeister Gluiber führte aus, dass eine Absicherung für den Katastrophenfall wichtig sei. Dies habe die Naturkatastrophe der vergangenen Woche in Rheinland-Pfalz sehr deutlich gezeigt. Man wolle als Gemeinde aus diesem Grund die notwendigen Vorkehrungen treffen, um die Turn- und Festhalle als Anlaufstelle zum Aufhalten und Kochen für den Katastrophenfall vorzubereiten. Herr Osthoff vom Büro i-Plan erläuterte, dass die Notstromeinspeisestelle im Katastrophenfall eine Insellösung darstellt, welche nicht vom Stromnetz abhängig ist.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, die Herstellung der Notstromeinspeisestelle an die Firma Schweizer aus Neuffen, zum Angebotspreis von brutto 39.567,32 Euro zu vergeben. Mit der ingenieurstechnischen Begleitung wird das Büro i-Plan aus Stuttgart auf Stundenbasis beauftragt.

Umbau RÜB D: Vergabe
Herr Reichenecker vom Büro Blankenhorn berichtete, dass für den Umbau des Regenüberlaufbeckens die Tiefbauarbeiten, die Maschinentechnik und die EMSR-Technik beschränkt ausgeschrieben wurden. Die Submission erfolgte am 29.06.2021. Insgesamt liegt die Vergabesumme damit bei rund 165.300 Euro. Die Kostenschätzung für das Projekt lag bei 140.000 Euro. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss die Tiefbauarbeiten an die Firma Schwenk aus Unterensingen zu einem Angebotspreis von brutto 93.600,14 Euro, die Maschinentechnikarbeiten an die Firma Scharr Tec aus Stuttgart zum geprüften Angebotspreis von brutto 32.089,37 Euro und die EMSR-Technik an die Firma SAB aus Nufringen zum geprüften Angebotspreis von brutto 39.648,59 Euro zu vergeben.

Ausbau der Hagnachstraße: Vergabe
Die Arbeiten für den Ausbau der Hagnachstraße bis Flurstück 2324 wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am 29.06.2021 statt. 4 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Als günstigster Bieter geht die Firma Waggershauser aus Kirchheim unter Teck mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 486.950,94 Euro hervor. In der Angebotssumme sind die Leistungen für die Stadtwerke Neuffen AG für die Neuverlegung der Gas- und Stromleitung enthalten. Dieser Anteil wird von den Stadtwerken Neuffen übernommen, der Anteil der Gemeinde beläuft sich auf 439.350,94 Euro.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss den Ausbau der Hagnachstraße (Anteil der Gemeinde) an die Firma Waggershauser aus Kirchheim unter Teck zu einem Angebotspreis von brutto 439.350,94 Euro zu vergeben.

Umbau Bushaltestelle am Thermalbad, äußere Erschließung Wohnmobilstellplatz und Fernwärmeleitung
Die Tiefbauarbeiten für den Umbau der Bushaltestelle am Thermalbad, die äußere Erschließung des Wohnmobilstellplatzes und den Bau einer Fernwärmeleitung wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am 06.07.2021 statt. 2 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Als günstigster Bieter geht die Firma Schwenk aus Unterensingen mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 223.632,95 Euro hervor.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, die genannten Arbeiten an die Firma Schwenk aus Unterensingen zum Angebotspreis von brutto 223.632,95 Euro zu vergeben.

Umbau Einlauf Herbstwiesenbach
Herr Reichenecker vom Büro Blankenhorn berichtet, dass im Jahre 2018 ein Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Beuren im Gemeinderat vorgestellt wurde. Verschiedene Einzelmaßnahmen der Konzeption sind bereits umgesetzt (z. B. Bypass in der Ortsmitte) oder sind kurz oder mittelfristig zur Umsetzung vorgesehen.

2020 wurde die anlassbezogene Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarte auf Gemarkung Beuren durch das Ingenieurbüro Winkler & Partner durchgeführt. Das Verfahren und die Berechnung wurden eng mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, dem Landratsamt Esslingen sowie Ingenieurbüro Blankenhorn und der Gemeindeverwaltung abgestimmt. Die bereits umgesetzten Maßnahmen wurden in der Berechnung der Hochwassergefahrenkarte berücksichtigt, sie führten zu einem deutlichen Rückgang des überfluteten Bereichs. Es stehen noch weitere Maßnahmen aus dem Katalog zur Vermeidung von Hochwasser an, das Landratsamt hat die Gemeinde aufgefordert diese umzusetzen. Erst nach der Umsetzung wird die aktualisierte Hochwassergefahrenkarte vom Landratsamt veröffentlicht. Eine weitere Maßnahme der Hochwasserschutzkonzeption ist die Aufdimensionierung der Verdolung sowie der Umbau des Einlaufes Wiesensteigle am Herbstwiesenbach. Die Umsetzung ist für das zweite Halbjahr 2021 vorgesehen. Die Arbeiten umfassen Tief-, Kanal- und Straßenbauarbeiten mit geschätzten Baukosten von ca. 40.000,00 Euro (brutto). Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss die Arbeiten beschränkt auszuschreiben.

Bausachen
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports für zwei Stellplätze mit Photovoltaikmodulen in der Brühlstraße. Darüber hinaus erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und der Nutzungsänderung der ehemaligen Postagentur in ein Café in der Hohenneuffenstraße 6. Der Bauantrag zur Errichtung einer Schwimmhalle in der Alten Steige wurde zurückgezogen; Herr Bürgermeister Gluiber setzte diesen Tagesordnungspunkt ab.

Vereinsförderung
Kämmerer Markus Walter berichtete, dass der Verwaltung ein aktueller Antrag des Musikvereins auf Förderung vorliege. Aus diesem Grund sollte die Vereinsförderrichtlinie nochmals mit dem Gemeinderat erörtert und generell überdacht werden. Gemäß den Vereinsförderrichtlinien gewährt die Gemeinde auf Antrag einen Investitionskostenzuschuss. Da die bisherige Regelung nicht eindeutig formuliert ist, befasste sich der Gemeinderat nochmals mit der Formulierung der Richtlinie. Zum einen ist ein Zuschuss von bis zu 30 % geregelt, zum anderen sollen 50 Euro pro aktivem Mitglied angesetzt werden. Je nach Anwendung kann es zu einer unterschiedlichen Förderhöhe kommen. Der Gemeinderat hatte daher bei der letzten Bewilligung darauf hingewiesen, dass stets die 30 % Regelung angewendet werden solle und die Verwaltung um Klarstellung der Förderrichtlinie gebeten. Mitglieder des Gemeinderats sprachen sich jedoch dafür aus, die Formulierung so zu belassen, wie sie aktuell niedergeschrieben ist. Beide Förderhöchstgrenzen sollen nebeneinander bestehen. Zunächst gilt der Grundsatz einer Förderung von 50 Euro pro aktivem Mitglied, welcher jedoch durch die Obergrenze von 30 % der gesamten Investitionssumme gedeckelt werden soll.

Der Gemeinderat sprach sich aus diesem Grund dafür aus, die bisherige Förderrichtlinie entsprechend anzuwenden und keine Änderung der Formulierung per Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen.

Mit Schreiben vom 29.05.2021 beantragte der Musikverein einen Zuschuss für die Erneuerung der Fenster im Musikerheim. Die Kosten belaufen sich gemäß Angebot auf 33.912,31 Euro, 30 % hiervon wären 10.173,69 Euro. Abzüglich bereits ausbezahlter Zuschüsse innerhalb der letzten 10 Jahre verbliebe ein möglicher Zuschuss in Höhe von 4.651 Euro.

Der Gemeinderat fasste mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung den Beschluss, den Zuschuss für den Musikverein Beuren e.V. für die Erneuerung der Fenster im Musikerheim auf 3.850 Euro zu begrenzen. Die Fördersumme von 3.850 Euro ergibt sich aus der Regelung des Rates 50 Euro Förderung je aktivem Mitglied zu Grunde zu legen.

Änderung der Satzung der Kernzeit- und Ganztagesbetreuung
Aufgrund der Corona Situation wurden bei der Verwaltung sehr viele Änderungen des Betreuungsmodells in der Kernzeit- und Ganztagesbetreuung angefragt. Diesbezüglich befasste sich der Gemeinderat mit einer Satzungsänderung für die Kernzeit- und Ganztagesbetreuung. Frau Kuhn berichtete, dass die vielen Änderungswünsche aus dem Elternkreis in den vergangenen Monaten zu erhöhtem Verwaltungsaufwand führten, dies soll nun durch eine Satzungsänderung reguliert werden. Eine Kündigung von vier Wochen zum Monatsende ist weiterhin möglich. Aus dem Gremium wurde die Frage aufgeworfen, ob die zahlreichen Änderungswünsche unter Umständen durch eine entsprechende Verwaltungsgebühr zu regulieren wären und somit eine Änderung der Satzung nicht erforderlich werden würde. Dieser Vorschlag wurde seitens Verwaltung abgelehnt, da dies für die Kämmerei einen enormen Mehraufwand an Buchungsvorgängen bedeuten würde.

Der Gemeinderat hat mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen die Anpassung der Satzung der Kernzeit- und Ganztagesbetreuung beschlossen.

Beitragserhöhung in den Kindergärten
Mit Rundschreiben vom 4. Juni 2021 informierte der Städte- und Gemeindetag über die Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen- und Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022. Angesichts der nach wie vor durch die Pandemie beeinträchtigten Lage erfolgt eine Empfehlung nur für das Kindergartenjahr 2021/2022. Aufgrund stetig steigender Kosten ist es für die Gemeindeverwaltung Beuren unabdinglich mindestens der Kostenempfehlung in Höhe von 2,9% zu folgen. Der Kindergartenbeirat hat der Gebührenerhöhung am 22.06.2021 zugestimmt. Des Weiteren wurde beschlossen, ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 in Bezug auf die Betreuungsgebühren für 2-3-jährige Kinder zu 1-2-jährigen Kindern keinen Unterschied mehr zu machen. Für das kommende Kindergartenjahr wird der Beschluss aus zeitlichen Gründen nicht umgesetzt werden können.

Der Gemeinderat hat mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Erhöhung der Kindergartenbeiträge beschlossen. 

Verschiedenes
Corona – Herr Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat über die aktuellen Zahlen in Beuren. Derzeit ist in Beuren niemand an Corona erkrankt. Die Inzidenz im Landkreis Esslingen lag am Montag, den 19.07.2021 bei 4,3.

Herr Bürgermeister Gluiber berichtete weiter, dass vergangene Woche am 13.07.2021 ein runder Tisch „Streuobst“ zum Thema Grünlandbewirtschaftung in den Streuobstwiesen auf dem Haldenhof stattgefunden habe. Es hatten sich rund 36 interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Auftaktgespräch eingefunden. Neue Bewirtschaftungsideen des Grünlands wurden diskutiert. Ziel sollte sein, die Flächen in Zukunft effektiver zu bewirtschaften. Aus dem Kreis der Zuhörer hat sich ein Arbeitskreis mit acht Teilnehmern gebildet, der nun die ersten Ideen des Abends aufarbeiten und in konkretere Vorschläge fassen wird.

Hauptamtsleiterin Marina Werner beantwortete eine baurechtliche Frage aus der Gemeinderatssitzung vom 21.06.2021. Bei der Vorstellung eines Bauvorhabens in der Metzinger Straße 24/1 stellte sich die Frage, ob die Eigentümer des Gebäudes Metzinger Straße 24 aufgrund der Stellplatzsatzung dazu verpflichtet werden können, wieder einen neuen Stellplatz herzustellen. Aufgrund der Durchfahrt zum hinter liegenden geplanten Gebäude Metzinger Straße 24/1 entfällt die Garage des Gebäudes Metzinger Straße 24. Da das Gebäude Metzinger Straße 24 jedoch vor Erlass der Stellplatzsatzung baurechtlich genehmigt wurde, kann die Stellplatzsatzung nicht angewendet werden. Die Eigentümer des Gebäudes Metzinger Straße 24 müssen somit keinen Ersatz für den entfallenden Stellplatz schaffen.

Aus dem Gemeinderat vom 05.07.2021

Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 21.06.2021 wurde über zwei Sanierungsvereinbarungen abgestimmt. Abschließend wurde der Gemeinderat über Personalangelegenheiten der Gemeindeverwaltung informiert.

Bürgerfragestunde
Auf Nachfrage eines Bürgers bezüglich des Interviews des Radiosenders SWR4 mit dem Beauftragten für die Öffentlichkeitsarbeit des Fördervereins Schwimmhalle Neuffener Tal teilte Bürgermeister Gluiber mit, er habe das Interview gehört und daran nichts auszusetzen. Man sei für jede Unterstützung des Fördervereins dankbar. Die Zusammenarbeit findet in enger Abstimmung zwischen dem Förderverein und der Gemeindeverwaltung statt. Wichtig wären viele Unterstützer bzw. Spender zu finden. Auch der Gemeinderat zieht an einem Strang. Beim bereits bekannten Förderantrag und den in Aussicht gestellten 3 Mio. Euro im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ geht es jetzt darum, binnen der nächsten Wochen durch einen zweiten Antrag in die nächste Runde zu kommen und den endgültigen Förderbescheid zu erhalten. Dazu muss die Gemeinde Beuren die Finanzierung des Bauvorhabens darstellen können. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde wird über die Genehmigung für die dazu notwendige Finazierung in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro beraten und entscheiden müssen. Die seit Jahren angespannte Haushaltslage der Gemeinde Beuren sowie seit Corona auch im Eigenbetrieb Panorama Therme Beuren, welcher die Kleinschwimmhalle angegliedert ist, machen die Entscheidung auf allen Ebenen bis hin zum Gemeinderat und Bürgermeister nicht einfach, da es sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde handelt und nicht zu den Pflichtaufgaben zählt. Sollten diese Hürden überwunden werden können, ist im nächsten Schritt ein Architekt über eine Ausschreibung zu suchen, die Planung zu erstellen und mit dem Gemeinderat sowie den Nutzern der Kleinschwimmhalle und der Bürgerschaft abzustimmen. Als zeitlicher Horizont kann, für eine mögliche Ausführung die Jahre 2022/ 2023 genannt werden. Die Abrechnung muss bis 2025 erfolgen.

Sanierung Trockenmauern entlang des Seewegs in Balzholz
Als Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Hagnach/ Brühl ist die Sanierung von Trockenmauern entlang des Seewegs in Balzholz geplant. Dazu gehört auch ein Teilstück der Trockenmauer entlang des Seewegs in Balzholz. Insgesamt ist die Trockenmauer entlang des Seewegs in keinem guten Zustand. Hier sollte dringend in den kommenden Jahren eine Sanierung erfolgen. Aufgrund der angespannten Finanzlage ist geplant, die Sanierung in mehreren Abschnitten durchzuführen. Zunächst ist ein Abschnitt mit einer Länge von etwa 5-6 Meter und einem Kostenvolumen von rund 16.000 Euro geplant. Genau dieser Abschnitt wird noch für den Ausgleich für das Baugebiet benötigt. Die restlichen Längen müssen dann im Rahmen der kommunalen Haushaltsplanung finanziert werden. Der Abruf von möglichen Fördermitteln wird ebenfalls, für die nicht zum Ausgleich benötigten Teilstücke, geprüft. Im Vorfeld sollten Erdschürfungen zur Untersuchung des Bodens vorgenommen werden. Es bietet sich an, die Erdschürfungen bereits für die gesamte Trockenmauer durchzuführen. Die hierfür anfallenden Kosten belaufen sich auf etwa 1.500 Euro. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den ersten Sanierungsabschnitt der Trockenmauern durchzuführen und den Bauauftrag durch die Verwaltung an die Firma Kleinwächter auf Basis der bisher bezahlten Angebotspreise zu erteilen. Mit der planerischen Begleitung der Gesamtmaßnahme wird das Büro Hink auf Stundenbasis beauftragt.

Auflösung des Gutachterausschusses aufgrund des Beitritts zum Zweckverband Gutachterausschuss des Landkreises Esslingen
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.05.2021 der Gründung und dem Beitritt der Gemeinde Beuren durch Vereinbarung einer Verbandssatzung des Zweckverbandes „Gemeinsamer Zweckverband Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ zugestimmt. Die zwischen den Mitgliedskommunen vereinbarte Verbandssatzung zur Bildung und Gründung des Zweckverbands „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ wurde am 09.06.2021 vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt. Die Verbandssatzung wurde im Staatsanzeiger für alle Mitgliedskommunen am 11.06.2021 bekannt gemacht und ist am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft getreten. In der neuen Verbandssatzung nach § 5 Absatz 7 verpflichten sich die Verbandsmitglieder, mit der Entstehung des neuen Zweckverbandes ihre bisherigen Gutachterausschüsse und deren Geschäftsstellen aufzulösen und die von ihnen bestellten Gutachter gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 der GuAVO abzuberufen. Der Zweckverband Gutachterausschuss wurde zum 01.07.2021 gegründet. Die nun erforderliche nachträgliche Auflösung des Gutachterausschusses, der Geschäftsstelle und die Abberufung der Gutachter wird von der Rechtsaufsicht als unproblematisch angesehen und eine rückwirkende Beschlussfassung akzeptiert. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) wird durch den neu gegründeten Zweckverband ebenfalls zum 01.07.2021 hinfällig. Aus diesem Grund wird die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss erforderlich. Der Zweckverband Gutachterausschuss wird für die Erstellung von Gutachten eigenständig Gebühren erheben. Da die Anliegen und Interessen der Gemeinde Beuren auch weiterhin im Zweckverband Gutachterausschuss vertreten sein sollen, schlug die Verwaltung vor, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen und ehrenamtliche Gutachter in den Zweckverband Gutachterausschuss zu entsenden. Durch die langjährige Erfahrung im Gutachterausschuss der Gemeinde Beuren werden die Gemeinderäte Roland Krohmer und Bernhard Klaß als ehrenamtliche Mitglieder vorgeschlagen. Für die landwirtschaftlichen Grundstücke empfiehlt die Verwaltung Herrn Martin Schnerring als ehrenamtlichen Gutachter in den Zweckverband Gutachterausschuss zu entsenden. Auch die Verwaltung ist mit Frau Hauptamtsleiterin Marina Werner in der Arbeitsgruppe des Gutachterausschusses vertreten. Der Gemeinderat fasste einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

  • Der Gutachterausschuss der Gemeinde Beuren wird zum 30.06.2021 aufgelöst.
  • Die ausgeführte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 02.05.1994 wird zum 30.06.2021 beschlossen.
  • Gemeinderat Roland Krohmer und Gemeinderat Bernhard Klaß, sowie Herr Martin Schnerring für landwirtschaftliche Flächen werden als ehrenamtliche Gutachter in den Zweckverband Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen entsendet.

An- und Umbau Gastronomie Friedrichs - Kostenfeststellung
Mit der Fertigstellung des An- und Umbaus der Gastronomie der Panorama Therme Beuren wurde ein weiterer wichtiger Baustein zur Steigerung der Attraktivität des Bades und zur Verbesserung des Gesamtangebotes der Therme abgeschlossen. Bereits im Jahr 2016 wurde mit den Planungen begonnen. Die Bauausführung erfolgte in den Jahren 2018 bis 2020. Im Frühjahr 2020 konnte die Baumaßnahme fertiggestellt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 6,13 Mio. Euro netto. Die Kostenberechnung aus dem Jahr 2017 belief sich auf 5,6 Mio. Euro netto. Diese wurden im Rahmen der Kostenfortschreibung im Jahr 2019 auf 5,97 Mio. Euro konkretisiert. Die Mehrkosten der tatsächlichen Abrechnung im Vergleich zur Kostenfortschreibung von rund 160.000 Euro begründen sich im Wesentlichen durch hohe Entsorgungskosten von belastetem Bodenaushub sowie Mehraushub im Zuge mangelnder Tragfähigkeit des Baugrundes. Hinzu kommen verschiedene Mehrkosten durch notwendige Nachträge, beispielsweise für zusätzliche Kabelschächte, Abwasserrohre, Lichtschächte usw. Die Kostensteigerungen bei den Baunebenkosten konnten durch erhebliche Einsparungen in der Kostengruppe 300 (Bauwerk / Baukonstruktion) ausgeglichen werden. Für die Baumaßnahme wurde ein Zuschuss aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm beantragt. Es wurde ein Zuschuss in Höhe von rund 216.000 Euro bewilligt. Bei einem schlussabgerechneten Kostenvolumen von über 6 Mio. Euro netto mit Eingriff in den Bestand und schwierigen Bodenverhältnissen stellt dieses Ergebnis mit Mehrkosten von rund 160.000 Euro im Vergleich zur Kostenberechnung aus dem Jahr 2019 ein akzeptables Ergebnis dar. Bezüglich der weiteren Beauftragung der Fachplaner mit den Leistungsphasen 3 fortfolgende ist mitzuteilen, dass diese konkludent/ mündlich nach jeweiligem Baufortschritt und Baubericht im Gemeinderat erfolgt.Der Gemeinderat nahm von der Kostenfeststellung Kenntnis und stimmte nachträglich formell der nach jeweiligem Baufortschritt erfolgten weiteren Beauftragung der Fachplaner zu.

Bestattungswesen
Friedhofsgebührenkalkulation für den Zeitraum 2021 - 2025
Neufassung der Friedhofssatzung zur Festlegung der Bestattungsgebühren und Vornahme weiterer Änderungen

Die Gemeinde Beuren erhebt entsprechend der Regelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren. Die Gebühren sind zu kalkulieren und in einer Gebührensatzung zu regeln. Die aktuell gültigen Gebühren stammen noch aus dem Jahr 2012. Die Kostensituation hat sich seither stark nach oben entwickelt, so dass eine Aktualisierung der Gebühren dringend geboten ist. Mit der Durchführung der Kalkulation wurde die Firma Allevo Kommunalberatung aus Obersulm beauftragt.  Die Kosten dürfen maximal in Höhe der Kostendeckung angesetzt werden. Welcher Kostendeckungsgrad tatsächlich angestrebt wird, obliegt der Entscheidung des Gemeinderates. Zum Vergleich wurden Gebührensätze mit einer Kostendeckung von 70 % und 80 % dargestellt. Im Hinblick auf die seit Jahren angespannte Finanzlage und unter Berücksichtigung der Forderung der Kommunalaufsicht, sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen (auch unter dem Aspekt zukünftiger Zuschussanträge und deren Bewilligung) schlug die Verwaltung vor, eine Kostendeckung von 80 % anzustreben und diese dargestellte Kalkulationsvariante mit den berechneten Gebührentatbeständen und Gebühren zu beschließen.

Neufassung der Friedhofssatzung zur Festlegung der Bestattungsgebühren und Vornahme weiterer Änderungen
Neben der Änderung der Gebührensätze steht auch eine Aktualisierung weiterer Regelungen der Satzung wie z. B. Begrifflichkeiten und Neuaufnahme von Tatbeständen an. Diese sind so umfangreich, so dass eine vollständige Neufassung der Satzung empfohlen wurde.

Nach einer Diskussionsrunde fasste der Gemeinderat nachfolgende Beschlüsse:

  • Der vorgestellten Gebührenkalkulation mit den verwendeten Parametern und Annahmen stimmte der Gemeinderat mit vierzehn Ja-Stimmen und einer Enthaltung zu.
  • Der Gemeinderat beschloss mit zehn Ja-Stimmen und fünf Gegenstimmen die Gebühren für die öffentliche Einrichtung Friedhof mit einem Kostendeckungsgrad von 80 % anzustreben.
  • Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme die Neufassung der Friedhofssatzung mit aktualisiertem Gebührenverzeichnis auf Basis einer kalkulierten Kostendeckung von 80 %.

Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat darüber, dass die Maßnahmen zum Hochwasser- und Starkregenmanagement sehr wichtig seien. Durch die starken Unwetter der letzten Wochen wurde Beuren verschont. Die bereits ausgeführten Maßnahmen im Bereich Hochwasserschutz seien wichtig. Die Starkregenrisikoanalyse laufe derzeit und werde zügig bearbeitet.

Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat über weitere Förderungen „weiße Flecken“ Breitband. Insgesamt habe die Gemeinde mittlerweile 367.500 Euro an Breitbandförderung erhalten. Der Zweckverband Breitbandversorgung sei aktuell dabei die Maßnahmen auszuschreiben. 

Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat über neue Schilder der Jäger, die an Sackgassen angebracht wurden, damit die Tiere nicht gestört werden.

Der Gemeinderat hat sich auf schriftliche Nachfrage eines Bürgers bezüglich des Verkehrs in der Gartenstraße beraten und beauftragte die Verwaltung bei der nächsten Verkehrsschau mit dem Landratsamt die Markierung auf der Straße mit „30“ sowie Katzenaugen am Bordstein zu überprüfen und anschließend dem Gremium wieder zu berichten. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt in der Gartenstraße in unregelmäßigen Abständen. Große Ausreißer seien aber bei der letzten Auswertung nicht dabei gewesen.

Aus dem Gemeinderat vom 21.06.2021

Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 26.04.2021 wurde über das Raumangebot der Willi-Gras-Grundschule beraten. Des Weiteren wurde die Überarbeitung der Bodenrichtwerte / Bodenrichtwertkarte beauftragt. Der Gemeinderat stimmte dem Projekt „Heuinitiative Beuren“ zu. Abschließend wurde der Gemeinderat über Personalangelegenheiten der Gemeindeverwaltung informiert.

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 17.05.2021 wurde über den Nutzungsvertrag für eine Mobilfunksendeanlage abgestimmt. Es wurde einstimmig beschlossen, die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Sanierung der Hagnachstraße an das Büro Blankenhorn zu vergeben. Ingenieurleistungen in Sachen Brandschutz wurden für das Areal Heimatliebe vergeben. Abschließend stimmte der Gemeinderat dem Widerruf einer Sanierungsvereinbarung zu.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Brühl und Hagnachstraße“ – Billigung des Bebauungsplan-Entwurfes

1. Verfahrensstand
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 20.07.2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Brühl und Hagnachstraße“ zur Deckung des Wohnbaubedarfs gefasst. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde gebilligt. In der Zeit vom 14.08.2015 bis 29.09.2015 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In der Folge des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wurden die städtebauliche Planung und die Erschließungsplanung fortgeführt und insbesondere die natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchungen vertieft. In verschiedenen Veranstaltungen für die Öffentlichkeit wurde der städtebauliche Entwurf weiterentwickelt. Die Planungen für die naturschutz- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen wurden vorgestellt und mit den Bürgern weiterentwickelt. In öffentlicher Sitzung am 02.03.2020 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungsrunde und die Äußerungen der verschiedenen Öffentlichkeitsveranstaltungen im Gemeinderat behandelt. Der weiterbearbeitete städtebauliche Entwurf wurde im Gemeinderat vorgestellt und im Grundsatz beschlossen. In weiteren Sitzungen am 29.06.2020 und am 27.07.2020 wurden verschiedene Anpassungen des städtebaulichen Entwurfes beschlossen. Auf Basis des städtebaulichen Entwurfes vom 07.08.2020 wurde der Bebauungsplanentwurf gefertigt. In diesen sind auch schon Äußerungen der ersten Eigentümergespräche eingeflossen. Die Gutachten für Artenschutz, Umweltbericht, Immissionsschutz, Baugrund wurden aktualisiert bzw. neu erstellt.

2. Stellungnahmen und Äußerungen aus Beteiligungsverfahren
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangen. Im Rahmen der verschiedenen Öffentlichkeitsveranstaltungen wurden die vorgetragenen Stellungnahmen und Äußerungen von Bürgern gesammelt. Auf die Zusammenstellung dieser Stellungnahmen und deren Vorstellung und Behandlung in der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 02.03.2020 wird verwiesen. Die Zusammenstellung ist Teil der Planunterlagen, eine Zusammenfassung der Stellungnahmen ist in der Begründung zum Bebauungsplan enthalten. Da im weiteren Verfahren weitere Stellungnahmen eingehen können, stellt die Behandlung der Stellungnahmen vom 02.03.2020 eine vorläufige Behandlung dar. Die schlussendliche Abwägung aller Stellungnahmen findet am Ende des Verfahrens zum Satzungsbeschluss statt.

3. Planentwurf
Dem Planentwurf liegt das städtebauliche Konzept vom 07.08.2020 zugrunde, dass nach der Gemeinderatsitzung am 27.07.2020 fertiggestellt wurde. Der Planinhalt umfasst im Wesentlichen folgende Festsetzungen:

  • Entsprechend der Zielsetzung wird ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, aufgrund der notwendigen Wohnbebauung werden jedoch verschiedene nach BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen. Zudem wird zur Deckung des ausgelösten Mehrbedarfs an KiTa-Plätzen eine Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen.
  • Für eine gute bauliche Nutzung sind weitestgehend zweigeschossige Sattel- oder Pultdachgebäude möglich. Um einen verträglichen Übergang zum Bestand zu gewährleisten, wird die Gebäudehöhe zur westlich angrenzenden Bestandsbebauung des Planbereichs „Brühl“ reduziert und nur das ortstypische Satteldach ist zulässig. In den Bereichen mit Mehrfamilienhäusern kann bei Flachdachgebäuden ein drittes Staffelgeschoss vorgesehen werden, bzw. bei Satteldachgebäuden ein ausbaufähiges Dachgeschoss mit Kniestock. Maßgeblich für das Maß der baulichen Nutzung sind die Festsetzungen zur Grundflächenzahl und den maximalen Gebäudehöhen.
  • Als unterer Bezugspunkt für die Festsetzung der Gebäudehöhen wird für jedes Grundstück eine Bezugshöhe in Abhängigkeit der Straßenplanung festgesetzt.
  • Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch großzügige Baufenster und im WA4, 8 und 9 durch Baustreifen definiert.
  • Die Festsetzungen zur Bauweise ermöglichen durch die Begrenzung der Gebäudelängen unterschiedliche Gebäudeformen und erhalten die Durchlässigkeit zwischen den Gebäuden.
  • Garagen, Carports und sonstige Nebenanlagen sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen möglich. Im Textteil sind weitere darüberhinausgehende Baumöglichkeiten definiert.
  • Verschiedene Pflanzgebote innerhalb des Gebietes gewährleisten die Durchgrünung. Zur Ortsrandeingrünung entlang der Owener Straße und am nördlichen Gebietsrand sind Pflanzgebote zur Ortsrandeingrünung festgesetzt.
  • Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind vor dem Hintergrund der Minderung des Eingriffs in den Naturhaushalt innerhalb des Baugebietes zu sehen.
  • Die Begrünung von Flachdächern und Pultdächern wirkt sich positiv auf das Kleinklima und die Regenwasserrückhaltung aus. Eine Ausnahme von der Dachbegrünung für flächig aufgebrachte Solaranlagen fördert hingegen die regenerative Energieerzeugung.
  • Durch Gestaltungsfestsetzungen in den örtlichen Bauvorschriften für die Dachgestaltung und die Zulässigkeit von Dachaufbauten soll ein Mindestmaß an einheitlicher Dachgestaltung im Gebiet gewährleistet werden.
  • Durch Begrenzung der Höhe von aufgeständerten Solaranlagen und dem Abstand zum Dachrand bei Pult- und Flachdächern wird die gestalterische Wirkung dieser Anlagen minimiert.
  • Durch die gegliederte Festsetzung zur Stellplatzverpflichtung wird die private Parkierung geregelt.
  • Zur Rückhaltung von unverschmutztem Regenwasser vor Zuleitung in die Vorflut werden Retentionszisternen auf den Baugrundstücken in Abhängigkeit der Größe der jeweiligen Dachflächen festgesetzt.

Für weitere Ausführungen zur Planung wird auf den zeichnerischen Teil und den Textteil des Bebauungsplanes und die Begründung mit Fachgutachten als Anlagen verwiesen.

4. Umweltbericht
Es liegt ein Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung des Büro Tier- und Landschaftsökologie Dr. Jürgen Deuschle vor. Die Ausgleichskonzeption besteht aus planinternen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ersatzmaßnahmen, die soweit rechtlich möglich im Bebauungsplan festgesetzt sind und aus planexternen Ausgleichsmaßnahmen. Als planexterne Ausgleichsmaßnahmen sind die Neupflanzung von Streuobstwiesen und die Anlage einer Feldhecke vorgesehen. Ausnahmegenehmigungen für den Eingriff in die Streuobstwiesen und für den Eingriff in ein geschütztes Biotop und eine Sickerquelle werden beantragt.  Mit den genannten Maßnahmen, die im Detail im Umweltbericht beschrieben sind, kann ein vollständiger naturschutzrechtlicher Ausgleich des Eingriffs durch den Bebauungsplan erreicht werden.

5. Artenschutz
Zur Beurteilung artenschutzrechtlicher Belange wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch den Biologen Peter Endl durchgeführt. Folgende Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen sind vorgesehen:

  • Schutz angrenzender bestehend bleibender Streuobstbestände und Habitatflächen
  • Bauzeitenregelung
  • Ökologische Baubegleitung vor Fällung von Bäumen
  • Anbringen von Nisthilfen für Fledermäuse und Vögel in Bäumen in der Umgebung
  • Ergänzung und Neuanlage von Streuobstwiesen
  • Neuanlage einer Heckenstruktur
  • Schaffung von Zauneidechsenhabitaten

Für die Umsiedlung von Zauneidechsen und den Eingriff in den Lebensraum von Gartenrotschwanz, Halsbandschnäpper und Wendehals ist trotz entsprechender Ersatzmaßnahmen ein Ausnahmeverfahren erforderlich.

6. Weiterer Verfahrensablauf
Das Baugesetzbuch sieht für Bebauungsplanverfahren in der Regel ein zweistufiges Beteiligungsverfahren vor. Die erste Beteiligungsstufe wurde durchgeführt. Es folgt nun die öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach §3 Abs.2 BauGB. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach §4 Abs.2 BauGB über die öffentliche Auslegung unterrichtet und erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Nach einer kurzen Fragerunde fasste der Gemeinderat einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

  • Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brühl und Hagnachstraße“ und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 20.07.2015/ 27.07.2015/ 07.06.2021 werden gebilligt.
  • Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Brühl und Hagnachstraße“, wird mit Begründung, Umweltbericht und weiteren Anlagen, sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen nach §3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt.
  • Gemeinderat Schäfer stellte den Antrag, dass für die Gebäude im Bebauungsplan 50% der Dachfläche mit Solar oder Photovoltaik belegt werden sollen. Dem Antrag wurde mit 9 Ja-Stimmen und sechs Enthaltungen zugestimmt.

Baugebiet Hagnach/ Brühl: Ausfallbürgschaft der Gemeinde für die Kreditaufnahme des Erschließungsträgers
Zur Zwischenfinanzierung der Erschließung des Baugebiets Hagnach/ Brühl hat der Erschließungsträger LBBW Kommunalentwicklung GmbH (KE) entsprechende Kreditangebote eingeholt. Vorgesehen ist eine Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen. Kreditnehmer ist nicht die Gemeinde, sondern die KE, die auch auf eigene Rechnung die Erschließung durchführt. Der Finanzierungsrahmen beläuft sich auf 13,1 Mio. Euro für die Erschließung des Gebiets Brühl und 2,4 Mio. Euro für das Gebiet Hagnach. Die finanzierende Bank fordert zur Absicherung eine Ausfallbürgschaft der Gemeinde in Höhe des Gesamtfinanzierungsrahmens von 15,5 Mio. Euro. Gemäß § 88 GemO bedarf eine Ausfallbürgschaft der Gemeinde der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Im schlechtesten Fall, das heißt, wenn die Bauplätze nicht veräußert werden können (aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich), muss die Gemeinde der KE den dann offenen Saldo erstatten bzw. die noch offenen Verbindlichkeiten der KE gegenüber der zwischenfinanzierenden Bank begleichen. Unter Berücksichtigung der Grundstückswertentwicklung der letzten Jahre und des hohen Bedarfs an Bauplätzen im Umland und in Beuren ist jedoch davon auszugehen, dass nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen die Bauplätze gut verkauft werden können und die Erschließung des Baugebietes ohne Verlust durchgeführt werden kann. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die erforderliche Ausfallbürgschaft für die Zwischenfinanzierung der Erschließung der Baugebiete Hagnach/ Brühl abzugeben und die hierzu erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.

Erweiterung Kindergarten Kelterplatz – Vorstellung des Entwurfs
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im September 2020 beschlossen, das Architekturbüro Brost aus Nürtingen mit der Planung der Kindergartenerweiterung zu beauftragen. Zwischenzeitlich konnte zusammen mit der Verwaltung und der Kirchengemeinde ein erster Vorentwurf erarbeitet werden. Demnach ist ein eingeschossiger Erweiterungsbau entlang der nördlichen Grundstücksgrenze für die Räumlichkeiten einer weiteren Ü3-Gruppe mit großzügiger Überdachung als mögliche Ausbaureserve vorgesehen. Darüber hinaus sind folgende weitere Maßnahmen geplant:

  • Umbau im Bestand im EG für die bestehende Ü-3 Gruppe
  • Umbau im Bestand im DG für eine zusätzliche U-3 Gruppe
  • Schaffung einer verbesserten Zugangssituation nebst entsprechenden Flucht- und Rettungswegen für die gesamte Einrichtung
  • Erweiterung der Außenspielfläche

Der Gemeinderat hat den Vorentwurf positiv aufgenommen. Der Gemeinderat beauftragte die Gemeindeverwaltung die Nutzung des Flachdachs nochmals zu prüfen.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte der Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Metzinger Straße 24/1 zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe die örtliche Stellplatzsatzung zu prüfen. Des Weiteren wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig zur Nutzungsänderung der bestehenden Wohnungen in Wohngruppen im Gebäude Alte Steige 17 erteilt.

Rahmenvertrag mit dem EDV-Dienstleister Komm.One
Der Gemeinderat nahm den Rahmenvertrag mit dem EDV-Dienstleister Komm.One zur Kenntnis.

Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 18.478,73 Euro zu.

Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat darüber, dass der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne 2021 für den kommunalen Haushalt sowie für die Eigenbetriebe durch die Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Esslingen genehmigt worden sind.

Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat über den Brand in Balzholz und bedankte sich bei der Feuerwehr Beuren, Neuffen, Nürtingen sowie dem DRK, Maltesern, Polizei, Bauhof, Mitarbeiterinnen der Verwaltung und der Bürgschaft in Balzholz für die tatkräftige Unterstützung. Es wurden beim Brand keine Bewohner verletzt, die Ursache sei noch unbekannt. Ein Mitglied der Freiweilligen Feuerwehr musste mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung vorsorglich ins Krankenhaus.

Aus dem Gemeinderat vom 17.05.2021

Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 12.04.2021 wurde über den weiteren Grunderwerb zur Realisierung des Areals Stocknachstraße/ Gartenstraße beraten und abgestimmt. Der Gemeinderat stimmte den Ergebnissen von Grunderwerbsverhandlungen zum Ausbau der Hagnachstraße zu.  Es wurde einstimmig beschlossen, die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Sanierung der Mess- und Steuertechnik im RÜB D an das Büro Holinger zu vergeben. Abschließend stimmte der Gemeinderat der außergerichtlichen Einigung im Rechtstreit mit der Fa. Deutsche Energie GmbH zu.

Sanierung der Kleinschwimmhalle
Für den Erhalt einer Schwimmhalle im Neuffener Tal und explizit für den Erhalt der Kleinschwimmhalle setzt sich der Förderverein Schwimmhalle Neuffener Tal e.V. ein. Tim Reeth, stellvertretender Vorsitzender der DLRG OG Neuffen-Beuren und Mitglied des Fördervereins Schwimmhalle Neuffener Tal e.V. stellte die aktuellen Maßnahmen und die geplanten Projekte des Fördervereins vor. Die Gemeinde als Eigentümerin und Betreiberin der Kleinschwimmhalle und der Förderverein müssen zur Realisierung des Projekts sehr eng zusammenarbeiten. Ein größeres Augenmerk soll künftig auf die Öffentlichkeitsarbeit (z. B. regelmäßige Berichterstattung), die politische Arbeit (z. B. Unterschriften-Aktionen), sowie die Sammlung von Spenden gelegt werden. Es wurden bis jetzt Spenden in Höhe von 46.000 Euro für die Sanierung der Kleinschwimmhalle Beuren gesammelt. Der Gemeinderat bedankte sich beim Förderverein Schwimmhalle Neuffener Tal e.V. für das große Engagement. In einer sehr kurzen Zeit habe der Förderverein es geschafft, ein umfassendes Projekt für die Sammlung von Spenden und den Erhalt der Kleinschwimmhalle zu initiieren.  

Der Gemeinderat nahm die aktuellen Maßnahmen und die geplanten Projekte zur Kenntnis und stimmte einem Prämiensystem für die Erzielung von Spenden zu.

Umbau Bushaltestelle Panorama Therme Beuren und äußere Erschließung des Wohnmobilstellplatzes
Herr Reichenecker vom Büro Blankenhorn in Nürtingen stellte den Umbau der Bushaltestelle an der Panorama Therme vor. Die vorhandene Bushaltestelle am Thermalbad soll barrierefrei umgebaut werden. Durch den Einbau von Buskapsteinen mit einer Höhe von 18 cm ist ein barrierefreier Einstieg für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste möglich. Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Blankenhorn beläuft sich auf rund 35.000 Euro brutto. In vergangenen Sitzungen wurden bereits verschiedene Verkehrsführungsvarianten im Bereich der Bushaltestelle, der Buswendeschleife und der Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz an diesem Knotenpunkt untersucht und beraten. Es wurde festgelegt, dass zunächst eine provisorische Zufahrt am Knotenpunkt angelegt wird, sodass die Trasse auf der Fahrbahn des im Endausbau an dieser Stelle angedachten Kreisverkehrs liegt. Im Zuge dieser Arbeiten sollen auch die Fernwärmeleitungen für die Heizung des Empfangs- und Sanitärgebäudes des Wohnmobilstellplatzes verlegt werden. Gemäß Kostenschätzung des Büros Blankenhorn ist für die Zufahrt mit Kosten von rund 105.000 Euro zu rechnen, sowie rund 50.000 Euro für die Fernwärmeleitung.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Arbeiten für den Umbau der Bushaltestelle sowie für die Erschließung inklusive Fernwärmeleitung, beschränkt auszuschreiben.

Ausbau der Hagnachstraße 1. Bauabschnitt
Im Rahmen des Ausbaus der Hagnachstraße soll in einem ersten Bauabschnitt der Ausbau ab der Tiefenbachstraße bis zum Flurstück 2324 erfolgen. Hierzu führte Herr Reichenecker vom Büro Blankenhorn aus, dass neben Straßenbau-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten, Straßenbeleuchtung und Breitbandverkabelung auch die Erneuerung der Fuchsgrabenverdohlung erforderlich ist. Die Gas- und Stromleitungen werden durch die Stadtwerke Neuffen verlegt. Insgesamt ist mit Kosten von 364.000 Euro zu rechnen. Der Ausbaubereich befindet sich innerhalb des Sanierungsgebietes Ortskern III, so dass ein Teil der Straßenbaukosten über Fördermittel abgedeckt werden kann.

Der Gemeinderat hat die beschränkte Ausschreibung der Hagnachstraße einstimmig beschlossen.

Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen
Die Abrechnung der fertiggestellten Straßenbaumaßnahmen in der Tiefenbachstraße/ Johannesstraße, dem Friedensweg, dem Drosselweg und der Neufferackerstraße wurden von Herrn Reichenecker, Büro Blankenhorn vorgestellt. In der Tiefenbach- und Johannesstraße, sowie im Friedensweg kam es zu Mehrkosten, welche durch stark belastetes Bodenmaterial mit hohen Entsorgungskosten zu begründen sind. Einsparungen hingegen ergaben sich im Drosselweg.

Der Gemeinderat nahm die Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen zur Kenntnis.

Stellungnahme der Gemeinde Beuren zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Landkreis Esslingen
Der vorgesehene Nahverkehrsplan bündelt die Linien im Landkreis Esslingen neu, schafft neue Qualitätsstandards für S-Bahn und Regionalbahn-Anschlussverkehre und enthält darüber hinaus eine Vielzahl von Anmerkungen zu einzelnen Linien und Haltestellen. Es wurde geprüft, ob eine weitere Haltestelle im Bereich Morglachäcker sinnvoll wäre. Die Buslinien sind auf die Tälesbahn optimal abgestimmt, sodass jedoch keine weitere Bushaltestelle realisiert werden soll. Die zusätzlich eingerichtete Verbindung nach Owen wird im Nahverkehrsplan vollständig aufgenommen und wird grundsätzlich vom Landkreis finanziert. Die Gemeinde Beuren wird damit aus der jährlichen Mitfinanzierung in Höhe von 14.600 Euro entlassen. Die CDU-Fraktion sowie Gemeinderätin Dr. Birner stellten den Antrag zur Verlängerung der Betriebszeiten der Tälesbahn bis Mitternacht und einer entsprechenden Anpassung der Buslinien 198 und 199. Für die ländliche Region sei es immens wichtig, auch in den Abendstunden durch den ÖPNV gut angebunden zu sein.

Der Gemeinderat nahm die gemeinsame Stellungnahme der Gemeinde Beuren und des Zweckverbandes Fahr mit zur Kenntnis und beschloss einen Antrag auf Verlängerung der Betriebszeiten der Tälesbahn, mit Anpassung der Buslinien 198 und 199 beim Landratsamt Esslingen einzureichen.

Bausachen
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Ladens zu einer Wohneinheit im Gebäude Linsenhofer Straße 45-47. Des Weiteren wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage im Kellergeschoss und einem Stellplatz in der Karpatenstraße 5 erteilt. Für den Höhenweg 2 wurde ein Antrag auf Umbau des Dachgeschosses und Errichtung eines Querbaus gestellt. Der Gemeinderat hat hierfür ebenfalls das einstimmig gemeindliche Einvernehmen erteilt und die Empfehlung der Dachbegrünung des Querbaus ausgesprochen. Für eine Terrassenüberdachung mit einem Lamellendach in der Härtenbühlstraße 28 stellte die Bauherrschaft einen Antrag auf Abweichungen/ Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Härtenbühl I, aufgrund der Überschreitung der Baugrenze. Der Gemeinderat hat der Befreiung zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.

Verbesserung des Mobilfunks in Beuren
Die ATC Germany Holdings GmbH errichtet als neutraler Betreiber von passiver Mobilfunkstruktur Mobilfunktürme und stellt diese dann allen Mobilfunknetzbetreibern zur Verfügung. Die ATC Germany Holdings GmbH plant den Neubau eines Mobilfunksendemasts auf dem Flurstück 1639/2 im Gewann Beurenberg. Es ist nach einer langen Planungsphase ein geeigneter Standort für den neuen Mobilfunksendemast gefunden, welcher sich in das Landschaftsbild einfügt und den technischen Anforderungen des heutigen Mobilfunknetzes entspricht. Der Gemeinderat hat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Mobilfunkmasts auf dem Flurstück 1639/2 erteilt. Aus der Mitte des Gemeinderates kam Zuspruch zum gewählten Standort auf dem Flurstück 1639/2, nach langer Suche habe man nun einen passenden Ort gefunden.

Gründung und Beitritt zum Zweckverband Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen
Mit einem gemeinsamen Gutachterausschuss wollen die Kommunen des Landkreises künftig die Grundlage für die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, die Ermittlung der Bodenrichtwerte und die Erstellung von Verkehrswertgutachten schaffen. Um genügend Vergleichsdaten für die Wertermittlung zu haben, müssen nach der aktuellen gesetzlichen Vorgabe je Gutachterausschuss 1.000 auswertbare Kaufverträge pro Jahr anfallen. Die kleineren Kommunen, auch Beuren, haben diese Zahl jedoch nicht erreicht. Der Landkreis Esslingen hat sich entschlossen einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu gründen, welcher von den Mitgliedsgemeinden und -städten durch eine Umlage finanziert wird.

Der Gemeinderat beschloss mit 13 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen den Beitritt zu dem zu gründenden Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen auf der Grundlage einer Verbandssatzung im Entwurf.

Notstromkonzept Gemeinde Beuren – Notstromeinspeisestelle für die Turn- und Festhalle
Um bei einem längeren Stromausfall die Bevölkerung unterbringen und versorgen zu können, sieht das Notfallkonzept der Gemeinde die Schaffung einer Netzersatzeinspeisestelle an der Turn- und Festhalle vor. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Krisenfall die Turnhalle mittels eines mobilen Notstromaggregats versorgen zu können. Es ist mit Baukosten von rund 44.700 Euro brutto zu rechnen.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Arbeiten zur Herstellung einer Netzersatzeinspeisestelle beschränkt auszuschreiben. Mit der Ausschreibung und Begleitung der Maßnahme wird das Büro i-Plan beauftragt.

Bekanntgabe der Eilentscheidungen
Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie waren verschiedene Maßnahmen durch die Gemeinde Beuren, als Schulträger sowie als Arbeitgeber, zu treffen. Darunter fiel auch die Beschaffungen von Schnelltests. Es wurden 5.120 Schnelltests der Marke Hotgen zu einem Preis von 29.184,51 Euro gekauft.

Verschiedenes
Corona – Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat über die aktuellen Zahlen in Beuren. Derzeit sind in Beuren 11 Personen an Corona erkrankt. Die Inzidenz im Landkreis Esslingen lag am Montag, den 17.05.2021 bei 115,7. Am kommenden Freitag bis Sonntag findet in der Panorama Therme die Zweitimpfung der über 80-Jährigen statt. Ab sofort haben alle Beurener und Balzholzer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich in der Kurarztpraxis Fabritius impfen zu lassen. Die Terminvergabe erfolgt über die Praxis.

Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat, dass die Panorama Therme ein umfangreiches Konzept für die Wiedereröffnung erarbeitet. Möglicherweise kann die Panorama Therme Modelltherme werden.

Aus dem Gemeinderat vom 26.04.2021

Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 12.04.2021 wurde über den weiteren Grunderwerb zur Realisierung des Areals Stocknachstraße/ Gartenstraße beraten und abgestimmt.

Der Gemeinderat stimmte den Ergebnissen von Grunderwerbsverhandlungen zum Ausbau der Hagnachstraße zu.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Sanierung der Mess- und Steuertechnik im RÜB V dem Büro Holinger zu vergeben.

Abschließend stimmte der Gemeinderat der außergerichtlichen Einigung im Rechtstreit mit der Fa. Deutsche Energie GmbH zu.

Eigenkontrollverordnung: Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten 2021
Die Kanalsanierungsarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es haben sich fünf Firmen an der Ausschreibung beteiligt. Als günstigster Bieter ging die Firma Rossaro Kanaltechnik aus Aalen mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 64.888,33 Euro hervor.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Kanalsanierungsarbeiten 2021 im Rahmen der Eigenkontrollverordnung an die Firma Rossaro Kanaltechnik zum Angebotspreis von brutto 64.888,33 Euro zu vergeben.

Bausachen
Der Gemeinderat nahm von dem Bauvorbescheid zu Errichtung von 3 Einfamilienhäusern und zwei Doppelhäusern in der Linsenhofer Straße Kenntnis und bestätigte einstimmig einen Antrag aus der Mitte des Gemeinderats, dass die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine Veränderungssperre notwendig sei.

Der Gemeinderat stimmte dem Umbau eines Wohnhauses sowie der Abbruch einer Garage und Errichtung eines Carports an bestehendem Gebäude in der Oberweilerstraße einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Verschiedenes
Corona – Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat über die aktuellen Zahlen in Beuren. Derzeit sind in Beuren 15 Personen an Corona erkrankt. Rund acht Kontaktpersonen sind in Quarantäne.

Bürgermeister Gluiber zitierte aus der Pressemitteilung „Thermenbecken bleiben leer – Gesundheitsprävention auf dem Abstellgleis“ vom Heilbäderverband. Derzeit gibt es keine Öffnungsperspektiven für die Panorama Therme Beuren. Bei den Abgeordneten aus Bund und Land hat er sich für weitere Zuschüsse stark gemacht.

Aus dem Gemeinderat vom 12.04.2021

Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 29.03.2021 wurde über die Sanierung der Kleinschwimmhalle sowie des Fliesenbelags auf dem Hubboden in der Kleinschwimmhalle beraten. Der Fliesenbelag hat auf einem Viertel der Fläche einen langen Riss bekommen.

Der Gemeinderat beschloss mit der Sanierung des Fliesenbelags auf dem Hubboden abzuwarten.

Bürgerfragestunde
Auf Nachfrage einer Bürgerin bezüglich einer Bücherei im Ort bedankt sich Bürgermeister Gluiber für die Anregung und erläuterte, dass eine Bücherei schwer finanzierbar sei. Die Kosten würden pro Jahr auf mindestens 60.000 Euro belaufen. Das gebe der Haushalt nicht her.  

Auf eine weitere Nachfrage eines Bürgers bezüglich der aktuellen Finanzsituation der Panorama Therme Beuren erläuterte Bürgermeister Gluiber, dass die Panorama Therme seit rund 30 Jahren die Kleinschwimmhalle mitfinanzieren würde. Ohne Therme könne sich die Gemeinde eine Schwimmhalle nicht leisten. Es sei daher umso wichtiger, dass die Panorama Therme sehr rasch wieder im gewohnten Umfang öffnen könne. Das alleine würde aber nicht ausreichen. Die Besucherzahlen müssten insbesondere im Sommerhalbjahr stabilisiert werden. Das sei durch den Neubau des Wohnmobilstellplatz möglich. Der Wohnmobilstellplatz werde sich nach den aktuellen Prognosen rasch amortisieren. Wann die Panorama Therme wieder öffnen kann ist ungewiss.

Beantwortung von Fragen aus der Bürgerschaft zum Bericht im Mitteilungsblatt “Aufgaben und Maßnahmen 2021“
Zu diesem Tagesordnungspunkt war eine Stellungnahme eingegangen. Bürgermeister Gluiber nahm ebenfalls zu der Meinungsäußerung kurz Stellung.  

Wohnmobilstellplatz Beuren
1. Heizung und Zisterne für das Empfangs- und Sanitärgebäude
Bei den Beratungen zum Bauvorhaben Wohnmobilstellplatz im Gemeinderat waren die Heizung und Zisterne für das Empfangs- und Sanitärgebäude in der Beschlussfassung noch offengeblieben. Das Ingenieurbüro Joos wurde mit der näheren Untersuchung beauftragt und es ist mittlerweile geplant, dass die Heizung über eine Wasser-Wasserwärmepumpe erfolgt, die mit warmem Wasser aus der Panorama Therme versorgt wird. Des Weiteren ist eine 15 m³ Zisterne geplant, um die Dachabwässer für die Bewässerung der Grünflächen auf dem Wohnmobilstellplatz mit diesem Regenwasser zu ermöglichen.

Der Gemeinderat stimmte der geplanten Zisterne mit 15 m³ und der Wasser-Wasserwärmepumpe zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung des Empfangs- und Sanitärgebäudes des Wohnmobilstellplatzes
Die Gemeinde Beuren, Eigenbetrieb Panorama Therme, beantragt die Baugenehmigung für die Errichtung des Empfangs- und Sanitärgebäudes des Wohnmobilstellplatzes. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnmobil-Stellplatz“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Das Gebäude soll mit einer Dachneigung von 8° errichtet werden (zulässig 10°). Das Gebäude soll mit einer Photovoltaikanlage vollflächig belegt werden, auch das entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt 180 m² und wird auf eine Obergrenze des Gebäudes von 447,64 m über NN errichtet. Im Bebauungsplan sind 447 m als Obergrenze der Gebäudehöhe festgesetzt, die Abweichung von 0,64 m wird als geringfügig eingestuft. Die Dachentwässerung des Gebäudes erfolgt gepuffert über eine Zisterne mit 15 m³. Die Abwasserentsorgung erfolgt über den Mischwasserkanal. Die Wasserversorgung und Löschwasserversorgung erfolgt über eine separate Zuleitung zum Wohnmobilstellplatz. Das Bauvorhaben ist mit einem barrierefreien Waschraum und WC ausgestattet. Daneben befinden sich Waschräume mit WCs für Männer und Frauen. Der barrierefreie Waschraum kann auch von Familien genutzt werden. Im Gebäude befinden sich zwei Duschkabinen, die von außen separat zugänglich sind und geschlechterneutral genutzt werden können. Im Gebäude ist des Weiteren ein Putzraum/ Lager, ein Technikraum, ein Elektroraum mit Trafostation sowie ein Raum zum Geschirrspülen, welcher auch über eine Waschmaschine und Trockner verfügt. Des Weiteren gibt es einen Raum, welcher flexibel als Büro oder Regionalshop genutzt werden kann. Unter dem Vordach befinden sich Aufstellmöglichkeiten für einen Kassenautomaten und einem weiteren Automaten. Das Gebäude wird mit einer Holzverschalung versehen. Als Nebenanlage wird eine nichtüberdachte Müllanlage errichtet.

Der Gemeinderat nahm vom Bauantrag Kenntnis und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

3. Antrag auf Baugenehmigung für den Wohnmobilstellplatz
Die Gemeinde Beuren beantragt eine Baugenehmigung für einen Wohnmobilstellplatz mit 58 Standplätzen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnmobil-Stellplatz“ und entspricht den Vorgaben und Festsetzungen des Bebauungsplans. Es wird eine bauliche Anlage mit 58 Standplätzen sowie deren Erschließung nebst Anlagen zur Ver- und Entsorgung der Standplätze errichtet. Das Oberflächenwasser wird in einer Retentionsfläche mit 235 m² und 79 m³ Inhalt gepuffert und gedrosselt in den Mischwasserkanal abgeleitet. Die Standplätze werden mit dauerhaft wasserdurchlässigen Belägen als Schotterrasen hergestellt. Die Zufahrtsstraßen werden in Asphalt ausgeführt. Der Wohnmobilstellplatz wird insektenfreundlich beleuchtet und entsprechend des Pflanzgebots sowie darüber hinaus eingegrünt. Der Wohnmobilstellplatz wird außerdem mit einer Schrankenanlage, welcher die Zufahrt regelt, ausgestattet.

Der Gemeinderat nahm vom Bauantrag auf Baugenehmigung Kenntnis und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

4. Weitere Beauftragung des Planerteams
Das Planerteam sollte nun die Ausschreibungs- und Werkpläne fertigen. Dazu ist eine weitere Beauftragung des Planerteams mit der Leistungsphase 5 erforderlich. Anschließend soll der Bau des Wohnmobilstellplatzes sowie des Gebäudes ausgeschrieben, vergeben und gebaut werden. Dazu sind weiter die Leistungsphasen 6 bis 9 nach Vorliegen der Genehmigung des Wirtschaftsplans der Panorama Therme Beuren für das Jahr 2021 durch die Verwaltung nach der heutigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat zu beauftragen.

Der Gemeinderat beauftragt einstimmig das Planerteam mit der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) und nach Vorliegen der Genehmigung für den Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 der Panorama Therme Beuren auch mit den Leistungsphasen 6 bis 9 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung).

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte der Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage in der Neufferackerstraße unter folgenden Voraussetzungen einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen: Das Gebäude muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen und damit deutlich kleiner werden,  Stellplätze müssen ausreichend und anfahrbar sein, Verschattung der Nachbargrundstücke möglichst gering, Satteldach wird präferiert, Fristhöhe ca. 9 m gemessen Straßenmitte, Nordseite muss ebenfalls strukturiert und die Tiefgarage gut befahrbar sein.

Vorberatung der Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbands Wirtschaftsraum Nürtingen
Am Mittwoch, den 21.04.2021 um 18:00 Uhr findet in der Nürtinger Stadthalle eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbands Wirtschaftsraum Nürtingen statt. Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister hierfür einstimmig als Stimmführer abzustimmen. 

Einbeziehungssatzung „Höhenweg Nord“
1. Verfahrensstand
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 23.03.2020 beschlossen eine Einbeziehungssatzung für die Flurstücke Nr. 382/5 und 382/8 am nordöstlichen Ende des Höhenweges zu erlassen. Mit der Einbeziehungssatzung soll Planungsrecht für einen Wohnbauplatz für die Abrundung der Bebauung nördlich des Höhenweges geschaffen werden. Der Beschluss zur Aufstellung der Satzung wurde im Mitteilungsblatt am 07.05.2020 öffentlich bekannt gemacht. In der Zwischenzeit wurden naturschutz- und artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt und ein Entwurf der Satzung mit Begründung erstellt.

2. Planentwurf
Durch eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB werden im Zusammenhang bebaute Ortsteile durch einzelne Außenbereichsgrundstücke abgerundet. Die Voraussetzungen zur Aufstellung solch einer Satzung liegen vor.

Hauptzweck der Einbeziehungssatzung ist die Klarstellung der Baulandqualität für die bisherigen Außenbereichsflurstücke. Aufgrund der Randlage und in Anlehnung an eine Abrundungssatzung südlich des Höhenweges wird zusätzlich die überbaubare Grundstücksfläche auf dem Grundstück definiert und die Gebäudeausrichtung entsprechend der Bestandsbebauung festgesetzt. Darüber hinaus werden keine weiteren Festsetzungen vorgesehen. Ein neues Bauvorhaben muss sich an der Umgebungsbebauung orientieren. Damit wird ein Einfügen in die durch bestehende Gebäude geprägte Bebauung erreicht.

3. Umweltbelange
- Da durch die Satzung "Außenbereichsflächen" Baulandqualität erhalten, ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu beachten. Hierzu wurde durch das Büro Tier- und Landschaftsökologie Dr. Jürgen Deuschle ein Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erstellt.

Der notwendige Ausgleich kann auf den Privatflurstücken Nr. 441/1 und 441/2, ca. 350 m südöstlich des Planbereiches erbracht werden.

- Zur Beurteilung artenschutzrechtlicher Belange wurde durch das Büro Tier- und Landschaftsökologie Dr. Jürgen Deuschle eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung durchgeführt. Notwendige CEF-Maßnahmen sind ebenfalls auf den genannten Privatflurstücken vorgesehen.

- Zur Prüfung der Auswirkungen auf das direkt angrenzende Vogelschutzgebiet wurde eine Natura2000-Vorprüfung durch das Büro Tier- und Landschaftsökologie Dr. Jürgen Deuschle durchgeführt. Die Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keines der Erhaltungsziele für die relevanten Vogelarten durch das Vorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung erfährt.

4. Weiterer Verfahrensablauf
Das Verfahren für eine Einbeziehungssatzung entspricht dem eines vereinfachten Bebauungsplanverfahrens.  Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen. Hierzu wird eine öffentliche Auslegung vorgeschlagen. Parallel zur Auslegung sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich dem Entwurf der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung vom 20.11.2020 mit Begründung vom 25.03.2021 zu. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Einbau von zwei zusätzlichen Straßeneinläufen in der Uhlandstraße
Bei einem Starkregenereignis im Sommer 2020 hat das anfallende Oberflächenwasser aus der Zufahrtsstraße der Reihenhäuser zur Uhlandstraße und auf der Uhlandstraße das Grundstück Härdtenbühlstraße Nr. 17 über die Garagenzufahrt in der Uhlandstraße stark geflutet. Das Profil der Straßenoberfläche hat sich verändert, so dass das Oberflächenwasser nicht in die vorhandenen Straßeneinläufe gelangt und von dort über den Mischwasserkanal abgeleitet wird, sondern sich vor der Garagenzufahrt sammelt. Zur Beseitigung und Ableitung dieses Oberflächenwassers ist der Einbau von zwei zusätzlichen Straßeneinläufen im Bereich der Zufahrtsstraße der Reihenhäuser und der Zufahrt zur Garage Härdtenbühlstraße Nr. 17 geplant. Die Herstellung der zusätzlichen Anschlüsse kann nicht mittels Bohrung erfolgen, da der Nennweitendurchmesser des vorhandenen Mischwasserkanals (DN 250) zu gering ist. Stattdessen können die Anschlüsse nur über die Herstellung eines Kopfloches (3 m x 3 m, ca. 3 m tief) und den Einbau von Reparaturstutzen erfolgen. Die Maßnahme könnte im Rahmen des Jahresbaus von der Firma WK-Bau auf Basis der vereinbarten Einheitspreise durchgeführt werden. Demnach ist mit Kosten von rund 20.200 Euro brutto zu rechnen.

Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt Kenntnis und stellte einstimmig den Tagesordnungspunkt vorerstmal zurück.

Aus dem Gemeinderat vom 29.03.2021

Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurde über das Honorar-Angebot zur Umsetzung von Streuobst-Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Hagnach/ Brühl beraten. Der Gemeinderat stimmte dem Angebot zu.

Abschließend stimmte der Gemeinderat über die Festlegung der Firmen für die beschränkte Ausschreibung zur Aufweitung am Beurener Bach zu.

Neufassung der Benutzungsordnung für die Bachhäuser
In den vergangenen Wochen erreichten die Verwaltung vermehrt Anfragen von Vereinen bezüglich einer Nutzung der Backhäuser zum Backen mit anschließendem Verkauf der Backwaren. Für diesen Fall sah die bisherige Benutzungsordnung keine Regelung vor. Die Anfragen wurden nun zum Anlass genommen die Benutzungsordnung zu aktualisieren.

Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Benutzungsordnung für die Benutzung der Backhäuser in Beuren und Balzholz zu.

Einbringung, Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2021 der Gemeinde Beuren
Bürgermeister Gluiber und Kämmerer Walter stellten den Haushalt 2021 wie folgt vor:

1. Bericht über den Rechnungsabschluss 2019
Der erste doppische Abschluss nach der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) im Jahr 2019 steht noch aus. Hierzu muss zunächst die Eröffnungsbilanz fertiggestellt werden. Die Arbeiten hierzu und zum Jahresabschluss laufen derzeit noch und sollen im Jahr 2021 beendet werden.

2. Bericht über den Vollzug des Haushaltsplans 2020
Der Haushaltsplan 2020 war der zweite Haushalt der Gemeinde Beuren, der nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) aufgestellt wurde. Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 wurde am 27.01.2020 vom Gemeinderat beschlossen. Der Ergebnishaushalt wird neben den Steuern- und Gebühreneinnahmen vor allem durch die Zahlungen aus dem kommunalen Finanzausgleich bestimmt. Wie schon 2019 bereitete die Erwirtschaftung der Abschreibungen erhebliche Probleme. Hinzu kommen die Auswirkungen der Corona-Pandemie. So mussten insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Mindereinnahmen hingenommen werden. Bei der ohnehin sehr niedrig veranschlagten Gewerbesteuer kam es erfreulicherweise nicht zu einem weiteren Einbruch. Hier konnten sogar Mehreinnahmen im Vergleich zum Ansatz erzielt werden. Aufgrund der angespannten Finanzlage mussten verschiedene Maßnahmen in zukünftige Jahre verschoben werden. Als wesentliche durchgeführten investiven Maßnahmen sind insbesondere die Fertigstellung der Sanierung der Tiefenbach- und Johannesstraße zu nennen. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Sanierungsgebietes Ortskern III erhebliche Zuschüsse für private Sanierungsmaßnahmen gewährt. Zudem konnte die Offenlegung und Teilrenaturierung des Herbstwiesenbaches abgeschlossen werden.

3. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2021
3.1 Grundsätzliches zum Neuen Haushalt nach NKHR

Der Haushaltsplan wurde nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) aufgestellt.

Im Wesentlichen besteht das NKHR aus den drei Komponenten

  • Ergebnishaushalt/ Ergebnisrechnung
  • Finanzhaushalt/ Finanzrechnung
  • Bilanz                         

Im Ergebnishaushalt werden sämtliche Erträge und Aufwendungen erfasst. Damit werden im Gegensatz zur Kameralistik auch nichtzahlungswirksame Größen wie z. B. Abschreibungen oder die Auflösung von empfangenen Zuwendungen erfasst. Das bedeutet, dass Abschreibungen nicht nur wie bisher in den kostenrechnenden Einrichtungen, sondern über den gesamten Haushalt hinweg berücksichtigt werden und voll ergebniswirksam sind. Sie müssen folglich auch erwirtschaftet werden. Im Finanzhaushalt werden die Zahlungsströme abgebildet, d. h. sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen, sowohl Geschäftsvorfälle aus dem laufenden Betrieb als auch aus investiven Geschäftsvorfällen. Die Bilanz stellt auf der Aktivseite die Vermögensbestände einer Kommune und auf der Passivseite die Finanzierungsmittel dar. Die Bilanz wird nur im Rahmen des Jahresabschlusses erstellt. Eine Planbilanz wird nicht aufgestellt. Das NKHR legt den Schwerpunkt auf eine produktorientierte Sicht der kommunalen Leistungen. Mehrere inhaltlich zusammengehörige Produkte werden zusammengefasst in Produktgruppen dargestellt. Der Haushalt wird gegliedert in mehrere sinngemäß zusammengehörende Teilhaushalte. Demnach gliedert sich der Haushaltsplan der Gemeinde Beuren in 6 Teilhaushalte, jeweils mit verschiedenen Produktbereichen, Produktgruppen und Kostenstellen. Die einzelnen Erträge und Aufwendungen werden veranschlagt und verbucht auf einer Kombination aus Kostenstelle und Kostenart (Sachkonto).

3.2 Ergebnishaushalt
Im Ergebnishaushalt werden die geplanten Erträge und Aufwendungen dargestellt.

Die Gesamtsummen stellen sich wie folgt dar:
Musste im Vorjahresplan noch mit einem Defizit von über 1 Mio. Euro kalkuliert werden, kann im aktuellen Planjahr mit einem kleinen Überschuss gerechnet werden. Dieser kann nur durch eine strikte Mittelanmelde- und Ausgabendisziplin der Bewirtschafter erreicht werden und steht nicht für aktuelle Maßnahmen zur Verfügung. Der Überschuss wird dringend benötigt, um zumindest zum Teil den hohen Vorjahresverlust auszugleichen. Belastend für den Haushalt wirken sich insbesondere die erfolgswirksamen Abschreibungen sowie der hohe Abmangel im Bereich Bildung, Jugend und Soziales aus. Ständige Aufgaben- und Leistungszuwächse ohne adäquaten finanziellen Ausgleich des Bundes oder Landes führen zu einer bedenklichen Entwicklung und jährlich steigendem Defizit.

3.2.1 Die wesentlichen Erträge
Die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde werden insbesondere bestimmt durch Steuererträge sowie durch den kommunalen Finanzausgleich.  Für das Planjahr kann im Bereich Steuern und Allgemeinen Zuweisungen (PG 6110) mit Erträgen von insgesamt rund 5,6 Mio. Euro (Vorjahr: 5,2 Mio. Euro) gerechnet werden. Dies sind rund 400.000 Euro mehr als noch im Vorjahr. Die Realsteuerhebesätze betragen seit dem Jahr 2020 bei der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) 370 v.H. und bei der Grundsteuer B (Gebäude und Grundstücke) 400 v.H. Bei der Grundsteuer A und B ist mit Einnahmen von 532.000 Euro zu rechnen (Vorjahr 509.000 Euro). Bei der Gewerbesteuer ist bei zu erwarteten Einnahmen von 250.000 Euro mit einer deutlichen Steigerung zum Vorjahresansatz zu rechnen (Vorjahr: 50.000 Euro). Es bleibt zu hoffen, dass sich die Gewerbesteuern nach zuletzt dramatischen Einbrüchen v.a. aufgrund der Betriebsverlagerung eines Großbetriebes sowie verschiedener hohen Rückzahlungen mittel- und langfristig auf einem stabilen Niveau einpendelt. Dennoch ist auch dieser Ansatz mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. Zwar wirkt sich bis jetzt die Corana-Pandemie noch nicht wesentlich auf die örtlichen Betriebe aus, wie lange das jedoch der Fall sein wird, kann schwer abgeschätzt werden. Im Rahmen des Finanzausgleichs kann beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit rund 2,34 Mio. Euro (Vorjahr: 2,42 Mio. Euro) gerechnet werden. Bei den Schlüsselzuweisungen (inkl. Kommunaler Investitionspauschale) ist mit rund 2,14 Mio. Euro (Vorjahr: 1,82 Mio. Euro) zu rechnen. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aufgrund einer niedrigeren Steuerkraftmesszahl. Seit 1998 erhalten die Gemeinden als Ersatz für die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer einen Anteil an der Umsatzsteuer. Mit einem erwarteten Aufkommen von rund 152.000 Euro ist von einer Verringerung gegenüber 2020 (182.000 Euro) auszugehen. Im Rahmen des Familienleistungsausgleichs erhält die Gemeinde rund 186.000 Euro (Vorjahr: 183.000 Euro).

Die Hundesteuer wurde zum 01.01.2020 von 96,00 Euro/Jahr auf 108,00 Euro/Jahr erhöht. Bei der Vergnügungssteuer werden unverändert 80,00 Euro/Monat für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und 40,00 Euro/Monat bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit angesetzt. Bei diesen Steuerarten ist mit Erträgen von insgesamt rund 24.000 Euro zu rechnen. Auf die detaillierte Berechnung der Finanzzuweisungen und Umlagen im hinteren Teil des Haushaltsplans wird verwiesen. Die weiteren Erträge wurden aufgrund vorliegender Erfahrungswerte sowie unter Berücksichtigung zum Zeitpunkt der Planaufstellung bekannter Veränderungen kalkuliert. Die Wasserverbrauchsgebühren wurden zum 01.01.2020 von 1,97 Euro/m³ auf 2,16 Euro/m³ (zuzüglich Mehrwertsteuer) angehoben. Seit der Gründung des Eigenbetriebs Wasserversorgung Beuren im Jahr 2010 fließen diese Erträge nicht mehr dem Haushalt der Gemeinde zu, sondern werden direkt beim Eigenbetrieb veranschlagt. Die Abwassergebühren wurden zum 01.01.2020 für Schmutzwasser von 1,70 Euro/m³ auf 1,53 €/m³ reduziert und für Niederschlagswasser von 0,62 Euro/m² versiegelter Fläche auf 0,86 Euro/m² versiegelter Fläche erhöht. Seit der Gründung des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Beuren im Jahr 2013 fließen diese Erträge nicht mehr dem Haushalt der Gemeinde zu, sondern werden direkt beim Eigenbetrieb veranschlagt.

Für die Kindergartengebühren gelten die vom kommunalen Landesverband vorgeschlagenen Sätze. Der Gemeinderat hat am 14.09.2020 die monatlichen Regelgebühren für das Jahr 2020/2021 wie folgt festgesetzt:

für das Kind aus einer Familie mit einem Kind      119,00 Euro
mit zwei Kindern unter 18 Jahren                          92,00 Euro
mit drei Kindern unter 18 Jahren                           61,00 Euro
mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren           20,00 Euro

Die Elternbeiträge werden seit dem 01.01.2005 von der Gemeindekasse Beuren eingezogen. Träger der Kindergärten ist die evangelische Kirchengemeinde. Die Kindergartenbedarfsplanung wurde in Zusammenarbeit mit dem Kirchengemeinderat der Evangelischen Kirche als Kindergartenträger beraten und verabschiedet.

3.2.2 Die wesentlichen Aufwendungen
Bei der Kreisumlage wird mit einer Belastung von rund 1,26 Mio. Euro (Vorjahr: 1,54 Mio. Euro) gerechnet. Der Hebesatz beläuft sich auf 30,0 % (Vorjahr: 31,0 %). Bei der Finanzausgleichsumlage ist mit Aufwendungen von rund 0,93 Mio. Euro (Vorjahr: 1,10 Mio. Euro) zu rechnen.

Die Personalaufwendungen belaufen sich auf insgesamt rund 1,88 Mio. Euro (Vorjahr: 1,89 Mio. Euro). Die Personalkosten wurden anhand der tatsächlich besetzten Stellen und den Vorgaben des Stellenplans kalkuliert. Die in 2021 zu erwartenden Lohn- und Gehaltssteigerungen sind in den veranschlagten Personalkosten berücksichtigt. Seit dem Jahr 2013 werden auf Empfehlung des Wirtschaftsprüfers die Bezüge der Kur- und Bäderamtsleiterin und ihrer Stellvertreterin von der Gemeinde ausbezahlt und mit der Panorama Therme Beuren verrechnet.  Der prozentuale Anteil der Personalaufwendungen an den Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts beträgt damit 23,8 % (Vorjahr 22,6 %). Der Gemeindehaushalt wird durch die Verrechnung anteiliger Personalkosten an die Eigenbetriebe Panorama Therme Beuren, Abwasserentsorgung und Wasserversorgung Beuren entlastet. Erstattungsleistungen erfolgen als Erträge für die Bereiche Steuerung, Innere Verwaltung und Bauhof in Höhe von 486.000 Euro (Vorjahr: 483.000 Euro). Unter Berücksichtigung dieser Erstattungen reduzieren sich die Personalaufwendungen auf rund 17,6 % des Gesamtaufwands im Ergebnishaushalt.

Für die Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude sind insgesamt rund 298.000 Euro veranschlagt. Neben vielen laufenden Unterhaltungsaufwendungen sind hier insbesondere folgende Unterhaltungsmaßnahmen zu nennen:

Für die Unterhaltung des sonstigen unbebauten Vermögens (Straßenunterhaltung, Straßenbeleuchtung, Wegeunterhaltung, wasserbauliche Sanierungsmaßnahmen) sind insgesamt rund 415.000 Euro veranschlagt.

3.3. Investitionen
Investive Maßnahmen werden im NKHR nicht in einem separaten Teil des Haushalts, sondern direkt bei der betroffenen Produktgruppe bzw. Kostenstelle dargestellt.

3.3.1 Investive Einzahlungen
Die Gesamtsumme der Einzahlungen im investiven Bereich (ohne Kreditaufnahme) beläuft sich auf 1.007.400 Euro.

Als wesentliche Einzahlungen im investiven Bereich sind Zuwendungen in Höhe von 338.000 Euro im Rahmen der Ortskernsanierung, die Erstattung des Erschließungsträgers für verauslagte Kosten für Ausgleichsmaßnahmen Baugebiet Brühl/ Hagnach in Höhe von 349.000 Euro sowie eine Zuwendung für die Offenlegung und Teilrenaturierung des Herbstwiesenbachs in Höhe von 147.000 Euro zu nennen.

3.3.2 Investive Auszahlungen
Die Gesamtsumme der Auszahlungen im investiven Bereich (ohne Tilgungszahlungen) beläuft sich auf 2.189.800 Euro.

Neben verschiedenen kleineren investiven Maßnahmen sind folgende Investitionsschwerpunkte im Planjahr 2021 berücksichtigt:

  • Umbau/ Erweiterung Kindergarten Kelterplatz, Planungsrate (50.000 Euro)
  • Maßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebiets „Ortskern III“
  • Grunderwerb (45.000 Euro)
  • Straßenbaumaßnahmen (150.000 Euro)
  • Zuschüsse für private Sanierungsmaßnahmen (insg. 433.000 Euro, abzüglich des Landesanteils beträgt der Gemeindeanteil hiervon rund 173.000 Euro)

Die Kosten für die Wasserleitungen und die Kanäle sind in den jeweiligen Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe veranschlagt.

  • Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Hagnach/ Brühl (349.000 Euro)

Die Tilgungsleistungen für Kredite belaufen sich auf 118.000 Euro (Vorjahr: 110.000 Euro). Die Erhöhung ergibt sich aus der planmäßigen Entwicklung der aufgenommenen Darlehen.

3.4 Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt enthält sämtliche geplanten Einzahlungen und Auszahlungen, sowohl aus dem laufenden Betrieb als auch aus investiven Maßnahmen. Die Einzahlungen des Finanzhaushalts belaufen sich auf insgesamt 9.044.200 Euro. Die Auszahlungen (inkl. Tilgung) belaufen sich auf insgesamt 9.745.800 Euro. Damit besteht eine Deckungslücke in Höhe von 701.600 Euro, die durch eine weitere Kreditaufnahme ausgeglichen werden muss. Durch eine strikte Ausgabendisziplin und Beschränkung der Planansätze auf das Allernotwendigste, konnte im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Verbesserung des Finanzhaushaltes erzielt werden.

4.  Ausblick
Die Verlagerung der Betriebsstätte eines großen Gewerbebetriebes in einen anderen Landkreis wirkte sich im Jahr 2019 erstmals vollständig ergebnisbelastend aus. Diese Einnahmen fehlen dauerhaft und können mittelfristig nicht durch andere Einnahmen ersetzt werden. Dennoch zeichnet sich eine Erholung bei den Gewerbesteuereinnahmen ab. Durch einen guten Branchenmix sind die örtlichen Betriebe bisher noch relativ gut durch die Corona-Krise gekommen, so dass für das Planjahr mit Gewerbesteuerzahlungen von rund 250.000 Euro und damit mehr als im Vorjahr gerechnet werden kann. Dieser Ansatz ist jedoch mit einer gewissen Vorsicht zu genießen, da die weiteren Auswirkungen der Pandemie noch nicht abgeschätzt werden können.

Die trotz der veranschlagten Steigerung immer noch geringen Gewerbesteuer-Einnahmen, die dauerhaft hohe Belastung aus erfolgswirksamen Abschreibungen sowie ständige Aufgaben- und Leistungszuwächse insbesondere im Bereich Bildung, Jugend und Soziales ohne adäquaten finanziellen Ausgleich des Bundes oder Landes führen zu einer sehr bedenklichen Entwicklung und einem jährlich steigenden Defizit. Hinzu kommen hohe Belastungen durch die Kreis- und Finanzausgleichsumlage.

Kurzfristig ist nicht mit weiteren spürbaren Steigerungen bei der Gewerbesteuer zu rechnen, da weitere Gewerbeflächen aufgrund verschiedener Schutzgebiete nur schwer zu realisieren sind. Mit der Neukalkulation der Verwaltungsgebühren im Jahr 2018 und der damit einhergehenden Gebührenerhöhungen vieler Verwaltungsleistungen, der Erhöhung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2020, die für das Jahr 2021 geplante Neukalkulation der Bestattungsgebühren sowie einer konsequenten Fördermittelrecherche/ -ausschöpfung sind die Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft.

Auf der anderen Seite stehen viele notwendige Maßnahmen und Aufgaben an. Größtenteils sind dies Pflichtaufgaben, deren Ausgaben die Gemeinde nicht wesentlich beeinflussen kann. Beispielhaft sei hier die Kinderbetreuung zu nennen, die alleine im Jahr 2021 ein Defizit von rund 0,5 Mio. Euro erwarten lässt.

Die Gemeinde Beuren wird daher mehr denn je auf eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung angewiesen sein. Die Doppik erschwert einen ausgeglichenen Haushalt. Einige vorgesehene Projekte können aufgrund der schwierigen Finanzlage nicht umgesetzt werden. Dennoch ist mit dem vorliegenden Plan eine deutliche Verbesserung gegenüber der Vorjahrsplanung gelungen und ein Ausgleich des hohen Vorjahresdefizits wird sukzessive über die nächsten Haushaltsjahre angestrebt.

In den Folgejahren wird es daher erneut darum gehen, noch gezielter Schwerpunkte und Prioritäten zu setzen. Viele Maßnahmen, selbst notwendige werden nicht realisierbar sein.

Die Entwicklung des Baugebiets Hagnach/ Brühl nimmt Fahrt auf. Die hohen Hürden, insbesondere aufgrund notwendiger umfangreicher Artenschutz- und Umweltprüfungen konnten weitgehend genommen werden. Noch im Frühjahr soll der Entwurf des Bebauungsplans beschlossen werden.  Die Ausgleichsmaßnahmen wurden bereits begonnen und mit einem Start der Erschließungsmaßnahmen ist im Jahr 2022 zu rechnen. Im Jahr 2025 werden planmäßig sämtliche Erschließungsarbeiten abgeschlossen sein. Damit wird der so dringend notwendige neue Wohnraum geschaffen und den Bürgerinnen und Bürgern eine Zukunft in Beuren ermöglicht.

Auch die umfangreichen Maßnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung gilt es fortzuführen und verschiedene private Sanierungsmaßnahmen zur Verschönerung des Ortskerns und damit v.a. den Erhalt von historisch sehr wertvollen Baudenkmälern über den gemeindlichen Anteil zu unterstützen und zu ermöglichen.

Trotz Beschränkung auf allernotwendigste Maßnahmen, können die nun veranschlagten Projekte nicht ohne eine weitere Kreditaufnahme realisiert werden. Der Rücklagenbestand wird durch die vorgesehenen Maßnahmen in den nächsten Jahren deutlich abnehmen und sich im Bereich der gesetzlichen Mindesthöhe bewegen.

Dennoch darf sich die Gemeinde als öffentlicher Auftraggeber nicht gänzlich zurückziehen. Gerade in der Krise müssen notwendige Projekte angegangen werden, um zum einen ein Anker für die Wirtschaft zu sein und zum anderen den Investitionsstau nicht zu groß werden zu lassen.

Abschließend noch ein Blick auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht. Mit der Einführung zum 01.01.2019 ist die Umstellung noch längst nicht abgeschlossen und bringt noch immer einen erheblichen Aufwand mit sich. So muss zunächst die Eröffnungsbilanz erstellt werden, die eine vollständige Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens verlangt. Erst im Anschluss daran kann der erste doppische Jahresabschluss 2019 erstellt werden kann. Beides ist im Laufe des Jahres 2021 geplant.

Nach der Aussprache und Beratung sowie Beantwortung der offenen Fragen durch die Verwaltung beschloss der Gemeinderat die Haushaltsatzung für das Jahr 2021.

Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2021 des Eigenbetriebs Panorama Therme Beuren
Die Verwaltung stellte den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Panorama Therme Beuren dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat stimmte dem Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Panorama Therme Beuren zu.

Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Beuren
Die Verwaltung stellte den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Beuren dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat stimmte dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Jahr 2021 zu.

Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2021 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung der Gemeinde Beuren
Die Verwaltung stellte den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung der Gemeinde Beuren dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat stimmte dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für das Jahr 2021 zu.

Verschiedenes
Corona
– Frau Kolasinski informierte den Gemeinderat über die aktuellen Zahlen in Beuren. Derzeit sind in Beuren vier Personen an Corona erkrankt. Rund vier Kontaktpersonen sind in Quarantäne. Das Testzentrum in der Turn- und Festhalle wurde vergangenen Mittwoch gerne in Anspruch genommen. Es waren alle Termine ausgebucht.  Das Pop-up-Impfzentrum Neuffener Tal für die über 80-Jährigen ist in seinen letzten Zügen.

Aus dem Gemeinderat vom 09.03.2021

Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 22.02.2021 wurde über die Baulandentwicklung Hagnach/ Brühl beraten, insbesondere was mit der Grünfläche zwischen Baugebiet „Brühl“ und der Ortsumfahrung passiert. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Grünfläche nicht mit einzubeziehen.

 

Der Gemeinderat wurde über die aktuelle Situation der Panorama Therme sowie dem Restaurant Friedrichs informiert.

Abschließend stimmte der Gemeinderat über Personalangelegenheiten der Gemeindeverwaltung und Bauhof ab.

Hochwasserschutzmaßnahmen: Aufweitung am Beurener Bach
Herr Brunner vom Ingenieurbüro Blankenhorn erläuterte den Sachstand. Für den Erlenbach im Gewann Braike in Beuren (Bereich Linsenhofer Straße 62 – 64) ist gemäß der aktuell gültigen Hochwassergefahrenkarte eine Ausuferung des Bachs bei einem HQ100-Ereignis und eine Überflutung der angrenzenden Grundstücke zu erwarten. Zur Verbesserung des Abflussvermögens bei Hochwasserereignissen ist eine Aufweitung des Bachs im Abschnitt zwischen Auslauf Verdolung Erlenbach und Linsenhofer Straße 64 vorgesehen, verbunden mit einer Abflachung und naturnahen Ausführung des nördlichen Uferbereichs. Die Aufweitung erfolgt in Verbindung mit dem für 2021 vorgesehenen Neubau einer Bachbrücke anstelle des bestehenden Durchlasses (Flurstück 4276/5) im Abschnitt zwischen Linsenhofer Straße 64 und 66 durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Der Brückenneubau erfolgt als Teil der Ausgleichsmaßnahmen für die Teilumgehung L 1210. Um Aufweitungen und Renaturierungen entlang des Erlenbachs auf öffentlichem Grund ausführen zu können, hat die Gemeinde Beuren bereits 2015 zusätzliche Flächen entlang des nördlichen Ufers des Erlenbachs erworben. Das nördliche Ufer des Erlenbachs innerhalb des öffentlichen Flurstücks 146/21 bis zur Grenze zu den privaten Grundstücken 4257, 4258, 4259/1, 4259/2 und 4260 aufgeweitet und die Bachsohle zwischen 0,70 m und 2,50 m verbreitert. Die bislang steilen Böschungen werden abgeflacht und an das bestehende Gelände angepasst. Beim Ausbau der Sohle erfolgt die Ausbildung einer Niedrigwasserrinne, da insbesondere in den trockenen Sommermonaten nur ein geringer Abfluss des Baches vorhanden ist. Der Planbereich wurde im Zuge der Untersuchungen für den Brückenbau artenschutzrechtlich überprüft. Die nahegelegenen Schutzgebiete werden nicht beeinträchtigt. Durch die geplante Aufweitung wird die Leistungsfähigkeit des Erlenbachs deutlich erhöht. Eine Ableitung des gesamten HQ100-Abflusses im Bachprofil ist jedoch nicht möglich, die Eingriffe für einen ausreichenden Bachquerschnitt wären zu umfangreich und innerhalb der Grenzen des öffentlichen Bereichs auch nicht umsetzbar. Es wird bei HQ100 weiterhin zu Ausuferungen kommen, jedoch in geringerem Umfang als bislang. Als Teil geplanter bzw. bereits umgesetzter Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Beuren wurde die Aufweitung bei der Berechnung und Erstellung der fortgeführten HWGK bereits berücksichtigt und in Ansatz gebracht. Die Bruttobaukosten einschließlich Baunebenkosten betragen gemäß Kostenschätzung ca. 23.000 Euro.

Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt Kenntnis und stimmte der Umsetzung der Maßnahmen zu.

Äußere Erschließung des Wohnmobilstellplatzes - Vergabe
Herr Brunner vom Ingenieurbüro Blankenhorn erläuterte die Sitzungsvorlage. Die Arbeiten zur äußeren Erschließung des Wohnmobilstellplatzes wurden beschränkt ausgeschrieben. Es haben fünf Firmen ein Angebot abgegeben. Als günstigster Bieter geht die Firma GH-Tiefbau aus Nürtingen hervor. Unter Berücksichtigung des abgegebenen Nebenangebotes und Preisnachlasses beläuft sich das Angebot auf brutto 38.251,36 Euro. Der Anteil Strom wird von den Stadtwerken Neuffen übernommen und beläuft sich auf 9.493,53 Euro.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Arbeiten zur äußeren Erschließung des Wohnmobilstellplatzes an die Firma GH-Tiefbau zum Angebotspreis von brutto 38.251,36 Euro zu vergeben. 

Beförderung des Feuerwehrkommandanten
Herr Thomas Scheurle wurde auf Grund seiner Leistungen in der Freiwilligen Feuerwehr nach Erfüllung der geforderten Mindestdienstzeit und nach erfolgreicher Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen mit Wirkung vom 09.03.2021 zum Oberbrandmeister befördert.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte der Errichtung einer Garage an bestehendem Gebäude in der Jahnstraße einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Der Gemeinderat stimmte der Errichtung mehrere Dachgauben auf bestehendem Gebäude Auf Loiren einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Entscheidung über die Kindergartengebühren, Gebühren für die Schulkindbetreuung und Gebühren für das Mittagessen für die Monate Januar und Februar
Frau Mayer erläuterte die Sitzungsvorlage. Für die Monate Januar und Februar wurden die regulären Kindergartengebühren, die regulären Gebühren für die Schulkindbetreuung sowie die pauschalen Vorauszahlungen der Gebühren für das Mittagessen erlassen.

Der Gemeinderat stimmte dem Erlass der Gebühren einstimmig zu.

Verschiedenes
Corona
– Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat über die aktuellen Zahlen in Beuren. Derzeit sind in Beuren drei Personen an Corona erkrankt. Rund fünf Kontaktpersonen sind in Quarantäne. Die Schnellteste in der Praxis Fabritius für das Personal der Kindergärten und der Grundschule wurden gerne in Anspruch genommen. Aus der Landesreserve hat die Gemeindeverwaltung weitere 1225 Schnellteste erhalten.

Lärmaktionsplan – Bürgermeister Gluiber berichtete dem Gemeinderat über die Petition gegen den Lärmaktionsplan. Dieser wurde nun vom Petitionsausschuss des Landtags abgelehnt. Solange durfte die Maßnahme nicht weiterbearbeitet werden. Die Gemeinde Beuren hat nun letzte Woche, nach dem der Beschluss des Petitionsausschusses der Gemeindeverwaltung übermittelt wurde, die Umsetzung der Maßnahme bei der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Esslingen beantragt.

Kleinschwimmhalle – Bürgermeister Gluiber teilte dem Gemeinderat mit, dass die langersehnten Fördermittel für die Kleinschwimmhalle in Höhe von 3 Millionen Euro bewilligt worden sind. Nun ist zu schauen wie die übrigen rund 2,32 Millionen Euro aufgebracht werden können.

Aus dem Gemeinderat vom 22.02.2021

Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 26.01.2021 wurde über die ehemalige Trafostation in der Tiefenbachstraße beraten. Der Verein historisches Beuren e.V. möchte dieses historische Technikgebäude erhalten, um es kulturell nutzen zu können.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Gemeindeverwaltung für die ehemalige Trafostation mit den Stadtwerken Neuffen AG ein Erbbaurechtsvertrag mit dem Verein abzuschließen.  

Umbauarbeiten Natursteinmauer Metzinger Straße – Vergabe
Herr Reichenecker vom Ingenieurbüro Blankenhorn erläuterte den Sachstand. Die Arbeiten zum Umbau der Natursteinmauer in der Metzinger Straße in Balzholz wurden beschränkt ausgeschrieben. Es haben drei Firmen ein Angebot abgegeben. Als günstigster Bieter geht die Firma Kraut aus Beuren mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 37.731,93 Euro hervor. Bürgermeister Gluiber stellte fest, dass Herr Kraut während dem Tagesordnungspunkt nicht im Sitzungsaal war.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Arbeiten zum Umbau der Natursteinmauer in der Metzinger Straße an die Firma Kraut zum geprüften Angebotspreis von brutto 37.731,93 Euro zu vergeben.

Verschiedenes
Corona – Frau Kolasinski informierte den Gemeinderat über die aktuellen Zahlen in Beuren. Derzeit sind in Beuren fünf Personen an Corona erkrankt. Rund 17 Kontaktpersonen sind in Quarantäne. Am Montag haben in der Praxis Fabritius für das Personal der Kindergärten und der Grundschule Schnelltests stattgefunden. Ein weiterer Termin ist für Donnerstag, den 25.02.2021 angedacht.

Aus dem Gemeinderat vom 26.01.2021

Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.01.2021 wurden die Erschließungskosten, Infrastrukturkosten und das Bodenwertgutachten für das Baugebiet Hagnach/ Brühl vorgestellt. Diese Kosten und das Gutachten sind die Grundlage für die Verhandlungen und Gespräche mit den Grundstückseigentümern im geplanten Baugebiet und sind grundsätzlich nichtöffentlich zu betrachten. Die Verhandlung und Gespräche mit den Eigentümern werden in den nächsten Wochen und Monaten terminiert.

 

Abschließend wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass die Bürgerversammlung nicht stattfindet aufgrund der aktuellen Situation. Dafür wird es aber einen ausführlichen Bericht zu den Projekten 2021 im Mitteilungsblatt geben.

Bürgerfragestunde
Auf Nachfrage eines Bürgers bezüglich der Umsetzung des Online Abrufes der Unterlagen zur Gemeinderatssitzungen erläuterte Bürgermeister Gluiber, dass das Ratsinformationssystem online ist.

Auf weitere Nachfrage eines Bürgers bezüglich des aktuellen Stands des Lärmaktionsplanes teilte Bürgermeister Gluiber mit, dass der Lärmaktionsplan immer noch beim Petitionsausschuss liegt. Dieser müsste eigentlich bis zum Ende der Legislaturperiode die Anträge vollends abarbeiten. Wir haben bereits letzte Woche nachgefragt, aber noch keine Rückmeldung erhalten.

Abwasserentsorgung Beuren: Umbaumaßnahmen Regenüberlaufbecken D
Herr Blankenhorn vom Ingenieurbüro Blankenhorn erläuterte den Sachstand. Das RÜB D in der Balzholzer Straße ist dringend sanierungsbedürftig insbesondere die Technik bereitet Probleme. Des Weiteren hat das RÜB D in der Vergangenheit, hinsichtlich der Schachtdeckel, immer wieder Probleme bereitet. Diese konnten befestigt werden, klapperten aber nach einiger Zeit, bedingt durch den Schwerlastverkehr, relativ rasch wieder.

Nun ist die Idee aufgekommen das RÜB aus der Balzholzer Straße auf einen Teil des Flurstücks Sudetenstraße 20 zu verlegen. Dies hätte mehrere Vorteile, zum einen könnte die Wartung außerhalb des Gefahrenbereichs künftig erfolgen und zum anderen wäre das Klappern der Schächte damit erledigt. Mit den Grundstückseigentümern Sudetenstraße 20 konnte Einigung erzielt werden, die Gemeinde müsste den benötigten Teil von den Eigentümern erwerben und die Begrünung durch eine Hecke wiederherstellen. Kosten wird diese Maßnahme inklusive Nebenkosten rund 140.000 Euro.

Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt Kenntnis und stimmte der Umsetzung der Maßnahme sowie der beschränkten Ausschreibung zu. Des Weiteren beauftragte er die Verwaltung den Grunderwerb zu tätigen und die notwendige Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern abzuschließen.

Maßnahmen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung im Jahr 2021
Herr Blankenhorn vom Ingenieurbüro Blankenhorn erläuterte den Sachstand. Die Gemeinde Beuren ist als Betreiber von Abwasseranlagen zur Umsetzung der Eigenkontrollverordnung verpflichtet. In den Jahren 2019 und 2020 wurden die Sanierungen in der Tiefenbach- und der Johannesstraße durchgeführt. Der Sanierungsplan für das Jahr 2021 umfasst Sanierungen und Reparaturen hauptsächlich im Inlinerverfahren ohne Tiefbau in der Goethestraße, Drosselweg und Hohler Weg. In Summe ist mit Kosten von rund 109.000 Euro inklusive Honorarkosten vom Büro Blankenhorn zu rechnen.

Der Gemeinderat stimmte den Maßnahmen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung 2021 zu.

Feststellung des Jahresabschlusses der Panorama Therme für das Jahr 2019
Kämmerer Walter bedankte sich bei seinem Team und vor allem bei Frau Mayer für die hervorragende geleistete Arbeit. Der Eigenbetrieb Panorama Therme ist ein kommunales Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht, der sich in der Vergangenheit stets selber getragen hat und ohne Verlustausgleiche der Gemeinde auskam. Über die Jahre hinweg trug sich der Eigenbetrieb selber. Mal gibt es einen Gewinn, mal einen Verlust, der sich über die Jahre aber wieder ausgleicht. Mehrere Jahre zusammen betrachtet ist das Ziel immer die schwarze Null. Das Jahr 2019 schließt mit einem geringen Verlust von rund 10.000 Euro ab. Bei Erträgen und Aufwendungen von über 7 Mio. Euro ist die Aussage, dass auch 2019 nahezu die schwarze Null erreicht wurde. Im Vergleich zu 2018 konnte die Besucherzahl gesteigert werden. Die Baumaßnahme An- und Umbau der Gastronomie wurde fortgeführt. Normalerweise würde man einen positiven Ausblick geben können. Leider ist seit Corona nichts mehr normal und eine Prognose ist sehr schwierig.

Die Verwaltung hat in den letzten Wochen und Monaten immer wieder ausführlich über die aktuelle Lage und die dramatische Auswirkung des Lockdowns auf die Therme berichtet. Von den beantragten Hilfsmitteln ist bisher lediglich eine Abschlagszahlung von 50.000 Euro eingegangen. Es wird damit gerechnet und auch erhofft, dass in den nächsten Wochen mit bis zu 1,6 Millionen Euro an Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln an die Panorama Therme fließen werden.

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss der Panorama Therme 2019 fest.

Ausschreibung der Tiefbauarbeiten für die Ver- und Entsorgungsleistungen zum Wohnmobilstellplatz
Im Rahmen der Baumaßnahme Wohnmobilstellplatz steht nun als erster Schritt der Bau der notwendigen Leitungen vom Friedensweg zum Wohnmobilstellplatz an. Neben der Wasser- und Abwasserleitung ist auch ein Stromkabel sowie ein Leerrohr für den Breitbandanschluss vorgesehen. Gemäß Kostenschätzung vom Büro Blankenhorn ist von Kosten in Höhe von rund 65.000 Euro auszugehen.

Der Gemeinderat stimmt der beschränkten Ausschreibung der Tiefbauarbeiten zu. Mit der Ausschreibung und Begleitung der Maßnahme wird das Büro Blankenhorn beauftragt.

Konferenztechnik für GR-Sitzungen Kelter/ Teilerneuerung Konferenztechnik Sitzungssaal Rathaus
Aktuell müssen Corona bedingt alle Gemeinderatssitzungen in der Beurener Kelter abgehalten werden. In der Kelter fehlt es an geeigneter Konferenztechnik was den Ablauf einer Gemeinderatssitzung akustisch oftmals sehr erschwert. Geplant ist daher der Kauf einer Konferenzlösung, welche primär im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Beuren seine Verwendung finden wird, aber bei Bedarf jederzeit in der Kelter zum Einsatz kommen kann. In dem Zuge muss auch die Sitzungstechnik im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Beuren teilerneuert werden, um die moderne Konferenztechnik mit der bisherigen Sitzungstechnik nutzen zu können. Insgesamt gibt es zwei Konferenzlösungen, drahtlos oder kabelgebunden.

Nach einer kurzen Diskussion im Gemeinderat stimmte der Gemeinderat der Beauftragung der Firma OpenEye Systems mit der Lieferung der kabelgebundenen Konferenztechnik in Höhe von 15.353,25 Euro zu.

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Beuren
Mit einer Änderung der Gemeindeordnung im Mai 2020 wurde § 37a Gemeindeordnung eingefügt, um den kommunalen Gremien unter bestimmten Voraussetzungen Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum zu ermöglichen. Die dauerhafte Zulassung des Verfahren nach § 37a Gemeindeordnung erfordert grundsätzlich eine Regelung in der Hauptsatzung. Für eine Übergangszeit vom Inkrafttreten der Neuregelung am 13. Mai 2020 bis 31. Dezember 2020 war keine Hauptsatzungsregelung erforderlich. Ab 1. Januar 2021 sind Hauptsatzungsregelungen erforderlich. Andernfalls wäre das Format, dann nicht möglich.

Der Gemeinderat stimmte der Hauptsatzung der Gemeinde Beuren zu.

Stellungnahme zur Neuaufstellung/ Änderung des Flächennutzungsplan 2035 der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim unter Teck, Dettingen unter Teck und Notzingen. Beteiligung der Gemeinde Beuren als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim unter Teck, Dettingen unter Teck und Notzingen haben am 03.12.2020 beschlossen, den Vorentwurf des Flächennutzungsplans auszulegen und die Beschlüsse der Vorberatung aus den einzelnen Gemeinderäten zu berücksichtigen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung wird nach Prüfung der Unterlagen festgestellt, dass durch die Planung sowohl was die Änderung des Flächennutzungsplans anbelangt, Belange der Gemeinde Beuren nicht tangiert werden.

Der Gemeinderat stellte fest, dass auf Grund der Lage Belange der Gemeinde Beuren nicht berührt werden. Eine Stellungnahme ist nicht notwendig.

Aus dem Gemeinderat vom 18.01.2021

In der ersten Gemeinderatssitzung des neuen Jahres begrüßte Bürgermeister Gluiber den Gemeinderat und die erschienenen Bürgerinnen und Bürger.

Blutspenderehrung
Für die Gabe einer wertvollen Flüssigkeit wurden für mehrfaches Blutspenden folgende Personen geehrt: Gudrun Schneider für 25-Mal spenden; Dieter Bäumler, Dorothea Klement, Volker Streicher für 50-Mal spenden. 

Aufgrund der aktuellen Situation konnten die Blutspender leider nicht persönlich geehrt werden. Bürgermeister Gluiber informierten den Gemeinderat. Die Ehrungsurkunden wurden per Post zugestellt.

Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 07.12.2020 wurde über die dingliche Sicherung von Versorgungsleistungen in einem Flurstück zugestimmt. Der Gemeinderat nahm von der Abrechnung des Projektentwicklungsvetrags für das Areal Tiefenbachstraße/ Rathausstraße sowie die Projektpausierung Kenntnis. Dem Abschluss eines Sanierungsvertrags über Erneuerungsmaßnahmen hat der Gemeinderat zugestimmt.

Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung mit der aktuellen Corona bedingten Lage der Panorama Therme Beuren auseinandergesetzt.

Es wurden mehrere Darlehensaufnahmen für den Kernhaushalt, Wasser- und Abwasserversorgung beschlossen.

Abschließend wurde der Gemeinderat über die Ehrungssitzung am 18.01.2021 informiert.

Überarbeitung der Hochwassergefahrenkarte: Vorstellung der Ergebnisse
Herr Binder vom Büro Winkler&Partner sowie Herr Blankenhorn vom Ingenieurbüro Blankenhorn erläuterten den Sachstand. Seit Erstellung der aktuellen Hochwassergefahrenkarte wurden in Beuren mehrere Maßnahmen im Bereich der Gewässer zur Verbesserung der Abflusssituation und Reduzierung der Hochwassergefährdung umgesetzt bzw. sind in Planung und Vorbereitung für eine Umsetzung in den kommenden 1 – 2 Jahren.

Für den Bereich Beuren ist derzeit noch keine gebietsbezogene Fortschreibung durch das Regierungspräsidium Stuttgart vorgesehen. Zur Aktualisierung und Überrechnung der Hochwassergefahrenkarte wurde daher eine anlassbezogene Fortschreibung auf Betreiben der Gemeinde Beuren erforderlich. Das Ingenieurbüro Winkler&Partner hat die anlassbezogene Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarte auf der Gemarkung Beuren durchgeführt. Das Verfahren und die Berechnung wurden eng mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, dem Landratsamt Esslingen sowie dem Ingenieurbüro Blankenhorn und der Gemeinde Beuren abgestimmt.

Neue Berechnung der Hochwassergefahrenkarte unter Verwendung des bestehenden hydrologischen Modells der BIT Ingenieure, des bestehenden HWGK-Modells von Winkler&Partner, der neuesten Befliegungsdaten sowie Einarbeitung der bereits umgesetzten Maßnahmen und der kurzfristig geplanten Umbauten im Gewässerbereich.

Folgende Umbaumaßnahmen wurden in die Fortschreibung einbezogen (Maßnahmenliste Ingenieurbüro Blankenhorn):

    1:    Aufweitung Verdolung Feldweg (Verlängerung Hohler Weg) - Bau geplant 2021
 1-1:    Profilierung Wirtschaftsweg - Bau erfolgt
 1-2:    Aufdimensionierung Durchlass Erlenbach/Fußweg - Bau erfolgt
 1-3:    Einlaufbauwerk in MW-Kanal - Bau erfolgt
 3-1:    Bypass DN 1400 / DN 1500 und Umbau Einlaufbauwerk - Bau erfolgt
 7-2:    Ableitung Außengebiet Jahnstraße z. Kuchelbach - Bau erfolgt
  15:    Offenlegung Herbstwiesenbach (Panorama Therme) - Bau erfolgt
  19:    Aufdimensionierung Herbstwiesenbach/Umbau Einlauf Wiesensteigle - Bau geplant 2021
  20:    Aufweitung Durchlass Beurener Bach/Linsenhofer Straße 64/66 (RP Stuttgart) - Bau geplant 2021
20a:    Aufweitung Beurener Bach/Linsenhofer Straße 62 - 64 - Bau geplant 2021

Die umgesetzten Maßnahmen führen zu einem deutlichen Rückgang der überfluteten Bereiche. Hohler Weg und Ortsmitte sind bei HQ 100 nicht mehr überflutet; im Bereich der Panorama Therme und des Herbstwiesenbachs sind die Überflutungsflächen deutlich geringer geworden; in vielen Bereichen ist zudem die Ausdehnung der Überflutungsflächen zurückgegangen.

Vor der Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarten und der damit verbundenen Rechtskräftigkeit ist eine Qualitätsüberprüfung durch das Regierungspräsidium erforderlich. Anschließend wird die fortgeschriebene Hochwassergefahrenkarte in zwei Abschnitten veröffentlicht.

  1. Modellgebiet oberstrom Mündung Herbstwiesenbach: Veröffentlichung nach Umsetzung Maßnahmen 1 und 19
  2. Modellgebiet unterstrom Mündung Herbstwiesenbach: Veröffentlichung nach Umsetzung der Maßnahme 20 und 20a

Die Ergebnisse der Fortschreibung der HWGK sowie der gegenwärtig bearbeiteten Starkregenrisikoanalyse werden anschließend hinsichtlich der weiteren zukünftig geplanten Maßnahmen ausgewertet, diese Maßnahmen auf Wirksamkeit und Relevanz überprüft und gegebenenfalls angepasst oder durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt.

Der Gemeinderat nahm von der Hochwassergefahrenkarte Kenntnis.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Geräteraum im Hohler Weg 13 einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Der Gemeinderat stimmte der Errichtung einer Dachgaube auf bestehendem Gebäude in der Hohenneuffenstraße einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 2.046 Euro zu.