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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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ÖffnungszeitenMitarbeiterGemeinderatKindergarten

Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO beantragen

Mit einer Ausnahmebewilligung erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für ein zulassungspflichtiges Handwerk.

Achtung: Damit dürfen Sie keinen Meistertitel führen und im betreffenden Handwerk nicht ausbilden.

Die Bewilligung kann auf technisch und wirtschaftlich abgrenzbare Teiltätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks beschränkt werden.

Voraussetzungen

  • Ausnahmegrund
    für eine unbefristete Ausnahmebewilligung: Ihnen kann das Ablegen der Meisterprüfung ausnahmsweise nicht zugemutet werden. Als Ausnahmegründe kommen infrage:
    • fortgeschrittenes Alter (ab etwa 47 Jahre)
    • Beschränkung auf eine Spezialtätigkeit
    • gesundheitliche und körperliche Behinderungen
    • Vorliegen anderer Prüfungen
    für eine befristete Ausnahmebewilligung:
    • Arbeitslosigkeit infolge Outsourcings
    • Gelegenheit zu einer Betriebsübernahme
    • lange Wartezeiten bei Meisterprüfungen
  • Qualifikationsnachweis
    • meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten in dem betreffenden (Teil-)Handwerk sowie
    • ausreichender kaufmännischer und allgemeinrechtlicher Kenntnisse

Hinweis: Falls kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer formlosen Sachkundeprüfung nachweisen:

      • Der Prüfer oder die Prüferin muss von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt sein.
      • Die Kosten der Prüfung müssen Sie selbst tragen.

Die Meisterprüfung müssen Sie bei einer befristeten Ausnahmebewilligung nachholen. Dafür haben Sie in der Regel höchstens zwei Jahre Zeit. Die Frist richtet sich nach dem Einzelfall und den Umständen. Sie müssen die Anmeldung zu allen Teilen der Meistervorbereitung und die Zulassung zur Meisterprüfung nachweisen.

Hinweis: Berücksichtigt wird Ihre Gesamtsituation. Zeit- oder Geldmangel und berufliche Überbeanspruchung sind kein Ausnahmegrund.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Ausnahmebewilligung schriftlich beantragen. Sie können den Antrag auch per E-Mail stellen. Nutzen Sie dafür das Formular, das Sie im Internet herunterladen können.

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie entweder einen Ausnahmebewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Auf Wunsch hört die Handwerkskammer die zuständige Fachorganisation an.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Nachweis der Sachkunde oder der Qualifikation und/oder
  • Nachweis über die Dauer der Berufsausübung im beantragten Handwerk (Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Arbeitszeugnisse, Referenzen), soweit vorhanden

Kosten

unterschiedlich, je nach Einzelfall

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Sonstiges

Nachdem Sie die Ausnahmebewilligung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Sie können auch als technischer Betriebsleiter oder technische Betriebsleiterin in einem anderen Unternehmen tätig sein.

Zuständigkeit

die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte oder Ihr Wohnort liegt

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

21.09.2023 Baden-Württembergische Handwerkstag e. V.