Lebensmittelkontrolle
Eigenkontrollen der Betriebe
Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, bearbeitet oder verkauft werden, müssen regelmäßig selbst die Qualität und die Sicherheit der verwendeten Rohstoffe und ihrer fertigen Erzeugnisse überprüfen.
Sie müssen auch genaue Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit führen, das heißt, von wem Rohstoffe, Zutaten oder Lebensmittel angekauft und an wen sie weitergegeben wurden.
Dadurch kann im Ernstfall das Problem besser eingegrenzt werden.
Kontrolle der Eigenkontrolle
Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob alle rechtlichen Vorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln eingehalten werden.
Die Überwachung erfolgt durch die Kontrolle der Betriebe und die Entnahme und Untersuchung von Proben.
Wie oft ein Betrieb kontrolliert wird, hängt von der Höhe des Risikos ab. Sie richtet sich nach
- dem Betrieb selbst (Art, Größe, Produktionsumfang),
- den Erzeugnissen (Art, Herkunft, Haltbarkeit),
- der Qualifikation und Anzahl des Personals sowie
- den Hygienestandards.
Betriebe, die bereits gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben oder bei denen Mängel aufgetreten sind, werden häufiger kontrolliert als andere.
Wenn Probleme bekannt werden (z.B. durch Hinweise von Verbrauchern), erfolgt sofort eine Kontrolle.
Auch die Probenahme und -untersuchung erfolgt risikoorientiert und zielgerichtet.
Hinweis: Auf die gleiche Weise kontrolliert die amtliche Lebensmittelüberwachung auch Betriebe, die Kosmetikprodukte, Bedarfsgegenstände oder Tabakerzeugnisse herstellen, einführen bzw. vermarkten.
Vertiefende Informationen
- Lebensmittelüberwachung - Verbraucherportal-BW
Leistungen
- Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden
- Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
- Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
Freigabevermerk
21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg