Das Amt des Bürgermeisters
Der Bürgermeister hat nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eine Doppelfunktion. Er führt den Vorsitz im Gemeinderat und leitet die Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister ist Wahlbeamter und wird von der Bevölkerung in demokratischer Wahl auf die Dauer von 8 Jahren gewählt.
Bürgermeister
Stellvertreter
Die Stellvertreter des Bürgermeisters werden aus der Mitte des Gemeinderats gewählt.
1. Stellvertreter: Gemeinderat Roland Krohmer
2. Stellvertreter: Gemeinderat Bernhard Klaß
3. Stellvertreter: Gemeinderat Dr. Michael Buchmann