Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Beteiligung gemäß §3 Abs.2 BauGB der Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschriften
„Beuren Ortskern“
Der Gemeinderat der Gemeinde Beuren hat in den öffentlichen Sitzungen am 23.01.2023 und 21.10.2024 den Entwurf für die Gestaltungssatzung „Ortskern Beuren“ inkl. eines Solarkatasters gebilligt. Die Öffentlichkeit wird gemäß §3 Abs.2 BauGB am Verfahren beteiligt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Großteil der historischen Ortslage innerhalb der Grenzen der Erstvermessung von 1826. Der Geltungsbereich unterteil sich in den Teilbereich A und in den Teilbereich B und wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt: Im Süden von der Gartenstraße, im Osten von der Schmalen Straße, der Owener Straße, im Norden vom Holderäckerweg, dem Zwetschgenwegle, der Löwenstraße, dem Panoramaweg und der Bachstraße. Der Abgrenzungsplan ist Bestandteil der Satzung.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Entwurfs der Gestaltungssatzung vom 16.02.2023 maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf der Gestaltungssatzung in der Fassung vom 21.10.2024 wird mit der Kartierung und dem Leitfaden des Solarkatasters in der Zeit vom 24.10.2024 bis 29.11.2024 (Veröffentlichungsfrist je einschließlich) gemäß §3 Abs.2 BauGB im Internet veröffentlicht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen können im Internet unter der
Internet-Adresse der Gemeinde Beuren www.beuren.de/rathaus-service/planungen/laufende-verfahren/gestaltungssatzung-ortskern-beuren von jedermann eingesehen werden.
Die Planunterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung der Unterlagen im Internet werden die Planunterlagen als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus in Beuren, Linsenhofer Straße 2 während der Veröffentlichungsfrist und folgender Zeiten für jedermann öffentlich ausgelegt:
Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Bestandteil der im Internet veröffentlichten und im Rathaus ausgelegten Unterlagen sind der
Textteil und zeichnerische Teil zur Gestaltungssatzung „Ortskern Beuren“, sowie die Kartierung und der Leitfaden des Solarkatasters.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Satzungsentwurf abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an Beuren@beuren.de, übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Beuren abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Gestaltungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Beuren, 24.10.2024
gez.
Gluiber
Bürgermeister