Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wohnmobil-Stellplatz - 1. Änderung“ (Genussmarkt) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Beuren hat am 27.01.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Wohnmobil-Stellplatz“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB zu ändern (Bezeichnung „Wohnmobil-Stellplatz - 1. Änderung“).
Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO geändert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Wohnmobil-Stellplatz - 1. Änderung“ in der Fassung vom 17.12.2024 wurde gebilligt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB abgesehen.
Das Plangebiet liegt südwestlich der Ortslage von Beuren zwischen Panoramatherme, Wohnmobil-Stellplatz und Friedhof und wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch den Parkplatz der Panoramatherme und durch den Fußweg zwischen dem Parkplatz und dem Brückleswiesenweg,
- Im Osten durch die Straße Am Thermalbad,
- Im Süden durch den Parkplatz am Friedhof,
- im Westen durch die Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz.
Für den Planbereich ist der Lageplan des Planentwurfes in der Fassung vom 17.12.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung:
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Gebäudes (Genussmarkt) zur Vermarktung regionaler Produkte und die Bereitstellung von Informationen über die touristische Infrastruktur geschaffen werden. Durch die Stärkung der Vermarktung regionaler Produkte soll eine weitere Maßnahme im Sinne des Kurortentwicklungsplanes und damit der Tourismusförderung umgesetzt und die örtliche Landschaftspflege gefördert werden.
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet durch Veröffentlichung im Internet gemäß §3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom 03.03.2025 bis 04.04.2025 (Veröffentlichungsfrist, je einschließlich) statt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Beuren unter der Internet-Adresse www.beuren.de/rathaus-service/planungen/laufende-verfahren eingesehen werden.
Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen im Rathaus in Beuren, Linsenhofer Straße 2 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag: 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen als elektronische Erklärung per E-Mail an die Adresse beuren(@)beuren.de, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Beuren, 27.02.2025
gez. Gluiber
Bürgermeister
Begründung zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften (PDF-Dokument, 3,58 MB)
Bebauungsplan "Wohnmobil-Stellplatz - 1.Änderung" (PDF-Dokument, 2,70 MB)