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Archiv 2022

Artikel vom 31.01.2023

Aus dem Gemeinderat - Landwirtschaftlicher Termin – vom 22.11.2022

Bürgermeister Gluiber eröffnete die Gemeinderatssitzung und begrüßte die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Vertreter der Verwaltung und des Bauhofes, sowie die Teilnehmenden aus der Landwirtschaft. Tobias Krieg, stellvertretender Leiter des Bauhofs berichtete zu Beginn der Sitzung aus dem Arbeitsprogramm des Bauhof Grünzugs. Im Winterhalbjahr 2022/2023 steht vor allem die Gehölzpflege im Vordergrund. Es wurden vom Land Baden-Württemberg Zuschüsse über die Landschaftspflegerichtlinie für die Landschaftspflege in Höhe von 30.000 € bewilligt. Diese werden hauptsächlich für die Pflege der Feldgehölze und Biotope verwendet. Das Ausbessern der Feldwege erfolgt im Frühling.

Vertreter der Landwirtschaft berichteten über verschiedene Themen. Ziel des landwirtschaftlichen Termins ist es, dass Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Verwaltung, die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs und die Teilnehmende aus der Landwirtschaft ins Gespräch kommen und Probleme oder Fragestellungen gemeinsam geklärt werden können.

Zustand der Wege
Ein Teilnehmer berichtete, dass die Schotterwege größtenteils in einem guten bis sehr guten Zustand sind. Kritisch seien an vereinzelten Stellen jedoch die Betonwege und asphaltierten Wege. Insbesondere der Bereich hinter dem Thermalbad sei an einigen Stellen stark beschädigt. Bürgermeister Gluiber sicherte zu, dass die Schäden behoben werden. Des Weiteren kam die Anregung eines Teilnehmers den Feldweg zwischen dem Dinkelweg und dem Lettenwäldle instand zu setzen. Durch den starken Höhenversatz ist der Weg durch Regenfälle stark ausgeschwemmt. Herr Krieg berichtete, dass er den Weg im Frühling 2023 richten möchte und er für diese Maßnahme Mittel im Zuge der Haushaltsplanungen angemeldet hat. Er bestätigte den Zustand, dass der Weg zum jetzigen Zeitpunkt tiefer liegt als die umliegenden Äcker und Wiesen und es dadurch zu einer schlechten Befahrbarkeit kommt.

Herr Gluiber berichtete, dass im kommenden Jahr der Weg oberhalb des Weinbergwegs gerichtet wird. Hier ist durch die inoffizielle Nutzung des Feldweges zu Schäden aufgrund der Baumaßnahme in der Owener Straße gekommen. Außerdem muss aus Gründen des Hochwasserschutzes der ehemals vorhandene Graben bergseitig in Form einer flachen Mulde wiederhergestellt werden.

Verkehr
Das Promillewegle ins Tiefenbachtal ist samstags und sonntags eigentlich für den Verkehr gesperrt. Trotzdem berichtet ein Teilnehmer, dass am Wochenende viel Verkehr diesen Weg nutzt. Hier sollte am Wochenende stärker kontrolliert werden. Bürgermeister Gluiber entgegnete, dass die Gemeinde hier keine Kontrollen durchführen darf, da der fließende Verkehr in die Zuständigkeit der Polizei fällt. Man wolle die Problematik aber aufgreifen.

Pflege
Gemeinderat Krohmer erkundigte sich, wie hoch der Pflegeaufwand der Pappeln an der Pfingstweide sei. Herr Krieg erläuterte, dass er die Pappeln schon etwas zurückgeschnitten habe, er jedoch im Frühling nochmals tätig werden möchte. Die Pappeln erschweren das Befahren des Weges an der Pfingstweide.

Aus der Mitte des Gemeinderates kommt die Anregung die Mistelproblematik nochmals stärker zu thematisieren. Diese sollte nochmals ins Gedächtnis der Bewirtschafter gerufen werden, um eine starke Ausbreitung der Mistel zu verhindern.

Hundeproblematik
Die Landwirte berichteten alle von großen Problemen mit freilaufenden Hunden. Dies sei für die Landwirtschaft und für eine Vernünftige Bewirtschaftung der Flächen eine große Herausforderung und zunehmende Belastung. Die Hundehalter halten sich nicht an die Regelungen und lassen die Hunde frei über Feld und Flur laufen. Landwirte berichten über große Wurfspielzeuge aus Gummi und Kunststoff, welche meterweit ins Feld geschmissen werden. Darüber hinaus sind insbesondere die Hinterlassenschaften im Grünland extrem gefährlich. Der Kot der Hunde enthält häufig Parasiten wie den Hundebandwurm, die durch das Mähwerk breitflächig verteilt werden und dann im Futtertrog der Tiere landen. Dies hat u.a. zur Folge, dass Kühe erkranken, häufiger Fehl- und Totgeburten erleiden oder die betreffenden Kühe teilweise bis zu einem dreiviertel Jahr keine Milch mehr geben.

Herr Gluiber berichtete, dass im Laufe dieses Jahres speziell für Beuren ein Hundeflyer ausgearbeitet wurde, welcher den Hundebesitzern zugeschickt wurde. Er schlägt vor im kommenden Jahr einen Hundespaziergang anzubieten. Hier sollen die Hundehalter und die Landwirte ins Gespräch kommen, um die Probleme miteinander zu besprechen. So könne das Wissen gezielter an die Hundehalter vermittelt werden. Aus der Mitte des Gemeinderates kam Zustimmung zu diesem Vorschlag. Dies sei ein neuer Weg, welcher ausprobiert werden sollte.

Der kürzlich angeordnete Leinenzwang zwischen der Panorama Therme und Balzholz wurde von den Vertretern der Landwirtschaft sehr begrüßt. Es kam der Vorschlag den Leinenzwang über die gesamte Gemarkung auszudehnen.

Diebstähle während der Obsternte
Gemeinderat Merkle erkundigte sich bei den Vertretern der Landwirtschaft, wie sich der Diebstahl der Ernte in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Hier wurde berichtet, dass nach wie vor sehr viel Obst gestohlen wird und das Ärgernis groß ist. Ein Teilnehmer berichtete von seinen 20 unrechtmäßig abgeernteten Bäumen. Die darauf befindlichen Äpfel wurden ihm gestohlen.

Gemeinschaftsschuppen
Ein Teilnehmer erkundigte sich, ob in nächster Zeit die Errichtung einer Gemeinschaftsschuppenanlage geplant ist. Herr Gluiber entgegnete, dass die Gemeinde derzeit keine Gemeinschaftsschuppenanlage plant. Es ist jedoch möglich, die Errichtung einer Gemeinschaftsschuppenanlage zu verfolgen. Hierfür sollten sich einige Interessenten zusammenschließen und die Idee gemeinsam planen. Eine Privilegierung zur Errichtung eines Schuppens im Außenbereich muss jedoch als zwingende Voraussetzung vorhanden sein. Sobald die Interessensgemeinschaft eine konkrete Planung zur Umsetzung der Gemeinschaftsschuppenanlage vorlegt, kann dies mit der Verwaltung abgestimmt werden.

Notstromaggregate/Stromausfälle
Bürgermeister Gluiber wies auf die derzeitige Lage der Energieversorgung hin. Er empfahl den Teilnehmern sich rechtzeitig mit der Situation auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere das Melken von Tieren kann ohne Strom sehr schwierig werden. Auch in landwirtschaftlichen Fachzeitschriften wird das Thema eines drohenden Stromausfalls regelmäßig thematisiert. Bürgermeister Gluiber möchte damit keine Beunruhigung schüren, sondern auf den Ernst der Lage hinweisen.

Verschiedenes
Ein Teilnehmer beanstandete die viel zu hohe Geschwindigkeit der Autofahrer in der Ortsmitte. Es wird viel zu schnell gefahren und die Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer und Fußgänger sei hoch. Er regt an, dass die Verwaltung hier unbedingt tätig werden müsse. Herr Gluiber berichtete, dass die Verwaltung seit vielen Monaten mit dem Landratsamt und der Polizei in Gesprächen sei. Die Gemeinde Beuren ist nicht befugt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Hier müsse man sich auf die Kontrollen des fließenden Verkehrs durch das Landratsamt verlassen. Die Verwaltung wird weiterhin anregen, die Ortsmitte stärker zu kontrollieren.

Darüber hinaus wurde der immer häufiger auftretende Müll am Raufwäldle beanstandet.

Eine Rückfrage kam zur kürzlich gepflanzten Hecke auf den gemeindeeigenen Flächen an der Schuppenanlage. Herr Gluiber berichtete, dass die Hecke eine Ausgleichspflanzung für das Baugebiet Hagnach/ Brühl sei.

Abschließend wurde die Frage nach dem aktuellen Stand des freiwilligen Nutzungstausches in den Gewannen „Einshalde“, „Weingärten“ und „Neue Äcker“ gestellt. Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass am Montag, den 28.11.2022 ein Abstimmungstermin mit Herrn Rieso und Herrn Schliesser stattfinden soll. Sie begleiten in Beuren den Prozess und werden die Verwaltung über den aktuellen Stand informieren.

Aus dem Gemeinderat vom 21.11.2022

Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber gab die in nichtöffentlicher Sitzung vom 08.11.2022 gefassten Beschlüsse bekannt. Der Gemeinderat hat über den Kindergartenvertrag mit der evangelischen Kirche sowie die notwendigen Kreditaufnahmen für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beraten und beschlossen.

Umsatzsteuer § 2b UstG - Anpassung der örtlichen Satzungen
Im Zuge dergesetzlichen Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und insbesondere der Vorschrift des § 2b UStG hat die Verwaltung geprüft, inwieweit den Satzungen Leistungen zugrunde liegen, bei denen ein möglicher Wettbewerb zu Dritten und somit eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt. Ziel der Aufnahme eines „Steuer-Disclaimers“ in die örtlichen Satzungen ist es, auf diesem Wege umsatzsteuerrechtliche Risiken im Kontext dieser Neuregelung abzufangen. Bürgermeister Gluiber berichtete, dass der Gemeindetag Baden-Württemberg ein Satzungsmuster für die Umstellung in Form einer so genannten Artikelsatzung erarbeitete, um den Aufwand für die Änderung der Satzungen gering zu halten. Bei der Gemeinde Beuren sind die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung, die Friedhofssatzung und die Verwaltungsgebührensatzung anzupassen. Des Weiteren wird die Verwaltung im Hinblick auf die Erweiterung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand durch Anwendung des § 2b UStG, welcher ab dem 01.01.2023 greift, ein Tax Compliance Management System (TCMS), ein sogenanntes internes Kontrollsystem einführen. Der Gemeinderat nahm die Einführung des Tax Compliance Management System (TCMS) zur Kenntnis und beschloss die Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UstG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung).

Bausachen
Der Gemeinderat befasste sich mit der geplanten Errichtung eines Wohnhausneubaus in Modulbauweise in der Balzholzer Str. 10. Aufgrund der Größe des geplanten Gebäudes kam es im Gremium zur Beratung über die Errichtung des ersten Tiny Houses in Beuren. Das Gebäude wurde mit einer Wohnfläche von insgesamt 61,11 m² geplant. Für den Bereich Wohnen/Essen wurden 47,09 m², für das Bad 4,79 m² und für den Schlafbereich 9,23 m² geschaffen. Es hat eine Länge von 11,00 m, eine Breite von 8,00 m und eine Höhe von 3,40 m. An der Westfassade des Gebäudes soll eine Terrasse mit 21,3 m² realisiert werden. Tiny Houses sind bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung (LBO), da sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden (vgl. § 2 Abs. 1 LBO). Sie unterliegen damit der Landesbauordnung. Als bauliche Anlagen bedürfen sie in verfahrensmäßiger Hinsicht nach § 49 LBO einer Baugenehmigung, oder zumindest einer Kenntnisgabe an die Baurechtsbehörde, da sie als Gebäude mit Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte nicht verfahrensfrei gestellt sind. Der Gemeinderat begrüßte die neue und kompakte Bauweise sehr. Im Zuge der innerörtlichen Nachverdichtung sei das ein Schritt in die richtige Richtung. Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung zur Kenntnis und erteilte das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses in Modulbauweise, Balzholzer Straße 10, 72660 Beuren Flst-Nr. 279/2.

Wohnmobilstellplatz Beuren: Stellplatzordnung
Für den Betrieb des neuen Wohnmobilstellplatzes bedarf es einiger grundlegender Regelungen zur geordneten Nutzung. Bei den einzelnen Punkten handelt es sich um übliche Regelungen, wie sie auf anderen Stellplätzen ebenfalls zu finden sind. Als Vorbild für die Regelungen dienten im vorliegenden Fall der bisherige Stellplatz in Beuren, der Stellplatz in Dagebüll sowie jener in Erfurt. Die beiden Vergleichsplätze sind ebenfalls neu angelegt, z. T. mit dem System der Fa. Pramux ausgestattet und beim Stellplatzführer Top-Platz gelistet. Angepasst wurde die Stellplatzordnung auf die Besonderheiten vor Ort. Diese umfassen insbesondere die teilweise im Bebauungsplan festgesetzten Ruheregelungen vor und auf dem Gelände, die Nutzungsvorgaben zur Ver- und Entsorgung von Frischwasser, Schmutzwasser und Müll, den Umgang mit Hunden und das Verhalten der Gäste, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen, die die Therme besuchen wollen.

Eine besondere Regelung in der Stellplatz-Ordnung ist für Kinder unter 6 Jahren und Jugendliche unter 16 Jahren notwendig. Die Panorama Therme ist als Duschmöglichkeit für Wohnmobil-Reisende vorgesehen. Der Zutritt für Kinder unter 6 Jahren ist in der Panorama Therme aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, der für Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener. Abweichungen von diesen Regelungen können durch das Thermenpersonal nicht kontrolliert werden. Die Stellplatzordnung wird künftig auf einem Bildschirm abrufbar sein. Bis dieser geliefert wird, wird im Eingangsbereich des Wohnmobilstellplatzes eine Informationstafel aufgestellt. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Stellplatzordnung zu.

Verschiedenes
Ausbau Owener Straße

Bürgermeister Gluiber berichtete, dass aktuell die Verkabelungsarbeiten im Zuge der Ausbaumaßnahme Owener Straße durchgeführt werden. Die Breitbandleerrohre für den Glasfaserausbau werden in Vorleistung der Gemeinde Beuren in die Owener Straße gelegt. Anschließend wird die Firma Liberty Networks die Leerrohre im Zuge des Breitbandausbaus übernehmen wollen. Möglicherweise wird hier eine Eilentscheidung des Bürgermeisters notwendig.

Adventsbeleuchtung
Die Adventsbeleuchtung in der Ortsmitte, vor allem die Lampen in der Ortsmitte brennen weiterhin. Bürgermeister Gluiber verwies hier auf die geringe Wattleistung der LED-Birnen.

Kleiderkammer in Balzholz
Gemeinderätin Knapp berichtete, dass die Kleiderkammer stark von auswärtigen Flüchtlingen und Bedürftigen genutzt wird. Es wäre schön, wenn sich mehr Ehrenamtliche zur Unterstützung der Kleiderkammer finden würden. Darüber hinaus werden Dolmetscher für Arztbesuche benötigt.

Aus dem Gemeinderat vom 08.11.2022

Bekanntgaben

Bürgermeister Gluiber berichtet über die letzte nichtöffentliche Sitzung und teilt mit, dass verschiedene Energieeinsparmaßnahmen für die Panorama Therme sowie eine Preiserhöhung zum 15.12.2022 beschlossen wurde.

Umgestaltung des Zugangsbereichs des Bürgerhauses

Der Gemeinderat beschließt den Bau einer Rampe am Bürgerhaus, um den Zugang barrierearm zu gestalten. Ferner werden die Pflastersteine sowie die Ausführung des Geländers beschlossen. Neben der Rampe wird es zusätzlich auch einen Treppenzugang geben.

Neue Polizeiverordnung

Der Gemeinderat beschließt eine neue Polizeiverordnung, die sich an der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg orientiert. Diese enthält verschiedene redaktionelle Anpassungen sowie neue rechtliche Gegebenheiten. Beim Leinenzwang für Hunde wurde lediglich das Gebiet zwischen Beuren und Balzholz klargestellt. Die Satzung wird nach der Genehmigung durch das Landratsamt Esslingen im Mitteilungsblatt veröffentlicht und gilt am Tag darauf als rechtskräftig.

Erweiterung des Sanierungsgebietes „Ortskern III“

Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme der Grundstücke am Kindergarten Kelterplatz sowie einen Teil der Kelterstraße in das Sanierungsgebiet. Damit können für die Erweiterung des Kindergartens Kelterplatz über die Ortskernsanierung weitere Finanzierungsmittel beantragt werden.

LEADER Mittlere Alb e.V.

Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der Gemeinde Beuren an der Finanzierung der Geschäftsstelle des Vereins LEADER Mittlere Alb e.V. Im Rahmen der Mitgliedschaft können EU-Fördergelder für verschiedene Förderprojekte zur Stärkung und Weiterentwicklung ländlicher Räume gewonnen werden.

Antrag auf Errichtung/Änderung einer Stützmauer am Grundstück Zeiläckerweg 41

Der Gemeinderat lehnt eine Errichtung / Änderung der Stützmaueranlage ab und versagt das gmeindliche Einvernehmen.

Festlegung der Rahmendaten für die Haushaltsplanung 2023

Nach Erläuterung und Beratung hinsichtlich der Rahmendaten für die Haushaltsplanung 2023 wird deutlich, dass die Gemeinde, aufgrund der anhaltend schwierigen Finanzlage, sämtliche mögliche Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen muss, um auch weiterhin erfolgreich Zuschüsse von Bund und Land beantragen zu können. Insbesondere bei Mitteln aus dem Ausgleichstock wird vom Fördergeber hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt. Aufgrund der schwierigen Finanzlage im Zuge der Corona-Krise, die nahtlos in die aktuelle Kriegs- und Energiekriese übergangen ist, wird es 2023 erforderlich sein, die Steuern und Gebühren anzupassen. So wurde eine Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer sowie die Erhöhung der Hundesteuer beschlossen. Die Steuer werden in der Haushaltssatzung 2023 bzw. in einer Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung in den nächsten Sitzungen zur Umsetzung kommen.

Vorberatung der Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbandes Wirtschaftsraum Nürtingen

Für die Verbandsversammlung am 24.11.2022 wird Bürgermeister Gluiber als Stimmführer bestimmt.

Verschiedenes

Bürgermeister Gluiber berichtet über die erfolgreiche LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung Auf Loiren. In einem Test wurden hier lediglich die Leuchtmittel getauscht ohne aufwendige Umrüstung der Leuchtkörper. Weitere Umrüstungen sollen folgen.

Der Gemeinderat erkundigt sich nach dem Stand in Sache Notstromaggregatbeschaffung und weist daraufhin, dass eine Beschaffung dringend angegangen werden sollte. Bürgermeister Gluiber berichtet, dass derzeit verschiedene Alternativen geprüft werden. Eine Alternative stellt die Beschaffung eines Schlepperaggregats dar, hinsichtlich der aktuell weiteren Prüfungen, Erkundungen bei Gemeinden stattfinden, die über ein solches bereits verfügen.

Aus dem Gemeinderat vom 17.10.2022

Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Gluiber berichtet über die letzte nichtöffentliche Sitzung und teilt mit, dass keine Beschlüsse gefasst wurden.

Betriebsplan Wald 2023
Frau Forstamtsleiterin Samuleit und Herr Revierförster Schuster stellen anhand des Nutzungs- und Betriebsplans die im Forstjahr 2023 geplanten Maßnahmen vor. Auch im jetzt anstehenden Winter soll eine Versteigerung stattfinden. Hinsichtlich der teils hysterischen Nachfrage betont Frau Samuleit, dass sich das Forstamt nicht an der allgemeinen Hysterie beteiligen könne und möchte. Frau Samuleit betont jedoch, dass Holz ein nachwachsender Rohstoff ist und es auch die nächsten Jahre eine Holzernte und ein Holzverkauf geben wird. Dies ist nachhaltiger, als nun einen erheblichen Mehreinschlag verbunden mit einem Verkauf von gutem Industrieholz nur als Brennholz vorzunehmen. Gerade auch im Hinblick auf den Klimaschutz sollte dies berücksichtigt werden. An dieser Stelle verweist das Forstamt auf weitere wichtige Hinweise zum Thema Brennholz, die unter folgendem Link eingesehen werden können: www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E975541777/70981/Brennholz-Einmaleins.pdf

Der Gemeinderat folgt dieser Linie und beschließt einstimmig den Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023.

Wohnmobilstellplatz Beuren – Sanitäre Anlagen
Der Bau des Sanitärgebäudes wurde u.a. aus Kostengründen zurückgestellt. Bis dahin soll ein Sanitär-Container aufgestellt werden. Bürgermeister Gluiber und Kämmerer Walter stellen verschiedene Container Varianten für den Wohnmobilstellplatz vor. Nach Aussprache und Diskussion beschließt der Gemeinderat die Anschaffung eines WC-Containers. Darüber hinaus wird betont, dass das ursprünglich geplante Sanitärgebäude zu teuer ist und weiter an einer günstigeren dauerhaften Lösung gearbeitet werden soll. Hierzu sollen die nächsten Jahre genutzt werden um auch mit verschiedenen Container-Anbietern eine gute und günstigere Lösung auszuarbeiten.

Rampe am Bürgerhaus und Umgang mit Grünflächen
Bürgermeister Gluiber stellt die geplante Rampe am Bürgerhaus vor. Diese soll einen barrierefreien / -armen Zugang ermöglichen. In der anschließenden Aussprache / Diskussion stellt sich heraus, dass vor einem Beschluss noch weitere Fragen geklärt werden sollten. Dies sind insbesondere Fragen zur Steigung der Rampe und zum Belag, zu möglichen Fahrradabstellplätzen sowie zu vorgesehenen Strauch- / Baumpflanzungen. Ein Beschluss ergeht zunächst nicht und das Thema wird erneut in einer der folgenden Sitzungen behandelt.

Aufstockungsantrag Sanierung Beuren “Ortskern III”
Bürgermeister Gluiber teilt mit, dass ein Aufstockungsantrag gestellt werden muss, um weitere bauliche Sanierungen zu ermöglichen und weitere Fördermittel zu erhalten. Auch die geplante Baumaßnahme am Kindergarten Kelterplatz kann in die Förderung mit aufgenommen werden. Einstimmig wird der Aufstockungsantrag mit der Ergänzung, die Kindergartenerweiterung soweit als möglich zu berücksichtigen, beschlossen.

Neufassung der Betriebssatzungen für die Eigenbetriebe Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Panorama Therme Beuren
Kämmerer Walter teilt mit, dass sich die haushaltsrechtlichen Vorschriften für die Eigenbetriebe im Zuge des neuen Eigenbetriebsrechts ändern und daher auch die Betriebssatzung angepasst werden muss. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, das Stammkapital bei der Wasserversorgung auf 25.000 € zu reduzieren und das Stammkapital beim Eigenbetrieb Panorama Therme auf 5.000.000 zu erhöhen. Der Gemeinderat beschließt die vorgestellten Änderungen der Betriebssatzungen und des Stammkapitals.

Rückführung des Trägerdarlehens an den Kernhaushalt
Nach Vorstellung des Sachverhalts durch Kämmerer Walter beschließt der Gemeinderat, das vom Kernhaushalt an den Eigenbetrieb Abwasser vergebene Trägerdarlehen in Höhe von rund 3,3 Mio. € an den Kernhaushalt zurückzuführen. Die Mittel sollen zur finanziellen Stärkung der Therme verwendet werden.

Kalkulation und Festsetzung der Abwassergebühren 2022 und 2023
Die Abwassergebühren wurden neu kalkuliert. Demnach ergeben sich für die Jahre 2022 und 2023 folgende Gebühren

Schmutzwassergebühr                                                                                                                                         1,53 €/m³
Niederschlagswassergebühr                                                                                                                              0,90 €/m²

die der Gemeinderat nach kurzer Aussprache beschließt.

Haushaltszwischenbericht 2022
Kämmerer Walter berichtet wie folgt: Die Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 war erneut stark geprägt von der Coronapandemie mit all den damit verbundenen Unsicherheiten. Nur durch große Anstrengungen, Streichungen sowie Verschiebungen vieler zunächst geplanter Maßnahmen konnte ein positiver Liquiditätssaldo des Finanzhaushaltes eingeplant werden.

Der Verlauf des Jahres 2022 ist ähnlich schwierig wie die Planung. Nach den schwierigen Corona-Jahren ist leider noch kein Ende der Krise in Sicht. Die Corona Krise wurde übergangslos vom Ukrainekrieg und der Energiekrise abgelöst. Es wird immer schwieriger eine verlässliche Planung aufzustellen. Planbar ist nur noch, dass nichts mehr planbar ist. Immerhin, und das ist positiv, ist der Kernhaushalt bei weitem nicht so stark von den Mehrkosten betroffen wie die Therme als sehr energieintensiver Betrieb.

Er geht insbesondere auf folgende Positionen im Einzelnen ein: Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist erfreulicherweise mit voraussichtlichen Mehreinnahmen von rund 100.000 TS€ im Vergleich zur Planung zu rechnen. Mit voraussichtlich rund 2,6 Mio. € bleiben diese Einnahmen stabil.

Eine ähnliche Situation ergibt sich bei der Gewerbesteuer. Vorausgesetzt, es kommt jetzt im Herbst nicht noch zu einem großen Einbruch kann nach aktuellem Stand der Planansatz von 330.000 € sogar übertroffen werden. Damit ist die Gemeinde noch nicht von einem Einbruch bei der Gewerbesteuer betroffen. Vorteilhaft wirkt sich hier aus, dass keine Abhängigkeit von einem oder wenigen großen Betrieben besteht, sondern die Unternehmensstruktur kleinteilig und sehr verschieden ist. Festzuhalten bleibt allerdings auch, dass sich die Gewerbesteuer seit Jahren auf sehr niedrigem Niveau einpendelt und mangels entsprechender Betriebe und Gewerbeflächen sich hier die nächsten Jahre sicher nichts ändern wird.

Der Haushalt 2022 wird neben den erfreulichen Mehreinnahmen weiter finanziell entlastet durch einige ursprünglich geplante Maßnahmen, die 2022 nicht planmäßig umgesetzt werden können sondern sich in das Jahr 2023 verschieben. Die Gründe hierfür sind verschieden. Teilweise aufgrund Material- / Personalengpässe der Firmen, teilweise aufgrund sehr schwieriger und langwieriger Abstimmungen mit dem Landratsamt und auch wegen der aktuellen Finanzlage.

Diese Minderausgaben entlasten zwar den Haushalt im laufenden Jahr. Allerdings führt dies natürlich zu einer Doppelbelastung im nächsten Haushaltsjahr. Hier müssen neben den neuen Projekten dann auch die „alten“ Maßnahmen finanziert werden. Unterm Strich ist nichts gespart, im Gegenteil. Durch weitere Preissteigerungen wird der Haushalt zukünftiger Jahre zusätzlich belastet.

Auf die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 € kann Stand heute verzichtet werden. Die vielen anstehenden Großprojekte in den kommenden Jahren werden jedoch weitere Kreditaufnahmen notwendig machen und es wird schwer sein, hier einen Rückgang der Verschuldung zu erreichen.

In den nächsten Jahren wird es daher weiterhin wichtig sein, den gesamten Haushalt auf weitere Einnahmepotenziale zu prüfen und diese auch auszuschöpfen. Das wird auch eine klare Priorisierung der Aufgaben mit sich bringen müssen. Es werden nicht alle gewünschten Maßnahmen möglich sein. Gleichzeitig soll wie in den Vorjahren auch, intensiv nach Fördermöglichkeiten gesucht und entsprechende Anträge gestellt werden.

Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber teilt mit, dass der Bezug des Amtsblattes teurer wird.

Zudem berichtet er über das aktuelle Positionspapier des Gemeindetages Baden- Württemberg in dem der Verband darauf hinweist, dass für die Kommunen die Belastungsgrenze überschritten ist und es kein „Weiter so“ geben darf. Das Positionspapier ist veröffentlicht unter: www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Positionspapier_Leistungsf%C3%A4higkeit_final_0.pdf

Aus dem Gemeinderat vom 04.10.2022

Bekanntgaben

Bürgermeister Gluiber gab die in nichtöffentlicher Sitzung vom 19.09.2022 gefassten Beschlüsse bekannt. Der Gemeinderat hat über einen Stundungsantrag und über Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen.

Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb: Mitaufnahme der restlichen Fläche im Tiefenbachtal/Eisenwinkel

Die Gemeinde Beuren liegt zum Großteil im Biosphärengebiet Schwäbische Alb, jedoch nicht mit der ganzen Gemarkung. So sind Flächen um den Sonnenhof bis in den Eisenwinkel bisher nicht vom Gebiet umfasst. Wie man der Presse entnehmen konnte, soll nun in einem Verfahren zunächst das Interesse der Mitgliedskommunen für eine Gebietserweiterung abgefragt werden. Die Biosphärengebietsverwaltung hält es für sinnvoll, dass die Mitgliedskommunen jeweils mit der gesamten Gemarkungsfläche im Biosphärengebiet liegen. Mit der Interessensbekundung wird ein Prozess angestoßen, der auf mehrere Jahre festgelegt ist. Die noch nicht im Gebiet liegenden Flächen könnten in die Entwicklungszone aufgenommen werden. Für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen gibt es dort keine Auflagen, einzig das Spritzen von Pestiziden in Privatgärten ist verboten. Mit der Aufnahme in die Entwicklungszone bestünden weitere Chancen auf Fördermittel, allgemein für die Gemeinde aber auch speziell für die dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde Beuren am Interessensbekundungsverfahren zur Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb teilnimmt und die Einbeziehung der noch nicht im Gebiet liegenden Flächen um den Sonnenhof/ Eisenwinkel anstrebt.

Wohnmobilstellplatz Beuren: Sanitäranlagen

Die Umsetzung und bauliche Realisierung des Wohnmobilstellplatzes ist in den letzten Monaten vorangeschritten und steht nunmehr kurz vor der Fertigstellung. In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass es sinnvoll wäre, wenigstens interimsweise, auf dem Wohnmobilstellplatz, bis das Eingangs- und Sanitärgebäude errichtet werden kann, einen WC-Container aufzustellen. Es sei wichtig, dass für das geplante Soft-Opening im November zumindest provisorisch sanitäre Einrichtungen installiert werden. Hierfür ist eine kleine Containerlösung gut geeignet, da die Bedarfe abgedeckt sind und eine überschaubare Investition getätigt werden muss. Bürgermeister Gluiber schlug dem Gremium vor, zwei Damen WCs, zwei Herren WCs mit jeweils zwei Waschbecken und einem Behinderten WC installieren zu lassen. Darüber hinaus sollte seiner Auffassung nach an den Container eine Holzverkleidung angebracht werden, um ein einheitliches Bild und etwas mehr Wohlfühlatmosphäre zu schaffen. Sinnvoll wäre, dass der Container optisch ansprechend ist. Sollte das Eingangsgebäude dann später realisiert werden, kann der Container wieder veräußert werden. Grund für diese Überlegungen sind insbesondere Camper-Fahrzeuge, die keine Toiletten an Bord haben und dadurch die Wohnmobilisten sonst zu Nachtzeiten in Schwierigkeiten kommen könnten.

Aus der Mitte des Gemeinderates kam der Hinweis, dass die Lieferzeiten bei den Herstellern unbedingt beachtet werden müssen. Ein Hersteller gab in einem ersten Angebot eine Lieferzeit von 24 Wochen an. Bei der Einholung der Angebote soll von der Verwaltung darauf geachtet werden, dass nicht unbedingt das billigste Modell zu wählen ist. Hier sollte auf Qualität gesetzt werden, da das Provisorium wahrscheinlich länger genutzt wird. Der Verwaltung wurde beauftragt die Möglichkeit des Leasings für den WC-Container zu prüfen. Einige Gemeinderäte sprachen sich des Weiteren dafür aus, die Anschaffung von Duschen ebenfalls als Containerlösung zu prüfen. So würde der Wohnmobilstellplatz die Bedarfe der Gäste gut abdecken. Hierfür soll die Verwaltung ebenfalls Angebote einholten. Unter Umständen gibt es hier auch eine Kombi-Lösung, welche preislich attraktiv ist.

Für große Verwunderung sorgte der Preis für die geplante Containerlösung. Das bislang von Architekten geplante und vom Gemeinderat und der Verwaltung angestrebte Sanitär- und Empfangsgebäude belief sich auf eine Summe von 700.000 €. Ein Container mit einer hochwertigen Gestaltung im Inneren und einer Holzfassade beläuft sich auf ca. 50.000€ Anschaffungskosten. Das bislang angebotene fest installierte Sanitärgebäude trifft, aufgrund der großen preislichen Differenz im direkten Vergleich mit der Interimslösung, auf Unverständnis des Gremiums.

Nach einer Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, dass die Verwaltung beauftragt wird, zwei Damen WCs, ein Herren WC und ein Pissoir mit jeweils 2 Waschbecken anzufragen. Darüber hinaus soll ein Behinderten-WC mit Wickelauflage angefragt werden. Als zusätzliche Option sollen Angebote für zwei separat begehbare Duschen eingeholt werden. Die Möglichkeit des Leasings für die notwendigen Container soll geprüft werden.

Bausachen

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Bauvorhaben „Anbau einer Garage und Vordach am bestehenden Wohnhaus in der Neufferackerstr. 14, Flst. 906/3“ zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Der für das Bauvorhaben notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes stimmte der Gemeinderat zu.

Der Gemeinderat nahm vom geplanten Vorhaben „Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wegen Höhe der Stützmauer an der Grundstücksgrenze auf Flurstück 1235/2, Amselweg 13“ Kenntnis und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Den für das Vorhaben notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde einstimmig zugestimmt.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Bauvorhaben „Antrag auf Umnutzung der bestehenden Gastronomie in zwei Ferienwohnungen, Friedensweg 1 Flst. 214/5“ in Beuren zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Verschiedenes

Ortsrundgang Balzholz

Bürgermeister Gluiber berichtete vom Ortsrundgang in Balzholz, welcher am 26.09.2022 stattgefunden hatte. Es wurden vor allem Verkehrsthemen vorgebracht, welche die Bürgerinnen und Bürger aktuell beschäftigen.

Zum Thema Verkehr wurden folgende Themen angesprochen:

  • Mobile Blitzer in Balzholz
  • Geschwindigkeitsschilder auf Augenhöhe
  • Zebrastreifen am Rathaus
  • Geschwindigkeit von 30 km/h in der Oberweilerstraße
  • Stromkasten vor Gebäude Oberweilerstraße 3 könnte farbig und kinderfreundlich gestaltet werden
  • Halteverbote und Hinweisschild Wendeplatte Backhausweg
  • Testfahrten der Feuerwehr sollten häufiger insbesondere in schmalen Straßen durchgeführt werden
  • 30-er Zone in der Metzinger Straße
  • Radwege-Schild in der Metzinger Straße

Des Weiteren wurden einige Grünanlagen (Hecken, Bäume, etc.) angesprochen. Die Verwaltung wird sich nun den vorgebrachten Themen annehmen und sich um eine schnellstmögliche Behebung kümmern.

Gesamtanlagen- und Gestaltungssatzung

Am vergangenen Dienstag, den 27.09.2022 fand ein Ortsrundgang in der Ortsmitte in Beuren mit anschließendem Workshop in der Kelter statt. Anwesend waren vier Bürgerinnen und Bürger, zwei Gemeinderätinnen, sowie Vertreterinnen und Vertreter der STEG Stadtentwicklung GmbH und des Landesamtes für Denkmalschutz. Die STEG nahm die erarbeiten Punkte auf und wird nun in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalschutz und  der Gemeinde Beuren Entwürfe für die Satzungen entwickeln, die vom Gemeinderat im Entwurf beschlossen und zur öffentlichen Auslage gebracht werden.

Aus dem Gemeinderat vom 19.09.2022

Bürgerfragestunde
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde erkundigte sich ein Bürger, wer für die Pflege am Sportplatz zuständig sei. Dies sei ihm ein wichtiges Anliegen. Bürgermeister Gluiber führte hierzu aus, dass die Pflege aufgeteilt sei. Der Sportverein ist für das Mähen, das Aufsammeln von Laub etc. zuständig, der Bauhof übernimmt die Pflege der Hecken und die Firma Garten- und Landschaftsbau Moser GmbH die Pflege des Rasens mit vier Pflegedurchgängen pro Jahr.

Bekanntgaben
Die öffentliche Gemeinderatsitzung begann mit den Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18. Juli 2022. Bürgermeister Gluiber berichtete, dass Personalangelegenheiten beschlossen wurden. Darüber hinaus wurde über eine Sanierungsvereinbarung für das Gebäude Bachstraße 3 beraten und beschlossen.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters: Vorfinanzierung mit Verlegung von Breitbandrohrverbänden in der Beethoven-, Sudeten- und Schlesierstraße
Die Gemeinde trat in Vorleistung und beauftragte die Firma wk-bau mit der Durchführung der Breitbandverkabelung in der Beethoven-, Sudeten- und Schlesierstraße. Gemäß Kostenschätzung des Büro Blankenhorn vom 31.08.2022 war mit Kosten von rund 63.000 Euro brutto zu rechnen. Die Firma Liberty Networks Germany GmbH hat einer Kostenübernahme nach Abschluss und Abrechnung der Baumaßnahme zugestimmt. Die Stadtwerke Neuffen führten derzeit Tiefbauarbeiten in der Beethoven-, Sudeten- und Schlesierstraße durch. Um an dieser Stelle im Rahmen des geplanten Breitbandausbaus nicht innerhalb kurzer Zeit nochmal aufgraben zu müssen, bat sich in diesem Zusammenhang auch die Durchführung der Breitbandverkabelung an. Durch eine kurzfristige Eilentscheidung wurde gewährleistet, dass die Firma wk-bau diese Arbeiten mit durchführen konnte. Der Gemeinderat nahm von der Eilentscheidung Kenntnis.

Antrag auf Errichtung eines Bikeparcours (Bikepark) im Bereich Raifwäldle Flst. 423/1
Aufgrund einer ehrenamtlichen Initiative von Beurener Eltern hat die Verwaltung nun über ein Jahr lang ein weiteres Angebot für Kinder und Jugendliche in Beuren abgestimmt und auf den Weg gebracht. Auf Flurstück 423/1 im Bereich des Gewanns Raifwäldle soll ein Bikeparcours errichtet werden. Der bestehende Bolz- und Spielplatz soll attraktiver gemacht werden und ein Teil davon soll als Bikeparcours ausgebaut werden. Der geplante Bikeparcours soll mit einer Breite von 23,31 m und einer Länge von 36,3 m ausgeführt werden. Hierbei variiert die Breite und Länge in der Ausführungsplanung etwas, da der Parcours an das bestehende Gelände, insbesondere an die bestehende Streuobstbepflanzung, angepasst wurde. Die maximale Flächeninanspruchnahme für die Baumaßnahmen beläuft sich auf 900 m². Bei der geplanten Maßnahme wird ausschließlich durch die Modellage der Erde und dem Gelände eine Struktur gegeben. Es werden darüber hinaus keine baulichen Anlagen (z.B. Gebäude) erstellt. Herr Böck, Leiter des Bauhofs, wurde für die Maßnahme als Bauleiter bestellt und wird die Maßnahme begleiten. Die Streuobstbäume, welche sich in der unmittelbaren Nähe zum geplanten Bikeparcours befinden, sollen mit einem Schutzzaun vor Befahren und Flächennutzung geschützt werden. Die ausgearbeitete und zwischenzeitlich eingereichte Planung wurde mit Hilfe einer Spende ermöglicht. Darüber hinaus fallen für die Gemeinde keine weiteren Kosten an, da die Herstellung des Parcours ehrenamtlich mit Eltern erfolgen wird. Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist für das Bauvorhaben keine Umweltprüfung notwendig. Es handelt sich jedoch um einen Eingriff nach §§ 14 ff. BNatSchG. Hierfür ist zumindest eine einfache Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz zu erstellen sowie eine artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung mit Habitatpotenzialanalyse. Diese wurden durch das Büro Tier- und Landschaftsökologie Dr. Jürgen Deuschle erstellt und mit Einreichung des Bauantrages dem Landratsamt Esslingen übergeben. Der Gemeinderat nahm von der vorgestellten Planung Kenntnis. Der Gemeinderat erteilte einstimmig für den Antrag auf Errichtung eines Bikeparcours (Bikepark) im Bereich Raifwäldle Flst. 423/1 das gemeindliche Einvernehmen.

Bauvorhaben Erweiterung Kindergarten Kelterplatz
Die Gemeinde Beuren hat den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung des Kindergartens Kelterplatz gestellt. Der bestehende Kindergarten soll im Dachgeschoss Gruppenräume für eine U3 Gruppe bekommen. In einem Anbau soll eine weitere Kindergarten Ü3 Gruppe untergebracht werden. Außerdem sind Nebenräume vorgesehen. Der Anbau wird in Grenzbauweise erstellt. Der gemeinsame Eingangsbereich für die Gruppen im EG wird ebenfalls neu ausgebildet. Bei den weiteren Planungsfortschritten wurde auch die Zugangssituation zu der U3 Gruppe im OG nochmals untersucht mit dem Ergebnis, dass die Rampe nun abgeknickt vorgesehen ist und am Eingangsbereich trotzdem eine Treppe als notwendig erachtet wird. Auf Grund der Kostensituation wird auf eine Unterkellerung der Rampe jedoch abgesehen. Der Anbau wird als Flachdachbau ausgeführt. Auf dem Flachdach ist eine Spielterrasse vorgesehen. Das restliche Dach soll extensiv begrünt werden. Entsprechender Fallschutz durch Geländer sind ebenfalls eingeplant. Ein Teil des Anbaus wird als Materiallager unterkellert. Das Bauvorhaben liegt nicht in einem geltenden Bebauungsplanbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach Auffassung der Gemeinde fügt sich das Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung ein. Der Neubau ist durch seine Ausgestaltung als Flachdachgebäude eher zurückgesetzt wahrnehmbar, sodass das denkmalgeschützte Gebäude Kelterplatz 3 nach wie vor deutlich wahrgenommen werden kann. Die Außenspielfläche des Kindergartens wird entsprechend erweitert auf die Grünflächen am Kelterplatz. Die Flucht- und Rettungswege wurden untersucht und im Plan dargestellt. Die Grenzbebauung umfasst insgesamt 39,73 m. Die Gemeinde Beuren als Bauherrschaft erteilt hierzu, sofern erforderlich, die notwendige Befreiung.

Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis und erteilte mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung das gemeindliche Einvernehmen. Der eventuell notwendigen Befreiung der Überschreitung, der maximal möglichen Grenzbebauung gemäß BauGB, wurde ebenfalls zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt einen Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichstock zu stellen sowie weitere Fördermöglichkeiten auszuschöpfen soweit dies möglich ist.

Umbau/Gesamtrestaurierung der Linsenhofer Straße 5+7, Unterbringung von 8 Wohneinheiten, einer Gewerbeeinheit mit Ausstellungsbereich „Alte Schmiede“, Errichtung Erschließungsturm, Balkone und Dachgauben und Errichtung von 5 Stellplätzen
Im Ortszentrum von Beuren befinden sich die beiden denkmalgeschützten Fachwerkhäuser Linsenhofer Straße 5 (Flst. 218/3) und Linsenhofer Straße 7 (Flst. 206/1). Die traufseitig nebeneinanderstehenden Gebäude werden momentan von einer Scheune getrennt. Anstelle der Scheune ist zwischen den Gebäuden eine Erschließung geplant, welche beide Häuser bedient. Dabei soll die nördliche Fachwerkwand der „Alten Scheune“, mit ihrem markanten Holztor, als Abgrenzung zur befahrenen Linsenhofer Straße erhalten bleiben und somit einen geschützten Innenhof gewähren. Die denkmalgeschützten Gebäude werden sorgsam restauriert.

In der Linsenhofer Straße 5 werden fünf Wohneinheiten errichtet. In der Linsenhofer Straße 7 sind drei Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit mit einem Ausstellungsbereich, der vorhandenen „Alten Schmiede“, geplant. Die „Alte Schmiede“ wird ausschließlich als Ausstellung zugänglich gemacht und wird nicht wieder in Betrieb genommen. Wohnungen in den Obergeschossen und den Dachgeschossen werden über einen Erschließungsturm (Sicherheitstreppe + Aufzug) erschlossen. Mit dem Aufzug gelangt man bis in das zweite Obergeschoss von Haus Nr. 5, bzw. in das 1.DG von aus Nr. 7. Das Dachgeschoss von Haus Nr. 5 ist ausschließlich über die Sicherheitstreppe erreichbar. Abstellflächen für Müll- und Fahrräder werden unter anderem in dem Innenhof geschaffen

Die Grundstücke 218/3 und 206/1 liegen nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB, sondern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Abs. 1 BauGB. Damit muss sich ein Bauvorhaben nach Art und Maß der der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Die geplante umfangreiche Sanierung der beiden Gebäude stellt für die Ortsmitte eine große Bereicherung und Aufwertung dar. Die Planungen fügen sich nach Auffassung der Verwaltung sehr gut in die Umgebungsbebauung ein, da die historischen Gebäude erhalten werden und der Charme der Denkmäler wieder zum Vorschein treten kann. Die Verwaltung empfiehlt das Einvernehmen zu den eingereichten Planungen zu erteilen.

Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Antrag auf Umbau/Gesamtrestaurierung der Linsenhofer Straße 5+7, Unterbringung von 8 Wohneinheiten, einer Gewerbeeinheit mit Ausstellungsbereich „Alte Schmiede“, Errichtung Erschließungsturm, Balkone und Dachgauben und Errichtung von 5 Stellplätzen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Bausachen Anbau eines Schwimmbads
Der Gemeinderat nahm den Antrag auf Anbau eines Schwimmbads an einem bestehenden Wohngebäude, Alte Steige 26 auf dem Flurstück 2043/1 zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmte mit 8 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen dem Bauvorhaben Errichtung einer Schwimmhalle auf dem Flurstück 2043/1, Alte Steige 26 zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Das Gremium stimmte außerdem der für die Realisierung notwendigen Befreiung von den Festsetzungen der Entwicklungssatzung „Alte Steige“ zu.

Generalsanierung der Kleinschwimmhalle – Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Nach mehreren Anläufen und umfangreichen Vorarbeiten wurde der Zuwendungsantrag der Gemeinde Beuren zur Generalsanierung der Kleinschwimmhalle im November letzten Jahres endlich positiv beschieden. Der positive Zuwendungsbescheid kam jedoch mitten in der Coronakrise, so dass die anfängliche Freude leider rasch getrübt wurde. Entgegen ersten Hoffnungen verlängerte sich die Pandemie erneut und führte zu weiteren dramatischen Einnahmeausfällen bei der Therme und damit zu ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten. Sämtliche investiven Maßnahmen mussten auf den Prüfstand gestellt und wenn möglich verschoben werden. Anstatt mit den Detailplanungen und Vergaben beginnen zu können, musste auch dieses Großprojekt bis auf weiteres zurückgestellt werden. Um die Zahlungsfähigkeit der Therme zu gewährleisten wurde in den letzten zwei Jahren zudem eine Finanzspritze durch den Kernhaushalt von insgesamt 1,4 Mio. Euro notwendig. Der Fördergeber wurde über die Zurückstellung informiert, die Zuschussmittel sind noch nicht „verfallen“. Jedoch bittet der Fördergeber erneut um einen Sachstandsbericht und um Mitteilung, ob das Projekt realisiert werden kann. Hat sich nun die Coronakrise leicht entspannt, ergeben sich mit der aktuellen Energiekrise und der damit verbundenen hohen Energiepreissteigerungen weitere große Herausforderungen für die Therme. Weitere Fördermittel zu bekommen ist sehr schwierig und nicht ohne Folgen für die bereits bewilligten Zuschüsse aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. So kann eine weitere Förderung zu anteiligen Kürzungen bei den Bundesmitteln führen. Theoretisch denkbar ist z.B. neben dem geplanten Ausgleichsstockantrag für den Kindergarten Kelterplatz einen zweiten Ausgleichsstockantrag für die Generalsanierung der Kleinschwimmhalle zu stellen. Entsprechend den Förderrichtlinien können Investitionshilfen für Maßnahmen gewährt werden, die im Rahmen der von der Gemeinde zu erfüllenden Aufgaben notwendig und vordringlich sind. Entsprechend der in diesem Jahr gefassten Grundsatzentscheidung des Verteilungsausschusses der Ausgleichsstockmittel werden vorrangig Investitionen in kommunale Pflichtaufgaben wie z.B. Kindergärten oder Schulen gefördert. Demnach sind die Hürden für eine Ausgleichstockförderung für die freiwillige Leistung Kleinschwimmhalle, zumal bei einem zweiten Antrag für die Pflichtaufgabe Kindergarten sehr hoch. Die in den vergangenen Wochen und Monaten erfolgten Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Kommunalaufsicht machen deutlich, dass eine Konzentration auf eine Antragsstellung für die Pflichtaufgabe Kindergarten Sinn macht. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die durch die Corona- und Energiekrise verursachte anhaltend schwierige Finanzlage der Therme die Entscheidung bezüglich der Generalsanierung der Kleinschwimmhalle nicht einfach macht. Stand heute kann die Gemeinde und die Therme die Generalsanierung und auch den fortlaufenden Betrieb trotz Förderung nicht stemmen. Bürgermeister Gluiber führte aus, er werde selten politisch, aber er sei zutiefst enttäuscht – vor allem von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Als Nürtinger Wahlkreisabgeordneter habe er nie zurückgerufen. Es habe sich nur seine Mitarbeiterin gemeldet. Bei den anderen Abgeordneten sei er auf offene Ohren gestoßen. Wenn es der Therme gut gehe, können unsere Aufgaben befriedigend erledigt werden. Aber man kämpfe so lange es geht, schließlich hingen da auch Arbeitsplätze dran. Das Gremium und Bürgermeister Gluiber stehen trotz der ganzen Turbulenzen voll und ganz hinter der Sanierung der Kleinschwimmhalle. Schließlich geht es hier um die Kinder. Ohne die Panorama Therme Beuren würde es die Kleinschwimmhalle nicht mehr geben. Ziel ist es das Überleben der Panorama Therme Beuren zu sichern und weiterhin Unterstützer für die Kleinschwimmhalle zu suchen. Damit man sich in ein paar Jahren die Sanierung der Kleinschwimmhalle leisten könne. Der KSH-Förderverein sucht derweil nach Großspendern. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Energieeinsparmaßnahmen im Zuge der Energiekrise
Im Zuge der aktuellen Energiekrise, ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine sind sämtliche Verbraucher angehalten, ihren Energieverbrauch zu prüfen und wo möglich deutlich zu senken. Durch kurzfristig umsetzbare Energieeinsparmaßnahmen soll der Eintritt einer Notfallsituation im Winter vermieden werden. Die Bundesregierung hat hierzu mit Erlass der Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung Regelungen zum Energiesparen getroffen. Die Verordnung gilt vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023. Der Gemeinderat diskutierte sehr ausführlich über folgende Maßnahmen:

Insbesondere bei der Weihnachtsbeleuchtung wies Gemeinderat Daniel Schäfer darauf hin, dass beispielsweise am Balzholzer Rathaus 100 Leuchtbirnen angebracht seien. Er habe mit 0,6 Watt gerechnet und sei damit auf 60 Watt insgesamt gekommen. Verbaut sind jedoch nur 0,3 Watt, sodass 30 Watt insgesamt für die Beleuchtung eingesetzt sind. Da sei eine Einsparung sehr gering. Es wäre mehr gewonnen, wenn in so manchem Haus die noch vorhandenen 60 Watt-Glühbirnen ersetzt werden würden. So wie die Verwaltung sprach er sich für das Anschalten der Weihnachtsbeleuchtung als Zeichen der Hoffnung aus. Der Gemeinderat schloss sich dieser Haltung an.

Die Vorschläge und Beschlüsse im Einzelnen:

 

Maßnahme

Umsetzung

Reduzierung kommunaler Weihnachtsbeleuchtung

Sämtliche kommunale Leuchten sind bereits auf LED von 0,3 Watt umgestellt. Der Energieeinspareffekt ist daher gering. Zudem ist die positive Wirkung auf die Menschen, die seit Monaten mit vielen Negativschlagzeilen zu kämpfen haben nicht zu unterschätzen. In der Weihnachts- / Adventsbeleuchtung kommt auch die Hoffnung auf bessere Zeiten zum Ausdruck. Die Beleuchtung wird von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr eingeschaltet.

Reduzierung der Weihnachtsbeleuchtung an Privathäusern

S.o. / Richtwert der Uhrzeit auf freiwilliger Basis.

Reduzierung der Straßenbeleuchtungszeiten

Reduzierung der Leuchtzeiten und Fortführung der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Überprüfung der Steuerung.

Festlegung der Höchsttemperatur im Rathaus auf 19 Grad

Per Rechtsverordnung festgelegt.

Kein Warmwasser im Rathaus, mit Ausnahme in der Küche (Boiler)

Per Rechtsverordnung festgelegt.

Umrüstung der Treppenhausbeleuchtung im Treppenhaus Rathaus auf LED

 

Gemeinderatssitzungen finden wieder im Sitzungssaal im OG Rathaus statt

 Einsparung von Heizkosten für die Kelter.

Senkung der Wassertemperatur in der KSH

Derzeit 28 Grad, Reduzierung auf 26 Grad

Festlegung der maximalen Raumtemperatur in den Kindergärten auf 22 Grad

 

Kein Warmwasser in der Turnhalle

Zur Vermeidung von Legionellen ist ein Abschalten der Warmwasseraufbereitung nicht möglich. Im Gebäude befindet sich die Schulkindbetreuung, die ebenfalls warmes Wasser benötigt.

Festlegung der maximalen Raumtemperatur der Aussegnungshalle auf 10 Grad

Bleibt bei 15 Grad.

Schließung Bürgerhaus

Aufgrund der hohen Bedeutung für den wöchentlichen Vereinsbetrieb wird eine Schließung nicht empfohlen. Eine Heizung der Räumlichkeiten erfolgt nur für die Zeit der tatsächlichen Nutzung. Diese wird optimiert und geprüft.

Schließung der Kelter

Aufgrund der Bedeutung der Kelter als Veranstaltungsort in der Gemeinde wird eine Schließung nicht empfohlen. Die geltenden Verrechnungssätze sollen überprüft und an die Energiekosten angepasst werden.

Festlegung der maximalen Raumtemperatur im Bauhof auf 19 Grad

Per Rechtsverordnung festgelegt

Reduzierung Raumtemperatur in der Schule auf 20 Grad

Entsprechend Vorgabe Kultusministerium.

Der Gemeinderat stimmte abschließend den aufgeführten Energiesparmaßnahmen zu.

Festlegung eines Standorts für den Naturkindergarten
Die Kinderbetreuung zwischen dem dritten und dem sechsten Lebensjahr in den Kindergärten in Beuren ist an der Kapazitätsgrenze. In einer der vergangenen Gemeinderatssitzungen wurde unter anderem über einen möglichen Standort eines Naturkindergartens diskutiert. Zwischenzeitlich konnte hier eine Abfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Esslingen erfolgen. Das Flst. 2936, Pfingstweide (beim Freilichtmuseum) liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Albtrauf Beuren“. Nördlich und westlich grenzt das Vogelschutzgebiet „Vorland der mittleren Schwäbischen Alb“ an. Der Bereich liegt in mitten von hochwertigen Streuobstbeständen. Die Aufenthaltsbereiche lägen vermutlich alle in artenschutzrechtlich sensiblen Bereichen. Einen Naturkindergarten kann sich die Naturschutzbehörde hier aus naturschutzfachlicher Sicht nur sehr schwer vorstellen. Das Flst. 13774, Lettenwäldle ist aus naturschutzfachlicher Sicht ein gut geeigneter Standort. Er liegt außerhalb von Schutzgebieten, ist gut erschlossen und bereits jetzt sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Der Standort ist durch den Sport- und Tennisplatz vorbelastet. Mit kleinen Auflagen ist der Standort voraussichtlich recht einfach umsetzbar. Das Flst. 3563/5, Lehmgrube liegt vollständig im Vogelschutzgebiet. Eine Vorbelastung ist durch den angrenzenden Spielplatz gegeben. Es sind keine Parkplätze vorhanden, jedoch ist der Bereich aus der Ortschaft gut zu erreichen. Im Hinblick auf den Artenschutz könnte es bezogen auf die Aufenthaltsbereiche problematisch werden. Umfangreiche Untersuchungen zum Artenschutz und Natura2000 wären notwendig.

Die Untere Naturschutzbehörde hält unter dem Strich den Standort Lettenwäldle für am besten geeignet. Das Amt für Bauen und Naturschutz teilt weiter mit, dass Wald- und Naturkindergärten in einfacher Weise errichtet werden, z. B. als Bauwagen. Das Einrichten von Aufenthaltsräumen, Gruppen- und Schlafräumen sowie Küchenzeilen und Nasszellen sind nicht üblich. Ein festes, massives Gebäude als Naturkindergarten ist im Außenbereich nicht zulässig. Genehmigungen werden zunächst befristet auf fünf Jahre erteilt. Die Detailplanung erfolgt dann in Abstimmung mit der Forstbehörde. Interessant für die Gemeinde Beuren sowie für die Kinder, die den Naturkindergarten besuchen werden, wäre sicherlich der Standort Pfingstweide. Aber auch mit dem Standort Lettenwäldle könnte ein guter Standort für einen Naturkindergarten gefunden werden.

Zu beachten ist, dass ein wetterfester Schutzraum in einem massiven Gebäude bei entsprechender Wetterlage relativ rasch erreicht werden kann. Zusätzlich benötigt die Naturkindergartengruppe täglich frisches Wasser, welches an den jeweiligen Standort transportiert werden muss. So gibt es noch weitere Punkte, die nach erfolgter endgültiger Standortauswahl geprüft und gelöst werden müssen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Pfingstweide (am Freilichtmuseum) als zukünftigen Standort für den Naturkindergarten. Die Verwaltung wird beauftragt das Projekt an diesem Standort voranzutreiben. Es sollen auch Kooperationen mit dem Freilichtmuseum und der Philipp-Matthäus-Hahn-Schule in Nürtingen untersucht werden.

Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber berichtete, dass in der Badstraße ca. sechs Bäume morsch sind und entfernt werden müssen. Eine Neupflanzung wird sofort in Angriff genommen.

Des Weiteren führte der Vorsitzende aus, dass es ein Programm namens „Denkmal_Minimal“ gebe. Hierbei wird in drei Varianten (S, M, L) untersucht, wie ein Denkmal mit minimalen Kosten erhalten werden könne. Das Landesamt für Denkmalpflege sei auf ihn zugekommen und hatte empfohlen eine Untersuchung im Rahmen des Programms am Gebäude Rathausstraße 1 durchzuführen.  Das Programm würde sich bei der Rathausstraße 1 empfehlen. Die Kosten hierfür belaufen zwischen 1.000 Euro bis 3.000 Euro aus der Gemeindekasse. Der Rest würde aus Fördermittel des Landesdenkmalamts gedeckt werden. Der Gemeinderat nahm das Programm zur Kenntnis und war mit der Untersuchung einverstanden.

Gemeinderat Kröll informierte die Verwaltung darüber, dass die Parkplatzsituation in der Ortsmitte freitags und samstags durch die Fahrschule zugenommen hätte. Die Verwaltung wird die Parkplatzsituation überprüfen.

Aus dem Gemeinderat vom 18.07.2022

Bekanntgaben
Die öffentliche Gemeinderatsitzung begann mit den Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05. Juli 2022. Bürgermeister Gluiber teilte mit, dass der Gemeinderat über die Erhöhung von Mieten und Pachten gemeindlicher Immobilen beraten und beschlossen hat.

Ausbau der Owener Straße zwischen Einmündung Kelterstraße und Holderweg - Vergabe
Die Arbeiten zum Ausbau der Owener Straße zwischen der Einmündung Kelterstraße und Holderäckerweg wurden beschränkt ausgeschrieben. Es haben 5 Firmen ein Angebot abgegeben. Als günstigster Bieter geht die Firma wk-bau GmbH aus Hülben mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 509.015,31 Euro hervor. In der Angebotssumme sind auch Leistungen für die Stadtwerke Neuffen für die Erneuerung der Gasleitung und die Verlegung von Mittel- und Niederspannungskabel in Höhe von rund 55.000 Euro enthalten. Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Arbeiten an die Firma wk-bau GmbH aus Hülben zum Angebotspreis von 509.015,31 Euro zu vergeben.

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Morglachäcker - 1. Änderung"
Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

- Satzungsbeschlüsse für den Bebauungsplan

Verfahrensstand
In öffentlicher Sitzung am 16.05.2022 hat der Gemeinderat den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Morglachäcker“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB gefasst und den Entwurf der Planung in der Fassung vom 03.05.2022 gebilligt.
Ziel der Planung ist die Neuordnung der Flächen für Pflanzgebot im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Morglachäcker“ entlang der Linsenhofer Straße und die planungsrechtliche Sicherung der Zufahrtsregelung für die Grundstücke Morglachstraße 5 und 7 über den bestehenden Gehweg.
Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 07.06.2022 bis zum 08.07.2022 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut am Verfahren beteiligt.

Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Während der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit eingegangen. Die eingegangenen Stellungnehmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind der Sitzungsvorlage mit einer Stellungnahme der Verwaltung und der Planer beigefügt. Zusammenfassend dargestellt wurde folgendes vorgetragen:

Raumordnerische und raumplanerische Belange sind nicht berührt. Das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz empfiehlt die Aufnahme von Aussagen zum Erdmassenausgleich. Die Untere Naturschutzbehörde verweist auf die Einhaltung der Rodungszeiträume von Gehölzen. Das Straßenbauamt verweist darauf, dass Stellplätze oder Lagerflächen im Abstand von weniger als 15m zur K1261 im Rahmen einer Ausnahmeerteilung in Aussicht gestellt werden. Die vom Straßenbauamt dargelegten Voraussetzungen hierfür sind eingehalten. Das Amt für Katastrophenschutz und Feuerlöschwesen weist auf die Löschwasserversorgung und Flächen für die Feuerwehr hin. Die Löschwasserversorgung ist durch die Planung nicht berührt, der Nachweis von Flächen für die Feuerwehr auf den Privatgrundstücken liegen im Verantwortungsbereich der Eigentümer.

Die Stadtwerke Neuffen verweisen auf bestehende Stromleitungen, die jedoch in öffentlichen Verkehrsflächen liegen und durch die Planung nicht berührt werden. Ansonsten bestehen seitens der Unteren Naturschutzbehörde, des Gewerbeaufsichtsamtes, des Gesundheitsamtes, des Amt für Geoinformation und Vermessung, des Straßenverkehrsamtes, des Amt für Nahverkehr/Infrastrukturplanung und der Unteren Baurechtsbehörde keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung.

Alle während des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß §1 Abs.7 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Planentwurf
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sind aus planerischer Sicht keine Änderungen der Planfestsetzungen erforderlich. Redaktionell werden Verfahrensdaten ergänzt. In der Begründung werden Ergänzungen entsprechend der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen empfohlen.

Die vorgeschlagenen Anpassungen wurden in die Planunterlagen bereits eingearbeitet. Die aktuellen Planunterlagen liegen der Drucksache bei.

Abschluss des Verfahrens
Da aus planerischer Sicht keine Änderungen der Planfestsetzungen erforderlich sind, kann der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst werden. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Gemeinderat Oswald und Gemeinderat Klass waren befangen und nahmen bei den Zuhörern Platz. Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden vorgetragene Stellungnahmen entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer vom 08.07.2022 berücksichtigt. Den übrigen vorgetragenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer vom 08.07.2022 nicht entsprochen. Der im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellte Bebauungsplan „Gewerbegebiet Morglachäcker – 1. Änderung“ in der Fassung vom 03.05.2022 wird nach §10 BauGB i.V. mit §4 GemO als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Morglachäcker – 1. Änderung“ in der Fassung vom 03.05.2022/08.07.2022 wird gebilligt

Sanierung und Umbau Baudenkmal Stocknachstraße 9 und Gartenstraße 9, Flurstück 203

Entwicklungsgeschichte
Die Gemeinde Beuren hat die Gebäude Stocknachstraße 9 + 11 mit Scheuer sowie das Gebäude Gartenstraße 9 in ihrem Eigentum. Ziel ist es das Quartier neu zu ordnen und einer neuen Nutzung zuzuführen. Seit 2017 hat der Gemeinderat über die Sanierung und Neubebauung der Stocknachstraße 9+11 und Gartenstraße 9 bereits mehrfach beraten und beschlossen. Auf die Sitzungsvorlagen 48/2017, 68/2017, 84/2017, 31/2018, 88/2018, 43/2019, 158/2019, und 93/2020 wird verwiesen. Architekt Martin Schweizer war mit der Konzeptentwicklung für das Areal beauftragt und wurde mit Beschluss vom 14.09.2020 beauftragt, ein entsprechendes Baugesuch über das bislang entwickelte Konzept der Stocknachstraße 9+11 und Gartenstraße 9 auszuarbeiten. Der Gemeinde Beuren liegt nun ein Antrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Stellplatz und Müllraum in der Stocknachstraße 9 und Gartenstraße 9 vor.

Das Grundstück liegt im, im Zusammenhang bebauten Bereich, sowie im ausgewiesenen Sanierungsgebiet Ortskern III.

Abbruch
Für die geplante Neubebauung ist es erforderlich, dass das Gebäude Gartenstraße 9 Flst. 203 abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Am Gebäude Stocknachstraße 9 Flst. 209/3 kann nur der Wohnteil erhalten werden, da der Scheunenbereich teilweise eingestürzt und sehr stark beschädigt ist. Es wird somit nur der rückwärtige Gebäudeteil abgebrochen.

Stocknachstraße 9
Im Gebäude Stocknachstraße 9 sollen zwei Wohnungen entstehen. Im Erdgeschoss soll eine Wohnung mit 84 m² und im Dachgeschoss eine Wohnung mit 104 m² realisiert werden.

Gartenstraße 9
Im neu geplanten Mehrfamilienhaus sollen sieben Wohnungen untergebracht werden. Im Erdgeschoss werden drei Wohnungen entstehen mit 81 m², 80 m² und 115 m² Grundfläche. Zu jeder Wohnung im Erdgeschoss gehört eine Terrasse an der Ostfassade des Gebäudes mit ca. 12m² Grundfläche. Im Obergeschoss sollen drei Wohnungen mit 84 m², 77m² und 112 m² Grundfläche entstehen. Zu jeder Wohnung wurde ein Balkon mit einer Grundfläche von 9,4 m² geplant. Im 1. und 2. Dachgeschoss ist die siebte Wohnung mit einer Grundfläche von 185m² angedacht. Das Dachgeschoss soll ebenfalls eine große Loggia mit rund 24 m² erhalten.

Das Gebäude wurde mit einer Gesamtlänge von 24,50 m, einer Breite von 14,30 m und einer Höhe von 11,44 m geplant. Die Dachneigung wurde mit 45° vorgesehen, welche dem typischen ortsbildprägenden Charakter der Beurener Ortsmitte entspricht. Im Dachgeschoss wurden vier Dachgauben geplant. An der Nordseite soll eine Dachgaube mit 5,36m Länge, an der Ostseite sollen zwei Dachgauben mit 6,10m und 4,87m und an der Westseite eine Dachgaube mit 4,87 m Länge umgesetzt werden. Die Dachgauben haben alle eine Dachneigung von 15°und haben einen ausreichenden Abstand zum First und dem Ortgang. In der Planung wurde die Fassade zum Teil mit einer Holzverkleidung ausgeführt.

Insbesondere bei den Wohnungen wurde berücksichtigt, dass diese auch senioren- und altengerecht genutzt werden können, da vielfach die Frage an die Gemeindeverwaltung herangetragen wurde Seniorenwohnmöglichkeiten in der Ortsmitte zu bieten. Das bedeutet aber nicht, dass in dem Gebäude zukünftig nur Senioren erwünscht sind. Der Vorsitzende und der Architekt, sowie der Denkmalmakler könnten sich eine bunte Durchmischung der Bewohner vorstellen.

Parkplätze
Die Zufahrt zur Tiefgarage des geplanten Mehrfamilienhauses in der Gartenstraße 9 erfolgt über eine Rampe in der Gartenstraße. In der Tiefgarage werden 12 PKW-Stellplätze, Fahrradstellplätze und ein Raum für Rollatoren und Kinderwägen vorgesehen. Ein PKW-Stellplatz wurde behindertengerecht geplant. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze von einem Stellplatz pro Wohneinheit und die von der Gemeinde üblicherweise geforderten Stellplätze von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit, bei acht Wohnungen folglich 12 Stellplätze, können in der Tiefgarage untergebracht werden. Darüber hinaus finden sich im Untergeschoss sieben Abstellräume zu den dazugehörigen Wohnungen des Mehrfamilienhauses. Aus dem Untergeschoss führen eine Treppe und ein Aufzug in die übrigen Stockwerke des Gebäudes. Alle Wohnungen sind über den Aufzug barrierearm, sowohl im denkmalgeschützten Gebäude Stocknachstraße 9, wie auch im neuen Gebäude Gartenstraße 9, erreichbar.

Brandschutz
An der Ostseite des Gebäudes Gartenstraße 9 liegen zwischen drei geplanten Terrassen drei Leiteraufstellflächen für die Feuerwehr.  Im Erdgeschoss wurde der Terrassenzugang als 2. Rettungsweg ausgewiesen. Darüber hinaus findet sich eine vierte Leiteraufstellfläche an der Südseite des Gebäudes zur Gartenstraße. Auch im Obergeschoss wurde ein zweiter Rettungsweg über die Balkone vorgesehen. Im Bereich des Gebäudes Stocknachstraße 9 wurden zwei Leiteraufstellflächen ausgewiesen. Die brandschutzrechtliche Prüfung obliegt der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Esslingen.

Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Antrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Stellplatz und Müllraum in der Stocknachstraße 9 und Gartenstraße 9 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Stocknachstraße 11
Die Gemeinde Beuren hat die Gebäude Stocknachstraße 9 + 11 mit Scheuer sowie das Gebäude Gartenstraße 9 in ihrem Eigentum. Ziel ist es das Quartier neu zu ordnen und einer neuen Nutzung zuzuführen. Seit 2017 hat der Gemeinderat über die Sanierung und Neubebauung der Stocknachstraße 9+11 und Gartenstraße 9 bereits mehrfach beraten und beschlossen. Auf die Sitzungsvorlagen 48/2017, 68/2017, 84/2017, 31/2018, 88/2018, 43/2019, 158/2019, und 93/2020 wird verwiesen. Architekt Martin Schweizer war mit der Konzeptentwicklung für das Areal beauftragt und wurde mit Beschluss vom 14.09.2020 beauftragt, ein entsprechendes Baugesuch über das bislang entwickelte Konzept der Stocknachstraße 9+11 und Gartenstraße 9 auszuarbeiten. Der Gemeinde Beuren liegt nun ein Antrag für die Sanierung und den Umbau des Baudenkmals, Nutzungsänderung in Café-Nutzung, Müllraum, 3 Stellplätze und 14 Fahrradstellplätze in der Stocknachstraße 11 vor.

Das Grundstück liegt im, im Zusammenhang bebauten Bereich, sowie im ausgewiesenen Sanierungsgebiet Ortskern III.

Stocknachstraße 11 Café
Im Erdgeschoss des denkmalgeschützten Gebäudes soll ein Café umgesetzt werden. Auf einer Fläche von rund 116m² sollen ein Gastraum mit einer Küche, ein Lagerraum, WCs und eine Umkleide für das Personal realisiert werden. Zur Stocknachstraße werden schmale, hohe Fenster realisiert, um den Gastraum mit möglichst viel Tageslicht versorgen zu können und eine helle Wohlfühlatmosphäre zu schaffen. Im Außenbereich wurde eine Kiesfläche geplant, sodass die Außenbewirtschaftung in Richtung Gartenstraße umgesetzt werden könnte. Ein Müllraum für das Gebäude wurde im nördlichen Bereich des Grundstücks vorgesehen.

Stocknachstraße 11 Wohnungen
Im 1. und 2. Dachgeschoss des Gebäudes sollen zwei Wohnungen entstehen. Beide Wohnungen haben im 1. Dachgeschoss einen Wohn-Essbereich mit einem Bad und im 2. Dachgeschoss einen Galerieraum, in welchem das Schlafzimmer untergebracht werden kann. Die Wohnungen haben eine Grundfläche von 53 m² und 62 m². Das Dach wird im Zuge der Sanierungsmaßnahme erhalten und wird mit fünf Dachgauben versehen.

Parkplätze
Für die beiden Wohnungen werden im südlichen Grundstücksbereich zwei PKW-Stellplätze und vier überdachte Fahrradstellplätze vorgesehen. Für die Gastronomie sollen ebenfalls im südlichen Grundstücksbereich zehn Fahrradstellplätze ausgebildet werden.  Für die Gastronomie wird darüber hinaus noch zwischen den Gebäuden Stocknachstraße 9 und Stocknachstraße 11 ein Stellplatz entstehen.

Brandschutz
Im nördlichen Bereich des Grundstücks Stocknachstraße 11 wurde in Richtung der Stocknachstraße eine Leiteraufstellfläche mit 3 m x 3 m ausgewiesen. Auch im rückwärtigen, östlichen Grundstücksbereich wurde einer Leiteraufstellfläche ausgewiesen. Die brandschutzrechtliche Prüfung obliegt der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Esslingen.

Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmt mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung dem Antrag auf Sanierung und Umbau Baudenkmal mit einer Nutzungsänderung in der Stocknachstraße 11 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Antrag auf Dachaufstockung mit Wohnraumerweiterung auf dem Flurstück 502, Jahnstraße 11 zu und ereilte das gemeindliche Einvernehmen.

Festlegung der Kindergartengebühren für 2022/2023
Am 25.02.2013 wurde gemeinsam mit dem Kindergartenbeirat beschlossen, die Kindergartenbeiträge jährlich prozentual zu erhöhen. Ausgegangen wird von der Festlegung des Regelbeitrages der Kirchen und kommunalen Landesverbänden. Es soll damit erreicht werden, die Gebührenerhöhung dynamisch und unkompliziert zu gestalten.

In der Gemeinderatssitzung vom 11.03.2013 wurde diese Vorgehensweise befürwortet und beschlossen. Für das kommende Kindergartenjahr wurden vom Kindergartenbeirat am 12.07.2022 folgende Gebühren besprochen und beschlossen:

1. Beiträge im Regelkindergarten
Beim Regelbeitrag für Kinder über 3 Jahren schloss man sich den Kirchen- und Kommunalen Landesverbänden an.

2. Beiträge für verlängerte Öffnungszeiten (durchgängig 7 Stunden – verlängerte Öffnungszeiten)
Bei den verlängerten Öffnungszeiten wurde entgegen dem Vorschlag des Landesverbandes ein Aufschlag in Höhe von 30 % erhoben, da an den Beurener Kindergärten täglich eine durchgehende 7-stündige Öffnungszeit angeboten wird (Landesverband 25 % bei durchgehend 6-stündiger Öffnungszeit). Die Erhöhung wurde dem Regelbeitrag zugeschlagen.

3. Ganztagesbetreuung
Für die Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung wurde entsprechend der ausgewählten Anzahl an Betreuungstagen (aktuell maximal 4 Tage pro Woche) ein Beitrag von 10 – 40 % (1 – 4 Tage) erhoben, ausgehend von dem Beitrag für die verlängerte Öffnungszeit.

4. Zuschlag für die Betreuung von Kindern zwischen 2 und 3 Jahren
Es wurde ein Zuschlag in Höhe von 100 % auf das jeweils gewählte Betreuungsmodell erhoben, ausgehend von den Beiträgen der Kinder über 3 Jahre.

5. Zuschlag für die Betreuung von Kindern zwischen 1 und 2 Jahren
Bei der Betreuung der Kinder zwischen 1 und 2 Jahren schloss man sich der Empfehlung der Kirchen und Kommunalen Landesverbänden an. Somit erfolgt hier eine Erhöhung von 3,83 % zum Vorjahr. Den Kindern zwischen 1 und 2 Jahren wurden nur die verlängerten Öffnungszeiten von 07:00 – 14:00 Uhr angeboten. 2-jährige Kinder haben die Möglichkeit, einen Ganztagesplatz zu buchen. Generell ist noch hinzuzufügen, dass sich unabhängig von der Kinderzahl in der Familie die errechnete Erhöhung an 1. Kind orientiert, so dass alle anderen Kinder in der Familie an gleichen Zuschlag bezahlen wie am 1. Kind errechnet.

Auch in diesem Jahr wurde von den Kirchen und den kommunalen Landesverbänden die Empfehlung zur Erhöhung der Kindergartenbeiträge nur für ein Kindergartenjahr ausgesprochen, so dass im kommenden Jahr eine Neuberechnung erfolgen wird.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage und der stetig steigenden Kosten für die Aufgaben der Kinderbetreuung empfiehlt die Verwaltung über eine Anpassung der Kindergartenbeiträge über die Empfehlung der kommunalen Landesverbände bzw. der Kirchen zu diskutieren.

Der Gemeinderat stimmte mit 12 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme den Kindergartenbeiträgen für das Jahr 2022/2023 zu.

Aus dem Gemeinderat vom 27.06.2022

Am vergangenen Montag, den 27.06.2022 fand im Rahmen der Gemeinderatssitzung die Ehrungssitzung 2022 statt. Der Musikverein eröffnete die Veranstaltung durch das Beurener Lied, welches gemeinsam angestimmt wurde. Bürgermeister Gluiber begrüßte anschließend die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Mitglieder des Gemeinderates und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Beuren. „Wir können von den Bienen lernen“ – mit diesen Worten eröffnete Bürgermeister Gluiber den Abend, welcher ganz im Zeichen des Einsatzes für die Gemeinschaft stand. Marc Aurel, römischer Kaiser und Philosoph, erkannte in seinen berühmten „Selbstbetrachtungen": „Was dem Schwarm nicht zuträglich ist, ist auch der Biene nicht zuträglich". Bürgermeister Gluiber erläuterte die Metapher aus dem Reich der Insekten. Wenn es einem sozialen Gemeinwesen insgesamt gut geht, wenn Gerechtigkeit herrscht, geht es auch jedem seiner Mitglieder gut. Es kann jeder etwas zum Wohlergehen der Gemeinschaft und der Gesellschaft beitragen. Wer das beherzigt, wird die Resonanz seines Eintretens für die Gemeinschaft erfahren. Bürgermeister Gluiber berichtete, dass sich hierfür Beispiele in Beuren in erfreulich großer Anzahl finden. Dies wurde am Abend der Ehrungssitzung wieder einmal deutlich, und alle ehrenamtlich Engagierten durften und dürfen stolz darauf sein. Im Vordergrund stand für Herrn Gluiber jedoch der Dank, der all den Menschen ausgesprochen wurde, die sich in besonderer Weise für das Zusammenleben einsetzen, die mit anpacken, wo es notwendig ist und die ihre Fähigkeiten allen ihren Mitmenschen zugutekommen lassen.

Ohne das ehrenamtliche Engagement wäre die Gemeinde in vielerlei Hinsicht ärmer, ohne den Einsatz würde die Lebensqualität in der Gemeinde leiden. Bürgermeister Gluiber sprach seinen Dank für das ehrenamtliche Engagement, insbesondere für das Wirken zum Wohl des gemeindlichen Lebens aus. Er bedankte sich für den wertvollen und wichtigen Einsatz in der Gemeinde. Unsere Gesellschaft braucht ehrenamtlich engagierte Bürger – „Unsere Gesellschaft braucht Menschen wie Sie“, so Gluiber. Eine Gesellschaft, in der sich Menschen um ihre Mitmenschen kümmern und sich für das Gemeinwohl verantwortlich fühlen, darf sich glücklich schätzen. Dieses Glück wohnt vielfach in den Mauern unserer Gemeinde.

In einer Bekanntmachung des damaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württembergs Lothar Späth aus dem Jahr 1982 heißt es: „Als Dank und Anerkennung für Bürger des Landes, die sich durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen oder Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise um die Gemeinschaft verdient gemacht haben, stifte ich die Ehrennadel des Landes Baden-Württembergs.“ Sie muss eine mindestens 15 Jahre andauernde ehrenamtliche Tätigkeit zur Grundlage haben. Die Ehrennadel wird vom Ministerpräsidenten verliehen, welcher diese Aufgabe an Bürgermeister Gluiber delegiert hatte. Die Verleihung der Landesehrennadeln an Herrn Georg Schnerring und an Herrn Helmut Pfänder wurde bereits im Jahr 2020 beim Staatsministerium beantragt und auch bewilligt. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte aber ein würdiger Rahmen leider nicht gestaltet werden. Deshalb erfolgte die Verleihung am 27. Juni 2022 leider mit etwas Verzögerung, aber dennoch umso herzlicher.

Landesehrennadeln des Landes Baden-Württemberg
Aufgrund seiner ehrenamtlichen Verdienste zum Wohle der Gemeinde und darüber hinaus, wurde Georg Schnerring von Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg verliehen, welche Bürgermeister Daniel Gluiber Georg Schnerring überreichte und ansteckte. Georg Schnerring ist seit 1961 Mitglied des Musikvereins Beuren, war musikalischer Leiter der Stammkapelle, übernahm Aufgaben des Jugendleiters und war von 2005 bis 2015 erster Vorsitzender des Musikvereins Beuren. Seit 1969 ist er außerdem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Beuren. Von 1979 bis 2011 übernahm Herr Schnerring unterschiedlichste Funktionen bei der Feuerwehr, zuletzt war er Feuerwehrkommandant. Er war viele Jahre Kreisausbilder „Grundausbildung und Truppführer" und hat die gesamte Beurener Wehr ausgebildet. Selbst einige Kommandanten der benachbarten Wehren haben ihre Grund- und Truppführerausbildung bei Georg Schnerring abgelegt. Aktuell ist Georg Schnerring der erste Vorsitzende des Schäfervereins Hohenneuffen Teck e.V. Für rüstige Seniorinnen und Senioren aus Beuren und Balzholz hat er in den vergangenen Jahren Tagesausflüge mit dem „öffentlichen Personennahverkehr" organisiert. Im Namen des Gemeinderats, sowie der Gemeinde Beuren, den Anwesenden und auch ganz persönlich gratulierte Bürgermeister Gluiber zu dieser Auszeichnung.

Aufgrund der ehrenamtlichen Verdienste zum Wohle der Gemeinde Beuren und darüber hinaus, hat Helmut Pfänder der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Winfried Kretschmann die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg verliehen, welche Bürgermeister Daniel Gluiber ihm überreichte. Helmut Pfänder war seit seinem siebzehnten Lebensjahr aktiver Sänger beim Liederkranz Beuren und übernahm im Laufe der Jahre unterschiedliche Aufgaben. Zuletzt war er von 1984 bis 2001 erster Vorsitzender. Darüber hinaus setzt sich Helmut Pfänder seit über 30 Jahren für den Weinbau- Arbeits- Kreis Beuren (WAK) ein. Insbesondere für den Erhalt des Weinanbaues in der Gemeinde Beuren hat er sich verdient gemacht und dafür gesorgt, dass eine seit Jahrhunderten nachgewiesene Tradition fortbesteht. Der WAK feierte im Jahr 2018 sein 25-jähriges Jubiläum. Im Jahr 1993 hat Helmut Pfänder zusammen mit Jürgen Buck den WAK als Interessensgemeinschaft gegründet. Im Namen des Gemeinderats, sowie der Gemeinde Beuren, den Anwesenden und auch ganz persönlich gratulierte Bürgermeister Gluiber zu dieser Auszeichnung.

Verleihung der bronzenen Bürgermedaille
Bei der Verleihung der Bürgermedaillen wird die Laudatio traditionsgemäß durch ein Mitglied des Gemeinderates gehalten. Denise Knapp richtete als Gemeinderätin und als Vorsitzende des Turn- und Gesang Verein Frohsinn e.V. Balzholz das Wort an Herrn Helmut Blank. Helmut Blanks Laufbahn begann beim TGV im Jahre 1955. Elf Jahre lang war Helmut Blank Jugendsportleiter, ca. 40 Jungen und Mädchen im Grund- und Vorschulalter, sowie Jugendlichen lehrte er das Turnen und die Leichtathletik. 28 Senioren, überwiegend aus Balzholz und Beuren, hielt Helmut Blank 22 Jahre durch Gymnastik in Schwung. Neben dem wöchentlichen Training wurde auch mit dieser Gruppe gewandert und schöne Spaziergänge unternommen. Diese Aufgabe hat er erst 2021 in jüngere Hände übergeben. Helmut Blanks besonderes Engagement galt unter anderem dem Fortbestand des TGV, bei allen Aufgaben die er übernahm, suchte er rechtzeitig nach jüngeren Nachfolgern, die er in Verantwortung brachte. Beim Männerchor des TGV singt er seit 63 Jahren im ersten Tenor. Mit seinem Sologesang hat er viele Auftritte bei Konzerten möglich gemacht. Er hat den Männerchor entscheidend geprägt. Durch seine natürlich hohe Tenorstimme, wurde ein höheres Qualitätsniveau des Chors erst möglich. Bürgermeister Gluiber gratulierte Herrn Blank im Namen des Gemeinderats und der Gemeinde Beuren, sowie persönlich sehr herzlich zur bronzenen Bürgermedaille. Spontan stimmte der Männerchor des TGV Balzholz mit Helmut Blank als „Ehrensänger“ erneut das Beurener Lied an. Helmut Blank erhielt aufgrund der Verleihung der bronzenen Bürgermedaille einen Eintrag im Goldenen Buch der Gemeinde Beuren.

Verabschiedung von Brigitte Schneider in den Ruhestand
Brigitte Schneider wurde im Rahmen der Ehrungssitzung als langjährige Mitarbeiterin der Panorama Therme Beuren in den Ruhestand verabschiedet. Frau Schneider hatte am 27. Mai 1980 als Kassiererin begonnen und trat bereits am 30. Juni 2020 in den Ruhestand. Eine frühere Verabschiedung im feierlichen Rahmen war jedoch aufgrund von Corona nicht möglich. Um etwas mehr Einblicke in die Tätigkeiten im Thermalbad bzw. der heutigen Therme zu bekommen, wurde die Teamleitung „Kasse", Frau Haubensack gebeten, ein bisschen aus dem Nähkästchen zu plaudern. Frau Haubensack berichtete über besondere Erlebnisse im Team der Kasse und berichtete über Frau Schneiders große Flexibilität und Hilfsbereitschaft. Sie wurde von den Kolleginnen und Kollegen, sowie von den Gästen der Panorama Therme sehr geschätzt. Bürgermeister Gluiber bedankte sich im Namen des Gemeinderats und auch der Belegschaft für über 40 Jahre geleistete Arbeit für und in der Panorama Therme Beuren.

Eintrag ins goldene Buch von Linn Kazmaier und Florian Baumann
Vom 04. bis zum 13. März 2022 fanden die Paralympischen Winterspiele in Peking statt. Und einer aus Balzholz war dabei - er war nicht nur dabei, sondern er hat auch mitgemacht und zwar als Guide von Linn Kazmaier aus Lenningen. Bürgermeister Gluiber führte mit Florian Baumann auf der Bühne ein kleines Interview, um Eindrücke der Paralympischen Winterspiele zu bekommen. Linn Kazmaier konnte an der Ehrungssitzung leider nicht teilnehmen, da sie schulischen Verpflichtungen in Freiburg nachkommen musste. Vor ein paar Jahren wurde Herr Baumann schon einmal als erfolgreicher Sportler in einer Ehrungssitzung geehrt. Linn Kazmaier hatte vor einiger Zeit einen Guide gesucht und so haben Linn Kazmaier und Florian Baumann zusammen begonnen zu trainieren. Heute sind sie ein eingespieltes Team und haben gemeinsam Paralympisches Gold gewonnen. Bürgermeister Gluiber stellte die Frage, wie man für solche Wettkämpfe trainiert und wie das Training für die Paralympics aussieht. Herr Baumann berichtete, dass das Ausdauertraining im Mittelpunkt steht. Es wird viel gelaufen, geradelt und natürlich steht auch der Langlauf im Fokus. Ein besonders spannendes Detail berichtete Florian Baumann aus dem Wettkampf: Linn Kazmaier schießt durch ein akustisches Signal. Ein Schuss wird abgegeben, wenn der Signalton für sie stimmt.

Bürgermeister Gluiber fragte, wie in Peking die Coronaregungen vorgegeben und gelebt wurden. Er berichtete über sehr strenge Coronaregelungen. Die Athleten durften sich nur im paralympischen Dorf aufhalten und sonst das Gelände nicht verlassen. In einem Film wurde die beeindruckende sportliche Leistung von Linn Kazmaier und Florian Baumann nochmals deutlich. Linn Kazmaier hat unter der Anleitung von Florian Baumann Gold über 10 km Langlauf, Silber im Biathlon über 6 km Silber im Biathlon über 12,5 km, Silber im Langlauf über 15 km, Bronze im Langlauf Sprint und den 8. Platz im Langlauf in der offenen Staffel geholt. Corinna Fuchs, Vorstand der Skizunft Uhingen schloss sich den Worten von Herrn Bürgermeister Gluiber an und sprach Florian Baumann große Anerkennung für die sportlichen Leistungen bei den Paralympischen Spielen in Peking aus. Florian Baumann wurde für die sportlichen Verdienste die goldene Vereinsnadel der Skizunft Uhingen überreicht und angesteckt. Anschließend folgte als besondere Ehrung der Eintrag in das Goldene Buch der Gemeinde Beuren. Florian Baumann verewigte sich gemeinsam mit Bürgermeister Gluiber im Goldenen Buch der Gemeinde Beuren. Linn Kazmaier wird bei Gelegenheit die Unterschrift nachholen. Bürgermeister Gluiber wünschte Herrn Baumann für den weiteren sportlichen und persönlichen Weg alles Gute.

Vorwort zum Schlusswort und Schlusswort: Georg Schnerring und Roland Krohmer
Zunächst bedankte sich Helmut Pfänder für die Ehrung. Georg Schnerring trug abschließend das Vorwort als Schlusswort vor. Er bedankte sich bei der Gemeinde und den Mitgliedern des Gemeinderates für die große Auszeichnung und die damit verbundene Ehrung und freute sich Teil einer so engagierten Gemeinschaft in Beuren zu sein. Durch schwäbische Anekdoten und humorige Worte hatte er schnell das Publikum zum Lachen gebracht. Gemeinderat Roland Krohmer bedankte sich im Namen der Gemeinde, dass so zahlreich die Bürgerinnen und Bürger der Einladung der Gemeinde gefolgt sind und lud zum gemütlichen Ausklang des gelungenen Ehrungsabends ein. Die Veranstaltung wurde durch abwechslungsreiche und musikalisch anspruchsvolle Beitrage vom Musikverein Beuren und dem Männerchor des TGV Balzholz begleitet. Ein besonderer Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen der Gemeinde Beuren, welche den Abend mit organisiert und bewirtet haben.

Aus dem Gemeinderat vom 20.06.2022

Bekanntgaben
Die öffentliche Gemeinderatssitzung begann mit den Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16. Mai 2022. Bürgermeister Gluiber berichtete, dass der Gemeinderat über die Energetische Optimierung der Panorama Therme Beuren diskutiert hat. Darüber hinaus wurde über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns und über den Abschluss eines Ingenieurvertrages mit dem Büro Blankenhorn für die Maßnahme Rathausstraße (Kanal und Wasser) beraten und beschlossen. Am 23. Mai 2022 fand eine nichtöffentliche Sondersitzung des Gemeinderates als Workshop mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH zum Thema „Vergaberichtlinie von Bauplätzen“ statt.

Solarkataster für Beuren
Das Landesamt für Denkmalpflege, vertreten durch Herrn Lucas Bilitsch, war in der Gemeinderatssitzung anwesend und hat die Konzeption eines Solarkatasters für Beuren vorgestellt. Im Zuge des Klimawandels ist der Ausbau regenerativer Energiequellen gefragt. Es ist unbestritten, dass Kulturdenkmale aufgrund ihrer grauen Energie, die im Bestand gebunden ist, allein durch ihren Erhalt gute Klimaschützer sind. Ebenso klar ist auch, dass die Energiewende vor allem mit der energetischen Aufrüstung des großen Baubestands jenseits der Kulturdenkmale und außerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlagen umzusetzen sein wird. Dennoch anerkennt die Denkmalpflege, dass auch Kulturdenkmale und denkmalgeschützte Gesamtanlagen einen aktiven Beitrag zur Energiewende beitragen müssen. Ein wichtiger Teil dieser Debatte ist die Ausrüstung von Gebäuden mit Photovoltaikanlagen auf Dächern. Mithilfe des Instruments eines Solarkatasters können die Möglichkeiten ausgelotet werden, wo und wie die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen des Denkmalschutzes angemessen in Einklang gebracht werden können. Gesamtanlagen sind in Baden-Württemberg ein elementarer Bestandteil der Kulturlandschaft und ein hohes Schutzgut: Im Denkmalschutzgesetz wird ihr Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse gefordert. Den Kommunen und Unteren Denkmalschutzbehörden soll mit dem Solarkataster Gesamtanlage eine Plangrundlage an die Hand gegeben werden, um von oft strittigen Einzelfallentscheidungen zu einer planerisch abgestimmten und begründeten Gesamtlösung zu kommen. Das Solarkataster Gesamtanlage hat drei Analyseebenen aus städtebaulich-denkmalpflegerischer Sicht. Die Fernwirkung, die Kernzonen und die Stadtbausteine. Alle Ebenen werden einzeln erarbeitet, vor Ort verifiziert und abschließend überlagert. Die abschließende Bewertung stellt die Empfehlung für den Umgang mit Dachflächen-PV-Anlagen in der Gesamtanlage dar. Die Analyseschritte mit Kartierungen wurden abschließend überlagert und in einer Ergebniskarte zusammengeführt. Alle Flächen, auf denen eine Solarenergienutzung ohne erhebliche Beeinträchtigung der Fernwirkung, der Kernzonen oder der Stadtbausteine möglich ist, wurden grün gekennzeichnet. Dabei wurden die Dachflächen auch teilflächenscharf bewertet. Aus der Mitte des Gemeinderates kam Zuspruch für ein solches Solarkataster, da die Möglichkeit der Nutzung von Solaranlagen auch auf Denkmälern ermöglicht werden sollte. Als Anregung wurde geäußert, die Fernwirkung der Ortsmitte vom Philosophenweg aus zu betrachten und zu analysieren. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen hinsichtlich der Erstellung eines Solarkatasters zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung dieses in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege weiter voran zu treiben.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben über die Erstellung von zwei PKW-Stellplätzen in der Brühlstraße 40 zu. Für das Bauvorhaben und die hierfür notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben zur Erstellung von drei Fertiggaragen mit Carport auf dem Flurstück 4321, Linsenhofer Straße 59 einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Der Gemeinderat stimmte demUmbau des bestehenden Wohnhauses und der Bäckerei, Ausbau Dachgeschoss zur Wohnung, Erweiterung der Ladenfläche Bäckerei, Hohenneuffenstraße 6, Flst. 177/4, 177/1 und 178/1 in Beuren einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber gab die Eilentscheidung bekannt, welche durch seinen Stellvertreter Herrn Gemeinderat Roland Krohmer getroffen wurde. Es handelte sich um ein zeitlich begrenztes Kreditangebot der Kreissparkasse zur Umschuldung eines Darlehens.

Aus dem Gemeinderat vom 16.05.2022

Bekanntgaben
Die öffentliche Gemeinderatsitzung begann mit den Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25. April 2022. Herr Bürgermeister Gluiber berichtete, dass der Mobilfunksendemast nun genehmigt wurde und der Baubeginn aktuell in der Abstimmung sei. Die Mobilfunkabdeckung in Beuren und Balzholz soll hierdurch wesentlich besser werden. Des Weiteren wurde über Grundstücksangelegenheiten beraten.

Einwohnerfragestunde
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde erkundigte sich ein Bürger, wer für die Reinigung der Schächte in der Gemeinde zuständig sei. Dies ist ihm ein wichtiges Anliegen, da im Rahmen der letzten Starkregenereignisse vor allem in der Balzholzer Straße ein schlechter Abfluss des Regenwassers zu verzeichnen war. Herr Bürgermeister Gluiber führte hierzu aus, dass die Reinigung der Schächte und der Gitter in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt. Hier gibt es eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Frickenhausen, da diese ein spezielles Reinigungsgerät für Schächte angeschafft hat. Die Reinigung der Schächte erfolgt in regelmäßigen Abständen.

Darüber hinaus erkundigte sich der Bürger, ob noch Böschungsrückschnitte im Uferbereich des Herbstwiesenbachs und Bachbegehungen durchgeführt werden. Herr Bürgermeister Gluiber berichtete, dass es im letzten Jahr Rückschnitte gab und die Pflege der Bachböschungen regelmäßig vorgenommen wird. Er sagte zu den Abschnitt ab Herbstwiesenbach zeitnah anzuschauen.

Interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden Beuren, Kohlberg und der Stadt Neuffen im Bereich Standesamt und Rentenversicherung
Bereits seit 2020 wurde der Gemeinderat kontinuierlich darüber informiert, dass die Kommunen des Neuffener Tals eine interkommunale Zusammenarbeit anstreben. Die Firma IMAKA Institut für Management GmbH hat hier eine Ausarbeitung möglicher Handlungsfelder einer solchen Zusammenarbeit erstellt, hiervon hatte der Gemeinderat bereits Kenntnis genommen. Vereinbart wurde, dass eine interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden Beuren, Kohlberg und der Stadt Neuffen im Bereich Standesamt und Rentenversicherung vertiefend untersucht und dargestellt werden soll.

Die drei Kommunen sind bereits seit 1975 in einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen. Seit Januar 2022 hat die Firma IMAKA die entsprechenden Erhebungen durchgeführt. Eine interkommunale Zusammenarbeit wird für möglich und effizient angesehen. Insgesamt wird mit einer Steigerung der Qualität der Arbeit, einer Verringerung des Steuerungs- und Vertretungsaufwandes und mit einer geringen Einsparung von Kosten (für alle drei Kommunen in Summe ca. 10.000 Euro jährlich) gerechnet. Die Effizienz wird sich in den kommenden Jahren noch mehr abzeichnen, wenn z. B. Stellenbesetzungen anstehen und aufgrund des Fachkräftemangels keine Stellenbesetzungen in den einzelnen Kommunen möglich sein sollten. Eine Einsparung an Kosten war nicht das Ausgangsziel, sondern das Fachwissen und Fachkräfte im Bereich Standesamt in der Verwaltungsgemeinschaft zu bündeln. Das zu beachtende Recht wird gerade im Personenstandswesen immer komplexer. Allein diese Punkte sprechen für eine Zusammenlegung der Standesämter in der Verwaltungsgemeinschaft. Frau Iris Strauß, Mitglied der Geschäftsleitung der Firma IMAKA und zuständige Projektleiterin, war in der Sitzung anwesend und stellte die Vorgehensweise und die wesentlichen Ergebnisse vor.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde das Projekt grundsätzlich begrüßt. Eine Bündelung von Kompetenzen sei in Zeiten des Fachkräftemangels enorm wichtig. Die Mitglieder des Gemeinderates sprachen sich jedoch dafür aus, vor der Umsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit die Digitalisierung weiter voranzutreiben. Dies sei die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts.

Der Gemeinderat stimmte einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Standesamt und Rentenversicherung als Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaft Neuffen und einer Umsetzung dieser Zusammenarbeit frühestens ab dem 01.01.2023 zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

Ausbau der Owener Straße zwischen Einmündung Kelterstraße und Holderäckerweg – Baubeschluss
Die Gemeinde plant den Ausbau der Owener Straße zwischen Bauende der Neugestaltung Ortsmitte auf Höhe Gebäude Owener Straße 7 (Bürgerhaus) und dem Holderäckerweg. Herr Reichenecker vom Ingenieurbüro Blankenhorn führte aus, dass die geplante Maßnahme die Fortsetzung des Rückbaus der ehemaligen Ortsdurchfahrt der L 1210 bildet und den Anschluss an die geplanten Maßnahmen für die Erschließung des Baugebiets Brühl. Im Zuge der Ausführung wird ein neuer Regenwasserkanal DN 800 zur Ableitung von Oberflächenwasser zum bereits vorbereiteten Anschluss am Bypass gebaut; zudem wird die Wasserleitung und die Straßenbeleuchtung im Planbereich erneuert, sowie Leerrohre für eine Versorgung mit Telekommunikation/Breitband gelegt. Für die Baumaßnahmen ist mit Brutto-Gesamtkosten einschließlich Nebenkosten in Höhe von 538.000,00 Euro zu rechnen. Nach Ausschreibung ist die Vergabe der Baumaßnahmen im Juli 2022 vorgesehen, so dass planmäßig die Bauausführung zwischen September 2022 und Februar 2023 erfolgen kann. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Ausbau der Owener Straße, wie vorgestellt, durchzuführen und die Arbeiten öffentlich auszuschreiben.

Erneuerung der Wasserleitung in der Rathausstraße – Vergabe
Die Stadtwerke Neuffen AG plant die Erneuerung der Gasleitung in der Rathausstraße ab dem Gebäude Nr. 5. Zusätzlich ist die Erweiterung der Niederspannungsversorgung ab der Tiefenbachstraße bis in die Rathausstraße einschließlich der Erdverlegung der Niederspannungshausanschlussleitungen vorgesehen. Die Arbeiten wurden mit verschiedenen anderen Baumaßnahmen durch die Stadtwerke Neuffen AG im Ausbauprogramm 2022 ausgeschrieben. Mit den Tief- und Straßenbauarbeiten für das Ausbauprogramm 2022 wurde die Firma wk-bau GmbH aus Hülben durch die Stadtwerke Neuffen AG im Dezember 2021 beauftragt. Zwischen den Gebäuden 5 und 7 ist die Aufstellung einer neuen Mastleuchte geplant. Die Telekom wird Rohrverbände für den Breitbandausbau mitverlegen. In die Fahrbahn wird eine Asphalttragschicht eingebaut. Der Einbau der Asphaltdeckschicht ist nach der Fertigstellung der Neubaugebäude geplant.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass sich die Gemeinde Beuren mit den ausgeführten Arbeiten an die Baumaßnahme der Stadtwerke Neuffen AG hängt. Die Tief- und Straßenbauarbeiten werden an die Firma wk-bau GmbH zum Brutto-Angebotspreis von 65.839,67 Euro vergeben. Die Rohrverlegung der Wasserleitung wird an die Stadtwerke Neuffen zum Angebotspreis von brutto 14.169,87 Euro vergeben.

Erneuerung der Wasserleitung in der Goethestraße zwischen der Jahnstraße und der Panorama Therme – Vergabe
Die Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung in der Goethestraße wurden beschränkt ausgeschrieben. Herr Reichenecker vom Büro Blankenhorn erläuterte, dass die Submission am 02.05.2022 erfolgte. Es haben drei Firmen ein Angebot abgegeben. Als günstigster Bieter ging die Firma wk-bau GmbH aus Hülben mit einem geprüften Angebotspreis von netto 75.676,99 Euro hervor.

Die Verwaltung wurde durch den Gemeinderat beauftragt, die Erneuerung der Wasserleitung in der Goethestraße an die Firma wk-bau aus Hülben zum Angebotspreis von netto 75.676,99 Euro zu vergeben.

Maßnahmen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung im Jahr 2022 – Vergabe
Die Kanalsanierungsarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 02.05.2022. Es haben sich drei Firmen an der Ausschreibung beteiligt. Als günstigster Bieter geht die Firma KTF Kanal-Technik-Fries aus Börslingen mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 89.729,08 Euro hervor.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die Kanalsanierungsarbeiten 2022 im Rahmen der Eigenkontrollverordnung an die Firma KTF Kanal-Technik-Fries zum Angebotspreis von brutto 89.729,08 Euro zu vergeben.

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Morglachäcker - 1. Änderung"
Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Morglachäcker" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und Entwurfsbeschluss

Der Gemeinde liegt ein Antrag auf eine intensivere Nutzung des Grundstücks Morglachstraße 5 vor. Durch eine Neubebauung auf dem Grundstück werden weitere Stellplatz- und Lagerflächen benötigt. Hierzu soll die im Nordosten des Grundstücks liegende Fläche herangezogen werden. Die Gemeinde befürwortet die Planung vor dem Hintergrund der besseren baulichen Nutzung bestehender Gewerbeflächen entlang der Linsenhofer Straße. In diesem Bereich ist jedoch bislang eine Fläche für ein Pflanzgebot als Teil der Eingrünung des Gewerbegebietes entlang der Linsenhofer Straße auch auf privaten Flächen festgesetzt. Da die rückwärtigen Bauflächen nun besser genutzt werden können, soll die Erschließung dieser Flächen für die Grundstücke Morglachstraße 5 und 7 durch eine bestehende Zufahrtsregelung über den bestehenden Gehweg zur Linsenhofer Straße hin klargestellt werden.

Ziel der Planung ist die Neuordnung der Flächen für Pflanzgebot im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Morglachäcker“ entlang der Linsenhofer Straße. Die Neuordnung soll so erfolgen, dass eine Eingrünung entlang der Linsenhofer Straße weiterhin gewährleistet ist. Darüber hinaus soll die bestehende Zufahrtsregelung für die Grundstücke Morglachstraße 5 und 7 über den bestehenden Gehweg planungsrechtlich gesichert werden. Der räumliche Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan als Gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Entlang der Linsenhofer Straße ist ein Grünstreifen dargestellt. Für den Planbereich liegt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Morglachäcker“, rechtskräftig seit 30.08.1984, vor.

Durch die Bebauungsplanänderung erfolgt eine innerörtliche Nachverdichtung im Planbereich. Gemäß § 13a BauGB können Bebauungspläne für die Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren liegen vor. Im beschleunigten Verfahren kann von der Durchführung einer Umweltprüfung und von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abgesehen werden.

Inhalt des Planentwurfes ist die weitgehende Rücknahme der Pflanzgebotsflächen auf den privaten Grundstücken entlang der Linsenhofer Straße zugunsten einer besseren Nutzung dieser Grundstücksflächen durch Nebenanlagen. Damit eine wirksame Eingrünung entlang der Linsenhofer Straße an der Ortseinfahrt erhalten bleibt, wird das Pflanzgebot auf der öffentlichen Fläche teilweise erweitert. Somit verbleibt im Ergebnis eine Hecke mit einer Breite von 3 - 6,5 m. Für die Zufahrt zu den Grundstücken Morglachstraße 5 und 7 existiert eine Zufahrtsregelung mit der Gemeinde über den bestehenden Gehweg zwischen der Wendefläche der Morglachstraße und der Linsenhofer Straße. Diese Zufahrtsregelung wird durch beidseitige Flächen für ein Geh- und Fahrrecht, jeweils zugunsten der beiden betreffenden Grundstücke, planungsrechtlich festgesetzt. Die in diesem Bereich bislang festgesetzten Pflanzgebote für Einzelbäume entfallen, da sie im Bereich der Zufahrt liegen. Eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung der Rodungszeiten für das Entfernen von Gehölzen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände entstehen. Ein förmlicher Ausgleich für die entfallenden Pflanzgebotsflächen ist nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nicht erforderlich.

Nach Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes kann die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung anhand des Planentwurfes durchgeführt werden. Beim beschleunigten Verfahren kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet und sofort die förmliche öffentliche Auslegung, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, durchgeführt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Morglachäcker“, rechtskräftig seit 30.08.1984, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert wird. Die Bezeichnung der Planänderung lautet „Gewerbegebiet Morglachäcker – 1. Änderung“. Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der zeichnerische Teil des Planentwurfes in der Fassung vom 03.05.2022. Der Planentwurf für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Morglachäcker – 1. Änderung“ in der Fassung vom 03.05.2022 wird gebilligt. Der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 03.05.2022 wird gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Planauslegung nach § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, die artenschutzrechtliche Untersuchung im Bereich des Pflanzgebots des südlichen Plangebiets „Gewerbegebiet Morglachäcker“ zu veranlassen und eine 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Morglachäcker“ voranzutreiben.

Sanierung der Trockenmauer Balzholz – Baubeschluss
Im Zuge der Prüfung verschiedener Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Hagnach/ Brühl wurde festgestellt, dass auch die Trockenmauer im Seeweg in Balzholz größere Schäden aufweist und sanierungsbedürftig ist. Ein Abschnitt von rund 8 Meter wird als Ausgleichsmaßnahme anerkannt, die Sanierung dieses Teils war bereits letztes Jahr vorgesehen. Witterungsbedingt mussten zum Schutz der Eidechsen die Arbeiten jedoch auf dieses Jahr verschoben werden. Die Arbeiten für den ersten Teil des Bauabschnitts 1 laufen derzeit und werden Mitte Mai abgeschlossen. Daran anschließend ist in einem weiteren Schritt bis Ende September die Fortführung der Sanierung geplant (zweiter Teil BA 1). Hierbei wird die Mauer komplett abgetragen und nach entsprechender Hinterfüllung und Sicherung neu aufgebaut. Laut Kostenschätzung vom Landschaftsarchitekturbüro Hink ist mit Baukosten von rund 47.000 Euro zu rechnen. Die Arbeiten sollen beschränkt ausgeschrieben werden. Für das Jahr 2023 sind keine Baumaßnahmen geplant, so dass nach dem kommenden Winter im Jahr 2023 dann die Umsiedlung der Eidechsen, vom geplanten Baugebiet an die sanierte Trockenmauer in Balzholz, erfolgen kann. Ab dem Jahr 2024 kann der nächste Bauabschnitt umgesetzt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Arbeiten für den zweiten Teil des ersten Bauabschnitts der Sanierung der Trockenmauer in Balzholz beschränkt auszuschreiben.

Standortauswahl für einen möglichen Naturkindergarten
Der Gemeinderat wurde in einer der letzten Gemeinderatssitzungen darüber informiert, dass die Betreuungsplätze in den Kindergärten knapp werden bzw. durch höhere Geburtenraten deutliche höhere Bedarfe als bisher angenommen werden. Die Verwaltung hat sich nun weiterhin mit dem Thema beschäftigt und kommt im ersten Schritt zum Ergebnis, dass das Obergeschoss im Kindergarten Kelterplatz, in Abstimmung mit dem Baurechtsamt beim Landratsamt Esslingen, kurzfristig aktivierbar sein dürfte. Eine bisherige Nutzung ist aufgrund des fehlenden zweiten Rettungsweges nicht möglich. Dieser könnte nun durch eine Interimsaußentreppe aus Gerüstteilen oder durch Rettungsrutschen zumindest so lange erfolgen (Röhre oder Schlauch) bis der Kindergarten Kelterplatz seinen Anbau erhalten hat und eine Gruppe dann in den Neubau umziehen kann und die andere während der Umbauphase sowieso aus dem Dachgeschoss wieder ausziehen muss. Nach dem Umbau wäre der zweite Rettungsweg durch eine ordentliche Baulösung vorhanden. Damit könnte eine dringend benötigte Kindergartengruppe mit verlängerten Öffnungszeiten abgedeckt werden. Die Untersuchungen zum Thema Containerstandort auf dem Schulhof laufen derzeit noch. Ein Bericht kann voraussichtlich in der Sitzung im Juni erfolgen.

Die dritte Variante war die Gründung eines Naturkindergartens. Hier geht es zunächst darum, einen geeigneten Standort für eine Schlechtwetterunterkunft und als Anlaufstelle zu finden. Als mögliche Standorte kamen der alte Sportplatz an der Weiler Steige, die Jahnstraße, das Fuchsloch in Balzholz, die Lehmgrube, das Lettenwäldle und die Pfingstweide beim Freilichtmuseum in Betracht. Aus den Reihen des Gemeinderats wurde der Verwaltung vorgeschlagen, bei den Nachbargemeinden Bissingen, Lenningen und Dettingen die dort gebauten Naturkindergärten zu besichtigen. Die Gemeindeverwaltung hat Besichtigungstermine vereinbart. Das Gebäude wurden von einem Architekten aus Kirchheim geplant und bereits mehrfach gebaut.

Aus der Mitte des Gemeinderates kam für das Projekt eine sehr positive Rückmeldung. Mehrheitlich sprachen sich die Ratsmitglieder für die Standorte an der Lehmgrube, Lettenwäldle und Pfingstweide aus. Der Gemeinderat beschloss, dass grundsätzlich an der Einrichtung eines Naturkindergartens weiter geplant werden soll. Der Gemeinderat legte die Standorte Lehmgrube, Lettenwäldle und Pfingstweide für weitere Untersuchungen auf Geeignetheit, insbesondere im Bereich des Naturschutzes, fest. Die Verwaltung wurde beauftragt, hinsichtlich der beim Naturkindergarten notwendigen Unterkunft mit Herrn Architekt Stüber Kontakt aufzunehmen, ein Honorarangebot einzuholen, sowie die Herstellungskosten in einer Kostenschätzung zu ermitteln.

Verschiedenes
Herr Bürgermeister Gluiber berichtete, dass im Zuge der Baumaßnahme am Thermalbad eine Eilentscheidung notwendig war. Es wurde der Firma Brodbeck der Auftrag für die Asphaltierung des Wohnmobilstellplatzes und des Kreisverkehrs vergeben. Die Eilentscheidung war notwendig, da das Büro Blankenhorn die Gemeinde Beuren zu spät über die Maßnahme informierte. Die Kosten für die Maßnahmen waren im Haushaltsplan vorgesehen.

Der Vorsitzende berichtete, dass 37 Coronafälle in Beuren zu verzeichnen waren.

Frau Gemeinderätin Jathe erkundigte sich über den Stand der geplanten Notstromaggregate. Herr Bürgermeister Gluiber führte aus, dass die Feuerwehr deren Gerät an die Festhalle angeschlossen hatte, dieses jedoch zu schwach war. Derzeit finden Untersuchungen und Messungen statt, um den Strombedarf im Katastrophenfall zu ermitteln. Kämmerer Walter ergänzte, dass hier ein sehr strukturiertes Vorgehen notwendig sei, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Nun soll eine Woche der Strombedarf des Rathauses gemessen werden. Anschließend werden Angebote für ein geeignetes und notwendiges Aggregat eingeholt.

Aus dem Gemeinderat vom 25.04.2022

Bekanntgaben
Die öffentliche Gemeinderatsitzung begann mit den Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11. April 2022. Bürgermeister Gluiber teilte mit, dass der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt hatte, für die Erneuerung der Wasserleitung in der Goethestraße einen Ingenieurvertag mit dem Ingenieurbüro Blankenhorn abzuschließen.

Starkregenrisikomanagement in Beuren
Das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH (IWP) erstellte im Auftrag der Gemeinde Beuren ein Konzept zum kommunalen Starkregenrisikomanagement gemäß dem Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement (SRRM) in Baden-Württemberg“ der LUBW. Dabei sind Starkregengefahrenkarten mit drei Szenarien erstellt worden (seltenes, außergewöhnliches und extremes Oberflächenabflussereignis). Bei der weiteren Analyse wurde gemäß dem Leitfaden ein außergewöhnliches Oberflächenabflussereignis zugrunde gelegt. Dies führte zu einer Risikoanalyse und anschließend zu einem Handlungs- und Maßnahmenkonzept, das aus baulichen und nicht baulichen Maßnahmen zur maximalen Risikominimierung besteht. Die Starkregengefahrenkarten sollen auf der Homepage der Gemeinde verlinkt werden und stehen dann neben der Kommune auch privaten und gewerblichen Akteuren zur Verfügung. Das Projekt wurde vom Land Baden-Württemberg nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft mit 70 % bezuschusst. Wie die Ereignisse in den letzten Jahren gezeigt haben, kann Starkregen auch in Gebieten, in denen keine oder nur sehr kleine Gewässer vorhanden sind, zu Überschwemmungen führen und sowohl Menschenleben fordern als auch hohe Schäden verursachen. In der Gemeinde Beuren kam es in der Vergangenheit bereits zu Starkregenereignissen. Zuletzt führte ein Starkregenereignis im August 2021 zu Überschwemmungen im Ortsgebiet. Infolgedessen sind Starkregengefahrenkarten zur Darstellung der Gefährdung, eine Risikoanalyse sowie ein Handlungskonzept mit möglichen Maßnahmen zur Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse erstellt worden. Die Risikoanalyse erfolgte in drei Schritten, wobei aus den Starkregengefahrenkarten und dem örtlichen Schadenspotenzial auf das Überflutungsrisiko verschiedener Gemeindebereiche geschlossen wurde und besonders risikobehaftete Bereiche identifiziert worden sind. Der Fokus der Risikoanalyse liegt auf öffentlichen Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen.

Hydraulische Gefährdungsanalyse
Die erste Stufe des Starkregenrisikomanagementkonzepts befasst sich mit der Analyse der Überflutungsgefahr bei Starkregen. Hierfür wurden Starkregengefahrenkarten erstellt. Diese stellen die potenziellen Abflusswege und Überflutungsausdehnungen sowie deren Tiefen, Wasserspiegellagen und tiefengemittelte Fließgeschwindigkeiten dar.

Die Starkregengefahrenkarten basieren auf einer zweidimensionalen hydraulischen, instationären Modellierung. Die Eingangsdaten für die Modellierung sind zum einen Oberflächenabflusswerte je Flächeneinheit, die sich aus Niederschlags- und Bodeneigenschaften zusammensetzen, und zum anderen die Topographie.

Die LUBW stellt die Oberflächenabflusskennwerte (OAK) mit einer Auflösung von 1x1 m zur Verfügung. Die OAK lag in der Einheit 1/10 mm vor. Die OAK wurden mit einem einheitlichen Verfahren basierend auf einer statistischen Analyse von Starkregenereignissen und dem bodenhydrologischen Modell RoGeR (RunOff Generation Research) des Hydrologischen Instituts der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg erstellt. Die Starkregengefahrenkarten wurden für die drei folgenden Oberflächenabflussszenarien erstellt:

  • Selten (SEL)
  • Außergewöhnlich (AUS)
  • Extrem (EXT)

Diese Oberflächenabflussszenarien wurden durch statistische Niederschlagsereignisse (1 Stunde) generiert und anhand der Bodenverhältnisse modifiziert. Dabei basiert das seltene Szenario auf einem statistischen Niederschlagsereignis mit einer Jährlichkeit von 30 Jahren, das außergewöhnliche auf einem statistischen Niederschlagsereignis mit einer Jährlichkeit von 100 Jahren und das extreme Szenario auf einem extremen Ereignis von 128 mm in der Stunde/ 1000 Jahren. Für das Gebiet von Beuren wurden den OAK folgende Niederschlagsmengen zugrunde gelegt:

  • Selten 42 mm/h
  • Außergewöhnlich 56 mm/h
  • Extrem 128 mm/h (einheitlich für BW)

Mithilfe der Bodenverhältnisse ergaben sich die Oberflächenabflussszenarien. Diesen kann, im Gegensatz zu den Niederschlagsereignissen, keine Jährlichkeit zugeordnet werden, da Parameter wie Bodenzusammensetzung und Vorfeuchte mit den Niederschlagswerten kombiniert werden. Es wurde bei der Simulation von verschlämmten Böden ausgegangen, da anzunehmen ist, dass im Untersuchungsgebiet aufgrund der vorherrschenden Bodentypen (Braunerde, Braunerde Pararendzina, Braunerde-Pelosol) eine Verschlämmung stattfindet. Somit wurde in Beuren für alle 3 Szenarien die Oberflächenabflusskennwerte für verschlämmte Böden verwendet. Es wurde bei den Simulationen des außergewöhnlichen und extremen Ereignisses von einer überlasteten Kanalisation ausgegangen. Beim seltenen Ereignis ist die Kanalisation als pauschaler Abschlag der OAK berücksichtigt worden.

Kommunale Risikoanalyse
Die drei Schritte der Risikoanalyse sind:

  1. Analyse der Starkregengefahrenkarten
  2. Identifizierung kritischer Bereiche und Objekte
  3. Bewertung der lokalen Überflutungsrisiken

Im ersten Schritt wurde die Überflutungsgefährdung für die Gemeinde aus den Starkregengefahrenkarten ermittelt und durch weitere Informationen zu Gefahren durch Gerölltransport, Hangrutschungen und Erosionsgefährdung ergänzt. Hierbei liegt der Fokus auf Siedlungsbereiche, die bei Starkregenereignissen von einer starken Überflutungsausdehnung, großen Überflutungstiefen oder hohen Fließgeschwindigkeiten betroffen sind.

Der zweite Schritt befasst sich mit der Analyse des Schadenpotenzials durch die Ermittlung kritischer Bereiche, Risikoobjekte und Infrastruktureinrichtungen. Durch eine flächenbezogene Analyse wurden besonders schadensrelevante oder schützenswerte Bereiche identifiziert. Dabei sind sowohl monetäre als auch nicht-monetäre Schäden betrachtet worden. Monetäre Schäden entstehen u.a. an Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen, Industrieanlagen, der Infrastruktur, Gewässern und wasserbaulichen Anlagen oder durch den Ausfall von Produktions- und Dienstleistungsprozessen sowie in der Land- und Forstwirtschaft, wohingegen sich nicht-monetäre Schäden auf die Gefährdung der menschlichen Gesundheit, der Umwelt oder der Beschädigung von Kulturgütern beziehen. Identifizierte, kritische Bereiche und Risikoobjekte sind in den Starkregengefahrenkarten kenntlich gemacht.

Als dritter Schritt wurde das Überflutungsrisiko durch eine Kombination der Gefährdung und des Schadenspotenzials ermittelt und bewertet. Hierbei wurden die im zweiten Schritt ausgemachten, kritischen Bereiche hinsichtlich ihres Risikos geordnet. Die Risikoeinschätzung umfasst die Kategorien gering, mittel und hoch. Für die Risikoeinschätzung sind bestimmte Leitfragen herangezogen worden. Diese beziehen sich z.B. auf das höchste Überflutungsrisiko, Gefahren für Leib und Leben, betroffene kritische Objekte, Einrichtungen, die spezielle Hilfe benötigen, notwendige Infrastruktur- und Versorgungsreinrichtungen, die nicht ausfallen dürfen sowie mögliche Zugangs- und Rettungswege oder zu erwartende Schäden durch Gerölltransport. Für besonders betroffene, kommunale Objekte ist ein sogenannter Risikosteckbrief erstellt worden. Dieser wurde teilweise durch die Gemeinde ausgefüllt und enthält eine kurze Darstellung des bestehenden Überflutungsrisikos, basierend auf einer Ersteinschätzung, einer Bilddokumentation sowie ersten Maßnahmenoptionen.

Handlungskonzept
Der dritte Teil des Starkregenrisikomanagements umfasst ein kommunales Handlungskonzept, welches auf Basis der Risikoanalyse erstellt wurde. Dieses zielt auf mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Schäden und Risiken durch Starkregenereignisse ab und stellt eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe der beteiligten Akteure dar. Das Handlungskonzept enthält mögliche Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für die Kommune, die zur Vermeidung und Minimierung von Schäden und Gefahren durch Starkregenereignisse beitragen. Die Maßnahmen des Handlungskonzeptes können vier verschiedenen Bereichen zugeordnet werden. Diese Bereiche umfassen die Informationsvorsorge, kommunale Flächenvorsorge, Krisenmanagement und kommunale bauliche Maßnahmen.

Bürgermeister Gluiber betonte, dass die Hochwassergefahrenkarte und Starkregengefahrenkarte wichtige Instrumente seien. Die Hochwassergefahrenkarte lag in der Zuständigkeit der Gemeinde. Im Falle eines Starkregenereignisses sei jeder Eigentümer für sein Objekt selbst zuständig. Über geeignete Vorbeugungsmaßnahmen werden sich interessierte Eigentümer bei Beratertagen im Rathaus informieren können. Die Starkregengefahrenkarten sollen auf der Homepage abgerufen werden können.

Der Gemeinderat nahm das vorgestellte Konzept zum Starkregenrisikomanagement zur Kenntnis.

Böschungsrutschung an der K1261 am Ortseingang Richtung Linsenhofen
Ende des letzten Jahres wurde bei einer Routinebegehung des Beurener Bachs auf Höhe des Lettenhofs eine Abrutschung der Böschung durch Ausspülungen des Fließgewässers festgestellt. Zwischenzeitlich hatten dazu mehrere Besprechungen mit Vertretern der unteren Wasserbehörde und des Straßenbauamts, dem Ingenieurbüro Blankenhorn stattgefunden. Festgehalten werden kann, dass durch die Hangabrutschung und -unterspülung die Straße halbseitig gesperrt werden musste, da die Standfestigkeit nicht mehr gegeben sei. Mittlerweile hat auch die Vermessung durch ein Vermessungsbüro stattgefunden. Die Baugrunduntersuchung wurde beauftragt und das Landratsamt Esslingen hat die Bohrgenehmigung erteilt. Für die Planungen zur Wiederherstellung des Straßenabschnitts gibt es zwei Varianten. Die Variante 1 stellt eine gute stabile provisorische Lösung dar, die auch dem Schwerlastverkehr standhält. Variante 2 stellt eine naturnahere Variante dar, bei deren Ausführung Weidenfaschinen (Krainerwand) zum Einsatz kommen sollen. Ob die Krainerwand eine geeignete Variante sein kann, bezweifelt die Gemeindeverwaltung. Insbesondere die Lage der Böschung unmittelbar neben der vielbefahrenen Kreisstraße 1261, welche eine Belastung durch den Schwerlastverkehr auf die Böschung bringt und die Ableitung des Oberflächenwassers an dieser Stelle erfordert eine sorgfältige Planung und Ausführung durch eine Fachfirma mit geeignetem Holzmaterial. Sogenannte Krainerwände kommen üblicherweise zur Böschungssicherung oberhalb von Straßen ohne dynamische Belastung durch den Schwerverkehr zur Ausführung. Auch im Bereich von Gewässern, wo es immer wieder zu Ausspülungen kommen kann, hält die Verwaltung die Maßnahme für eher ungeeignet. Ein grundsätzlicher Ausschluss zur Sicherung der Böschung mittels Krainerwand ist jedoch nicht gegeben. Sollte die Krainerwand dort eingebaut werden, muss eine viel aufwendigere Planung unter der Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Boden, Entwässerung der Straße und Belastung durch die Straße) sowie ein Gesamtkonzept für die Böschungssicherung im gesamten Abschnitt erstellt werden, da an weiteren Stellen Abrutschungen drohen. Sowohl das Büro Blankenhorn, wie auch die Gemeindeverwaltung empfahlen die Böschungssicherung mit Flussbausteinen und Schroppenschüttungen auszuführen. Die Arbeiten könnten im Rahmen des jährlichen Straßenunterhaltungsprogramms der Gemeinde Beuren durch die Firma wk-bau ausgeführt werden. Zuständig ist die Gemeinde Beuren, da der Beurener Bach in der Unterhaltungslast der Gemeinde liegt und dieser aller Voraussicht nach ursächlich für die Böschungsrutschung ist. Nach Abschluss der Böschungssicherung ist der weitere Verlauf der Böschung zu prüfen. Gegebenenfalls sind weitere Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der Böschung zu planen. Der Gemeinderat beauftragte mit sechs Ja-Stimmen und vier Gegenstimmen die Gemeindeverwaltung die Ausführungen zur Sanierung der Böschungsrutschung an der K1261 auf Höhe des Lettenhofs an die Firma wk-bau zum Angebotspreis von 17.136,00 Euro brutto im Rahmen der Straßenunterhaltungsarbeiten zu vergeben.

Vorstellung des Befragungsergebnisses „Älter werden in Beuren und Balzholz“ – Quartier 2030
In mehreren Gemeinden wurden bereits Bürger im Alter über 60 Jahren schriftlich gefragt, was sie sich in der Gemeinde wünschen und welche Angebote sie nutzen würden. Das Ziel der Aktion „Quartier 2030“ sei die Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen und von Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf. Die Umfrage stand unter dem Motto „Wie können wir gemeinsam für ein gutes Älterwerden in Beuren sorgen?“ Die Eingabe, Auswertung und Berichtslegung erfolgte über das KDA (Kuratorium Deutsche Altenhilfe).

Die Befragungsergebnisse aus Beuren hatte Thorsten Mehnert ausgewertet und am Montag im Gemeinderat in der Kelter vorgestellt. Mehnert informierte darüber, dass von den 1238 angeschriebenen Personen in Beuren und Balzholz im Alter von mehr als 60 Jahren 270 Personen ihre Fragebögen ausgefüllt und abgegeben haben. Dies entspricht einem Rücklauf von 21,8 Prozent. Das ist ein schönes Ergebnis. 45,5 Prozent der Teilnehmenden waren im Alter von 60 bis 69, ein Drittel der Personen zwischen 70 und 79 Jahre alt und 22,8 Prozent und somit 60 Personen älter als 80 Jahre.

Lebensgefühl und Wohnen
Ein Hauptthemenfeld der Befragung befasste sich mit dem Lebensgefühl und der Wohnsituation der Beurener und Balzholzer Bürgerschaft. Die Befragten waren zunächst aufgerufen, selbst zu beurteilen, wie wohl sie sich an ihrem Wohnort fühlen. Zudem wurden sie zu ihrer gegenwärtigen Lebens- und Wohnsituation, bezüglich deren Struktur und nach Angehörigen in der Nähe befragt. Daneben sollten die Befragten einordnen, ob sie ihr Zuhause für seniorengerecht halten, welche Hindernisse sie beim Wohnen überwinden müssten, welche technischen Hilfen und Bewegungshilfen sie nützten und ob für sie im Falle existierender Barrieren ein Wohnungsumbau in Frage käme. Ein nahezu uneingeschränkter Anteil an älteren Personen in Beuren und Balzholz fühlte sich in der eigenen Gemeinde wohl. Nur vier Personen bewerteten ihr Lebensgefühl in Beuren negativ. Die Mehrheit der der Befragten, nämlich 61,7 Prozent, wohnte zum Zeitpunkt der Befragung in einem Einfamilienhaus. Ebenfalls sehr hoch ist mit 84 Prozent die Anzahl der Senioren, die selbst Eigentümer der von ihnen bewohntem vier Wände sind. Bei der Barrierefreiheit sehe es nicht so gut aus. Mehr als die Hälfte der Senioren muss mehr als drei Stufen überwinden, um Zugang zur Wohnung zu bekommen. Jeder Fünfte kann sich indes grundsätzlich vorstellen, die Wohnung seniorengerecht umzubauen.

Wohnumfeld und Mobilität
Neben der aktuellen Wohnsituation und der potenziellen Umbaubereitschaft wurden die älteren Beurener und Balzholzer Bürger zu ihrer Wahrnehmung des Zusammenlebens in der Nachbarschaft, sowie zu gewünschten Veränderungen im Wohnumfeld für ein besseres Bestreiten des Alltags befragt. Fast drei Viertel der Befragten beurteilten ihr Zusammenleben mit der Nachbarschaft als positiv, ein Viertel dagegen als neutral. Insgesamt gaben 117 Personen Verbesserungsvorschläge ab. Davon wünschten sich jeder Fünfte der Befragten mehr altersgerechte Wohnungen und mehr Informationen zu Unterstützungsangeboten.

Unterstützung und Pflege
Im Themenfeld „Unterstützung und Pflege“ des Fragebogens wurden die Beurener und Balzholzer Bürger gefragt, ob und in welcher Form sie derzeit Unterstützung im Alltag erhalten und in welchen Bereichen der Alltagsunterstützung zusätzliche Angebote gewünscht wären. Über drei Viertel gaben an, noch keine Unterstützung zu brauchen. Bei fast jeder achten Person sei dies jedoch nicht mehr der Fall und es wurden entsprechende Hilfen entweder durch andere Personen, die im selben Haushalt lebten, oder durch sonstige Personen, Dienste und Einrichtungen. Weitere vier Personen gaben zudem an, zwar Hilfe zu benötigen, jedoch keine zu bekommen.

Zukünftiges Wohnen und Wohnwünsche
In einem weiteren Themenfeld wurden die älteren Bewohner von Beuren und Balzholz befragt, wie sie sich ihre Wohnsituation mit zunehmendem Alter vorstellten bzw. wünschten. Dabei ging es bei der ersten Fragestellung darum, sich vorzustellen, nicht mehr ohne Unterstützung wohnen zu können und in Frage kommende Optionen für ein Verbleiben zu Hause, sowie für einen Umzug in eine entsprechende altersgerechte Wohnform zu favorisieren. Zuletzt wurden die Bürger gefragt, welche Wohnformen ihrer Ansicht nach in Beuren und Balzholz fehlten. Unter der Prämisse eines zukünftig eintretenden Unterstützungsbedarfes könnten sich mit 245 Personen insgesamt 96,5 Prozent der Befragten, die darauf eine Antwort gaben vorstellen, weiterhin zu Hause wohnen zu bleiben, aber Unterstützung hinzuzuziehen – und dies trotz der durch die Befragten zurückgemeldeten Barrieren vor und innerhalb der Wohnungen durch Stufen. Dieser sehr hohe Anteil von Befragten mit dem Wunsch so lange wie möglich in der angestammten Wohnung zu bleiben - falls nötig mit Unterstützung - übertrifft sogar die auch in anderen repräsentativen Befragungen zum Seniorenwohnen in den vergangenen Jahren hohen Anteile an Rückmeldungen mit eben dieser Präferenz. Zuletzt wurde im Fragekomplex „Wohnen“ konkret nach in Beuren und Balzholz fehlenden altersgerechten Wohnangeboten gefragt. Mit Abstand am häufigsten wurden dabei Formen des Mehrgenerationen-Wohnens als fehlende Wohnformen genannt.

Freizeit und Interessen
Im Themenbereich „Freizeit und Interessen“ wurden die Befragten zur Bekanntheit und zur Nutzung verschiedener Angebote in Beuren und Balzholz befragt und sie sollten die Qualität der Angebote bewerten. Zudem wurde die Beurener und Balzholzer Bevölkerung ab 60 Jahren nach ihrer individuellen Nutzung von Sportangeboten gefragt und wurden gebeten, Vorschläge für weitere Freizeit- und Begegnungsangeboten zu machen sowie mitzuteilen, wie sie sich über das Freizeitangebot in Beuren und Balzholz informierten. Alle Freizeitangebote sind relativ gleich gut und sehr überdurchschnittlich bei den Befragten bekannt: mit über neun von zehn Befragten kannten nahezu alle die Panorama Therme, die Kleinschwimmhalle und die Angebote der Kirche. Die Panorama Therme ist nicht nur das bekannteste Angebot in Beuren und Balzholz, es wurde auch am häufigsten genutzt. Zusätzliche Angebote werden beim Sport an der frischen Luft gewünscht, wie Wanderungen und Radtouren. Um sich über aktuelle Angebote zu informieren, nutzten die befragten Personen vor allem Printmedien: das Beurener Mitteilungsblatt wurde mit einem Anteil von 92,8 Prozent von fast allen antwortgebenden Befragten am häufigsten als Informationsmedium genutzt. Zudem nutzten zwei Drittel die Tageszeitung als Infoquelle. Digitale Medien sind unter den Befragten ab 80 Jahren als Informationsquellen nach eigenen Angaben vergleichsweise besonders wenig genutzt. Die jüngeren Befragten zwischen 60 und 79 Jahren griffen häufiger auf digitale Medien zurück.

Freiwilliges Engagement
Ein weiterer Bereich innerhalb der Befragung thematisierte das ehrenamtliche Engagement, seinen Umfang und möglichen Ausbau sowie möglichen Veränderungen, um mehr Menschen für ein ehrenamtliches Engagement begeistern zu können. Nach eigenen Angaben engagieren sich bereits 42,2 Prozent der Befragten, und damit 89 Personen, aktuell ehrenamtlich in Beuren und Balzholz. Der Anteil ist unter den jüngeren Befragten zwischen 60 und 79 Jahren mit 47,7 Prozent deutlich größer, verglichen mit den Befragten ab 80 Jahren, die sich mit 13,9 Prozent erwartungsgemäß noch weniger ehrenamtlich engagierten.

Mitwirkungsinteresse
Konkretes Interesse zur weiteren Mitwirkung für gutes Älterwerden in Beuren und Balzholz äußerte eine nicht geringe Anzahl von 82 Personen. Weitere 85 Personen sind noch unentschieden und bildeten damit zusätzliches Potential.

Weitere Vorgehensweise
Franziska Hezinger, die das Sachgebiet Altenhilfeplanung im Esslinger Landratsamt leitet, teilte mit, dass derzeit eine Broschüre in Planung sei mit einem Überblick über mögliches Engagement im Bereich Alter und Pflege. Zeitnah werde es eine Quartierswerkstatt geben, bei der die Ergebnisse noch einmal für interessierte Bürger vorgestellt werden. Ziel des Projekts sei es, eine individuelle Strategie zu entwickeln, was wo gebraucht wird. Dann könne ein Maßnahmenpaket geschnürt werden. Die Ergebnisse der Befragung werden auf die Homepage der Gemeinde Beuren eingestellt.

Der Gemeinderat nahm die Befragungsergebnisse zur Kenntnis.

Wohnmobilstellplatz – Vergaben

  1. Leuchten
  2. Mittelspannungsschaltanlage / Trafostation / NSHV
  3. Verkabelung Platztechnik

Für den Neubau des Wohnmobilstellplatzes wurde die Lieferung der Leuchten ohne Montage beschränkt ausgeschrieben. Es haben sich drei Firmen an der Ausschreibung beteiligt. Als günstigster Bieter ging die Firma Hess aus Villingen-Schwenningen mit einem geprüften Angebotspreis von netto 41.710,25 Euro hervor. Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Lieferung der Leuchten an die Firma Hess aus Villingen-Schwenningen zum Angebotspreis von netto 41.710,25 Euro zu vergeben.

Für den Neubau des Wohnmobilstellplatzes wurde eine Mittelspannungsschaltanlage, Trafostation und Niederspannungshauptverteilung beschränkt ausgeschrieben. Es haben sich drei Firmen an der Ausschreibung beteiligt. Als günstigster Bieter ging die Firma Spahr aus Ilsfeld mit einem geprüften Angebotspreis von netto 177.042,23 Euro hervor. Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Mittelspannungsschaltanlage, Trafostation und die Niederspannungshauptverteilung an die Firma Spahr aus Ilsfeld zum Angebotspreis von netto 177.042,23 Euro zu vergeben.

Für den Neubau des Wohnmobilstellplatzes wurde die Verkabelung der Platztechnik beschränkt ausgeschrieben. Es hat sich eine Firma an der Ausschreibung beteiligt. Das Angebot der Firma Elektro Schweizer aus Neuffen beläuft sich auf netto 117.597,79 Euro. Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verkabelung der Platztechnik an die Firma Schweizer aus Neuffen zum Angebotspreis von netto 117.597,79 Euro zu vergeben.

Vorberatung der Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbandes Wirtschaftsraum Nürtingen
Am Mittwoch, den 11.05.2022 um 18:00 Uhr findet in der Nürtinger Stadthalle eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbands Wirtschaftsraum Nürtingen statt. Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister hierfür einstimmig als Stimmführer abzustimmen. 

Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber teilte mit, dass das Landratsamt Esslingen dieses Jahr noch eine Geschwindigkeitsmessanlage in Beuren installieren werde. Die Installation erfolgt in der Beurener Straße auf der Insel auf Höhe des Parc Vital. Im Kurvenbereich in der Balzholzer Straße wo die 50er Zone endet ist eine Aufstellung aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Der genaue Starttermin der Anlage stehe noch nicht fest.

Aus dem Gemeinderat vom 11.04.2022

Bekanntgaben
Die öffentliche Gemeinderatsitzung begann mit den Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28. März 2022. Bürgermeister Gluiber berichtete, dass Personalangelegenheiten beschlossen wurden. Darüber hinaus wurde über Grundstücksangelegenheiten an der Ecke Johannesstraße / Brühlstraße beraten. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.

Maßnahmen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung im Jahr 2022

Die Gemeinde Beuren ist als Betreiber der Abwasseranlagen zur Umsetzung der

Eigenkontrollverordnung (EKVO) verpflichtet. Im Jahr 2021 wurden die Sanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise im Drosselweg, in der Goethestraße und in der Straße Hohler Weg durchgeführt. Der Sanierungsplan für das Jahr 2022 umfasst Sanierungen und Reparaturen mittels

Robotertechnik, Kurzlinertechnik und Schlauchlinertechnik ohne Tiefbauarbeiten in folgenden Straßen: Rathausstraße, Badstraße und im Wiesensteigle. In Summe ist mit Kosten von rund 146.000 Euro brutto inklusive Honorarkosten vom Büro Blankenhorn zu rechnen. Der Gemeinderat stimmte den Maßnahmen zu und beauftragte das Ingenieurbüro Blankenhorn mit der Ausschreibung und Durchführung der EKVO-Maßnahmen 2022.

Erneuerung der Wasserleitung in der Goethestraße zwischen der Jahnstraße und der Panorama Therme - Baubeschluss

Die bestehende Wasserversorgungsleitung in der Goethestraße zwischen den Hydrantenschächten H 3007 und H 3008 soll aus Gründen der Versorgungssicherheit auf einer Länge von ca. 75 m erneuert werden. In diesem Leitungsabschnitt sind auf der Wasserhauptleitung DN 150 Guss, Baujahr ca. 1972 bisher 4 Rohrbrüche aufgetreten. Über diese Wasserleitung, die vom Hochbehälter Hohbölle als Stichleitung bis zur Neuffener Straße führt, werden mit der Panorama Therme und der Kleinschwimmhalle zwei Großabnehmer versorgt. Durch den hohen Wasserverbrauch kommt dieser Versorgungsleitung eine wichtige Bedeutung in der Wasserverteilung zu. Im Trassenabschnitt zwischen dem Hochbehälter Hohbölle und dem Anschluss zur Panorama Therme (H 3007) musste bisher ein Rohrbruch behoben werden. Im Leitungsabschnitt ab der Jahnstraße bis zur Neuffener Straße war bisher noch kein Rohrbruch aufgetreten. Die Asphaltschichten werden nur über dem Wasserleitungsgraben wiederhergestellt und die Restfläche bis zum Bordstein auf der östlichen Straßenseite erneuert. Die Fahrbahn im Kreuzungsbereich Goethestraße, Jahnstraße und die Zufahrt Kleinschwimmhalle befinden sich durch frühere Aufgrabungen und eine Vielzahl von Belagsrissen in einem baulich schlechten Zustand. Durch die Baumaschinen und den Baustellenverkehr bei der Wasserleitungserneuerung muss mit einer Zunahme der Asphaltschäden gerechnet werden. Die Erneuerung der bituminösen Schichten im Kreuzungsbereich wird daher empfohlen. Die Bruttobaukosten inkl. Baunebenkosen belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf ca. 82.000 Euro. Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben zu und beauftragte die Verwaltung die beschränkte Ausschreibung vorzubereiten.

Panorama Therme Beuren: Stammkapitalerhöhung und Satzung zur Änderung der Betriebssatzung

Zur Stärkung der Eigenkapitalquote wurde im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan und Wirtschaftsplan eine Stammkapitalerhöhung in Höhe von 900.000 Euro beschlossen. Derzeit beträgt das Stammkapital des Eigenbetriebs 1.100.000 Euro. Zum Vollzug des Beschlusses ist eine Änderung der Betriebssatzung notwendig. Der Gemeinderat stimmte mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung der Erhöhung des Stammkapitals des Eigenbetriebs Panorama Therme Beuren um 900.000 Euro auf 2.000.000 Euro zu. Des Weiteren stimmte der Gemeinderat der Änderung der Betriebssatzung zu.

Bausachen

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Nutzungsänderung und diversen baulichen Änderungen in der Metzinger Straße 2 nicht zu. Auch das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Der Gemeinderat wies das Bauvorhaben aus folgenden Gründen zurück: für 6-7 Wohnungen sind nicht genügend Stellplätze vorhanden, ein räumliches Nutzungs- und Parkierungskonzept fehlt, der Brandschutz ist fraglich, Prüfung der Zulässigkeit der gewerblichen Vermietung, die Planunterlagen seien mangelhaft und stimmen nicht überein. Gemäß § 34 Baugesetzbuch fügt sich das Bauvorhaben nicht ein. Der Beschluss des Gemeinderates wurde einstimmig gefasst. Bürgermeister Gluiber betonte, dass Bauvorhaben in dieser Dimension vorab mit der Verwaltung erörtert und abgestimmt werden sollten, bevor ein Bauantrag eingereicht werde.

Verschiedenes
Gemeinderätin Jathe informierte Bürgermeister Gluiber und den Gemeinderat, dass Herr Kröll zum Fraktionsvorsitzenden gewählt wurde und Sie nach neun Jahren die Tätigkeit als Fraktionsvorsitzende übergeben hat. Sie bedankte sich bei Ihren Ratskolleginnen- und kollegen für die gemeinsame Zeit und wünschte Herrn Kröll alles Gute.

Des Weiteren teilte Bürgermeister Gluiber mit, dass Ende des letzten Jahres bei einer Routinebegehung des Beurener Bachs auf Höhe des Lettenhofs eine Abrutschung der Böschung durch Ausspülungen des Fließgewässers festgestellt wurde. Zwischenzeitlich hatten dazu mehrere Besprechungen mit Vertretern der unteren Wasserbehörde und des Straßenbauamts, dem Ingenieurbüro Blankenhorn stattgefunden. Festgehalten wurde, dass durch die Hangabrutschung und -unterspülung die Straße K1261 am Ortseingang Richtung Linsenhofen halbseitig gesperrt werden musste, da die Standfestigkeit nicht mehr gegeben sei. In der nächsten Sitzung am 25. April 2022 werden die Maßnahmen zur vorläufigen Rekonstruierung der Böschung vorgestellt. Er bat die Bevölkerung und durchfahrenden um Verständnis.

Aus dem Gemeinderat vom 28.03.2022

Bekanntgaben
Die öffentliche Gemeinderatsitzung begann mit den Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07. März 2022. Bürgermeister Gluiber berichtete, dass über weitere mögliche Finanzmittel für die Panorama Therme Beuren zur Stabilisierung der Ausfälle gesprochen wurde. Eine potenzielle Möglichkeit wäre die Veräußerung der Wasserversorgung an die Stadtwerke Neuffen gewesen.  Der Gemeinderat hat sich aus verschiedenen Gründen dagegen entschieden.  

Konzeption einer Gesamtanlagensatzung für Beuren
Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmalpflege haben in der Gemeinderatssitzung über die Konzeption einer Gesamtanlagensatzung informiert. Gesamtanlagen können historische Ortskerne, aber auch Straßen- und Platzräume, Stadtquartiere oder historische Kulturlandschaften sein. Zur Bewahrung eines solch abgegrenzten Bereichs, bedarf es eines ganzheitlichen Schutzes. Voraussetzung ist, dass an der Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Geschützt werden soll das überlieferte Erscheinungsbild der Gesamtanlage mit allen Bestandteilen und Merkmalen, die zu diesem Bild beitragen. Dazu zählen nicht nur Bauwerke, sondern auch Straßen sowie Grün- und Freiflächen. Gesamtanlagen werden durch Satzungen der Gemeinden unter Denkmalschutz gestellt. Die Gemeinde Beuren erlässt im Benehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege die Satzung. In Baden-Württemberg sind es aktuell über 120 schützenswerte Gesamtanlagen mit historischen Ortskernen. Aber nur wenige gut erhaltene Gesamtanlagen in der Region Stuttgart. Im Landkreis Esslingen sind bislang nur die Stadt Esslingen selbst und Kirchheim ausgewiesen. Beuren gehört zu einem elitären Kreis. Jede Veränderung am Erscheinungsbild der Gesamtanlage wird künftig genehmigungspflichtig. Es wird in jedem Einzelfall geprüft, ob das geschützte Bild der Gesamtanlage durch einen Neubau erheblich beeinträchtigt würde. Für die Hausbesitzer hat die Einbeziehung in die Gesamtanlage aber auch Vorteile. So können Aufwendungen an bestehenden Gebäuden steuerlich abgesetzt werden, wenn sie zur Erhaltung des Erscheinungsbildes erforderlich sind. Das gilt auch für historische Gebäude, die nicht Kulturdenkmale sind. Das für jede Veränderung eine Genehmigung nötig ist, bedeutet nicht, dass alles verwehrt wird. Neubauten müssen sich in Zukunft harmonisch in das Ortsbild einfügen. Die Genehmigungsbehörde wäre als untere Denkmalschutzbehörde das Landratsamt Esslingen. Das Landesamt für Denkmalpflege hatte eine Empfehlung über die erhaltenswerten Häuser anhand einer Karte präsentiert. Ein Abriss von alten Gebäuden kann nicht verhindert werden, jedoch sollten nicht rund um die Kulturdenkmale nur Neubauten stehen. Die Besonderheit des historischen Ortskerns sollte erhalten werden, sodass sich Beuren auch in Zukunft von den anderen Gemeinden und Städten im Landkreis abhebt. Bürgermeister Gluiber betonte, dass die Gesamtanlage ein wichtiges Instrument sei, um den schönen Ortskern vor allzu großen Veränderungen zu schützen und den Hauseigentümern Chancen zu geben, ihre Investitionen in die Gebäude absetzen zu können. Die angedachte Gesamtanlagensatzung sollte nicht als Einschränkung gesehen werden, sondern den Ortskern vor Fehlentwicklungen bewahren. Über die Einteilung der Gebäude in Kategorien, kann noch diskutiert werden, was bei einzelnen Häusern noch nötig ist. Die Bürgerinnen und Bürger werden in Form einer Bürgerbeteiligung mit in den Prozess einbezogen. Der Gemeinderat nahm von der vorgestellten Herangehensweise zur Entwicklung einer Gesamtanlagensatzung Kenntnis und beauftragte die Verwaltung die Gesamtanlagensatzung für Beuren weiter voranzutreiben.

Vorstellung Breitbandversorgung
In enger Abstimmung mit dem Zweckverband Breitbandausbau des Landkreises Esslingen und der Gigabitregion Stuttgart wurden mit der Firma Liberty Networks Germany GmbH (LNG) ausführliche Gespräche bzgl. der Versorgung des Gemeindegebietes mit einem direkten Glasfaseranschluss geführt. LNG verfolgt hierbei einen Clusteransatz und plant neben dem Ausbau in Beuren auch die Gebietskörperschaften Frickenhausen, Großbettlingen, Neuffen, und Kohlberg innerhalb von 36 Monaten nach Unterzeichnung der Vereinbarungen mit einem Glasfasernetz zu erschließen. LNG verfolgt dabei das Ziel im gesamten Gemeindegebiet ein Glasfasernetz eigenwirtschaftlich auszubauen. Der Ausbau erfolgt in Regelbauweise in 60 cm Verlegetiefe. Eine Mindestquote für die Vermarktung als Voraussetzung für die Investitionen findet nicht statt. Die Hausanschlüsse sind bei Buchung eines Produktes grundsätzlich kostenfrei. Der Netzausbau erfolgt nach dem Open Access-Prinzip, d. h. anderen Anbietern steht es zu marktüblichen Preisen frei, ebenfalls ihre Produkte auf dem Netz anzubieten. Im ersten Schritt steht hellofiber als Kooperationspartner zur Verfügung, mittelfristig werden die Bürger aus verschiedenen Anbietern wählen können. Eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser ist bisher auf dem Gemeindegebiet nicht vorhanden. Zusätzlich hat die Telekom vor einigen Jahren vereinzelt Glasfaserkabel zwischen den Netzverteilerpunkten verlegt, um die vorhandenen Kupferkabel mit einer höheren Leistung zu versorgen (Vektoring). Ebenfalls hat die Gemeinde in einzelnen Straßen Leerrohre liegen, welche für einen Ausbau gegen eine Verpachtung oder Verkauf zur Verfügung gestellt werden können. Nach der Vertragsunterzeichnung soll der Ausbau starten und nach weiteren 15 Monaten sollen die rund 1800 Haushalte in Beuren angeschlossen sein. Der Ausbau wird stets in enger Abstimmung mit der Gemeinde stattfinden. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Kooperationsvereinbarung mit der Firma Liberty Networks GmbH abgeschlossen werden, um zeitnah einen vollflächigen Glasfaserausbau zu erhalten. Die entsprechende Vereinbarung wurde bereits von der Gigabitregion Stuttgart und dem Zweckverband geprüft. Der Vorteil von LNG gegenüber anderen Anbietern ist sowohl der Verzicht einer Vorvermarktungsquote, als auch die Leitungsverlegung in einer Regeltiefe von 60 cm und nicht im sogenannten Trenchingverfahren. Ein weiterer Vorteil wäre auch, dass die Gemeinde Beuren keine finanziellen Eigenmittel für den Breitbandausbau mit aufbringen muss. Allerdings können dann auch die bereits zugesagten Fördermittel nicht abgerufen werden. Der Gemeinderat stimmte mit 11 Ja-Stimmen und einer Enthaltung der eigenwirtschaftlichen Errichtung und dem Betrieb eines flächendeckenden Glasfasernetzes in der Gemeinde Beuren durch die Firma Liberty Networks Germany GmbH zu. Des Weiteren ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, die hierzu notwendige Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.

Bericht über die aktuelle Situation und Ausblicke in der Schule, im Kindergarten, in der Schulsozialarbeit, in der Jugendarbeit und in der Schulkindbetreuung sowie der kurzfristige Bedarf an weiteren Kindergartenplätzen.
Anhand von Power-Point-Präsentationen haben sich Gemeinderat und Verwaltung einen Gesamtüberblick über die Kinderbetreuung in Beuren verschafft. Es zeigte sich, dass schon jetzt in Beuren nicht genügend Kindergartenplätze vorhanden sind und in den nächsten Jahren noch mehr Angebote benötigt werden. Bei der Willi-Gras-Grundschule werden nach 25 neuen Erstklässlern im Jahr 2022 sowie 24 im Jahr 2023 und 27 im Jahr 2024 später 46 Einschulungen erwartet. Auch dafür reicht der aktuelle Platz nicht aus. Die Kinderzahlen haben sich in Beuren gegenüber dem Kindergartenbedarfsplan aus dem Jahr 2019 nach oben entwickelt. Die Flüchtlingswelle aus der Ukraine könnte für weiteren Bedarf sorgen. Schon für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 fehlen voraussichtlich 13 und für das Jahr 2023/2024 weitere 15 Kindergartenplätze. Zudem benötigen im Normalfall 20 Prozent der Ein- bis Dreijährigen einen Krippenplatz. Somit würde es einen Bedarf von 18 Plätzen geben. Es gibt aktuell im Kindergarten Auf Loiren eine Krippengruppe mit zehn voll belegten Plätzen. Aktuell ist der nächste freie Krippenplatz im Februar 2023 zu bekommen. Um den Rechtsanspruch auf Kindergarten- und Krippenplätze erfüllen zu können, muss die Gemeinde Beuren reagieren. Der beschlossene Anbau an den Kindergarten Kelterplatz wird erst in zwei bis drei Jahren Abhilfe schaffen können. Daher schlägt die Verwaltung als Interimslösung das Aufstellen von Containern vor. Diese könnten für zwei Jahre auf einem Grundstück am Zwetschgenwegle stehen. Aktuell wird darüber hinaus geklärt, ob eine über den Tageselternverein betreute Tiger-Gruppe in geeigneten privaten Räumen organisiert werden kann.

Bürgermeister Gluiber brachte die Idee eines Naturkindergartens zur Sprache. Dieser könnte zwischen dem Sportplatz und dem Tennisplatz eingerichtet werden. Ein Container oder ein Zirkuswagen könnte dort als Schutz für Tage mit schlechtem Wetter aufgestellt werden.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Ideen angebracht:
Gemeinderat Kröll schlug vor, dass der Naturkindergarten auch im Freilichtmuseum untergebracht werden könnte. Bei der Gestaltung des Naturkindergartens könnten sich auch die Eltern mit einbringen, schlug Gemeinderätin Jathe vor. Gemeinderätin Lutz kann sich eine Containerlösung als Erweiterung direkt am Kelterplatz vorstellen. Gemeinderat Schäfer kann sich auch bereits den Interimskindergarten auf dem Pausenhof der Schule vorstellen. Gemeinderat Klaß erinnerte an das Obergeschoss des Kindergartens am Kelterplatz, das derzeit nicht für die Kinderbetreuung genutzt werde. Gemeinderat Oswald schlug als Interimsquartier für eine Kindergartengruppe die ehemalige Besenwirtschaft Krohmer am Kelterplatz vor.

Der Vorsitzende freute sich über die vielen Vorschläge aus dem Gremium und kündigte an, die Umsetzbarkeit und die Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Die pädagogische Gesamtleiterin der evangelischen Kindergärten Petra Seyfried, hatte in der Präsentation aufgezeigt, dass aktuell 23 fest angestellte Mitarbeiter in den drei Kindergärten in Beuren 116 Kinder betreuen. Bis zum Sommer 2022 würden nur noch fünf Restplätze zur Verfügung stehen. Inzwischen würden fast alle Anmeldungen für verlängerte Öffnungszeiten oder Ganztagsbetrieb kommen. Der Regelbetrieb werde kaum noch nachgefragt. Für das kommende Kindergartenjahr gebe es zwar 26 freie Plätze, aber Bedarf für 39 Kinder.

An der Willi-Gras-Grundschule sind derzeit elf Lehrkräfte in sechs Klassen tätig, darunter zwei jahrgangsgemischte. Rektorin Ines Handel berichtete darüber, dass die Schule bisher gut durch die Pandemie gekommen sei. Aktuell gäbe es zwei Ausfälle bei den Lehrkräften. Sollte es einen weiteren Ausfall geben, müsste eine Klasse geschlossen werden. Die Digitalisierung hat einen großen Schritt vorwärts gemacht auch wenn noch nicht alles Kinder mit einem Endgerät ausgestattet werden können. Der Schulsozialarbeiter Nicolai Amann zeigte auf, dass seit der Pandemie die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern nur schwer aufrechtzuerhalten war. Vor allem die Gruppenarbeit sei nicht mehr möglich gewesen. Gleichzeitig sei die Anzahl der Schüler, die individuelle Probleme haben, gestiegen. Die Zahl der Beratungen von Erziehungsberechtigten habe sich sogar verdoppelt.

Frau Annette Euchner, Kinder- und Jugendbeauftragte der Gemeinde Beuren, berichtete, dass aktuell 52 Grundschüler die Schulkindbetreuung in der Turn- und Festhalle. Da eine der fünf Betreuungskräfte zum 31. März gekündigt hat, befürchtet sie beim verbliebenen Personal weitere Überstunden. Die Herausforderung bestehe darin neues Personal zu finden um die verbliebenen Mitarbeiterinnen zu entlasten.

Jugendarbeiter David Homola vom Kreisjugendring berichtete von dem Beginn des Jugendtreffs im Jahr 2020. Zum Kennenlerntag seien 40 Kinder gekommen. Auf den 38 Quadratmetern im Feuerwehrhaus würden vor allem die Küche und der Tischkicker rege genutzt. Insgesamt würden 31 Kinder regelmäßig in den Jugendtreff kommen. Die meisten seien zwischen zehn und 14 Jahre alt. Aber auch vier Jugendliche über 18 sind dabei. Ziel sei es den Jugendtreff noch bekannter zu machen – unter anderem durch einen Discgolf-Workshop, Exit Games, Sommerferienprogramm, Beteiligung am Pumptrack-Projekt und das Gestalten von Paletten-Möbeln.

Der Gemeinderat nahm von den vorgestellten Berichten Kenntnis und beauftragte die Verwaltung die Planungen für einen Interimskindergarten aufzunehmen.

Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung: Änderung der Satzung sowie der Benutzungs- und Gebührenordnung
Aufgrund der aktuellen Erhöhung der Preise für das Mittagessen von dem Anbieter wurde eine Änderung bzw. Anpassung der Satzung sowie der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung fällig. Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Satzung sowie der Benutzungs- und Gebührenordnung zu.

Fahrplankonzept zur VAB in den Linienbündeln 9 und 12
Seit dem 01. September 2021 wird der Verkehr im Linienbündel 9 (Nürtingen-Neuffen) interimsweise für zwei Jahre von der OVK-Omnibusverkehr Kirchheim GmbH auf Basis eines öffentlichen Dienstleistungsvertrages erbracht. Zur weiteren Sicherstellung des Verkehrs wird der Verkehr zum 01. September 2023 regulär nach den Vorgaben des EU-Vergaberechts für 5 Jahre und vier Monate ausgeschrieben.

Für die Ausschreibung der Verkehrsleistungen wird die vom Kreistag am 16. Dezember beschlossene dritte Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Esslingen die Grundlage bilden. Insofern können sich Leistungen und Volumina der einzelnen Linien ändern. Gemeinsam haben der VVS und das Landratsamt Esslingen ein neues Verkehrskonzept für die Vergabe der Linienbündel ausgearbeitet. Die bisherige Linie 9 soll in Zukunft den Stadtverkehr von Nürtingen abdecken, das Linienbündel 12 soll den Verkehr zwischen Lenningen und Neuffen bedienen. Die Herausforderung bei der neuen Planung des Linienbündel 12 sind die vorgegebenen Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Teckbahn und der Tälesbahn, welche die Planung des Busverkehrs stark vorgeben. Das Fahrplankonzept des Linienbündel 12 wurde der Anlage beigefügt.

Die geplanten Änderungen bedeuten für Beuren:
Linie 177 (Neidlingen-Kirchheim-Owen-Beuren)
Die Busse der Linie 177 fahren künftig an Sonn- und Feiertagen zweistündlich von Neidlingen, Weilheim, Holzmaden, Jesingen, Kirchheim (T), Dettingen und Owen nach Beuren Panorama-Therme. Dadurch ist das Bad künftig an Sonn- und Feiertagen ganzjährig umsteigefrei aus zahlreichen Orten der Raumschaft Kirchheim (T) erreichbar. Fahrgäste aus Beuren, erreichen zudem an Sonn- und Feiertagen künftig umsteigefrei den Bahnhof und die Altstadt von Kirchheim (T).

Linie 178 (Owen-Beuren)
Der Verkehr zwischen Owen und Beuren wird künftig als eigene Linie 178 betrieben und ist nicht mehr Bestandteil der Linie 199. Neu ist, dass die Busse in Owen Anschluss sowohl von als auch nach Kirchheim (T) haben. Zudem enden die Busse in Owen künftig an der Teckhalle, wobei sie den Bahnhof weiterhin bedienen. In Beuren enden die Busse an der Panorama-Therme, sodass diese sieben Tage in der Woche gut mit einmaligem Umstieg aus der Raumschaft Kirchheim (T) erreichbar ist.

Linie 179 (Oberlenningen-Erkenbrechtsweiler-Beuren-Neuffen)
Die Linie fährt zwischen Beuren und Neuffen künftig via Linsenhofen statt via Balzholz, was für Fahrgäste, die von Beuren nach Nürtingen fahren eine Fahrtzeiteinsparung von ca. fünf Minuten bedeutet. Grund für diese Maßnahme war, dass aufgrund einer Fahrplanänderung der Teckbahn in Oberlenningen nur noch eine Minute Umsteigezeit zwischen Bahn und Bus besteht. Warten können die Busse dort kaum, da sie in Neuffen nur vier Minuten Übergangszeit auf die Tälesbahn haben. Durch die Umlenkung der Linie via Linsenhofen werden in Linsenhofen und Oberlenningen wieder verlässliche Anschlüsse gewährleistet. Zudem kann die ehemalige Bushaltestelle Beuren Linsenhofer Straße reaktiviert werden, sodass die dortigen Siedlungsgebiete wieder besser angeschlossen sind. Die Fahrtzeit von Beuren nach Nürtingen konnte dank der neuen Planung um 5 Minuten reduziert werden.

In der Zeitlage der entfallenden Fahrten der Linie 179 werden Fahrten der Linie 199 zwischen Neuffen und Beuren Panorama-Therme eingerichtet. Für Balzholz entfallen also keine Verbindungen – weiterhin gibt es sowohl von Balzholz als auch von Beuren in den verkehrsstarken Zeiten einen Halbstunden-Takt zur Tälesbahn.

Der Verkehr von Beuren über Erkenbrechtsweiler nach Neuffen wird verdichtet auf einen Halbstunden-Takt im Berufsverkehr. Für Schülerinnen und Schüler aus Balzholz entstehen durch die neue Planung keine Nachteile, da die Schulbusse weiterhin erhalten bleiben.

Linie 180 (Nürtingen-Beuren-Neuffen-Nürtingen)
Die Ruftaxi-Fahrten am Abend und in der Nacht werden auf Busfahrten der Linie 180 umgestellt. Dadurch wird es auch nach Badeschluss in der Panorama-Therme eine attraktive und umsteigefreie Direktfahrmöglichkeit mit dem Bus nach Nürtingen geben. Fahrgäste aus Beuren sind am Wochenende künftig früher unterwegs: Durch neue Busfahrten der Linie 180 am Morgen wird neu ab Nürtingen auch der Zug um 6:04 Uhr nach Stuttgart und an Sonn- und Feiertagen auch die Züge um 7:59 und 8:59 Uhr von Nürtingen nach Stuttgart erreicht.

191 (Freizeitbus Blaue Mauer)
Die Freizeitbusse der Linie 191 fahren künftig von Oberlenningen nach Neuffen statt von Owen nach Neuffen, womit Beuren nicht mehr auf dem Linienweg liegt. Ersatzweise wird für die Verbindung Kirchheim-Beuren die Buslinie 177 mit Durchbindung nach Kirchheim (T) ganzjährig an Sonn- und Feiertagen eingerichtet. Hierbei ist zu beachten, dass die Busse der Linie 191 ohnehin nur in einer Fahrtrichtung über Beuren gefahren sind. Eine große Verbesserung ist, dass die Linie 191 künftig ganzjährig an Sonn- und Feiertagen statt wie bislang nur im Sommerhalbjahr an Sonn- und Feiertagen im Einsatz ist. Die Erreichbarkeit der Attraktionen auf der Albhochfläche verbessert sich damit deutlich.

Linie 199 (Metzingen-Beuren)
Die Linie 199 fährt künftig nicht mehr nach Owen. Für den Verkehr von Beuren nach Owen wird die neue Linie 178 eingerichtet, die in Owen bessere Anschlüsse generiert.  Als Alternative für die entfallenden Fahrten der Linie 179, die nicht mehr via Balzholz verkehren, gibt es auf der Linie 199 Fahrten von Neuffen Bahnhof nach Beuren Panorama-Therme. So bleibt auch für Balzholz der bisherige Halbstunden-Takt bestehen.

Im Zuge der Konzeption wurde eine Berechnung der Kosten bzw. den kommunal zu tragenden Finanzierungsanteil für etwaige Zubestellungen die in den Fahrplänen bereits enthalten sind durchgeführt. Als Berechnungsgrundlage wurden wie bei den anderen Linienbündeln Durchschnittskosten von 3,20 € pro Kilometer als Grundlage angenommen. Erfahrungsgemäß liegt der i.R. der Gesamtkalkulation des Verkehrsunternehmers ermittelte tatsächliche Preis (Angebotspreis) signifikant niedriger, so dass sich in diesem Fall auch die kommunale Mitfinanzierung entsprechend reduzieren würde. Des Weiteren kann sich der Mitfinanzierungsanteil der kommunalen Zubestellungen aufgrund der gegen zu rechnende Erlöse noch ändern, da von den Kosten schlussendlich bündelspezifische Durchschnittserlöse je Kilometer abgezogen werden (Daten liegen erst nach dem ersten Betriebsjahr vor). In der Tabelle kann dieser Umstand daher zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht dargestellt werden. Hier sind deshalb vorläufig die Mehrerlöse nach der Allgemeinen Vorschrift eingetragen, die sich in Abhängigkeit von den tatsächlich beauftragten Leistungen auch noch ändern können. Derzeit beträgt die durchschnittliche Umlage für das Verkehrsangebot 6.605,34 €/p.a. Der voraussichtliche kommunale Anteil von Beuren für das neu konzipierte Verkehrsangebot wird bei einer Beteiligung von 50% 9.800,40 € und bei einer Beteiligung von 60% 11.675,00 € betragen.

Der Gemeinderat nahm die Neukonzeption des Verkehrsangebots des neu geplanten Linienbündels 12 zur Kenntnis und stimmte zu. Des Weiteren beauftragte er die Verwaltung mit der Stellungnahme der Gemeinde Beuren gegenüber dem Landratsamt Esslingen, Sachgebiet Nahverkehr und Infrastrukturplanung.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Errichtung von 2 Dachgauben und dem Ausbau des Dachgeschosses in der Metzinger Straße 36 zu und erteilte bei Abwesenheit von Gemeinderat Dr. Buchmann und Gemeinderat Klaß das gemeindliche Einvernehmen.

Der Gemeinderat stimmte mit 11 Ja-Stimmen und einer Enthaltung dem Antrag auf Neubau eines vorgestellten Balkons und Einbau eines Dachfensters als 2ten Rettungsweg aus dem Dachgeschoss 2 in der Stocknachstraße 2, 2/1 und 2/2 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Umbau und Erweiterung eines 2-Familienhaus in der Schulstraße 15 nicht zu. Auch das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Der Gemeinderat wies das Bauvorhaben zurück, mit der Bitte die Firsthöhe zu reduzieren und den Quergiebel vom First abzuhängen sowie den massiven Anbau zu optimieren. Der Beschluss des Gemeinderates wurde einstimmig gefasst.

Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen anlässlich des Osterbrunnenhocks, Markt der Möglichkeiten und Brunnenfest 2022
Im Jahr 2022 sollen drei verkaufsoffene Sonntage in der Gemeinde durchgeführt werden. Der Gemeinde bleibt es überlassen, ob verkaufsoffene Sonntage im Rahmen einer Satzung oder im Rahmen einer Allgemeinverfügung festgesetzt werden. Demzufolge bestehen bei einer Satzungsentscheidung die Normenkontrolle und bei einer Allgemeinverfügung der Widerspruch als Rechtsschutzmöglichkeit. Der Gemeinderat stimmte der Allgemeinverfügung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen in Beuren am Sonntag, den 10.04.2022 anlässlich des Osterbrunnenhocks, am Sonntag, den 26.06.2022 anlässlich des Marktes der Möglichkeiten und am Sonntag, den 11.09.2022 anlässlich des Brunnenfestes zu.

Verschiedenes
Der Vorsitzende berichtete, dass auch in Beuren die Coronazahlen stark angestiegen seien. Stand heute (28.03.2022) gäbe es 106 Infizierte, davon sind viele Fälle in der Schule und vereinzelte Fälle im Pflegeheim.

Des Weiteren teilte Bürgermeister Gluiber mit, dass die Gemeinde Beuren die Genehmigung vom Landratsamt Esslingen für den Haushaltsplan 2022, sowie für die Wirtschafspläne Wasserversorgung und Abwasserversorgung 2022 erhalten habe. Bei der Panorama Therme Beuren steht die Genehmigung noch aus.

Aus dem Gemeinderat vom 07.03.2022

Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber gab die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.02.2022 gefassten Beschlüsse bekannt. Es fanden Beratungen über die Panorama Therme, insbesondere die mittelfristigen Ziele und Strategien statt. Darüber hinaus wurde über den Stand der Grundstücksverhandlungen im Baugebiet Hagnach/ Brühl informiert. Für den Ausbau der Owener Straße, welcher im Laufe dieses Jahres begonnen werden soll, wurde die Vergabe der Ingenieurleistungen beschlossen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung der Gemeinde Beuren beauftragt im Zuge des Förderprogramms Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) tätig zu werden und die Grundlagen zu erarbeiten.

Forsteinrichtung 2023 bis 2032 - Bericht und Festlegung der Rahmendaten
Im Laufe des Jahres 2022 steht die Entwicklung des neuen Forsteinrichtungsplans für die Jahre 2023 bis 2032 an. Die Leiterin des Forstamtes, Frau Samuleit stellte in der Gemeinderatssitzung Zielsetzung und die weitere Vorgehensweise der Forsteinrichtung vor. Der Landkreis Esslingen ist der am dichtesten besiedelte Landkreis Baden-Württembergs und liegt im Verdichtungsraum um Stuttgart. Daher besteht eine hohe Flächenkonkurrenz unterschiedlichster Ansprüche an Wald, insbesondere die Erholung und der Naturschutz spielen hierbei eine große und konfliktträchtige Rolle. Der hohe Anteil an Albtraufhängen im FFH-Gebiet „Alb zwischen Jusi und Teck“ ist prägend für die Waldbewirtschaftung in der Gemeinde Beuren. Alle kommunalen Waldflächen im Landkreis Esslingen unterliegen den Zielsetzungen der multifunktionellen Forstwirtschaft und sind nach PEFC zertifiziert. Traditionell und gesetzlich verankert werden hierbei die Waldfunktionen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion. Neben dem übergeordneten, allgemeinen Ziel der Walderhaltung wird für die Waldbewirtschaftung im Gemeindewald Beuren die Sicherstellung dieser drei Waldfunktionen angestrebt, die mit einer Vielzahl an Leistungen einhergehen. Der Wald ist das flächenmäßig bedeutsamste naturnahe Ökosystem der Gemeinde und spielt für den Erhalt der biologischen Vielfalt eine große Rolle. Er hat große Bedeutung für das lokale Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, den Erosionsschutz vor allem entlang des Albtraufs und das Landschaftsbild. Der Gemeindewald stellt einen bedeutsamen Naherholungsraum für die örtliche Bevölkerung und die in der Umgebung lebenden Menschen dar. Eschentriebsterben und Dürreschäden führen auch im Gemeindewald Beuren zu Veränderungen in den Waldbildern vor Ort. Der Gemeindewald ist Arbeitsplatz für in der Regel regional verankerte Unternehmen sowie durch eine interkommunale Kooperation für die Forstwirtgruppe der Gemeinde Neuffen. Der Gemeindewald stellt Brennholz für die örtliche Bevölkerung zur Verfügung und sichert auch damit die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Gemeinde. Der Wald hat insbesondere durch die Produktion und Nutzung des nachwachsenden Rohstoffs Holz wirtschaftlichen Nutzen für die Gemeinde und die Region. Die hohe Naturnähe der Wälder um Beuren schützt vor ungewollten Nutzungen durch Schadereignisse wie Stürme oder Insektenbefall.

Für die Bewirtschaftung im Gemeindewald Beuren wurden nun unterschiedliche Ziele an die Bereiche Ökonomie, Ökologie und Soziales gestellt. Hierbei spielen im Bereich der Ökologie der Bodenschutz, die Wildbestände und das Verhältnis der Laub- und Nadelgehölze eine wichtige Rolle. Hinsichtlich des sozialen Kriteriums soll die Qualität der Arbeitserledigung ein wichtiges Vergabekriterium sein. Bedürfnisse der erholungssuchenden Bevölkerung werden bei der Bewirtschaftung des Waldes berücksichtigt. Hierfür sind insbesondere die befestigten Wege im Nachgang zu (Holzernte) Maßnahmen zeitnah wieder herzustellen. Der Rohstoff Holz soll in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt werden.

Es wurde die Frage aufgeworfen, ob es nicht auf lange Sicht wirtschaftlicher wäre den Wald aus der Bewirtschaftung herauszunehmen und sich selbst zu überlassen. Frau Samuleit führte hierzu aus, dass dies nicht der Fall wäre, da der Wald seine eigenen Regeln und Zeitabläufe finden wird. Der Mensch unterstützt den Wald in seinem natürlichen Lebensprozess. Darüber hinaus wurde aus der Mitte des Gremiums die Frage gestellt, was genau die soziale besondere Bewirtschaftung in der Umsetzung bedeutet. Herr Bürgermeister Gluiber führte hierzu aus, dass in einem Bereich des Waldes ein Wellness- und Erholungswald beispielsweise mit Klanghölzern und Baumschaukeln umgesetzt werden könnte. Bei der Bewirtschaftung wird ein besonderes Augenmerk auf den Erholungsaspekt gelegt.

Der Gemeinderat nahm die Zielsetzung zur Kenntnis und stimmte den Entwurf Eigentümerzielsetzung Gemeindewald Beuren im Rahmen der Forsteinrichtungserneuerung zum Stichtag 01.01.2023 abgestimmt zwischen Gemeindeverwaltung Beuren und Forstamt Esslingen zu. Das Forstamt wird beauftragt die Forsteinrichtung durchzuführen.

Feststellung des Jahresabschlusses der Panorama Therme für das Jahr 2020
Kämmerer Walter erläuterte die Ausführungen zum Rechnungsabschluss der Panorama Therme für das Jahr 2020. Über die wesentlichen Punkte zur Situation der Therme wurde bereits Anfang des Jahres berichtet. Das Jahr 2020 schließt mit einem hohen Verlust von 1,6 Mio. € ab. Dieser Verlust ist voll und ganz der Corona-Pandemie mit den damit verbundenen Einschränkungen geschuldet. Ohne Bundes- und Landeszuschüsse von rund 1,7 Mio. € wäre der Verlust sogar noch höher und läge bei rund 3,3 Mio. €. Bei der Betrachtung der investiven Maßnahmen, sind Herstellungs- und Anschaffungskosten von rund 2,1 Mio. € angefallen. Im Wesentlichen waren dies Ausgaben für das Gastronomiegebäude (711.000 €), Außenanlagen (298.000 €) sowie Ausgaben für technische Anlagen (590.000 €). Für den Wohnmobilstellplatz sind in 2020 Kosten in Höhe von rund 87.000 € angefallen.

Die Ertragsseite des laufenden Betriebes wird maßgeblich beeinflusst von den Besucherzahlen. Und hier sind im Vergleich zu den Jahren vor Corona schmerzliche Rückgänge zu verzeichnen. Auf der Ertragsseite konnten somit lediglich Umsatzerlöse von 3,3 Mio. € erzielt werden. Dies stellt einen Rückgang von über 4 Mio. € dar im Vergleich zu 2019. Beim Aufwand sind insbesondere der Personalaufwand mit 2,19 Mio. €, sowie der Materialaufwand mit rund 2,11 Mio. € zu nennen. Die Personalaufwendungen sind insbesondere durch den Abbau von Resturlaub, Mehrarbeitsansprüchen und durch Kurzarbeit um rund 352.000 € gesunken. Nach Gegenüberstellung sämtlicher Erträge und Aufwendungen ergibt sich ein Jahresverlust von rund 1,6 Mio. €. Die Verwaltung schlug vor, diesen anteilig aus dem Gewinnvortrag aus Vorjahren zu tilgen, sowie die dann übrigbleibende Reststumme von 917.422,40 € auf neue Rechnung vorzutragen. Sorge bereitet die hohe Verschuldung von 9,7 Mio. € und der sehr geringe Bestand an liquiden Mitteln. Der Kassenbestand betrug Ende 2020 lediglich rund 300.000 €. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Condit. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Allerdings wird sehr deutlich auf die sehr angespannte Liquiditätssituation aufgrund der Corona-Pandemie hingewiesen und dass die Therme dringend auf finanzielle Hilfen seitens des Landes angewiesen sein wird.

Die Therme ist völlig unverschuldet durch die Corona-Pandemie in diese dramatische finanzielle Schieflage gekommen. Die Verwaltung bemüht sich mit Nachdruck um weitere Hilfszahlungen vom Land. Parallel laufen Gespräche mit dem Landratsamt. Sicherlich wird auch der Kernhaushalt weiter die Panorama Therme stützen müssen. Geplante Investitionen bei der Therme müssen daher bis auf weiteres zurückgestellt werden. Durch gezielte Aktionen sollen die Besucherzahlen auch im Sommerhalbjahr gestärkt werden. Der Erfolg aller Bemühungen hängt aber von der weiteren Corona Entwicklung ab. Eine Prognose hierüber kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht abgegeben werden.

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang – der Panorama Therme Beuren für das Wirtschaftsjahr 2020 einstimmig fest. Auf die Veröffentlichung im Mittteilungsblatt KW 10 wird verwiesen.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf Flurstück 40, Rathausstraße zu und ereilte das gemeindliche Einvernehmen.

Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber berichtete, dass der Krieg in der Ukraine eine humanitäre Krise ausgelöst habe und eine Flüchtlingswelle zu erwarten sei. Die Gemeindeverwaltung ist derzeit in Vorbereitungen, um eine Flüchtlingsunterkunft zu räumen und für Flüchtlinge aus der Ukraine vorzubereiten. Im Amtsblatt wird es einen Aufruf für Hilfsgüter geben, welche dringend benötigt werden. Die Sachspenden und haltbaren Lebensmittel werden im Rathaus in Balzholz gesammelt und gelagert. Darüber hinaus berichtete der Vorsitzende, dass Geldspenden für die Beschaffung von Lebensmitteln und Hygieneartikeln durch die Gemeindeverwaltung Beuren zur Erstversorgung der Geflüchteten überwiesen werden können. Außerdem wurde ein Kontakt zum Verein der Bessarabiendeutschen e.V. hergestellt, welcher die Geflüchteten an der polnischen Grenze und die Bevölkerung direkt vor Ort unterstützt. Auch hier wird im Amtsblatt ein Spendenkonto erscheinen.

Des Weiteren teilte Bürgermeister Gluiber mit, dass der Wohnmobilstellplatz der Gemeinde Beuren nun im „Topplatzkatalog“ aufgenommen wurde.

Aus dem Gemeinderat vom 21.02.2022

Bekanntgaben
Die öffentliche Gemeinderatsitzung begann mit den Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24. Januar 2022. Bürgermeister Gluiber berichtete, dass über die Verleihung einer bronzenen Bürgermedaille beraten und beschlossen wurde. Bürgermeister Gluiber teilte darüber hinaus mit, dass einige Personalangelegenheiten beschlossen wurden.

Einwohnerfragestunde
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde erkundigte sich ein Bürger zur finanziellen Situation der Panorama Therme Beuren. Er berichtete, dass schon viel in der Presse geschrieben wurde und er es gut fände, was der Vorsitzende mit dem Rettungsschirm in die Wege geleitet habe. Er warf die Frage auf, wie es in den nächsten 5 – 10 Jahren mit der Panorama Therme Beuren weitergeht.

Herr Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass es für die kommenden Jahre bereits Strategien gebe, welche derzeit noch detaillierter ausgearbeitet würden. Die Verflechtungen zwischen der Gemeinde und der Panorama Therme Beuren sind sehr eng.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Errichtung einer Überdachung der bestehenden Terrasse im Wiesensteigle 5 zu und erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Der Gemeinderat stimmte der Errichtung von 2 Dachgauben und dem Ausbau des Dachgeschosses in der Metzinger Straße 36 nicht zu. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Der Gemeinderat wies das Bauvorhaben zurück, mit der Bitte statt einer durchgehenden Dachgaube, zwei kleinere Dachgauben zu errichten. Er sprach die Empfehlung aus, nicht mehr als zwei Drittel der Dachfläche als Gaube auszubilden. Der Beschluss des Gemeinderates wurde einstimmig gefasst.

Der Gemeinderat nahm den Antrag auf Befreiung aufgrund Höhe der Stützmauer an der Grundstücksgrenze im Amselweg 13 zur Kenntnis. Es wurde festgestellt, dass die Mauer massiv geplant ist. Der Gemeinderat wies das Bauvorhaben mit der Bitte einer Optimierung zurück. Eine Optimierung könnte durch das Zurücksetzen der Mauer und die Auflockerung im Vordergrund mit Büschen oder Hecken vorzunehmen stattfinden, um das massive Erscheinungsbild zu kaschieren. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Der für das Vorhaben notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wir nicht zugestimmt. Der Gemeinderat stimmte mit 12 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung ab.

Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Freisitz am Haus der Feuerwehr Kenntnis. Vor der Errichtung wird das Bauvorhaben dem Gemeinderat erneut präsentiert. Der Freisitz sollte farblich zum Gebäude passen. Der Gemeinderat stimmte zu.

Bericht zum Genossenschaftsprojekt Wohnstall
Bürgermeister Gluiber berichtete, dass es insgesamt 364 Reservierungen und 133 Optionen auf Stalltaler gab. Insgesamt entsprechen 497 Stalltaler rund 497.000 Euro. Vor zwei Jahren wurden die Kosten des Projekts durch den planenden Architekten auf 1,2 Mio. Euro geschätzt. Es bleibt nach der damaligen Kostenschätzung eine Differenz von rund 800.000 Euro offen, welche zu finanzieren wäre. Ein möglicher Betreiber müsste rund 2.600 Euro Pacht pro Monat bezahlen, um die Zinsen und die Tilgung für das Projekt wenigstens decken zu können. Der Arbeitskreis hält es unter diesen Gesichtspunkten für schwierig, das Projekt anzustoßen und zu realisieren. Das Projekt „Wohnstall“ soll nun nicht in Form einer Genossenschaft realisiert werden. Unterschiedliche Aspekte haben die Gründung einer Genossenschaft und eine stärkere Beteiligung der Bürgerschaft zusätzlich erschwert. Bürgermeister Gluiber bedankte sich bei allen Mitwirkenden und Interessierten, sowie dem Arbeitskreis für das große Engagement.

Bericht zur Mobilfunkversorgung der Telekom
Bürgermeister Gluiber berichtete, dass die Telekom interimsweise ein Mobilfunksendemast mit einer Höhe von 25 Metern hinter der TGV Halle in Balzholz aufbauen wird.

Verschiedenes
Der Vorsitzende berichtete, dass die Beschilderung Tempo 30 Zone in der Balzholzer Straße nachgebessert wird, da die Beschilderung derzeit nicht mit der Anordnung des Landratsamtes übereinstimmt. Das Straßenbaumt des Landratsamtes hat neue Schilder bestellt, welche in den nächsten 6-8 Wochen geliefert werden sollen. Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass in der Linsenhofer Straße ab dem Tunnel bis kurz vor dem Minigolfplatz eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch das Landratsamt angeordnet wurde. Darüber hinaus berichtet Herr Bürgermeister Gluiber, dass derzeit ein geeigneter Standort in der Balzholzer Straße für eine Messsäule zur Geschwindigkeitsüberwachung geprüft werde. Die Entscheidung über den Zeitpunkt, sowie den Standort der fest installierten Geschwindigkeitsüberwachung obliegt dem Landratsamt Esslingen. Die Gemeindeverwaltung ist in engem Austausch mit den zuständigen Fachämtern. 

Bürgermeister Gluiber berichtete, dass die Gemeinde Beuren in das LEADER Programm aufgenommen werden soll. LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Derzeit findet eine Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger statt, welche in der vergangenen Woche im Mitteilungsblatt abgedruckt wurde. Herr Bürgermeister Gluiber lud die Gemeinderäte und Zuhörer ein, Anregungen und Gedanken im Zuge der LEADER-Beteiligung an die Projektleitung mitzuteilen. Dies trägt zum Gelingen des weiteren Programmverlaufs erheblich bei. LEADER unterstützt in verschiedenen Bereichen des dörflichen Zusammenlebens bis hin zu Natur- und Umweltschutz.

Aus dem Gemeinderat vom 24.01.2022

Die Panorama Therme Beuren benötigt einen Rettungsschirm - Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022 beschlossen

Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Gluiber gibt die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.12.2021 bekannt. Für das Baugebiet Hagnach/ Brühl wurde die Kostenübernahmevereinbarung beschlossen. Darüber hinaus wurden verschiedene Personalangelegenheiten, die Verlegung der Ehrungssitzung und die Preiserhöhung der Panorama Therme ab dem 01.02.2022 beschlossen.

Am 17.01.2022 fand eine nichtöffentliche Sondersitzung des Gemeinderats aufgrund der Panorama Therme statt. Die von Herrn Bürgermeister Gluiber vorgetragene Pressemitteilung wurde bereits vollständig im Mitteilungsblatt der vergangenen Woche abgedruckt – hierauf wird verwiesen.

Ehrung von Blutspendern
Herr Dietmar Hauff Bereichsleiter von der DRK Neuffen ehrte die Blutspender in der öffentlichen Gemeinderatssitzung. Trotz Corona war es eine wichtige und gute Sache, dass die Ehrung für die Spender stattfinden konnte. Blutspenden werden nach wie vor dringend benötigt, denn bis heute kann die Medizin Blut nicht künstlich herstellen. Er bedankte sich bei den Blutspendern für das Engagement und die Tatsache, dass durch die Blutspenden Leben gerettet werden konnten. In diesem Jahr feiert die DRK Bereitschaft Neuffen-Beuren-Kohlberg ihr 100-jähriges Jubiläum. Aufgrund der aktuellen Situation ist ein großer Festakt nicht möglich. Es finden kleine Feierlichkeiten mit einem geladenen Personenkreis statt. Die diesjährigen Blutspendentermine sind am 24.02.2022, 20.04.2022, 28.07.2022 und am 31.10.2022. Frau Janine Radl wurde für 10 Blutspenden, Herr Maik Anschütz für 25 Blutspenden, Herr Erwin Bauer für 100 Blutspenden und Herr Joachim Oberlander für 100 Blutspenden geehrt. Die Blutspender erhielten eine Ehrennadel, eine Urkunde und eine Flasche Wein als Dank für das große Engagement.

Fortsetzung vom 24.01.2022

Einbringung, Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 der Gemeinde Beuren
Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 beschlossen. Des Weiteren stimmte der Gemeinderat der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm bis 2025 zu. Die Verwaltung achtet in diesem Jahr einmal mehr auf eine äußerst sparsame Bewirtschaftung der im Haushalt dargestellten und beschlossenen Finanzmittel. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt Mittel aus dem Ausgleichsstock beim Regierungspräsidium Stuttgart zu beantragen.

Herr Kämmerer Walter hat nachfolgenden Bericht zum Haushaltsplan verfasst und auszugsweise in der Sitzung vorgetragen:

Bericht zum Haushaltsplan (PDF-Datei)

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 (PDF-Datei)

Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2022 des Eigenbetriebs Panorama Therme Beuren
Herr Kämmerer Walter berichtete, dass die Wirtschaftsplanung ganz im Zeichen der Corona-Pandemie steht. Es muss nun schon im dritten Jahr nach 2020 und 2021 wieder mit dramatischen Einbrüchen gerechnet werden. Stand heute ist noch keine Entspannung der Corona-Lage und damit der Lage für die Therme absehbar. Auf die Ausführungen beim Tagespunkt Kernhaushalt wird verwiesen. Entsprechend schwierig gestaltet sich die Planung. Es muss erneut mit Millionenverlusten gerechnet werden. Diese Verluste kann die Therme und auch die Gemeinde nicht selber stemmen. Der Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan für die Panorama Therme Beuren beschlossen. Es wird abermals auf das letzte Mitteilungsblatt verwiesen.

Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Beuren
Der Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Beuren für das Jahr 2022 beschlossen.

Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2022 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung der Gemeinde Beuren
Der Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Beuren für das Jahr 2022 beschlossen.

Vorberatung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Neuffener Tal
Der Gemeinderat nimmt von der Tagesordnung der Verbandsversammlung Kenntnis. Es wurde darüber hinaus beschlossen, dass der Gemeinderat auch über zukünftige Verbandsversammlungen in Kenntnis gesetzt wird.

Einbau einer Lüftungsanlage in der Grundschule – Vergabe
Herr Joos von der Joos GmbH Ingenieurbüro Heizungs-, Sanitär- u. Klimatechnik erläuterte, dass auf die Gemeinde rund 46.000 € für den Einbau der Lüftungsanlage entfallen werden. Das Förderprogramm des Landes läuft in Kürze aus und soll wahrscheinlich nicht verlängert werden. Es wurde empfohlen, die Vergabe durchzuführen. Herr Bürgermeister Gluiber hat sich dafür ausgesprochen, hier tätig zu werden, da es um die Fürsorge der Kinder und Lehrer geht. Es sollen keine Standgeräte installiert werden, sondern eine Lüftungsanlage mit kontrollierter Frischluftzufuhr. Trotz der knappen Haushaltslage sollte an dieser Stelle nicht gespart werden. Nach einer kurzen Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig den Beschluss die Arbeiten für die Lieferung und den Einbau der Lüftungsanlage in der Grundschule an die Firma Bubeck Lüftungstechnik aus Westerheim zum Angebotspreis von brutto 174.926,49 € zu vergeben. Ein Förderbescheid über den Zuschuss liegt der Verwaltung bereits vor.

Bausachen
Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung der bestehenden Dachgeschosswohnung und Errichtung eines Carports und Wintergartens auf Flurstück 9362 Jahnstraße 46 zu und erteilte die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wurde einstimmig erteilt.

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Anbau und Neubau Terrasse und Geräteschuppen auf Flurstück 168, Friedensweg 17 zu und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben Antrag auf Errichtung eines Anbaus mit Wintergarten und Errichtung einer Überdachung über dem Garagenvorplatz auf Flurstück 3607zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Verschiedenes
Telekom

Herr Bürgermeister Gluiber berichtete, dass Kunden der Telekom in Beuren seit dem 16.12.2021 keinen Empfang mehr haben. Grund ist der Abbau eines Funksendemasts auf dem ehemaligen Bielomatikgelände in Neuffen. Es kam zu zahlreichen Beschwerden aus der Bürgerschaft. Die Verwaltung arbeitet in enger Abstimmung mit der Telekom an einer schnellen Behebung des Problems. Herr Bürgermeister Gluiber sucht gemeinsam mit der Telekom einen Standort für einen interimsweise aufgestellten Mobilfunksendemast auf Beurener Gemarkung. 

Graffiti im Ort
Der Vorsitzende berichtete, dass es am vergangenen Wochenende zu Graffiti-Schmierereien im Ort gekommen ist. Auch auf dem Friedhof wurden die Bank und Grabstelen besprüht. Die Verwaltung wird dieses Vergehen zur Anzeige bringen und auch im Mitteilungsblatt einen Bericht erstatten.

Corona
Frau Hauptamtsleiterin Schall berichtete, dass auch in Beuren die Coronazahlen stark angestiegen sind. Stand heute (24.01.2022) gibt es 25 Infizierte, drei Kontaktpersonen und zwei infizierte Mitarbeiter bei den Beschäftigten der Gemeinde.