Archiv 2020
icon.crdate29.04.2021
Hier finden Sie die Berichte der Gemeinderatssitzungen aus dem Jahre 2020.
Aus dem Gemeinderat vom 07.12.2020
Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 09.11.2020 wurden keine Beschlüsse gefasst. Am 23.11.2020 fand eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. In dieser Sitzung wurde dem Gemeinderat von einer Vaterinitiative eine Idee zur Anlegung eines Mountainbike-Parcours vorgestellt. Sobald eine Skizze für eine Planung vorliegt, wird diese in öffentlicher Sitzung behandelt.
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung zusammen mit Herr Allgaier von der Kobera Steuerberatungsgesellschaft mit der aktuellen Corona bedingten Lage der Panorama Therme Beuren auseinandergesetzt. Es wurde eine Darlehensaufnahme sowie Tilgungsaussetzungen beschlossen. Nach aktuellen Hochrechnungen fehlen in diesem Jahr Umsatzerlöse von rund 3 Millionen Euro. Zuschüsse beim Bund und Land wurden von der Gemeindeverwaltung beantragt.
Dem Abschluss eines Grundstücksüberlassungsvertrags für den neuen Recyclinghof mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreis Esslingen hat der Gemeinderat zugestimmt.
Des Weiteren wird bei einem größeren Sanierungsvorhaben den Bauherren der Entzug der Sanierungszuschüsse angedroht, da der vereinbarte Sanierungszeitraum deutlich überschritten ist und eine Fertigstellung nicht absehbar scheint.
Abschließend wurde über die Auflösung eines Pachtvertrages und dessen Abwicklung für ein Gartengrundstück beraten und beschlossen.
Vergabe der Strom- und Gaslieferung bei der Gemeinde und der Panorama Therme
Der Gemeinderat hatte sich bereits am 28.09.2020 über die Ausschreibung und Vergabe der Strom- und Gaslieferung an die Gemeinde und die Panorama Therme beraten. Im Rahmen der Ausschreibung wurden Energiefestpreise für Erdgas und Strom für die Lieferzeiträume 12, 24 und 36 Monate abgefragt. Die Submission erfolgte am 26.11.2020. Das Submissionsergebnis mit Vergabeempfehlung der Kanzlei Gersemann lag vor. Die Strom- und Gaslieferung der Therme sowie die Gaslieferung der kommunalen Liegenschaften ging an die Firma FairEnergie GmbH. Des Weiteren ging die Stromlieferung für kommunale Liegenschaften und kommunale Straßenbeleuchtung an die Firma Stadtwerke Schwerin GmbH. Bürgermeister Gluiber erklärte sich als Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtwerke Neuffen für befangen und nahm im Publikum Platz. Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich seine Zustimmung der Vergabe der Strom- und Gaslieferung.
Baugebiet Hagnach/ Brühl: Vergabe der Ausgleichsmaßnahme Bau von Trockenmauern
Im Rahmen des Baugebiets Hagnach/ Brühl ist als Ausgleichsmaßnahme der Bau von Trockenmauern vorgesehen. Die Arbeiten hierzu wurden beschränkt ausgeschrieben. Von 15 angefragten Firmen haben fünf Firmen fristgerecht ein Angebot abgeben. Mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 191.610,11 Euro hat die Firma Kleinwächter aus Münsingen das günstigste Angebot abgegeben. Herr Hink vom Landschaftsarchitekturbüro Hink war in der Sitzung anwesend und stand für weitere Fragen zur Verfügung.
Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich mit einer Enthaltung seine Zustimmung, den Bau der Trockenmauern an die Firma Kleinwächter aus Münsingen zum geprüften Angebotspreis von brutto 191.610,11 Euro zu vergeben.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet Ehrlen/Morglach Erweiterung“ - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und örtlicher Bauvorschriften
Der Gemeinderat hat nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ehrlen/Morglach Erweiterung“ aufzustellen. Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO aufgestellt.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Beuren, nördlich des Gewerbegebietes Morglach und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die landwirtschaftlichen Grundstücke im Gewann Ehrlen Flst. Nr. 1354/1 (teilw. inkl.), 4456/2 (teilw. inkl.), 4457/2 (teilw. inkl.), 4458 (teilw. inkl.), 4459 (teilw. inkl.), 4462/2, 4464/2, 4465 (teilw. inkl.), 4468 (teilw. inkl.), 4469 (teilw. inkl.) und 4470 (teilw. inkl.),
- im Osten durch die Kreisstraße K 1261, Linsenhofer Straße,
- im Süden durch die Straße Lettenwäldle und das bestehende Gewerbegebiet Morglach,
- im Westen durch die landwirtschaftlichen Grundstücke Flst. Nr. 4414, 4415 4416, 4417, 4418 und 4419 (jeweils teilweise einbezogen) und die Zufahrt zum Sportgelände (Straße Lettenwäldle).
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung von Gewerbebauplätzen im Planbereich geschaffen werden. Die zu entwickelnden Bauflächen sollen im Hinblick auf die Flächenausnutzung und Höhenentwicklung eine gute bauliche Nutzung ermöglichen. Dabei sollen aber auch die Belange der umgebenden Bestandsnutzungen, der Ortseingangssituation und die Einbindung des Baugebietes in die freie Landschaft berücksichtigt werden.
Nach Vorliegen eines Planentwurfes wird die Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt. Die weiteren Verfahrensschritte mit Informationsmöglichkeiten und Äußerungsfristen werden im Mitteilungsblatt bekannt gemacht.
Erlass einer Vorkaufssatzung nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Gewerbegebiet Ehrlen/Morglach-Erweiterung“
Da der Gemeinde Beuren keine Bauflächen mehr für Gewerbebetriebe sowohl was die Neugründung als auch die Verlagerung von Betrieben aus dem Ortskern heraus anbelangt zur Verfügung stehen, ist die Ausweisung von Bauflächen für Gewerbe erforderlich. Deshalb zieht die Gemeinde städtebauliche Maßnahmen im Sinne des § 25 BauGB mittels Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung von Gewerbeflächen in Betracht. Hiermit sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung von Gewerbeflächen und nicht zuletzt auch den Bedarf an eigenen Gewerbeflächen zu decken, geschaffen werden.
Zu der Planungskonzeption kann auf die vorstehenden Erläuterungen zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans und örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet Ehrlen/Morglach-Erweiterung“ Bezug genommen werden. Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB bietet der Gemeinde schon in einem Stadium, das der Verfestigung der Planung weit vorausgeht die Gelegenheit, Grundstücke zu erwerben. Es besteht ein Recht zum Erwerb, wenn eine städtebauliche Rechtfertigung vorliegt. Außerdem muss ein Verkaufsfall in dem Gebiet bereits vorliegen, bevor die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben kann. Es genügt, dass die Gemeinde städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht. Dieser Begriff ist weit zu verstehen, d.h. das Vorkaufsrecht kann zur Sicherung einer städtebaulichen Rahmenplanung eingesetzt werden. So ergeben sich bereits in dem Kurortentwicklungsplan der Gemeinde unter dem Stichwort „Gewerbeflächen“ Hinweise darauf, dass in der Gemeinde Beuren ein Bedarf an eigenen Gewerbeflächen besteht. Hier wird auch Bezug genommen auf neue Gewerbeflächen, idealerweise anschließend an das bestehende Gewerbegebiet „Morglach“. Dies sollte noch konkretisiert werden. Die Vorkaufssatzung kann deshalb bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen, da förmlich konkretisierte Planungsabsichten noch nicht vorliegen müssen. Die Planungsvorstellungen der Gemeinde können z. B. auch wie hier in einem Kurortentwicklungsplan, d.h. nicht notwendig in einem förmlichen Verfahren entwickelt sein, d.h. letztendlich ergibt sich dann die Konkretisierung im späteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts vorliegen, denn die Gemeinde kann nur dann das Vorkaufsrecht ausüben, wenn die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich des geplanten Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ehrlen/Morglach-Erweiterung“ den Erlass der Vorkaufssatzung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Festlegung der Rahmendaten für die Haushaltsplanung 2021
In der Kämmerei laufen derzeit die Vorarbeiten für den Haushaltsplan 2021. Für die Haushaltsplanung sind neben den großen Bauprojekten, insbesondere die Erträge und Aufwendungen im Bereich Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen sowie die Gebühreneinnahmen als wesentliche Positionen zu nennen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden zuletzt im Jahr 2020 auf 370 v. H. bzw. 400 v. H. angehoben. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde auf 360 v. H. festgesetzt. Eine weitere Erhöhung ist für das Jahr 2021 nicht vorgesehen. Im Jahr 2020 war die Neukalkulation der Bestattungsgebühren vorgesehen. Corona bedingt kommt es hier jedoch zu Verzögerungen, so dass der Abschluss der Kalkulation nun im ersten Halbjahr 2021 geplant ist. Die Neukalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2020 und 2021 erfolgte im Jahr 2019 und der Wasserpreis wurde ebenfalls im Jahr 2019 neu kalkuliert und ab 2020 angepasst.
Die seit Jahrzehnten vorherrschende und vor allem strukturell bedingte schwierige Finanzlage wird durch die aktuelle Corona-Pandemie noch weiter verschärft und muss bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 berücksichtigt werden. Vorbehaltlich der Finanzierbarkeit sind als wesentliche Maßnahmen der Ausbau der Hagnachstraße, die Bushaltestelle an der Panorama Therme sowie die Fortführung der Planungen der Umbaumaßnahmen in der Schule und im Bereich der Kindergärten mit eventuell ersten Baukosten zu nennen. Der Gemeinderat nahm von den Rahmendaten Kenntnis und beauftragte die Verwaltung auf dieser Basis die Haushaltsplanung fortzuführen.
Panorama Therme Beuren: Stammkapitalerhöhung und Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
Das Stammkapital der Panorama Therme Beuren wird gemäß einstimmigem Beschluss um 500.000 Euro erhöht. Hierzu wurde eine Änderung der Betriebssatzung einstimmig vorgenommen. Diese ist auf der nachfolgenden Seite abgedruckt.
Kindergartenbedarfsplanung 2019 bis 2025
Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) verfolgt das Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den qualitätsorientierten sowie bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung.
Die drei Ziele sind dabei:
- die Schaffung von Ganztagesplätzen für Klein- und Schulkinder
- die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren in den Kindergarten
- den Ausbau der Betreuungsplätze für Schulkinder
Durch die Erarbeitung eines demographischen Gutachtens, welches von dem Büro Reschl erarbeitet wurde, zeigt dieses die Situation in den jeweiligen Bereichen Kindergarten, Schulkindbetreuung und die Betreuungssituation durch den Tageselternverein auf. In Zusammenarbeit mit dem Träger der Beurener Kindergärten, die evangelische Kirchengemeinde Beuren, wurde der Entwurf für die Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2019 bis 2025 erarbeitet. Die Kindergartenbedarfsplanung stellt die Fortentwicklung der Kinderzahlen in Beuren dar und zeigt die Bedarfe im Bereich der Kindergärten und der Schulkindbetreuung auf. Somit gibt es derzeit zwar einen Platzüberschuss für Ü3-Kinder in den Kindergärten, zurechnen ist aber in den kommenden Jahren, durch Erschließung des neuen Baugebietes Hagnach/ Brühl und den Zuzügen bedingt durch den demographischen Wandel in Bestandsgebieten mit einer Platzknappheit. In der Schulkindbetreuung steigen die Zahlen bereits heute kontinuierlich an, so dass ca. die Hälfte der Grundschüler die Betreuung in Anspruch nehmen. Das heißt, dass wir derzeit insgesamt 59 Kinder betreuen. Hier macht vor allem die räumliche Situation zu schaffen, so dass auch hier nach einer Lösung gesucht werden muss. Ebenfalls zeigt der Plan die desolate Betreuungssituation im Bereich der Tageseltern in Beuren auf, da seit 2020 nur noch eine Tagesmutter in Beuren aktiv ist und diese keine weiteren Kinder mehr aufnehmen kann. Somit ist bei Engpässen im Krippenbereich ein zurückgreifen auf eine Tagesmutter nicht möglich. Die Platzknappheit wird die Gemeinde spätestens durch Zuzüge in allen Bereichen einholen, so dass ab 2021 an den vorhandenen Gebäuden mit Umbau- bzw. Anbaumaßnahmen begonnen werden sollte bzw. ein Neubau anzuvisieren ist, welcher Platz für weitere Krippengruppen bieten soll und der Ü3-Bereich ausgeweitet werden kann. Da alle Betreuungseinrichtungen unter die Bedarfsplanung fallen, schlägt die Verwaltung vor, die Kindergartenbedarfsplanung in Bedarfsplanung in der Kinderbetreuung umzuwandeln.
Der Gemeinderat stimmte der Kindergartenbedarfsplanung zu. Der Gemeinderat stimmte der Namensänderung für die Kindergartenbedarfsplanung in Bedarfsplanung in der Kinderbetreuung zu.
Bausachen
Der Gemeinderat stimmte der Errichtung einer Doppelgarage in der Karlstraße einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Der Gemeinderat stimmte dem Abbruch/ Teilabbruch des bestehenden landwirtschaftlichen Hausteils und der Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Gartenstraße einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen sowie die Sanierungsgenehmigung.
Der Gemeinderat stimmte der Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Einliegerwohnungen, Garage und Stellplätzen im Backhausweg einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Umgestaltung der Zufahrt zu den Gebäuden Metzinger Straße 1 und 3
Bei der Neugestaltung der Balzholzer Ortsdurchfahrt im Jahr 1990 wurde mit den Anliegern des Gebäudes Metzinger Straße 1 vor Ort mündliche Vereinbarungen getroffen und die Zufahrt sowie Mauern für die Gestaltung des Bereichs um die Bushaltestelle und des Brunnens von der Gemeinde auf privatem Grund errichtet. Nun gab es sowohl im Gebäude Metzinger Straße 1 und 3 Eigentümerwechsel, welche mit der vorhandenen gebauten Situation nicht klarkommen. Nachdem die Gemeinde Beuren Bauwerke auf fremden Grund, ohne dingliche Sicherung, errichtet hat, hat die Gemeinde Beuren leider keine andere Handhabe als den Umbau zu übernehmen. Mit den Eigentümern wurde bereits eine Vereinbarung gefunden, wie der Umbau aussehen soll und auch die Beteiligung wurde entsprechend geregelt. Nun geht es an die Umsetzung. Die Kostenschätzung beläuft sich auf brutto 27.000 Euro. Die Baumaßnahme soll durch das Ingenieurbüro Blankenhorn beschränkt ausgeschrieben werden. Nach Fertigstellung wird die Anlage neu vermessen und soweit erforderlich dinglich gesichert. Der Gemeinderat nahm von den Baumaßnahmen Kenntnis und stimmte der beschränkten Ausschreibung der Baumaßnahme zu. Die Kosten werden in den Haushaltsplan 2021 aufgenommen.
Verlängerung der Vereinbarung zwischen den Kommunen und dem Biosphärengebiet der Schwäbischen Alb
Die Vereinbarung zwischen den Kommunen und dem Biosphärengebiet der Schwäbischen Alb läuft am 31.12.2020 aus. Vom Biosphärengebiet wurde nun vorgeschlagen, die Vereinbarung ohne Änderungen um weitere fünf Jahre zu verlängern.
Der Gemeinderat stimmte einer Verlängerung der Vereinbarung bis zum 31. Dezember 2025 zu. Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister dies entsprechend an den Vorsitzenden des Lenkungskreises Herrn Regierungspräsident Klaus Tappeser mitzuteilen.
Verschiedenes
Corona – Bürgermeister Gluiber informierte den Gemeinderat über die aktuellen Zahlen in Beuren. Derzeit sind in Beuren 8 Personen an Corona erkrankt. Rund 40 Kontaktpersonen sind in Quarantäne. Zur Quarantäne mussten Mitarbeiter wiederholt feststellen, dass sich Personen, welche eine Quarantäneanordnung haben und das eigene Haus bzw. das eigene Grundstück nicht verlassen dürfen, sich außerhalb der Räumlichkeiten aufgehalten haben. Sobald man Kontakt zu einer erkrankten Person hatte, muss man sich selbst in Quarantäne laut der Corona-Verordnung „Absonderung“ begeben. Unabhängig davon ob das Gesundheitsamt bereits eine schriftliche Quarantäneanordnung ausgegeben hat oder nicht. Verstöße gegen die Corona-Verordnung „Absonderung“ werden mit einem Bußgeld geahndet.
Aus dem Gemeinderat vom 09.11.2020
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde in einer Gedenkminute an den ehemaligen Schulleiter und stellvertretenden Bürgermeister Herrn Albert Fabritius gedacht.
Bürgermeister Gluiber informierte zuerst über den Beschluss aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 12.10.2020 über die Aufnahme im Jagdpachtvertrag von Herrn David Koch und Herrn Lucas Russo. Es wurde durch den Gemeinderat zugestimmt, dass zwei Jäger als Jagdpächter nachträglich in den Jagdpachtvertrag aufgenommen wurden. Und damit können David Koch und Lucas Russo nun als Jagdpächter in Beuren jagen.
Forstangelegenheiten
Vorstellung des Betriebsplans 2021 für den Gemeindewald der Gemeinde Beuren
Bürgermeister Gluiber führte in den Tagesordnungspunkt ein und informierte den Gemeinderat darüber, dass in den Zielvereinbarungsgesprächen zur Forsteinrichtung festgelegt wurde das Alt- und Totholzkonzept von ForstBW im Gemeindewald zu übernehmen. Vorschläge für die Ausweisung von Waldrefugien lagen damals bereits vor.
Förster Schuster erläuterte für den Gemeindewald den jährlichen Betriebsplan für 2020 und 2021. Am vergangenen Montag wurde angefangen Holz zu machen und zwar am Lehenwasen. Geplant ist eine Gesamtsumme in Höhe von 42.650 Euro einzunehmen. Bei den Forstverwaltungskosten gab es eine Erhöhung, welche mit der Trennung der Verwaltung des Staats- und Kommunalwaldes zusammenhängen. Das Waldbegehen wurde leider wegen Corona abgesagt. Der Termin findet voraussichtlich 2021 statt. Die aktuelle Brennholz Situation ist dieses Jahr noch unklar, man müsse noch abwarten.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig dem Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz die Zustimmung.
Vorstellung des Alt- und Totholzkonzeptes und der Bereiche für Waldrefugien
Forstamtsleiterin Cordula Samuleit informierte über das Alt- und Totholzkonzept. Waldrefugien sind wertvolle ökologische Altholzbestände, die Lebensraum für viele geschützte und seltene Arten sind, sowohl Tier- als auch Pflanzenarten. Es muss dauerhaft sein, das heißt der Waldbesitzer legt sich fest, hier nichts mehr zu tun und diese Wälder sich selbst zu überlassen. Dazu gehören Habitatbaumgruppen. Diese sind kleinflächig verteilt und verschwinden im Laufe der Jahre. Deshalb werden immer wieder neue Habitatbaumgruppen angesiedelt. Waldrefugien und Habitatbaumgruppen dienen der Versorge des Arten- und Biotopenschutzes. Dies ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde und daher ökopunktetauglich, wenn beides vorhanden ist. Im Rahmen der Forsteinrichtungssitzung 2013 wurde der Beschluss gefasst, dass die Gemeinde Beuren bei dem Konzept mitmacht. Bürgermeister Gluiber ergänzte dazu, dass das Gebiet oberhalb der Weiler Steige liegt und dort eine Holznutzung sehr schwierig wäre.
Der Gemeinderat nahm vom Sachstand zum Alt- und Totholzkonzept und Waldrefugien Kenntnis. Gemeinderätin Cornelia Jathe erkundigte sich nach einem auch während der Forsteinrichtung angesprochenen Thema, die Anlegung eines Wellnesswaldes. Der Gemeinderat beauftrage daraufhin die Verwaltung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich, die Anlegung eines Wellnesswaldes zu untersuchen.
Untersuchung der Sanierung des Kindergarten Jahnstraße
Der Kindergarten Jahnstraße sollte in den nächsten Jahren saniert werden. Im Zuge der zu erwartenden steigenden Kinderzahlen und notwendigen Betreuungsplätzen sollte auch über die Einrichtung einer weiteren Gruppe nachgedacht werden. Architekt Koch aus Neuffen stellte hierzu erste grobe Überlegungen in der Sitzung vor. Der Kindergarten ist der zweit älteste in Beuren. Außer der Dachsanierung in 2014 wurde an dem Kindergarten nur das notwendigste gemacht. Sanierungsbedürftig ist jeder Bereich im Kindergarten. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen sind noch nicht endgültig abschätzbar. Die Höhe der Kosten variieren zwischen ca. 1 Millionen Euro und 1,2 Millionen Euro.
Folgender Beschlussvorschlage wurde formuliert: Der Gemeinderat nahm vom Sachstand Kenntnis. Die Maßnahmen werden in den Finanzplan aufgenommen. Es wird geprüft welche Zuschüsse es für eine Sanierung des Kindergartens gibt, damit die Unterbringung einer Krippengruppe weiterhin verfolgt wird. Eine Anbindung an die Nahwärmeversorgung der Panorama Therme und Photovoltaik auf den Dachflächen des Kindergartens soll untersucht werden. Der Gemeinderat schließt sich einstimmig dem Beschlussantrag an.
Untersuchung von Umbaumaßnahmen an der Willi-Gras-Grundschule
Im Rahmen einer Besichtigung der Grundschule wurde beschlossen weitere Untersuchungen bezüglich der Einhausung des überdachten Pausenhofs vorzunehmen. Zudem stehen an der Schule verschiedene Brandschutzmaßnahmen an. Architekt Koch aus Neuffen stellte hierzu erste Überlegungen in der Sitzung vor. Ein einfaches Konzept, die vorhandene Bedachung komplett in Richtung jetzigen Pausenhof mit einer Glasfassade abzuschließen. Diese könnte bei schlechtem Wetter vielfältig genutzt werden, z. B. als Aula, für Schulversammlungen und eventuell für die Kindertagesbetreuung. Die Maßnahme dient vor allem aber dazu, dass die Kinder nicht aus dem Schulhaus müssen um auf die Toiletten zu gehen.
Der Gemeinderat nahm vom Sachstand Kenntnis. Notwendig sind die weitere Klärung von Rahmendetails und der Erfordernisse (energetische Heizung) und die Nutzung durch die Schulkindbetreuung. Der Zugang zur Hausmeisterwohnung wird geprüft. Die Alternativen z. B. Abschottung des Schulgeländes, Containerlösung und die Prüfung der neuen Einrichtung für unterschiedliche Belegungszwecke werden ebenfalls geprüft.
Vorberatung der Verbandsversammlung des Abwasserverband Neuffener Tal
Am Donnerstag, den 26.11.2020 findet um 18 Uhr in der Stadthalle in Neuffen eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Neuffener Tal statt. Der auf der Tagesordnung genannte Punkt 1: Gründung des Zweckverbands Klärschlammverwertung Böblingen wird aus Verfahrensgründen bereits in einer Verbandsversammlung am 18.11.2020 beraten. Der Gemeinderat nahm von der Tagesordnung der Verbandsversammlung Kenntnis und beauftragte den Bürgermeister als Stimmführer abzustimmen.
Vorberatung der Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbands Wirtschaftsraum Nürtingen
Am Mittwoch, den 11.11.2020 um 18 Uhr findet in der Nürtinger Stadthalle eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbands Wirtschaftsraum Nürtingen statt. Dabei geht es um den Jahresabschluss 2017 und 2018. Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister hierfür einstimmig als Stimmführer abzustimmen.
Umbaumaßnahmen auf dem Betriebsgelände des Bauhofs
Bauhofleiter Böck erläuterte die Situation im Bauhof. Das Bauhofbetriebsgelände muss aus verschiedenen Gründen, u.a. zur Verbesserung der Betriebsabläufe, erweitert werden. Aufgrund der Hanglage kann bisher nicht das gesamte Gelände genutzt werden. Die dringend notwendige Erweiterung der nutzbaren Fläche, durch eine Abtragung einer Teilfläche des Hangs und Sicherung mittels einer Mauer, ist relativ leicht möglich. Hierzu wurden verschiedene Firmen zur Abgabe eines Angebots für stapelbare Mauersteine sowie für die erforderlichen Erdbaumaßnahmen aufgefordert. Kämmerer Walter informierte über die Kosten der Maßnahmen. Das günstigste Angebot für die Erdbauarbeiten hat die Firma wk-bau mit einem Angebotspreis von brutto 20.242 Euro abgegeben. Für die Lieferung der Mauersteine hat die Firma Fees mit einem Angebotspreis von brutto 14.315,56 Euro das günstigste Angebot abgegeben. Hinzu kommen Fundamentarbeiten, die der Bauhof in Eigenleistung vornehmen kann. Hierfür ist mit Kosten (Material und Personal) von 4.814 Euro zu rechnen. Insgesamt würde die Maßnahme somit rund 39.400 Euro kosten.
Zwei der Gemeinderäte waren befangen und nahmen im Publikum Platz. Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich seine Zustimmung der Erweiterung der Betriebsfläche des Bauhofs. Mit der Lieferung der stapelbaren Mauersteine wird die Firma Fees zum Angebotspreis von brutto 14.315,56 Euro beauftragt. Mit den Erdaushubarbeiten wird die Firma wk-bau zum Angebotspreis von brutto 20.242 Euro beauftragt. Das Fundament wird in Eigenregie vom Bauhof gebaut.
Bausachen
Zum Antrag auf Errichtung eines Doppelwohnhauses mit je 2 Wohnungen und 2 Garagen sowie 4 PKW-Stellplätzen am Kuchelbach 4 und 4/1 erteilte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen mehrheitlich seine Zustimmung dem Bauvorhaben und den Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen. Zwei der Gemeinderäte waren befangen und nahmen im Publikum Platz.
Zum Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Gerätebox in der Hauffstraße 9 erteilte der Gemeinderat ebenfalls, bei einer Enthaltung, dem Bauvorhaben und den Befreiungen von der festgesetzten Firstrichtung der Baugrenze, der teilweisen Errichtung des Carports außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, mehrheitlich seine Zustimmung und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Ein Gemeinderat war befangen und nahm im Publikum Platz.
Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt teilte Bürgermeister Gluiber mit, dass die Infektionszahlen in der Gemeinde Beuren bei 12 Infizierten lagen und es bei Kontrollen keine Beanstandungen gab. Am 23.11.2020 findet keine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Die letzte Gemeinderatssitzung im Jahr 2020 findet am 07.12.2020 statt und wird auf 18 Uhr vorverlegt.
Aus dem Gemeinderat vom 12.10.2020
Bekanntgaben
Zu Beginn der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Gluiber darüber, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung der Gemeinderat dem Antrag eines Bürgers zum Kauf eines Stellplatzes nicht zugestimmt hatte. Des Weiteren hatte der Gemeinderat drei Personen zur Verleihung der Landesehrennadel Baden-Württemberg vorgeschlagen. Bürgermeister Gluiber gab bekannt, dass der Gemeinderat der Veräußerung von zwei Stellplätzen in der Owener Straße 12 zugestimmt hatte.
Bürgerfragestunde
Auf Nachfrage eines Bürgers bezüglich der Post erläuterte Bürgermeister Gluiber, dass ein Container hinter dem Rathaus auf den Parkplätzen aufgestellt wurde. Der Betrieb wird ab dem 14.10.2020 aufgenommen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 15:00 Uhr – 17:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr.
Gründung einer Klimaschutzagentur Landkreis Esslingen
Baden-Württemberg ist mit Abstand das Bundesland mit den meisten Energieagenturen. Mit wenigen Ausnahmen befindet sich in jedem Landkreis eine Energie- oder Klimaschutzagentur, deren Aufgaben und Angebote sich jedoch stark unterscheiden. Auch im Landkreis Esslingen wurde im Jahr 2007 eine solche Energieagentur – die Energieagentur Landkreis Esslingen gGmbH (EALKES) - gegründet. Die Aufgaben der derzeitigen EALKES beschränken sich fast ausschließlich auf die kostenlose Erstberatung von Privatpersonen. Mit der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts im Jahr 2019 ließ daher der Landkreis Esslingen auch ein Konzept zur Neuausrichtung der EALKES erstellen. Maßgeblicher Bestandteil des Konzepts ist vor allem die Erweiterung des Aufgabenspektrums der EALKES dahingehend, dass künftig vor allem die Kommunen und das Gewerbe als potenzielle Kunden im Vordergrund stehen sollen. Die neue Agentur soll daher nicht mehr als reine Energieagentur agieren, sondern zu einer Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen (KLISCHA) weiterentwickelt werden. Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die erfolgreich am besten nur gemeinsam bewältigt werden kann. Die Kommunen treffen u.a. nach dem in Überarbeitung befindenden Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vielfältige Aufgaben, bei denen die KLISCHA unterstützen kann. Alle Kommunen sollen zudem verpflichtet werden, künftig ihren Energieverbrauch zu erfassen, um Einsparpotenziale zu erkennen und zu nutzen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass durch die Schaffung der Institution KLISCHA gerade bei kleineren Kommunen Personalkosten für eine/n Klimaschutzbeauftragte/n eingespart werden können. Darüber hinaus ist nicht zu vernachlässigen, dass durch die Errichtung der KLISCHA ein „know-how“ im Landkreis Esslingen zur Thematik Klimaschutz aufgebaut wird, auf das die beteiligten Kommunen jederzeit bei Bedarf direkt zurückgreifen können. Mit der Schaffung des „Kommunaler Klimaschutzverein Landkreis Esslingen e.V.“ als einer von 8 Gesellschaftern haben auch die kleineren Kommunen die Möglichkeit, sich durch einen geringen finanziellen Beitrag an der KLISCHA zu beteiligen und deren Vorteile zu nutzen. Die jährlichen Kosten dem Beitritt zum Kommunaler Klimaschutzverein Landkreis Esslingen e.V. und dem Erwerb eines Geschäftsanteils durch den Kommunaler Klimaschutzverein Landkreis Esslingen e.V. in Höhe von 70.000,00 Euro, wobei die Gemeinde Beuren davon einen max. Anteil in Höhe von 5.400,00 Euro trägt (je nach Mitgliederzahl).
Der Gemeinderat stimmte dem Beitritt zum Kommunaler Klimaschutzverein Landkreis Esslingen e.V. und dem Erwerb eines Geschäftsanteils durch den Kommunaler Klimaschutzverein Landkreis Esslingen e.V. einstimmig zu.
Vorstellung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Hagnach/ Brühl
Dr. Deuschle stellte dem Gemeinderat und den Zuhörern die Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Hagnach/ Brühl vor. Einige Maßnahmen müssen als sogenannte CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) umgesetzt werden. Dazu gehören die Anlegung von Trockenmauern, die der Gemeinderat bereits beschlossen hat. Die Freistellung von Trockenmauern kann der Bauhof durchführen. Die Umsiedlung der Zauneidechsen wird nach Feststellung der Funktionsfähigkeit der Trockenmauern erfolgen.
Der größte Punkt ist die Neuanpflanzung von Streuobstwiesen. Dazu muss ein Konzept erarbeitet werden, wie die Baumpflanzungen erfolgen sollen, mit welchen Sorten, in welchen Abständen und wer diese Arbeiten ausführen wird. Das Konzept muss auch die anschließende Pflege und die Bewirtschaftung ab der Ertragsfähigkeit beinhalten. Hierzu sind weitere Unterstützungsleistungen nötig. Es wurde in diesem Zusammenhang ein Büro angefragt, ob diese Leistungen von dort erbracht werden können. Zudem hält es die Verwaltung für notwendig, dass das Thema Streuobstwiesen in einer kommunalen Streuobststrategie aufgearbeitet werden sollte. Corona hatte auch hier zur Ausbremsung von bereits im Frühjahr angedachten Workshops mit der Bürgerschaft und Streuobstwiesenbesitzern geführt. Dem Bürgermeister war es wichtig, dass das Thema, nicht nur für die Ausgleichsmaßnahmen, sondern in der Gesamtheit auf der Markung Beuren betrachtet wird. Es gilt, alles dafür zu tun, um den europaweit einzigartigen Naturraum, welcher mit Streuobstwiesen belegt ist, zu erhalten, zu schützen und zu fördern.
Des Weiteren gehören vor Entfernung der Bäume im Gebiet Hagnach/ Brühl die Ausbringung künstlicher Nisthilfen und Fledermauskästen zu den Ausgleichsmaßnahmen. Diese Arbeiten können durch das Büro Deuschle, zusammen mit dem Bauhof ausgeführt werden. Auch hier gilt es, die Wartung und Pflege der Nistkästen für die künftigen Jahre festzulegen. Weitere ökokontofähige Maßnahmen sind zum Beispiel Waldrefugien und die Freistellung von Felsen.
Der Gemeinderat nahm die Maßnahmen zur Kenntnis und bestätigte einstimmig einen Antrag aus der Mitte des Gemeinderats, dass in einer der nächsten Sitzungen von Herrn Förster Schuster anhand von Plänen erklärt werden soll, was in der letzten Forsteinrichtung hinsichtlich Alt- und Totholzkonzept, Waldrefugien und Waldbiotope beinhaltet ist und ob der Gemeindewald bereits nach diesem Konzept bewirtschaftet wird.
Aus dem Gemeinderat vom 29.06.2020
Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber gab bekannt, dass der Gemeinderat zu drei Personalangelegenheiten Beschlüsse gefasst hat.
Kindergartengebühren, Gebühren für die Schulkindbetreuung und Gebühren für das Mittagessen in den Monaten April bis Juni 2020
Nach der Anordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg vom 17.03.2020 zur Schließung aller Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen waren auch die Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Beuren geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt wurde aber eine Notbetreuung eingerichtet. Der Einzug der Elternbeiträge wurde für die Monate April, Mai und Juni bisher ausgesetzt.
Bürgermeister Gluiber hat in einer Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 Gemeindeordnung dies für die Monate April und Mai bereits beschlossen. Damit dies auch noch für den Monat Juni gilt, fasste der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss.
Mit der Erhebung von Gebühren von Eltern für die Notbetreuung ab dem 01.04.2020 folgt die Gemeinde einer Empfehlung des Gemeindetags. Für die Abrechnung werden hierfür die bisherigen Gebührensätze für die Regelbetreuung je nach Anzahl der Kinder in der Familie angesetzt und diesen der tatsächlichen Inanspruchnahme der jeweiligen Tage und Betreuungsart angepasst. Nachdem nun aus Sicht der Landesregierung Baden-Württemberg ein pandemiegerechter Regelbetrieb verantwortbar ist, kann bereits ab dem 29.06.2020 ein vollständiger Regelbetrieb wieder erfolgen. Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung, dass für den Monat Juni die regulären Kindergartengebühren, die regulären Gebühren für die Schulkindbetreuung und die pauschale Vorauszahlung der Gebühren für das Mittagessen ausgesetzt werden. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat den Erlass der regulären Kindergartengebühren, der regulären Gebühren für die Schulkindbetreuung sowie für die pauschale Vorauszahlung der Gebühren für das Mittagessen für die Monate April bis Juni. Weiterhin beschloss der Gemeinderat, dass ab 01.07.2020 die Gebühren für die Schulkindbetreuung wieder regulär eingezogen werden. Die Kindergartengebühren werden nochmals nach der tatsächlichen Inanspruchnahme abgerechnet. Der Gemeinderat beschloss zudem, dass ab 01.08.2020 die Kindergartengebühren wieder regulär eingezogen werden.
Bausachen
Dem Antrag auf Errichtung einer Wohnraumerweiterung mit überdachter Terrasse stimmte der Gemeinderat einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Dem Antrag auf Errichtung einer Garage stimmte der Gemeinderat einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wintergartens stimmte der Gemeinderat einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen mit der Maßgabe, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen.
Baugebiet Hagnach/ Brühl: Städtebauliches Konzept
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 02.03.2020 den städtebaulichen Entwurf für das Baugebiet Hagnach/ Brühl im Grundsatz beschlossen. Von Büro Melber&Metzger wurde nun die Owener Straße nochmal explizit betrachtet, außerdem wurde eine Stellungnahme des Verkehrsplaners, Herrn Weber von der Planungsgruppe Kölz, angefordert. Rainer Metzger vom Büro Melber&Metzger stellte in der Sitzung, die seit der letzten Vorstellung erarbeiteten Varianten für den Straßenverlauf der Owener Straße vor. Aus Sicht der Verwaltung sollte am Ende der Owener Straße, vor der Einmündung in die L1210, nicht nur die Bushaltestelle ortseinwärts erhalten bleiben, sondern dafür auch eine Möglichkeit geschaffen werden in den Bus Richtung Owen einzusteigen, ohne die L1210 einmal Richtung Freilichtmuseum zu überqueren und dann fußläufig bis auf Höhe der bestehenden Bushaltestelle zu gehen und dann die L1210 nochmals zu überqueren und die Bushaltestelle zu erreichen. Insbesondere für Schüler ist dies nicht zumutbar. Für die Anlegung eines Aufstellplatzes für wartende Busfahrgäste hätte es an dieser Stelle auch auf der rechten Fahrbahnseite noch Platz. Auch vor dem Hintergrund der Stärkung des ÖPNVs sollte die Möglichkeit eines attraktiven Buszustiegs gewährleistet sein. Die Fahrbahnbreite beträgt bereits heute an manchen Stellen zwischen 5,7 und 6,3 Meter, sodass auch beim zukünftigen Straßenverlauf der Owener Straße auf 6 Meter ausgebaut werden kann. Der Busbegegnungsverkehr funktioniert bei Geschwindigkeiten unter 40 km/h. Beim Parken sollte auf den Parkstreifen entlang der Owener Straße nicht verzichtet werden, allerdings sollte dieser aufgrund der verringerten Fahrbahnbreite auf 2,50 Meter angelegt werden, um auch das Ein- und Aussteigen sicher zu gestalten und den Verkehrsfluss durch eine nicht „getroffene“ Parkbucht nicht zu behindern. Insbesondere für den Busverkehr ist dies sehr wichtig und auch im Zusammenhang der Lärmentwicklung bei anfahrenden und abbremsenden Bussen wäre dies zu vermeiden. Das Parken auf der östlichen ortsauswärts fahrenden Seite wird vom Verkehrsplaner als nicht sinnvoll erachtet. Dieser Meinung schließt sich die Verwaltung an. Vielmehr sollte durch entsprechende Mittelinseln, Verschwenkungen und dem Baumtor der Verkehrsfluss beeinflusst werden. Der Gehweg entlang der Owener Straße sollte auf 2 Meter begrenzt werden. Das Radfahren kann auf der innerörtlichen Straße auf der Fahrbahn erfolgen. Die Anbindung der Alten Steige sollte so erfolgen, dass der Baum (Linde) wie in Variante 2c dargestellt, erhalten bleibt. Das vorhandene Steigbrünnele könnte auf die andere Seite verlegt werden, um dort eine entsprechende Platzgestaltung vor dem geplanten Kindergarten aufzuwerten. Die Speisung durch Schicht- und Grundwasser aus den Weinbergen muss wiederhergestellt werden und kann auch auf der anderen Seite druckmäßig funktionieren. Bei den Stellplätzen vor dem geplanten Kindergarten möchte die Verwaltung an der Konzeption mit acht und sechs Plätzen festhalten, da bei einem geplanten viergruppigen Kindergarten mindestens acht Mitarbeiterparkplätze benötigt werden. Hinzu kommen oftmals noch Auszubildende oder FSJ-Kräfte, sodass mindestens drei weitere Stellplätze benötigt werden. Wiederum drei weitere Stellplätze können bei Elterngesprächen usw. angeboten werden.
Der Gemeinderat nahm von den vorgelegten und erläuterten Planungen Kenntnis. Vom Gemeinderat wurde nach eingehender Debatte mit einer Enthaltung beschlossen, dass die Bushaltestelle ortseingangs wie in der Planungsvariante 1 c vorgestellt bleibt. Ortsausgangs wird keine weitere Bushaltestelle eingeplant. Die Fahrbahnbreite wird auf 6 Meter festgelegt (einstimmig). Der Parkstreifen entlang der Owener Straße wird auf der linken Seite ortsauswärts mit einer Breite von 2,50 Meter entstehen (einstimmig). Der Gehweg wird mit einer Breite von 2 Metern eingeplant (einstimmig). Das „Baumtor“ sowie die Verschwenkungen und Mittelinseln werden gemäß den Vorschlägen 2 a, b und c der Planungsgruppe Kölz in die Planung aufgenommen (einstimmig). Ein Wasserspiel/ Brünnele wird vor dem geplanten Kindergarten eingeplant (14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme). Beim letzten Beschlussantrag zu den Parkplätzen wurde sowohl der weitergehende Verwaltungsantrag mit 7 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung als auch der Antrag von Gemeinderat Schäfer (Freie Wähler) zur Planung von weniger Stellplätzen mit 7 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt, so dass an das Büro Melber&Metzger der Auftrag erging, diesen Punkt zu überarbeiten und dem Gremium weitere Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Für den nordwestlichen Bereich des Bebauungsplans Brühl stellte Herr Metzger drei Varianten vor, die der Gemeinderat zur Kenntnis nahm, wobei das Gremium sich einig war, dass die Variante 1, bei der die meisten Bauplätze - jedoch kleinere und damit gebietsverträglichere Baugrundstücke entstehen könnten zu bevorzugen sei und entschied sich beim anschließenden Beschluss bei einer Enthaltung für Planungsvariante 1.
Bachstraße 29/1: Feuerwehranleiterstelle
Im Rahmen des Umbaus des ehemaligen Gästehauses zur Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft sind auch strenge brandschutzrechtliche Vorgaben des Landratsamtes umzusetzen. So wurde unter anderem auch eine Feuerwehrleiteraufstellfläche im hinteren Bereich des Gebäudes gefordert. Die zwischenzeitlich errichtete Aufstellfläche reicht dem Landratsamt jedoch nicht für eine brandschutzrechtliche Abnahme aus. Das Landratsamt Esslingen setzt hier einen sehr strengen Maßstab an und fordert eine Feuerwehrleiteraufstellfläche für jeden Balkon bzw. eine durchgängige Leiteraufstellfläche, um im Brandfalle eine Rettung der Personen über jeden einzelnen Balkon zu gewährleisten. Für die Verlängerung der Feuerwehrleiteraufstellfläche liegt der Gemeinde ein Folgeangebot vor.
Da bereits in einer ersten Maßnahme ein Auftrag in Höhe von rd. 7.000 Euro erteilt worden war, hatte Gemeinderat Krohmer Bedenken hinsichtlich einer weiteren freihändigen Vergabe. Der Gemeinderat beschloss daher, den Auftrag nicht an die bisher betraute Firma zu vergeben und beauftragte die Verwaltung drei Angebote einzuholen.
Verschiedenes
Kämmerer Markus Walter gab bekannt, dass für die Therme ein neues Betriebsfahrzeug beschafft wird. Der Leasingvertrag läuft im Oktober aus. Das neue Fahrzeug (VW Caddy) wird wieder geleast.
Des Weiteren gab er bekannt, dass für einen Notstromanschluss bei der Freiwilligen Feuerwehr Beuren und bei der Turnhalle 40.000 Euro in den Haushaltsplan 2021/2022 eingestellt werden.
Zudem konnte Kämmerer Walter bekannt geben, dass es kurzfristig noch Zuschüsse vom Landkreis für die Beschaffung eines Balkenmähers als Anbaugerät für den Traktor des Bauhofs in Höhe von 7.400 Euro gab.
Ein Gemeinderat bemängelte die Parkplatzsituation in der Tiefenbachstraße, insbesondere an der Stelle des Notausgangs für den Tunnel. Bürgermeister Gluiber sagte zu, dies in die nächste Verkehrsschau aufzunehmen und auch den Gemeindevollzugsdienst regelmäßig vorbeizuschicken.
Aus dem Gemeinderat vom 15.06.2020
Bekanntgaben
Der Gemeinderat hat in der nichtöffentlichen Sitzung am 25.05.2020 beschlossen, dass die Firma Jako Baudenkmalpflege GmbH eine Förderung aus dem Landessanierungsprogramm/ Denkmalschutzprogramm für die Gebäude Linsenhofer Straße 5+7 erhält. Für den Abbruch der Scheune und Sicherung der Hauptgebäude werden die Abbruch- und Abbruchfolgekosten im Rahmen des Landessanierungsprogramms/Denkmalschutzprogramms gefördert.
Die denkmalgeschützten Gebäude in der Linsenhofer Straße 5+7 sind besonders ortsbildprägend und konnten im Jahr 2019 von der Jäger GmbH als Tochterunternehmen der Firma Jako Baudenkmalpflege GmbH nach längeren Verhandlungen erworben werden. Nun ist die bauliche Umsetzung des Projekts geplant, wofür auch Drittmittel benötigt werden.
Einwohnerfragestunde
Von einer Einwohnerin wurde angefragt, ob die Außenanlagen beim Thermalbad bereits fertiggestellt seien. Die Fläche in Richtung Bushaltestelle würde von Unkräutern überwuchert aussehen. Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass die Baumaßnahme abgeschlossen sei und die Abnahme der Bepflanzung am kommenden Donnerstag erfolgen würde. Bei der Fläche handelt es sich um eine eingesäte blühende Wiese, die sich noch entwickeln muss. Wichtig sei, dass hier eine bienenfreundliche Fläche entstehen wird. Der Landschaftsbauer hat nach der erfolgten Fertigstellung auch die Fertigstellungspflege zu leisten, welche auch das Unkraut jäten beinhaltet.
Von einer anderen Einwohnerin wurde vorgetragen, ob der ÖPNV am Wochenende nach Nürtingen bzw. Kirchheim verbessert werden könnte. Bürgermeister Gluiber erklärte, dass es durchaus gute Verbindungen gebe, allerdings die Nachfrage nach häufigeren Verbindungen nicht vorhanden sei. Auch die Verkaufsstelle für Fahrkarten im Bahnhof Nürtingen wurde angesprochen. Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass die Gemeinde Beuren Mitglied im Zweckverband „Fahr mit“ ist und der Verbandsvorsitzende Oberbürgermeister Dr. Fridrich aus Nürtingen sich der Sache, welche für alle Verbandsmitglieder von Belang ist, angenommen hat und entsprechende Anfragen gestellt hat.
Eine weitere Einwohnerin brachte als Anregung vor, dass in Balzholz an der Einmündung in den Backhausweg zurückzuschneiden sei und ein Straßenschild freigeschnitten werden müsse. Bürgermeister Gluiber sagte die Erledigung zu.
Von einem Einwohner wurden die Überflüge über das bebaute Gemeindegebiet durch die Schleppflugzeuge kritisiert und die Einwirkungsmöglichkeiten durch die Verwaltung erfragt. Bürgermeister Gluiber ist schon seit längerem mit diesem Thema befasst und immer wieder in Gesprächen mit den Flugplatzbetreibern auf der Hahnweide. Es konnten schon Verbesserungen erreicht werden, wenn auch noch „Luft“ nach oben sei.
Zwischen dem Rathausneubau und dem Gebäude Linsenhofer Straße 4 befindet sich eine Sitzbank, die häufig zugeparkt sei. Bürgermeister Gluiber erläuterte dem Anfragenden, dass die Anwohner der Linsenhofer Straße 4 einen Stellplatz vor dem Pfarrhaus hätten, dieser aber oft fremd beparkt ist. Daher wird von Seiten der Verwaltung das Parken neben dem Rathaus durch die Anwohner in gegenseitiger Absprache geduldet.
Bericht der Integrationsbeauftragten
Frau Döbler berichtete dem Gemeinderat über ihre Aufgaben bei der Flüchtlings- und Obdachlosenbetreuung und weiterer Bedürftiger, zu denen häufig Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern zählen. Derzeit befinden sich 70 Flüchtlinge in der Betreuung, welche in der Unterkunft des Landratsamtes und verschiedenen Anschlussunterbringungen der Gemeinde und in privaten Wohnungen untergebracht sind. Vom Arbeitskreis (AK) Asyl wird unter anderem der Sprachunterricht finanziell gefördert. Außerdem werden eine Kleiderkammer und eine Fahrradwerkstatt angeboten. Unterstützung bekommen die Flüchtlinge auch bei Behördengängen oder beim Ausfüllen von Formularen. Allerdings werden die Unterkünfte auch regelmäßig von Frau Döbler kontrolliert, sie führt aber auch persönliche Gespräche und leistet psychische Unterstützung. Bürgermeister Gluiber und die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte bedankten sich bei Frau Döbler für ihr Engagement und die geleistete Arbeit.
Bausachen
Dem Antrag auf Errichtung eines Carports auf dem Grundstück im Backhausweg 9/1 und den Befreiungen von der Dachform und Dachneigung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Dem Antrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit je 2 Wohnungen und 2 Garagen und 4 PKW-Stellplätzen und der Befreiung von der festgesetzten Baugrenze stimmte der Gemeinderat bei einer Ja-Stimme und 3 Enthaltungen nicht zu und verwehrte das gemeindliche Einvernehmen.
Mehrkosten beim Hausanschluss Gas/ Wasser bei der Grundschule
Bei den in der Sitzung vom 25.05.2020 vergebenen und bereits mit der Ausführung durch die Firma Brodbeck begonnen Arbeiten werden durch nachträglich festgestellte Mängel an der Hoffläche Mehrkosten entstehen. Herr Reichenecker vom maßnahmenbegleitenden Ingenieurbüro Blankenhorn stellte dem Ratsgremium verschiedene Varianten zur Behebung vor. Dabei kristallisierte sich Variante 2 von insgesamt 5 Varianten heraus, so dass der Gemeinderat den Mehraufwendungen zustimmte und einstimmig beschloss, die Fläche mit einer Asphalt-Deckschicht zum Brutto Angebotspreis von 25.000 Euro zu belegen. Bei einer Beprobung des Untergrundmaterials könnten Schadstoffe auftreten, die eine Entsorgung um ca. 10.000 Euro verteuern. Dies nahm der Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis.
Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber gab bekannt, dass die Panorama Therme Beuren seit Montag, 15.06.2020 im eingeschränkten Betrieb wieder geöffnet ist. Die Mitarbeiter um Herrn Dorner haben die bestehende Haus- und Badeordnung um die durch die Corona-Pandemie notwendigen speziellen Bestimmungen ergänzt und erweitert. Es können sich derzeit max. 250 Personen gleichzeitig im Thermalbad aufhalten. Die Sauna-Anlage ist noch nicht wieder in Betrieb. Durch den reduzierten Leistungsumfang und die geänderten Öffnungszeiten kostet der einheitliche Tarif für 2,5 h Badezeit 9,00 €.
Der Gemeinderat stimmte den Sonderregelungen für die Eintrittspreise, Öffnungszeiten und die ergänzende Haus- und Badeordnung und der gelegentlichen weiteren Ergänzungen der zukünftig geänderten Corona-Verordnungen durch die Verwaltung einstimmig zu.
Aus dem Gemeinderat vom 26.05.2020
Gutachten interkommunale Zusammenarbeit
Für eine effizientere und bürgerfreundliche Erledigung der Aufgaben ist im Kreise der Bürgermeister in den Rathäusern im Neuffener Tal (Beuren, Frickenhausen, Kohlberg und Neuffen) die Idee aufgekommen, die Interkommunale Zusammenarbeit zu intensivieren. Es wurden verschiedene Beratungsunternehmen angefragt. Die Bürgermeister haben sich dazu vier Angebote von den Büros persönlich erläutern lassen mit dem Ergebnis, dass das Büro IMAKA, Institut für Management aus Leonberg, vorgeschlagen wurde. In der Sitzung stellte sich der Geschäftsführer Herr Hans-Dieter Boss dem Gemeinderat vor und erläuterte die Vorgehensweise.
Da die Idee und das Büro insgesamt Anklang im Gemeinderat fand, stimmte dieser mit 1 Enthaltung der Untersuchung zur Interkommunalen Zusammenarbeit durch die Firma IMAKA einstimmig zu. Außerdem soll ein interkommunaler Arbeitskreis bestehend aus Gemeinderäten eingerichtet werden, sobald ein Entwurf des Gutachtens vorliegt.
Sanierung der Buswendeschleife und Ausbau der Haltestelle an der Panorama Therme Beuren als barrierefrei
Da die Baumaßnahmen am Thermalbad kurz vor der Fertigstellung stehen, kann nun auch die Sanierung der Buswendeschleife und der Ausbau der Haltestelle an der Panorama Therme Beuren als barrierefrei geplant werden. Bürgermeister Gluiber begrüßte dazu Herrn Ingenieur Blankenhorn, der verschiedene Varianten vorstellte. Mit der Herstellung der Bushaltestelle und dem Ausbau der Wendeschleife zu einem Kreisverkehr könnte auch eine Flächeneinsparung bei der Herstellung einer Zufahrt zum zukünftigen Wohnmobilstellplatz einhergehen.
Der Gemeinderat beschloss danach einstimmig, dass die sogenannte große Variante mit dem Kreisverkehr in den Haushalt 2021 eingestellt werden und der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle vorgezogen werden soll.
Erneuerung der Gas- und Wasserhausanschlussleitung Grundschule und Turn-/Festhalle – Vergabe
Die Tiefbauarbeiten für die Erneuerung der Gas- und Wasserhausanschlussleitung an der Schule und an der Festhalle wurden beschränkt ausgeschrieben. Im Vorgriff auf einen zukünftigen Speed-Pipe Anschluss der Schule sollte zudem ein entsprechendes Leerrohr eingelegt werden. Die Submission erfolgte am 12.05.2020. Als günstigste Bieterin ging die Firma Gottlob Brodbeck aus Metzingen mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 49.860,61 Euro hervor.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe an die Firma Brodbeck zur Durchführung der Tiefbauarbeiten für die Erneuerung der Gas- und Wasserhausanschlussleitung zu.
Lärmaktionsplan
Durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in den §§ 47a - 47f aufgrund der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind die Gemeinden an Hauptverkehrsstraßen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet. Das Verfahren der kommunalen Lärmaktionsplanung umfasst die Phasen Lärmkartierung, Lärmminderungsplanung, Entwurfsfassung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss des Lärmaktionsplans. Das Verfahren wird in der Regel analog dem Bauleitplanverfahren nach BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.03.2019 gebilligt. In der Zeit vom 25.03.2019 bis 22.04.2019 wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB durchgeführt.
Herr Fiegl vom Büro BS Ingenieure konnte nun in der Sitzung die Ergebnisse aus den Anhörungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung vorstellen. Anschließend wurden von den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten das Ergebnis befürwortet. Da der Lärmaktionsplan ein dynamischer Prozess ist, soll er immer wieder überprüft und fortgeschrieben werden. Letztendlich wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, von den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und deren Behandlung Kenntnis zu nehmen.
Außerdem wurde der Lärmaktionsplan der Gemeinde Beuren einstimmig zugestimmt. Zusätzlich wurde die Gemeindeverwaltung einstimmig beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans einzuleiten. Den Lärmaktionsplan finden Sie hier.
Integriertes Klimaschutzkonzept des Landkreises Esslingen: Steckbrief für die Gemeinde Beuren
26 Gemeinden aus dem Landkreis Esslingen beteiligen sich an der Erarbeitung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes. Zu diesem Klimaschutzkonzept gehören auch Klimaschutzsteckbriefe für die einzelnen Gemeinden. Am 08.02.2020 waren mehrere Mitglieder des Gemeinderates bei einer zentralen Informationsveranstaltung in Wernau. Dort wurde das Gesamtprojekt mit den Klimaschutzsteckbriefen für die Kommunen erläutert. Der Landrat hat das integrierte Klimaschutzkonzept coronabedingt in einer Eilentscheidung bereits verabschiedet. Beinhaltet ist auch der Aufbau einer Klimaschutzagentur, welche die Aufgabe haben wird, Gemeinden in Sachen Klimaschutz, Energie und CO² Einsparungs- und Optimierungsmöglichkeiten in vielfältigen Bereichen des gemeindlichen Lebens zu beraten.
Für die Gemeinde Beuren ergeben sich aus dem Klimaschutzsteckbrief verschiedenste Handlungsmöglichkeiten bzw. –bedarfe, welche es in den kommenden Monaten und Jahren zu bearbeiten und abzuarbeiten gilt. Das Thema Klimaschutz beschäftigt die Verwaltung schon seit mehreren Jahren und wird als Daueraufgabe in der kommunalen Arbeit verankert werden. Durch die Behandlung in der Sitzung soll das Thema grundsätzlich in den Fokus des Gemeinderates gerückt werden, um dann in mehreren Schritten sowie die Einrichtung einer Klimaschutzagentur, nach und nach bearbeitet und Themen abgearbeitet werden. Der Gemeinderat nahm den Klimaschutzsteckbrief für die Gemeinde Beuren zur Kenntnis. Außerdem beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung das Thema Klimaschutz als Daueraufgabe einzurichten und zu bearbeiten. Den Klimasteckbrief finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,94 MB).
Einzelhandel in Balzholz: Vorstellung des Ergebnisses der Einwohnerbefragung
Im letzten Jahr wurde zur Jahresmitte leider die Metzgerei in Balzholz geschlossen. Seitdem gibt es in Balzholz keinen Lebensmittelversorger mehr. Die Metzgerei hatte neben Fleisch und Wurst auch eine kleine Auswahl an anderen Angeboten vorrätig. Bereits im Frühjahr 2019, also vor der Schließung der Metzgerei, haben Schüler eine Umfrage unter den Haushalten in Balzholz durchgeführt. Insgesamt konnten 81 von 175 Haushalten erreicht werden. In welchen 224 Personen von 422 Einwohnern leben. Das Umfrageergebnis zeigte eindeutig, dass in Balzholz eine Nahversorgung gewünscht wird.
Der Gemeinderat sollte sich nun überlegen, wie mit diesen Wünschen umgegangen wird. Aus Sicht des Vorsitzenden gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass durch ein Angebot in Balzholz, bestehende Angebote in Beuren nicht beeinträchtigt werden dürfen. Ein größerer Markt kommt damit nicht in Frage. Vor kurzem gab es auch eine Anfrage einer mobilen Metzgerei die je nach Nachfrage an bestimmten Tagen nach Balzholz kommen würde.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass Bürgermeister Gluiber Gespräche mit der Firma Tante M zur Einrichtung einer Verkaufsstelle führen soll. Außerdem soll über das Mitteilungsblatt nach einem Verkaufsraum für Selbsterzeuger in Balzholz gesucht werden.
Bausachen
Der Antrag auf Errichtung eines Doppelwohnhauses mit je 2 Wohnungen und 2 Garagen und 4 PKW-Stellplätzen auf Flurstück 6365 Am Kuchelbach 4 + 4/1 wurde nach Beratung zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen und Erteilung der notwendigen Befreiungen zurückgestellt.
Zum Antrag auf Errichtung eines Lagerschuppens auf dem Grundstück in der Bachstraße 1 erteilte der Gemeinderat die Sanierungsgenehmigung, stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Zum Antrag auf Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage im Zeiläckerweg 41 stimmte der Gemeinderat dem Bauvorhaben und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Zum Antrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen in der Linsenhofer Straße 62 stimmte der Gemeinderat einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Er befürwortete außerdem einstimmig die Zustimmung zu einer Ausnahme nach § 78 Abs. 5 WHG.
Erneuerung der Bodenstrahler am Rathaus
Die vor dem Rathaus angebrachten Bodenstrahler ermöglichen eine stimmungsvolle Beleuchtung des historischen Rathauses bei Nacht. Seit vielen Jahren gibt es jedoch erhebliche Probleme mit eindringendem Wasser. Dies wird noch verstärkt durch das Streusalz im Winter, welches die Dichtungen stark angreift und beschädigt. Zwischenzeitlich ist die gesamte Elektronik kaputt und kann nicht mehr repariert werden. Die Bodenstrahler müssen erneuert werden. Dazu wurden verschiedene Angebote eingeholt. In der ersten Variante würden die Strahler komplett ausgetauscht. Dies führte zu Kosten in Höhe von rd. 23.600 Euro. In der zweiten Variante würden nur die Einsätze getauscht, was Kosten in Höhe von rd. 12.800 Euro zur Folge hätte.
In der anschließenden Diskussion wurde von den Gemeinderäten eine weitere Variante eingebracht. Dort soll geprüft werden, ob die Strahler auch als Wandstrahler in LED-Ausführung an die Wände des Rathauses angebracht werden können. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Variante der LED-Illumination an den Wänden des Rathauses untersucht werden soll.
Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber gab bekannt, dass im Zuge der Überarbeitung des Lärmgutachtens für das Baugebiet Hagnach/ Brühl das Ingenieurbüro mit Lärmmessungen an der Weiler Steige sowie am Tunnel an Wochenenden zur Ermittlung des Verkehrslärms beauftragt werden soll. Ebenso ist die Verwaltung in Kontakt mit den Lärmschutzbeauftragten des Flugplatzes, um auch das Thema Fluglärm in den Griff zu bekommen.
Die Verwaltung hat wiederholt in einem Schreiben an die zuständige Verkehrsbehörde beim Landratsamt die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt in Beuren und Balzholz während des Umleitungsverkehrs aufgrund der gesperrten Neuffener Steige beantragt. Auch einer Temporeduzierung auf der Weiler Steige oder einem Fahrverbot am Wochenende für Motorräder wurde nicht zugestimmt.
Corona in Beuren
Die letzte Corona-Infektion wurde vom Gesundheitsamt am 17.05.2020 gemeldet. Insgesamt sind die Infektionen und Quarantänen rückläufig, so dass man verhalten optimistisch vorwärtsblicken kann. Für die Notbetreuung in der Schule stehen allerdings zu wenig Lehrkräfte zur Verfügung. Die Öffnung der Therme ist noch immer ungewiss. Schwimmkurse wären zwar zulässig, im Moment wird von der Durchführung aber noch abgesehen.
Aus dem Gemeinderat vom 02.03.2020
Rahmenbedingungen des städtebaulichen Konzepts für das Baugebiet Hagnach/ Brühl festgelegt – mehr Kinderbetreuungsplätze notwendig
Bürgermeister Gluiber informierte zuerst über den Beschluss des Gemeinderats aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 17.02.2020 über die Beteiligung eines Hallenspezialisten für die Sanierung der Kleinschwimmhalle. Unter dem Tagesordnungspunkt Grundstücksangelegenheiten wurden Regelungen zur Überfahrt im Bereich hinter der Bushaltestelle Balzholz diskutiert sowie dem Verkauf von Straßenrestflächen in der Alten Steige zugestimmt. Weiterhin gab Bürgermeister Gluiber bekannt, dass der Gemeinderat der Ausschreibung einer Technikerstelle für die Panorama Therme Beuren sowie einer Badeaufsicht für die Panorama Therme Beuren zugestimmt hatte. Des Weiteren hatte der Gemeinderat dem Abschluss von Ingenieurverträgen für die Sanierung des Drosselwegs und der Neufferackerstraße zugestimmt.
Vergabe der Tiefbau- und Straßenbauarbeiten im Drosselweg und der Neufferackerstraße
Im Drosselweg werden in diesem Jahr Leerrohre für die Breitbandversorgung im Auftrag der Gemeinde Beuren verlegt. Die Neuverkabelung der Niederspannungsversorgung sowie die Herstellung der Gasleitung wird von der Stadtwerke Neuffen AG durchgeführt. Anschließend wird die Straßenwiederherstellung erfolgen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung hierfür einstimmig, die Tief- und Straßenbauarbeiten an die Firma wk-bau GmbH zum Preis von 65.000 Euro brutto zu vergeben. Er beauftragte weiterhin die Verwaltung den Umschluss der Wasserhausanschlüsse an die Stadtwerke Neuffen AG zum Preis von 6.600 Euro brutto zu vergeben.
Im Kreuzungsbereich Neufferackerstraße/ Amselweg müssen für die Anbindung der neu verlegten Gas- und Stromleitungen im Drosselweg die Verbindungsleitungen zu den bestehenden Versorgungsleitungen von der Stadtwerke Neuffen AG angeschlossen werden. In der Neufferackerstraße müssen die Wasserleitungen erneuert werden.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, die Tief- und Straßenbauarbeiten an die Firma wk-bau GmbH zum Preis von 58.000 Euro brutto zu vergeben. Des Weiteren beauftragte er die Verwaltung, die Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitungsrohre und für die Anbindung der Quellleitung an die Stadtwerke Neuffen AG zum Preis von 16.000 Euro brutto zu vergeben.
Entwicklung der Kindergärten in Beuren
Bürgermeister Gluiber erläuterte eingangs, dass unter diesem Tagesordnungspunkt die Ermittlung von Raumbedarfen, nicht aber konkrete Planungen für die Kindergärten, diskutiert werden sollen. Details werden im Laufe der Planungsschritte mit der evangelischen Kirchengemeinde als Trägerin der Kindergärten in Beuren abgestimmt.
Das Büro Reschl Stadtentwicklung wurde von der Gemeinde beauftragt, die demografische Entwicklung in der Gemeinde und die Auswirkungen auf die Bedarfe für Kindergartenplätze zu analysieren. In der Gemeinderatssitzung erläuterten Vertreter des Büros die Untersuchungsergebnisse. Die Untersuchungen brachten hervor, dass bis zum Jahr 2030 ein zusätzlicher Bedarf von zwei Kindergartengruppen für Kinder über 3 Jahren sowie für vier Krippengruppen für Kinder unter 3 Jahren bestehe. Nach Prüfung von Erweiterungen und Anbauten an die bestehenden Kindergärten wurde herausgestellt, dass im Baugebiet Hagnach/ Brühl ein Neubau eines Kindergartens erforderlich ist. Mittelfristig ist bis zum Jahr 2023 die Erweiterung um zwei u3-Gruppen im Baugebiet sowie die Erweiterung des Kindergartens Kelterplatz um eine ü3-Gruppe als Anbau geplant. Für die Realisierung des Neubaus im Gebiet Brühl sowie die Erweiterung an den Kindergarten Kelterplatz werden Investitionen in Höhe von ca. 3 Millionen Euro notwendig. Langfristig bestehen laut der Analyse Bedarfe für zwei weitere u3-Gruppen im Baugebiet Hagnach/ Brühl und es ist eine Umnutzung einer u3 in eine ü3-Gruppe am Standort Auf Loiren vorgesehen. Herr Köhler vom Büro Reschl betonte abschließend an seinen Vortrag, dass die Gemeinde mit der mittel- und langfristigen Planung bedarfsgerecht handeln könne.
Die Investition in Höhe von 3 Millionen Euro müsse für die Sicherstellung der Kinderbetreuung in den kommenden Jahren getätigt werden. Bürgermeister Gluiber betonte, dass die Ergebnisse aus der Bedarfsanalyse eine wichtige Grundlage für das städtebauliche Konzept und den Bebauungsplan des Baugebiets Hagnach/ Brühl sind.
Der Gemeinderat nahm vom Sachstand zur Kindergartenentwicklung Kenntnis. Er erteilte einstimmig seine Zustimmung für die Planung eines viergruppigen Kindergartens im Baugebiet Hagnach/ Brühl sowie für den Anbau einer ü3-Gruppe am Kindergarten Kelterplatz. Zur Beratung über die pädagogischen Konzepte zu einem späteren Zeitpunkt erteilte er ebenfalls einstimmig sein Einvernehmen.
Baugebiet Hagnach/ Brühl: Städtebaulicher Entwurf
Im Jahr 2015 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Hagnach/ Brühl beschlossen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Seit diesen förmlichen Verfahrensschritten wurden weitere informelle Beteiligungstermine für die Öffentlichkeit sowie Klausursitzungen im Gemeinderat durchgeführt. Der Erschließungsträger hat außerdem erste Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt.
Der städtebauliche Entwurf stellt die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf dar. Ingenieur Metzger vom Büro Melber und Metzger aus Nürtingen stellte den Sachstand zum städtebaulichen Konzept ausführlich in der Sitzung vor. Er informierte darüber, dass sowohl die Vorgaben von überregionalen Planungen als auch die Vorgaben von informellen Planungen wie dem Kurortentwicklungsplan und die Stellungnahmen aus den Beteiligungen in die aktuelle Planung eingeflossen seien.
Der Gemeinderat diskutierte angeregt über die in den verschiedenen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen zur städtebaulichen Planung zu den verschiedenen Themen: Wohnformen, Bauliche Dichte, Gebäudetypen, Lageeinpassung und Höhenentwicklung, Dachformen, Verkehrsverbindungen, Parkierungen, Energiekonzeptionen, Natur- und Artenschutz sowie zur Erschließung, Umsetzung und zur Bodenordnung. Insgesamt konnte festgehalten werden, dass es eine große Bandbreite an Meinungen und Anregungen zu den verschiedenen Themen gab.
Ingenieur Metzger teilte außerdem mit, dass die Gemeinde Beuren das Potential der Innenentwicklung bereits ausgereizt habe. Bürgermeister Gluiber betonte, dass die Bürgerschaft öfter als dies vorgeschrieben sei, in die Planung einbezogen wurde. Nun sei es an der Zeit, dass der Gemeinderat als gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen für die Weiterführung der Planung treffe.
Der Gemeinderat lehnte die Vorgabe von Satteldächern entlang der Owener Straße (mit Ausnahme des geplanten Mehrfamilienhauses) mehrheitlich ab. Er erteilte bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich seine Zustimmung für die Ausführung der Straße zwischen der Hagnachstraße und der Owener Straße mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 Meter und einer Gehwegbreite von 2 Metern.
Ein Beschlussantrag zur Parkierung in der Owener Straße sowie ein Beschlussantrag zur Parkierung bei den Mehrfamilienhäusern im Bereich des geplanten Kindergartens wurden vertagt. Grundsätzlich nahm der Gemeinderat vom aktuellen Sachstand und den Anregungen und Stellungnahmen Kenntnis und beauftragte die Verwaltung und die Ingenieure einstimmig, die Anregungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Bausachen
Zum Antrag auf Errichtung einer Gaube und der Nutzungsänderung von Bühne zu Arbeitsraum beim Gebäude Mühläckerstraße 26 erteilte der Gemeinderat einstimmig seine Zustimmung zum Bauvorhaben und der Nutzungsänderung und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Zum Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem von der Gemeinde veräußerten Bauplatz in der Beurener Straße 4 in Balzholz erteilte der Gemeinderat ebenfalls seine Zustimmung zum Bauvorhaben sowie das gemeindliche Einvernehmen.
Haushaltspläne 2020
Bürgermeister Gluiber gab bekannt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und für die Panorama Therme Beuren für das Jahr 2020 per Erlass vom Landratsamt Esslingen genehmigt wurden.
Sperrung der Neuffener Steige
Bürgermeister Gluiber informierte darüber, dass im Zeitraum vom 18.05.2020 bis 27.11.2020 die Neuffener Steige gesperrt wird. Er gab bekannt, dass die Gemeinde beim Landratsamt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in den Ortsdurchfahrten in Beuren und Balzholz sowie die Sperrung der Weiler Steige für Motorräder am Wochenende für den oben genannten Zeitraum beantragt hat.
Aus dem Gemeinderat vom 17.02.2020
Jugendraum im Haus der Feuerwehr zugestimmt - Feuerwehrkommandant im Amt bestätigt
Zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Gluiber darüber, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung keine Beschlüsse gefasst wurden. Er gab weiter bekannt, dass in der Versammlung der Jagdgenossenschaft die Jägergruppe von Herrn Christoph Schüle sowie Herrn Christoph Pfänder als Jagdpächter gewählt wurde. Des Weiteren teilte er mit, dass die Gemeinde Beuren an der Landespressekonferenz zum Thema Motorradlärm im Landtag in Stuttgart durch die Ordnungsamtsleiterin Alexandra Bohl vertreten war.
Bürgerfragestunde
Auf Nachfrage eines Bürgers bezüglich der Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Beuren, erläuterte Bürgermeister Gluiber, dass Mittel für die Digitalisierung im Haushalt 2020 vorgesehen seien. Im Rahmen der Digitalisierung müssten sowohl das Dokumentenmanagement-System der Verwaltung als auch die Homepage geändert werden. Des Weiteren werde von der Kommune eine eigene Gemeinde-App entwickelt. Nach Genehmigung des Haushalts werde die Gemeindeverwaltung die Thematik weiter voranbringen.
Auf weitere Nachfrage eines Bürgers bezüglich der Kosten eines zweistufigen Ausbaus des Wohnmobilstellplatzes teilte Bürgermeister Gluiber mit, dass am 09.03.2020 eine Bürgerveranstaltung zu diesem Thema geplant sei. Bis zur Veranstaltung würden eine Kostenaufstellung für den zweistufigen Ausbau vorliegen. Nach Mitteilung des Bürgers, dass in der Umgebung ebenfalls Wohnmobilstellplätze gebaut werden, führte Bürgermeister Gluiber aus, dass es sich dabei oft nur um kleine Plätze handeln würde. Beuren hätte für die Wohnmobil-Touristen einige Highlights zu bieten, weshalb er den Platz als sehr attraktiv einstufe.
Eine weitere Nachfrage galt der Abgrenzung des privaten und öffentlichen Hofraumes bei den neu gebauten Gebäuden Hauptstraße 2 und 4. Bürgermeister Gluiber klärte den Bürger über die Rechtsverhältnisse auf.
Jugendraum im Haus der Feuerwehr
Die Gemeinde Beuren betreibt in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring eine Offene Kinder- und Jugendarbeit. Von der Gemeindeverwaltung wurde ein geeigneter Raum gesucht, um einen Jugendtreff einzurichten. Da die Einrichtung des Jugendtreffs im Rathaus in Balzholz mit zu hohen Kosten verbunden wäre, wurde die Einrichtung im Kommandantenbüro im Haus der Feuerwehr geprüft und mit der Feuerwehr abgestimmt.
Der Gemeinderat sah den Raum im Haus der Feuerwehr als geeigneten Platz für die Kinder- und Jugendarbeit an und erteilte dem Plan, den Jugendtreff im seitherigen Kommandantenbüro einzurichten, einstimmig sein Einvernehmen. Das neue Kommandantenbüro befindet sich zukünftig im 1. Stock des Gebäudes.
Bestätigung der Wahl des Feuerwehrkommandanten
Nach § 8 Absatz 2 des Feuerwehrgesetzes wird der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter von den aktiven Angehörigen der Feuerwehr auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach Zustimmung durch den Gemeinderat zur Wahl vom Bürgermeister bestellt. Die Wahl der Feuerwehrkommandanten bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung durch den Gemeinderat. Die Freiwillige Feuerwehr hat bei der Hauptversammlung 2020 Herrn Thomas Scheurle zum Feuerwehrkommandanten gewählt. Herr Bernd Buck wurde im Jahr 2019 zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.
Der Gemeinderat stimmte der Wahl von Herrn Thomas Scheurle zum Feuerwehrkommandanten einstimmig zu. Des Weiteren stimmt der Gemeinderat der Wahl von Herrn Bernd Buck zum stellvertretenden Kommandanten einstimmig zu.
Bürgermeister Gluiber sowie die Gemeinderäte beglückwünschten die Beiden zu ihren Ämtern. Sie bedankten sich für das zehnjährige Engagement von Herrn Roland Keller. Ebenso dankten sie dem Feuerwehrausschuss für die Teilnahme an der Sitzung des Gemeinderats.
Umstellung der EWV-Ausstattung in der Panorama Therme Beuren
Aufgrund der notwendigen Software-Umstellung von Windows 7 auf Windows 10 wird eine Umstellung der EWV-Server-Hardware sowie der Hardware der Kassen-Arbeitsplätze in der Panorama Therme Beuren notwendig.
Nach einer angeregten Diskussion im Gemeinderat stimmte der Gemeinderat der Beauftragung der Firma EWV mit der Lieferung der Hardware sowie einer Softwareanpassung in Höhe von netto 49.909,32 Euro zu. Er beauftragte die Verwaltung, den Geschäftsführer der EWV in eine kommende nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats einzuladen. Des Weiteren beauftragte er die Verwaltung eine Bestätigung für die Laufzeit der Hardware einzuholen und eine Verlängerung des Supports nach der Umrüstung zu fordern.
Bausachen
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Bauvorbescheid wegen Abbruch bzw. Teilabbruch des landwirtschaftlichen Hausteils und Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen in der Gartenstraße 24 zu und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung.
Des Weiteren stimmte er dem Antrag auf Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Einfamilienhaus im Zeiläckerweg 19 sowie den Befreiungen von den Vorgaben zur Dachform und der Dachneigung zu und erteilte ebenfalls einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Ebenfalls stimmte der Gemeinderat dem Antrag auf Errichtung eines Wohnhausneubaus mit Garage und Keller in der Mühläckerstraße 9 zu und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Bezüglich des Antrags auf Umbau eines Fahrsilos zu einem Jungviehstall und Neubau der Überdachung im Seeweg 66 (Haldenhof) auf Flurstück 959 richtete Bürgermeister Gluiber ein paar Worte an den Gemeinderat sowie die Zuhörerinnen und Zuhörer. Er finde es bemerkenswert, dass junge Landwirte bzw. Landwirtinnen den elterlichen bzw. großelterlichen Betrieb übernehmen. Seiner Ansicht nach werde die Landwirtschaft zu Unrecht an den Pranger gestellt. Die Landwirte hätten eine wichtige Funktion in Beuren und für den Landkreis, sie seien mitverantwortlich für die Pflege der Kulturlandschaft. Die Vergrößerung des Stalls fördere das Tierwohl im Betrieb und die Silofütterung erleichtere den Betrieb, wenn unvorhersehbare Wetterereignisse und Wetterlagen nur kurze Trocknungszeiten für das Gras zuließen.
Bürgermeister Gluiber sprach sich für die Anträge des örtlichen Betriebs sowie den Verzehr von regionalen Produkten aus. Die Vorgaben des Naturschutzes seien aufgrund der Lage im Vogelschutzgebiet sowie Biosphärengebiet einzuhalten und die Auflagen werden in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn, der Gemeinde sowie dem Landratsamt berücksichtigt.
Der Gemeinderat schloss sich Bürgermeister Gluiber an und erteilte einstimmig seine Zustimmung sowie das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag. Der Gemeinderat erteilte außerdem einstimmig seine Zustimmung sowie das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Fahrsilos im Seeweg 66 (Haldenhof) auf den Flurstücken 955, 956, 958/1, 958/2, 958/3.
Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt teilte Bürgermeister Gluiber mit, dass der Antrag der Freien Wähler Beuren-Balzholz bezüglich der Prüfung von ökokontofähigen Biotopen und Waldrefugien in einer der kommenden Sitzungen behandelt wird.
Aus dem Gemeinderat vom 27.01.2020
Einbringung des Haushalts 2020 und Bürgermedaille in Bronze
Bekanntgaben
Aus der nichtöffentlichen Sitzung der ersten Sitzung des Jahres 2020 berichtete Bürgermeister Gluiber, dass der Gemeinderat einstimmig beschlossen hat, die Bürgermedaille in Bronze an Herrn Roland Keller zur Würdigung der Verdienste für die 10-jährige Amtszeit als Feuerwehrkommandant zu verleihen. Diese wurde ihm bereits im Rahmen der Korpsversammlung am Samstag, 25.01.2020 übergeben. Außerdem stimmte der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung bereits einer Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Panorama Therme zu.
Im Mitteilungsblatt wurde schon eine Information des Polizeipräsidiums Reutlingen über Betrugsfälle durch angebliche Polizeibeamte veröffentlicht. Da insbesondere auch Senioren häufig Opfer dieser Betrugsmasche werden, war es dem Vorsitzenden wichtig, zusätzlich in der Gemeinderatssitzung Hinweise zu Handlungsmöglichkeiten bekanntzugeben. Sobald Verdacht geschöpft wird, sollte sofort die Polizei benachrichtigt werden. Zu diesem Zweck darf auch die Notrufnummer 110 gewählt werden.
Vorstellung offene Jugendarbeit
Über den Kreisjugendring als Anstellungsträger wurden Frau Sabine Statz und Herr David Homola zum 1. Januar 2020 für den Bereich Beuren in der offenen Kinder- und Jugendarbeit tätig. Zusammen teilen sie sich eine 50%-Stelle, die vom Kreisjugendring und der Gemeinde finanziert wird. In der Sitzung konnten sie sich kurz dem Gemeinderat persönlich vorstellen. In der Gemeindeverwaltung ist Frau Karin Kuhn Ansprechpartnerin für Fragen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Aufhebung der gefassten Beschlüsse und erneute Beschlussfassung
Da bei der Beschlussfassung zum Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Wohnmobilstellplatz“ dem Gemeinderat nicht alle Stellungnahmen zur Abwägung vorgelegen waren, mussten diese vom Gemeinderat aufgehoben werden, um im nächsten Tagesordnungspunkt erneut über die nun vollständig vorgelegten Stellungnahmen zu beraten. Herr Rainer Metzger vom betreuenden Ingenieurbüro erläuterte nochmals den Verfahrensgang und ging hauptsächlich auf die Änderungen im Vergleich zur letzten Fassung ein. In der Abwägung kam der Gemeinderat allerdings zum gleichen Ergebnis wie bereits in der Sitzung am 18.11.2019. Daher wurde der Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften vom Gremium einstimmig neu gefasst.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2020
Bevor Kämmerer Herr Markus Walter den Haushalt im Einzelnen beleuchtete, führte Bürgermeister Gluiber in einer kurzen Haushaltsrede den Haushaltsplan 2020 der Gemeinde ein. Den größten Einbruch in den Finanzen musste die Gemeinde bei den Gewerbesteuern verbuchen. Die durchschnittlichen Einnahmen von 300.000 Euro sind durch den Wegzug eines Betriebs auf etwa 50.000 Euro eingebrochen. Durch die Einführung der kommunalen Doppik im vergangenen Jahr müssen alle Abschreibungen voll erwirtschaftet werden, was für viele Kommunen nicht darstellbar ist. Durch die im vergangenen Jahr beschlossene Erhöhung der Realsteuern konnte eine leichte Verbesserung auf der Einnahmenseite verbucht werden.
Größere Projekte über den laufenden Geschäftsbetrieb und Unterhaltungsmaßnahmen hinaus können daher nicht eingeplant werden. Die Gemeinde hat sich seit Jahrzehnten auf das absolut notwendige beschränkt und viele neue Aufgaben und Maßnahmen von Land und Bund hinzubekommen, die Auswirkungen auf den Haushalt haben. Als Beispiel nannte der Vorsitzende die Kinderbetreuung, die im Jahr 2005 noch mit einem Abmangel von rund 300.000 Euro veranschlagt wurde und durch neue Betreuungsformen, flexible Öffnungszeiten und u3-Angebot ausgeweitet wurden und heute aus allgemeinen Haushaltsmitteln mit rund 600.000 Euro finanziert werden. Bürgermeister Gluiber betonte dabei, dass es für ihn keinen Zweifel an der Notwendigkeit der Betreuungsangebote und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt. Er mahnte nur die Finanzierung nach dem Bestellerprinzip an, wonach die Kosten auch von denen übernommen werden müssen, die sie verursachen.
Insgesamt bewegt sich die Gemeinde am Limit: die Gemeinde hat einen sehr geringen finanziellen Spielraum, was die Straßenunterhaltung betrifft. Als dringend notwendige Aufgaben, die angepackt werden müssen, nannte er die Jugendarbeit, die Streuobstwiesen sowie Klimaschutz und alternative Antriebsformen bei Gemeindefahrzeugen. Außerdem steht die weitere Digitalisierung der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates auf der Agenda. Dabei kündigte er auch einen Relaunch der Homepage an.
Im investiven Bereich liegt der Schwerpunkt weiterhin auf der Ortskernsanierung mit Straßenbau in der Tiefenbachstraße und Johannesstraße und dem Grunderwerb zur Neustrukturierung. Nach dem Notfallkonzept als Vorsorge für einen längeren Stromausfall muss noch ein Aggregat für 45.000 Euro beschafft werden. Für die Erweiterung der Kinderbetreuungsplätze ist eine Planungsrate in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Weitere 50.000 Euro sind als Planungsrate für die Sanierung und Integrierung der Schultoiletten in das Gebäude vorgesehen. Die Offenlegung des Herbstwiesenbaches wird mit 109.000 Euro veranschlagt, wobei hierfür mit einem Zuschuss von 80% gerechnet werden kann.
Beim künftigen Baugebiet Hagnach/ Brühl sind weitere Planungskosten sowie erste Ausgleichsmaßnahmen im Haushaltsplan verankert, wobei hier eine Refinanzierung über die Erschließungsbeiträge erfolgt.
Für den zukünftigen Ausgleich des Haushalts nach doppischen Regeln muss die Gemeinde selbst aktiv werden. Da Beuren jedoch von Schutzgebieten umringt und damit in der Siedlungsentwicklung gehemmt ist, fällt die Ansiedlung von großen Gewerbebetrieben aus. Auch die laufende Erhöhung von Realsteuern sind nach Auffassung von Bürgermeister Gluiber nicht die Lösung. Deshalb müssen die Stärken der Gemeinde noch besser herausgestellt werden. Das größte Potential liegt dabei im Tourismusbereich. Über den Eigenbetrieb Panorama Therme kann die Gemeinde einen Weg gehen, der positive Effekte auf das Gastgewerbe und Restaurantbetriebe mit sich bringt. Davon wird auch der Handels- und Dienstleistungssektor profitieren. Dies braucht Mut vom Gemeinderat und der Bürgerschaft. Mit der Erschließung einer Thermalquelle 1970 und der Ernennung zum „Ort mit Heilquellenkurbetrieb“ hat die Gemeinde zusammengehalten und Mut bewiesen. Genau dies muss jetzt eine Fortsetzung finden, damit Beuren im Bereich der Erholung weiter attraktiv bleibt. Dazu hat der Gemeinderat die Weichen gestellt. Mit dem Beschluss zu einem Wohnmobilstellplatz wird genau diese Schiene bedient. Dabei soll mit Augenmaß gehandelt werden, damit weder die Natur und Landschaft noch die Einwohnerschaft überfordert wird.
Mit diesen abschließenden Worten bat der Vorsitzende um die Zustimmung des Gemeinderats zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung, welche anschließend einstimmig zugestimmt und verabschiedet wurde - nicht ohne, dass sich die Fraktionen und Bürgermeister Gluiber bei den Erstellern des umfangreichen Werkes Kämmerer Markus Walter und der stv. Kämmerin Sandra Mayer - bedankte.
Eigenbetrieb Panorama Therme
Für den Bereich Panorama Therme wurde von der Kämmerei der Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. Dabei wurden die Planansätze des sogenannten Erfolgsplans auf Basis des Rechnungsergebnisses von 2018 sowie den bisher vorliegenden Zahlen des Wirtschaftsjahres 2019 kalkuliert. Der Gemeinderat beschloss den Wirtschaftsplan 2020 für die Panorama Therme einstimmig und beauftragte zugleich die Kobera Steuerberatungsgesellschaft mbH mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2019. Gleichzeitig wurde die Condit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 beauftragt.
Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
Der Gemeinderat beschloss die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung nach Vortrag der Planwerke durch den Kämmerer jeweils einstimmig.
Dabei wurden bei der Wasserversorgung Erträge und Aufwendungen von jeweils 593.200 Euro, Einnahmen und Ausgaben von jeweils 485.200 Euro und eine Kreditermächtigung von 220.000 Euro festgesetzt. Bei der Abwasserentsorgung wurden Erträge und Aufwendungen von jeweils 856.100 Euro und Einnahmen und Ausgaben von jeweils 733.000 Euro und eine Kreditermächtigung von 400.000 Euro festgesetzt.
Straßeninstandsetzung 2020-2021
Als Ergebnis der beschränkten Ausschreibung für die Straßeninstandsetzungsarbeiten für die Jahre 2020 und 2021 konnte nach der Vergabeempfehlung durch das Ingenieurbüro Blankenhorn nach sechs gewerteten Angeboten die Vergabe an die günstigste Bieterin, die Firma WK-Bau aus Hülben zum Angebotspreis von Brutto 106.718,01 Euro einstimmig durch den Gemeinderat vergeben werden.
Spenden
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 2.205,00 Euro.
Bausachen
Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses in Holzbauweise mit Carport auf Flurstück 1895/1, Alte Steige 20
Der Gemeinderat stimmte dem Abbruch, dem Bauvorhaben und der Befreiung von der Baugrenze um 1,00 m einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Antrag zur Sanierung und Erweiterung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten, Dachgeschosserweiterung und Errichtung eines Balkonanbaus über drei Geschosse auf Flurstück 760/5, Jahnstraße 16
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag und der Befreiung von der festgesetzten Dachneigung zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Zeiläcker-Loiren wegen Errichtung eines Zauns mit Hecke auf Flurstück 3701/1, Auf Loiren 3
Der Gemeinderat stimmte der Befreiung von der festgesetzten Einfriedigung bei einer Enthaltung nicht zu und verwehrte das gemeindliche Einvernehmen.
Antrag zur Befreiung wegen Überschreitung der Baulinie des einfachen Bebauungsplans "Stocknachländer" zur Errichtung von 2 Pkw-Stellplätzen auf Flurstück Nr. 423, Schulstraße 10
Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben und der Befreiung von der festgesetzten Baulinie bei einer Gegenstimme mit der Maßgabe zu, dass auf der befestigten Fläche ein sickerfähiger Belag aufzubringen ist.
Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flurstück 6485, Hohler Weg
Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben und den Befreiungen von der überbaubaren Grundstücksfläche und der Zulassung von Garagen und überdachten Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und der Ausführung als Walmdach mit einer Dachneigung von 28° einstimmig mit der Maßgabe zu, dass der Abstand des Carports mit dem Dach zur Straße mindestens 0,50 m und der Pfosten mindestens 1,00 m betragen muss.
Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Lagers für landwirtschaftliche Maschinen und Fahrräder auf Flurstück 28/4, Bachstraße 1
Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB zu diesem Bauvorhaben wurde erteilt.
Bürgerversammlung
Am 03.02.2020 soll eine Bürgerversammlung um 19:00 Uhr in der Kelter stattfinden. Dabei informieren Bürgermeister Gluiber und der Gemeinderat über die Planungen und Maßnahmen der Gemeinde. Anschließend wird Frau Anni Schlumberger von der HIT Service GmbH über Chancen und Möglichkeiten bei der Bürgerbeteiligung referieren. Dies soll die Auftaktveranstaltung für weitere themenbezogene Veranstaltungen sein.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung der Veranstaltung am 03.02.2020.
Verschiedenes
Kämmerer Markus Walter konnte dem Gemeinderat noch den Festsetzungsbescheid des Regierungspräsidiums zum erfolgten Bau des Bypasses zum Erlenbach in der Owener- und Hauptstraße in Höhe von 398.400 Euro bekannt geben.
Aus dem Gemeinderat wurden verschiedene Müllablagerungen um Mülleimer sowie eine defekte Lampe im Panoramaweg gemeldet.
Aus dem Gemeinderat vom 20.01.2020
Klaus-Dieter Kürner mit der Beurener Bürgermedaille in Silber ausgezeichnet - Auch Gemeinde erhält Auszeichnung vom Land Baden-Württemberg
In der ersten Gemeinderatssitzung des neuen Jahres werden Bürgerinnen und Bürger für ihre Verdienste, um das Gemeinwesen vom Gemeinderat geehrt. So begrüßte Bürgermeister Gluiber neben den Ehrengästen und dem Gemeinderat auch zahlreich erschienene Bürgerinnen und Bürger.
Auszeichnung als „Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“
Beim ersten Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende berichten, dass die Gemeinde Beuren auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl durch Beschluss der Landesregierung zusammen mit 37 anderen Kurorten zukünftig das Prädikat „Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“ auf seinen Ortstafeln führen darf. Bereits 1970 wurde auf Anregung des damaligen Landrats des Landkreises Nürtingen Dr. Schaude erfolgreich nach Thermalwasser gebohrt und schon am 27. Oktober 1975 wurde die Gemeinde Beuren durch den mittlerweile zum Regierungspräsidenten ernannten Dr. Schaude zum Erholungsort ernannt. Wiederum fünf Jahre später erhielt die Gemeinde die staatliche Anerkennung als „Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“ nach dem Kurortegesetz. Mit diesem Alleinstellungsmerkmal im Landkreis Esslingen hatte die Gemeinde Beuren eine riesige Chance etwas Besonderes unter den Städten und Gemeinden zu werden. Zusammen mit der historischen Ortsmitte und dem Freilichtmuseum gab und gibt es eine entwickelte Infrastruktur, die sowohl Einwohnerinnen und Einwohnern als auch Besuchern zu Gute kommt. Um dies zu erhalten, so Bürgermeister Gluiber, bedürfe es stetiger Verbesserungen und Veränderungen, die gemeinsam mit dem Gemeinderat und Bürgern angegangen und umgesetzt werden sollen.
Blutspenderehrung
Für die Gabe einer mindestens ebenso wertvollen Flüssigkeit wurden im Anschluss für mehrfaches Blutspenden folgende Personen geehrt: Benjamin Blank, Michaela Lernhart, Kerstin Miller, Heiko Hänsch und Andreas Nedoma für jeweils 10-Mal spenden; Sven Kapitan, Christina Keller und Claudia Pfänder für 25-Mal spenden; Michael Fritz und Roland Keller für 50-Mal spenden sowie Günter Cejpa, Karsten Hübsch und Andreas Koch für 75-Mal spenden.
Neben Bürgermeister Gluiber bedankte sich auch René Wolf als Bereitschaftsleiter der DRK Bereitschaft Neuffen bei den Spendern und drückte damit auch die Hoffnung auf die weitere Spendenbereitschaft aus.
Silberne Bürgermedaille
Für 20 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat wurde Klaus-Dieter Kürner mit der silbernen Bürgermedaille ausgezeichnet. Bürgermeister Gluiber bedankte sich beim Geehrten in seiner Laudatio für dessen Geradlinigkeit und faire Debatten mit ständigem Blick auf das Gemeinwohl. In einem kurzen Abriss zeichnete der Vorsitzende nach, welchen Werten und mit welcher Verantwortung sich Klaus-Dieter Kürner mit konstruktivem Einsatz und Mut zu auch unpopulären, aber notwendigen Entscheidungen verpflichtet fühlte. Mit der Erkenntnis: „Verbringe nie die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis - vielleicht ist keines da“ - hat der ehemalige Gemeinderat Kürner, der auch 20 Jahre im Aufsichtsrat der Stadtwerke Neuffen war - mit klarem Blick aus scheinbar verfahrenen Konfliktsituationen herausgeführt. Gemeinsam mit seinem Stellvertreter Gemeinderat Roland Krohmer überreichte Bürgermeister Gluiber dem Jubilar eine Urkunde und die in massivem Silber geprägte Medaille. In einem kurzen Statement bedankte sich auch Klaus-Dieter Kürner bei seinen ehemaligen Ratskollegen für die ereignisreiche Zeit und zahlreiche Erlebnisse.
Verabschiedung in den Ruhestand
Anschließend wurde Rosemarie Gienger in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Von November 2002 an war sie in der Panorama Therme Beuren im Bereich Service beschäftigt. In den 17 Jahren war sie eine geschätzte, faire und kooperative Mitarbeiterin. Bürgermeister Gluiber bedankte sich bei Frau Gienger für die geleistete Arbeit und wünschte ihr zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen alles Gute für den neuen Lebensabschnitt.