"Aus dem Gemeinderat 2025"
icon.crdate12.12.2024
Hier finden Sie die Berichte der Gemeinderatssitzungen aus dem Jahre 2025.
Aus dem Gemeinderat vom 08.12.2025
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 24.11.2025 besichtigte da Gremium das Übergangsquartier für den Kindergarten Kelterplatz an der Raise 7.
Außerdem wurde über die Modernisierung des BHKW in der Panorama Therme beraten und anhand eines Wirtschaftlichkeitsvergleich verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung erörtert.
Zudem wurde eine strategische Neukonzeptionierung der Mitarbeitervergütung für die Panorama Therme beschlossen und über die Laufzeit eines Pachtvertrags mit einem Landwirt neu festgelegt.
Bürgermeister Gluiber berichtete über die herausragende Bewertung der Panorama Therme Beuren in einem Online-Ranking, bei dem verschiedenen Thermen mit den höchsten Bewertungen kategorisiert wurden. So landete die Panorama Therme mit 9.113 Bewertungen landesweit auf dem ersten Platz. In einem bundesweiten Ranking landete die Panorama Therme auf dem dritten Platz der besten Thermen Deutschlands.
Bürgerfragestunde
Zwei Bürger gaben jeweils eine Stellungnahme zum Antrag auf Befreiung für die Nutzungsänderung des Dach- und Hanggeschosses zu Wohnraum im Gebäude Auf Loiren 26 (TOP 10) ab.
Generalsanierung Kleinschwimmhalle: - Vergabe der Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeiten – Bericht des Architekten
Die Estrich-, Abdichtungs- und fliesenarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Es sind 3 Angebote eingegangen. Die Firma Fliesen Ludwig aus Münsingen hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Das Gremium beschloss einstimmig den Auftrag für die Estrich-, Abdichtungs- und Fliesenarbeiten an die Firma Fliesen Ludwig zum geprüften Angebotspreis von netto 335.035,68 € zu vergeben.
Architekt Norbert Morgenthaler gab einen kurzen Einblick über den Zwischenstand der Sanierungsarbeiten und der Kostenentwicklung. Die Schadstoffsanierung ist abgeschlossen und liegt rund 127.000 € unterhalb der ursprünglichen Kostenberechnung. Durch Änderungen der DIN-Normen fallen für die Arbeiten an der Lüftung rund 40.000 € an Mehrkosten an. Insgesamt ist die Baumaßnahme auf einem sehr guten Weg.
Kindergarten An der Raise – Vergabe der Elektroplanerleistungen
Das Büro Wegenast hat für die Elektroplanung am Kindergarten An der Raise ein Honorarangebot vorgelegt. Zunächst war eine Vergütung auf Stundenbasis angesetzt, diese würde sich jedoch ungünstig auf die Gemeinde auswirken. Das Gremium beschloss einstimmig das Honorarangebot des Büros WPE - Planungsbüro für elektrotechnische Gebäudeausrüstung – in Höhe von 18.153,38 € brutto anzunehmen.
Änderung der Vergnügungssteuersatzung
Die geltende Vergnügungssteuersatzung entspricht nicht mehr den aktuellen Vorschriften und soll mit Wirkung zum 01.01.2026 entsprechend neu gefasst werden. Als wesentliche Änderung ist die umsatzbezogene Besteuerung der Spielgeräte zu nennen. Bisher wurde hier ein pauschaler Stückzahlmaßstab angesetzt, diese Pauschale ist rechtlich nun allerdings nicht mehr zulässig. Nach ein paar Jahren soll die Überprüfung der prozentualen Festsetzung erfolgen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die nachstehende Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung).
Annahme von Spenden
Bürgermeister Gluiber sprach ein außerordentliches Lob und Dank für die zahlreich eingegangenen Spenden aus. Eine solch hohe Spendensumme kommt nicht alle Tage zustande. Die große Summe kam u.a. durch die großzügigen Spenden an den Förderverein Neuffener Tal e.V. - Kleinschwimmhalle zustande, der nun einen Betrag in Höhe von 300.000 € an die Gemeinde Beuren weitergeleitet hat. Diese großzügige Unterstützung der Sanierung der Kleinschwimmhalle, zeigte Bürgermeister Gluiber, dass sich das Gremium mit dem Entschluss zum Erhalt der Kleinschwimmhalle richtig entschieden habe, wenn dies auch gleich mit einer großen finanziellen Last für die Panorama Therme Beuren einhergeht. Weiter betonte Bürgermeister Gluiber, dass die Sanierung nur möglich wurde, da die Gemeinde die Panorama Therme hat und dieser Betrieb die Kleinschwimmhalle mitbetreiben kann. Dies sei aber nur möglich, wenn es auch der Therme wirtschaftlich gut geht. Umso wichtiger sei es die Panorama Therme stetig attraktiv für die Besucher zu halten.
Weitere Spenden kamen von der Papa Backsportgruppe für die Seilbahn am Spielplatz, von der evangelischen Kirchengemeinde Beuren für den AK Asyl, vom Förderverein Willi-Gras-Grundschule e.V. für die Schulsozialarbeit sowie Sachspenden von der Bildungsstiftung KSK für das Theaterprojekt „Tierisch gut“ und jeweils 48 Vesperdosen vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen (AWB ES) für die Klassen 1 und 2.
Jegliche Spenden müssen vom Gremium durch Beschluss angenommen werden. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme von Spenden in Höhe von 303.380,29 € zu.
Gründung einer Bürgerstiftung und Erlass der Stiftungssatzung
Im Oktober hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung die Gründung einer Bürgerstiftung beschlossen. Hierzu ist der Erlass einer Errichtungsurkunde (Satzung) mit Festlegung der Mitglieder des Stiftungsrates erforderlich. In der Sitzung wurden die vier Mitglieder des Stiftungsrates vorgeschlagen und gewählt. Mit der Bürgerstiftung sollen gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke beispielsweise im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes- und Denkmalpflege, der Heimatpflege, Heimatkunde und Ortsverschönerung und mehr gefördert werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig der Satzung wie vorgeschlagen zu. In den Sitzungsrat wurden unter Vorsitz von Bürgermeister Gluiber die Gemeinderäte Tobias Kröll, Peter Fischer, Dr. Albert Stoll und die Gemeinderätin Dr. Regina Birner gewählt.
Bausachen
Das Gremium stimmte dem Antrag auf Errichtung einer Balkoneinhausung im Backhausweg 16 einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Der Gemeinderat stimmte dem, Antrag auf Ausnahme und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Brückleswiesen“ für die Errichtung der Gartenhütte im Friedensweg 17 einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Befreiung für die Nutzungsänderung des Dach- und Hanggeschosses zu Wohnraum im Gebäude Auf Loiren 26 hinsichtlich der Überschreitung dem im Bebauungsplan „Zeiläcker-Loiren“ festgelegten GFZ (Grundflächenzahl) nicht zu und versagte das gemeindliche Einvernehmen.
Das Gremium stimmte dem Antrag auf Befreiung für Errichtung eines Carports im Zeiläckerweg 29/1 hinsichtlich der Überschreitung des im Bebauungsplan „Zeiläcker-Loiren“ festgelegten Baufensters einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Panorama Therme Beuren: Ausschreibung Cash Recycler
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den Kauf eines Cash Recyclers als Ersatzgerät für das defekte Gerät auszuschreiben. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Miete bzw. das Leasing eines Cash Recyclers als Alternative zum Kauf zu prüfen. Zudem soll die Verwaltung die Beschaffung einer CashGuard Zahlstation überprüfen.
Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Meldungen.
Aus dem Gemeinderat vom 24.11.2025
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.11.2025 wurden Anpassungen beim Jobrad vorgenommen.
Vor der öffentlichen Sitzung besichtigte der Gemeinderat den Interimskindergarten an der Raise 7.
Bausache
Das Gremium stimmte dem Aufbau von zwei Dachgauben des bestehenden Wohnhauses zu.
Vergabe der Straßeninstandsetzungsarbeiten für die Jahre 2026 und 2027
Die Straßeninstandsetzungsarbeiten für die Jahre 2026 und 2027 wurden beschränkt ausgeschrieben. Es haben 5 Firmen ein Angebot abgegeben. Als günstigster Bieter ging die Firma WK-Bau aus Hülben hervor. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Straßeninstandsetzungsarbeiten für die Jahre 2026 und 2027 an die Firma WK-Bau aus Hülben zum Angebotspreis von brutto 125.692,98 € zu vergeben.
Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Meldungen.
Aus dem Gemeinderat vom 10.11.2025
Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung besichtigte der Gemeinderat die Baustelle der Kleinschwimmhalle Beuren. Der Rat informiert die sich dort über den aktuellen Sachstand.
Stuckateur- und Malerarbeiten für die Kleinschwimmhalle vergeben
In der öffentlichen Tagesordnung konnten dann die Stuckateurarbeiten zum Angebotspreis von netto 132.044,10 € an die Firma Thomas Oswald GmbH aus Beuren und die Malerarbeiten zum Angebotspreis von netto 28.788,50 € an die Firma Simon Werner, Maler und Stuckateurbetrieb aus Grabenstetten vergeben werden.
Betriebsplan 2026 für den Gemeindewald
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Gluiber, Frau Forstamtsleiterin, Samuleit und Herrn Revierförster Scheuter begrüßen.
Der Revierförster stellte in kurzen Worten den Betriebsplan für das Jahr 2026 sowie den geplanten Einschlag im Gemeindewald, im Stumpenwald und im Gewann Tobel (Richtung Erkenbrechtsweiler) vor. Im kommenden Jahr plant der Förster mit einem Überschuss von 37.700 €. Der Brennholzverkauf wird weiterhin als öffentliche Versteigerung in der Kelter stattfinden, jedoch erst Anfang 2026. Wer schon jetzt Brennholz sucht, kann unter www.holzfinder.de im Internet nach Polterholz suchen. Diese Plattform wird laufend aktualisiert.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Betriebsplan einstimmig zu.
Rahmendaten für die Haushaltsplanung 2026
Kämmerer Markus Walter gab unter diesem Tagesordnungspunkt einen Überblick über die Rahmendaten für den kommenden Haushaltsplan 2026. Die Erhöhung der kommunalen Steuern wie Grundsteuer und Gewerbesteuer sowie Hundesteuer ist für das kommende Jahr nicht vorgesehen.
Für die Haushaltsplanung sind neben den großen Bauprojekten insbesondere die Erträge und Aufwendungen im Bereich Steuern, Allg. Zuweisungen und Umlagen (Produktgruppe 6110) sowie die Gebühreneinnahmen als wesentliche Positionen zu nennen. Eine Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen in der Produktgruppe 6110 ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B betragen derzeit 370 v.H. bzw. 207 v.H. Der Hebesatz der Gewerbesteuer liegt bei 415 v.H. Nachdem bereits für das Jahr 2025 eine Erhöhung beschlossen wurde, ist erst wieder für 2027 eine Erhöhung vorgesehen.
Die auch für Beuren geltenden allgemeinen Rahmenbedingungen für das Haushaltsjahr 2026 sind nicht einfach. Die kommunalen Spitzenverbände weisen seit Jahren auf die schwierige kommunale Finanzlage hin und fordern vehement eine stärkere Unterstützung von Bund und Land bei den vielen vorgegebenen gesetzlichen Pflichtaufgaben. Hinzu kommen jährliche Preissteigerungen, die sämtliche Firmen auch an die Gemeinde als Auftraggeber weitergeben.
Ein erster Schritt zur Unterstützung der Kommunen wurde mit dem Ergebnis der im Oktober stattgefundenen Verhandlungsrunde zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden gemacht:
- Zusätzliche Erhöhung der FAG-Masse von 550 Mio. € verteilt auf 2025 und 2026.
- Pauschale Weiterleitung von zwei Drittel der Sonderinvestitionsmittel vom Bund an die Kommunen, d.h. jährlich 729 Mio. €, für 12 Jahre (Details müssen noch ausgearbeitet werden) – Aber: Sondermittel sind Kredite, kein Vermögen, egal wie das betitelt wird. Und diese Kredite müssen irgendwann auch wieder zurückbezahlt werden, diese Kredite belasten zukünftige Haushalte und die nachfolgenden Generationen.
- Betriebskostenmitfinanzierung seitens des Landes an der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen mit 68 % ab 2030.
Für folgende wesentliche Maßnahmen, fallen in 2026 ff voraussichtlich diese Kosten an:
- Bauhoffahrzeug mit Abrollsystem 0,1 Mio. €
- Weiteres Bauhoffahrzeug mit Abrollsystem 0,1 Mio. €
- Umbau / Erweiterung Grundschule (Ganztagesbetreuung) 4,3 Mio. €
- Umbau und Erweiterung Kindergarten Kelterplatz 2,0 Mio. €
- Schaffung Kindergartenräume an der Raise (Restkosten) 0,1 Mio. €
Neben den oben dargestellten baulichen Großprojekten wird sich die Gemeinde in den nächsten Jahren auch mit einer möglichen Erweiterung des Feuerwehrhauses auseinandersetzen müssen. In 2026 soll hierfür eine Planungsrate von rund 25.000 € eingestellt werden.
Eine weitere große Ausgabeposition im Haushalt stellen die Personalkosten dar. Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen vom Frühjahr 2025 werden in die Kalkulation mit einfließen. Der seit Jahren anhaltende Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung im Zusammenspiel mit ständig steigenden Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben bei der Aufgabenumsetzung lassen hier mittelfristig jedoch keinen Spielraum und keine Entspannung erwarten.
Darüber hinaus sind auch bei den Transferaufwendungen, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung enorme Ausgabensteigerungen zu erwarten. Der seit Jahren anhaltende Trend der Kostensteigerung für den Betrieb der Kindergärten wird sich auch in 2026 fortsetzen. Die im Rahmen des Finanzausgleichs hierfür zu erwartenden Einnahmen sind bei weitem nicht ausreichend, so dass ein großer Teil der Kosten aus dem allgemeinen Haushalt zu tragen sind.
Eine dauerhafte Kostenentwicklung wie in den letzten Jahren ist auf Dauer nicht leistbar. Es wurden daher bereits Gespräche mit der Kirchenverwaltung aufgenommen. Es muss nun analysiert werden, wo die Kostentreiber stecken. Zudem bleibt gar keine andere Wahl, als auch die Betreuungszeiten und Gebühren erneut auf den Prüfstand zu stellen. Insbesondere bei den Gebühren betont der Gemeindetag seit Jahren, dass es sich bei den Richtsätzen um Empfehlungen handelt, die Gebühren aber an die örtlichen Verhältnisse angepasst werden müssen.
Der Gemeinderat nahm die Rahmendaten zur Kenntnis. Anträge zur Haushaltsplanung wurden nicht gestellt. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat einstimmig beauftragt, auf dieser Basis die Haushaltsplanung vorzuführen.
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019:
Nachholung, Gemeinderatsbeschluss über den Verzicht des Ansatzes geleisteter Investitionszuschüsse
Im Zuge der Vorbereitungen zur Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) wurde in mehreren Sitzungen über die neue Rechnungslegung berichtet und beraten.
Nach § 62 Abs. 6 GemHVO kann auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz verzichtet werden. In seiner Sitzung am 06.05.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, die vom Gesetzgeber geschaffenen Vereinfachungsregelungen und damit auch diese bei der Vermögensbewertung und Aufstellung der Eröffnungsbilanz anzuwenden.
Das Landratsamt weist in seinem Bericht über die überörtliche Finanzprüfung nun darauf hin, dass bezüglich des Verzichtes auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse explizit ein Gemeinderatsbeschluss hätte gefasst werden müssen, eine pauschale Beschlussfassung reicht nicht aus.
Der Gemeinderat holte den Beschluss nach und legte einstimmig fest, bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse zu verzichten.
Wasserversorgung Beuren - Umstellung auf digitale Wasserzähler
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Wannenmacher von der Landeswasserversorgung anwesend und stellte die Vorteile der Umstellung auf digitale Wasserzähler vor.
Der überdurchschnittlich hohe Wasserverlust der Wasserversorgung Beuren war bereits mehrfach Thema im Gremium. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Maßnahmen wie der Einsatz von digitalen Geräuschloggern an verschiedenen Stellen im Ortsnetz sowie der Kauf eines sog. Korrelators umgesetzt, um Leckagen schneller zu entdecken und so den Wasserverlust zu reduzieren.
Ein weiterer guter Baustein hierzu stellt der Einsatz elektronischer Wasserzähler mit aktiver Leckage-Detektion dar. Die alten, bisher eingesetzten Wasserzähler mit mechanischen Flügelradzähler zeigen erst bei einem Anlaufwert von 6-8 Litern pro Stunde einen Verbrauch an. Dieser Anlaufwert gilt aber nur bei fabrikneuen Geräten und nimmt bei zunehmenden Kalk- und Rostablagerungen an der Zählermechanik weiter zu. So steigt dieser bereits nach einem Jahr auf 10-12 Liter pro Stunde und liegt bei Ende der Eichfrist nicht selten bei 25 Litern.
Bei Neubauten sind die Wasserleitungen dicht. Bei älteren Gebäuden kommt es jedoch oft zu einem unbemerkten Wasserverlust z.B. durch eine rinnende Toilettenspülung, einen tropfenden Wasserhahn, ein undichtes Überdruckventil am Boiler der Heizungsanlage oder eine Undichtigkeit im Bereich des Hausanschlusses.
Hochgerechnet auf ein Jahr kommen hier schon ordentliche Wasserverbräuche zusammen, die nicht erfasst werden. (Allein eine rinnende Toilettenspülung führt zu einem Wasserverbrauch von rund 70 m³ / Jahr).
Der Einsatz von modernen Ultraschall-Wasserzähler verspricht hier eine deutliche Verbesserung. Diese weisen eine hohe Messgenauigkeit auf und erfassen dank eines deutlich niedrigeren Anlaufwerts von weniger als 2 Litern pro Stunde auch schon geringe Wasserverbräuche. Darüber hinaus verfügen diese über eine akustische Leckage-Detektion, d.h. „hören“ über den Hausanschluss der einzelnen Gebäude bis in das Hauptleitungsnetz hinein und alarmieren bei verdächtigen Geräuschen per Funk. Bislang ist es fast unmöglich, schleichende Wasserverluste im Bereich der Hausanschlüsse zu orten.
Zusammengefasst bieten die neuen Zähler folgende Vorteile:
- Anzeige der Wassertemperatur als Hinweis zur Wasserqualität
- Alarmierung bei Wasserrückfluss in das Verteilnetz (bessere Wasserhygiene)
- Anzeige hausinterner Leckagen und Rohrbrüchen
- Anzeige von Rohrbrüchen außerhalb des Gebäudes im Bereich der Hausanschlussleitung
- Anzeige bei Verdacht auf Manipulation des Wasserzählers
- Kostenreduktion bezogen auf die Gesamtlebensdauer
- Bessere Gebührengerechtigkeit, da auch der Wasserverbrauch bisher ungemessener „Schleichverluste“ gemessen wird
- Keine Ablesefehler
Aus Sicht der Verwaltung macht eine Umstellung Sinn. In Beuren sind es 1.270 umzustellende Zähler. Bei rund 94 € / Zähler zuzüglich Kosten für den Wechsel von 30 € / Zähler wird mit Umstellungskosten (ohne Verwaltungskosten) von rund 157.000 € gerechnet.
Die Landeswasserversorgung hat bereits gute Erfahrungen mit den neuen Zählern sammeln können und empfiehlt deren Einsatz vor Ort.
Die Umstellung auf die digitalen Wasserzähler soll im Laufe des Jahres 2026 vorbereitet werden und die Zähler auf Ende 2026 bestellt werden. Im ersten Halbjahr 2027 könnte dann die Montage erfolgen.
Nach einigen Nachfragen aus den Reihen des Gemeinderats erfolgte ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss zur Umrüstung auf digitale Zähler. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Mittel in den Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Beuren einzuplanen.
Vorbereitung der Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbands Wirtschaftsraum Nürtingen
Am 27.11.2025 wird die Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbands Wirtschaftsraum Nürtingen stattfinden. Hauptberatungspunkt wird der Haushaltsplan 2026 sein. Dieser wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Einwendungen kamen aus den Reihen des Gemeinderats dazu nicht. Der Vorsitzende wird beauftragt, als Stimmführer in der Verbandsversammlung mit abzustimmen.
Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung und den Eigenbetrieb Wasserversorgung
Planmäßig sind im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung 605.000 € an Kreditaufnahme eingeplant. Dem Gemeinderat wurden dazu sechs unterschiedliche Angebote von drei Banken vorgelegt. Der Gemeinderat entschied sich einstimmig für das Kreditangebot der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen mit einer Zinsbindung von 20 Jahren zum Zinssatz von 3,84 % und einer anfänglichen Tilgung von 3 %.
Planmäßig sind im Eigenbetrieb Wasserversorgung 100.000 € an Kreditaufnahme eingeplant. Dem Gemeinderat wurden dazu drei unterschiedliche Angebote von einer Bank vorgelegt. Der Gemeinderat entschied sich einstimmig für das Kreditangebot der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen mit einer Zinsbindung von 20 Jahren zum Zinssatz von 3,87 % und einer anfänglichen Tilgung von 3 %.
Verschiedenes
Unter diesem Tagesordnungspunkt gab Bürgermeister Gluiber bekannt, dass beim Gutachterausschuss des Landkreises Esslingen, die Amtszeit der ehrenamtlichen Gutachter ausläuft und auf dessen Homepage eine Ausschreibung zur Suche neuer, ehrenamtlicher Gutachter veröffentlicht wurde. Die bisherigen Gutachter können sich wieder bewerben.
Des Weiteren gab Bürgermeister Gluiber bekannt, dass es nun auf deutlichen Nachdruck von seiner Seite bei der Telekom gelungen sei, endlich die Glasfaseranbindung an den Funkmast an der Weiler Steige zu bauen, so dass dann auch der Umzug der Antennen auf diesen neuen Masten in den nächsten Monaten erfolgen kann und hoffentlich sich dann das Mobilfunknetz in Beuren verbessern wird.
Aus dem Gemeinderat vom 20.10.2025
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.10.2025 wurden die Schließtage der Panorama Therme für Revisions- und Grundreinigungsarbeiten im Zeitraum 08. Juni bis 14. Juni 2026 beschlossen. Zudem wurde die Beschaffung von Aquarider Trainingsgeräte zu Kurswecken in der Panorama Therme beschlossen.
Außerdem wurde über Personalangelegenheiten in der Schulkindbetreuung informiert.
Das Gremium beschloss zudem vom Abfallwirtschaftsbetrieb einen Bunker auf dem ehe-maligen Munitionsdepot zu mieten / leihen und diesen als kulturhistorisches Denkmal zu nutzen.
Bürgermeister Gluiber gab bekannt, dass die Gemeinde das Gebäude in der Hauptstraße 19 erworben hat. Damit soll aus Sicht des Denkmalschutzes eines der historisch wertvollsten Gebäude erhalten bleiben. Für das Gebäude soll ein geeigneter Eigentümer gefunden werden, der auch die fachgerechte Sanierung übernimmt.
Pilotprojekt des Landkreises Esslingen: Gesunde Gemeinde
Frau Dr. Scheuermann (Leiterin Gesundheitsamt), Christina Wehrstein (Leiterin Dezernat 2) und die zuständigen Sachbearbeiterinnen Frau Dr. Trautwein und Frau Yilmazel präsentierten abwechselnd in der Sitzung das Pilotprojekt des Landkreises zum „Gesunde Gemeinde“.
Vom Städtetag Baden-Württemberg wurde die Gestaltung gesundheitsförderlicher Kommunen als Aufgabe von zunehmender Bedeutung benannt. Im Zuge der demografischen Entwicklung, des Klimawandels, der Urbanisierung und der Digitalisierung aller Lebensbereiche wird dies immer wichtiger.
Das Projekt „Gesunde Stadt / Gesunde Gemeinde“ verfolgt das Ziel, Städte und Gemeinden bei allen Aktivitäten mit Einfluss auf Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Kommunen sollen systematisch dazu befähigt werden auf Basis einer strukturierten Betrachtung der gesundheitsrelevanten Einflussfaktoren und der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung bedarfsgenaue Ziele und Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Die Implementierung des Ansatzes „Gesunde Stadt / Gesunde Gemeinde“ wird seit Januar 2025 durch das Landesgesundheitsamt in Zusammenarbeit mit ausgewählten Gesundheitsämtern in den Stadt- und Landkreisen im Rahmen einer Pilotierung begleitet. Teilnehmende Städte und Gemeinden können sich vom Land als „Gesunde Stadt / Gesunde Gemeinde“ zertifizieren lassen.
Hierbei wird Gesundheit nicht nur als ein Aspekt der medizinischen Versorgung angesehen, sondern als ein Faktor, der das Zusammenleben und die Zufriedenheit aller betrifft. So ist eine „Gesunde Gemeinde“ nicht unbedingt eine Gemeinde in der alle gesund sind, sondern viele einzelne Faktoren, die das Leben in Beuren attraktiv gestaltet und erhalten. Diese Faktoren können beispielsweise Themen zum Lärmschutz, Sicherheit und das allgemeine Sicherheitsbefinden der Bevölkerung, Familienfreundlichkeit, Barrierefreiheit, Stressreduktion und aktive Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Beuren beinhalten.
Als erster Schritt müsse analysiert werden, welche Faktoren es in Beuren bereits gibt und was noch ausgebaut werden könne.
Nach einer kurzen Diskussion fasste das Gremium einstimmig den Beschluss, dass sich die
Gemeinde Beuren am Zertifizierungsprozess „Gesunde Gemeinde“ durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg beteiligt.
Außerdem beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Beuren und dem Landratsamt Esslingen, Gesundheitsamt abzuschließen. Die Kooperationsvereinbarung wird das abgestimmte Prozedere festhalten. Die Präsentation zur „Gesunden Gemeinde“ ist auf der Homepage abrufbar.
Potenzialanalyse Nahversorgung in der Gemeinde Beuren 2025
Die CIMA Beratung + Management GmbH wurde mit der Durchführung einer Untersuchung zur Nahversorgungssituation in der Gemeinde Beuren beauftragt, um eine langfristige Versorgung der Bevölkerung im Ort zu sichern. Hierbei wurden im Gemeindegebiet Beuren alle Betriebe betrachtet, welche die Hauptsortimente der Nahversorgung (Lebensmittel, Apotheker- oder Drogeriewaren) als Kern- oder in größerem Umfang als Randsortiment anbieten.
Susanne André und Christoph Hübner von der CIMA präsentierten die erstellte Potenzialanalyse für die Nahversorgung in Beuren.
Hierbei wurden u.a. die Standortvoraussetzungen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung geprüft, gerade in Bezug auf die teilweise unsichere Nachfolge der ansässigen Einzelhändler.
Die Sicherung und Stärkung der Angebotsstrukturen in der Ortsmitte stellen hierbei ein wichtiges Ziel dar, woran sich die nachhaltige Versorgung orientieren müsse.
Als Nahversorgung wird nicht nur der zentral und fußläufig erreichbare Lebensmittelversorger angesehen, sondern auch verschiedene Ärzte, Treffpunkt für Jung und Alt, Betreuungsangebote, Sportangebote und alles weitere, was das tägliche Leben beschäftigt. Unnötiger Einkaufsverkehr soll vermieden werden. Eine gute Nachversorgung ist wichtig für die Wohn und Lebensqualität. Aber auch der Tourismus spielt in Beuren eine große Rolle, auch die Gäste im Ort sollen sich selbst versorgen können.
Beuren ist aktuell in seiner Versorgung auf Standorte in den umliegenden Städten und Gemeinden angewiesen. Dennoch ist aufgrund von verkehrlichen Erreichbarkeiten, Pendlerverflechtungen, historisch bedingter Einkaufsgewohnheiten sowie persönlichen Gegebenheiten auch von einer Einkaufsorientierung in Richtung Beuren auszugehen.
Es sei äußert wichtig, gerade die ortsfremden Gäste hinreichend auf die verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten im Ort hinzuweisen.
In einer vorausgegangenen Infoveranstaltungen wurden bereits verschiedene Möglichkeiten zur Nutzung von Social Media mit den Einzelhändlern aus der Gemeinde erörtert.
Die Entwicklung des Areals zwischen der Bachstraße und der Tiefenbachstraße, hat in der Potenzialanalyse viele Möglichkeiten zur Entwicklung der Nahversorgung in Beuren ergeben.
Hierfür müssen bauliche Maßnahmen betrachtet werden, wie eine Verkaufsfläche von rund 800 m² im Ort untergebracht werden könnten.
Erste Gespräche mit möglichen zukünftigen Betreibern könnten bereits geführt werden. Erfahrungsgemäß wären Vollsortimenter kompromissbereiter als Discounter.
Bürgermeister Gluiber unterstrich, dass es keinen zweiten Lebensmittelmarkt geben soll, sondern der Lebensmittelmarkt von Herrn Hageloch nach Möglichkeit in die Zukunft geführt werden muss. Der Markt soll in der Ortsmitte bleiben und dürfe keinesfalls nach außen auf die grüne Wiese verlagert werden. Ein Discounter komme aus persönlicher Sicht für Bürgermeister Gluiber nicht in Frage. Weiter betonte er, dass er voll und ganz hinter den Einzelhändlern in der Ortsmitte stehe und der Lebensmittelmarkt ein Frequenzbringer für den Ort und die anderen ansässigen Einzelhändler darstelle.
Gemeinsam mit Städteplanern und Architekten müsse erörtert werden, welche Möglichkeiten in der Gemeinde vorliegen, um die Nahversorgung zeitgemäß und langfristig zu sichern. Die Gemeinde müsse sich dieser Herausforderung stellen und eine geeignete Lösung finden. Hierbei spielt die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Einzelhändlern eine entscheidende Rolle.
Die Regionalvermarktungsgenossenschaft, welche sich aus verschiedenen Landwirten zusammensetzt, plant aktuell einen Genussmarkt an der Therme mit dem Ziel Produkte direkt aus der Region anzubieten und damit auch die Landschaftspflege zu sichern. Bürgermeister Gluiber erkundigt sich nach den zu erwarteten Auswirkungen des Genussmarktes auf den Einzelhandel in der Ortsmitte, insbesondere in Bezug auf den Lebensmittelmarkt.
Susanne André hält die Umsetzung des Genussmarktes für eine gute Idee. Der Genussmarkt stelle eine gute Chance dar, um eine ideale Ergänzung zu dem bereits vorhandenen Angebot im Ort zu schaffen. Hierfür ist eine gute Absprache zwischen den Beteiligten notwendig. Grundsätzlich sind durch den Genussmarkt positive Effekte zu erwarten wie beispielsweise eine Vernetzung zur Ortsmitte zu schaffen. Hierbei ist eine strenge Kuratierung des Angebots vorauszusetzen. Susanne André wiederholte wie wichtig es sei, gerade die ortsfremden Gäste hinreichend auf die verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten im Ort hinzuweisen.
Bürgermeister Gluiber ergänzt, dass dem HGV immer wieder angeboten wurde, sich Werbetechnisch im Foyer der Panorama Therme anders und auch auf dem Wohnmobilstellplatz zu präsentieren, leider nahm bislang keiner dieses Angebot an.
Bürgermeister Gluiber bedauerte, dass die Bäckerei und das Café Ochsenbeck sonntags nicht mehr geöffnet hat. Auch die Gastronomie im Ort müsse wieder in Schwung kommen. Solche Angebote dienen als Frequenzbringer für die Ortsmitte, davon würden alle Einzelhändler in der Ortsmitte profitieren.
Für Gemeinderätin Dr. Birner waren die Erläuterungen sehr hilfreich, um eine grobe Einschätzung über die Kaufkraft und mögliche Standorte zu erhalten. Die vorgeschlagene Größenordnung von 800m² Verkaufsfläche könnte durchaus machbar sein. Wichtig war auch zu erfahren, dass viele Betreiber gesprächsbereit sind und eine optimale Lösung für die Gemeinde gefunden werden könnte. Laut Gemeinderätin Dr. Birner würden sich Öffnungszeiten bis 20:00 Uhr und auch am Samstagnachmittag zwar für familiengeführte Unternehmen schwierig realisieren lassen, jedoch könnte durch längere Öffnungszeiten auch den Pendlern das Einkaufen in der Ortsmitte nach 18:00 Uhr ermöglicht werden.
Gemeinderat Schäfer befürchtete hohe Baukosten, gerade in Bezug auf die Schaffung von Parkflächen. Diese Kosten würden sich auf die Mietkosten auswirken, was wiederum potenzielle Betreiber abschrecken könnte. Zudem wollte er eine genauere Einschätzung über den zu leistenden zeitlichen und finanziellen Einsatz der Architekten für die Gemeinde.
Das Gremium nahm eine grundsätzlich positive Haltung zu den Ausführungen der CIMA ein, wenngleich die Umsetzung nicht ganz einfach werden wird.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
- Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Analyse zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung eine vertiefte Prüfung der in Aussicht stehenden Potenzialfläche(n) mit einem für das Vorhaben geeigneten Planer (Stadtplaner / Architekt) zu verfolgen und dabei die 2018 / 2019 von der STEG erstellten Untersuchungen sowie die Planungen des Studierendenwettbewerbs der Gemeinde Beuren „Areal Rathausstraße / Tiefenbachstraße“ zu berücksichtigen. Dabei sind insbesondere die mögliche Größe der Verkaufsfläche, städtebauliche Rahmenbedingungen sowie verkehrsrechtliche Erschließung zu analysieren.
- Parallel dazu wurde die CIMA beauftragt Gespräche mit potenziellen Betreibern aufzunehmen, um das Interesse an einer Ansiedlung zu konkretisieren und die Anforderungen an Standort, Fläche und Umfeld frühzeitig abzustimmen. Darauf aufbauend kann erst die tatsächliche Realisierbarkeit eines möglichen Vorhabens bestimmt werden.
- Eine Vorstellung der Untersuchungsergebnisse wird im Gemeinderat zu gegebener Zeit erfolgen.
Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt ist auf der Homepage abrufbar.
Kalkulation und Festsetzung der Wassergebühren und Änderung der Wasserversorgungssatzung
Die Wassergebühren belaufen sich seit dem 01.01.2020 auf 2,16 € / m³. Zur Stärkung der Finanzmittel wurde nun eine Neukalkulation der Wasserversorgungsgebühren vorgenommen. Die Kalkulation wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro Heyder und Partner erstellt. Entsprechend dem Kalkulationsergebnis schlug die Verwaltung zum 01.01.2026 eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,42 € / m³ zzgl. Mehrwertsteuer (derzeit 7 %) vor.
Der Gemeinderat stimmte der Gebührenkalkulation einstimmig zu. Die Verbrauchsgebühr beträgt ab dem 01.01.2026 2,42 € / m³ zzgl. Mehrwertsteuer (derzeit 7%). Der Eigenbetrieb Wasserversorgung gewährte der Gemeinde sowie dem Eigenbetrieb Panorama Therme einen Nachlass auf die allgemeine Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 10 %. Die Lieferung von Wasser für Feuerlöschzwecke erfolgt unentgeltlich. Bürgermeister Gluiber betonte wie sehr jeder einzelne durch die Therme als Großabnehmer profitieren würde. Ohne die Therme läge der Betrag bei 3,90 € / m³.
Außerdem beschloss der Gemeinderat einstimmig die zum Vollzug erforderliche Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) einschließlich der weiteren aufgenommenen Änderungen.
Änderung Abwassersatzung
Kämmerer Walter erläuterte die Sitzungsvorlage. Aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften war eine Änderung der Abwassersatzung notwendig. Zudem waren Anpassungen bezüglich der Ablesung sowie der Fälligkeiten vorzunehmen, entsprechend den Regelungen der Wasserversorgungssatzung.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS)
Erlass einer Katzenschutzverordnung in Beuren
Durch den Tierschutzverein Nürtingen-Frickenhausen wurde in der Gemeinde Beuren eine Population freilebender Katzen festgestellt. Eine Katzenpopulation kann sich unkontrolliert rasch vermehren. Die Lebenserwartung von Katzen ohne menschliche Betreuung und medizinischer Versorgung ist erheblich geringer als die von in menschlicher Obhut gehaltenen Katzen. So treten Katzenkrankheiten wie Katzenschnupfen signifikant häufiger auf und auch der Anteil an unterernährten Katzen ist deutlich höher.
Mit einer Katzenschutzverordnung können Städte und Gemeinden langfristig die Katzenpopulation kontrollieren und somit vorbeugenden Tierschutz leisten. Die mit der Verordnung verpflichtende Kastration und Registrierung dämmt die Anzahl von Jungtieren ein und verringert damit das beschriebene Katzenleid. Hierbei sind alle streunenden Katzen, aber auch Hauskatzen mit Freigang miteingeschlossen. Ausnahmen sind hierbei in berechtigten Fällen möglich. Reine Wohnungskatzen bzw. Katzen ohne unkontrollierten Freigang müssen nicht kastriert werden.
Für die Gemeinde ist mit dem Erlass einer Katzenschutzverordnung zunächst mit einem erhöhten finanziellen Aufwand durch die Unterstützung von Maßnahmen zum Einfangen, Versorgen und Kastrieren dieser Katzen zu rechnen. Dieser finanzielle Aufwand wird jedoch auf lange Sicht deutlich geringer sein als die Auslagen, welche die Gemeinde in ihrer Eigenschaft als Fundbehörde für Katzen zu tragen hat, die in keinem Besitzverhältnis stehen.
Das Gremium hat nach einer kurzen Diskussion einstimmig (zwei Enthaltungen) den Erlass einer Katzenschutzverordnung wie vorgeschlagen beschlossen.
Panorama Therme Beuren: Ersatzbeschaffung eines Elektrofahrzeuges für die Gärtnerei
Das derzeitige Elektrofahrzeug der Gärtnerei ist sehr häufig defekt und muss regelmäßig zur Reparatur in die Werkstatt. Weitere Reparaturen sind unverhältnismäßig und nicht mehr darstellbar. Hinzu kommen die langen Ausfälle.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beschaffung des Vorführgeräts Goupil Elektro-Nutzfahrzeuge G4 von der Firma Hald & Grunewald zum Angebotspreis von netto 39.348 €
Freiwillige Feuerwehr: Übernahme von Betriebskosten für das Tanklöschfahrzeug
Im Jahr 2017 wurde das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 von der Freiwilligen Feuerwehr Beuren an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Beuren e.V. übertragen und durch das LF20 ersetzt. Es wurde damals vereinbart, dass die Betriebskosten bis auf die Versicherung vom Förderverein zu tragen sind. Da das Fahrzeug aber weiterhin bei Übungen und Einsätzen nach der Alarm – und Ausrückungsordnung voll miteingeplant wurde und das Fahrzeug unverzichtbar für die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Beuren ist, beantragte die Freiwillige Feuerwehr Beuren dass die Betriebskosten aufgrund der veränderten und aktualisierten Gefahrenabwehr wieder übernommen werden. Feuerwehrkommandant Thomas Scheuerle betonte, dass sich die Gefahrenlage verändert hat und sich im Feuerwehrbedarfsplan neue Gefahrenpotentiale dargestellt haben. Daher könne die Gemeinde nur davon profitieren, wenn das Fahrzeug so lange wie möglich Einsatzbereit gehalten wird.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig (1 Enthaltung), die Betriebskosten für das TLF 16/25 zunächst für den Geltungszeitraum des Feuerwehrbedarfsplans bis Ende 2027 zu übernehmen.
Kommandant Scheuerle berichtete über das erfolgreich absolvierte silberne Feuerwehr-Leistungsabzeichen.
Das silberne Feuerwehr-Leistungsabzeichen in Baden-Württemberg erfordert eine Gruppe, die einen Löscheinsatz unter Atemschutz und einen technischen Hilfeleistungseinsatz meistert, sowie eine schriftliche Prüfung ablegt.
Die Gemeinde Beuren konnte sogar gleich zwei Gruppen stellen.
Maßnahmen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung 2025 – Vergabe
Die Kanalsanierungsarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Hierbei sind 3 Angebote eingegangen. Als günstigster Bieter ging die Firma Rossaro Kanaltechnik aus Filderstadt hervor.
Das Gremium beschloss einstimmig den Auftrag für die Kanalsanierungsarbeiten 2025 im Rahmen der Eigenkontrollverordnung an die Firma Rossaro Kanaltechnik zum Angebotspreis von brutto 87.407,11 € zu vergeben.
Verschiedenes
- Anmerkung aus dem Gemeinderat:
An der Seilbahn auf dem Spiel- und Bolzplatz Raufwäldle fehlt noch der Pendelsitz. Außerdem scheint das gespannte Seil recht waagerecht zu verlaufen. Bürgermeister Gluiber erklärte, dass vor der Installation des Pendelsitzes der TÜV die Freigabe erteilen muss. Außerdem müsse das Gras noch etwas wachsen. Das Seil brauche laut Experten keine größere Steigung. Außerdem waren beiden Netz-Tore defekt und mussten entfernt werden. Die weitere Umsetzung des Spielplatzausbaus soll mit den Jugendlichen in Kürze besprochen und angegangen werden. Hier können sich die Jugendlichen aktiv im Jugendforum einbringen und Wünsche äußern.
Aus dem Gemeinderat vom 06.10.2025
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 22.09.2025 hat der Gemeinderat über die Anpassung der Übernachtungspreise auf dem Wohnmobilstellplatz in Zusammenspiel mit einer entsprechenden Rabattierung des Thermeneintritts beraten und beschlossen. Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Vergabe der Reinigungsleistungen der Panorama Therme im kommenden Jahr ausgeschrieben werden sollen.
Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach § 47 d BImschG: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschlussfassung des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans
Der Gemeinderat der Gemeinde Beuren hat am 25.05.2020 den Beschluss zum Lärmaktionsplan der 3. Stufe gefasst. Die geforderten Maßnahmen zur Temporeduzierung der L 1210 (Ortsteil Balzholz und Beuren) und K 1216 (Linsenhofer Straße) wurden größtenteils umgesetzt. Nachdem im Jahr 2023 turnusgemäß die Ergebnisse der Lärmkartierung Baden-Württemberg der 4. Stufe für Hauptverkehrsstraßen durch die LUBW veröffentlicht wurden, ergibt sich nun die Notwendigkeit, den bestehenden Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2020 zu überprüfen und fortzuschreiben. Im Rahmen der 4. Stufe des Lärmaktionsplans wurden im Juli 2024 detaillierte Verkehrsuntersuchungen durch die Planungsgruppe SSW durchgeführt, die als Grundlage für die detaillierte Lärmanalyse und schalltechnische Wirksamkeitsprüfungen verschiedener Maßnahmen dienten. Die schalltechnischen Untersuchungen nehmen dabei die Ausweitung der innerörtlichen Temporeduzierung auf 30 km/h in den Bereichen der Ortsausfahrt Beuren in Richtung Linsenhofen und Balzholz in den Fokus. Das vorläufige Ergebnis der schalltechnischen Untersuchungen, erarbeitet von dem Büro Kurz und Fischer in Kooperation mit der Planungsgruppe SSW lag in der Sitzung vom 05.05.2025 vor. In der Sitzung vom 05.05.2025 wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplans vom Büro Kurz und Fischerin Kooperation mit der Planungsgruppe SSW unter Berücksichtigung kleinerer Ergänzungen beschlossen. Die Ergänzungen sahen den Lückenschluss der Temporeduzierung auf 30 km/h zwischen Beuren und Balzholz vor sowie die Verbesserung der Ansicht der Karte, welche zeigt, wo genau Tempo 30 angeordnet werden soll. Anschließend wurden im Zeitraum vom 15.05.2025 bis zum 20.06.2025 der Lärmaktionsplan öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die ergänzte Version des LAP vom 12.05.2025 wurde auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht und in der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Ansicht ausgelegt. Des Weiteren wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden die vorgetragenen Stellungnahmen entsprechend der beiliegenden Stellungnahme der Verwaltung und Planer entsprochen bzw. wurde ihnen entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer nicht entsprochen. 2. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz auf Grundlage des beigefügten Berichtes des Büros Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, in Kooperation mit der Planungsgruppe SSW, Stand 26.09.2025 (Anlage 2) wurde beschlossen.3. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes einzuleiten.
Klimapakt des Landes Baden-Württemberg mit den Kommunalen Landesverbände
Das Land und die Kommunalen Landesverbände als Vertreter der Städte und Gemeinden haben im Frühjahr 2025 den Klimapakt vereinbart. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunalen Landesverbänden (Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag). Der Pakt verfolgt das Ziel, die Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 zu erreichen, im Einklang mit den Klimazielen des Landes. Dabei sollen Kommunen eine Vorbildfunktion übernehmen – sowohl beim Klimaschutz als auch bei der Anpassung an den Klimawandel. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell beim Klimaschutz und der Klimaanpassung mit den Förderprogrammen Klimaschutz-Plus und KLIMOPASS. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch die Unterzeichnung einer sog. unterstützenden Erklärung der Gemeinde zum Klimapakt. Aus der Mitte des Gemeinderats kam Zustimmung zur erforderlichen Erklärung der Gemeinde Beuren. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die unterstützende Erklärung der Gemeinde Beuren zum 5. Klimapakt zwischen dem Land den Kommunalen Landesverbänden nach § 5 Absatz 2 KlimaG BW zu unterzeichnen.
Haushaltszwischenbericht 2025
Kämmerer Markus Walter trug den Haushaltszwischenbericht 2025 in der Gemeinderatssitzung vor. Die Rahmenbedingungen für den Haushalt der Gemeinde 2025 waren bereits im Frühjahr beim Beschluss sehr schwierig und damit die zu erwartende Finanzlage. Seit vielen Jahren weisen die kommunalen Spitzenverbände auf die sich drastisch verschärfende Lage der Kommunen hin. Die Rahmenbedingungen haben sich seither leider nicht verbessert. Immer mehr Kommunen stehen tatsächlich mit dem Rücken zur Wand und es bestehen weiterhin große Unsicherheiten aufgrund der weltpolitischen und gesamtwirtschaftlichen Lage. Kämmerer Walter zitierte den Präsidenten des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, welcher in einer Pressemitteilung vom Juli zum kommunalen Finanzreport der Bertelsmann Stiftung wie folgt auf den Punkt brachte. „Die Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene ist damit ernsthaft in Gefahr. Der Hauptgrund – das belegt nun auch der Finanzreport der Bertelsmann Stiftung: Die Ausgaben – insbesondere für soziale Leistungen, Personal und Sachaufwand – steigen ungebremst, während die Einnahmen stagnieren oder sogar zurückgehen. Übertragene Aufgaben werden von Bund und Land nicht ausreichend refinanziert. Das ist kein Ausrutscher, das ist ein Systemfehler“. Wenn man die Presse der letzten Monate verfolgt, wird deutlich, dass es nicht länger nur die Kämmerer sind, die sich unbeliebt machen müssen und die unbeliebte Wahrheit aussprechen müssen. Der Haushalt der Gemeinde Beuren für das Jahr 2025 enthält keine Luftschlösser, die großen Ausgabenblöcke und vor allem deren Standards sind gesetzlich vorgegeben und müssen umgesetzt werden ohne entsprechende Gegenfinanzierung. Auf der anderen Seite enthält der Haushalt aber auch keine geschönten, „frisierten“ Werte und zu optimistische Einnahmeansätze um doch noch irgendwie den Haushaltsausgleich darstellen zu können – das entspricht nicht einer ehrlichen, seriösen Haushaltswirtschaft und davon hat auch keiner was. Das heißt für den Haushalt der Gemeinde, dass es trotz fortlaufend schwieriger Entwicklung im Vergleich zur Planung keine wesentlichen Verschlechterungen, keine nochmaligen Horrornachrichten zu vermelden gibt. Die Entwicklung ist bereits in der Planung berücksichtigt. Stand heute wird das Jahr 2025 sogar mit deutlich weniger Ausgaben abschließen als ursprünglich geplant. Das ist aber leider keine tatsächliche Verbesserung, sondern liegt nur daran, dass sich viele geplante Maßnahmen wieder einmal nicht planmäßig realisieren lassen und so ins neue Jahr verschoben werden müssen. Das ist doppelt ärgerlich. Zum einen hat dies zum wiederholten Male die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2025 erheblich erschwert und zum anderen belasten diese Verschiebungen nun wieder den Haushalt 2026, zusätzlich zu den neuen Maßnahmen. Hinzu kommen Kostensteigerungen, die die Maßnahmen zusätzlich verteuern. Grund für die regelmäßigen Verzögerungen sind sehr umfangreiche behördliche Abstimmungen und Genehmigungsverfahren, aber auch Verzögerungen bei den Planungsbüros, vor allem im Bereich der Tiefbaumaßnahmen.
Bei der Wasserversorgung werden rund 40.000 € für die Erneuerung der Wasserleitung im Bereich Linsenhofer Straße 68-72 abfließen. Bei der Abwasserentsorgung werden rund 300.000 € für Kanalbauarbeiten im Zuge der Sanierung der Kreisstraße K1261 Linsenhofer Straße abfließen. Dies hängt mit dem verspäteten Baustart ab, der erst im August erfolgen konnte. Ansonsten ist nach aktuellem Stand mit keinen wesentlichen Veränderungen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite zu rechnen.
An Erlösen aus Eintrittsgeldern wurden in der Panorama Therme Beuren rund 9 Mio. € eingeplant. Ob die prognostizierten Umsatzerlöse tatsächlich erreicht werden, hängt jetzt von der weiteren Entwicklung, vor allem dem Wetter im Herbst / Winter ab. Die Besucherzahlen liegen bis jetzt in etwa auf Vorjahresniveau. Die angestrebte Steigerung konnte damit bis jetzt nicht erreicht werden.
Bürgerstiftung Beuren
In vielen Städten und Gemeinden gibt es bewährte Stiftungen, deren Ziel es ist, gemeinwohlorientierte Projekte und Maßnahmen zu fördern und zu unterstützen, für die die kommunalen Finanzmittel nicht ausreichen. Es gibt auch in Beuren dankenswerterweise viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich durch Ihre Spenden aktiv am Gemeinwesen beteiligen. Mit Hilfe einer Bürgerstiftung könnte diese Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger aufgegriffen und sicherlich sogar noch verstärkt, sowie institutionalisiert und langfristig gesichert werden. Voraussetzung hierfür ist ein Gründungskapital in Höhe von 10.000 €. Die Verwaltung geht davon aus, dass hierfür entsprechende Spenden eingehen werden. Allerdings ist die Gründung und die Verwaltung einer Stiftung mit einem nicht zu verachtenden Aufwand und auch rechtlichen Fallstricken verbunden. Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen bietet hierfür eine pragmatische und verhältnismäßig unkomplizierte Möglichkeit, im Rahmen einer Stiftergemeinschaft eine neue Bürgerstiftung Beuren zu gründen. Ein Vertreter der Kreissparkasse nahm an der Sitzung teil und stellte das Modell vor. Bürgermeister Gluiber sprach sich vor dem Hintergrund der immer knapper werdenden Kassen für die Umsetzung einer Bürgerstiftung aus. Er sieht hier eine gute Möglichkeit Einnahmen zu generieren. Aus der Mitte des Gemeinderats kamen Fragen zur Umsetzung der Stiftung, insbesondre zu den anfallenden Verwaltungskosten. Insgesamt sprach sich das Gremium für die Realisierung einer Bürgerstiftung aus und fasste einstimmig den folgenden Beschluss, eine Bürgerstiftung zusammen mit der Kreissparkasse einzurichten und beauftragt die Verwaltung, die hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen
Interimskindergarten "An der Raise" - PV-Anlage
Auf den Modulen des Kindergartens an der Raise soll eine PV-Anlage installiert werden. Zwischenzeitlich liegen Auswertungen und Berechnungen des Elektroplaners vor, welche aufzeigen, dass die Installation der PV-Anlage auf den Modulen nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Auch das Dach des Bestandsgebäudes kann für die Installation einer PV-Anlage nicht genutzt werden, da es aus statischen Gründen nicht belastbar ist. Nach einer kurzen Aussprache fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, eine Befreiung von der Photovoltaikpflicht beim Baurechtsamt durch die Verwaltung zu beantragen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass eine Neuberechnung durch den Elektroplaner erfolgen soll.
Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ wurde nichts bekannt gegeben.
Aus dem Gemeinderat vom 22.09.2025
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.07.2025 wurden keine Beschlüsse gefasst.
Durch das Planerbüro IB Fritz-Planung erhielt das Gremium einen Zwischenbericht zu einer Machbarkeitsstudie über mögliche Energiesparmaßnahmen für die Panorama Therme Beuren.
Bekanntgaben von Eilentscheidungen
Bürgermeister Gluiber musste aufgrund zeitlicher Fristen zwei Eilentscheidungen treffen.
Am Eingangsportal der Panorama Therme haben sich durch Wassereintritt diverse Fliesen gelöst. Um ein Herabstürzen und weitere Schäden zu verhindern, müssen die Fliesen vor dem Frost ausgetauscht werden. Damit die Fliesen noch rechtzeitig vor dem Winter geliefert werden können, war die Eilentscheidung notwendig. Die Kosten für die Reparatur liegen bei ca. 26.058,00 €. Der Schriftzug soll im Anschluss wieder angebracht werden, jedoch ohne Bohrung, damit das Eindringen von Wasser verhindert wird.
Dem Baurechtsamt ist ein Swimmingpool aufgefallen, der bereits vor mehreren Jahren ohne Genehmigung errichtet wurde. Daraufhin wurde eine nachträgliche Genehmigung durch das Baurechtsamt gefordert. Da die Frist zur Stellungnahme für die Gemeinde eilte und der Pool eine untergeordnete Bedeutung hat, erteilte Bürgermeister Gluiber das gemeindliche Einvernehmen.
Rathaus: Nachrüstung Klimaanlage – Vergabe
Die Lieferung und Montage einer Klimaanlage (Multi-Split-Anlage) für das Rathaus wurde beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am 23.07.2025 statt. Herr Joos vom Ingenieurbüro Joos GmbH berichtete über 3 eingegangene Angebote. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Hengmith abgegeben.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss den Auftrag für die Lieferung und Montage einer Klimaanlage für das Rathaus an die Firma Hengmith Kälte- und Klimatechnik zum Angebotspreis von brutto 61.928,69 € zu vergeben.
Kindergarten an der Raise: Vergabe der Erdung und Blitzschutzmaßnahmen sowie Vergabe der Stahlbauarbeiten und Unterkriechschutz
Architekt Wolfram Koch erklärte, dass die Submission für den Unterkriechschutz erst am kommenden Freitag stattfinden wird. Für die Erdung- und Blitzschutzmaßnahmen wurde nur ein Angebot von der Firma Wolf abgegeben.
Für die Stahlbauarbeiten sind 3 Angebote abgegeben worden. Das günstigste Angebot gab die Firma Dolde ab.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag für die Erdung- und Blitzschutzmaßnahmen an die Firma Wolf zum Angebotspreis von brutto 16.495,36 € und den Auftrag für die Stahlbauarbeiten zum Angebotspreis von brutto 38.705,94 € an die Firma Dolde zu vergeben.
Generalsanierung Kleinschwimmhalle: Verschiedene Vergaben (Vergabepaket 4)
Die Ingenieure Herrmann und Kurzmann erörterten kurz die eingegangenen Angebote für die unterschiedlichen Gewerke zum 4. Vergabepaket. Zur Sanitärinstallation wurde nur ein Angebot abgegeben, das sei auf die aktuelle Marktlage zurückzuführen. So sind viele Handwerkerbetriebe gut ausgelastet und scheuen die aufwendige Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen, die eine kommunale Vergabe mit sich bringe.
Das Gremium fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Der Auftrag für die Sanitärinstallation wurde an die Firma Hartmann zum geprüften Angebotspreis von netto 209.858,10 € vergeben.
- Der Auftrag für die Heizungsinstallation wurde an die Firma Hartmann zum geprüften Angebotspreis von netto 108.163,70 € vergeben.
- Der Auftrag für die Lüftungsinstallation wurde an die Firma Kiefer Klimatechnik zum geprüften Angebotspreis von netto 411,290,27 € vergeben.
- Der Auftrag für die Badewassertechnik wurde an die Firma Wassertechnik Wertheim zum geprüften Angebotspreis von netto 385.587,90 € vergeben
Architekt Morgenthaler erläuterte in einem kurzen Bericht den aktuellen Stand der Arbeiten in der Kleinschwimmhalle. Je weiter in das alte Bauwerk eingedrungen wurde, desto mehr Sanierungsbedarf wurde festgestellt. So hat sich beispielsweise beim Abhängen der Decke in der Badehalle ein weiterer Sanierungsbedarf ergeben, dessen Kosten sich schätzungsweise auf 33.000 € belaufen werden. Auch nach der Trockenlegung des Hubbodens im Becken hatten sich weitere Maßnahmen gezeigt. Eine genaue Kostenschätzung lag auch hier noch nicht vor, schätzungsweise werden mit Kosten in Höhe von 15.000 € gerechnet. Hinzu kommt noch ein notwendiges Flächengerüst in Höhe von netto 3.339 €. Insgesamt muss somit mit Mehrkosten von rund 50.000 € gerechnet werden.
Auch bei der Schadstoffsanierung haben sich Nachträge von rund 34.000 € ergeben. Trotz Nachträge liegt die Summe der Abbruchkosten und der Schadstoffsanierung immer noch rund 117.000 € unter der Kostenberechnung.
Bürgermeister Gluiber schlug vor, dass das Gremium bei Interesse den Rohbau nach Abschluss der Schadstoffsanierung besichtigen kann.
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Beuren zum 31.12. 2020
Die Verwaltung hat zusammen mit der Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH den Jahresabschluss der Gemeinde Beuren zum 31.12.2020 erstellt. Bürgermeister Gluiber begründete den verspäteten Abschluss mit der Umstellung auf die Kommunale Doppik. Ohne externe Beratungsgesellschaft ist der Jahresabschluss nicht mehr zu bewältigen. Da nur spezialisierte Berater in Frage kommen, die auf die Kommunen geschult sind, ist oftmals mit langen Wartezeiten für einen Termin zu rechnen. So ergehe es einer Vielzahl an Kommunen erklärte Bürgermeister Gluiber weiter. Innerhalb der nächsten zwei Jahre möchte die Verwaltung die Jahresabschlüsse auf Stand bringen, dies ist so mit der Rechtsaufsicht vereinbart worden. Die Ergebnisrechnung schloss mit einem positiven Saldo von rund 440.000 € ab. In der Finanzrechnung war ebenfalls ein positiver Finanzierungssaldo von rund 290.000 € zu verzeichnen.
Für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses und Überschüsse des Sonderergebnisses mussten gesonderte Rücklagen, sogenannte Ergebnisrücklagen geführt werden. Demnach erfolgten Rücklagenzuführungen zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 280.520,86 € und Rücklagenzuführungen zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses in Höhe von 159.380,02 €.
Der Gemeinderat stimmte dem Jahresabschluss 2020 einstimmig zu und der Jahresabschluss wurde festgestellt.
Maßnahmen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung im Jahr 2025
Die Gemeinde Beuren ist als Betreiber der Abwasseranlagen zur Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (EKVO) verpflichtet. Frank Reichenecker vom Ingenieurbüro Blankenhorn erläuterte den Sanierungsplan für das Jahr 2025. Dieser umfasste Sanierungen und Reparaturen mittels Robotertechnik und Schlauchlinertechnik ohne Tiefbauarbeiten in Haltungen und Schächten im Kornblumenweg. Insgesamt wurden bereits 84 % der festgestellten Schäden saniert. Weitere 4-5 Maßnahmen u.a. in der Jahnstraße, Beethovenstraße, Neuffener Straße und Härtenbühlstraße stehen noch aus. In Summe ist mit Kosten von rund 100.000 € brutto inklusive Honorarkosten vom Büro Blankenhorn zu rechnen.
Der Gemeinderat stimmte den Maßnahmen einstimmig zu und beauftragte das Ingenieurbüro Blankenhorn mit der Ausschreibung und Durchführung der EKVO -Maßnahmen 2025.
Modernisierung des Forstweges Philosophenweg – Vergabe
Die Arbeiten für die Modernisierung des Forstweges wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am 03.09.2025 statt. Es wurden 2 Angebote abgegeben. Die Kostenberechnung lag bei 65.000 €. Die Gemeinde erhält einen Zuschuss in Höhe von 22.000 € vom Förderprogramm Baden-Württemberg, das Gemeinden unterstützt, zentrale land- und forstwirtschaftliche Wege zu erneuern.
Mit den Arbeiten soll im Oktober begonnen werden, witterungsabhängig ist dann mit der Fertigstellung bis Ende November zu rechnen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag für die Modernisierung des Forstweges zum Angebotspreis von brutto 81.419,11 € an die Firma Brodbeck zu vergeben.
Bausachen
Hauptamtsleitung Schall stellte verschiedene Bausachen vor, welchen jeweils einstimmig vom Gemeinderat zugestimmt wurden.
Überörtliche Prüfung der allgemeinen Finanzwirtschaft für die Jahre 2016 – 2019 und der Eröffnungsbilanz durch das Landratsamt Esslingen – Unterrichtung des Gemeinderates
Für die turnusmäßige überörtliche Prüfung nach § 114 Gemeindeordnung (GemO) der Gemeinde ist das Landratsamt Esslingen als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 113 Abs. 1 S.1 GemO zuständig. Die Prüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit vom 01.07.2024 bis 25.04.2025. Gegenstand der Prüfung waren gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Haushalts- Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde mit den Eigenbetrieben in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019. Im Rahmen der Prüfung wurde auch die seit Jahren erhebliche personelle Unterbesetzung im Finanzwesen der Gemeinde seit Umstellung auf das NKHR thematisiert. Dadurch kam es in den vergangenen Jahren zu hohen Rückständen bei Bearbeitung insbesondere der Jahresabschlüsse. Außerdem wurde das Finanzwesen angewiesen wieder verstärkt den Schwerpunkt auf die ursprünglichen Kämmereiaufgaben zu setzten. Eine erste Abhilfe diesbezüglich konnte mit der Trennung der Kassenleitung in die Bereiche Therme und Kernverwaltung und der damit verbundenen zusätzlich geschaffenen Stelle im Jahr 2024 geschaffen werden. Darüber hinaus wird das Finanzwesen ab Oktober 2025 durch eine weitere Teilzeitkraft verstärkt. Derzeit werden die fehlenden Jahresabschlüsse aufgearbeitet.
Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass es vielen Kommunen in Baden-Württemberg ähnlich gehe, wie der Gemeinde Beuren. Seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) hat der Aufwand in der Kämmerei überdurchschnittlich zugenommen. Auch die (Steuer-) Beratungsfirmen, welche auf Kommunen spezialisiert sind, sind stark ausgelastet. All das führe zu Rückständen bei den Abschlussarbeiten in den Kommunen. Anhand eines Zeitplans werden die Abschlüsse nur nach und nach abgearbeitet bzw. aufgestellt.
Das Gremium nahm vom Bericht Kenntnis.
Verschiedenes
- Die Postagentur plant die Schließung der Postfiliale in der Neuffener Straße. Bürgermeister Gluiber hat sich in einer schriftlichen Stellungnahme gegen dieses Vorhaben ausgesprochen und hofft, dass vor dem endgültigen Entschluss nochmals ein Gespräch mit den verantwortlichen Personen geführt werden kann.
- Für die Wiederherstellung der Trockenmauer im Seeweg in Balzholz hat die Gemeinde einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 1020 € erhalten.
- Bürgermeister Gluiber berichtete über den gemeinsamen Austausch mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann, welcher am Freitag in Beuren zu Besuch war. Insgesamt war es ein guter Termin, bei dem hauptsächlich der Bürokratieabbau, die Wohnraumentwicklung und die Kommunalfinanzen thematisiert wurden.
Aus dem Gemeinderat vom 21.07.2025
Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber berichtete über den bevorstehenden Start der Sanierungsmaßnahme der Linsenhofer Straße – 1. Bauabschnitt. Hierfür wird die Linsenhofer Straße (Richtung Frickenhausen - Linsenhofen) ab der Kreuzung Balzholzer Straße ab dem 28.07.2025 für den Verkehr voll gesperrt. Eine Umleitung erfolgt über Neuffen.
In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.06.2025 wurde eine Unternehmensberatung für die strategische Neukonzeptionierung der Mitarbeitervergütung in der Panorama Therme beauftragt und einem Stundungsantrag zugestimmt. Außerdem wurde dem Erbbaurechtsvertrag mit der Regionalvermarktung eG zugestimmt und die Fortschreibung des Kindergartenvertrages bezüglich des neuen Naturkindergartens beschlossen.
Generalsanierung Kleinschwimmhalle: Vergabe PV-Anlage und Blitzschutz
Die Lieferung und Montage der PV-Anlage wurde beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am 24.06.2025 statt. Es sind zwei Angebote eingegangen. Mit einem geprüften Angebotspreis von netto 145.438,83 € hat die Firma Schwickert Gebäudetechnik aus Beuren das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Auch der Blitzschutz wurde beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand ebenfalls am 24.06.2025 statt. Es wurde ein Angebot von der Firma Schmidt aus Böblingen abgegeben. Das geprüfte Angebot beläuft sich auf netto 35.784,05 €.
Ingenieur Volker Osthoff erläuterte auf Nachfrage einen generellen Rückgang von eingehenden Angeboten bei den Ausschreibungen und führte dies auf das aufwendige Vergabeverfahren zurück. Den zeitaufwendigen Verwaltungsaufwand könnten viele kleinere bis mittlere Firmen nicht bewältigen und würden daher keine Angebote abgeben.
Das Gremium beschloss einstimmig:
- Der Auftrag für die PV-Anlage wurde an die Firma Schwickert Gebäudetechnik, Beuren, zum geprüften Angebotspreis von netto 145.438,83 € vergeben.
- Der Auftrag für den äußeren Blitzschutz wurde an die Firma Schmidt, Böblingen, zum geprüften Angebotspreis von netto 35.784,05 € vergeben.
Kleinschwimmhalle Beuren: Festlegung weiteren Details
Im Zuge der Gefälleplanung in den Umkleidekabinen und der Badehalle hat das Architekturbüro Morgenthaler nochmals Schlitzrinnen ins Auge gefasst. Dies hätte den Vorteil, dass größere Fliesen verwendet werden könnten und sich der Fugenanteil dadurch deutlich reduzieren würde. Damit wären in den kommenden Jahrzehnten weniger Wartungsarbeiten notwendig und dadurch evtl. auch Kosteneinsparungen möglich. Um dies entsprechend umsetzen zu können, müssten die Sturzhöhen in den Türen angepasst werden. Hierbei müsste der Sturz oben abgesägt und der neue Sturz unten verputzt werden. Alternativ könnten die Türen insgesamt auf Normbreite vergrößert und mit einer Edelstahlzarge versehen werden. Auch im Zuge der Barrierefreiheit sollten die Türen in der Breite auf die Norm angepasst werden. Im Bereich der Umkleide wurde zusammen mit Herrn Schneider vom Förderverein das Schrankkonzept und die Einteilung der Umkleidekabinen inkl. Fönzeilen abgestimmt. Herr Morgenthaler vom Büro Morgenthaler stellte verschiedene Muster und Farbauswahlen vor. Die Variante in hellen Farben mit sonnengelben Akzenten setzte sich gegenüber einer deutlich dunkleren Variante, mit 12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 2 Nein-Stimmen, durch. Hierfür musste einer neuen Bodenfliese zugestimmt werden, da die zuvor vom Gremium ausgesuchte Farbvariante nicht zum vorgeschlagenen Farbakzent passte. Das Gremium stimmte mit 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 3 Nein-Stimmen für die neue Bodenfließe. Zu bunt durfte es laut Gremium nicht werden. Allerdings sollte aufgrund der entfernten Oberlichter ein kleiner Farbakzent nicht fehlen, so Architekt Morgenthaler. Bei der Auswahl der Farbe für die Duschräume fiel dem Gremium eine Entscheidung deutlich schwerer. Herr Morgenthaler erhielt den Auftrag die vorgeschlagenen farbigen Fliesen nochmals zu visualisieren und dem Gremium dann kurzfristig als Umlaufsbeschluss vorzulegen. Außerdem muss vor der Auswahl der Farbe für den Rinnenrost die Belegschaft des Reinigungsteams der Panorama Therme zur Rate gezogen werden. Im Gremium kam der Wunsch auf einen Duschkopf mehr einzurichten. Gerade die vielen Schulklassen und Vereine, die nach dem Schwimmunterricht die Duschräume schnellstmöglich nutzen müssen, würden davon profitieren. Dies wäre allerdings mit weiteren Kosten verbunden. Herr Morgenthaler sollte diesen Vorschlag nochmals mit dem Fachplaner erörtern und dem Gremium ein entsprechendes Angebot vorlegen. Außerdem sollte ein Sichtschutz im Bereich der Sammelumkleide angebracht werden.
Panorama Therme Beuren: Neugestaltung der Ruheräume Sonneninsel und Aromalaube
Die Farbgestaltung an Holzwänden und Möbeln im Saunabereich wurde während der Schließ- und Revisionswochen 2024 umgesetzt. Die Gäste lobten die Neugestaltung des Sauna-Bistros, des Außenbereichs und des Ruheraums „Oase“ sehr und betonten den neu geschaffenen Wohlfühlcharakter. Für die weitere Verschönerung und zeitgemäße Gestaltung des Saunabereichs wurden Planungen für die beiden Ruheräume „Sonneninsel“ und „Aromalaube“ erstellt. Für die Umgestaltung der beiden Räume liegen die Kostenschätzungen des Innenarchitekten Christian Windhorst bei 23.086,40 € netto für die „Aromalaube“ und 27.850,50 € netto für die „Sonneninsel“. Hinzu kommen noch geschätzte Kosten für Malerarbeiten der Firma Guja von 4.625,00 € netto sowie Decken- und Putzarbeiten der Firma Oswald von 3.550,00 € netto. In der Summe werden die Renovierungs- und Verschönerungskosten mit ca. 60.000 € netto kalkuliert. Der neue Gestaltungsvorschlag für die „Sonneninsel“ und „Aromalaube“ schließt sich an die Gestaltung der neuen Sauna-Räumlichkeiten an. Herr Windhorst und Frau Pixs erläuterten das Konzept für die Neugestaltung. Die Vorschläge spiegelten viele Naturelemente wider und sollen somit eine Verbindung zwischen Panorama Therme und Beurens Natur schaffen. Die Umsetzung der Neugestaltung kann mit wenigen Einschränkungen im laufenden Betrieb vorgenommen werden. Für die Umsetzung ist ein Zeitraum von ca. einer Woche Mitte August bis September 2025 angedacht.
Das Gremium beschloss, in Abwesenheit des befangenen Gemeinderates Oswald, mit 11 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme:
- Die Neugestaltung der beiden Ruheräume „Aromalaube“ und „Sonneninsel“ wurde an die Firma Christian Windhorst zum geschätzten Gesamtpreis von 50.936,90 € netto vergeben. Am bisherigen Konzept zur Neugestaltung des Sauna-Bereichs wird festgehalten. Die Arbeiten werden im August/September 2025 störungsarm im laufenden Betrieb ausgeführt.
- Ergänzend zur Neugestaltung der vorgenannten Ruheräume wurden die Malerarbeiten zum geschätzten Preis von 3.550,00 € netto an die Firma Oswald vergeben.
Kindergarten an der Raise: Vergabe der Erd-, Entwässerungs-, Stahlbeton- und Abbrucharbeiten der Außenanlage und der Elektroarbeiten
Architekt Koch erläuterte die eingegangenen Angebote. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen zurzeit beim Prüfstatiker. Ende August soll mit den Rohbauarbeiten begonnen werden. Die Anlieferung der Module ist bis ca. Ende September geplant. Der Ausbau der Module sowohl im Innen- als auch im Außenbereich soll voraussichtlich bis Mitte November abgeschlossen sein. Im Anschluss daran sollen die Schlosserarbeiten fertiggestellt werden, sodass, je nach Witterung, die Fertigstellung Anfang 2026 erfolgen soll.
Außenanalgen:
Die Arbeiten bzgl. der Außenanlage wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 6 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Hierbei wurden 4 Angebote abgegeben. Mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 35.832,57 € hat die Firma Kraut aus Beuren das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Erd-, Entwässerungs-, Stahlbeton- und Abbrucharbeiten:
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 8 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Hierbei wurden 3 Angebote abgegeben. Mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 76.374,20 € hat die Firma Müllerschön aus Raidwangen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Elektroarbeiten:
Auch die Elektroarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 8 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Hierbei wurden 2 Angebote abgegeben. Mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 30.922,47 € hat die Firma Schöllhammer aus Bad Urach das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Das Gremium beschloss einstimmig:
- (In Abwesenheit des befangenen Gemeinderates Kraut): Der Auftrag für die Außenanlagen wurde an die Firma Kraut aus Beuren zum geprüften Angebotspreis von brutto 35.832,57 € vergeben.
- Der Auftrag für die Erd-, Entwässerungs-, Stahlbeton- und Abbrucharbeiten wurden an die Firma Müllerschön zum geprüften Angebotspreis von brutto 76.374,20 € vergeben.
- Der Auftrag für die Elektroarbeiten wurde an die Firma Schöllhammer aus Bad Urach zum geprüften Angebotspreis von brutto 30.922,47 € vergeben.
Modernisierung des Spielplatzes am Rauffwäldle: Auftragsvergabe für den Aufbau einer Doppelseilbahn
Zuletzt hatte sich der Gemeinderat in der Sitzung am 05.02.2024 mit der Thematik befasst. Hier wurde festgelegt, dass möglichst jährlich ein neues Spielgerät aufgebaut werden soll. Die Verwaltung hat von der Region Stuttgart im Rahmen des Co-Finanzierungsprogramms Landschaftspark Region Stuttgart eine Zusage über 65.000 € Co-Finanzierungsmittel erhalten. Diese Mittel verteilen sich auf die Jahre 2025 bis 2027. In der Jugendbeteiligung hatte die Doppelseilbahn Priorität. Für 2025 soll daher die Doppelseilbahn errichtet werden.
Die anderen Aktionsflächen sollen gemeinsam mit Frau Wieder vom Kreisjugendring und den Jugendlichen nochmals näher betrachtet werden. Insgesamt wurden 3 Angebote abgegeben. Als günstigste Bieterin ging die Firma Tollerei aus Uhingen mit 14.232,40 € brutto (inklusive Lieferung und Aufbau) hervor. Vom Bauhof müssten im Vorfeld die Fundamente und die Geländeanpassung sowie der Fallschutz hergestellt werden. Der Fallschutz und die Spielgeräte werden wöchentlich begangen und einmal jährlich durch den TÜV geprüft.
Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2025 eingeplant. Von der Papa-Back-Sportgruppe ist für die Seilbahn eine Spende in Höhe von 2.000 € eingegangen.
Das Gremium beschloss einstimmig in Abwesenheit von Gemeinderat Döbler:
- Die Firma Tollerei aus Uhingen wurde mit dem Aufbau einer Doppelseilbahn am Spielplatz Rauffwäldle zum Angebotspreis von 14.232,40 € brutto beauftragt.
- Der Bauhof bereitet die notwendigen Fundamente und Bodenanpassungen vor.
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2022
Kämmerer Walter erläuterte die Sitzungsvorlage. Die Kobera Steuerberatungsgesellschaft hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung Beuren für das Wirtschaftsjahr 2022 erstellt. Die Kämmerei hat gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes den Lagebericht für das Jahr 2022 gefertigt. Der Jahresabschluss der Kobera sowie der Lagebericht der Gemeinde Beuren wurden über das Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Beuren online zur Verfügung gestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2022 schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von 33.789,60 € ab. Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen den Jahresgewinn in Höhe von 33.789,60 € auf neue Rechnung vorzutragen. Im Herbst soll das Gremium über eine Konzessionsabgabe abstimmen. Eine solche Gebührenkalkulation wird durch die Konzessionsabgabenanordnung (KAE) geregelt. Dem Gremium war es wichtig, dass die Konzessionsabgabe nicht rückwirkend an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben wird.
Der Beschlussvorlage für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wurde einstimmig zugestimmt und der Jahresabschluss festgestellt.
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung 2022
Kämmerer Walter stellte die Sitzungsvorlage vor. Die Kobera Steuerberatungsgesellschaft hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Beuren für das Wirtschaftsjahr 2022 erstellt. Die Kämmerei hat gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes den Lagebericht für das Jahr 2022 gefertigt. Der Jahresabschluss der Kobera sowie der Lagebericht der Gemeinde Beuren wurden über das Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Beuren online zur Verfügung gestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2022 schließt mit einem Jahresverlust in Höhe von 265.059,43 € ab. Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen den Jahresverlust in Höhe von 265.059,43 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Beschlussvorlage für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung wurde einstimmig zugestimmt und der Jahresabschluss festgestellt.
Bausachen
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf veränderte Ausführung und den Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes in der Metzinger Straße 12 in Beuren einstimmig zu.
Außerdem nahm, der Gemeinderat vom Bauvorhaben im vereinfachten Verfahren in der Hauptstraße 8 in Beuren Kenntnis und erteilte dem Antrag auf Nutzungsänderung von der ehemaligen Ferienwohnung zu einer Büronutzung einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Ausbau des Ganztages-Bildungs- und Betreuungsangebots an der Willi-Gras-Grundschule Beuren: Abschluss eines Architektenvertrages
Das Architekturbüro Koch aus Neuffen hat für die Maßnahme ein Honorargebot nach HOAI vorgelegt. Demnach ist für die Gesamtmaßnahme mit Kosten für Architektenleistungen von rund 376.000 € brutto zu rechnen. Es wurde eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Dafür wurde zunächst die Entwurfsplanung beauftragt. Hierfür wurde mit Kosten von rund 52.000 € gerechnet. Da bislang noch nicht klar ist, welche Förderungen die Gemeinde Beuren für den Ausbau erhalten wird, sollte der Architekturvertrag zunächst nur bis zur Leistungsphase Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Bürgermeister Gluiber regte an auch alternative Bauformen in Betracht zu ziehen. Somit könnte mit vorgefertigten Modulen beispielsweise aus Massivholz gearbeitet werden.
Das Gremium beschloss einstimmig:
- Die Verwaltung wurde beauftragt für die o.g. Maßnahme mit dem Architekturbüro Koch einen Architektenvertrag auf Basis des vorliegenden Honorarangebotes abzuschließen.
- Es ist derzeit unklar, wie die Förderungsbedingungen aussehen. Es kann sein, dass für den weiteren Ablauf ein Architektenauswahlverfahren gemacht werden muss. Die Gemeinde Beuren behält sich deshalb vor, die weiteren Leistungsphasen gem. HOAI nicht zu beauftragen.
- Sollte sich das geplante Bauvorhaben im Zuge der Genehmigungsplanung größenmäßig noch ändern, wird das Architekturbüro Koch das Angebot an die tatsächlich vorhandenen Gebäudekennzahlen anpassen.
Annahme von Spenden
Das Gremium stimmte einstimmig der Annahme der Geldspenden in Höhe von 3.564,23 € und verschiedener Sachspenden zu.
Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber berichtete über die Verabschiedung von Frau Rektorin Ines Handel. Die Zusammenarbeit mit Frau Handel als Schulleiterin der Willi-Gras-Grundschule seit 2008 war stets vorbildlich. Die neue Leitung übernimmt interimsweis Frau Konrektorin Tabea Hirschberg.
Aus dem Gemeinderat vom 23.06.2025
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 02.06.2025 wurden keine Beschlüsse gefasst.
Gebührenkalkulation Obdachlosenunterkunft- und Flüchtlingsunterkünfte - Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Die Gemeinde unterhält mehrere Gebäude zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen. Hierbei handelt es sich sowohl um gemeindeeigene als auch um angemietete Unterkünfte. Diese befinden sich in der Bachstraße 29/1, in der Tiefenbachstraße 5, im Brückleswiesen 11 und Auf Loiren 2. Die Unterbringung der Flüchtlinge und Obdachlosen erfolgt nicht privatrechtlich im Rahmen eines Mietverhältnisses, sondern nach öffentlichem Recht. Für die Nutzung zahlen die untergebrachten Personen folglich keine Miete, sondern Benutzungsgebühren. Diese sind nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) BW zu kalkulieren. Die in der Gebührenkalkulation ermittelten Sätze stellen Obergrenzen dar, die nach § 14 Abs. 2 KAG nicht überschritten werden dürfen. Laut aktuellem Kalkulationsergebnis liegt die Obergrenze für eine Flächenbezogene Gebühr bei 27,69 € / m² pro Monat und eine Betriebskostenpauschale bei 25,17 € / Person pro Monat. Kämmerer Walter erklärte, dass die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung in den letzten Jahren ein immer größerer Posten im Haushalt einnehmen würde. Die letzte Kalkulation wurde 2017 vorgenommen. Die vom Landratsamt vorgegebene Quote zur Belegung der Unterkünfte werde gut erfüllt. Generell sei zwar eine leichte Abschwächung der Flüchtlingsströme zu verzeichnen, es ist allerdings unklar, wie sich die Situation weiter entwickeln wird. Dennoch muss die Gemeinde eine gewisse Anzahl an Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten. Zunächst sollen die Geflüchteten aus privaten Unterkünften, bei deren die Verträge bald auslaufen in den gemeindeeigenen Unterkünften untergebracht werden. Die Verwaltung empfahl die Anwendung der Obergrenzen.
Das Gremium beschloss einstimmig die vorgeschlagene Gebührenkalkulation und bestätigte die vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen. Außerdem beschloss der Gemeinderat die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.
Austausch der Tore an der Fahrzeughalle des Bauhofs
Im Rahmen einer Sicherheitsprüfung der Bauhoftore (UVV- Prüfung) wurden bei 3 von 5 Toren Mängel festgestellt. Die Tore sind zwischenzeitlich über 30 Jahre alt. Laut Auskunft der Fachfirma ist eine Reparatur nicht mehr möglich, zudem gibt es keine Ersatzteile mehr. Daher müssen die Tore ausgetauscht werden. Im Haushalt sind hierfür keine Mittel eingestellt. Unter Beachtung des Sicherheitsaspekts empfahl die Verwaltung dennoch den Austausch der 3 Tore. Die übrigen 2 Tore sollen dann planmäßig im nächsten Jahr ausgetauscht werden, da im Falle eines späteren Defekts auch hier keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. Es wurde ein Angebot mit zwei unterschiedlichen Torvarianten abgegeben. Die Verwaltung empfahl die Annahme des günstigeren Angebots der Firma Teck-Tor in Farbe grau.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die überplanmäßige Ausgabe und den Austausch der 3 defekten Tore zum Angebotspreis von 15.707,71 € brutto der Firma Teck-Tor aus Owen.
Ersatzbeschaffung eines Bauhoffahrzeuges
Der im Jahr 2014 angeschaffte Pritschenwagen Fiat Ducato muss aufgrund der vielen Kurzstreckeneinsätze alters- und zustandsbedingt ersetzt werden. Der Bauhof hat sich intensiv mit der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs beschäftigt und entsprechende Angebote eingeholt. Im Sinne der Arbeitseffektivität und Arbeitserleichterung soll als Ersatzfahrzeug ein Fahrzeug mit Abrollsystem angeschafft werden. Es lagen der Verwaltung 3 Angebote für einen FUSCO Canter vor. Das Autohaus Graf hat mit einem Angebotspreis von brutto 86.607,01 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Zudem war es das einzige Angebot, bei dem das Fahrgestell und Aufbau aus einer Hand angeboten wurden. Bei den weiteren Angeboten war dies nicht der Fall, hier müsste der Aufbau selbst organisiert werden und von einer anderen Firma montiert werden. Trotzdem lagen diese Angebote deutlich höher. Als nachhaltige Alternative wurde die Anschaffung eines vergleichbaren Elektrofahrzeuges untersucht. Hierfür lag ebenfalls ein Angebot vor. Dieses beläuft sich auf brutto 127.621,55 €. Aufgrund des hohen preislichen Unterschieds sowie der bisherigen Erfahrungen mit Elektrofahrzeugen im Bauhof und der benötigten starken Leistung insbesondere beim Auf- und Abkippen der Lasten wurde der Kauf eines Elektrofahrzeuges nicht empfohlen. Das alte Fahrzeug kann für voraussichtlich 9.000 € bis 10.000 € in Zahlung genommen werden. Zudem kann für das Abrollsystem mit einer Förderung von rund 11.000 € gerechnet werden.
Das Gremium diskutierte über die Beschaffung eines vergleichbaren Elektrofahrzeuges. In Bezug auf Nachhaltigkeit und Unterhaltungskosten wäre ein Elektrofahrzeug vorteilhafter. Das Elektrofahrzeug sei jedoch durch die vielen Kurzstreckeneinsätze und der benötigten Leistung gerade beim Auf- und Abkippen der Lasten und des langen Radstands nicht für die Anforderungen des Bauhofes geeignet. Das Gremium entschied sich auf die Einschätzung des Bauhofes zu vertrauen und merkte an, dass auch vor der nächsten Fahrzeugbeschaffung der Kauf eines Elektrofahrzeuges in Betracht gezogen werden soll.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Angebot des Autohaus Graf für einen FUSO Canter mit Abrollsystem zum Angebotspreis von brutto 86.607,01 € anzunehmen.
Verschiedenes
- Bürgermeister Gluiber berichtete über den 3. Änderungsbescheid des Bundesprogrammes für die Maßnahme zur Sanierung der Kleinschwimmhalle. Die Sanierungsarbeiten sind nun bis zum 31.12.2026 (statt 2025) abzuschließen.
- Die Verwaltung prüft zurzeit die Einführung einer Katzenschutzverordnung für die Gemeinde Beuren. Hierbei sind allerdings einige rechtliche Aspekte zu beachten. Der Sachverhalt wird dem Gremium in einer Gemeinderatssitzung vorgelegt werden.
Aus dem Gemeinderat vom 02.06.2025
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 19.05.2025 hat der Gemeinderat über den Erbbaurechtsvertrag für die Errichtung des Genussmarktes beraten und beschlossen.
Einwohnerfragestunde
Ein Bürger erkundigte sich nach den aktuellen Arbeiten in der Kleinschwimmhalle, da eine Firma für den Ausbau der Schadstoffbelasteten Materialien beauftragt wurde. Er fragte nach, ob die Firma diese offenlegen muss. Herr Gluiber führte aus, dass es sich um ganz unterschiedliche belastete Materialien handelt, welche durch einen Fachingenieur ermittelt wurden. Aktuell werden Abdichtungen mit Bitumen am Dach ausgebaut, Asbest in den Lüftungsklappen sowie belastete Elektroinstallationen. Die Arbeiten werden streng überwacht und von einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator begleitet.
Es kam des Weiteren der Hinweis aus der Bürgerschaft, dass der Ton der Sitzungstechnik sehr schlecht ist. Häufig ist die Übertragung des Tons durch das Tischmikrofon sehr leise. Herr Gluiber nahm diesen Hinweis dankend zur Kenntnis. Er berichtete, dass in Kürze ein Techniker beauftragt sei, welcher die Lautsprecher prüfen und gegebenenfalls ersetzen wird.
Ein weiterer Zuhörer regte an, dass die Tempo 30-Schilder nach dem Minigolfplatz abgebaut werden könnten. Bürgermeister Gluiber nahm, die Anregung auf und sicherte zu, dass sie dem zuständigen Straßenverkehrsamt weitergeleitet wird.
Sanierung der Linsenhofer Straße K1261 – Vergabe
Im Zuge der Sanierung der Linsenhofer Straße K1261 wurden die Tief-, Straßenbau und Rohrlegearbeiten öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 15.05.2025 statt und es gingen 7 Angebote ein. Mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 1.049.236,57 € hat die Firma Brodbeck aus Metzingen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine gemeinsame Baumaßnahme der Gemeinde, des Landkreises und der Stadtwerke Neuffen AG. Der Kostenanteil der Gemeinde Beuren beläuft sich hierbei auf rund 625.000 € brutto.
Bürgermeister Gluiber führte aus, dass es vor dem Baustart noch ein Gespräch mit den Anliegern geben soll. Die Abgabe und Anlieferung der einzelnen Produkte sollen weiterhin möglich sein. Die Verwaltung möchte nochmals mit dem Landratsamt Esslingen Kontakt aufnehmen um zu prüfen, wie die Verkehrsführung für die örtlichen Betriebe aussehen kann. Der Baubeginn ist im Juli 2025 geplant und soll in drei Bauabschnitten bis Februar 2026 umgesetzt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die Sanierung der Linsenhofer Straße an die Firma Brodbeck aus Metzingen zum geprüften Angebotspreis von brutto 1.049.236,57 € zu vergeben.
Panorama Therme Beuren: Austausch von Badewasserpumpen – Vergabe
Der Austausch von mehreren Badewasserpumpen samt Frequenzumformer und Einbindung in die bestehende Steuerungstechnik wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 19.05.2025 statt und es gingen 3 Angebote ein. Mit einem geprüften Angebotspreis von netto 523.397,96 € hat die Firma Powatec aus Coburg das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für den Austausch der Badewasserpumpen an die Firma Powatec aus Coburg zum geprüften Angebotspreis von netto 523.397,96 € zu vergeben.
Verschiedenes
Aus der Mitte des Gremiums kam der Wunsch nach einem kurzen Bericht über die Thermenschließwoche auf. Herr Jenal, Techniker der Panorama Therme berichtete, dass wirklich alles sehr gut geklappt hat. In der finnischen Sauna wurde die Decke saniert, eine neue Musikanlage wurde eingebaut. Es wurden die Lüftungskanäle und Abluftkanäle ausgetauscht, da sie in einem maroden Zustand waren. Die Schließzeit von zwei Wochen war aufgrund der größeren Maßnahmen notwendig. Herr Gluiber berichtete, dass ein Masterplan 2030 erarbeitet werden soll. Bürgermeister Gluiber gab bekannt, dass der Haushaltserlass des Kernhaushalts genehmigt wurde. Die Verpflichtungsermächtigungen für das Baugebiet Hagnach/Brühl wurden noch nicht genehmigt, da diese derzeit noch nicht anfallen. Die Genehmigung wurde mit der Maßgabe erteilt, dass die Konzentration auf die wesentlichen Aufgaben erfolgen muss. Die Haushaltslage der Gemeinde Beuren ist seit vielen Jahren angespannt und so wird auch in Zukunft der Fokus auf der Erfüllung der Pflichtaufgaben liegen.
Aus dem Gemeinderat vom 19.05.2025
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 05.05.2025 hat der Gemeinderat die Rahmendaten des Erbbaurechtsvertrag für die Errichtung des Genussmarktes festgelegt.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wohnmobil-Stellplatz – 1. Änderung“ (Erweiterung Genussmarkt) im Verfahren nach § 13a BauGB für die Innenentwicklung – Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen – Satzungsbeschlüsse für den Bebauungsplan und für die örtlichen Bauvorschriften
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.01.2025 hat das Gremium den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Wohnmobil-Stellplatz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauBG gefasst und den Entwurf der Planerweiterung für den Genussmarkt in der Fassung vom 17.12.2024 gebilligt. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Gebäudes zur Vermarktung regionaler Produkte und die Bereitstellung von Informationen über die touristische Infrastruktur geschaffen werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wurde in der Zeit vom 03.03.2025 bis 04.04.2025 im Internet und öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit wurden auch die betroffenen Behörden und sonstigen Träger örtlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Herr Metzger vom Ingenieurbüro Melber und Metzger erläuterte den aktuellen Verfahrensstand und fasste die eingegangenen Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern zusammen. Während der Veröffentlichungsfrist sind von privater Seite keine Stellungnahmen eingegangen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte keine grundsätzlichen Bedenken zum geplanten Vorhaben. Es wurde eine Empfehlung zur Begrenzung der Verkaufsfläche angeregt.
Vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau wurden Hinweise auf die vorliegenden Baugrundverhältnisse und den Tiefbrunnen der Panorama Therme abgegeben.
Der Verband Region Stuttgart kam zum Entschluss, dass die Planung den Zielen des Regionalplanes nicht widerspricht.
Das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz verwies darauf, dass sich der angedachte Bereich teilweise im Überflutungsgebiet befinden würde. Herr Metzger sah hier allerdings keine weitere Gefahr, da das Gebäude am höchsten Punkt des Grundstücks gebaut werden könne. Eine Regenwasserableitung zur Versickerung und eine Dachbegrünung wurden ebenfalls angeregt.
Die untere Naturschutzbehörde empfahl eine Verkleinerung des Sondergebietes, Festsetzung einer Grünfläche, Dachbegrünung, Stellplätze und den Erhalt der bestehenden Bäume. Außerdem dürfe die Beleuchtung keine Tiere stören. Herr Metzger erläuterte, dass die Innenbeleuchtung kein Bestandteil des Bebauungsplanes ist und daher der Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt keine Entscheidungen zur Innenbeleuchtung treffen müsse. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahme schlug Herr Metzger vor, dass das Gebiet etwas verkleinert werden und die vier bestehenden Bäume dort belassen werden sollen. Diese Fläche wird dann als Grünfläche ausgewiesen.
Das Gesundheitsamt reichte verschiedene Hinweise auf gesundheitlich relevante Belange ein.
Vom Feuerlöschwesen kam die Empfehlung nach einer ausreichenden Löschwasserversorgung und bereitstellen von Flächen für die Feuerwehr. Herr Metzger erklärte, dass die Fahrzeuge der Feuerwehr problemlos bis zum Eingang des Gebäudes fahren können und die Löschwasserversorgung ausreichend sei.
Die untere Baurechtsbehörde empfahl die redaktionelle Ergänzung des Textteils, hier solle zum besseren Verständnis die Bezeichnung „Genussmarkt“ in die Ergänzung des Bebauungsplanes aufgenommen werden.
Das Gremium schlug vor, die Stellplätze am Genussmarkt zeitlich zu begrenzen und als Kurzzeitparkplatz auszuweisen. Außerdem war dem Gemeinderat wichtig, dass bei der Wahl der Außenbeleuchtung darauf geachtet wird, dass keine nachtaktiven Tiere unter der Beleuchtung leiden. Es dürfe nur eine indirekte Werbebeleuchtung geben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden die vorgetragenen Stellungnahmen entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer berücksichtigt bzw. wurde ihnen entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer nicht entsprochen.
- Der im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellte Bebauungsplan „Wohnmobil-Stellplatz-1. Änderung“ (Erweiterung Genussmarkt) in der Fassung vom17.12.2024 / 17.04.2025 wurde nach §10 BauGB i.V. mit §4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Wohnmobil-Stellplatz - 1. Änderung“ (Erweiterung Genussmarkt) in der Fassung vom 17.12.2024 / 17.04.2025 wurden nach §74 LBO i.V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Wohnmobil-Stellplatz-1. Änderung“ (Erweiterung Genussmarkt) in der Fassungvom17.12.2024 / 17.04.2025 wurde gebilligt.
- Die innerhalb des Bebauungsplanes „Wohnmobil-Stellplatz - 1. Änderung“ (Erweiterung Ge-nussmarkt) durchgeführte Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Kurgebiet“, rechtskräftig seit 13.02.1975 wurde nach §10 BauGB i.V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Generalsanierung Kleinschwimmhalle: Vergabe Elektroinstallation und Schlosserarbeiten
Der Elektroplaner Herr Osthoff berichtete, dass die Elektroarbeiten zunächst öffentlich ausgeschrieben wurden. Es wurde jedoch kein Angebot abgebeben, daher wurde anschließend eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Auch bei dieser Ausschreibung ging kein verwertbares Angebot ein, so dass schließlich das freihändige Vergabeverfahren ausgewählt wurde. Dabei wurden zwei Angebote abgegeben. Herr Osthoff führte diesen Umstand darauf zurück, dass aktuell eine allgemeine Marktunsicherheit vorliege. Die Preisschwankungen für beispielsweise Materialkosten würden dazu führen, dass sich die Kalkulation für Firmen sehr schwierig gestalte.
Mit einem geprüften Angebotspreis von netto 402.767,21 € hat die Firma Geissler aus Nürtingen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Architekt Morgenthaler erläuterte die Ausschreibung der Schlosserarbeiten. Diese wurden beschränkt ausgeschrieben. Es gingen vier Angebote ein, wobei ein Bieter wegen unvollständiger Unterlagen ausgeschlossen werden musste. Mit einem geprüften Angebotspreis von netto 57.422,10 € hat die Schlosserei Dolde aus Nürtingen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Das Gremium beschloss einstimmig den Auftrag für die Elektroarbeiten an die Firma Geissler aus Nürtingen und den Auftrag für die Schlosserarbeiten an die Schlosserei Dolde aus Nürtingen zu vergeben.
Im Anschluss gab Herr Morgenthaler einen kurzen Zwischenbericht über die aktuellen Arbeiten in der Kleinschwimmhalle. Besonders hob er die ehrenamtliche Unterstützung hervor. Durch den Einsatz der Ehrenamtlichen konnten rund 100.000 € an Sanierungskosten eingespart werden.
Zusammenschluss der Diakoniestationen
Die Gemeinde Beuren hatte über viele Jahre / Jahrzehnte die Kranken- und Altenpflege mit der evangelischen Kirchengemeinde über den Krankenpflegeverein Beuren organisiert. Nach der Einführung der Pflegeversicherung und den daraus resultierenden Anforderungen hat der Krankenpflegeverein die Aufgaben in die Diakoniestation Neuffener Tal eingebracht und ist Mitglied der Diakoniestation geworden. Die Herausforderungen für die Diakoniestationen sind in den vergangenen Jahren erneut starkgewachsen. Gründe dafür sind u. a. neue gesetzliche Regelungen, neue vertragliche Anforderungen (z. B. Spezielle Dienste für komplexe Wundversorgungen) sowie immer mehr rechtlich komplexe Fragestellungen in allen Bereichen. Zusätzlich kämpfen alle Einrichtungen mit Personalengpässen. Die Gewinnung von Fachkräften gestaltet sich seit längerer Zeit äußerst schwierig. Dies alles führt zu komplexeren Vorgängen in allen Fachbereichen der Diakoniestationen. Die Bearbeitung all dieser Anforderungen ist in den bisherigen Strukturen bei kleineren und mittleren Diakoniestationen kaum mehr möglich. Dazu kommt, dass bei einem Wechsel in der Leitung kaum noch Personal zu finden ist, das all diesen Anforderungen gerecht werden kann. Aufgrund dieser Problematik haben die Gremien der drei kirchlichen Diakoniestationen Aich-Erms-Neckartal, Neuffener Tal und Nürtingen einen Zusammenschluss zum 01.01.2026 beschlossen. Dazu wird ein kirchlicher Diakoniestationsverband gegründet, der alle drei bisherigen Station übernimmt und gemeinsam weiterführt. Verbandsmitglieder sind 17 evangelische Kirchengemeinden. Mitarbeitende Rechtsträger wären die Samariterstiftung Nürtingen sowie 13 Kommunen. Der Diakoniestationsverband soll Anfang Juli 2025 gegründet werden und wird nach Anerkennung durch das Kultusministerium eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts. Eine Einlage ist beim kirchlichen Verband nicht erforderlich. Die beteiligten Kommunen haben jeweils eine Stimme in der Verbandsversammlung und auch einen gemeinsamen Sitz im Verwaltungsrat des kirchlichen Verbands. Dadurch ist auch zukünftig eine Mitbestimmung bei der wichtigen Frage nach ambulanter Pflege und Versorgung in Beuren gewährleistet.
Das Gremium begrüßte das Vorhaben und beschloss einstimmig den Beitritt zum Diakoniestationsverbands Mittlerer Neckar. Bürgermeister Gluiber wurde beauftragt, den Beitrittswunsch zu bekunden.
Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber berichtet über ein Schreiben von der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi. Hierbei wurden der Gemeinde Beuren, im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms 2025, eine Förderung in Höhe von 200.000 € für das Sanierungsgebiet Ortskern III zugesagt. Die Städtebauförderung ist ein Leitprogramm für eine zukunftsfähige Entwicklung von Städten und Gemeinden, das bezahlbaren Wohnraum für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen schaffen soll und ermöglicht bestehende Wohnungen zeitgemäß zu modernisieren. Weiterhin können die Finanzhilfen dafür eingesetzt werden, das baukulturelle Erbe zu bewahren, die öffentlichen Räume attraktiv und klimaneutral zu gestalten, die Nutzungsvielfalt in den Zentren zu erhöhen und damit die Innenstädte und Ortskerne als lebendige und identitätsstiftende Orte zu stärken.
Aus dem Gemeinderat vom 05.05.2025
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 31.03.2025 hat der Gemeinderat über die Begleitung der Schadstoffsanierung der Kleinschwimmhalle durch ein Fachbüro beschlossen.
Bericht über die aktuelle Situation und Ausblicke in der Willi-Gras-Grundschule, in der Schulsozialarbeit und in der Schulkindbetreuung
Schulleiterin Ines Handel war in der Gemeinderatsitzung anwesend und berichtete über die aktuellen Themen und Herausforderungen der Willi-Gras-Grundschule. Rund 112 Kinder, aufgeteilt auf 5 Klassen, besuchen im Schuljahr 2024/2025 die Beurener Grundschule. Aufgrund verschiedener unvorhergesehener Umstände war es notwendig, interimsweise Klassen zusammenzulegen und die Kinder gemeinsam zu unterrichten. Das Lehrerkollegium kam an personelle Grenzen und so musste vorübergehend eine Lösung gefunden werden. Im nächsten Schuljahr steigen die Kinderzahlen weiter und so werden ab September 2025 129 Kinder in sieben Klassen unterrichtet. Durch die angestiegenen Schülerzahlen ist die Raumplanung für das kommende Schuljahr im Fokus. Es muss der Platz für ein siebtes Klassenzimmer geschaffen werden und so soll die Grundschulbibliothek vorübergehend in die Schulkindbetreuung umziehen. Erfreulicherweise wurde bereits die Zusage für neue Lehrerkolleginnen erteilt, welche ab September das Kollegium personell unterstützen. So kann der Unterricht wieder im gewohnten Umfang stattfinden. Anschließend stellte sich Schulsozialarbeiterin Carolyn Heichert vor, welche seit September 2023 an der Willi-Gras-Grundschule unterstützt. Ihre Tätigkeiten liegen im Schwerpunkt in der Arbeit mit Klassen, der Beratung von Eltern, der Einzelfallhilfe und dem Austausch mit dem Lehrerkollegium. Aber auch die Streitschlichter, Schulversammlungen und Klassenprojekte zum „Sozialen Lernen“ werden von ihr begleitet.
Abschließend berichteten Gabi Breßlein und Daniela Fischer über die Arbeit in der Schulkindbetreuung. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag und aktuell nutzen rund 49 Kinder der Grundschule das Angebot. Hierbei sind die Betreuungstage und -zeiten individuell für jedes Kind steuerbar. Durch die Einführung der Kitafino-App können sich die Kinder das Mittagessen aus drei verschiedenen Gerichten aussuchen. Besonders die vielen bunten Angebote und die Ferienbetreuung kamen sehr gut an.
Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Beuren auf Umstellung der Elternbeiträge auf einkommensabhängige Elternbeiträge für die Kindergärten in Beuren
Pfarrer Roland Conzelmann war als Vertreter der evangelischen Kirchengemeinde, die Trägerin der evangelischen Kindergärten in Beuren ist, in der Sitzung anwesend und stellte die angestrebte Umstellung der allgemeinen Elternbeiträge auf einkommensabhängige Elternbeiträge vor. Der Kindergartenbeirat und auch der Gemeinderat hatten sich mehrfach mit diesem Thema beschäftigt. Auch die Eltern der Kindergartenkinder wurden von der Trägerin mit einbezogen. Die Umstellung der Elternbeiträge auf einkommensabhängige Elternbeiträge in den Kindergärten wurde von jeher von allen Beteiligten kontrovers diskutiert. Die Verwaltung war vom vorgestellten Modell nicht restlos überzeugt, da viele Fragen offenblieben und der Gemeindetag als Verband der Kommunen eine Umstellung ebenfalls ausdrücklich nicht empfiehlt. Das Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland unterstützt bedürftige Familien und Alleinerziehende. Aufgrund der Finanzlage der Gemeinde und des stetig steigenden Abmangels im Bereich der Kindergärten und auch der Empfehlung des Gemeindetags sowie des Sozialsystems in unserem Land, sprach die Verwaltung dem Gemeinderat die Empfehlung aus, beim bisherigen System zu bleiben und die einzelnen wenigen Härtefälle wie bisher im Kindergartenbeirat zu beraten. Aus der Mitte des Gemeinderats kamen ganz unterschiedliche Positionen über die künftigen Kindergartengebühren. Gemeinderätin Dr. Birner befürwortete das praktikable Modell, welches von der Kirche ausgearbeitet und vorgelegt wurde. Sie führte aus, dass am Ende über Werte entschieden werde und nicht über Beiträge und plädierte für die einkommensabhängigen Elternbeiträge. Auch Gemeinderat Schäfer folgte dieser Auffassung und sprach sich für die Umsetzung dieses Modells aus. Die evangelische Kirchengemeinde Beuren habe nun über ein Jahr nochmals Verbesserungen an dem geplanten Gebührenmodell durchgeführt und er wolle diesem eine Chance geben. Nach einer Zeit von ca. 2 Jahren könne das Modell evaluiert werden und im Bedarfsfall könne man nochmals zurück auf das ursprüngliche Modell. Es sprachen sich jedoch auch zahlreiche Mitglieder des Gremiums gegen das Gebührenmodell aus. Gemeinderat Weiß führte ins Feld, dass dieses Instrument den wirklich bedürftigen Menschen nur bedingt helfen würde, da die Hürde für potenzielle Härtefälle immer noch zu hoch liege. Bedenken kamen weiter hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes, welcher durch die sehr aufwändigen Auskünfte für die Eingruppierung in die richtige Gebührengruppe stattfinden müssten. Der Gemeinderat beschloss mit 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen die Umstellung der Elternbeiträge auf einkommensabhängige Elternbei-träge. Der Antrag wurde mit 10 Nein-Stimmen abgelehnt und so bleibt es beim bisherigen Kindergartenbeitragssystem.
Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) - Beschluss des Entwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Beuren hat am 25.05.2020 den Beschluss zum Lärmaktionsplan der 3. Stufe gefasst. Die geforderten Maßnahmen zur Temporeduzierung der L 1210 (Ortsteil Balzholz und Beuren) und K 1216 (Linsenhofer Straße) wurden größtenteils umgesetzt. Nachdem im Jahr 2023 turnusgemäß die Ergebnisse der Lärmkartierung Baden-Württemberg der 4. Stufe für Hauptverkehrsstraßen durch die LUBW veröffentlicht wurden, ergibt sich nun die Notwendigkeit, den bestehenden Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2020 zu überprüfen und fortzuschreiben. Im Rahmen der 4. Stufe des Lärmaktionsplans wurden im Juli 2024 detaillierte Verkehrsuntersuchungen durch die Planungsgruppe SSW durchgeführt, die als Grundlage für die detaillierte Lärmanalyse und schalltechnische Wirksamkeitsprüfungen verschiedener Maßnahmen dienten. Die schalltechnischen Untersuchungen nehmen dabei die Ausweitung der innerörtlichen Temporeduzierung auf 30 km/h in den Bereichen der Ortsausfahrt Beuren in Richtung Linsenhofen und Balzholz in den Fokus. Das vorläufige Ergebnis der schalltechnischen Untersuchungen, erarbeitet von dem Büro Kurz und Fischer in Kooperation mit der Planungsgruppe SSW, liegt nun vor (Anlage 1). Folgende kurzfristig umsetzbare Maßnahmen werden auf Grundlage der o. g. Untersuchungen im Maßnahmenkonzept zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zum Straßenverkehr der Gemeinde Beuren vorgeschlagen.
- L 1210 Balzholzer Str.: Bereich westlich Goethestraße: Temporeduzierung auf 30 km/h
- K 1216 Linsenhofer Straße (Bereich westlich Bergstraße): Temporeduzierung auf 30 km/h
Die Anordnung der geforderten Maßnahmen erfolgt bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen wie Temporeduzierungen durch die Verkehrsbehörde, die eine detaillierte Prüfung der schalltechnischen und verkehrlichen Belange vornimmt und der für die Anordnung ein Ermessensspielraum zusteht. Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans soll zudem geprüft werden, ob ggf. ruhige Gebiete ausgewiesen werden sollen.
Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sind folgende Verfahrensschritte notwendig:
- Beschluss des Entwurfes des Lärmaktionsplanes
- Öffentliche Auslegung einschließlich Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit an-schließender Abwägung
- Beschluss des Lärmaktionsplanes
- Bekanntmachung des Lärmaktionsplanes
Der Entwurf zur Lärmaktionsplanung mit Darstellung der Überprüfung des Lärmaktionsplans ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung den Bürgern und Träger öffentlicher Belange vorzulegen. Nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung soll dieser voraussichtlich im frühen Sommer 2025 vom Gemeinderat beschlossen werden. Aus der Mitte des Gemeinderates kam inhaltliche Rückfragen, insbesondere über die Abgrenzung und die Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen im vorgelegten Entwurf. Es wurden mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes nach § 47d Bundesimmissionsschutz-gesetz auf Grundlage des beigefügten Berichtes des Büros Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, in Kooperation mit der Planungsgruppe SSW, Stand 30. Januar 2025 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) wird beschlossen.
- Der Lückenschluss der Temporeduzierung auf 30 km/h soll auch in Balzholz bis nach Beuren durchgeführt werden.
- Die Darstellung der Karte zum Entwurf des Lärmaktionsplanes soll so nachgebessert werden, dass klar erkennbar ist, wo genau das Tempo 30 angeordnet werden soll.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Beuren und auf der Internetseite der Gemeinde Beuren durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange werden gehört.
Kindergarten an der Raise: Vergabe der Module
Die Herstellung, Lieferung und Montage von Modulelementen am Kindergarten An der Raise wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission statt am 02.04.2025 statt. Es wurden 9 Firmen um Abgabe eines Angebotes gebeten, 5 Angebote sind eingegangen. Ein Angebot wurde nach Prüfung ausgeschlossen. Als günstigster Bieter geht die Firma Algeco aus Neuss mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 699.181,94 € hervor. Die Verwaltung schlug vor, die ausgeschriebenen Arbeiten an die Firma Algeco zu vergeben. Aus der Mitte des Gremiums kamen Rückfragen zu den nun doch nicht unbeachtlich gestiegenen Mehrkosten von 100.000 € gegenüber der Kostenschätzung für die Umsetzung des Kindergartens an der Raise. Gemeinderätin Lutz spricht sich dafür aus, dass der Interimskindergarten nun so lange wie möglich genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasste mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung den Beschluss, den Auftrag für o.g. Arbeiten an die Firma Algeco zum Angebotspreis von 699.181,94 € brutto zu vergeben.
Generalsanierung Kleinschwimmhalle: Vergabe Hydraulikaggregat Hubboden
Die Arbeiten für den Hubboden wurden zunächst beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am 11.03.2025 statt. Nachdem kein wertbares Angebot einging, wurde das freihändige Vergabeverfahren ausgewählt. Es liegt ein Angebot der Firma Anlagenbau für Bädertechnik GmbH & Co. Schwimmbad-Service KG aus Empelde vor. Die vom Büro Kurzmann geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 60.603,83 € netto. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Arbeiten für den Austausch der hydraulischen Steuerung (Hydraulikaggregat Hubboden) an die Firma Anlagenbau für Bädertechnik GmbH & Co. Schwimmbad-Service KG aus Empelde zum Angebotspreis von netto 60.603,83 € zu vergeben.
Vergabe - Abbruch Gartenstraße 9- und Entkernung Stocknachstraße 9 und 11
Die Arbeiten der bauhistorischen Abbruchdokumentation der Gebäude Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 (Keller) wurden abgeschlossen und dem Landesamt für Denkmalpflege vorgelegt. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, kann mit dem Abbruch des Gebäudes Gartenstraße 9 begonnen werden. Der Abbruch des Gebäudes Gartenstraße 9 wurde bei vier Unternehmen angefragt und drei haben ein Angebot abgegeben. Zwar ist die Firma Feeß einem Angebotspreis von 31.725,84 € nicht der günstigste Anbieter, aber der Genaueste und Transparenteste. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Arbeiten an die Fima Feeß zum genannten Angebotspreis zu vergeben. Für die Vermarktung und die Findung von Investoren für die Gebäude Stocknachstraße 9 und 11 ist es wichtig, dass diese für die Sanierung weitestgehend vorbereitet werden. So muss nach Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt Esslingen, Denkmalschutzeine gezielte Entkernung der Gebäude stattfinden, da so viel wie möglich erhalten werden soll. Das Planungsbüro Ronny Alber hat ein Leistungsverzeichnis für die notwendigen Arbeiten erstellt und dieses an geeignete Fachfirmen in einer beschränkten Ausschreibung gesandt. Als günstigster Anbieter für die Entkernung der beiden Gebäude geht die Firma bw-Abbruch zum Angebotspreis von 27.871,50 € netto zzgl. MwSt. für das Gebäude Stocknachstraße 9 und 25.189,00 € netto zzgl. MwSt. für das Gebäude Stocknachstraße 11 hervor. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Arbeiten an die Fima bw-Abbruch zum genannten Angebotspreis zu vergeben.
Sanierung der Linsenhofer Straße Beuren K1261 - Fahrradschutzstreifen
Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 09.12.2024 sehr intensiv mit der Sanierung der Kreisstraße K1261. Es wurden verschiedene Varianten diskutiert, wie die Radverkehrsführung in Richtung Linsenhofe und auch in Richtung Balzholz gestaltet werden könnte. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Überprüfung über die Einrichtung eines gleichberechtigten Geh- und Radweges ohne Benutzungszwang auf dem bisherigen Gehweg, welcher parallel zur K1261, läuft beim Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Esslingen anzufragen. Weiter hat der Gemeinderat über die Anbringung eines Fahrradschutzstreifens in der Linsenhofer Straße und der Balzholzer Straße beraten und beschlossen. Aufgrund der technischen Ausführungsvorschriften käme in der Linsenhofer Straße nur ein einseitiger Fahrradschutzstreifen in Frage. Gemeinderat Schäfer stellte den Antrag die gesamte Linsenhofer Straße bis zur Einmündung Ortsmitte mit einem Fahrradschutzstreifen in Richtung Ortsmitte zu versehen. Der Antrag wurde mit 7 Nein-Stimmen, 3 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt. Sodann wurde auch die Möglichkeit über die Anbringung eines Fahrradschutzstreifens in der Balzholzer Straße nicht weiterverfolgt. Abschließend beschloss der Gemeinderat eine Markierung nach der Musterlösung auf die Furt zwischen Geh- und Radweg im Einmündungsbereich der Morglachstraße nach der Straßenbaumaßnahme aufzubringen. So soll die Vorrangregelung für alle Verkehrsteilnehmer künftig klarer werden.
Bausache Regionalvermarktung Beuren eG Am Thermalbad Flst. 350 - Antrag im vereinfachten Verfahren: Errichtung eines Verkaufsraumes in Modulbauweis
Die Regionalvermarktung Beuren eG hat für das Grundstück Flst. 350, Hinter dem Hölzle einen Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eingereicht. Das Grundstück Flst. 350 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnmobil-Stellplatz – 1. Änderung“ (Entwurf), welcher derzeit in der Aufstellung ist. Aus diesem Grund muss eine Beurteilung des Vorhabens nach § 33 Abs. 4 BauGB stattfinden. Das Gebäude wurde mit einer Gesamtlänge von 14,14 m und einer Breite von 10,14 m geplant. Die Besonderheit liegt darin, dass es sich um vier Einzelmodule handelt, welche miteinander verbaut werden. Die Module werden auf Punktfundamente errichtet. Die beiden östlichen Module haben eine Länge von 7,0 m und eine Breite von 3,0 m und die beiden westlichen Module haben eine Läge von 8,0 m und eine Breite von 3,0 m. Alle Module haben eine Höhe von 3,10 m und werden als Flachdach ausgeführt. Das Gebäude wurde mit einem ca. 65 m² großen Verkaufsraum geplant, welcher durch Einrichtungselemente untergliedert werden soll. Im rückwärtigen Bereich ist ein Nebenraum geplant, welcher mit einer separaten Tür versehen wurde. Im südlichen Grundstücksbereich wurde eine überdachte Terrasse mit ca. 36 m² geplant. Des Weiteren finden sich im südlichen Bereich drei PKW-Stellplätze und im östlichen Bereich Fahrradstell-plätz. Auf dem Grundstück wurde zudem eine Zisterne geplant. Die Anlieferung des Genussmarktes soll über eine geschotterte Zufahrt mit einer Breite von 3,0 m erfolgen. Im nördlichen Bereich wurde eine Fläche von 6,0 m x 3,0 m für eine mögliche Erweiterung vorgesehen. Die planerischen Ziele des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wohnmobil-Stellplatz – 1. Änderung“ wurden eingehalten. Die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Maßgaben werden nach Prüfung der Verwaltung eingehalten. Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben Errichtung eines Verkaufsraumes in Modulbauweise, Am Thermalbad, 72660 Beuren Flst. 350 zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Verschiedenes
Bürgermeister informierte das Gremium, dass kürzlich ein Zeitungsartikel über den Erhalt und die Fortführung der Pappelalle nach Owen veröffentlicht wurde. Dies war in der Vergangenheit immer wieder der Wunsch aus dem Gemeinderat, da diese Ortsbildprägend für die Landschaft sei. Die Pappelallee befindet sich jedoch auf Markung der Stadt Owen, sodass die Einflussnahme der Gemeinde Beuren nicht möglich war.
Gemeinderat Weiß führte aus, dass ihm in letzter Zeit die Spuren auf dem Wohnmobilstellplatz nach Regenfällen aufgefallen seien. Hier ist der Bauhof beauftragt die humose Schicht abzuziehen und mit Split aufzufüllen, führte Bürgermeister Gluiber aus. Die Stellplätze seien entsprechend den DIN-Normen hergestellt worden, werden aber bei schwacher Belegung nochmals nachgebessert.
Aus dem Gemeinderat vom 31.03.2025
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 15.03.2025 hat der Gemeinderat über die Weiterentwicklung der Panorama Therme Beuren und das Besucherverhalten beraten. Im Vorfeld wurden Anregungen und Ideen in zwei Workshops gesammelt. Außerdem wurden Sanierungsarbeiten an den Brandschutzklappen und den Lüftungskanälen in der Panorama Therme und die Nachrüstung der Klimaanlage im Neubau des Rathauses beschlossen.
Die Termine für die Gemeinderatssitzungen wurden im Veranstaltungskalender auf der Homepage eingepflegt. Zur Verkehrsberuhigung der Ortsmitte wurden Blumenkübel bestellt. Auch vor dem Eingang der Kelter soll ein Blumenkübel aufgestellt werden, da der Haupteingang immer wieder zugeparkt wurde.
Einbringung, Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 der Gemeinde Beuren
Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass in anderen Kommunen normalerweise lange Haushaltreden üblich sind. In Beuren ist das nicht der Fall. Seit seiner nun 20 jährigen Tätigkeit war es schon immer so, dass die Haushaltslage schlecht war. Sicherlich gab es einige Schwankungen und mal verbesserte sich der Haushalt leicht, die Gemeinde konnte allerdings nie große Sprünge mit dem Haushalt machen. Die Gemeinde könne kein Sondervermögen bilden, auch wenn es dringend nötig wäre. Die vielen Pflichtaufgaben, die den Kommunen aufgelastet werden, belasten den Haushalt sehr. Doch wie es bereits der Name sagt, gehören diese Aufgaben zur Pflichterfüllung. Die größten Posten dieser Pflichtaufgaben stellen die Kindergärten, Schulen, Feuerwehr und die Flüchtlingsunterbringung dar.
Kämmerer Walter erläuterte den Haushaltsplan und auch er betonte, dass die Erträge der Gemeinde Beuren die vielen Aufwendungen, die sich durch die vielen Pflichtaufgaben ergeben, nicht ausgleichen können. Hier werden die Kommunen vom Gesetzgeber fremdbestimmt, ohne mit den notwendigen Geldmitteln unterstützt zu werden. Jahr für Jahr führt das zu hohen Belastungen im Haushalt. Auch die kürzlich vom Bundestag beschlossene Aussetzung der Schuldenbremse und die Bildung von Sondervermögen werden die Kommunen in den nächsten Jahren belasten. Um all diesen Belastungen entgegenzuwirken hat die Gemeinde Beuren u.a. daher für das Jahr 2025 die Hebesätze für die Gewerbesteuer erhöhen müssen. Kämmerer Walter betonte, dass mittelfristig der Haushalt wieder ausgeglichen werden müsse. Das wird in Zukunft weitere Gebührenerhöhungen erfordern.
Zwar erhalte die Gemeinde Beuren hohe Zuschüsse vom Bund und Land, wie beispielsweise für die Sanierung des Kindergartens Kelterplatz und für die Ortskernsanierung, diese Zuschüsse reichen jedoch bei weitem nicht aus, um das Defizit von rund 800.000 € im Ergebnishaushalt auszugleichen. Auch der Philosophenweg sollte schnellstens wiederhergestellt werden. Die ursprünglich angedachte Förderung fällt allerdings weg, da die Gemeinde hierfür mindestens 100.000 € für die Sanierung des Weges aufbringen müsste. Es wurde bereits eine neue Möglichkeit zur Förderung gefunden und ein neuer Zuschussantrag gestellt. Sobald die Zusage vorliegt, könne mit der Sanierung des Philosophenwegs begonnen werden.
Das Gremium beschloss einstimmig die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und stimmte der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm bis 2028 zu.
Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebs Panorama Therme Beuren
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und des Eigenbetriebsgesetzes hat die Gemeinde für den Eigenbetrieb Panorama Therme einen gesonderten Wirtschaftsplan aufzustellen. Kämmerer Walter erläuterte den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Panorama Therme. In der Panorama Therme sind einige Investitionen und Modernisierungen notwendig, um die Attraktivität bei den Besuchern aufrecht zu erhalten und konkurrenzfähig zu bleiben. Durch die Corona-Pandemie sind hier viele Badegäste verloren gegangen, die teilweise nicht wieder zurückgekehrt sind. Durch diese Einnahmeverluste fehle das Geld an verschiedenen Stellen im Eigenbetrieb. Die Sanierung der Kleinschwimmhalle belaste die Panorama Therme zudem sehr, trotz der großzügigen Zuschüsse und Spenden. Eine große finanzielle Herausforderung stellen weiterhin die laufenden Kosten der Kleinschwimmhalle dar. Hier müsse auch nach der Sanierung ein Abmangel von schätzungsweise 200.000 € jährlich gestemmt werden.
Auch Bürgermeister Gluiber betonte, dass es der Gemeinde nur gut gehe, wenn es der Panorama Therme gut gehe. Jede einzelne Bürgerin und Bürger würden von der Panorama Therme profitieren. In Bezug auf die Verschuldung äußerte er, dass langfristiges Vermögen durch langfristiges Darlehen generiert werde. Das sind keine Schulden, die die Allgemeinheit tragen muss. Andere vergleichbare Gemeinden haben keine so hohe Verschuldung wie Beuren, allerdings haben diese auch keine Therme. Bei den Schulden handle es sich um rentierliche Schulden, die durch die Eintrittsgelder refinanziert werden. Die Verwaltung des Eigenbetriebs Panorama Therme komme dem Verwaltungsaufwand einer zweiten Gemeinde nahe. Das macht den Vergleich mit anderen Gemeinden so schwierig. Leider geht das Landratsamt und auch das statistische Landesamt nicht auf die Besonderheit der Gemeinde Beuren mit ihrer Panorama Therme ein und ordnet die Gemeinde Beuren daher zu den Kommunen mit der höchsten Verschuldung ein. Im Jahr 2025 gelingt es jedoch wieder beim Eigenbetrieb Panorama Therme Beuren eine schwarze Null zu schreiben. Ein wichtiges Ziel nach den Verlusten der Pandemie-Jahre wird damit erreicht.
Das Gremium beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan 2025 für die Panorama Therme Beuren und stimmte der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm zu.
Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Beuren
Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Beuren hat die Gemeinde, nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und des Eigenbetriebsgesetzes, einen gesonderten Wirtschaftsplan aufzustellen. Kämmerer Walter erläuterte den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung. Im Zuge der Sanierung der Kreisstraße K 1210 werden die Hydrantenschachtabdeckungen erneuert, was eine größere Investition darstellt. Hierzu ist eine Kreditaufnahme notwendig. Diese belaste den Haushalt allerdings nicht, da die Wasserversorgung gebührenfinanziert ist und die Kosten dementsprechend auf die Wassergebühren umgelegt werden.
Das Gremium beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Beuren und stimmte der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm zu.
Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung
Für den Eigenbetrieb Abwasserversorgung Beuren muss die Gemeinde, nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und des Eigenbetriebsgesetzes, einen gesonderten Wirtschaftsplan aufstellen. Kämmerer Walter erläuterte den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung. Planmäßig schließe das Jahresergebnis mit einem Plus von 51.900 € ab. Nach § 14 Kommunales Abgabengesetzt dürfen die Gebühren für Abwasser höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. Ein Überschuss muss innerhalb von 5 Jahren eingestellt und die Abwassergebühren entsprechend nach unten angepasst werden. Daher kann es regelmäßig zu schwankenden Gebühren in dem darauffolgenden Kalkulationszeitraum geben.
Das Gremium beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Beuren und stimmte der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm zu.
Bericht über die aktuelle Situation und Ausblicke in der Schule, in der Schulsozialarbeit, im Kindergarten, in der Schulkindbetreuung
Die Berichte von Frau Handel über die Willi-Gras-Grundschule, über die Schulsozialarbeit durch Frau Heichert und die Schulkindbetreuung durch Frau Euchner mit Team wurde vertagt. Die fachliche Gesamtleitung der Kindergärten Petra Seyfried berichtete u.a. über die Personalsituation in den Kindergärten. Aktuell sind alle Stellen besetzt und es gab bislang keine personalbedingten Reduzierungen der Öffnungszeiten. Weiter berichtete Frau Seyfried über gute Erfahrungen mit Ausschreibungen im Bereich Social Media. Auch Ausbildungsplätze wurden geschaffen. Die Kindergärten haben insgesamt eine gute Auslastung, wobei die Anmeldungen im Krippenbereich zurückgehen. Viele Kinder werden aktuell eher bei Tagesmüttern angemeldet. Daher sprach sie die Empfehlung aus, den Kindergartenbeitrag für die Krippenplätze für das Jahr 2025/2026 nicht zu erhöhen.
Das Gremium stellte Überlegungen an, ob unbesetzte Krippenplätze umgewidmet werden könnten und dadurch bei Bedarf weitere Plätze für Kinder über 3 Jahren geschaffen werden könnten. Dies sei anhand der baulichen Gegebenheiten der Kindergärten nicht möglich, so Frau Seyfried.
Die evangelische Kirchengemeinde hatte, als Trägerin der Kindergärten, Überlegungen angestoßen einkommensabhängige Kindergartenbeiträge einzuführen. Hierzu berichtete Pfarrer Conzelmann in der Sitzung und nahm Bezug auf den aktuellen Sachstand und auf die bei den Eltern durchgeführte Umfrage zur Einführung einkommensabhängiger Beiträge. Ein Großteil der Eltern, die an der anonymen Umfrage teilgenommen haben, sprach sich gegen einkommensabhängige Elternbeiträge aus. Pfarrer Conzelmann schlug vor die maximale Steigerung des Beitrags in der höchsten Einkommensstufe auf 50 € zu begrenzen. Außerdem würden ohne die Einführung einkommensabhängiger Beiträge die sozial schwächeren Familien nach Steuern mehr Beiträge zahlen als die finanziell stärkeren Familien.
Bürgermeister Gluiber sprach sich im Vorfeld gegen die Einführung der einkommensabhängigen Elternbeiträge aus. Der Sozialstaat bietet entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten im Bedarfsfall an. Zudem könne der Kindergartenbeirat schon heute über Härtefallregelungen im Einzelfall entscheiden. Außerdem wäre das neue Modell mit einem deutlichen Mehraufwand in der Verwaltung verbunden, denn die von den Eltern gemeldeten Einkommenssituationen/- grenzen müssen regelmäßig überprüft werden. Diese Überprüfung würde zwar voraussichtlich durch das evangelische Pfarramt erfolgen, jedoch ist die Gemeinde Beuren über den Kindergartenvertrag wieder verpflichtet, die damit verbundenen Aufwendungen wie beispielsweise Personalaufwendungen zu ersetzen. Damit würde die Gemeinde über die Hintertür Mehrkosten für die Verwaltung tragen müssen. Zudem empfehle der Gemeindetag die Umstellung ebenfalls nicht. Nach den Ausführungen von Pfarrer Conzelmann, welcher sich den Rückmeldungen der Eltern nochmals angenommen hatte, wurde die Berechnung nochmals überarbeitet. Gerade die Argumentation über mögliche Steuerersparnisse führe hierbei nochmals zu Besprechungsbedarf. Ob hierdurch tatsächlich kein Mehraufwand für die Verwaltung entstehen würde, hielt Bürgermeister Gluiber jedoch weiter für fraglich.
Der Gesamtelternbeiratsvorsitzende, Herr Röse, bekam Gelegenheit zur Stellungnahme und stellte die Elternsicht dar. Ein Großteil der Eltern würde die Einführung einkommensabhängiger Beiträge aktuell ablehnen. Die fehlenden Krippenanmeldungen hängen für ihn mit den zu hohen Beiträgen zusammen. Die Nachbargemeinden bieten hier deutlich günstigere Plätze an. Auch ein Platz bei einer Tagesmutter sei für viele finanziell attraktiver als ein deutlich kostenintensiverer Krippenplatz. Er schlug vor, dass bedürftige Familien anderweitig unterstützt werden müssen und nicht durch einkommensabhängige Beiträge. Zudem sah er den Verwaltungsaufwand als unverhältnismäßig an. Wer soll die Angaben der Eltern überprüfen und was passiert bei Schwankungen im Gehalt, bei Gehaltserhöhungen oder bei Selbständigen bei denen sich die Einkommenssituation an der Auftragslage orientiere? Viele Familien hätten zwar ein höheres Einkommen, aber vielleicht auch höhere finanzielle Belastungen durch beispielsweise Pflege von Angehörigen, Kredite oder anderweitige Belastungen. Dieser Umstand werde nicht in dem neuen Modell berücksichtigt.
Das Gremium war der überarbeiteten Argumentation von Pfarrer Conzelmann positiv zugetan, auch wenn es die Ausführungen von Herrn Röse durchaus nachvollziehen konnte. Eine einheitliche Meinung war jedoch noch nicht zu erkennen.
Eine Entscheidung über die Einführung der einkommensäbhängigen Elternbeiträge soll in der öffentlichen Gemeinderatssitzung voraussichtlich am 05.05.2025 fallen. Neben dem Gemeinderat muss auch der evangelische Kirchengemeinderat über diese Frage beraten und entscheiden. Hierzu sollen Frau Seyfried und Herr Conzelmann nochmals ins Gespräch mit den Eltern gehen und die neue Argumentation gerade in Bezug auf die Steuerersparnisse ausführen. Ein Beschluss erging nicht.
Festlegung des Kindergartenbeitrags für 2025/2026
Das Gremium war sich einig, unabhängig von der Entscheidung, ob die einkommensabhängige Elternbeiträge eingeführt werden sollen, dass die Erhöhung des Kindergartenbeitrages um 7,3 % vorgenommen werden soll. Eine Aussetzung der Erhöhung der Beiträge für die Krippenplätze wurde mehrheitlich befürwortet, jedoch ging das Gremium nicht davon aus, dass dadurch wieder mehr Krippenplätze belegt werden. Neben den, im Vergleich zu anderen Kommunen höheren, Beitragskosten könnte die aktuelle Wirtschaftslage ein weiterer möglicher Grund für die rücklaufende Belegung der Krippenplätze sein.
Das Gremium stimmte den Kindergartenbeiträgen für das Jahr 2025/2026, wie vom Kindergartenbeirat vorberaten, einstimmig mit einer Enthaltung zu. Die Erhöhung für die Krippenplätze wurde für das Jahr 2025/2026 ausgesetzt. Der Gemeinderat nahm den Bearbeitungsstand und die Ergebnisse zur möglichen Umstellung der Kindergartenbeiträge auf einkommensabhängige Kindergartenbeiträge zur Kenntnis. Ein Beschluss dahingehend erfolgt zu einer späteren Gemeinderatssitzung, voraussichtlich am 05.05.2025.
Anpassung der Gebühren bei der Schulkindbetreuung – Änderung der Satzung sowie der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung
Die letzte Gebührenerhöhung bei der Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung fand zum Schuljahr 2020/2021 statt. Mit dem Anstieg der Personalkosten aufgrund tariflicher Lohnerhöhungen bei dem Betreuungspersonal der Schulkindbetreuung in den letzten Jahren, war es notwendig, die Gebühren bei der Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung anzupassen. Diese erfolgte in Anlehnung an die Empfehlung der Kirchen und kommunalen Landesverbände für Elternbeiträge in Kindertagesstätten vom 11.03.2024 von 7,3 % für das Jahr 2025/2026.
Mit der Gebührenerhöhung war eine Änderung und Anpassung der Satzung für die Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung sowie Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung an der Willi-Gras-Grundschule notwendig. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und der stetig steigenden Kosten für die Aufgaben der Schulkindbetreuung empfahl die Verwaltung die Anpassung der Gebühren für die Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung zum 01.10.2025.
Das Gremium stimmte der Erhöhung der Gebühren für die Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung sowie der Änderung der Satzung und Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung zum 01.10.2025 einstimmig zu.
Areal Stocknachstraße 9 + 11 und Gartenstraße 9 – aktueller Planstand
Die Gemeinde Beuren hat das Gebäude Stocknachstraße 9 + 11 mit Scheune sowie das Gebäude Gartenstraße 9 in ihrem Eigentum. Ziel ist es das Quartier neu zu ordnen und einer neuen Nutzung zuzuführen. Seit 2017 hat der Gemeinderat bereits mehrfach über die Sanierung und Neubebauung der Stocknachstraße 9 + 11 und Gartenstraße 9 beraten und beschlossen. Zwischenzeitlich wurde die Maßnahme von Architekt Ronny Alber begleitet, welcher die bisherige Planung in vielen Punkten angepasst hat. Nun gab es verschiedene Änderungen zum ursprünglichen Entwurf. So soll es in der Stocknachstraße 9 beispielsweise u.a. zu einer klaren Trennung mit eigener Erschließung der Stocknachstraße 9 und des künftigen Neubaus Gartenstraße 9 kommen. Die neue Erschließung soll über ein anliegendes Treppenhaus erfolgen, da die bisherige gemeinsame Erschließung mit der Verbindung zur Gartenstraße 9 entfällt. Die ursprünglich geplante Absenkung des Bodenniveaus des bestehenden Kriechkellers, wäre nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand sowie unter Gefährdung der maroden Tragstruktur möglich gewesen. Aus diesem Grund entfallen die Abstellräume in diesem Teil, jedoch ist die bestehende Teilunterkellerung als Souterrain für die Nutzung der Entwurfsüberarbeitung als alleinstehendes Zweifamilienhaus so ausreichend. Zwei Kellerabteile und der Technikraum finden darin Platz. Die Grundrissstruktur der beiden Wohneinheiten hat sich hauptsächlich hinsichtlich der Anordnung der Wohnräume verändert.
Nach dem Ausloten möglicher Investoren sowie unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten in Verbindung mit den Auflagen seitens des Denkmalschutzes, wurde der Entwurf für die Stocknachstraße 11 nahezu vollständig überarbeitet. Geplant sind weiterhin zwei Wohneinheiten allerdings jetzt als Doppel- bzw. Einfamilienhäuser, jedoch ohne eine Gastronomiefläche wie im ursprünglichen Entwurf. Durch eine klare Abgrenzung der Wohneinheiten entlang einer Trennwand und geringe Eingriffe in die bestehende Grundrissstruktur entstehen gegenüber dem vorherigen Entwurf eine Vielzahl von Vorteilen im Bereich des Brand-, Schall- und Denkmalschutzes sowie beim Einklang bringen dieser oft gegensätzlichen Anforderungen. Zudem wurde jetzt darauf geachtet, dass beide Gebäude für sich funktionieren, d.h. jedes Gebäude erhält einen eigenen Technikraum mit u.a. eigener Heizungsanlage und Warmwasseraufbereitung. Dies erhöht die Flexibilität im Verkauf sowie eines künftigen Wiederverkaufs. Zudem entstehen klare Eigentumsverhältnisse.
In den kommenden Wochen wird die Abbruchdokumentation der Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 durch das Büro Numberger fertiggestellt und dem Landesamt für Denkmalpflege vorgelegt. Im ersten Schritt muss dann die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch des Gebäudes Gartenstraße 9 erteilt werden. In einem zweiten Schritt muss der Abbruch des Gebäudes im Kenntnisgabeverfahren baurechtlich genehmigt werden. Sobald die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, kann das Gebäude Gartenstraße 9 abgebrochen werden. Nach Möglichkeit finden die Entkernung der Gebäude Stocknachstraße 9 und 11, sowie der Abbruch der Gartenstraße 9 durch einen Unternehmer statt. Die Verwaltung wird im Mai mit der Vergabe der Arbeiten (Abbruch und Entkernung) nochmals ins Gremium kommen. Ab Mai wird auch mit der Vermarktung der Gebäude begonnen und die Investorenvergabe soll in der Gemeinderatssitzung am 22.09.2025 erfolgen.
Dem Gremium war es wichtig, dass die Baugesuche erst dann eingereicht werden, wenn eine konkrete Planung vorhanden ist. Außerdem soll der Verkauf der denkmalgeschützten Gebäude in der Stocknachstraße priorisiert und vor der Vergabe des Grundstücks Gartenstraße 9 an einen Investor veräußert werden.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
- Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung sowie den Zeitplan zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung bzw. Architekt Ronny Alber das bestehende Baugesuch zurückzuziehen und zunächst für die Stocknachstraße 9 + 11, auf Basis dieses Konzeptes Investoren zu suchen und das Konzept vollends fertigzustellen, bevor Kaufverträge abgeschlossen werden, in denen das Konzept mitverankert ist.
- Erst dann wird der Bauantrag eingereicht.
- Die Gartenstraße 9 wird im Rahmen einer Konzeptionsvergabe, nachdem die Investoren für die Stocknachstraße 9 + 11 feststehen, vergeben.
Generalsanierung Kleinschwimmhalle: Zwischenbericht, verschiedene Vergaben und weitere Festlegungen
Zunächst erklärten sich Gemeinderat Oswald und Gemeinderat Klaß für befangen und nahmen im Zuschauerbereich Platz. Architekt Morgenthaler berichtete über den Zwischenstand der Baumaßnahme und dem aktuellen Stand der Bauarbeiten. Zudem standen verschiedene Gewerke zur Vergabe an. So wurden die Arbeiten des Vergabepakets 1 + 2 öffentlich ausgeschrieben. Die Submission hierzu fand am 27.02.2025 statt. Mit Ausnahme der Elektroinstallation wurden für alle Vergabeeinheiten Angebote abgegeben. Die Arbeiten für das Aggregat des Hubbodens wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am 11.03.2025 statt. Es wurden keine verwertbaren Angebote abgegeben. Die Elektroarbeiten und das Aggregat des Hubbodens werden nun beschränkt ausgeschrieben.
Bürgermeister Gluiber bedankte sich bei den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für ihren unermüdlichen Einsatz. Am 03.05.2025 wird es ein Helferfest geben, um so die Dankbarkeit für die ehrenamtlichen Arbeiten würdigen zu können.
Das Gremium nahm Kenntnis vom Bericht und beschloss einstimmig unter Befangenheit von Gemeinderat Oswald und Gemeinderat Klaß:
- Der Auftrag für den Schadstoffrückbau / die Abbrucharbeiten wurde an die Firma ARES aus Plochingen zum Angebotspreis von netto 181.240,09 € vergeben.
- Der Auftrag für die Rohbauarbeiten wurde an die Firma Klass aus Beuren zum Angebotspreis von netto 90.125,70 € vergeben.
- Der Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten wurde an die Firma Müller Bedachungen aus Riederich zum Angebotspreis von netto 185.733,77 € vergeben.
- Der Auftrag für die Flaschnerarbeiten wurde an die Firma Dangel Metall aus Lenningen zum Angebotspreis von netto 21.474,20 € vergeben.
- Der Auftrag für die Metallfassadenarbeiten wurde an die Firma Pfänder Fensterbau aus Beuren zum Angebotspreis von netto 202.687 € vergeben.
- Der Auftrag für die Gerüstbauarbeiten wurde an die Firma Hans Hausmann aus Oberbohingen zum Angebotspreis von netto 32.523,50 € vergeben.
- Der Auftrag für die Betonsanierung wurde an die Firma Nietiedt aus Wilhelmshaven zum Angebotspreis von netto 349.349,77 € vergeben.
- Kein Vergabebeschluss für die Elektroinstallation
- Kein Vergabebeschluss für den Hubboden.
Fußweg Kindergarten Kelterplatz – Vergabe
Aufgrund der Bauarbeiten im Rahmen des Neubaus am Kindergarten Kelterplatz muss der Fußweg wiederhergestellt werden. Zudem muss die Straßenbeleuchtung erneuert werden und soll an der Außenwand des Neubaus platziert werden. Hierfür lag der Gemeinde ein Angebot der Firma Kächele-Bau aus Hülben vor. Das Angebot beläuft sich auf brutto 29.625,75 €.
Der Gemeinderat diskutierte über den am besten geeigneten Zeitpunkt zur Wiederherstellung des Fußweges und empfahl den Fußweg erst nach Abschluss der Außenarbeiten durchzuführen, um zu verhindern, dass der neue Asphaltbelag durch die Gerüstbauarbeiten beschädigt werden könnte.
Das Gremium beschloss einstimmig:
- Die Arbeitsraumverfüllung wird durch den Rohbauer ausgeführt.
- Die Wiederherstellung des Fußweges soll erst nach Abschluss der Außenarbeiten erfolgen.
Panorama Therme Beuren: Austausch Lüftungskanäle und Brandschutzkappen – Vergabe
Für das Gewerk Lüftungstechnik sind 4 Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma tib aus Frickenhausen zum Angebotspreis von netto 60.249,51 € abgegeben. Für das Gewerk Demontage sind 3 Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma SR Umwelttechnik aus Holzgerlingen zum Angebotspreis von netto 32.048,36 € abgegeben. Die Kostenberechnung lag bei 100.000 € netto. Somit liegt das Submissionsergebnis rund 8.000 € darunter. Es wurde empfohlen, die Arbeiten an die Firma tib und an die Firma SR Umwelttechnik zu vergeben.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss die Arbeiten für die Gewerke Lüftungstechnik und Demontage an die Firma tib und an die Firma SR Umwelttechnik zu vergeben.
Verschiedenes
- Für den Pumpentausch in der Panorama Therme Beuren hat die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 215.000 € erhalten.
- Die Arbeiten am Funkmast ziehen sich weiter hin. Ab Juli soll es einen Aufgrabungsauftrag geben, dann können die Arbeiten weitergehen. Die Gemeinde ist für den Funkmast und die Verkabelung jedoch nicht zuständig.
- Eine Studentengruppe hat Vorschläge zur Realisierung eines Wasserspeichers zwischen Owen und Beuren entwickelt. Hierzu soll am Donnerstag eine Vorstellung der Ideen in Owen stattfinden.
Aus dem Gemeinderat vom 15.03.2025
Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber gibt die in nichtöffentlicher Sitzung vom 17.02.2025 gefassten Beschlüsse bekannt. Der Gemeinderat fasste Beschluss über die Nutzung des gemeindlichen Fahrzeuges (Mercedes) und besichtigte die ehrenamtlichen Arbeiten in der Kleinschwimmhalle.
Rathaus: Nachrüstung Klimaanlage – Baubeschluss
Aufgrund der seit Jahren ansteigenden Temperaturen in den Büros in den Sommermonaten soll im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss im Neubau des Rathauses eine Multi-Split-Klimaanlage nach-gerüstet werden. Die Funktion einer Multi-Split-Klimaanlage beruht auf einem Kälteprozess und ist mit der eines Kühlschrank oder einer reversiblen Wärmepumpe vergleichbar. Eine Multisplit-Klimaanlage ist eine sehr gute Möglichkeit, mehrere Räume in einem Gebäude gleichzeitig zu kühlen. Sie arbeitet mit einem einzigen Außengerät, an das mehrere Innengeräte angeschlossen sind, die sich in verschiedenen Räumen befinden. Das Außengerät enthält einen leistungsstarken und effizienten Kompressor, während jedes Innengerät über einen Verdampfer und einen Ventilator verfügt. Wenn das System eingeschaltet wird, strömt das Kältemittel durch Kupferrohre vom Außengerät zu den Innengeräten. Es nimmt Wärme aus dem Raum auf, die dann über das Fassadengerät nach außen geleitet wird. Dieser Prozess läuft so lange, bis die vom Regler eingestellte Temperatur erreicht ist. Eine moderne Multisplit-Klimaanlage kann auch im Heizmodus arbeiten. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Frage aufgeworfen, ob die Klimageräte einzeln gesteuert werden können oder ob die Einstellung nur insgesamt möglich ist. Herr Joos aus dem Ingenieur Büro Joos GmbH führte aus, dass ein jedes Gerät manuell gesteuert werden kann. Weiter wurde die Frage aufgeworfen, ob die Installation von Klimageräten vor dem knappen Haushalt vertreten werden kann. Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass es schon aus arbeitsschutzrechtlichen Aspekten dringend geboten sei, die Klimaanlagen nachzurüsten. In den Sommermonaten steigen die Temperaturen auf über 30 ° C, manchmal sogar auf über 35 ° C. Es wurde der Antrag gestellt, die Thematik der Klimaanlage ganzheitlich zu betrachten und auch die Installation einer PV-Anlage auf dem Rathausneubau zu prüfen. Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Nachrüstung des Rathauses mit der beschriebenen Multi-Split-Anlage. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und einen Förderantrag zu stellen. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat die Planung einer PV-Anlage auf dem Rathausneubau zu prüfen.
Entwicklung des Areals zwischen Bachstraße und Tiefenbachstraße: Vorstellung der studentischen Entwürfe
Die Gemeinde Beuren hat vor einigen Jahren nach und nach die Grundstücke und Gebäude zwischen der Bachstraße in der Tiefenbachstraße erworben. Ziel ist es, dort eine Neuordnung des Quartiers zu erreichen. Die Aufgabenstellung ist aus Sicht der Verwaltung klar definiert:
Auf dem Areal sollen ein wirtschaftlich führbarer Lebensmittelmarkt, barrierefreie Arztpraxen, Wohnungen und entsprechend Stellplätze für Kunden und Bewohner entstehen. Ein Gutachten hat bereits vor Jahren dargelegt, dass gerade der Lebensmittelmarkt in Beuren auf jeden Fall in der Ortsmitte bleiben muss, damit die Ortsmitte mit den anderen Einzelhändlern funktioniert und Beuren keinen ausgestorbenen Dorfkern bekommt. Zum Einkaufen gehen in Beuren viele zu Fuß oder fahren mit dem Fahrrad. Jedoch ist der Verzicht auf das Auto beim Einkauf kaum möglich, wenn man größere oder schwerere Dinge kaufen möchte. Aus diesem Grund muss auch das Thema Stellplätze mit bedacht werden. Auch im Hinblick auf die Belegschaft des Rathauses, welche ebenfalls größtenteils auf das Auto angewiesen ist, muss das Stellplatzthema mitberücksichtigt werden. Ein großes Ziel ist es, Beuren mit barrierefreien Arztpraxen (Allgemeinarzt und Zahnarzt) zu versorgen. Bei den bestehenden Arztpraxen müssen die Patienten derzeit jeweils Treppen in den ersten Stock erklimmen. Das stellt für manche Patienten bereits eine Hürde dar. Hinzu kommt, dass auch der Wohnungsmarkt in Beuren nur sehr sporadisch Kapazitäten ausweist. Gerade für ältere Mitbürger wären barrierefreie Wohnungen in der Ortsmitte wünschenswert. Und dann gibt es noch die Rathausstraße 1, ein denkmalgeschütztes Gebäude im Eigentum der Gemeinde Beuren. Bereits vor rund 20 Jahren haben sich an diesem Gebäude die Geister geschieden, Teile der Bürgerschaft waren gegen den Abriss. Andere Teile der Bürgerschaft und der Gemeinderat wollten das Gebäude entfernen. Bis heute liegen beim Petitionsausschuss des Landtages in Baden-Württemberg zwei Petitionen, eine für und eine gegen den Abriss. Der Petitionsausschuss ist jedoch der Auffassung, dass die Gemeinde selbst hier eine Lösung mit der Bürgerschaft erarbeiten muss. Ziel des damaligen Gemeinderats war es, zum einen eine Tiefgarage an das Rathaus anzubinden und zum anderen dort einen innerörtlichen Platz zu bekommen.
Wenn man unter dieser Konstellation das Areal entwickeln möchte, so gibt es doch die unterschiedlichsten städtebaulichen Ansatzpunkte. Um eine Diskussionsgrundlage für den Gemeinderat aber auch für die Bürgerschaft zu bekommen, kam dann im vergangenen Jahr die Idee auf, Studenten der technischen Hochschule Stuttgart aus den Studiengängen Denkmalschutz und Städtebau mit der Thematik zu betrauen und daraus ein studentisches Projekt zu machen. Als Ergebnis entstandenen unterschiedliche Planungsansätze, welche als ersten Aufriss und Diskussionsgrundlage für den Gemeinderat und die Bürgerschaft herangezogen werden sollen. Ganz klar vorgegeben waren die obenstehenden Punkte, wobei die Thematik Rathausstraße 1 bewusst offengelassen wurde. In der vergangenen Gemeinderatssitzung waren die Studenten anwesend und präsentierten die Entwürfe. Eine erste Diskussion entwickelte sich um Sitzungssaal mit dem Gemeinderat.
Bürgermeister Gluiber erläuterte weiter, dass anknüpfend an die ersten planerischen Ansätze der Studenten nun gemeinsam mit der STEG als städtebauliches Beratungsunternehmen sowie mit dem Beratungsbüro Cima (Fachbüro für Einzelhandel etc.) und gemeinsam mit einem Bauträger ein städtebauliches Konzept für die Entwicklung des Areals auszuarbeiten ist. Die Auswahl des Bauträgers, in der Hoffnung, dass sich überhaupt welche aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage beteiligen, sollte über einen Wettbewerb erfolgen. Sicherlich müssen im Vorfeld gemeinsam mit der STEG und der Cima noch Eckpunkte verfeinert, beziehungsweise neue definiert werden. Das wird sich aber nach und nach aus dem Projektablauf ergeben. Die Gemeinderatssitzung im Rahmen einer Klausurtagung wurde ganz bewusst gewählt, um Raum für Diskussionen im Gemeinderat und mit der Bürgerschaft zu ermöglichen.
Preisverleihung für die von der Jury gekürten studentischen Entwürfe unabhängig von Entscheidungen des Gemeinderats
Um die Motivation der Studenten etwas zu fördern, hatte Bürgermeister Gluiber einen studentischen Wettbewerb für die Entwürfe zur Entwicklung des Areals zwischen der Bachstraße und Tiefenbach-straße mit insgesamt 1.000 € ausgelobt. Eine vom Gemeinderat unabhängige Jury, bestehend aus den beiden betreuenden Professoren Herrn Dr. Hahn und Herrn Dr. Dechow, Herrn Dr. Sperle von der STEG als städtebaulicher Berater, den Gemeinderäten Bianca Lutz, Dr. Regina Birner und Bernhard Klaß sowie Bürgermeister Daniel Gluiber hat die studentischen Arbeiten analysiert und in eine Reihenfolge gebracht. Dabei ging es insbesondere um die Aufnahme der Aufgabenstellung, das städtebauliche Konzept, aber auch die Kreativität und Innovationsfreudigkeit. In der Sitzung wurden die Ergebnisse von Herrn Prof. Dr. Hahn erläutert. Eine Anerkennung wurde den Studenten entsprechend für die Plätze 1 - 4 übergeben.
öffentliche Vorstellung der studentischen Entwürfe für die Neugestaltung des Areals zwischen der Bachstraße und der Tiefenbachstraße im Bürgerforum des Rathauses sowie Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen und Anregungen durch die Bürgerschaft
Die zuvor bereits im Gemeinderat unter Tagesordnungspunkt 4 präsentierten Entwürfe wurden in einer öffentlichen, zweistündigen Bürgerveranstaltung am Samstagvormittag präsentiert. Erfreulicherweise haben viele Bürger das Angebot wahrgenommen und sich die Entwürfe angesehen. So konnten sie die Anregungen und Bemerkungen zu den unterschiedlichen Planungsideen im direkten Gespräch mit dem Gemeinderat und den Studenten diskutiert werden. Vor Ort gab es Kärtchen und Rückmeldebögen, welche für Anregungen genutzt werden konnten. Ganz bewusst wurde als Auftakt für diese weitrechende Entwicklung der Beurener Ortsmitte das Instrument der Bürgerbeteiligung gewählt, um ein niederschwelliges Angebot zu schaffen. Diese Vorschläge werden in den weiteren Planungsprozess integriert und dort entsprechend erörtert. Die Abgabe von Meinungsäußerungen und Bemerkungen kann auch im Nachgang zur Veranstaltung noch schriftlich erfolgen. Die Entwürfe bleiben noch bis zum 30.04.2025 im Bürgerforum ausgestellt und auf der Homepage der Gemeinde Beuren (www.beuren.de/rathaus-service/planungen/laufende-verfahren) können die Entwürfe digital eingesehen werden. Anregungen dürfen Sie bis zum 30.04.2025 direkt im Bürgerforum notieren und in eine vorbereitete Box werfen, in Ruhe zuhause zu Papier bringen und im Rathausbriefkasten einwerfen oder per Mail an beuren@beuren.de senden.
Aus dem Gemeinderat vom 17.02.2025
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 27.01.2025 hat der Gemeinderat über die ErlebnisCard und die Sondertarife in der Panorama Therme beraten und beschlossen. Des Weiteren informierte der Vorsitzende über den aktuellen Stand des Baugebiets Hagnach/Brühl.
Freiwillige Feuerwehr Beuren: Bestätigung der Wahl des Feuerwehrkommandanten
Gemäß § 8 Absatz 2 des Feuerwehrgesetzes wird der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant von den aktiven Angehörigen der Feuerwehr auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl vom Bürgermeister bestellt. Die Freiwillige Feuerwehr hat in der Hauptversammlung am 25.01.2025 Herrn Thomas Scheurle zum Feuerwehrkommandanten gewählt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Wahl von Herrn Thomas Scheurle zum Feuerwehrkommandanten zu.
Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Brunnenfests 2025
Im Jahr 2025 soll ein verkaufsoffener Sonntag in der Gemeinde durchgeführt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die untenstehende Allgemeinverfügung der Gemeinde Beuren über die Offenhaltung von Verkaufsstellen in Beuren am Sonntag, den 14. September 2025 anlässlich des Brunnenfests.
Erlass einer Satzung über ein Vorkaufsrecht im Bereich Stocknachländer und Erweiterung Sporthalle in Beuren
Die Gemeinde Beuren beabsichtigt städtebauliche Maßnahmen in den Gebieten „Erweiterung Sporthalle und Stocknachländer“ vorzunehmen und zieht städtebauliche Maßnahmen in Betracht. Die seit den 1970er Jahren beabsichtigte Entwicklung dieser Flächen hinter der Sporthalle hat sich nunmehr am Bedarf weiterentwickelt und konkretisiert sich in den städtebaulichen Überlegungen für die Bebauungspläne „Erweiterung Sporthalle“ „Hotel am Thermalbad“. Als Erholungsort mit Heilquellenbetrieb ist die Gemeinde bereits heute schon ein ausgezeichneter und besonderer Urlaubs- und Naherholungsort mit einer Reihe von Attraktionen, die der Gemeinde als touristisches Ziel eine privilegierte Ausgangssituation verschafft. Die Weiterentwicklung der Gemeinde als touristischer Ort kann sicherlich als eine Herausforderung angesehen werden. Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Kurortes für die Übernachtungsgäste, aber auch für die Einheimischen bestehen im dortigen Bereich städtebauliche Absichten im Anschluss an die Stocknachländer. Dieses wichtige städtebauliche Konzept selbst soll für die Zukunft gesichert werden. Die Abgrenzung der Satzung richtet sich nach denjenigen des Kurortentwicklungsplanes und wurde dementsprechend so zur Grundlage der Vorkaufsrechtssatzung und deren Geltungsbereich gemacht. Dieser Geltungsbereich schöpft den gesamten Bereich des Flächennutzungsplanes Kurgebiet (SO) nicht aus und orientiert sich an den städtebaulichen Zielsetzungen, die die Gemeinde in absehbarer Zeit für machbar hält. Bürgermeister Gluiber betonte in seinem Vortrag nochmals ausdrücklich, dass derzeit keine konkreten Planungen vorliegen, sondern es um die Sicherung der Flächen für künftige Planungen ginge. Mittelfristig soll es Gespräche mit Investoren geben, jedoch soll die Bürgerschaft frühzeitig in den Entwicklungsprozess miteingebunden werden. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung und sprach sich für den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung aus. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vorkaufsrechtssatzung „Stocknachländer“ und beauftragte die Verwaltung diese öffentlich bekannt zu machen. (siehe öffentliche Bekanntmachungen).
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 1.260,93 € zu.
Bausache
Die Eigentümer des bestehenden Gasthauses Löwen haben bereits im Jahr 2019 einen Bauantrag bzw. ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, welcher genehmigt wurde. Durch die Coronakrise haben sich die Voraussetzungen für Gastronomiebetriebe geändert und das ursprüngliche Konzept konnte nicht mehr durchgeführt werden. Nach ausgiebiger Beratung durch verschiedene Gastronomiefachleute möchte die Bauherrschaft nun einen zweiten An-lauf wagen. Um die baurechtliche Machbarkeit des Vorhabens zu prüfen, wurde ein Antrag auf Bauvorbescheid eingereicht. Für die Umsetzung des neuen Konzeptes ist der Anbau eines Zimmertraktes notwendig, um die Anzahl der Zimmer zu erhöhen und somit das Hotel wirtschaftlicher betreiben zu können. Der Anbau soll auf dem bisherigen Parkplatz im Südosten des Bestandsgebäudes entstehen. Es handelt sich dabei um einen nicht unterkellerten, 3-geschossigen, im Grundriss sehr effizienten, reinen Zimmertrakt, der über eine Glasfuge mit Treppenhaus und Aufzug an das bestehende Gasthaus angeschlossen wird. Rezeption, Lobby, Frühstücksraum, Hotelrestaurant und Nebenräume befinden sich weiterhin im bestehenden Gebäude. Die gewünschte bzw. notwendige Zimmeranzahl von max. 39 Zimmern, der besondere Grundstücksschnitt, sowie die notwendige Anbindung an den Bestand führen zu einem Baukörper und zu Parkplatzfragen, welche im Verfahren auf Bauvorbescheid beantwortet werden sollen. Die Fragen wurden von der Verwaltung umfangreich geprüft und eine Empfehlung wurde dem Gemeinderat ausgesprochen. Mit der parallel zum Kurortentwicklungsplan entwickelten „Tourismuskonzeption Beuren“ hat sich die Gemeinde Beuren ein umfangreiches Aufgabenportfolio zusammengestellt und vorgenommen. Zu den vordringlichsten Aufgaben zählen die Schaffung der notwendigen touristischen Infrastruktur, insbesondere im organisatorischen Bereich, die Akquise und Ansiedlung eines 4-Sterne-Hotelsals Kur- und Wellnesshotel sowie die Akquise weiterer, vor allem hochwertigerer Gastronomie. Ein Hotel und weitere Beherbergungsbetriebe sind zwingend erforderlich, um zum einen den Kurbetrieb voranzubringen und zum anderen den Tagestourismus mit dem (K)Urlaubstourismus zu ergänzen. Ein prädikatisierter Kurort wie die Gemeinde Beuren hat nach dem Kurortegesetz eine entsprechende Infrastruktur neben dem eigentlichen Kurbetrieb vorzuhalten. Dazu gehören auch Übernachtungsbetriebe wie zum Beispiel Hotels. Die Ansiedlung eines Landhotels in der Beurener Ortsmitte fördert die gesetzten Ziele und stärkt sowohl die Tourismusbranche, als auch den Einzelhandel in Beuren. Grundsätzlich wird auch die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung begrüßt. Aus der Mitte des Gemeinderats kam eine grundsätzliche Zustimmung zu den jüngsten Überlegungen des Bauherrn. An einzelnen kleineren Punkten muss nun bis zur Einreichung des Bauantrags gearbeitet werden, sodass baurechtlich alle Aspekte berücksichtigt werden. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat stimmte zu, dass das Grundstück Flurstück 97 mit einer GRZ von 0,77 im innerörtlichen Mischgebiet bebaut werden kann.
- Der Gemeinderat stimmte zu, dass das Gebäude im zeichnerisch dargestellten Umfeldmit 3 Vollgeschossen und einer Gebäudehöhe von 8,50m an den Traufen und 8,80m in der Gebäudemitte erstellt werden kann.
- Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, der unteren Baurechtsbehörde zu signalisieren, dass eine wohlwollende Entscheidung hinsichtlich der Überschreitung der Straßenmitte mit der Abstandsflächenbaulast getroffen werden soll und eine entsprechende Befreiung, vorbehaltlich der brandschutzrechtlichen Voraussetzungen, erteilt werden soll.
- Der Gemeinderat stimmte der Errichtung von vier Stellplätzen auf dem Flst. 100/2 Löwenstraße 1 zu.
Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte das Gremium, dass vom Landschaftspark Region Stuttgart Fördermittel in Höhe von 65.000 € für die Errichtung des Spielplatzes am Raufwäldle genehmigt wurden. Diese werden verteilt auf drei Jahre vom Verband Region Stuttgart ausgezahlt. Die Gemeinde Beuren muss aufgrund der Förderung in Höhe von 50% den gleichen Anteil bei der Realisierung des Projekts beisteuern.
Weiter informierte Bürgermeister Gluiber über den geplanten Anschluss den Mobilfunksendemasts mit Glasfaser im Bereich Owener Straße / Alte Steige. Die Maßnahme der Telekom hatte sich leider verzögert und ist nun für Juli geplant
Aus dem Gemeinderat vom 27.01.2025
Bekanntgaben
In der Ehrungssitzung vom 20.01.2025 wurden keine Beschlüsse gefasst.
Bürgermeister Gluiber berichtete über einige im Rathaus eingegangene Beschwerden und Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025. Nach der Grundsteuerreform wurden erstmals Grundsteuerbescheide aufgrund der neuen vom Finanzamt errechneten und festgesetzten Steuermessbetragsbescheide festgesetzt. Die Gemeinde Beuren hat die Grundsteuer für den Gemeindehaushalt aufkommensneutral nach dem neuen System berechnet. Leider kam man dabei um eine leichte minimale Anhebung aufgrund des zu erwartenden negativen Haushaltssaldos nicht herum. Dass nun die Grundsteuerbescheide für viele Grundstücksbesitzer mit deutlichen Aufschlägen gegenüber dem letzten Steuerbescheid versehen sind, liegt an dem neuen System und nicht an den Festsetzungen der Gemeinde Beuren. Widersprüche wären deshalb bereits gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamts einzulegen gewesen. Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide können in den wenigsten Fällen durch die Gemeinde Beuren abgeholfen werden. Der Bürgermeister hat um Verständnis gebeten.
Digitalisierung der Bauregistratur
Hauptamtsleitung Schall erläuterte die Notwendigkeit zur Digitalisierung von Bauakten als wichtiger Baustein für die Zukunft der Gemeinde Beuren. Die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass es im Bereich des mobilen Arbeitens und Homeoffice für die Zukunft immer wichtiger sein wird, einen digitalen Zugriff auf Akten zu erhalten. Seit dem 01.03.2024 wurde in einer Übergangsfrist von 9 Monaten der digitale Bauantrag durch das Baurechtsamt des Landratsamtes Esslingen eingeführt. Seit dem 01.01.2025 kann dieser ausschließlich digital eingereicht werden. Der Antragssteller nutzt hierfür die zentrale Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“. Durch die Pflicht zur digitalen Einreichung des Bauantrages werden keine Papierakten mehr eingereicht und die Bauakten werden ausschließlich digital geführt und archiviert. Durch die Digitalisierung der Bestandsakten sollen verbesserte Rahmenbedingungen für die Bearbeitungswege und Bearbeitungszeiten geschaffen werden, dadurch können die Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden. Insbesondere die Bearbeitung der Anfragen zur Bauakteneinsicht durch Eigentümer, Architekten oder Gutachterausschuss des Landkreises Esslingen können durch die digitalen Akten erheblich erleichtert werden.
Die Gemeinde erkundigte sich bei den umliegenden Kommunen, mit welchen Anbietern die Digitalisierungen von Bauakten durchgeführt wurden. Anschließend wurden mit den Anbietern Gespräche geführt und zwei entsprechende Angebote eingeholt. Das günstigere Angebot wurde von DI.UNIT (ehemals FRANKENRASTER) in Höhe von 27.675,29 € brutto abgegeben. Das zweite Angebot belief sich auf eine Angebotssumme von 34.569,50 € brutto. Darüber hinaus gab der zweite Anbieter noch ein Alternativangebot ab, welches nach tatsächlichem Aufwand und mit einem sehr beschränkten Umfang angeboten wurde. Dieses belief sich auf 16.523,15 € brutto. Nach der Prüfung und dem Vergleich er unterschiedlichen Angebote sprach die Verwaltung die Empfehlung aus, die Digitalisierung der Bauregistratur mit DI.UNIT umzusetzen. Das Angebot der Firma DI.UNIT beinhaltet eine Projektpauschale, die Logistik, die Scandienstleistung, Datenbearbeitung und die Datenübergabe.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
- Die Bauregistratur der Gemeinde Beuren soll digitalisiert werden
- Die Firma DI.UNIT wurde mit der Digitalisierung der Bauregistratur zu einem Bruttoangebotspreis von 27.675,29 € beauftragt. Zwar gab es noch ein günstigeres Angebot, dies deckte allerdings nicht in gleichem Umfang die angefragte Leistung ab.
Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes – Auftragsvergabe
Bürgermeister Gluiber führte aus, dass die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes für Kommunen unter 20.000 Einwohner aktuell noch nicht verpflichtend sei. Die Verpflichtung komme jedoch durch das Heizungsgesetz des Bundes nach derzeitigem Stand 2028. Bis dahin besteht die Möglichkeit für kleinere Kommunen, die vorher freiwillig einen Kommunalen Wärmeplan erstellen, eine Förderung bis zu 80 % der anfallenden Kosten zu erhalten. Auch wenn es derzeit für die „kleinen“ Kommunen noch nicht verpflichtend ist, wäre die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans auch ohne Heizungsgesetz durchaus sinnvoll, um strategisch die Herausforderungen der Wärmewende und klimaneutralen Wärmeversorgung im Gemeindegebiet anzugehen. Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu. Die Städte, Gemeinden und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion für ihre Bürgerschaft aus und können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten Treibhausgas-Emissionen maßgeblich mitgestalten.
Ein Kommunaler Wärmeplan umfasst die Schritte Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario, Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog, Energiekennwerte, Beteiligung und Kommunikation, Dokumentation und Bericht sowie Projektmanagement.
Für eine Förderung eines Kommunalen Wärmeplanes war vorgegeben, dass die kleineren Kommunen nicht eigenständig unterwegs sein können, sondern ein Konvoi von mindestens drei Beteiligten erfordern. So haben die Gemeinden Neuffen, Kohlberg und Beuren in ihren öffentlichen Sitzungen am 27. Juni 2023, 04. Juli 2023 sowie 24. Juli 2023 zugestimmt, gemeinsam im Konvoi die Kommunale Wärmeplanung anzugehen, sowie das Rathaus Neuffen beauftragt, die Federführung zu übernehmen und den gemeinsamen Förderantrag zu stellen. Der Antrag auf sog. Förderung des Freiwilligen Kommunalen Wärmeplanes in Landkreis und Gemeinden erfolgte in enger Abstimmung mit der Klimaschutzagentur beim Landkreis Esslingen am 10. August 2023. Beantragt wurde der Förderhöchstbetrag in Höhe von 54.278 €, der sich aus einem Sockelbetrag von 30.000 €, weiteren 15.000 €, resultierend aus 5.000 € pro nicht verpflichtete Gemeinde, sowie 9278 €, resultierend aus 0,75 € pro Einwohner der nicht verpflichteten Gemeinden, zusammensetzt. Am 10. Oktober 2024 kam nach 14 Monaten die Förderzusage in Form eines Zuwendungsvertrages, mit dem Ergebnis, dass der Förderhöchstbetrag auf 54.252 € festgesetzt und bewilligt wurde, mit der Vorgabe, dass der Förderzeitraum auf 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 festgesetzt ist, in dieser Zeit muss der Kommunale Wärmeplan erstellt werden.
Im November 2024 erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Alle eingegangenen Angebote wurden vollständig abgegeben und erfüllten die Fördervorgaben des Landes. Das günstigste Angebot über 61.166 € reichte die Firma ebök aus Tübingen ein. Abzüglich der Landesförderung in Höhe von 54.252 € verblieb ein auf die drei Beteiligten umzulegender Eigenanteil von rund 6.900 €. Im Förderantrag mussten die Einwohner Stand 30.Juni 2023 angegeben werden, was zu folgenden Eigenanteilen führte:
- Neuffen 6.327 Einwohner = 51,14 % = 3.530 €
- Beuren 3.736 Einwohner = 30,20 % = 2.080 €
- Kohlberg 2.308 Einwohner = 18,66 % = 1.290 €
Dem Gremium war es wichtig einen regelmäßigen Zwischenstand über die verschiedenen Planungsschritte zu Erhalten.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Büro ebök aus Tübingen den Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi Neuffen – Beuren – Kohlberg zu erteilen. Der kommunale Kostenanteil von 2.080 € wurde von der Gemeinde Beuren übernommen.
Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 Bauhistorische Abbruchdokumentation
Für die Entwicklung des Areals Stocknachstraße 9 + 11 und Gartenstraße 9 ist zunächst der Abbruch des Gebäudes Gartenstraße 9 erforderlich. Das Landratsamt für Denkmalpflege machte einige Vorgaben über die Voraussetzung zur Zustimmung zu einer möglichen Baugenehmigung. Die in der Baugenehmigung enthaltene denkmalschutzrechtliche Zustimmung zu Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 definiert für Gartenstraße 9 noch entsprechende Dokumentationsanforderungen, die vor der Baufreigabe zu erbringen sind, sowie Nebenbestimmungen, die vor Ausführung bzw. baubegleitend zu berücksichtigen sind. Für Gartenstraße 9 ist die vom Landesamt für Denkmalpflege beauftragte Holzaltersbestimmung (Ergebnis: Baujahr 1466) nur ein kleiner Teil der erforderlichen „Abbruchdokumentation“. Das Büro für Bauforschung und Denkmalschutz Numberger aus Esslingen war bereits mit der dendrochronologische Untersuchung (Holzaltersbestimmung) im Gebäude Gartenstraße 9 beauftragt und hat diese sehr gut begleitet. Herr Numberger kann die vom Landesamt für Denkmalpflege geforderte bauhistorische Abbruchdokumentation in der Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 begleiten. Das Angebot vom 21. Dezember 2024 für die Listung betrug 11.816,70 € brutto. Um die Entwicklung des Areals Stocknachstraße 9 + 11 und Gartenstraße 9 vorwärtszubringen, empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat die Abbruchdokumentation an das Büro für Bauforschung und Denkmalschutz, Markus Numberger, zu vergeben.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
Das Büro für Bauforschung und Denkmalschutz, Markus Numberger aus Esslingen wurde mit der bauhistorischen Abbruchdokumentation der Gebäude Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 zu einem Bruttoangebotspreis von 11.816,70 € beauftragt.
Bausache
Im September 2023 wurde das Baugesuch für den Neubau eines Lagers / Doppelgarage und Erweiterung der bestehenden Verwaltung, Morglachstraße 5 in Beuren im Gemeinderat vorgestellt und das Einvernehmen erteilt. Die im südlichen Grundstücksbereich geplante und bereits genehmigte Lagerhalle wurde in der aktuell eingereichten Planung geringfügig angepasst. Aufgrund der wirklich geringfügigen Änderungen sprach die Verwaltung die Empfehlung aus, das Einvernehmen zu erteilen.
Das Gremium fasste, mit einer Enthaltung, einstimmig den Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag im vereinfachten Verfahren: Veränderte Ausführung des unter Az. VGB-00187/2023 am 28.11.2023 genehmigten Neubaus und Erweiterung in der Morglachstraße 5, 72660 Beuren, Flst. 4394/6 zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wohnmobil-Stellplatz – 1. Änderung“ (Genussmarkt) – Änderung des Bebauungsplanes „Wohnmobil-Stellplatz“ und Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften – Beschluss über den Planentwurf
Eine Interessensgemeinschaft aus Beurener Erzeugern beabsichtigt die gemeinsame Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten. Durch den Verkauf der regionalen Produkte soll insbesondere der Erhalt der Kulturlandschaft gesichert werden. Zur Tourismusförderung soll das Angebot der einzelnen Erzeuger gebündelt werden, da es für einzelne kleinere Betriebe kaum möglich wäre alleine eine Verkaufsstelle zu errichten. Durch die Lage des geplanten „Genussmarktes“ im Umfeld des Wohnmobilstellplatzes und der Panorama Therme, als wichtigste touristische Einrichtung in Beuren sollen vor allem Besucher dieser Einrichtungen angesprochen werden. Der Mix an Produkten soll eine typische Auswahl von einzelnen örtlichen Erzeugnissen darstellen, die so ausgewählt werden, dass dies keine Konkurrenz zu den vollständigen Sortimenten des täglichen Bedarfs darstellt, die in den Läden im Ortskernangeboten werden. Die Gemeinde unterstützt das Vorhaben, das mit den Zielen der Kurortentwicklung übereinstimmt. Das Gebäude soll auf der Grünfläche zwischen der Straße Am Thermalbad und dem Brückleswiesenweg erstellt werden. Diese Fläche ist im bestehenden Bebauungsplan „Kurgebiet“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen. Eine überbaubare Grundstücksfläche ist nicht ausgewiesen. Daher muss bestehendes Planungsrecht geändert werden. Hierzu soll nach Abstimmung mit dem Landratsamt Esslingen der vergleichsweise neue Bebauungsplan „Wohnmobil-Stellplatz“ aus dem Jahr 2021 geändert und erweitert werden.
Bürgermeister Gluiber äußerte ein paar Anmerkungen, bevor das Gremium in die Diskussion zur Änderung des Bebauungsplans startete. In der vergangenen Woche hatten sich Vertreter des HGV-Vorstands und der Genossenschaft Regionalvermarktung über die Entwicklungen ausgetauscht. Beide Seiten berichteten von einem guten Gespräch. Die Vertreter des HGVs würden den neuen Genussmarkt lieber in der Ortsmitte sehen. Mögliche Standorte innerorts wurden bereits im Vorfeld von der Verwaltung und von Vertretern der Genossenschaft abgeklopft. Jedoch ist hier mit keinem Erfolg zu rechnen (gewesen). Emotionale Leserbriefe würden hier nicht weiterhelfen. Alle Beteiligten arbeiten sachlich an den Themen. In der Sitzung gehe es zunächst um die Änderung des Bebauungsplans und nicht inhaltlich um die künftig angebotenen Waren und die Effekte daraus. Bürgermeister Gluiber hat keine Bedenken über das Vorhaben, da es sich bei diesem Genussmarkt nicht um einen Einzelhändler handle, der als Nahversorger auftrete, sondern nur speziell ausgewählte Waren aus regionaler Erzeugung. Aus seiner Sicht könne damit nur mit einem Bruchteil des Warenangebots eines Nahversorgers, wenn überhaupt, konkurriert werden. Konkurrenz sei überhaupt nicht das Ziel. Vielmehr das Lust machen auf Beuren und des regionalen Angebots. Most, Wein und auch Destillate gehören als regionale Produkte seit Jahrhunderten zu unserer Gemeinde. Sollte die Sprache auf das Alkoholangebot kommen, so gibt es hier in Deutschland entsprechende Regelungen und Vorgaben wie und wo Alkohol verkauft werden darf. Daran muss sich die Genossenschaft als Betreiberin des künftigen Marktes halten. Klar sei, dass die Beurener Ortsmitte nur funktioniert, wenn der Einzelhandel funktioniert. Deshalb gab es seinerzeit auch das Gutachten, dass kein großer Lebensmittelmarkt mit Getränkemarkt z.B. auf dem Balzholzer Feld oder hinter dem Haus der Feuerwehr entstehen sollte. Dabei ging es um einen Vollsortimenter! Für den Bürgermeister sei auch klar, dass der Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter in der Ortsmitte bleiben muss und hier eine zukunftsfähige Ausrichtung, was die Verkaufsfläche angeht, mehr als überfällig ist. Im letzten Jahr waren Studenten der technischen Hochschule in Stuttgart im Ort und haben das Areal zwischen der Tiefenbachstraße und der Rathausstraße untersucht. Eine Zielvorgabe war, dort einen zukunftsfähigen Lebensmittelmarkt mit Parkplätzen sowie barrierefreie Arztpraxen unterzubringen. Die Ergebnisse liegen vor und sollen am Samstag den 15. März 2025 in der Klausursitzung des Gemeinderats vorgestellt und gleich anschließend der Öffentlichkeit als Planungsideen präsentiert werden. So dass sich dort die Bürgerschaft gleich von Anfang an beteiligen kann. Des Weiteren soll gemeinsam mit den Einzelhändlern und dem HGV ein Zukunftskonzept für unsere Läden in der Ortsmitte entwickelt werden. Der Einzelhandel in der Ortsmitte lebe nicht nur von uns Bürgerinnen und Bürgern. Es brauche mehr Frequenz für die Wirtschaftlichkeit der Läden. Deshalb müsse das Gastgewerbe, also das Übernachtungsgewerbe, der Tagestourismus und auch die Gastronomie näher betrachtet und in eine gute Richtung gelenkt werden.
Lust und Genuss gehören für Bürgermeister Gluiber zusammen. In Beuren sei dies an vielen Stellen auf die unterschiedlichste Weise zu erleben. Im Freilichtmuseum Kultur und Geschichte in Verbindung mit Verkostung von alten Sorten. Natur- und Landschaft erleben und Genießen und riechen und schmecken. Wellness. Genuss und Erholung im warmen Wasser und in der Sauna mit Blick auf eine tolle Landschaft. Einkaufen und genießen auch mit historischem Ambiente in der Ortsmitte. Durch einen Genussmarkt am Wohnmobilstellplatz könnte sich der Kreis wieder schließen, indem man dort Produkte aus der Region, produziert und in schöner Landschaft unter dem Motto „schützen durch nützen“ anbiete. Gleichzeitig könne durch entsprechende Inszenierung Lust auf mehr Genuss und Erlebnis in der Ortsmitte gemacht werden. Entsprechende Angebot z.B. durch unsere Einzelhändler, die in die Ortsmitte einladen, haben wir. Bürgermeister Gluiber unterstrich, dass Kommunalentwicklung bedeute, auch Mut für Veränderungen zu haben. Mut bei den Akteuren, die etwas Neues machen wollen. Mut beim Gemeinderat Neues zu zulassen. Und Vertrauen bei der Bürgerschaft, Veränderungen im positiven Sinne mit zu begleiten.
Dem Gremium war es ebenfalls wichtig, dass es mit dem Genussmarkt keinesfalls zu einer Konkurrenzsituation mit den Einzelhändlern aus der Ortsmitte komme. Hierfür müsse, in einem späteren Abschnitt, die angebotenen Waren geregelt werden.
Mehrheitlich überzeugte das vorgestellte Konzept. Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
1. Der Bebauungsplan „Wohnmobil-Stellplatz“, rechtskräftig seit 18.02.2021, wurde im beschleunigten Verfahren für die Innenentwicklung nach §13a BauGB geändert und erweitert. Die Bezeichnung der Planänderung lautet „Wohnmobil-Stellplatz - 1. Änderung“. Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der zeichnerische Teil des Planentwurfes in der Fassung vom 17.12.2024.
2. Zusammen mit dem Bebauungsplan wurden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO geändert.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Wohnmobil-Stellplatz - 1.Änderung“, in der Fassung vom 17.12.2024 wurde gebilligt.
4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet gemäß §3 Abs.2 BauGB und einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Beschaffung eines GW-L sowie Umstellung auf den digitalen Einsatzstellenfunk bei der Freiwilligen Feuerwehr Beuren
Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Der Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Der Feuerwehrbedarfsplan gibt keine Standards vor. Diese Beurteilung liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde. Zur Festlegung der Mindestanforderungen bezüglich Personals und Ausstattung wird auf die vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Gemeindetag, dem Städtetag und dem Innenministerium herausgegebenen „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ herangezogen. Der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Beuren aus dem Jahr 2022 beschreibt die Situation inklusive Gefährdungsanalyse und Handlungsnotwendigkeit seitens der Gemeinde Beuren sehr umfangreich. Die zusammengetragenen Daten und Inhalte basieren auf den unterschiedlichsten Grundlagen, die der Gemeindeverwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr Beuren vorliegen. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde von der Freiwilligen Feuerwehr Beuren in Zusammenarbeit mit dem Kreisbrandmeister und der Gemeindeverwaltung erarbeitet und vom Gemeinderat verabschiedet. Es ist somit ein gültiges Planungsinstrument nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Der Feuerwehrbedarfsplan ist auch Grundlage für die Beurteilung einer möglichen Zuschussgewährung durch das Land Baden-Württemberg. Aufgrund der möglichen Gefährdungslagen ist die Notwendigkeit eines weiteren Fahrzeugs für die Feuerwehr Beuren ermittelt und in den Feuerwehrbedarfsplan aufgenommen worden. Dabei handelt es sich um ein Fahrzeug GW-Logistik, welches es in den unterschiedlichsten Varianten gibt.
Die Freiwillige Feuerwehr Beuren hat sich bereits im Vorfeld, unter Leitung von Kommandant Thomas Scheurle, mit einer Vielzahl von Fragestellungen hinsichtlich der Beschaffung eines solchen Fahrzeugs auseinandergesetzt und die Fragestellungen entsprechend erläutert. Aufgrund der Lage der Gemeinde Beuren am Albtrauf mit Steilhang und großen Waldflächen und der damit verbundenen Waldbrandgefahr, des Tunnels an der L 1210, der Panorama Therme Beuren, des Freilichtmuseums Beurens, des großen Alten- und Pflegeheims, das nun nochmals vergrößert wird, des dichtbebauten denkmalgeschützten Ortskerns, sowie weiteren Gefahrenpotentialen, wie Naturkatastrophen und Naturphänomene, hielt die Freiwillige Feuerwehr und die Gemeindeverwaltung es für dringend geboten, dass die Löschwasserversorgung sichergestellt werden kann. An manchen Stellen sei diese mangelhaft, daher soll das GW-L Fahrzeug beschafft werden. In der Sitzung sollte nun der Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass sich die Freiwillige Feuerwehr weiter und intensiv mit diesem Thema beschäftigen und gleichzeitig die Gemeindeverwaltung einen Förderzuschuss nach ZFEUVwV zum 15.02.2025 beantragen soll. Sobald die genaueren Ausarbeitungen der Freiwilligen Feuerwehr vorliegen, wird über das konkrete Fahrzeug im Gemeinderat beraten und entsprechend auch Beschluss gefasst. Kommandant Scheuerle stand dem Gremium für weitere Rückfragen zur Verfügung. Nachdem solche Fahrzeuge individuell gebaut werden und entsprechende Lieferzeit haben, sind in den Haushaltsjahren 2025, 2026 und eventuell noch 2027 entsprechende Raten für ein solches Fahrzeug einzuplanen.
Zudem besteht die Möglichkeit und auch die Notwendigkeit, dass die Freiwillige Feuerwehr Beuren auf den Digitalen Einsatzstellenfunk umrüstet. Bis 2026 müssen alle Feuerwehren den analogen Einsatzstellenfunk (2m) vorhalten. Anschließend kann ausschließlich digital gefunkt werden. Ausnahmen gibt es bei Gebäudefunkanlagen die analog ausgeführt sind, wie z.B.in der Therme und im Tunnel. Laut Kommandant Scheuerle werden die umliegenden Nachbargemeinden (Neuffen mit Kappishäusern, Frickenhausen, Tischardt und Linsenhofen) einen Zuschuss für die Beschaffung des digitalen Einsatzstellenfunks beantragen. Kohlberg hat bereits umgestellt. Von Owen und Erkenbrechtsweiler liegen aktuell keine Informationen dazu vor. Bezuschusst werden die Funkgeräte in Höhe von ca. 250,00 € pro Gerät. Allerdings fallen pro Gerät ca. 1.000,00 – 1.200,00 € inkl. Einbau an. Der Antrag auf Förderbetrag muss bis zum 15.02. des jeweiligen Jahres beantragt werden. Bei der Antragstellung muss die Frist eingehalten werden. Einen Bescheid gibt es an im Juli/August. Ab diesem Zeitpunkt kann dann eine Beschaffung gestartet werden. Es kann nur eine feste Anzahl an Geräten pro Fahrzeug beschafft werden. - Nicht mehr und nichtweniger.
Im Gremium wurde kurz diskutiert, dass vor der Beschlussfassung zur Beschaffung des GW-L Fahrzeuges geklärt werden muss, wo das Fahrzeug untergestellt werden kann bzw. mit welchen weiteren Kosten für die Unterbringung zu rechnen sei. Dafür müssen die Planungen am Feuerwehrhaus vorangetrieben werden. Das Konzept der Feuerwehr sorgte mehrheitlich im Gremium für Zuspruch, es sei wichtig, dass Schadenslagen eigenständig und unabhängig von anderen Gemeinden bewältigt werden können. Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
1. Der Gemeinderat nahm vom vorliegenden Sachverhalt Kenntnis.
2. Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials innerhalb der Gemeinde Beuren beauftragte der Gemeinderat die Freiwillige Feuerwehr, gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung die Planungen für ein Fahrzeug GW-L aufzunehmen.
3. In die Haushaltspläne 2025, 2026 und 2027 sind entsprechende Planungsraten für dieses Fahrzeug aufzunehmen.
4. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, einen Zuschuss für ein Fahrzeug GW-Logistik nach ZFEUVwV zum 15.02.2025 zu stellen
5. Die Verwaltung wurde beauftragt einen Kosten- und Zeitplan und eine Raumkonzeption für das Haus der Feuerwehr bis zur Beschaffung des GW-L Fahrzeuges vorzunehmen.
6. Die Verwaltung wurde beauftragt die Kosten und den Mehraufwand für das TLF darzustellen und dies ebenfalls bis zum finalen Beschluss zur Vergabe des GW-L Fahrzeuges vorzulegen.
7. Bei der Freiwilligen Feuerwehr Beuren wird auf den digitalen Einsatzstellenfunk umgestellt. Die Kosten sind in die Haushaltsplanung aufzunehmen und ein Zuschussantrag soll bis zum 15.02.2025 gestellt werden
Verschiedenes
-Bürgermeister Gluiber informierte über die Schülerzeitung der Willi-Gras-Grundschule und das Seniorenprogramm für das Jahr 2025.
- Bürgermeister Gluiber berichtete über den erhaltenen Brief vom Regierungspräsidium Stuttgart. Mit dem geplanten Baugebiet Hagnach/Brühl in Beuren gehe es nicht voran. Bereits im Jahr 2023 wurde seitens NABU Baden-Württemberg Widerspruch zum geplanten Vorhaben eingereicht. Bis heute gab es keine Antwort darauf und die Gemeinde werde vom Regierungspräsidium vertröstet. Die Bearbeitungszeit von über einem Jahr sei für Bürgermeister Gluiber nicht hinnehmbar.
Aus dem Gemeinderat vom 20.01.2025 - Ehrungssitzung
Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.11.2024 wurden keine Beschlüsse gefasst.
Jahresrückblick 2024 in Bildern
Bürgermeister Gluiber berichtete über ein aufregendes Jahr 2024 in Bildern. Es wurden beispielsweise die verschieden Motto-Aktionen der Panorama Therme wie das Winterleuchten, verschiedene Ausflüge mit Mitarbeitern und Senioren, das Starkregenereignis im Sommer, Feuerwehrübungen, Public Viewing zur Europameisterschaft, die Eröffnung des Bikeparkes, die Neueinrichtung des Naturkindergartens Pfützenhüpfers, der Start der Sanierungsmaßnahmen der Kleinschwimmhalle und der Start der Erweiterung des Kindergartens Kelterplatz und viele weitere Eindrücke aus dem Jahr 2024 gezeigt.
Ehrung der Blutspender 2024
Die Bereitschaftsleitung des DRK Neuffen-Beuren Laura Amoruso, betonte wie wichtig eine Blutspende, insbesondere das regelmäßige Blutspenden ist. Täglich werden in Deutschland ca. 15.000 Blutkonserven benötigt. Mit einer Spende können bis zu 3 Leben gerettet werden. Wer Blut oder Blutplasma spendet, gibt deshalb nicht nur etwas von einer roten Körperflüssigkeit ab, sondern schenkt anderen Leben. Blutspenderinnen und Blutspender tragen ihren Teil dazu bei, dass beispielsweise ein verletztes Kind wieder lachen oder ein schwer erkrankter Erwachsener wieder laufen kann. Blutspenderinnen und Blutspender sorgen dafür, dass andere Menschen überleben können. Für dieses stilles, selbstloses Handeln, überreichte Bürgermeister Gluiber und der stellvertretende Bereitschaftsleiter des DRK Neuffen-Beuren Jan Herrmann, den mehrfachen Blutspenderinnen und Blutspendern eine Ehrennadel mit Urkunde und ein Präsent für ihr mitmenschliches Verhalten. Hierbei waren Markus Schmid für 10 Spenden (entschuldigt, die Übergabe wird nachgeholt), Susanne Schade für 25 Spenden, German Lang für 25 Spenden, Frank Döbler für 50 Spenden, Kevin Hitzelberger für 50 Spenden und Dieter Scheu für 75 Spenden eingeladen.
Bürgermeister Gluiber betonte, dass die Ehrung nicht nur dazu dient, das mitmenschliche Verhalten der Spenderinnen und Spender zu würdigen, sondern auch dazu, für das Blutspenden zu werben. Denn vor allem in Urlaubszeiten kommt es immer wieder zu Engpässen in der Blutversorgung. Mehr Spenderinnen und Spender bedeuten eine Entlastung und wirksame Hilfe für weitere Bedürftige. Die nächsten Spenden finden am 21.01. in Beuren, 03.04. und 24.07. in Neuffen und am 28.10. in Kohlberg statt.
Verabschiedung langjähriger Mitarbeiterinnen und langjähriger Mitarbeiter
Bürgermeister Gluiber hielt jeweils eine kleine Laudatio über die Zusammenarbeit und unterlegte diese mit zahlreichen Fotos aus dem Archiv. Er bedankte sich für die langjährige Zusammenarbeit und überreichte Blumen und ein kleines Präsent.
Aus der Touristik-Info ist Sonja Maack-Schilling nach 16 Jahren ausgeschieden. Frau Ira Pesla war über 33 Jahre bei der Gemeindeverwaltung beschäftigt. Sie war Standesbeamtin und Leiterin des Bürgerbüros. Manuel und Fabian Schmid waren 16 und 20 Jahre in der Badeaufsicht, hauptsächlich in der Kleinschwimmhalle tätig und sind zum Jahreswechsel aus den Diensten der Gemeinde ausgeschieden.
Verschiedenes
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