Aus dem Gemeinderat 2024
icon.crdate23.07.2024
Hier finden Sie die Berichte der Gemeinderatssitzungen aus dem Jahre 2024.
Aus dem Gemeinderat vom 09.12.2024
Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber gab die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.11.2024 bekannt. Es wurde über die Neuregelung von Zutritten in die Panorama Therme, insbesondere für Mitarbeiter beschlossen. Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Sanierung Linsenhofer Straße, Kreisstraße K 12612
Herr Reichenecker vom Ingenieurbüro Blankenhorn erläuterte die geplante Maßnahme in der Linsenhofer Straße. Das Landratsamt Esslingen hat 2023 in einem 1. Bauabschnitt die Belagssanierung der Kreisstraße K 1261 auf der freien Strecke zwischen Linsenhofen und Beuren bis zur Einmündung Morglachstraße durchgeführt. In einem 2. Bauabschnitt ist die Belagssanierung der Linsenhofer Straße zwischen der Morglachstraße und der L 1210, Kreuzung Linsenhofer Straße / Balzholzer Straße geplant. Es wird über die gesamte Fläche der Asphaltbelag abgefräst und eine neue Asphaltdeckschicht eingebaut. Die gepflasterte Furt zwischen den Geh- und Radwegen im Einmündungsbereich der Morglachstraße soll zurückgebaut werden. Die Furt wird unabsichtlich durch Radfahrer optisch als vorfahrtsberechtigt ausgelegt und dadurch entstehen öfters kritische Situationen zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern. Vor der Firma Stumpp + Schüle ist eine Einschleifung der Radfahrer auf die innerörtlich führende Fahrspur geplant. Der vorhandene gepflasterte 3-Zeiler am Fahrbahnrand in der Ortsmitte soll ausgebaut und über die gesamte Fahrbahnbreite ein Asphaltbelag eingebaut werden. Es sind Querungshilfen für Fußgänger im Bereich der Morglachstraße und Bergstraße mit Radwegeeinschleifung geplant. Durch die Reduzierung der Länge der Abbiegespur in Richtung Bergstraße ist hier der erforderliche Platzbedarf für die Anordnung einer Querungshilfe für Fußgänger vorhanden. Für den Bus-Nachtverkehr soll in der Linsenhofer Straße eine neue Bushaltestelle vor dem Gebäude Linsenhofer Straße 59 erstellt werden. Durch den Einbau von Buskapsteinen wird ein barrierefreier Ein- bzw. Ausstieg gewährleistet. Die Gehwegbreite beträgt 2,50 m, so dass eine ausreichende Manövrierfläche für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen vorhanden ist. Die Aufstellung eines Wartehäuschens ist nicht geplant, da an dieser Bushaltestelle überwiegend Fahrgäste nur aussteigen. Eine Mittelinsel als Querungshilfe für Fußgänger im Bereich der Bushaltestelle ist nicht möglich. Bei der Ausfahrt von LKW vom Grundstück der Firma Stumpp + Schüle Richtung Ortsmitte würde die Querungshilfe überfahren werden. Eine Erneuerung der Gehwege ist bis auf die Teilabschnitte bei der neuen Bushaltestelle, den Querungshilfen und den Fahrbahnverschwenkungen nicht geplant.
Außerdem sind Aufdimensionierung / Vergrößerung der Mischwasserkanäle im Ausbaubereich der Linsenhofer Straße erforderlich. Hierbei ist geplant die Anschlussleitung ab dem Hydrantenschacht H 3255 zu erneuern und die Wasserhausanschlussleitungen in diesem Bereich neu zu ordnen. Zusätzlich werden die Abdeckungen der Hydrantenschächte in der Fahrbahn der K 1261 erneuert. Zudem ist die Verlegung von Kabelschutzrohren in den Kreuzungs- und Einmündungsbereich, für den späteren Ausbau der Breitbandversorgung vorgesehen. Im Ausbaubereich ist zwischen der Kreuzung Linsenhofer Straße / Balzholzer Straße und dem Gebäude Linsenhofer Straße 74 eine Gasleitung der Stadtwerke Neuffen AG vorhanden. Die Stadtwerke Neuffen AG wurde über die Baumaßnahme benachrichtigt. Eine Erneuerung bzw. Änderung der Gasversorgung ist nicht geplant. Die Stadtwerke Neuffen AG werden nochmals über die Baumaßnahme informiert, damit Sie bei einer Umfrage klären, ob zusätzliche Gasanschlüsse gewünscht werden. Während der Bauzeit ist eine überörtliche Umleitung erforderlich. Die Durchführung der Baumaßnahme ist in verschiedenen Bauabschnitten geplant. Eine Abstimmung mit Informationen der Anlieger findet noch statt.
Kostenberechnung
Für die Baumaßnahme ist mit folgenden Brutto-Gesamtkosten einschließlich Nebenkosten zu
rechnen:
Gemeinde Beuren
- Mischwasserkanalisation ca. 490.000,00 €
- Erneuerung Kanalschachtabdeckungen ca.35.000,00 €
- Erneuerung Wasserleitung Linsenhofer Str. 68-74 ca. 80.000,00 €
- Erneuerung Hydrantenschachtabdeckungen ca. 10.000,00 €
- Bushaltestelle Linsenhofer Straße ca. 45.000,00 €
- Straßenquerungen / Schutzrohre ca. 40.000,00 €
- Anpassungen Gehwege ca. 10.000,00 €
- Fußgängerquerung Morglachstraße ca. 80.000,00 €
- Fahrbahnverschwenkung Bergstraße ca. 20.000,00 €
- Böschungssicherung Erlenbach ca. 10.000,00 €
Gesamtkosten Gemeinde Beuren ca. 820.000,00 €
Landratsamt Esslingen
- Belagssanierung ca. 378.000,00 €
- Querungshilfe, Radwegeinschleifung Bergstraße ca. 84.000,00 €
Gesamtkosten Landratsamt Esslingen ca. 462.000,00 €
Zwischen dem Straßenbauamt des Landkreis Esslingen und der Gemeinde Beuren muss noch
eine Kostentragungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Umsetzung einer Fußgängerquerung zwischen der Morglachstraße und dem Heergumpen würde Kosten in Höhe von ca. 80.000 € auslösen. Der Gemeinderat wägte ab, ob die Querung vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Gemeinde Beuren erforderlich ist, oder ob an dieser Stelle gespart werden könnte. Herr Reichenecker schlug vor gemeinsam mit dem Straßenbauamt einen Förderantrag für die Querungshilfen im Bereich der Bergstraße und der Morglachstraße zu stellen. Mit dieser Förderung müsste die Gemeinde für die Querungshilfe im Bereich der Morglachstraße 40.000 € aufbringen. Im Gremium kam eine kurze Debatte auf, nicht alle Gemeinderäte hielten die Querungshilfe im Bereich der Morglachstraße, angesichts der Haushaltslage für notwendig. Auch die geplanten Piktogramme zur Verkehrsführung der Radfahrer auf der Straße, sorgten für Diskussionen. Hier wurde statt der vom Straßenverkehrsamt vorgeschlagenen Piktogramme auf der Fahrbahn, ein Schutzstreifen für Radfahrer angeregt. Die Entscheidung zur Umsetzung wird jedoch ausschließlich vom Straßenverkehrsamt getroffen, da dieses der Träger der Straßenbaulast ist. Das Gremium fasste die folgenden Beschlüsse:
- Der Gemeinderat stimmte der Mitwirkung an der Straßenbaumaßnahme an der K 1261 zwischen der Morglachstraße und der Balzholzer Straße einstimmig zu. (13 Ja -Stimmen, 1 Enthaltung)
- Die Kosten werden entsprechend den Haushalten, in denen die Aufgaben finanziert sind, aufgeteilt.
- Der Querungshilfe im Bereich der Bergstraße wurde wie vorgestellt einstimmig zugestimmt. (13 Ja -Stimmen, 1 Enthaltung)
- Der Gehweg im Bereich der Bergstraße / Linsenhofer Straße (gegenüber der geplanten Bushaltestelle Morglachstraße) soll nicht wie vorgeschlagen verbreitert werden, sondern unverändert belassen werden. (12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)
- Die Umsetzung der Querungshilfe im Bereich der Morglachstraße ohne Fördermittel wurde mit 3 Ja – Stimmen, 9 Nein – Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
- Der Umsetzung der Querungshilfe im Bereich der Morglachstraße, bei Erhalt der Fördermittel, wurde mit 10 Ja – Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.
- Das Straßenverkehrsamt wurde einstimmig um Prüfung zur Aufbringung des Sinnbildes „Fußgänger“ und „Radverkehr“ auf dem Gehweg gebeten. (§ 2 Absatz 38a VwV-StVO)
- Das Straßenverkehrsamt wurde um Prüfung gebeten, statt der in der Planung vorgeschlagenen Piktogramme auf der Fahrbahn, einen Fahrradschutzstreifen in aufwärtsfahrender Richtung bis zur Abzweigung Ortsmitte und in der Balzholzer Straße bis zur Kreuzung Badstraße anzubringen. (10 Ja – Stimmen, 4 Enthaltungen)
- Das Straßenverkehrsamt wurde einstimmig um eine Begründung gebeten, weshalb die Radfahrer im Bereich der gepflasterten Furt zwischen Geh- und Radwegen im Einmündungsbereich der Morglachstraße nicht Vorfahrtsberechtigt sind.
- Der Kostentragungsvereinbarung mit dem Landkreis Esslingen wurde einstimmig zugestimmt.
Annahme von Spenden
Das Gremium stimmte der Annahme der Spenden in Höhe von 6.950,00 € einstimmig zu.
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Beuren zum 31.12.2019
Die Verwaltung hat zusammen mit der Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatungs GmbH den Jahresabschluss der Gemeinde Beuren zum 31.12.2019 erstellt. Die Ergebnisrechnung schließt ab mit einem Fehlbetrag von rund 0,8 Mio. €. In der Finanzrechnung ist ebenfalls ein hoher negativer Finanzierungssaldo von rund 0,9 Mio. € zu verzeichnen. Weitere Einzelheiten sind dem Jahresabschluss und dem Lagebericht zu entnehmen. Um zukünftige Haushaltsausgleiche nicht mit dem negativen Ergebnis aus 2019 zu belasten, schlug Kämmerer Walter eine Verrechnung mit dem Basiskapital noch im Abschlussjahr vor. Das Gremium beschloss einstimmig der Beschlussvorlage für den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde zuzustimmen und der Jahresabschluss wurde festgestellt. Der Fehlbetrag soll mit dem Basiskapital verrechnet werden. Auf die gesonderte Bekanntmachung wird verwiesen.
Rahmendaten für die Haushaltsplanung 2025
In der Kämmerei laufen derzeit die Vorarbeiten für den Haushaltsplan 2025. Für die Haushaltsplanung sind neben den großen Bauprojekten insbesondere die Erträge und Auf-wendungen im Bereich Steuern, Allg. Zuweisungen und Umlagen (Produktgruppe 6110) sowie die Gebühreneinnahmen als wesentliche Positionen zu nennen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B betragen derzeit 400 v.H. bzw. 420 v.H. Der Hebesatz der Gewerbesteuer liegt bei 385 v.H. In seiner Sitzung am 11.11.2024 hat der Gemeinderat folgende Neufestsetzung der Hebesätze beschlossen:
Grundsteuer A: 370 v.H.
Grundsteuer B: 207 v.H.
Gewerbesteuer: 415 v.H.
Damit kann wenigstens ein kleiner Teil der hohen Ausgabenzuwächse ausgeglichen werden. Kämmerer Walter wies auf die kommenden Herausforderungen bezüglich des Haushaltes der Gemeinde Beuren hin. Nach schwierigen Jahren mit Corona-Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Energiekrise und allgemeiner Preissteigerung könne auch für das kommende Jahr nicht mit einem „normalen Jahr“ gerechnet werden. Zu unsicher bleiben die Auswirkungen der vielen kriegerischen Auseinandersetzungen weltweit. Hinzu komme große gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen, die sich ganz konkret vor Ort auf die Kommunen und damit auch auf Beuren auswirken werden. Die Gemeinde stehe vor großen Herausforderungen bei der Flüchtlingsunterbringung aber auch generell aufgrund der seit Jahren stetig steigenden Ansprüche und Aufgaben, die von Bund und Land gesetzlich verankert werden und größtenteils mit Personal- und Finanzmittel der Gemeinde umgesetzt werden müssen. Dem ist nichts hinzuzufügen und diese Rahmenbedingungen gelten auch für das kommende Jahr.
Für folgende wesentliche Maßnahmen, die bereits Gegenstand von Beratungen im Gemeinderat waren, fallen in 2025 ff voraussichtlich diese (weiteren) Kosten an:
• Fachwerksanierung Rathaus0,2 Mio. €
• Umbau / Erweiterung Grundschule (Ganztagesbetreuung)4,3 Mio. €
• Umbau und Erweiterung Kindergarten Kelterplatz1,8 Mio. €
• Schaffung Kindergartenräume an der Raise1,0 Mio. €
• Sanierung Linsenhofer Straße - Kostenanteil Kernhaushalt0,2 Mio. €
Im Januar 2025 wird der Gemeinderat sich mit dem Thema „Sicherstellung der Löschwasserversorgung“ befassen müssen. Dem Feuerwehrbedarfsplan ist zu entnehmen, dass dies über ein Fahrzeug GW-L geregelt werden soll. Aus diesem Grund wurde rein vorsorglich ein Planansatz mit 250.000 € für dieses Fahrzeug in die Finanzplanung mit aufgenommen. Eine weitere große Ausgabeposition im Haushalt werden die Personalkosten darstellen. Die Tarifverhandlungen starten Anfang 2025, gefordert werden unter anderem 8% Lohnsteigerung. Die sich seit Jahren zeigende schwierige Entwicklung der Personalsituation gerade im öffentlichen Dienst lasse hier jedoch wenig Spielraum erwarten, so Kämmerer Walter. Darüber hinaus sind auch bei den Transferaufwendungen, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung weiter steigende Zahlungen zu erwarten. Der seit Jahren anhaltende Trend der Kostensteigerung für den Betrieb der Kindergärten wird sich auch in 2025 fortsetzen. Die hierfür im Rahmen des Finanzausgleichs zu erwartende Einnahmen sind bei weitem nicht ausreichend, so dass ein großer Teil der Kosten aus dem allgemeinen Haushalt zu tragen ist. Das Gremium nahm vom Sachverhalt Kenntnis und beauftragte einstimmig die Verwaltung auf dieser Basis die Haushaltsplanung fortzuführen.
Eigenbetrieb Abwasser: Kreditaufnahme
Kämmerer Walter erläuterte den Sachverhalt. Im Wirtschaftsplan ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 689.000 € eingeplant. Da sich die Tiefbaumaßnahme in der Linsenhofer Straße auf 2025 verschiebt, bestehe zunächst lediglich ein Kreditbedarf von 150.000 €. Da die Angebote erst am Sitzungstag eingegangen sind, konnte erst am 09.12.2024 die vollständige Sitzungsvorlage erstellt und hochgeladen werden. Aufgrund der anhaltenden Haushaltslage der Gemeinde seit mehreren Jahren, ist nur ein Kreditangebot eingegangen. Die Kreissparkasse legte Kreditangebote für eine Laufzeit von 10 Jahren mit 3,14 %, für eine Laufzeit von 15 Jahren mit 3,32 % und für eine Laufzeit von 20 Jahren mit 3,34 % Verzinsung vor. Das Gremium stimmte der Kreditaufnahme mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einem Zinssatz von 3,34 % einstimmig zu.
Eigenbetrieb Wasser: Kreditaufnahme
Im Wirtschaftsplan 2024 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 170.000 € eingeplant. Da sich die Tiefbaumaßnahme in der Linsenhofer Straße auf 2025 verschiebt, bestehe zunächst lediglich ein Kreditbedarf von 50.000 €. Kämmerer Walter erklärte, dass die Angebote erst am Sitzungstag eingegangen sind, daher konnte erst am 09.12.2024 die vollständige Sitzungsvorlage erstellt und hochgeladen werden. Es sind 2 Angebote von der Kreissparkasse und der Volksbank eingegangen. Die Volksbank bot eine Kreditaufnahme nur mit Laufzeiten von 10 Jahren für 3,33 % und 15 Jahren für 3,54 % an. Die Kreissparkasse legte Kreditangebote für eine Laufzeit von 10 Jahren mit 3,23 %, für eine Laufzeit von 15 Jahren mit 3,4 % und für eine Laufzeit von 20 Jahren mit 3,42 % Verzinsung vor. Das Gremium stimmte der Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einem Zinssatz von 3,42 % einstimmig zu.
Bausache
Hauptamtsleiterin Schall erläuterte das Bauvorhaben. Die Bauherrschaft beantragte die Genehmigung zur Anlage von weiteren Stellplätzen in der Gartenstraße. Hauptamtsleiterin Schall empfahl das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da sich die Stellplätze gut in die Umgebungsbebauung einfügen. Grundsätzlich wurde die Errichtung von Stellplätzen auf privaten Grundstücken sehr begrüßt, da dadurch der Straßenraum von parkenden Autos entlastet wird. Das Gremium stimmte dem Antrag auf Errichtung der Stellplätze in der Gartenstraße einstimmig zu.
Änderung der Kooperationsvereinbarung mit dem Tageselternverein Kreis Esslingen e.V.
Der Tageselternverein Kreis Esslingen e.V. (TEV) übernimmt seit 2007 die Abwicklung der kommunalen Bausteine zur Förderung der Kindertagespflege als Dienstleister für die Gemeinde Beuren. Diese Zusammenarbeit hat sich in den vielen Jahren bewährt. Kindertagespflegepersonen haben einen Ansprechpartner, die Gemeinde greift auf die Fachkompetenz des TEV zu und wird in der Administration entlastet. Hierzu hat der TEV eine Verwaltungsfachkraft angestellt, die für diese Dienstleistung verantwortlich ist. Der Vorstand des TEV hat beschlossen, ab 2025 die Vergütung anzupassen und zukünftig zu indexieren. Dabei wurde als Vergütungsbasis die Anzahl der Kindertagespflegen festgelegt. Mit der neuen Vereinbarung ändert sich der Abrechnungsmodus dahingehend, dass je Kindertagespflege ab 2025 ein jährlicher Zuschuss von 100,00 € erhoben wird. Bei aktuell 18 Kindertagespflegen beläuft sich der jährliche Zuschuss ab 2025 auf 1.800,00 €. Aktuell wird jährlich pro Tagespflegeperson eine Verwaltungspauschale von 150,00 € abgerechnet. Das entspricht bei 9 Tagesmütter, die Beurener Kinder betreuen, jährlich 1.350,00 €. Die Veränderung ist dahingehend begründet, dass die Bewilligung einer Kindertagespflege an das (Tages-)Kind geknüpft ist. Konkret löst der Bescheid eines Tageskindes den Anspruch auf kommunale Förderung aus. Aus Sicht der Verwaltung sollte aufgrund der seitherigen guten Zusammenarbeit der Änderung der Abrechnungsmodalitäten zugestimmt werden. Das Gremium beauftragte einstimmig die Verwaltung, in Bezug auf die geänderten Modalitäten, mit dem Tageselternverein Kreis Esslingen e.V. eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag zu vereinbaren und damit einzelne Paragrafen aus dem bestehenden Kooperationsvertrag zu ersetzten.
Verschiedenes
- Bei dem halbanonymen Urnenfeld auf dem Friedhof gibt es nur noch einen freien Platz. Für weitere Plätze soll nun daneben ein neues Feld angelegt werden. Dazu wird eine neue Stele benötigt. Die Anschaffungskosten inklusive Montage würden sich auf rund 11.000 € belaufen. Das Gremium wurde um Kenntnisnahme gebeten.
- Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für 2024 wurden mit Einschränkungen genehmigt. Die Kämmerei informierte über die Gründe für die nur teilweise Genehmigung im Amtsblatt Nr. 46, erschienen am 14.11.2024.
Aus dem Gemeinderat vom 25.11.2024
Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber berichtete über die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 11.11.2024.
Es wurde das weitere Vorgehen im Bereich des Areals Stocknachstraße 9 und 11 und Gartenstraße 9 besprochen und die Architektenleistungen vergeben.
Zudem gab es ein Gespräch mit dem Feuerwehrkommandanten, hier wurden jedoch keine Beschlüsse gefasst.
Am 16.11.2024 war der Gemeinderat auf Informationsfahrt zur Therme Lindau.
Vor der öffentlichen Sitzung fand eine Besprechung zur Kleinschwimmhallensanierung hinsichtlich der technischen Gewerke statt.
Sanierung eines Teilstücks des Premiumwanderweg hochgefestigt (Philosophenweg)
Bei den Starkregenniederschlägen im Juni 2024 ist auf einem Teilstück des Premiumwanderwegs hochgehfestigt (Philosophenweg) auf einer Länge von ca. 80 m eine Hangrutschung erfolgt. Herr Reichenecker vom Ingenieurbüro Blankenhorn berichtete kurz über den bisherigen Verlauf von den ersten Untersuchungen bis zu den verschiedenen Vorschlägen zur Wiederherstellung und Hangsicherung.
Nach den Einschätzungen des Geologen, Büro Grundwerk in Kirchheim unter Teck, sind Bohrpfahlwände mit Kopfbalken als Stützkonstruktion grundsätzlich die beste Sanierungsvariante. Für den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen wurde für den betroffenen Wegabschnitt zunächst eine etwas günstigere Sanierungsvariante mit einem Kunststoff-bewehrte-Erde-System angesetzt. Da nach den im Vorfeld durchgeführten Untersuchungen vermutlich eine tiefgreifende Rutschung vorliegt, können jedoch bei dieser Variante künftige Rutschungen nicht ausgeschlossen werden.
Generell müssten für eine dauerhafte Sanierung mit Stützkonstruktionen erdstatische Bemessungen durchgeführt werden, sowie als Bemessungsgrundlage umfangreiche und aufwendige Baugrunderkundungen ausgeführt werden. Die Investitionskosten für nachhaltige Sanierungsvarianten einschließlich der geologischen Untersuchungen sind sehr hoch. Der bestehende Weg hat ein bergseitiges Quergefälle und das Oberflächenwasser läuft gesammelt über eine Entwässerungsmulde ab. Die letzte Muldenentwässerung liegt ca. 150 m oberhalb der Rutschung. Ab dieser Stelle läuft das Wasser über die Mulde ab. Bei Regen war zu beobachten, dass das Wasser oberhalb der Rutschung versickert und vermutlich in den Unterbau / Untergrund der Schadstelle fließt und hier zu einer verminderten Stabilisierung beiträgt.
Herr Reichenecker empfahl aus Kostengründen, den Weg wieder aufzubauen und die Oberflächenwasserableitung zu verbessern, so dass Niederschlagswasser schneller abgeleitet werden kann.
Oberhalb der Rutschung sollen zwei zusätzliche Muldenentwässerungen mit einem Ablauf über eine Dole quer unter dem Weg angeordnet werden. Im Bereich der Hangrutschung soll die Entwässerungsmulde verfüllt und das Quergefälle des Weges talwärts angeordnet werden. Dadurch kann das Niederschlagswasser breitflächig abgeleitet werden. Zusätzlich sollen im Sanierungsbereich ca. drei Drainagerohre quer zum Weg zur Abführung von Sickerwasser, welches ggf. über den bewaldeten Hang zuläuft, angeordnet werden. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 65.000,00 € Bruttobaukosten. Allerdings können künftige Rutschungen oder Setzungen bei stärkeren Regenereignissen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Nachteilig bei dieser hangseitigen Querneigung ist auch, dass bei Schnee- oder Eisglätte Fahrzeuge gegebenenfalls ins Rutschen kommen können. Aus Sicht der Verwaltung wäre das die pragmatische Vorgehensweise und sollte zur Umsetzung gebracht werden. Einziges Manko: Für eine Förderung über das Tourismusinfrastrukturprogramm gilt eine Bagatellgrenze von 100.000 Euro. Folglich müsste die Instandsetzung ohne Förderung ablaufen.
Das Gremium war sich einig, die Kosten zur Wiederherstellung des Wanderweges so gering wie möglich zu halten. Der Bauhof soll dementsprechend Informiert werden und die Dohlen bei Starkregen mehrmals freiräumen. Außerdem sollen nach dem Wegfall der Förderung über das Tourismusinfrastrukturprogramm nach anderen Fördermöglichkeiten gesucht werden. Bürgermeister Gluiber regte an eine Förderung über das Feldwegeprogramm zu beantragen.
Das Gremium beschloss einstimmig bei zwei Enthaltungen die oben beschriebene Variante zur Sanierung auszuführen und beauftragte die Verwaltung hierzu drei Angebote einzuholen und das günstigste zu beauftragen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt eine mögliche Förderung durch das Feldwegeprogramm zu prüfen und ggf. zu beantragen.
Hochwasserschutzmaßnahme am Erlenbach oberhalb Hohler Weg Umlegung Wasserversorgungsleitungen
Herr Reichenecker vom Ingenieurbüro Blankenhorn erläuterte den Sachverhalt.
Vor Beginn der Hochwasserschutzmaßnahme fand eine Besprechung mit Vertretern des Zweckverband Landeswasserversorgung bezüglich der Querung der Wasserversorgungsleitungen statt. Dort wurde vereinbart, dass im Zuge der Aushubarbeiten für die neue Erlenbachverdolung zur Feststellung der genauen Lage und Verlegetiefe der Wasserleitungen Suchschlitze hergestellt werden. Eine Umlegung der Wasserleitungen war ursprünglich nicht geplant, da die bestehende und geplante Bachsohle höhengleich ausgeführt werden. In diesem Bereich ist eine Versorgungsleitung DN 150 des Zweckverband Landeswasserversorgung Richtung Neuffen und Hochbehälter Hohbölle sowie die Fallleitung DN 150 vom Hochbehälter Weiler Steige in das Hochzonennetz der Gemeinde Beuren und die Quellzuleitung DN 100 zum Hochbehälter Hohbölle verlegt. Bei der Ausführung der Suchschlitze wurde festgestellt, dass der Leitungsverlauf von dem vorliegenden Bestandsplan deutlich abweicht und eine Leitungskreuzung vorliegt. Unter der bestehenden Bachverdolung DN 600 wurde der damalige Leitungsgraben komplett einschließlich der Wasserleitungen bis zur Unterkante der Verdolung großzügig ausbetoniert. Auch im Anschluss an die Verdolung bis zum Schachtbauwerk der Quellleitungen war ein massiver Überbeton auf den Wasserleitungen vorhanden. Die Quellleitung DN 100 kreuzt die Fallleitung HZ DN 150 und die LW-Leitung DN 150 direkt vor dem Schachtbauwerk. Der tatsächliche Trassenverlauf entspricht nicht den Bestandsunterlagen. Eine spätere Leitungserneuerung auf der bestehenden Trasse ist unter diesen Gegebenheiten nicht möglich. Es wurde vorgeschlagen unter der Bachverdolung Schutzrohre DN 300 zu verlegen und zu einem späteren Zeitpunkt die Wasserleitungen zu erneuern. Nach der Erkundung der Bestandsleitungen plädierte die Landeswasserversorgung jedoch auf eine Umlegung und Neuordnung der Wasserleitungen vor Herstellung der neuen Bachverdolung. Im Kreuzungsbereich sollen Schutzrohre DN 300 verlegt werden, in welche die neuen Wasserleitungen eingezogen werden sollen. Für die Quellzuleitungen wurde der Neubau eines Wasserschachtes für die Zusammenführung der beiden Quellsammelleitungen Richtung HB Hohbölle empfohlen. Herr Reichenecker stellte das Nachtragsangebot der Firma WK Bau und Angebote für die Rohrverlegungsarbeiten vor.
Die Maßnahme hat einen positiven Effekt auf die Hochwassergefahrenkarte, so werden bei Hochwasser weniger Flächen im Ort überflutet.
Das Gremium nahm vom Sachverhalt Kenntnis und fasste einstimmig bei zwei Enthaltungen den Beschluss den Auftrag für die Rohrverlegearbeiten an die Firma Dorfner GmbH zum Angebotspreis von 36.078,66 € zu vergeben. Der Auftrag für die Tief- und Wegbauarbeiten wurde über eine Nachtragsvereinbarung zum Angebotspreis von 41.087,13 € an die Firma wk-Bau GmbH vergeben. Hierbei wurden die zusätzlichen Kosten für die Tief- und Wegbauarbeiten auf Grundlage des Haupt-LV und ergänzend auf die Grundlage des Jahresbau-LV der Firma wk-Bau GmbH ermittelt.
Überarbeitung der Haus- und Badeordnung der Panorama Therme Beuren
Bäderleiter Dorner erläuterte die geänderten Punkte der Haus- und Badeordnung der Panorama Therme. Die im Augenblick gültige Fassung der der Haus- und Badeordnung stammt aus dem Jahr 2016. Während der Corona-Zeit wurde diese temporär ergänzt auf Grund rechtlicher Vorgaben zur Pandemiebekämpfung. Diese Zusatzregelungen sind mittlerweile mit Wegfall der rechtlichen Verpflichtung wieder außer Kraft gesetzt. Zwischenzeitlich ist durch rechtliche Änderungen und durch Entwicklungen der letzten Jahre, beispielsweise im Bereich der Nutzung von elektronischen Medien oder der Nutzung von Kameras auf Smartphones und Tablet-PCs, eine Überarbeitung und Anpassung notwendig geworden. Von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. wurde überschneidend zur Coronapandemie im Juli 2020 eine rechtlich abgeprüfte Musterordnung herausgegeben. Dieses Muster wurde als Grundlage für die Überarbeitung der Haus- und Badeordnung der Panorama Therme Beuren herangezogen und durch Hinweise aus den Reihen der Teamleiter der Panorama Therme ergänzt.
Dem Gremium war es wichtig, dass die Badegäste sich nicht durch den Geräuschpegel der elektronischen Geräte oder das unerlaubte Fotografieren gestört fühlen. In der Vergangenheit wurden bereits Maßnahmen wie das Überkleben der Kameras getestet. Bäderleiter Dorner führte aus, dass es denkbar wäre elektronische Geräte in einem ausgewiesenen Bereich wie zum Beispiel im Thermengarten zu erlauben. Geräte ohne Kamera wie E-Book-Reader sind im gesamten Areal erlaubt.
Auch das am 1. November 2024 bundesweit in Kraft getretene Gesetz zur Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags, das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ bereitet in der praktischen Umsetzung noch Schwierigkeiten, hier müssen noch Lösungen gefunden werden. Das Gremium stimmte der überarbeiteten Fassung der Haus- und Badeordnung der Panorama Therme Beuren einstimmig zu. Die überarbeitete Haus- und Badeordnung tritt ab 16.12.2024 in Kraft.
Bausache
Hauptamtsleiterin Schall erörterte die Sitzungsvorlage zur Bausache in der Metzinger Straße in Beuren. Es wurde ein Antrag im vereinfachten Verfahren zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes gestellt.
Ohne Fragen stimmte das Gremium einstimmig dem Antrag auf Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes in der Metzinger Straße in Beuren zu.
Kalkulation und Festsetzung der Abwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026
a) Gebührenkalkulation
b) Festsetzung der Abwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 durch Änderung der Abwassersatzung.
Das Büro Allevo Kommunalberatung GmbH aus Obersulm hat die Abwassergebührenkalkulation für die Jahre 2025 und 2026 vorgenommen, welche Herr Kohlberg in der Sitzung kurz erläuterte. Nach § 14 Kommunales Abgabengesetzt dürfen die Gebühren für Abwasser höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. Ein Überschuss muss innerhalb von 5 Jahren eingestellt und die Abwassergebühren entsprechend nach unten angepasst werden. Daher kann es regelmäßig zu schwankenden Gebühren in dem darauffolgenden Kalkulationszeitraum geben. In den vergangenen Jahren waren die Gebühren für Abwasser durch die eingestellten Gewinne deutlich niedriger. Für die Jahre 2025 und 2026 muss nun der Verlust von rund 104.000 € ausgeglichen werden. Bürgermeister Gluiber wies darauf hin, dass durch den Großeinleiter Panorama Therme Beuren die Schmutzwassergebühren deutlich niedriger ausfallen, als dies der Fall wäre, wenn die Gemeinde keine Therme hätte. Kalkulatorisch wären die Schmutzwassergebühren dann über 4,00 € / m³ liegen. Der Eigenbetrieb bringe daher indirekt jeder Bürgerin und jedem Bürger einen Vorteil.
Dem Gremium war es wichtig, dass die Jahresabschlüsse der Gemeinde für die nächsten Jahre zeitnah abgeschlossen werden, um im besten Fall eine Kalkulation der Abwassergebühren nur noch alle 4 Jahre durchzuführen. Dadurch sollen größere Schwankungen der Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger möglichst verhindert werden.
Bürgermeister Gluiber erklärte, dass die Verwaltung ihr Möglichstes tue, allerdings seien die Mitarbeiter auch auf die Zuarbeit von Steuerbüros angewiesen. Viele Steuerbüros kommen der Auftragslage nicht mehr hinterher. Vor diesem Problem würden viele weitere Kommunen stehen.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss zu a):
- Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 13.11.2024 wurde zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhob Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt.
- Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 wurde zugestimmt.
- Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wurde ausdrücklich zugestimmt.
- Der Straßenentwässerungsanteil wurde, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:
Aus den Betriebskosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 %
Regenwasserkanäle 27,0 %
Kläranlagen 1,2 %
Aus den kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 25,0 %
Regenwasserkanäle 50,0 %
Kläranlagen 5,0 %
5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung wurden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
Aufteilung der Betriebskosten: SW NW
Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 %
Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 %
Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 %
Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 %
Kläranlagen 90,0 % 10,0 %
Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW
Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 %
Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 %
Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 %
Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 %
Kläranlagen 90,0 % 10,0 %
6. Ausgleich von Vorjahren im Schmutzwasserbereich. Aus dem Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021 besteht noch eine Kostenunterdeckung in Höhe von -104.941 €, die bis Ende 2026 ausgleichsfähig ist. Der Gemeinderat beschloss, diese Kostenunterdeckung in die vorliegende Kalkulation einzustellen und somit vollständig auszugleichen.
7. Ausgleich von Vorjahren im Niederschlagwasserbereich. Aus dem Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021 besteht noch eine Kostenüberdeckung in Höhe von 25.741 €, die bis Ende 2026 ausgleichspflichtig ist. Der Gemeinderat beschloss, diese Kostenüberdeckung in die vorliegende Kalkulation einzustellen und somit vollständig auszugleichen.
8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation wurden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr 2,69 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,77 €/m²
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss zu b):
Der Gemeinderat beschloss die zum Vollzug der Änderung erforderliche Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS).
Verschiedenes
Der Abfallwirtschaftsbetrieb schafft die Müllkalender in Papierform ab. Allerdings haben gerade viele ältere Menschen nicht die Möglichkeit online auf den Kalender zugreifen.
Da die Gemeinde nicht für die Abfallbeseitigung zuständig ist, habe sie auch keine Eingriffsmöglichkeiten, so Bürgermeister Gluiber. Die Abholtermine werden im Amtsblatt veröffentlicht, hier können sich auch Mitmenschen ohne Internet über die Abholtermine informieren. Als Dienstleistung wird dem gedruckten Veranstaltungskalender der Gemeinde Beuren für das Jahr 2025 ein gedruckter Terminkalender für die Abfalltermine beigefügt.
Auch die Umstellung der gelben Tonnen werde eine Herausforderung. Jedoch ist auch hier die Gemeinde nicht zuständig und hat daher keine Eingriffsmöglichkeiten.
Aus dem Gemeinderat vom 11.11.2024
Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber berichtete über die Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 21.10.2024. Es wurde über zwei Gebäude in der Hauptstraße beraten, welche im Sanierungsgebiet Ortskern III liegen und eventuell zum Verkauf stehen.
Jugendforum 2024: Vorstellung der Themen
Veronika Tschersich stellte die Ergebnisse, in Bezug auf die Neugestaltung des Spielplatzes Raufwäldle, aus dem Jugendforum von Freitag, 27.09.2024 vor. Hierbei lud die Gemeinde Beuren alle Kinder und Jugendliche im Alter von 10 – 21 Jahren in das Bürgerhaus zum gemeinsamen Austausch ein.
27 Kinder und Jugendliche folgten der Einladung und schrieben ihre Wünsche, Anregungen und Kritik auf die Moderationskarten, die an die Stellwände gepinnt und besprochen wurden. Im Anschluss fanden die Workshops Hate Speech, Pen and Paper, Schauspiel, Modellbau Bolzplatz / Spielplatz Raufwäldle statt. Nach den Workshops wurden die Modelle des Bolzplatzes / Spielplatzes präsentiert und mittels Klebepunkte abgestimmt.
Frau Tschersich berichtete über die zahlreichen Vorschläge der Jugendlichen und Kinder, die sich voller Elan an die Erstellung der Modellprojekte gemacht hatten. Viele Kinder zeigten sich sehr an einer Klettermöglichkeit interessiert. Von den älteren Jugendlichen kam der Wunsch nach einem geschützten Rückzugsort auf. Eine Möglichkeit zum kreativen Austausch und einer Möglichkeit sich mit Graffiti auszutoben, wurde ebenfalls mehrfach von den Kindern und Jugendlichen vorgeschlagen.
Anhand dieser Wünsche und Anregungen wird Frau Tschersich die Konzeption des Jugendbereichs auf dem Areal Raufäldle nochmals überarbeiten. Eine grobe Planung wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 05.02.2024 vorgestellt. Hierbei sollen möglichst durch Fördergelder und Spenden jedes Jahr ein neues Spielgerät dazu kommen oder ein neuer Spiel- und Aufenthaltsbereich geschaffen werden. Aktuell wurde bereits ein Antrag auf Förderung aus dem regionalen Finanzierungsprogramm Landschaftspark Region Stuttgart gestellt.
Neben der Spielplatzkonzeption brachten die Jugendlichen und Kinder viele weitere Ideen für das Leben in der Gemeinde mit. So wurde ein Kinoabend, die Erweiterung von Einkaufsmöglichkeiten, die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und die Busanbindung vorgeschlagen.
Dem Gremium war es wichtig, dass jungen Menschen gehört werden und die Möglichkeit bekommen, das Gemeindeleben aktiv mit zu gestalten.
Kleinschwimmhalle: Informationen zum Sachstand und Bauzeitenplan
Bürgermeister Gluiber und der Architekt Norbert Morgenthaler berichteten über den aktuellen Sachstand zur Sanierung der Kleinschwimmhalle und den aktualisierten Bauzeitplan.
Bereits vor Weihnachten sollen die ersten Ausschreibungspakete vergeben werden. Auch die Weihnachtsferien werden für ehrenamtliche Arbeiten genutzt. Vor Beginn der großen Arbeiten wird es am 29.12.2024 eine Abschlussparty in der Kleinschwimmhalle geben, bei der nochmals ausgiebig gebadet und gefeiert werden soll.
Die Vergabe des 1. und 2. Vergabepakets soll in der Gemeinderatssitzung am 31.03.2025 und die Vergabe des 3. Vergabepakets in der Gemeinderatssitzung am 19.05.2025 erfolgen. Der Baubeginn soll planmäßig am 30.04.2025 stattfinden. Die Wiedereröffnung der Kleinschwimmhalle ist ab Mitte Oktober 2026 vorgesehen. Um die beantragten Fördermittel in voller Höhe zu erhalten, muss die Abrechnung aller Gewerke spätestens bis zum 18.12.2026 erfolgen.
Um weitere Kosten bei den Sanierungsarbeiten einzusparen, wurde im Gremium diskutiert, ob alle Lichtkuppeln auf dem Dach zugemacht werden sollen und nicht wir angedacht insgesamt 5 Lichtkuppeln im Eingangsbereich und in den Umkleidekabinen zu erhalten. Ohne Lichtkuppeln sei die Installation der PV-Anlage auf dem Dach flächendeckend möglich. Außerdem würde ein weiterer Kostenfaktor für zukünftige Reparaturarbeiten an den Kuppeln wegfallen. Das Gremium fasste einstimmig (2 Enthaltungen, 13 Ja-Stimmen) den Beschluss auf den Erhalt der Lichtkuppeln in den beiden Umkleidekabinen und im Eingangsbereich zu verzichten.
Neufestsetzung der Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze 2025 – Erlass einer Hebesatzsatzung
Kämmerer Walter erläuterte die Sitzungsvorlage. Gleichzeitig mit der Grundsteuerreform und Neufestsetzung der privaten Grundstücke, müsste auch der Gewerbesteuerhebesatz überarbeitet werden.
- Grundsteuerreform und Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die bisherige Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, da diese zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen führen. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem bestimmt, dass bis 31.12.2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden muss. Die Übergangsfrist endet zum 31.12.2024, das heißt ab 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.
Im Landesgrundsteuergesetz wird die Grundsteuer B wie bisher in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
- Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert. Dieser ist abhängig vom Bodenrichtwert zum 01.01.2022 und der Fläche des Grundstücks (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert)
- Der Grundsteuerwert wird multipliziert mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl. Man erhält so den Grundstücksmessbetrag. (Zuständigkeit: auch das Finanzamt)
- Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = zu zahlende Grundsteuer (Zuständigkeit: Gemeinde)
Bei der Grundsteuer A hat der Landesgesetzgeber das Bundesmodell übernommen. Die Bewertung erfolgt hier auf Basis eines durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. Während hier bisher die Wohngebäude der Betriebsinhaber mitbewertet worden sind, werden diese zukünftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B berücksichtigt.
Aufkommensneutralität und Belastungsverschiebungen:
Aufkommensneutralität bedeutet, dass sich das Grundsteueraufkommen insgesamt in Beuren nicht ändert. Der aufkommensneutrale Grundsteuerhebesatz für Beuren nach dem vom Finanzministerium veröffentlichten Transparenzregister liegt bei 179 – 197 v.H.
Auch bei einer insgesamten Aufkommensneutralität kommt es zu einer Belastungsverschiebung bei den verschiedenen Grundsteuerobjekten. Das führt dazu, dass auch bei einem aufkommensneutralen Hebesatz zukünftig einige Grundstücke weniger und andere Grundstücke mehr belastet werden. Tendenziell müssen Besitzer eines Einfamilienhausgrundstücks zukünftig deutlich mehr zahlen, wobei Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus zukünftig weniger zahlen.
Ob eine Gemeinde die Grundsteuerreform aufkommensneutral umsetzen kann oder nicht hängt stark von den örtlichen Gegebenheiten und der örtlichen Finanzsituation der Gemeinde ab. Für Beuren als traditionell finanzschwache Gemeinde stellt sich die Situation so dar, dass eine Erhöhung des Steueraufkommens angestrebt werden sollte. Betont werden muss jedoch, dass diese Erhöhung nichts mit der Reform zu tun hat, sondern auch ohne Reform angestanden hätte und allein mit der schwierigen Finanzlage zusammenhängt.
Aufgrund der bekannten, anhaltend schwierigen Finanzsituation und der großen Herausforderungen der nächsten Jahre, verbunden mit hohen anstehenden Ausgaben, kommt die Gemeinde aus Sicht der Verwaltung nicht um eine deutliche Erhöhung des Hebesatzes herum. Daher schlug Kämmerer Walter die Erhöhung des Hebesatzes um 20 % vor. Dies würde jährliche Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B von rund 109.000 € bedeuten.
Bei der Grundsteuer A beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz 323 %. Die Grundsteuer A hat mit einem prognostizierten Jahresaufkommen von rund 10.700 € für 2025 nicht die Haushaltsrelevanz wie die Grundsteuer B. Dennoch schlug Kämmerer Walter hier eine Erhöhung des Hebesatzes auf 370 % vor. Dies würde Mehreinnahmen von jährlich etwa 1.500€ mit sich bringen.
Grundsteuer C
Mit der neuen Grundsteuer C hat das Land die Möglichkeit geschaffen, für baureife unbebaute Grundstücke einen gesonderten noch höheren Hebesatz festzulegen. Dies könnte somit durch eine zusätzlich deutlich höhere Belastung der Grundbesitzer zu einer Innenverdichtung führen. Allerdings würden die unbebauten Grundstücke bereits mit der Grundsteuer B außerordentlich mehr belastet werden, so dass sich die Frage stellt, ob nicht die Einführung einer Grundsteuer C zu weit geht. Für Kämmerer Walter hätte dies auch eine politische Brisanz, denn dadurch würde wieder (wie in vielen anderen Lebensbereichen auch) gerade die Stütze der Gesellschaft - die Mittelschicht, also die Bürger über Maßen belastet, die sich über Jahre und Jahrzehnte etwas aufgebaut, gespart und hart erarbeitet haben.
Nach den gesetzlichen Regelungen sind hierfür darüber hinaus verschiedene Tatbestandsmerkmale und Anforderungen zu erfüllen. Es sind noch einige Rechtsfragen offen, Rechtsprechung und Erfahrungsbeispiele hierzu gibt es noch nicht. Unabhängig von der politischen Komponente empfehlen daher Städte- und Gemeindetag auf die Einführung einer Grundsteuer C im Rahmen der Grundsteuersystemumstellung zu verzichten und sich zunächst auf die Umstellung der Grundsteuer A und B zu konzentrieren. Die Verwaltung folgte hier der Empfehlung der Verbände. Sobald entsprechende Erfahrungen (vermutlich größerer) Städte vorliegen, könnte dann in einem späteren Schritt, sofern der politische Wille hierfür gegeben ist, die Prüfung für eine spätere Einführung der Grundsteuer C vorgenommen werden.
- Gewerbesteuerhebesatz
Der Hebesatz der Gemeinde Beuren beträgt derzeit 385 %. Für 2025 kann Stand heute mit Gewerbesteuereinnahmen von rund 430.000 € gerechnet werden. Aufgrund der bereits genannten Finanzlage der Gemeinde schlug Kämmerer Walter eine Erhöhung des Hebesatzes um rund 8 % von derzeit 385 % auf 415 % vor.
Für die Festsetzung der Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze ist der Erlass einer Hebesatz-Satzung erforderlich.
Das Gremium hatte sich im Vorfeld bereits ausgetauscht und intensiv mit der Thematik befasst. Hierbei war es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger den Sachverhalt nachvollziehen können und verstehen wie sich die Neufestsetzung der Grundsteuer zusammensetzt. Kämmerer Walter betonte, dass eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze an sich nichts mit der Grundsteuerreform zu tun habe, sich der Zeitpunkt nun nur zufällig überschneiden würde, da der Beschluss zur Erhöhung im letzten Jahr vom Gremium abgelehnt wurde. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation sei eine Erhöhung der Hebesätze unumgänglich. Nach einer umfangreichen Diskussion standen drei Anträge im Raum. Das Gremium war sich zunächst uneinig ob die Hebesätze für die Grundsteuer A und B überhaupt angehoben werden sollen und um wieviel. Der Vorschlag der Verwaltung den Hebesatz für die Grundsteuer B um 20 % anzuheben wurde mit 2 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen abgelehnt. Das Gremium fasste mit 10 Ja-Stimmen und 5 Nein- Stimmen den Beschluss den Hebesatz für die Grundsteuer B zum 01.01.2025 um 10 % zu erhöhen und auf 207 v.H. festzusetzen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde zum 01.01.2025 bei 1 Gegenstimme mit 14 Ja-Stimmen auf 370 v.H. festgesetzt.
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde mit 13 Ja- Stimmen und 2 Gegenstimmen um rund 8% von derzeit 385 v.H. auf 415 v.H. erhöht. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung).
Panorama Therme Beuren – Anpassung Eintrittspreise zum 16.12.2024
Bäderleiter Dorner erläuterte die Anpassung der Eintrittspreise. Die letzte Erhöhung der Eintrittstarife der Therme und Sauna wurde zum 15.12.2023 umgesetzt. Für die Preisanpassung, die moderat ausfiel, gab es nur sehr wenige Beschwerden, von den meisten Badegästen wurde Verständnis signalisiert.
Bedingt durch den weiteren starken Anstieg bei den Preisen der Vorlieferanten, vor allem im Bereich Technik, Servicedienstleistungen, Chemikalien und Gastronomieprodukte, aber auch in Hinblick auf die in der Corona-Zeit eingefahrenen Verluste und die noch anstehenden Investitionen, sei eine erneute Anpassung der Preise unumgänglich.
Der Preisanstieg wurde so gewählt, dass eine generelle Erhöhung des Basisniveaus von 1,00 € in der Therme und in der Sauna erfolgt. An Wochenenden und an Feiertagen sollen sich die Einzelpreise um 1,50 €erhöhen. Nachzahlungen bleiben in der Höhe unverändert, ebenso das Verhältnis bei der Abnahme von Großmengen. Damit bleibt die Tarifstruktur erhalten, was für die technische Umsetzung an den Kassenautomaten etc. wichtig ist.
Die generellen Energiepreisschwankungen und Steigerungen, bzw. Preisschwankungen bei Vorleistungen führen nach wie vor, wie in allen anderen Lebensbereichen auch, zu einem Anstieg der Eintrittspreise in allen Thermen, Saunaanlagen und Freizeitbädern.
Die sehr dynamische Situation hat aber zur Folge, dass ein belastbarer Vergleich der unterschiedlichen Thermen und Bäder nur schwer möglich ist. Bei den Preisen für Gas und Strom profitiert die Panorama Therme zwar von Preisbindungen, die Schwankungen zeigen jedoch längerfristig auch einen Anstieg an.
Von anderen Bädern aus dem Umfeld des Heilbäderverbandes Baden-Württemberg kamen bereits Signale, dass ebenfalls Preiserhöhungen unausweichlich sind, so Bäderleiter Dorner weiter. Hierzu zählen beispielsweise die Therme Solemar in Bad Dürrheim, die Vita Classica Therme in Bad Krozingen und auch die Bäder in Stuttgart.
Das Gremium war sich einig, dass eine Erhöhung der Eintrittspreise unumgänglich sei. Es gebe zwar günstigere Bäder und die Therme Reihe sich im oberen Preistarif ein, jedoch habe die Therme ein deutlich umfangreicheres Angebot, das die Preisdifferenz gegenüber anderen Bädern rechtfertige. Der Preisnachlass für Besucher des Wohnmobilstellplatzes soll nochmals separat im Gremium diskutiert werden.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss den vorgeschlagenen Preisanpassungen zum 16.12.2024, mit Ausnahme der Vergünstigung der Besucher des Wohnmobilstellplatzes, zuzustimmen.
Bausache
Die Kreissparkasse Esslingen Nürtingen saniert und modernisiert derzeit die Filiale in der Hauptstraße 3/1 in Beuren. Das Grundstück liegt im Abgrenzungsbereich der Gesamtanlagensatzung der Gemeinde Beuren. Die geplanten Veränderungen erfordern eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach der Gesamtanlagensatzung vom 23.01.2023.
Veränderungen an dem geschützten Bild der Gesamtanlage bedürfen der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Hierunter fallen Veränderungen von baulichen Anlagen nach Ziffer 1.1 des § 4 der Gesamtanlagensatzung. Sämtliche geplanten Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fenstertausch, Fassadenarbeiten und das Anbringen der PV-Anlage) sind genehmigungspflichtig. Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung wurde entsprechend der Satzung beim Landratsamt Esslingen – Untere Denkmalschutzbehörde eingereicht. Die Gemeinde Beuren wurde im Zuge des Genehmigungsverfahrens angehört und muss nun das gemeindliche Einvernehmen erteilen oder versagen.
Bürgermeister Gluiber erklärte, dass die geplanten Maßnahmen am Gebäude der Kreissparkasse die gestalterischen Aspekte der zukünftigen Gestaltungssatzung berücksichtigen. Das Gebäude füge sich auch nach einer energetischen Sanierung gut in die Ortsmitte ein, welche seit dem letzten Jahr als Gesamtanlage unter Schutz steht. Die Verwaltung sprach daher die Empfehlung aus, das gemeindliche Einvernehmen zu den geplanten Maßnahmen zu erteilen.
Ohne Diskussion nahm das Gremium von der vorgestellten Planung Kenntnis und erteilte das gemeindliche Einvernehmen zum Auftrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung im Abgrenzungsbereich der Gesamtanlagensatzung der Gemeinde Beuren in der Hauptstraße 3/1.
Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Meldungen.
Aus dem Gemeinderat vom 21.10.2024
Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber berichtete über die beratenen Themen aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.10.2024. Es wurde über die Veräußerung des Bauplatzes in der Johannesstraße 5 (Schotterplatz) beraten. Die Vergabekriterien werden zurzeit von der Verwaltung erarbeitet. Es ist eine Konzeptvergabe angedacht.
Einwohnerfragestunde
Ein Bürger erkundigte sich wann das Projekt „Mobilfunkmast“ abgeschlossen werde. Bürgermeister Gluiber erklärte, dass das kein Projekt von der Gemeinde, sondern für die Gemeinde sei, daher habe die Verwaltung wenig Einfluss auf die Fertigstellung. Die Strom- und Kabelzuführung ist erfolgt und erste Antennen wurden montiert. Voraussichtlich nächste Woche sollen die Stadtwerke weitere Anschlussarbeiten durchführen. Was noch fehlen würde, wäre der Glasfaseranschluss von der Kreuzung Dorfstraße / Gartenstraße / Hohler Weg über Leerrohre vom Bürgerhaus zur Alten Steige hoch. Die bereits angebrachten Antennen von Vodafone sollen zunächst über Richtfunk von den Masten in Kohlberg verbunden werden. Dann sollte die Verbindung über Vodafone fürs erste auch ohne Glasfaser laufen. Bürgermeister Gluiber werde weiterhin im Austausch mit dem Betreiber bleiben und sich regelmäßig nach dem Stand erkundigen, ein Druckmittel habe er jedoch nicht.
Vorberatung der Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbandes Wirtschaftsraum Nürtingen
Der Zweckverband besteht seit dem 31.05.2000. Mitglieder des Zweckverbandes sind die Gemeinden Beuren, Frickenhausen, Großbettlingen, Kohlberg, Neuffen, Nürtingen, Oberboihingen, Unterensingen und Wolfschlugen. Zu den Aufgaben des Zweckverbandes gehören die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Wirtschaftsraum Nürtingen
durch Bereitstellung von Flächen für Gewerbe und Dienstleistungen,
die Trägerschaft über gemeinsame Einrichtungen der Wirtschaftsförderung und
die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in der Wirtschaftsförderung. Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit würden alle Verbandsmitglieder in hohem Maße profitieren, so Kämmerer Walter. Die Gemeinde Beuren kann mit 50.000 € Einnahmen an Gewerbesteuer rechnen.
Am Donnerstag, den 28.11.2024 findet um 18:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Nürtinger Rathauses eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Gewerbezweckverbandes Wirtschaftsraum Nürtingen statt. Als Haupttagesordnungspunkt wird über den Haushaltsplan beraten und beschlossen. Der Vorsitzende wurde einstimmig vom Gremium dazu beauftragt, als Stimmführer in der Verbandsversammlung mit abzustimmen.
Grundsteuerhebesätze – mündlicher Bericht
Kämmerer Walter erläuterte den aktuellen Sachstand. In der nächsten Gemeinderatssitzung am 11.11.2024 solle dann der neue Hebesatz im Gremium beraten und beschlossen werden. Seit Monaten war die ab 2025 anzuwendende Grundsteuerreform immer wieder in der Presse. Im Mitteilungsblatt von letzter Woche wurden die Bürgerinnen und Bürgern zudem über die zentralen Elemente der Grundsteuerreform informiert. Auf der Homepage der Gemeinde Beuren lassen sich hierzu ebenfalls Informationen finden. Zusätzlich solle jede Bürgerin und Bürger zum Grundsteuerbescheid ein Infoblatt gesendet bekommen.
Die Grundsteuer wird in regelmäßigen Abständen überprüft und neuberechnet. Die letzte Hauptfeststellung der Richtwerte bzw. Grundstückswerte erfolge in den 70er Jahren. Bei einer Überprüfung im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese Werte nicht mehr verfassungsgemäß wären. Die Grundsteuer setzt sich aus einem 3-stufigen Verfahren zusammen. Kämmerer Walter betonte, dass eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze an sich nichts mit der Grundsteuerreform zu tun habe, sich der Zeitpunkt nun nur zufällig überschneiden würde bzw. der Beschluss zur Erhöhung im letzten Jahr vom Gremium abgelehnt wurde.
Durch die neuen Grundstückshebesätze würden einzelne Grundstückseigentümer profitieren, während andere mit deutlichen Mehrbelastungen rechnen müssten. So fallen die Hebesätze für Grundstücke mit Einfamilienhäusern oder unbebaute Grundstücke deutlich höher aus, während Besitzer von Eigentumswohnungen durch den verdichteten Bau künftig sehr viel weniger bezahlen würden.
Das Finanzministerium veröffentlicht auf ihrer Website ein Transparenzregister zu den Hebesätzen für die neue Grundsteuer 2025. Das Register zeigt, wie hoch der Hebesatz von einer bestimmten Kommune festgesetzt werden müsste, um aufkommensneutral zu sein.
Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor. Aufkommensneutralität bedeutet allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern gibt. Über die Höhe ihrer Hebesätze entscheiden die Kommunen eigenständig. Die Angaben im Transparenzregister sind unverbindlich und können den kommunalen Verwaltungen und Gemeinderäten als Anhaltspunkt dienen, wie sie die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau halten können. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage würde die Verwaltung einen höheren Wert empfehlen. In der nächsten Sitzung soll dem Gremium hierzu Berechnungsbeispiele vorgelegt werden.
Auf Wunsch des Gremiums in der letzten Sitzung am 07.10.2024 hat sich die Verwaltung intensiv mit der Einführung der Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke auseinandergesetzt. Hierfür gebe es allerdings einige rechtliche Voraussetzungen, die die Umsetzung recht schwierig mache. Andere Kommunen lehnten die Einführung der Grundsteuer C bereits ab und würden diese auch nicht empfehlen, so Kämmerer Walter.
Die Entscheidung ob und um wieviel die Grundsteuerhebesätze angehoben werden soll in der nächsten Gemeinderatsitzung am 11.11.2024 beschlossen werden.
Sanierung eines Teilstücks des Premiumwanderwegs hochgefestigt (Philosophenweg)
Bei dem großen Regenereignis im Juni 2024 ist ein Teilstück des Premium-wanderwegs hochgefestigt (Philosophenweg) abgerutscht.
Der Weg ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr passierbar und muss dringend wiederhergestellt werden. Bürgermeister Gluiber warnte dringlich davor den gesperrten Weg zu betreten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere Rutschungen stattfinden und Bäume umfallen. In vergangenen Besprechungen mit dem Geologen und dem Tiefbauingenieur vor Ort wurden verschieden Maßnahmen zur Wiederherstellung des Weges erörtert. Die abgegebenen Angebote zur Untersuchung des Untergrundes und der Hangsicherung fielen jedoch zunächst sehr hoch aus. Daher bemühte sich die Verwaltung weiter nach kostengünstigeren Maßnahmen zur Wiederherstellung. Das Verfahren wäre dazu geeignet, den Weg wieder so weit zu stabilisieren, dass dieser neben Fußgängern und Radfahrern auch durch Forstfahrzeuge befahrbar wäre.
Aufgrund einer Besprechung über die Unterstützungsmöglichkeit durch Förderprogramme nach den Regenschäden beim Regierungspräsidium Stuttgart, am 22.07.2024, wurde zwischenzeitlich ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen gemäß Verwaltungsvorschrift Tourismusinfrastrukturprogramm beim Land Baden-Württemberg gestellt.
Zur Antragsstellung fehlte nun nur noch der Gemeinderatsbeschluss aus der Sitzung vom 21.10.2024.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss, dass unter der Voraussetzung, dass eine Förderung im Tourismus Infrastrukturprogramm 2025 erfolgt, der Premiumwanderweg hochgefestigt (Philosophenweg) wiederhergestellt wird.
Erlass einer Gestaltungssatzung Beuren – Billigung des Solarkatasters – Offenlage der Gestaltungssatzung inkl. Des Solarkatasters
Hauptamtsleitung Schall erläuterte, dass die Ortsmitte Beuren im vergangenen Jahr durch die Gesamtanlagensatzung unter besonderen Schutz gestellt wurde. Viele bauliche Veränderungen an den Gebäuden innerhalb des Geltungsbereichs der Gesamtanalgensatzung bedürfen nun der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes. So ist auch eine Installation einer PV-Anlage durch die bereits rechtskräftige Gesamtanalagensatzung genehmigungspflichtig.
Daher befasste sich der Gemeinderat kritisch mit dem Vorschlag des Landesamtes für Denkmalpflege zur Umsetzung eines Solarkatasters für die Gestaltungssatzung. Der Vorschlag des Landesamtes für Denkmalpflege wurde vom Gemeinderat und der Verwaltung als zu wenig flexibel erachtet und sollte nochmals aufgelockert werden. Im Zuge einer Ortsbegehung mit dem Landesamt für Denkmalpflege am 09.03.2024 wurden die Dächer im Geltungsbereich der geplanten Gestaltungssatzung nochmals kritisch betrachtet und diskutiert. Die dort besprochenen Änderungen wurden in der Kartierung des Solarkatasters aufgenommen und dem Gremium aus Verfahrensgründen nochmals zur Billigung vorgelegt. Anschließend findet mit dem Entwurf der Gestaltungssatzung inkl. Satzungstext, Abgrenzungsplan sowie Plan und Leidfaden zum Solarkataster die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt. Im Anschluss wird dann eine Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und als letzter Verfahrensschritt fasst der Gemeinderat öffentlich den Satzungsbeschluss.
Das Gremium hielt die baldige Information an die betroffenen Bürger für wichtig. Neben den Auflagen gebe es auch Vorteile wie Steuererleichterungen bei Renovierungsmaßnahmen denkmalgeschützter Gebäude.
Errichtung einer PV-Anlage auf dem Lagerschuppen am Bauhof
Zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem Lagerschuppen am Bauhof gingen der Gemeinde 3 Angebote ein. Das günstigste Angebot ging von der Firma Schwickert Gebäudetechnik ein. Das Gremium beschloss einstimmig nach einer kurzen Diskussion den Auftrag an den günstigsten Bieter an die Firma Schwickert Gebäudetechnik für 24.195,00 € zu vergeben. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob zusätzlich Umsatzsteuern für die Gemeinde anfallen.
Erwerb eines Frontmähers für die Panorama Therme Beuren
In den letzten Jahren muss vor allem auch durch den neuen Wohnmobilstellplatz eine deutlich größere Fläche gemäht werden als bisher. Sowohl die Außenflächen der Therme als auch der Wohnmobilstellplatz müssen immer in einem top Zustand ein und sehr regelmäßig gemäht werden. Darüber hinaus sollte durch die Wiederbelebung des Spielplatzes Raufwäldle mit Bikepark und Erweiterung der Spielanlagen auch diese Fläche zukünftig wieder regelmäßig gemäht werden. Der alte Rasentraktor kommt hier immer mehr an seine Grenzen, so dass ein neuer Frontmäher gekauft werden soll. Vom Bauhof wurden verschieden Modelle verschiedenster Anbieter verglichen und Angebote eingeholt. Am besten geeignet und auch am wirtschaftlichsten war aus der Sicht der Verwaltung das Angebot der Firma Schwarz Landtechnik GmbH. Mit dem neuen Mäher könne schneller und effektiver gearbeitet werden. Das Gremium vertraute auf die fachliche Einschätzung der Bauhofmitarbeiter und fasste einstimmig den Beschluss die Verwaltung zu beauftragen, den Frontmäher von der Firma Schwarz Landtechnik zum Angebotspreis von netto 33.529,41 € zu erwerben.
Lüftungsanlage Panorama Therme Beuren – Vergabe der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik Migration
Im Zuge der Erneuerung der Lüftungsanlage muss auch die Mess- Steuer- und Regelungstechnik an die bestehende Gebäudetechnik der Firma Siemens eingebunden werden. Dadurch werde eine energieeffiziente Feinregelung der Lüftungsanlage sowie die Überwachung der Brandschutzklappen ermöglicht. Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss die Firma Siemens mit der Mess- Steuer- und Regelungstechnik Migration zum Angebotspreis von netto 64.179,06 € zu beauftragen.
Bausache
Hauptamtsleitung Schall erläuterte die Sitzungsvorlage. Die Bauherrschaft reichte einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO beim Landratsamt Esslingen zur Errichtung eines Tiny-Houses in der Härtenbühlstraße Flst. 298/3 ein. Das Baugrundstück Flst. 298/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Härtenbühl I“ vom 24.01.2008. Das Gebäude wurde mit einer Länge von 10,60 m, einer Breite von 3,00 m und einer Firsthöhe von 4,00 m geplant. Der Bebauungsplan sieht eine maximale Traufhöhe von 4,00 m und eine Firsthöhe von 8,50 m auf dem Baugrundstück vor. Das Bauvorhaben wurde mit der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Esslingen vorabgestimmt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Trauf- und Firsthöhe sind Obergrenzen und definieren die maximale Größe eines Gebäudes. Das Baurecht lässt eine kleinere Ausführung von Bauvorhaben zu und so ist die Realisierung eines Tiny-Houses in einem allgemeinen Wohngebiet städtebaulich und baurechtlich zulässig. Das Landratsamt signalisierte im Gespräch die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens, vorbehaltlich der Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften. Weiter erklärte Hauptamtsleitung Schall, dass die baurechtlichen Vorschriften und die Festsetzungen des Bebauungsplans weitestgehend eigehalten wurden. Lediglich bei der Dachneigung wurde aufgrund der Eigenart des Gebäudes eine etwas flachere Neigung gewählt, als sie der Bebauungsplan vorsieht. Im Zuge der Nachverdichtung begrüßte die Verwaltung die Planung der Bauherrschaft. Ein bislang nicht genutztes Grundstück werde so auf eine bestimmte Zeit mit zunächst einem Tiny-House bebaut. Die Verwaltung sprach dem Gemeinderat die Empfehlung aus, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen. Nach einem kurzen Austausch fasste das Gremium einstimmig mit einer Enthaltung den Beschluss das gemeindliche Einvernehmen über den Neubau eines Tiny-Houses auf dem Flst. 298/3 in der Härtenbühlstraße in Beuren zu erteilen. Außerdem stimmte es dem Antrag auf Ausnahme, Abweichung und Befreiung aufgrund der abweichenden Dachneigung von 18 ° zu.
Laufende Baumaßnahme Rathaus – mündlicher Bericht
Bürgermeister Gluiber berichtete über die laufenden Sanierungsarbeiten am Fachwerk des Rathauses. Die Schäden am Fachwerk stellten sich massiver dar, als zunächst vom Sachverständigen für historische Bauten Raimund Maier angenommen. Die Sanierungsarbeiten, die im Jahre 2005 durchgeführt wurden, sind nach heutiger Einschätzung des Sachverständigen teilweise nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Aktuell belaufen sich die Kosten weiter im Rahmen der erstellten Kostenplanung. Das Gremium nahm vom Sachverhalt Kenntnis und beauftragte die Verwaltung zu prüfen, ob rechtlich Ansprüche aufgrund der Sanierungsarbeiten im Jahre 2005 geltend gemacht werden können.
Verschiedenes
Unter diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Meldungen.
Aus dem Gemeinderat vom 07.10.2024
Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber berichtete über die besprochenen Themen aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.09.2024. Es wurde über die Ergebnisse der Schadstoffuntersuchung in der Kleinschwimmhalle und die Ausschreibung für die Sanierungsarbeiten beraten. Außerdem wurden ein Ingenieurvertrag zum Breitbandausbau im Bereich der Kreuzung Owener Straße bis zur Mühläckerstraße 18 beschlossen und Personalangelegenheiten beraten.
Im Anschluss überreichte Bürgermeister Gluiber die Ehrungsurkunden mit Ehrennadeln und Stelen des Gemeindetages Baden-Württemberg zur Ehrung von Gemeinderäten für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit, welche nicht an der Ehrungssitzung am 23.09.2024 teilnehmen konnten. Gemeinderätin Knapp wurde für eine Amtszeit von 10 Jahren und Gemeinderat Kraut für eine Amtszeit von 20 Jahren geehrt.
Betriebsplan Wald 2025
Forstamtsleiterin Samuleit gab zunächst die anstehende Pensionierung von Revierförster Schuster bekannt. Weiterhin berichtete sie über die vorrausschauende Planung der Ausbildung im Forstbetrieb, sodass die Nachfolge durch Herrn Scheuter nahtlos erfolgen kann.
Anschließend stellte sich Herr Scheuter persönlich vor. Nach seinem Studienabschluss in Rottenburg folgte ein 2 jähriges Trainee-Programm u.a. im Kreisforstamt Esslingen.
Revierförster Schuster erläuterte den Betriebsplan für 2025. In den vergangenen zwei Jahren wurde der Holzschlag vermehrt am Hang durchgeführt. Auch für 2025 soll das Holz an der Weiler Steige aus der Hanglage gewonnen werden. Da der Verkauf von Brennholz 2024 den Erwartungen vom Vorjahresverkauf nicht entsprach, soll für 2025 überwiegend Stammholz und etwas Industrieholz und nicht mehr so viel Brennholz gemacht werden. Weiter fuhr Herr Schuster mit der Erläuterung des forstwirtschaftlichen Haushaltes fort. Nach der Gegenüberstellung von Erträgen und Ausgaben diverser Kostenstellen, wie zum Beispiel die Ernte von Forsterzeugnissen, Verkehrssicherungsmaßnahmen und Verwaltungskosten, sollen laut Planung bei Einnahmen in Höhe von 93.900 € und nach Abzug der Ausgaben in Höhe von 83.400 €, insgesamt ein Überschuss von etwa 10.500 € erwirtschaftet werden.
Das Gremium beschloss einstimmig dem Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 gemäß § 51 Abs. 2 des Landeswaldgesetz zuzustimmen.
Einbringung, Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 der Gemeinde Beuren
Bürgermeister Gluiber erklärte, dass der Haushalt, wie auch in den Jahren zuvor, eng gestrickt und ohne großen Spielraum für die Gemeinde ausfalle. Es sind vielfältige Pflichtaufgaben zu bewältigen und es kommen immer weitere dazu. Weiter fuhr er fort, dass ein wenig mehr Handlungsspielraum zur Aufgabenbewältigung wünschenswert wäre. Jedoch kommen beispielsweise durch den gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung immer höhere finanzielle Belastungen auf die Kommunen zu – ohne die nötigen finanziellen Mittel vom Bund und Land in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt zu bekommen. Des Weiteren müssten die Haushaltspläne nach geltendem Recht eigentlich im Voraus aufgestellt werden, allerdings sei dies durch den erhöhten Verwaltungsaufwand, bedingt durch die Umstellung des kommunalen Haushaltsrecht und durch Personalwechsel nicht möglich gewesen. Vor diesem Problem stehen allerdings viele weitere Kommunen. Bürgermeister Gluiber fuhr fort, dass das Personal bereits aufgestockt wurde und die Verwaltung stark bemüht ist, den Rückstand aufzuarbeiten.
Kämmerer Walter erläuterte den Haushaltsplan 2024. Der Haushaltsplan wird in den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt unterteilt. Weitestgehend ist der Ergebnishaushalt mit der Gewinn- und Verlustrechnung von Betrieben aus der freien Wirtschaft zu vergleichen. Im Finanzhaushalt werden wiederum alle investiven Einzahlungen und Auszahlungen aus dem laufenden Jahr und ohne Abschreibungen dargestellt. Herr Walter betonte, dass die Erträge nicht mehr die unzähligen Pflichtaufgaben und die damit verbundenen Ausgaben decken können. Die Kommunen kommen an ihre Belastungsgrenzen, es müssen mehr finanzielle Unterstützung seitens vom Bund und Länder fließen, um alle Pflichtaufgaben erfüllen zu können.
Auf den Gesamthaushalt bezogen leide die Gemeinde unter enormen Preissteigerungen durch beispielsweise Corona und die Flüchtlingskrise, was sich mit rund -724.000 € im Ergebnishaushalt widerspiegelt. Im Finanzhaushalt sind viele große Investitionen geplant, wie der zwingende Ausbau der Kindergärten und der Willi-Gras-Grundschule.
Das Gremium beschloss einstimmig die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 und stimmte der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm bis 2027 zu.
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung 2021
Die Kobera Steuergesellschaft hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2021 erstellt. Die Gemeindeverwaltung hat gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetztes den Lagebericht für das Jahr 2021 gefertigt. Kämmerer Walter erklärte, dass keine besonderen Vorkommnisse vorlagen. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2021 schließt mit einem Jahresverlust in Höhe von 138.661,03 € ab. Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Durch die Bemessung im Folgejahr wird dieser Verlust dann mit einer Erhöhung der Abwassergebühren ausgeglichen.
Das Gremium stimmte dem Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung und der Feststellung des Jahresabschlusses einstimmig zu.
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2021
Kämmerer Walter erläutert den, durch die Kobera Steuerberatungsgesellschaft durchgeführten, Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung Beuren für das Wirtschaftsjahr 2021. Die Gemeindeverwaltung hat gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes den Lagebericht für das Jahr 2021 gefertigt. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2021 schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von 98,73 € ab. Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gewinn wird im Folgejahr ausgeglichen.
Das Gremium stimmte dem Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Beuren und der Feststellung des Jahresabschlusses einstimmig zu.
Schließwoche Panorama Therme 2025
Jährlich müssen in der Panorama Therme zahlreiche Grundreinigungs-, Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die im laufenden Betrieb nicht erfolgen können. Mit zunehmendem Alter der Therme werden diese Maßnahmen umfangreicher. Im Jahr 2024 wurde deshalb die Therme und die Sauna zwei Wochen geschlossen, statt wie in der Vergangenheit nur eine Woche. Diese Vorgehensweise hat sich laut Bäderleiter Dorner bewährt, da die ersten ein bis zwei Tage zum Austrocknen des Bades und die letzten drei Tage bereits wieder zum Befüllen und Aufheizen der Becken sowie zur Justierung der Wasseraufbereitung genutzt werden müssen. Die effektive Zeit, die für Renovierungsmaßnahmen zur Verfügung steht, war dadurch in der Vergangenheit nicht ausreichend bemessen. Weiter fuhr Herr Dorner fort, dass im Jahr 2025 zahlreiche Maßnahmen im Bad erforderlich werden. So müssen 10 Brandschutzklappen, 20 große Umwälzpumpen und zahlreichen Fugendichtungen ausgetauscht werden. Außerdem sind Sanierungsarbeiten im Salzstollen, Attraktivierung der Ruheräume und der Sauna und die Grundreinigung des Bades und der Sauna sowie die Durchführung vorgeschriebener Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig. Für das Jahr 2025 wurde als Schließ- und Renovierungszeit der Zeitraum von Montag, 12.Mai 2025 bis einschließlich Sonntag, 25.Mai 2025 vorgeschlagen. Während dieses Zeitraums liegen keine Ferien und Feiertage.
Das Gremium war sich zunächst nicht einig, ob der wirtschaftliche Verlust durch die Schließung von zwei statt nur einer Woche vertretbar ist. Nach einer kurzen Diskussion stimmte der Gemeinderat der zweiwöchigen Schließung der Panorama Therme für Revisions- und Grundreinigungsarbeiten im Zeitraum 12.Mai 2025 bis 25. Mai 2025 mit 11 Ja- Stimmen und 3 Enthaltungen dem Vorschlag einstimmig zu.
Bausache
Hauptamtsleitung Schall führte aus, dass der Antrag auf Nutzungsänderung des Gebäudes der ehemaligen Metzgerei Müller bereits in der öffentlichen Sitzung am 27.03.2023 thematisiert und abgelehnt wurde. Aufgrund der besorgniserregenden Planungsidee des Eigentümers wurde mit dem Büro Melber und Metzger ein Bebauungsplan „Ortsmitte Balzholz“ entwickelt, um die bauliche Entwicklung des Gebäudes und der dazugehörigen Gebäude klar zu definieren. Der Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre wurden ebenfalls in der öffentlichen Sitzung am 27.03.2023 einstimmig beschlossen. Dem Eigentümer war es somit rechtlich nicht mehr möglich an der eingereichten Planung festzuhalten. Die nun Überarbeitete Planung für das Bestandsgebäude wurde dem Gremium bereits in der nichtöffentlichen Sitzung am 04.03.2024 vorgestellt, da es keine Einwände gab wurde daraufhin die Verwaltung beauftragt auf der Grundlage der Überarbeiteten Planung einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten. Das Gremium stimmte dem Bauvorhaben, Umbau und Nutzungsänderung der Metzgerei in Laden-/Bürofläche mit Nebenräumen, Einbau von drei zusätzlichen Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss Beuren-Balzholz einstimmig zu. Außerdem stimmte es, vor dem Hintergrund der Einhaltung der planerischen Ziele, einer Ausnahme zur angeordneten Veränderungssperre des künftigen Bebauungsplans „Ortsmitte Balzholz“ zu und erteilte hierzu zum eingereichten Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.
Verschiedenes
- Bürgermeister Gluiber berichtete über die geplante Entfernung von nicht mehr standsicheren Bäumen, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Die Bäume befinden sich zur Einfahrt zum Parkplatz an der Therme und sollen nach Möglichkeit an gleicher Stelle ersetzt werden.
- Die Planungen zur Sanierung der Kleinschwimmhalle werden weiter vorangetrieben. Die Gemeinde kann nun die Leistungsphasen 5 und 6 vergeben. Zudem müsse der Terminplan hinsichtlich der Sanierungen zur Entfernung der Schadstoffe angepasst werden. Die Abstimmung mit dem Förderverein und die Planung, wie die ehrenamtlichen Helfer am Besten eingebunden werden können, steht ebenfalls an. Als Ziel wurde festgesetzt bis zum Ende des Jahres das erste Ausschreibungspaket auf den Weg zu bringen.
- Gemeinderätin Knapp wies auf einige beobachtete Parkverstöße im Ort hin, wodurch eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gegeben sei. Es soll eine Probefahrt mit der Feuerwehr geben, um solche Ordnungswidrigkeiten direkt zu ahnden.
Aus dem Gemeinderat vom 23.09.2024 - Ehrungssitzung
Zur Würdigung von bürgerschaftlichem Engagement lud Bürgermeister Gluiber am 23.09.2024 in die gut gefüllte Kelter zur Ehrungssitzung ein. Der Abend wurde musikalisch durch den Liederkranz Beuren und dem Musikverein Beuren begleitet.
Unter den Gästen befanden sich auch zahlreiche der Ehrenbürger wie Erich Hartmann und Träger von Bürgermedaillen.
Bürgermeister Gluiber machte in seiner Rede deutlich, wie wichtig und eben nicht selbstverständlich ehrenamtliche Einsatz für das Miteinander in der Gesellschaft sei. Daher solle am heutigen Abend ein besonderer Blick auf diejenigen geworfen werden, die sich auf die eine oder andere Weise um das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Sie praktizierten das, wovon viele andere nur reden – Bürgersinn und Solidarität. Sie haben sich dafür eingesetzt die Lebenssituation von Menschen oder die Lebensqualität in Beuren zu verbessern. Oder sie haben sich außerordentlich in einem Verein oder einer Gruppierung über viele Jahre engagiert und Zeit und Aufwand für andere investiert, ja sogar oft ihr Leben nach den Aktivitäten und Aufgaben ausgerichtet. Dieser freiwillige Einsatz für die Gemeinschaft wurde mit der höchsten Auszeichnung, der Bürgermedaille geehrt. Denn jede Leistung verdient Anerkennung. Das gilt umso mehr für Leistungen, die freiwillig erbracht werden und keine persönlichen Vorteile bringen. Diejenigen, die sich hier engagieren, halten ihr Tun zwar für selbstverständlich, aber das ist es nicht. Und deshalb sei es das Mindeste, einmal den Menschen Dankeschön zu sagen, die Zeit, Kraft und Energie für Bürgerbelange aufwenden und dafür auf Freizeit und Erholung verzichten. Bürgermeister Gluiber fuhr fort, dass genau dies das erklärte Ziel gewesen war, als vor einigen Jahrzehnten in Beuren die Idee aufkam, regelmäßig Bürgermedaillen in Bronze, Silber und Gold zu verleihen. Denn ohne solches Bürgerengagement würde unsere Gesellschaft nicht so gut funktionieren, wie sie es tut. Wir brauchen Menschen, die Initiativen ergreifen und neue Ideen Bahn brechen. Wir brauchen Menschen, die sehen, was Not tut und beherzt zupacken. Wir brauchen Menschen, die sich um die jeweiligen Aufgaben kümmern. Wenn jeder nur egoistisch den eigenen Weg verfolgt, dann stünde jeder letzten Endes alleine da. Denn Gesellschaft ist immer ein Miteinander. Bürgerengagement ist deshalb unverzichtbar. Und wenn wir Menschen würdigen, die hier etwas geleistet haben, dann möchten wir auch, dass ihr Tun zur Nachahmung anregt. Denn jede Gesellschaft kann nur existieren und weiterkommen, wenn sie das Miteinander-Leben verträglich regelt, wenn sie den Zusammenhalt fördert.
Bürgermeister Gluiber übergab das Wort an den stellvertretenden Bürgermeister Tobias Merkle, der die Laudatio für Thomas Mogl hielt. Herr Mogl wurde für seinen langjährigen Einsatz im Pflegedienst, seit nunmehr über 25 Jahren, mit der Bürgermedaille in Bronze ausgezeichnet. Herr Mogl stellte auch jetzt seine Verpflichtungen für die Gemeinschaft in den Vordergrund und konnte daher nicht persönlich an der Übergabe teilnehmen.
Frau Christel Gneiting wurde für ihren langjährigen ehrenamtlichen Einsatz als Vorsitzende bei den Landfrauen Beuren-Balzholz (12 Jahre) mit der Bürgermedaille in Bronze ausgezeichnet. Die Laudatio hielten die Vorsitzende der Landfrauen Beuren-Balzholz Jutta Gluiber gemeinsam mit der langjährigen Kassiererin Jutta Hartmann. (Bild 1)
Herr Fabian Schmid erhielt für sein 15 jähriges ehrenamtliches Engagement als 1. Vorsitzender bei der DLRG Ortsgruppe Neuffen-Beuren die Bürgermedaille in Silber. Die Laudatio hielten Gemeinderat Daniel Schäfer und Tim Reeth. Eine besondere Überraschung kam aus den Reihen der Mitglieder der DLRG Ortsgruppe selbst. Sie sangen das Lied „Seeräuber Opa Fabian“ umgetextet als Hommage an Fabian Schmid. (Bild 2)
Bürgermeister Gluiber richtete das Wort nun an die ausgeschiedenen Gemeinderäte Cornelia Jathe, Günther Cejpa und Rainer Hageloch, die während ihrer langjährigen Amtsperioden ehrenamtlich viele wichtige Entscheidungen getroffen haben. Mit Einsatzbereitschaft und Engagement wurden in den Gemeinderatssitzungen Sachfragen, um die Gestaltung der Zukunft unserer Gemeinde, um all das, was zur Daseinsvorsorge gehört und die Lebensqualität unserer Gemeinde steigert, abgestimmt. Frau Jathe, Herr Cejpa und Herr Hageloch arbeiteten in diesem Gremium 20 Jahre aktiv mit, brachten unermüdlich ihren Sachverstand ein, erhoben ihre Stimmen und hielten mit ihren Meinungen nicht hinter dem Berg. Sie brachten auch den Mut zu unpopulären Entscheidungen auf, wenn sie der Sache willen getroffen werden mussten und setzten sich stets für die Sache der Gemeinschaft ein. Nie haben sie den Blick für das Große und Ganze verloren. Sie haben an sich selbst große Anforderungen gestellt, die Messlatte war gerade durch die knappen Finanzmittel unserer Gemeinde und auch der Bewältigung der „normalen“ Aufgaben einer Gemeinde stets hoch angelegt. In den vergangenen 20 Jahren wurden durch sie wichtige Meilensteine für die Gemeinde begleitet und entschieden. So wurde beispielsweise über die Sanierung der Badehallen in der Panorama Therme, der Neubau von Saunen- und Dampfbädern, sowie des Verwaltungsbaus mit Sozialräumen, der Bau des BHKWs, der Neubau des Restaurants an der Panorama Therme, der Neubau des Wohnmobilstellplatzes, Planungen zur Sanierung der Kleinschwimmhalle und über viele Personal- und Sachentscheidungen in der Gemeinde und für die Eigenbetreibe beraten und beschlossen. Während ihrer Amtszeit hat sich die Gemeinde sehr verändert. Zum Beispiel durch die Planung und Rückbau der Ortsdurchfahrt in mehreren Bauabschnitten, der Bau des neuen Rathauses, die Sanierung des alten Rathauses, die Neugestaltung des Dosterareals zum Baugebiet Neuffenblick, Mitbegleitung der Entwicklung des Baugebiets Hagnach/Brühl, Gründung der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserversorgung, Eröffnung eines Naturkindergartens und vieles mehr. Sie haben damit über die Verwendung von mehreren 10 Millionen Euro mitentschieden und Projekte auf den Weg gebracht.
Dass dieses Ergebnis erreicht werden konnte, ist der konstruktiven Zusammenarbeit im Gemeinderat zu verdanken. Am 13.06.2004 wurden Frau Jathe, Herr Cejpa und Herr Hageloch erstmals in den Gemeinderat gewählt und schieden mit der letzten Gemeinderatswahl im Frühjahr dieses Jahres nach 5 Perioden auf eigenen Wunsch aus. Für diese lange Zeit des Wirkens im Ratsgremium wird die Anerkennung mit der Verleihung der Bürgermedaille in Silber zum Ausdruck gebracht. (Bild 3)
Roland Krohmer war in den letzten 40 Jahren im Gemeinderat tätig. Nach einer solchen ehrenamtlichen Einsatz für die Gemeinde freute sich Bürgermeister Gluiber besonders darüber Herrn Krohmer die Goldene Bürgermedaille zu überreichen. Sein Wirken in und für unsere Gemeinde hat sich auf viele Bereiche erstreckt. Erstmals wurde Herr Krohmer am 28.10.1984 in den Gemeinderat gewählt. 7 Wiederwahlen waren ein großer Vertrauensbeweis. Die Gemeinde konnte in diesem Zeitraum trotz knapper Kassen überdurchschnittliches erreichen. Dies gelang nur durch konstruktive und sachdienende Zusammenarbeit im Gemeinderat und auch mit der Verwaltung. Dabei halfen seine Fachkompetenz als Diplom-Verwaltungswirt und Finanzspezialist sowie als ehemaliger Mitarbeiter der Stadt Nürtingen in vielen Fällen am Ratstisch weiter.
Neben den zuvor erwähnten Projekten konnten unter anderem mit dem Bau des Kaltwasserbeckens, dem Bau der Saunaanlage in der Panorama Therme Beuren, dem Bau der Thermengrotte sowie den Außenbecken in Edelstahl, dem Bau des Außenbeckens in der Saunaanlage, dem Aufbau der Nahwärmeversorgung, dem Bau des Parkdecks, dem Bau des Kindergarten Auf Loiren, die Entwicklung des Baugebiets Balzholzerfeld I und die Erarbeitung von Kurortentwicklungspläne weitere Projekte umgesetzt werden. Natürlich befasste sich das Gremium neben den zahlreichen Bauprojekten auch mit den üblichen Dingen wie Wirtschafts- und Haushaltspläne, Ortsrecht, Satzungen, Wahlen, Personalangelegenheiten, Kinder- und Jugendangelegenheiten, Seniorenarbeit und vieles mehr. Mit der Verleihung der Bürgermedaille in Gold brachte Bürgermeister Gluiber die Anerkennung für das vielfältige Engagement im Gemeinderat, unter anderem auch als Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler zum Ausdruck. Einen besonderen Dank sprach Bürgermeister Gluiber zudem den (Ehe-)Partnern und Familien der Geehrten aus, denn nur mit deren Rückhalt ist ein solcher Einsatz für die Gemeinschaft möglich. (Bild 4)
Nach weiteren Musikstücken vom Liederkranz Beuren überreichte Bürgermeister Gluiber die Ehrungsurkunden mit Ehrennadeln und Stelen des Gemeindetages Baden-Württemberg zur Ehrung von Gemeinderäten für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit.
Geehrt wurden für eine Amtszeit von 10 Jahren (Bild 5):
- Bianca Lutz
- Denise Knapp
- Tobias Merkle
- Thomas Oswald
- Daniel Schäfer
Geehrt wurden für eine Amtszeit von 20 Jahren (Bild 6):
- Günther Cejpa
- Rainer Hageloch
- Cornelia Jathe
- Andreas Kraut
Geehrt wurden für eine Amtszeit von 40 Jahren (Bild 7):
- Bernhard Klaß
- Roland Krohmer
Bevor der Abend unter den Klängen des Musikvereins Beuren ausklang, lud der Stellvertretender Bürgermeister Tobias Merkle nach seinen Abschlussworten zum gemeinsamen Austausch beim Stehempfang ein.
Aus dem Gemeinderat vom 16.09.2024
Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber informierte über die Beratungen und Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.07.2024. Es wurde über die weiteren Maßnahmen und Planungen der Stocknachstraße 9 und 11 gesprochen. Ein Interessent war in der Sitzung anwesend und stellte dem Gremium seine Idee zum Vorhaben vor. Für die Kleinschwimmhalle wurden Vergabeleistungen beschlossen. Des Weiteren berichtete der Vorsitzende, dass ein Schadstoffgutachten in der Kleinschwimmhalle durchgeführt wurde. Es muss nun geprüft werden, welche Auswirkungen sich für den weiteren Ablauf ergeben. An der Kleinschwimmhalle müssen Schadstoffsanierungen durchgeführt werden. Es wird mit einer Dauer von 12 Wochen für die Schadstoffsanierung gerechnet. Eine Gefahr für die Nutzer der Kleinschwimmhalle besteht aktuell nicht, da die Stoffe gebunden sind.
Für die Sanierung des Rathauses wurde ein Honorarvertrag mit Raimund Maier aus Erkenbrechtsweiler vereinbart. Abschließend wurde der Ehrungsabend am 23.09.2024 und die Vergabe der Bürgermedaillen an die ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieder abgestimmt.
Beschlüsse aufgrund der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 22.07.2024 stimmte der Gemeinderat einer Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 16 GemO eines gewählten Gemeinderats zu. Nach der Gemeindeordnung rückt in diesem Fall der Ersatzbewerber des entsprechenden Wahlvorschlags nach. Jürgen Weiß rückte nun für den Wahlvorschlag der CDU in das Gremium nach. Er wurde nach § 32 GemO als neu gewählter Gemeinderat verpflichtet. Des Weiteren wurden die nun notwendigen Beschlüsse über die die Sitzordnung, die Bestellung der Vertreter im Verein „Miteinander-Füreinander-Beuren“, die Mitglieder für den Museumsbeirat des Freilichtmuseums Beuren und die Umlaufregelung nochmals neu beschlossen. Herr Weiß wurde in die genannten Gremien als Vertreter bzw. Mitglied gewählt. (siehe Foto unten)
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 12.715,22 € zu.
Vorberatung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Neuffener Tal
Am Donnerstag, den 01.10.2024 findet um 18.30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus der Gemeinde Frickenhausen eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Neuffener Tal statt. Der Gemeinderat nahm von der Tagesordnung der Verbandsversammlung Kenntnis. Der Vorsitzende wurde beauftragt, als Stimmführer in der Verbandsversammlung abzustimmen.
Kindergarten Kelterplatz - Vergabe der Rohbauarbeiten
Die Rohbauarbeiten für die Erweiterung und den Umbau des Kindergarten Kelterplatzes wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 02.09.2024. Es haben sich drei Firmen an der Ausschreibung beteiligt. Als günstigster Bieter ging die Firma Kächele Bau GmbH aus Hülben mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 415.292,51 € hervor. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag für o.g. Maßnahme an die Firma Kächele Bau GmbH zum Angebotspreis von brutto 415.292,51 € zu vergeben.
Maßnahmen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung im Jahr 2024 – Vergabe
Die Kanalsanierungsarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 28.08.2024. Es haben sich fünf Firmen an der Ausschreibung beteiligt. Als günstigster Bieter geht die Firma Rossaro Kanaltechnik GmbH & Co. KG aus Aalen mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 33.443,28 € hervor. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die Kanalsanierungsarbeiten 2024 im Rahmen der Eigenkontrollverordnung an die Firma Rossaro Kanaltechnik GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von brutto 33.443,28 € zu vergeben.
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasserversorgung 2020
Kämmerer Walter stellte den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasserversorgung für das Jahr 2020 vor. Die Kobera Steuerberatungsgesellschaft hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasser-entsorgung Beuren für das Wirtschaftsjahr 2020 erstellt. Die Gemeindeverwaltung hat gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes den Lagebericht für das Jahr 2020 gefertigt. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2020 schließt mit einem Jahresverlust in Höhe von 37.767,12 € ab. Der Gemeinderat stimmte der Beschlussvorlage für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung zu und der Jahresabschluss wurde einstimmig festgestellt.
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2020
Kämmerer Walter stellte den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Jahr 2020 vor. Die Kobera Steuerberatungsgesellschaft hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung Beuren für das Wirtschaftsjahr 2020 erstellt. Die Gemeindeverwaltung hat gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes den Lagebericht für das Jahr 2020 gefertigt. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2020 schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von 42.182,98 € ab. Der Gemeinderat stimmte der Beschlussvorlage für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Beuren zu und stellte den Jahresabschluss fest.
Vergabe der Reinigungsleistungen in der Panorama Therme
Im Jahr 2019 wurden die Reinigungsleistungen in der Panorama Therme unter Beteiligung des Forschungs- und Prüfinstituts für Facility Management FIGR aus Metzingen neu ausgeschrieben. Nach Bewertung der Angebote anhand vorher festgelegter Prüfkriterien erhielt die Firma Lorenz Gebäudereinigung GmbH aus Mannheim den Zuschlag für den Auftrag. Der Vertrag mit der Firma sieht eine zweijährige Laufzeit mit der Option vor, diesen dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet nach Ausschöpfung aller Verlängerungsoptionen im November dieses Jahres. Die Firma Lorenz hat sich als Gebäudereiniger in der Panorama Therme bewährt. Es ist vorgesehen, eine Neuausschreibung der Reinigungsleistungen für die Panorama Therme im Jahr 2025 durchzuführen. Bis zur Vergabe der Leistungen nach der Neuausschreibung wurde seitens der Verwaltung eine nochmalige Verlängerung des bisherigen Vertrags mit unveränderten Konditionen um ein Jahr vorgeschlagen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verlängerung des Vertrags mit der Firma Lorenz Gebäudereinigung GmbH aus Mannheim um ein Jahr. Eine Neuausschreibung der Reinigungsleistungen in der Panorama Therme findet im Jahr 2025 statt.
Sachstandbericht Philosophenweg
In der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause informierte die Verwaltung das Gremium über die Schäden am Philosophenweg und die notwendigen Maßnahmen zur Ermittlung der Ursache. Es wurde mit einem Mobilbagger auf dem Philosophenweg im schadhaften Bereich bis in eine Tiefe von 2,50 – 3,0 m geschürft. In den Erdschichten waren verschiedene Risse und Rutschungen erkennbar, welche nun von einem Geologen eingeschätzt werden. Der Weg müsse zweckmäßig und kostensparend wiederhergestellt werden. Die Verwaltung wird für die Sanierung des Weges Fördermittel aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm beantragen.
Bausachen
Der Gemeinderat erteilte zu einem Antrag auf Nutzungsänderung von einem Lagerraum des Friseursalons zu einer Heilpraktikerpraxis im Gebäude Balzholzer Straße 21 das gemeindliche Einvernehmen.
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Garage auf den Flurstücken 1894 und 1895 in der Oberweilerstraße 35 in Beuren.
Trafo-Turm
Der Verein Historischen Beuren hat den historischen Trafo-Turm in der Tiefenbachstraße in Form eines Erbbaurechts von der Gemeinde übernommen. Es wurden Überlegungen angestellt über LEADER eine Förderung der Sanierung und späteren Umnutzung zu beantragen. Nun möchte der Verein jedoch nur im Bestand sanieren und zog den Förderantrag wieder zurück. Der Gemeinderat schloss eine Unterstützung des Vorhabens nicht aus, bat jedoch die Mitglieder des VHB um ein Finanzierungs- und Maßnahmenkonzept zu den angedachten Maßnahmen. Sobald dieses vorliegt, wird über eine mögliche Unterstützung durch die Gemeinde beraten.
Hochwasserschutzmaßnahme am Erlenbach oberhalb Hohler Weg
Die Hochwasserschutzmaßnahme am Erlenbach oberhalb des Hohlen Wegs wurde vor nunmehr drei Wochen mit einer Schürfe begonnen. Es wurde festgestellt, dass eine Quellleitung in Richtung Hohbölle, eine Hochzonenleitung der Gemeinde von der Weiler Steige und eine Leitung der Landeswasserversorgung (LW) in Richtung Neuffen unter dem Erlenbach liegen. Im Vorfeld wurde eine Abstimmung mit der Landeswasserversorgung über deren Leitung im Maßnahmenbereich vorgenommen. Die tatsächliche Lage der Leitungen machte eine Umplanung der ursprünglichen Hochwasserschutzmaßnahme erforderlich. Das Ingenieurbüro Blankenhorn arbeitete einen Lösungsvorschlag aus, welchen die LW akzeptiert. Die Abstimmungen sollen nun schnellstmöglich abgeschlossen werden, dass die Baumaßnahme umgesetztwerden kann.
Verschiedenes
Gemeinderat Kröll trägt vor, dass er eine Beschwerde über den Verkehrslärm in der Balzholzer Straße (Höhe Parc Vital) erhalten habe und erkundigt sich, ob es hier in der nächsten Zeit zu Veränderungen der Höchstgeschwindigkeit kommen könnte. Bürgermeister Gluiber führte aus, dass aktuell die Fortschreibung des Lärmaktionsplans stattfindet und Verkehrszählungen durch das Planungsbüro durchgeführt wurden. Es wird geprüft, ob durch die Fortschreibung des Lärmaktionsplans die Ausweisung der 30er Zone bis zur Kreuzung Beurener Straße / Badstraße möglich ist.
Gemeinderat Schäfer erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Sanierungsmaßnahme in der Linsenhofer Straße im Bereich vom Gewerbegebiet „Morglach“ bis zur Kreuzung Balzholzer Straße. Der Vorsitzende erläuterte, dass die Ausschreibung derzeit durch das Ingenieurbüro Blankenhorn vorbereitet wird. Vor Beginn der Maßnahme gibt es eine Informationsveranstaltung mit den Anwohnern und den Gewerbetreibenden aus dem Gebiet „Morglach“. Schon heute stehe allerdings fest, dass eine Befahrung der Feldwege als Umleitung nicht möglich sein wird.
Aus dem Gemeinderat vom 23.07.2024
Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass sich der Beginn der öffentlichen Sitzung aufgrund der vorher abgehaltenen Nichtöffentlichen Sitzung auf 20:29 Uhr verzögert hat. Inhalt der nichtöffentlichen Sitzung war die Pächterauswahl für das Restaurant Friedrichs in der Panorama Therme.
Außerdem stellte sich, der seit 01.06.2024 im Rathaus tätige, stellvertretende Kämmerer und Kassenverwalter Frank Bader vor.
Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Beuren
Die Wasserversorgung der Gemeinde Beuren wurde im Jahr 2010 aus dem Kernhaushalt ausgegliedert und wird seither als Eigenbetrieb der Gemeinde geführt. Die Wasserversorgung erfolgt über die eigenen Hochbehälter Hohbölle und Spitzenberg und über den Hochbehälter Weiler Steige, der zu 2/3 der Landeswasserversorgung und zu 1/3 der Gemeinde Beuren gehört. Kämmerer Walter erläuterte in der Gemeinderatssitzung den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung. Der vorliegende Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 sieht im Erfolgsplan Erträge und Aufwendungen von jeweils 562.500 € vor. Im Liquiditätsplan sind Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 206.500 € geplant. Im Planjahr 2024 steht insbesondere die Erneuerung der Wasserleitung in Bereich der Linsenhofer Straße 68-74 an. Zudem muss immer wieder mit Rohrbrüchen oder altersbedingten Schäden im Leitungsnetzgerechnet werden, so dass hierfür ebenfalls entsprechende Ansätze im Wirtschaftsplanaufgenommen wurden. Ohne Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Beuren.
Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2024 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung der Gemeinde Beuren
Die Abwasserversorgung der Gemeinde Beuren wurde im Jahr 2013 aus dem Kernhaushalt ausgegliedert und wird seither als Eigenbetrieb der Gemeinde geführt. Kämmerer Walter erläuterte den Wirtschaftsplan für 20204. Die Abwassergebühren wurden zum 01.01.2024 neu kalkuliert und für Schmutzwasser von 1,53 €/m³ auf 1,46 €/m³ und für Niederschlagswasser von 0,90 €/m² versiegelter Fläche auf 0,88 €/m² versiegelter Fläche festgesetzt. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 sieht im Erfolgsplan Erträge von insgesamt 991.100 € und Aufwendungen von insgesamt 947.300 € vor. Somit wird das Jahresergebnis im Erfolgsplan planerisch mit einem Plus von 43.800 € abschließen. Die Gemeinde darf allerdings keine Gewinne mit der Abwasserentsorgung erwirtschaften, somit müssen die Überschüsse in eine der nächsten Kalkulationen innerhalb der nächsten 5 Jahren einfließen.
Im Liquiditätsplan sind Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 537.000 € eingeplant. An baulichen Maßnahmen ist im Planjahr insbesondere die Aufweitung des Mischwasserkanals im Zuge der Sanierung der Kreisstraße K1261 (Linsenhofer Straße) vorgesehen. Diese Maßnahme war ursprünglich bereits im Jahr 2023 geplant, musste jedoch auf das Jahr 2024 verschoben werden. Zur Finanzierung der geplanten Investitionen und zur Schließung der Deckungslücke aus Vorjahren sind im Investitionsplan Kreditaufnahmen in Höhe von 689.000 € vorgesehen. Das Gremium beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Beuren.
Feststellung des Jahresabschlusses der Panorama Therme Beuren für das Jahr 2021
Kämmerer Walter stellte den Jahresabschluss der Panorama Therme Beuren für das Jahr 2021 vor. Beim Abschluss für das Jahr 2021 hat sich wieder einmal gezeigt, dass die Panorama Therme nicht irgendeine Einrichtung von vielen in der Gemeinde ist, sondern dass die Therme DIE Einrichtung der Gemeinde Beuren ist. Organisiert und geführt wird die Therme als Eigenbetrieb, das heißt, es ist ein Betrieb der Gemeinde mit allen Chancen aber auch mit allen Risiken für die Gemeinde. In früheren Jahren standen meist die Chancen im Vordergrund der Diskussion. Der Eigenbetrieb Therme hat sich stets selber getragen ohne nennenswerte Finanzstützen durch den Kernhaushalt. Durch Corona standen die letzten Jahre jedoch leider die Risiken im Vordergrund der Diskussion. Der Abschluss für das Jahr 2021 zeigt diesen enormen Einschnitt für den Betrieb Therme nochmals deutlich.
So schließt die Therme zum dritten Mal in Folge mit einem Verlust ab. Der Verlust 2021 beläuft sich auf 1,67 Mio. €.Dieser Verlust ist nicht betriebsbedingt, sondern voll und ganz der Corona Pandemie mit den damit verbundenen Einschränkungen geschuldet. So musste das Bad fast das ganze erste Halbjahr 2021 geschlossen bleiben, was zu enormen Einnahmeausfällen führte. Im Jahr 2021 sind für den Wohnmobilstellplatz rund 0,5 Mio. € angefallen. Die Fertigstellung erfolgte dann Ende 2022. Weitere wesentliche Investitionen wurden nicht getätigt. Zur Verbesserung der Finanzsituation der Therme erfolgte im Jahr 2021 eine Finanzstütze durch die Gemeinde aus dem Kernhaushalt in Höhe von 500.000 €. Ein weiteres hohes Risiko für den Eigenbetrieb und die Gemeinde stellt die anstehende Generalsanierung der Kleinschwimmhalle dar in den Jahren 2024-2025. In der Hoffnung, dass sich in den nächsten Jahren keine weiteren schlimmen Krisen ergeben, ist davon auszugehen, dass sich die Besucherzahlen wieder stabilisieren oder noch besser auch wieder gesteigert werden können. Nach einer kurzen Diskussion und Rückfragen aus der Mitte des Gremiums zum Jahresabschluss der Panorama Therme Beuren für das Jahr 2021, fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse.
Der Gemeinderat stellte einstimmig den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Panorama Therme Beuren für das Wirtschaftsjahr 2021 fest und beschloss den Verlust auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Kobera Steuerberatungsgesellschaft mbH, Herrenberg mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2022 und die Condit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zu beauftragen.
Fachwerksanierung des historischen Rathauses Beuren - Vergabe der Bauleistungen
Gemeinderat Oswald erklärte sich für befangen und nahm im Zuschauerbereich Platz. Der freie Sachverständiger für historische Bauten Raimund Maier erörterte kurz die eingegangenen Angebote. Die Sanierungsmaßnahmen im Bereich Zimmerer-, Maurer- und Flaschnerarbeiten wurden als ein Posten ausgeschrieben. Zudem wurden Gerüstbauarbeiten, Malerarbeiten und Putzarbeiten ausgeschrieben. Herr Maier stellte teilweise enorme Unterschiede der jeweiligen Angebote fest. So lag bei den eingereichten Angeboten im Bereich der Malerarbeiten beispielsweise eine Differenz von rund 25.000 € vor. Die Ursache dafür konnte sich Herr Maier jedoch nicht erklären. Nach kurzen Rückfragen aus der Mitte des Gremiums zur fachlichen Eignung der Firmen, fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss die Verwaltung zur Vergabe der folgenden Arbeiten zu beauftragen:
Zimmerer- Maurer- und Flaschnerarbeiten
Vergabe an die Firma JaKo Baudenkmalpflege aus Rot an der Rot zum Angebotspreis von 179.322,27 € brutto.
Gerüstbauarbeiten
Vergabe an die Firma Single aus Nürtingen zum Angebotspreis von 22.211,59 € brutto.
Malerarbeiten
Vergabe an die Firma Erb aus Frickenhausen zum Angebotspreis von 25.537,40 € brutto.
Putzarbeiten
Vergabe an die Firma Erb aus Frickenhausen zum Angebotspreis von 21.012,42 € brutto.
Bericht zum Sachstand der Natursteinmauer am Seeweg
Kämmerer Walter berichtete, dass die Natursteinmauer im Seeweg an einigen Stellen schadhaft und instabil ist. Es fand nun diesbezüglich ein Austausch mit der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets und der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Esslingen statt. Für die Instandsetzung der Mauer beantragt die Gemeinde Beuren einen Zuschuss aus der Landschaftspflegerichtlinie. Insgesamt würde die Instandsetzung der Mauer als Gesamtmaßnahme über 200.000 € kosten und so wurde mit der unteren Naturschutzbehörde vereinbart, dass die Mauer Zug um Zug saniert wird. Der erste geplante Abschnitt wird über 40.000 € kosten. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis.
Panorama Therme Beuren Überdachung eines Lichthofs
Bereits im Jahr 2004, als das Salomelium, das Rhasul und das Sprudelbecken im Saunabereich errichtet wurden, gab es erste Überlegungen den Lichthof in diesem Bereich mit einem Glasdach zu versehen. Die guten Besucherzahlen im Saunabereich lassen gerade an regnerischen und kalten Tagen den Aufenthaltsbereich unter Dach knapp werden. Durch den Lichthof kommt es immer wieder zu Zugerscheinungen, gerade wenn dort nur im Bademantel auf den Bänken gesessen wird. Die Verwaltung hat sich daher mehrfach Gedanken über Möglichkeiten gemacht, diesen Bereich aufzuwerten. Eine Installation mit zwei Fensterflügeln an der höher liegenden Seite, welches je nach Bedarf elektrisch geöffnet und geschlossen werden kann ist hierbei die sinnvollste Variante. Mit der Installierung des Glasdaches würde die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich deutlich gesteigert und weitere überdachte Sitzplätze geschaffen werden. Bei Bedarf könnte später sogar eine Türe zwischen diesem Bereich und dem Sprudelbecken eingebaut werden.
Ohne Diskussion fasste das Gremium den Beschluss die Firma Pfänder Fensterbau, Beuren zu beauftragen das oben angeführte Glasdach zum Angebotspreis von 22.953,58 € netto im Saunabereich zur Überdachung eines Lichthofs einzubauen.
Mühläckerstraße: Erdverkabelung der Stromleitung durch die Stadtwerke Neuffen AG; Mitverlegung von Speed-Pipe-Leerrohre und Umrüstung der Straßenbeleuchtung
Die Stadtwerke Neuffen AG plant in der Mühläckerstraße bis zum Gebäude 18 das bisher als Freileitung verlegte Stromkabel zur Versorgung der einzelnen Gebäude auf der Nordseite (ungerade Hausnummern) in der Straße als Erdkabel neu zu verlegen. Zwischen den Gebäuden 18 und 34 liegt bereits ein Erdkabel. Wenn die Stadtwerke nun einen Leitungsgraben in der Straße herstellen, sollten in diesem Zuge auch gleich Speed-Pipe-Leerrohre samt Hausanschlüssen für die spätere Glasfaserversorgung miteingelegt werden. Die Kosten für die Speed-Pipe-Leerrohrverlegung wären von der Gemeinde Beuren vorzufinanzieren und schlagen mit runde 65.000,00 € brutto für diesen Abschnitt zu Buche. Die Stadtwerke Neuffen AG schlägt außerdem vor, in diesem Bereich die Straßenbeleuchtung samt Kabelmasten und Leuchtkörper zu erneuern. Diese Maßnahme würde die Gemeinde 24.395,00 € brutto kosten. Herr Reichenecker vom Büro Blankenhorn aus Nürtingen war in der Sitzung anwesend und führte die geplante Maßnahme der Stadtwerke Neuffen aus. Der Gemeinderat wog in einer Diskussion den Zeitpunkt und den Umfang einer möglichen Maßnahme in der Mühläckerstraße ab. Eine Überlegung war es, dass der gesamte Ausbau der Mühläckerstraße mit Speed-Pipe-Leerrohren mit dem Gesamtausbau der Gemeinde erfolgen soll. Bürgermeister Gluiber schlug vor, dass die Straßenbeleuchtung seiner Auffassung nach jetzt noch nicht getauscht werden müsste. Der Austausch der Leuchtmittel wäre sinnvoll und würde 7.000 € brutto kosten. Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Gemeinderast mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen, dass die Speed-Pipe-Leerrohre in der Mühlackerstraße im ersten Bauabschnitt bis zum Gebäude 18 bei der Baumaßnahme der Stadtwerke Neuffen AG mit verlegt werden. Die Baumaßnahme erfolgt im Jahresbauauftrag der Stadtwerke Neuffen AG in Zusammenarbeit mit der Firma WK Bau Hülben. Der Gemeinderat beschloss außerdem einstimmig, dass nur die Leuchtmittel an der Straßenbeleuchtung getauscht werden sollen.
Hangrutschung am Philosophenweg: weiteres Vorgehen, Beauftragung Baugrunduntersuchung
Bei den starken Regenereignissen Anfang Juni 2024 wurde der Boden am Philosophenweg oberhalb des Tobelweihers so stark aufgeweicht, dass er ins Rutschen geraten ist. Bereits vor etwas mehr als 30 Jahren war dort ebenfalls eine Rutschung zu verzeichnen.
Die Rutschung dieses Mal ist allerdings so stark, dass Bäume mit abgerutscht sind und sich Spalten von ca. 30 cm Breite und 1,80 m tief auf dem Weg aufgetan haben. Auch auf der darunter liegenden Wiese sind Rutschungen zu sehen. Der Philosophenweg muss auf jeden Fall wieder soweit hergestellt werden, dass die Holzernte sowie die Waldbewirtschaftung in diesem Bereich sichergestellt werden kann. Auch der Wanderweg Philosophenweg und der Premiumwanderweg Hochgehfestigt verlaufen auf dieser Strecke. Zurzeit ist der Philosophenweg an dieser Stelle immer noch gesperrt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere Rutschungen stattfinden oder Bäume umfallen. Das zu nächst eingeholte Angebot über eine umfangreiche Untersuchung des Bodengrundes beläuft sich auf rund 53.000 € brutto. Der zur Rate gezogene Geologe ist der Auffassung, dass erst nach dieser Bodengrunduntersuchung geeignete Vorschläge zur Hangsicherung gemacht werden können. Eine weitere Besprechung mit dem Geologen und dem Tiefbauingenieur hat ergeben, dass auch eine weniger umfangreiche Untersuchung mit weniger Bohrungen zum Angebotspreis von rund 25.000 € möglich wäre. Am 22 Juli 2024 war der Vorsitzende neben anderen Bürgermeistern zu einem Gespräch über die Regenschäden bei der Regierungspräsidentin eingeladen. Hierbei wurden die Möglichkeiten über mögliche Zuschüsse bei der Sanierung der Schäden erörtert.
Aus der Mitte des Gremiums gab es unterschiedliche Meinungen zur Notwendigkeit und Umfang der Baugrunduntersuchung. Nach einer kurzen Diskussion nahm der Gemeinderat vom Sachverhalt Kenntnis und die Verwaltung wurde beauftragt weitere Gespräche mit den Geologen und dem Tiefbauingenieur über den Umfang der notwendigen Baugrunduntersuchung zu führen. Die Kosten sollen möglichst gering gehalten werden. Die Erkenntnisse werden in der nächsten Sitzung im September nochmals im Gremium abgestimmt werden. Bis dahin bleibt der Philosophenweg weiterhin gesperrt. Außerdem werden Möglichkeiten zur Förderung untersucht.
Maßnahmen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung im Jahr 2024
Die Gemeinde Beuren ist als Betreiber der Abwasseranlagen zur Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (EKVO) verpflichtet. Bürgermeister Gluiber stellte die Sitzungsvorlage und die gesetzliche Verpflichtung zur Untersuchung der Kanäle vor. Die Kanalsanierung soll in geschlossener Bauweise durchgeführt werden. Im Jahr 2023 wurden Sanierungen von 11 Haltungen in geschlossener Bauweise im Steinäcker durchgeführt. Der Sanierungsplan für das Jahr 2024 umfasst Sanierungen und Reparaturen mittels Robotertechnik und Schlauchlinertechnik ohne Tiefbauarbeiten in folgenden im Steinäcker. In Summe ist mit Kosten von rund 30.000 € brutto inklusive Honorarkosten vom Büro Blankenhorn zu rechnen. Der Gemeinderat stimmte den Maßnahmen zu und beauftragte das Ingenieurbüro Blankenhorn mit der Ausschreibung und Durchführung der EKVO-Maßnahmen 2024.
Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Meldungen.
Aus dem Gemeinderat Konstituierende Sitzung vom 22.07.2024
Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber begrüßte die Damen und Herren des Gemeinderats und die Mitbürgerinnen und Mitbürger. Er führte aus, dass der heutige Abend eine besondere Sitzung sei: die erste Zusammenkunft des neu gewählten Gemeinderats der Gemeinde Beuren. Vor gut sechs Wochen haben die Bürgerinnen und Bürger darüber abgestimmt, wer sie in der neuen Legislaturperiode im Beurener Kommunalparlament vertreten soll. Alle anwesenden Räte am Sitzungstisch haben bei dieser Wahl ein Mandat erhalten. Hierzu gratulierte Bürgermeister Gluiber sehr herzlich. Die meisten Gemeinderäte sind mit der Gemeinderatsarbeit bereits hinreichend vertraut, da sie diesem Gremium zum Teil schon über mehrere Jahre, ja Jahrzehnte hinweg angehören. Einige Gemeinderatsmitglieder wurden in diesem Jahr zum allerersten Mal in den Gemeinderat gewählt und so hieß sie Bürgermeister nochmals besonders willkommen. Es ist ein positives Zeichen, dass sich auch neue Gesichter zum Wohle der Gemeinde engagieren. Die Arbeit des Gemeinderats ist eine enorm verantwortungsvolle und keinesfalls immer leichte Aufgabe, denn sie bedeutet, sich immer wieder freizumachen von parteipolitischen und ideologischen Scheuklappen. Bürgermeister Gluiber führte aus, dass man als Gemeinderatsmitglied zu Konsens und Kompromissen fähig sein muss, auch wenn das in dem einen oder anderen Fall schwerfallen mag. Doch zum Glück lohnt sich diese Anstrengung, wie Bürgermeister Gluiber aus eigener Erfahrung versicherte. Denn Dinge gemeinsam für Beuren zu gestalten und Projekte voranzubringen, sei eine große persönliche Bereicherung. Das Gefühl, wirklich etwas erreicht zu haben für die Gemeinschaft – das ist der Lohn für das Engagement im Rat und in der Verwaltung. Was der Gemeinderat als Organ der kommunalen Selbstverwaltung für die Allgemeinheit leistet, ist nicht zu unterschätzen. Es wird in diesem Gremium Demokratie im Kleinen vorgelebt.
Hier vor Ort, wo die Bürgerinnen und Bürger mit verschiedensten Alltagsherausforderungen konfrontiert sind, wird ganz handfeste Sach- und Problemlösearbeit für die Menschen geleistet. So wurde in der letzten Legislatur z.B. viel über die Kindergarten- und Schulentwicklung beraten und auch beschlossen. Bürgermeister Gluiber sagte, dass er davon überzeugt sei, dass in unserer Welt, die so unübersichtlich und kompliziert geworden ist, dem Engagement im Lokalen besondere Bedeutung zukommt. Kommunalpolitik ist nicht abstrakt. Sie bezieht sich immer auf die Lebenswirklichkeit der in den Städten und Gemeinden lebenden Menschen. Was durch die Arbeit des Gemeinderats zuwege gebracht wird, stiftet letztlich auch Identität und schafft Zugehörigkeit. Das ist ein hohes Gut in einer Zeit, in der unsere Gesellschaft immer mehr auseinanderzufallen droht. Bürgermeister Gluiber stellte klar, dass ihm das Vorleben einer guten und konstruktiven Diskussionskultur wichtig sei. Im neu gewählten Gemeinderat können auch bei den Freien Wählern, der CDU und der SPD je nach Thema die unterschiedlichsten politischen Ansichten vertreten sein. Da liegt es in der Natur der Sache, dass es zu vielen Themen ganz unterschiedliche Auffassungen geben wird. Ziel sollte es aber immer sein, dass mit Fairness und gegenseitigem Respekt über die beste Lösung diskutiert wird. Er stellte nochmals klar, dass für Polemik, persönliche Angriffe oder gar Hassreden in diesem Gremium nach wie vor kein Platz sei. Anschließend richtete er den Blick auf die Zukunft. Dazu gehört an vorderster Stelle die Kindergarten- und Schulentwicklung aber auch die Sanierung der Kleinschwimmhalle und der Betrieb der Panorama Therme oder die Förderung der Freiwilligen Feuerwehr. Die Menschen warten zu Recht darauf, dass sich der Gemeinderat jetzt darum kümmert.
Die abschließenden Dankesworte seiner Rede richtete Bürgermeister Gluiber ausdrücklich an die Familienangehörigen und Freunde der Gemeinderäte, ohne deren Rückhalt im Privaten die ehrenamtliche Tätigkeit als Ratsmitglied kaum möglich wäre. Er freue sich auf die künftige Zusammenarbeit. Sowohl die Mitglieder des Gemeinderats, aber auch er sind zur Wahl angetreten, um der Gemeinde Beuren und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu dienen. In diesem Geist wünschte er Beteiligten allen für die kommende Amtszeit ein gutes und gedeihliches Wirken zum Wohle der Gemeinde Beuren.
Feststellung über die Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit nach § 16GemO
Bei der Gemeinderatswahl am 09.06.2024 wurde Herr Volker Dajeng als Kandidat der CDU in den Gemeinderat gewählt. Der Gemeindewahlausschuss stellte in seiner Sitzung am 10.06.2024 das vorläufige Wahlergebnis der Gemeinderatswahl fest und gab Volker Dajeng als gewählten Gemeinderat bekannt. Die Wahlprüfung durch das Landratsamt Esslingen fiel ebenfalls positiv aus und so wurde die Wahl ohne Beanstandungen als rechtskräftig erklärt. Sodann teilte die Verwaltung den gewählten Gemeinderäten und den Ersatzpersonen das Ergebnismit einem Schreiben mit und gab den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern Gelegenheit sich zur Wahl zu äußern. Insbesondere Hinderungsgründe nach § 29 GemO oder die Ablehnung des Ehrenamts nach § 16 GemO mussten durch die Gewählten begründet werden. Herr Dajeng begründete schriftlich am 20.06.2024 die Ablehnung des Ehrenamtes durch eine Entwicklung in seiner Selbständigkeit. Er habe seinen Firmensitz verlegt und hat zahlreiche Aufträge, welche eine häufige Abwesenheit von der Gemeinde Beuren zur Folge haben. Er habe nun nichtmehr die Möglichkeit an den Sitzungen des Gemeinderats teilzunehmen und lehnt vor diesem Hintergrund die Ehrenamtliche Tätigkeit ab. Gemeinderat Schäfer sprach als Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler und äußerte die Enttäuschung über Herrn Dajengs Entscheidung. Aus diesem Grund entschied sich die Fraktion der Freien Wähler bei dem Beschluss über den Ablehnungsantrag der Ehrenamtlichen Tätigkeit von Herrn Dajeng mit Enthaltungen zu stimmen. Nach einer kurzen Aussprache fasste der Gemeinderat mit 6 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen den Beschluss. Die Begründung von Herrn Dajeng über die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 16 GemO als gewähltes Mitglied des Gemeinderates, wird aufgrund der häufigen beruflichen Abwesenheit nach Ziffer 4 des § 16 GemO akzeptiert. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Ablehnung der Ehrenamtlichen Tätigkeit zu und beauftragte die Verwaltung die Ersatzperson zu benachrichtigen.
Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderäte
Die gewählten Gemeinderäte wurden von Bürgermeister Gluiber in der ersten Sitzung des neu gewählten Gemeinderates öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet (§ 32 GemO). Die Verpflichtung geschah nach der Unterrichtung über die Rechte und Pflichten eines Gemeinderates durch Handschlag des Bürgermeisters. Es wurde die folgende Verpflichtungsformel von Bürgermeister Gluiber gesprochen und durch die Räte wiederholt: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.
Stellvertretende Bürgermeister
In Gemeinden ohne Beigeordnete bestellt der Gemeinderat nach § 48 GemO aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. Die Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Siewerden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Sind alle bestellten Vertreter vorzeitig ausgeschieden oder sind im Falle der Verhinderung des Bürgermeisters auch alle Stellvertreter verhindert, hat der Gemeinderat unverzüglich einen oder mehrere Stellvertreter neu oder für die Dauer der Verhinderung zusätzlich zu bestellen. Die Hauptsatzung der Gemeinde Beuren bestimmt in § 10 Stellvertretung des Bürgermeisters „Es werden drei Stellvertreter des Bürgermeisters aus der Mitte des Gemeinderates gewählt“. Vor der Wahl beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass offen per Handzeichen gewählt werden soll. In drei voneinander getrennten Wahlgängen wurden die stellvertretenden Bürgermeister durch den Gemeinderat gewählt. Als erster stellvertretender Bürgermeister wurde einstimmig Tobias Merkle, als zweiter stellvertretender Bürgermeister wurde einstimmig Bernhard Klaß und als dritter stellvertretender Bürgermeister wurde einstimmig Dr. Michael Buchmann gewählt.
Ausschüsse, Verwaltungsgemeinschaft, Verbände und sonstige Gremien
Im Zuge der Einigung fand die Besetzung der Ausschüsse, die Bestellung der Vertreter für Vereine, die Bestellung der Ausschussmitglieder für die Verwaltungsgemeinschaft, die Bestellung der Vertreter für die Verbandversammlungen, Beiräte und Zweckverbände statt. Die genaue Besetzung der verschiedenen Gremien kann in Kürze dem Gemeinderatsprotokoll unter www.beuren.ris-portal.de entnommen werden.
Sitzordnung, Umlaufregelung und Geschäftsordnung des Gemeinderats
Am 09. Juni 2024 wurden die neuen Gemeinderatsmitglieder Dr. Albert Stoll, Michael Döbler und Peter Fischer in den Beurener Gemeinderat gewählt. So war es unerlässlich, dass eine neue Sitzordnung und eine neue Umlaufregelung festgelegt und beschlossen wurden. Des Weiteren war es erforderlich, dass die Geschäftsordnung des Gemeinderats nach der Wahl angepasst wird.
Der neu gewählte Gemeinderat der Gemeinde Beuren. Erste Reihe von links: Dr. Regina Birner, Peter Fischer, Denise Knapp, Tobias Merkle, Daniel Schäfer und Bürgermeister Daniel Gluiber. Zweite Reihe von links: Bernhard Klaß, Dr. Michael Buchmann, Tobias Kröll, Dr. Albert Stoll und Michael Döbler. Dritte Reihe von links: Andreas Kraut, Bianca Lutz und Thomas Oswald.
Aus dem Gemeinderat vom 22.07.2024
Bekanntgaben
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 03.06.2024 über die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen und beschlossen wurde. Es handelt sich hierbei um eine TiagR Gruppe. Die Rahmenbedingungen und Modalitäten wurden beschlossen und nähere Infos folgen im Mitteilungsblatt.
Des Weiteren wurde über die Aussiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebes beraten.
Feststellung über das Vorliegen von Hinderungsgründen
Am 09.06.2024 fand die Gemeinderatswahl statt, bei der 14 Gemeinderäte gewählt bzw. wiedergewählt worden sind. Mit Erlass vom 26.06.2024 hat das Landratsamt festgestellt, dass die Prüfung der Gemeinderatswahl in der Gemeinde Beuren auf ihre Gesetzmäßigkeit keine Beanstandung gegeben hat und somit die Wahl rechtsgültig ist. Vor Durchführung einer konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates ist es erforderlich, dass der Gemeinderat in der alten Zusammensetzung darüber befindet, ob bei einem oder bei mehreren Gemeinderäten für den Eintritt in den Gemeinderat Hinderungsgründe gemäß § 29GemO vorliegen. Ob ein Hinderungsgrund vorliegt, entscheidet der bisherige Gemeinderat vor Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats nach einer regelmäßigen Wahl bzw. Ergänzungswahl oder vor dem Nachrücken einer Ersatzperson. Dem Gemeinderat steht dabei kein Ermessensspielraum zu. Treten Hinderungsgründe während der Amtszeit ein, so haben die betroffenen Gemeinderäte auszuscheiden. Bei Mehrheitswahl tritt der Bewerber mit der höheren Stimmenzahl, bei Verhältniswahl der als Ersatzperson festgestellte Bewerber des gleichen Wahlvorschlags in den Gemeinderat ein. Bürgermeister Gluiber trug vor, dass bei keinem gewählten Kandidaten ein Hinderungsgrund festgestellt werden konnte. Der Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass bei den am 09.06.2024 gewählten Gemeinderäten kein Hinderungsgrund vorliegt.
Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte
„Politik bedeutet ein starkes, langsames Durchbohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich.“ So sah der deutsche Soziologe Max Weber das Metier des Gemeinderats. Bürgermeister Gluiber richtete dieses Zitat an die ausscheidenden Gemeinderäte Günter Cejpa, Rainer Hageloch, Cornelia Jathe und Roland Krohmer, welche 20 bzw. 40 Jahre lang Mitglieder des Beurener Gemeinderats waren. Alle vier Gemeinderäte waren mit viel Leidenschaft und Augenmaß zum Wohl der Gemeinde Beuren, sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger tätig. Für dieses große und langjährige Engagement bedankte sich Bürgermeister Gluiber im Namen des Gemeinderates und der Beurener Bürgerschaft. Großprojekte wurden in den letzten 20 bzw. 40 Jahren angestoßen und Weichen anders gestellt. Als kleine Anerkennung überreichte Bürgermeister Gluiber Herrn Cejpa, Herrn Hageloch und Herrn Krohmer kleine Abschiedspräsente. Frau Jathe hatte sich für die Gemeinderatssitzung entschuldigt. Eine Ehrungsveranstaltung für die langjährig ehrenamtlich engagierten Gemeinderäte folgt am 23. September 2024. Gemeinderat Daniel Schäfer und Gemeinderat Tobias Kröll hielten in ihrer Funktion als Fraktionsvorsitzende ebenfalls eine Dankesrede und überreichten ihren ausscheidenden Fraktionskollegen ein kleines Präsent.
Erste Reihe von links: Gemeinderat und Fraktionsvorsitzender der CDU Tobias Kröll, ausscheidende Gemeinderäte Rainer Hageloch, Günter Cejpa, Roland Krohmer und Bürgermeister Daniel Gluiber. Zweite Reihe: Gemeinderat und Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Daniel Schäfer
Aus dem Gemeinderat vom 03.06.2024
Bekanntgaben
In der letzten Nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.05.2024 wurden keine Beschlüsse gefasst.
Festlegung des Kindergartenfreibetrages für 2024 / 2025
Am 25.02.2013 wurde gemeinsam mit dem Kindergartenbeirat beschlossen, die Kindergartenfreibeträge jährlich prozentual zu erhöhen. Bei den Beiträgen wird von der Festlegung des Regelbeitrages der Kirchen und kommunalen Landesverbänden ausgegangen. Damit sollen die Beitragserhöhungen möglichst dynamisch und unkompliziert gestaltet werden. In der Gemeinderatssitzung vom 11.03.2013 wurde diese Vorgehensweise grundsätzlich befürwortet und beschlossen. Für das kommende Kindergartenjahr wurden vom Kindergartenbeirat am 23.04.2024 über die Beiträge für den Regelkindergarten Ü3, für verlängerte Öffnungszeiten (durchgängig 7 Stunden VÖ), für die Ganztagesbetreuung, für die Betreuung von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren und die Beiträge vom Naturkindergarten vorberaten.
Unabhängig von der Kinderzahl in der Familie orientiert sich die errechnete Erhöhung an dem ersten Kind, so dass alle anderen Kinder in der Familie den gleichen Zuschlag bezahlen wie am ersten Kind errechnet. Auch in diesem Jahr wurde von der Kirche und kommunalen Landesverbänden die Empfehlung zur Erhöhung der Kindergartenbeiträge nur für ein Kindergartenjahr ausgesprochen, so dass im kommenden Jahr wieder Neuberechnungen erfolgen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und den stetig steigenden Kosten für die Aufgaben der Kinderbetreuung empfiehlt die Verwaltung die Anpassung der Kindergartenbeiträge. Der Kindergartenbeirat hat die Gebührenanpassung bereits beraten und empfiehlt die Anpassung durch den Gemeinderat bzw. Kirchengemeinderat zu beschließen. Wie in der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2023 vom Gemeinderat beauftragt, wurde durch die Trägerin, die Evangelische Kirchengemeinde, die Umstellung der Kindergartenbeiträge auf einkommensabhängige Beiträge geprüft. Bis die Untersuchung zu den einkommensabhängigen Kindergartenbeiträgen abgeschlossen sind, werden die bisherigen Beitragsmodelle fortgeführt. Pfarrer Conzelmann und die fachliche Gesamtleitung der Kindergärten Frau Seyfried stellten in der Sitzung die Beitragsberechnungen vor und standen dem Gremium für Fragen zur Verfügung. Die genaue Kostenaufstellung ist im RIS-Portal ersichtlich. Bürgermeister Gluiber erklärte zunächst die Notwendigkeit einer guten Kindergartenbetreuung, um eine familienfreundliche Kommune zu sein. Jedoch steigen wie überall die Kosten wie beispielsweise die Reinigungskosten der Einrichtungen und die Löhne der Erzieherinnen. Bei einem Abmangel von ca. 800.000 € jährlich, ist eine Anpassung der Kindergartenbeiträge somit unumgänglich. Dabei wolle sich die Gemeinde mit den angepassten Beiträgen keinesfalls bereichern, sondern eine Kostendeckung anstreben. Laut den Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbänden sollten die Beiträge sogar noch Höher sein, damit das Minus im Haushalt ausgeglichen werden kann. Der Kindergartenbeirat hat dies allerdings abgelehnt, der Gemeinderat könnte dennoch einen entsprechenden Antrag zur Erhöhung stellen.
Das Gremium zeigte sich den vorgeschlagenen Beitragserhöhungen überwiegend positiv gestimmt und begrüßte die Überlegungen einkommensschwache Familien zu unterstützen. Allerdings gab es auch Einwände. Nicht alle Gemeinderäte begrüßten die einkommensabhängigen Beiträge. So gab Gemeinderat Krohmer den, durch die vorgeschlagene Einstufung, umfänglicheren Prüfungsaufwand für die Verwaltung zu bedenken. Zudem waren die Schlussfolgerungen der Berechnung für ihn nicht ganz schlüssig. Er regte an, dass sich der Kindergartenbeirat hierzu nochmals intensiv berät. Auch Gemeinderat Kröll befürchtete durch die vorgeschlagenen einkommensabhängigen Berechnungen soziale Spannungen. Er sprach sich für eine einfachere Einstufung mit nur einer Stufe für die Unterstützung von Härtefällen aus. Gemeinderat Cejpa regte an bei der Berechnung der Beiträge nicht nur das Einkommen zu berücksichtigen, sondern auch die Ausgaben. So sind viele Familien auf ein zweites Einkommen angewiesen, um ihre laufenden Kosten zu decken. Diese Familien würden jedoch mit der neuen Einstufung zusätzlich finanziell belastet werden. Gemeinderat Schäfer begrüßte die vorgeschlagenen einkommensabhängigen Beiträge im Grundsatz, sprach sich jedoch dafür aus einer Entscheidung nicht heute zu treffen und die verschiedenen Stufen nochmals zu überdenken und einfacher zu gestalten. Zudem stellte er den Antrag die Beiträge für den Naturkindergarten nicht wie vorgeschlagen zu erhöhen, sondern diese so zu belassen, wie sie aktuell sind. Der Antrag wurde mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen im Gremium angenommen. Weiterhin fasste das Gremium mit 12 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme den Beschluss.
- Der Gemeinderat stimmte den Kindergartenbeiträgen für das Jahr 2024/2025 wie vom Kindergartenbeirat vorberaten zu.
- Der Gemeinderat nahm den Bearbeitungsstand und die Zwischenergebnisse zur möglichen Umstellung der Kindergartenbeiträge auf einkommensabhängige Kindergartenbeiträge zur Kenntnis.
Hochwasserschutzmaßnahmen am Erlenbach oberhalb Hohler Weg – Vergabe
Bürgermeister Gluiber berichtete über den Starkregen der letzten Tage und erläuterte, dass Beuren bis auf kleinere Überschwemmungen glücklicherweise weitestgehend von größeren Schäden verschont geblieben ist. Ein ausführlicherer Bericht darüber erschien bereits im Mitteilungsblatt Nr. 23. Weiter fuhr er fort, dass die bereits umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen gut greifen und die weiteren Planungen zum Ausbau in die richtige Richtung gehen. Die Arbeiten für die Maßnahme am Erlenbach oberhalb des Hohlen Wegs wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 16.05.2024. Es haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben. Als günstigster Bieter ging die Firma WK Bau aus Hülben mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 75.309,16 € hervor. Die Verwaltung schlug vor, die Arbeiten an die Firma WK Bau zu vergeben. Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
Die Verwaltung wurde beauftragt, die genannten Arbeiten zum Angebotspreis von brutto 75.309,16 € an die Firma WK Bau zu vergeben.
Hochwasserschutzmaßnahmen Umbau Einlauf Herbstwiesenbach Wiesensteigle – Vergabe
Die Arbeiten für die Maßnahme am Herbstwiesenbach Wiesensteigle wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 16.05.2024. Es haben 5 Firmen ein Angebot abgegeben. Als günstigster Bieter ging die Firma WK Bau aus Hülben mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 39.635,21 € hervor. Die Verwaltung schlug vot, die Arbeiten an die Firma WK Bau zu vergeben. Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
Die Verwaltung wurde beauftragt, die genannten Arbeiten an die Firma WK Bau zum Angebotspreis von brutto 39.635,21 € zu vergeben.
Umbau, Erweiterung und Nutzungsänderung des bestehenden Seniorenpflegeheims, Linsenhofer Straße 43, 72660 Beuren – Stellplätze – Hochwasserschutzmaßnahmen und Starkregenrisiko
Hauptamtsleiterin Schall erläuterte die Sitzungsvorlage. Insbesondere die Planung der Stellplätze und die Maßnahmen zum Hochwasserschutz wurden nochmals überprüft. Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2024 dem Gremium vorgestellt. Es wurde jedoch in der damaligen Sitzung das gemeindliche Einvernehmen noch nicht erteilt. Auch hatte die Verwaltung den Auftrag erhalten die Stellplatzberechnungen nochmals genauer zu prüfen. Es sollte unbedingt eine Verschlechterung der Verkehrssituation vermieden werden. Die nunmehr vorgestellte Planung, insbesondere der Stellplätze stieß im Gremium auf Zustimmung. Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben Umbau, Erweiterung und Nutzungsänderung des bestehenden Seniorenpflegeheims, Balzholzer Straße 1-3 und Linsenhofer Straße 43, 72660 Beuren zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen, auch wird den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
Einbringen, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2024 des Eigenbetriebes Panorama Therme Beuren
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und des Eigenbetriebsgesetzes hat die Gemeinde für den Eigenbetrieb Panorama Therme einen gesonderten Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Panorama Therme Beuren wurde von der Verwaltung vorgestellt und erläutert. Hierbei stehen Einnahmen von 9,8 Mio. den Ausgaben von € 10,2 Mio. € gegenüber und verursachen einen Verlust in Höhe von 368.200 €. Die durchgeführten energetischen Maßnahmen waren zwar mit Kosten verbunden, die den Haushaltsplan aktuell noch belasten, diese werden sich später jedoch finanziell rentieren. Die Maßnahmen wie beispielsweise die Sanierung der Lüftungsanlagen und Filter waren unumgänglich. Auch die Installation einer PV-Anlage auf dem Verwaltungsgebäude am Wohnmobilstellplatz und der Pumpentausch zur Wärmerückgewinnung stellen wichtige Investitionen für die Zukunft dar. Der hier generierte Strom soll im Ganzen für die Eigenversorgung der Panorama Therme genutzt werden. Die Fremdverschuldung und Kreditverschuldung sind nach wie vor sehr hoch, auf eine weitere Kreditaufnahme soll jedoch verzichtet werden. Bürgermeister Gluiber erklärte, dass ein langfristiges Vermögen mit einer langfristigen Verschuldung geschaffen wurde. Auch die Sanierung der Kleinschwimmhalle wird für die Gemeinde in den nächsten Jahren eine große Herausforderung darstellen.
Die Besucherzahlen erholen sich langsam, liegen jedoch noch unter den Werten der Vor-Corona-Zeit. Langfristig müssen die Besucherzahlen wieder steigen, damit die Panorama Therme sich selber tragen kann, weitere Finanzspritzen vom Kernhaushalt werden nicht mehr möglich sein. Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss den Wirtschaftsplan für die Panorama Therme Beuren.
Verschiedenes
Aufgrund von Ausfällen schlug die Verwaltung vor Frau Ira Pesla und Herrn Leonard Fritz als Mitglieder im Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen nachzubestellen. Das Gremium stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.
Aus dem Gemeinderat vom 14.05.2024
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 22.04.2024 wurde über die Erstellung eines Gesamtschemas für Energieflüsse in der Panorama Therme Beuren beraten und beschlossen. Außerdem wurden über die Farbgestaltung der den geplanten Umbauarbeiten des Bistros in der Panorama Therme beraten und verschiedene Muster für Sitzmöbel betrachtet. Zudem wurde der Termin für die Ehrensitzung auf den 23.09.2024 festgelegt.
Panorama Therme Beuren: Vergabe Filtersanierung
Die Filtersanierung an der Panorama Therme wurde öffentlich ausgeschrieben. Es gingen insgesamt drei Angebote ein. Als günstigster Bieter ging die Firma Aqua Filtertechnik GmbH & Co.KG aus Spessart mit einem geprüften Angebotspreis von netto 186.818,51 € hervor.
Das Gremium beschloss Einstimmig den Auftrag zur Filtersanierung an die Firma Aqua Filtertechnik GmbH & Co. KG aus Spessart zu vergeben.
Annahme von Spenden
Bei der Gemeinde gingen Spenden für den Bikepark, für die beiden Backhäuser Balzholz und Beuren und für den AK Asyl ein. Der Gemeinderat stimmte der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 1.000,00 € zu.
Verschiedenes
In der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2024 wurde über die Sanierungsarbeiten in der Linsenhofer Straße beraten. Das Landratsamt Esslingen hat 2023 in einem 1. Bauabschnitt die Belagssanierung der Kreisstraße K 1261 zwischen Linsenhofen und Beuren bis zur Einmündung Morglachstraße durchgeführt.
In einem 2. Bauabschnitt ist die Belagssanierung der Linsenhofer Straße zwischen der Morglachstraße und der L 1210, Kreuzung Linsenhofer Straße / Balzholzer Straße geplant. Es wird über die gesamte Fläche der Asphaltbelag abgefräst und eine neue Asphaltdeckschicht eingebaut.
Zudem ist eine Einschleifung der Radfahrer auf die innerörtlich führende Fahrspur geplant.
Gemeinderat Schäfer brachte nun weitere Aspekte für die Gestaltung des Radverkehrs ein. Diese werden nun rechtlich von der Gemeinde Beuren und der Straßenverkehrsbehörde geprüft.
Gemeinderätin Dr. Birner erkundigte sich nach den Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Ortsmitte. Hierbei ist die Verwaltung in Gesprächen mit einem Planerbüro, welches eine Kampagne zur Entschleunigung der Ortsmitte und Lärmreduzierung im Beurener Tunnel erarbeitet. Im nächsten Schritt sollen dem Gremium die Kampagnenvorschläge zur Auswahl vorgelegt werden.
Gemeinderätin Knapp berichtete über den Sendemasten oberhalb der TGV Halle. Dieser sollte als Provisorium aufgestellt werden, nun wurden Leitungen an den angrenzenden Fahrradweg verlegt, der Strommast jedoch blieb stehen. Bürgermeister Gluiber erklärte dies damit, dass die unter dem Fahrradweg verlegten Stromkabel von den Stadtwerken Neuffen stammen und mit dem Masten nichts zu tun hätten, dieser ist nach wie vor als provisorische Lösung angedacht.
Aus dem Gemeinderat vom 13.05.2024 Bürgerversammlung
Kurzer Überblick über Aktivitäten und Maßnahmen der Gemeinde Beuren 2024 durch Bürgermeister Daniel Gluiber mit anschließender kurzer Fragerunde
Anbei die komplette Ansprache von Bürgermeister Gluiber:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
ich begrüße Sie, auch im Namen des Gemeinderats, ganz herzlich zu unserer heutigen Bürgerversammlung. Ich freue mich, dass so viele Beurenerinnen und Beurener wie auch Balzholzerinnen und Balzholzer gekommen sind, und danke Ihnen für Ihr Interesse an den laufenden und anstehenden Gemeindeangelegenheiten.
Wer mich kennt, weiß, dass es für mich mehr als eine Verpflichtung bedeutet, zu einer Bürgerversammlung einzuladen. Denn ich sehe Bürgerversammlungen als Ausdruck gelebter Demokratie an. Mir liegt viel daran, Sie, die Bürgerinnen und Bürger, über wichtige Vorhaben zu informieren, Sie in die Entscheidungen einzubeziehen und Ihnen Rede und Antwort zu stehen. Ich bin davon überzeugt, dass kommunalpolitisches Handeln nur erfolgreich sein kann, wenn es transparent ist.
Sie, die Einwohnerinnen und Einwohner, erwarten mit Recht, frühzeitig und umfassend informiert zu werden, denn Sie sind ja von den Ratsbeschlüssen ganz direkt betroffen. Und Sie wollen an den Entscheidungen teilhaben. Große Projekte können heute nur gelingen, wenn sie von der Bürgerschaft akzeptiert und mitgetragen werden.
Ich darf Ihnen nun gleich einen kurzen Rück- sowie Ausblick auf die anstehenden Aufgaben unserer Gemeinde geben.
Anschließend geht es heute um keine konkreten Projekte, sondern um die Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 und die Kandidatinnen und Kandidaten der drei Listen, die ich heute Abend hier in der Kelter sehr herzlich begrüßen darf. Es freut mich, dass wir an der Tradition festhalten können und Sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger die Bewerberinnen und Bewerber kennenlernen und im Anschluss auch mit ihnen ins Gespräch kommen können.
Lassen Sie uns nun einen Blick auf die aktuell anstehenden Themen und Aufgaben werfen. Ich habe heute ganz bewusst auf eine Powerpoint-Präsentation verzichtet, um den Abend nicht in die Länge zu ziehen.
Allgemein möchte ich feststellen, dass auf die Kommunen im Land immer mehr Aufgaben durch die Bundespolitik sowie die Landespolitik zu kommen, ja sogar direkt übertragen werden, ohne dass ein finanzieller Ausgleich dafür geleistet wird. Das bringt die Kommunen an den Rand der Finanzierbarkeit der kommunalen Aufgaben. Das Konnexitätsprinzip wird nicht mehr eingehalten. Das Prinzip: wer bestellt, bezahlt, wird missachtet. Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen wird untergraben.
Das betrifft beispielsweise die Kinderbetreuung, aber auch die Flüchtlingsunterbringung zum Beispiel auf Gemeinde- und Landkreisebene.
Vor diesem Hintergrund wird es deutlich schwieriger die kommunalen Haushalte ausgeglichen darstellen zu können.
Wie sie wissen, meine Damen und Herren, ist die Gemeinde Beuren eine finanz- und steuerschwache Kommune, die trotzdem die ganze Palette an Aufgaben zu erledigen hat.
Die Generierung neuer Einnahmemöglichkeiten gestaltet sich sehr schwierig. Am einfachsten wäre es, großflächig Gewerbegebiete auszuweisen und dann entsprechend Gewerbesteuer zu vereinnahmen. Durch die Lage unserer Gemeinde in der wunderschönen Natur und den umgebenden Schutzgebieten ist eine großflächige Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben nicht möglich. Wir müssen also schauen wie wir unseren Haushalt auf andere Weise dauerhaft finanziert bekommen. Unsere Chance liegt in der Prädikatisierung als staatlich anerkannte Erholungsort mit Heilquellenkurbetrieb. Hier sollten wir auch in Zukunft weiter daran arbeiten, diesen Erholungsort weiter voran zu bringen. Dazu gehören für mich eine gut funktionierende Panorama Therme, ein schöner Ort mit lebendigem Ortskern und einer guten Infrastruktur sowie unterschiedlichste Angebote. Also von Ferienwohnungen über Zimmer in kleineren Pensionen bzw. Gästehäusern aber auch Zimmer in einem neuen Hotel sowie unser Wohnmobilstellplatz.
Das Land Baden-Württemberg hat die Kampagne „Du bist Tourismus“ ins Leben gerufen, um deutlich zu machen, dass vom Tourismus nicht nur die Touristen profitieren, sondern vor allem die Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune beziehungsweise einer Tourismusregion. Denn gerade in Tourismusorten ist die Infrastruktur in der Regel besonders gut ausgebaut und die Freizeitangebote stehe nicht nur den Touristen, sondern vor allem auch den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Auch die Region Stuttgart hat dies erkannt. Im Moment wird dort eine neue Freizeitstrategie erarbeitet, um die Städte und Gemeinden in der Region Stuttgart für Arbeitskräfte attraktiv zu halten. Auch die Gemeinde Beuren hat dort entsprechende Punkte, die künftig realisiert werden sollen, angemeldet beziehungsweise benannt, denn aus der ganzen Untersuchung soll ein Konzept erstellt werden, dessen Inhalte anschließend mit Fördermitteln umgesetzt werden sollen.
Somit profitieren wir als Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch unsere Gäste aus nah und fern von der Tourismus- und Freizeitstrategie.
Jetzt fragen Sie sich, wie daraus dann die Gemeinde mehr Geld bekommen soll? Ich denke jeder von Ihnen, der schon einmal oder mehrfach Urlaubsreisen unternommen hat, weiß das dort oft großzügiger mit den Ausgaben für Essen und Trinken sowie für Einkäufe, als auch für den Besuch von Freizeiteinrichtungen umgegangen wird. Jeder Besucher in unserer Gemeinde, ob nun für einen Tag oder für länger lässt bei uns einige Euros liegen. Mit diesem Geld werden unsere Läden, unsere Restaurants, unsere Freizeiteinrichtungen wie die Panorama Therme oder das Freilichtmuseum unterstützt und somit auch besser finanziert. Damit können diese Betriebe sich an Ort behaupten und tragen zu einer guten Infrastruktur bei.
Um die Finanzen ist es in unserer Gemeinde seit Jahren nicht gut bestellt. Wir haben es aber in den letzten 20 Jahren immer gut hinbekommen und meistens einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen können. Nun hat ja das Land Baden-Württemberg vor einigen Jahren beschlossen, die Kommunen von der Kameralistik also der Einnahmen-Ausgaben-Buchhaltung auf die kommunale Doppik also die kaufmännische Buchführung umzustellen.
Wir Praktiker haben immer davor gewarnt, dies zu tun. Denn die Haushalte könnten dadurch ins Minus rutschen. Und genau das passiert nun in vielen Gemeinden. Übrigens: Das Land Baden-Württemberg rechnet weiter kameral. Warum wohl?
Der kommunale Haushalt unserer Gemeinde ist mit dem Jahr 2019 erstmals doppisch aufgestellt und doppisch gebucht worden. Um nun den ersten kommunalen Abschluss erstellen zu können, sind dermaßen viele Aufwendungen und Personalressourcen notwendig, so dass sich dies über Jahre hinweg hingezogen hat. Hinzu kam dann noch die Corona-Pandemie hinzu, die wieder Personalressourcen für die Stellung von Förderanträgen für die Berechnung von Kurzarbeitergeld und anderen Dingen in Anspruch genommen hat.
Leider hinken wir damit mit dem Abschließen der vergangenen Jahre deutlich hinterher. Wir arbeiten stark daran diese Rückstände aufzuarbeiten und haben dazu auch die Personalressourcen in der Kämmerei verstärkt.
Nichtsdestotrotz wird es in diesem Jahr nicht gelingen einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Damit sind wir, das aber nur als schwacher Trost, nicht alleine. So wie der Gemeinde Beuren geht es mittlerweile zahlreichen Gemeinden im Land. Die unausgeglichenen Haushalte kommen nicht aufgrund von großen Projekten oder Sonderwünschen des Gemeinderats, sondern durch die oben bereits erwähnte mangelnde Ausstattung der Kommunen mit Finanzmitteln für Aufgaben, die Bund und Land beschlossen haben und die Kommunen umsetzen müssen.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Vertretung der Kommunen gegenüber dem Land und dem Bund, hat erst jüngst in der Presse darauf nochmals deutlich hingewiesen, dass sich hier deutlich etwas verändern muss, um die Kommunen nicht an den Rand des Machbaren zu bringen und damit die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu untergraben.
Eine der größten Aufgaben unsere Kommune ist es die Jugendarbeit und hier vor allem Kinderbetreuung zu sichern und auf die Zukunft auszurichten.
Die Gemeinde Beuren braucht mehr Kindergartenplätze. Das brachten mehrere Untersuchungen hervor. Jüngst konnte der Naturkindergarten Pfützenhüpfer am Freilichtmuseum mit 20 Plätzen offiziell eröffnet werden. Ein zweiter Kindergarten in der Natur wird direkt daneben im Herbst dort entstehen. Hier werden ebenfalls weitere 20 Plätze hinzukommen.
Für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Kelterplatz warten wir seit über einem Jahr nun auf die Baugenehmigung. Seit heute Vormittag liegt uns diese nun vor. Dort soll eine weitere Gruppe für unter Dreijährige entstehen und der Kindergarten auf die Zukunft durch den An- und Umbau ausgerichtet werden.
Dazu ist es erforderlich, dass alle Kinder aus dem Kindergarten ausziehen und in den Interimskindergarten, der im Bereich der ehemaligen Neuapostolischen Kirche entstehen wird, umziehen. Dieser Kindergarten wird dort für die nächsten 5 vielleicht auch 10 Jahre existieren, denn auch der Kindergarten Jahnstraße aus den 1950 er Jahren wartet auf eine Sanierung.
Durch den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz an der Grundschule ab dem Jahr 2025 hat der Bund den Kommunen ein weiteres Ei gelegt das nicht durchfinanziert ist.
Nichtsdestotrotz hat die Gemeinde Beuren mit dem Gemeinderat und der Verwaltung sich rasch aufgemacht, um ein Konzept zu entwickeln, um auch diesem Rechtsanspruch zeitnah gerecht werden zu können. So ist geplant, dass der Zwischenbau zwischen Turn- und Festhalle und Willi-Gras-Grundschule in dem sich die Toiletten aktuell befinden, abgerissen wird und dort neue Räumlichkeiten entstehen.
Wenn den dort schon gebaut wird, werden auch die Räumlichkeiten der Schule die ebenfalls aus den 1950 er Jahren stammt, auf den heutigen Bedarf angepasst. Die Gemeinde Beuren konnte für dieses Projekt mehrere Förderanträge stellen. Es ist jedoch unklar, wie sich das Land die Förderung der Kinderbetreuung an den Grundschulen überhaupt vorstellt und den vielen Förderanträgen die im Windhundverfahren vergeben werden sollen, gerecht werden will.
Das sind genau die Beispiele, die ich vorhin zu Beginn angesprochen habe, wo das Land oder der Bund Gesetze macht, die die Kommunen dann ohne ausreichende Finanzierungsmittel umsetzen sollen. Ich bin aber überzeugt, dass auch diese Aufgaben die Gemeinde Beuren sparsam aber trotzdem sehr gut umsetzen wird.
Ich möchte noch kurz auf die Finanzierung unserer Kindergärten eingehen. Auch dort ist es so, dass es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt, und sich die Betreuungsangebote in den letzten 20 Jahren deutlich verbessert haben. Allerdings ist es auch hier so, dass die Finanzierung bei weitem nicht gesichert ist. Nach Abzug der Kindergartenbeiträge, die durch die Eltern bezahlt werden und den Zuschüssen durch das Land, verbleiben bei der Gemeinde trotzdem rund 800.000 € die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das ist der größte Posten im Haushalt der Gemeinde. Deshalb möchte ich daher um Verständnis bitten, wenn der Kindergartenbeirat, der evangelische Kirchengemeinderat und der kommunale Gemeinderat für die jährliche Anpassung der Kindergartenbeiträge zu den von den kommunalen und kirchlichen Verbänden vorgeschlagenen Sätzen votieren.
Keine Frage, Kinderbetreuung und Jugendarbeit sind wichtig. Aber bezahlbar müssen sie nicht nur für die Eltern, sondern insbesondere auch für die Kommunen sein.
Neben der Grundschule und den Kinderbetreuungsmöglichkeiten in der Gemeinde gibt es weitere Angebote wie zum Beispiel die offene Kinder- und Jugendarbeit durch den Kreisjugendring im Auftrag der Gemeinde. Der Sitz des Jugendtreffs ist im Haus der Feuerwehr. Die Jugendsozialarbeiterin Frau Dettmer macht dort attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche.
Ganz besonders freut es mich, dass wir am 8. Juni ab 14:00 Uhr den durch eine Väter- beziehungsweise Elterninitiative entstandenen Bikepark am Rauffwäldle offiziell eröffnen können. Ich möchte bereits an dieser Stelle den Vätern aus der Papa-Back-Sportgruppe, sowie den beteiligten Jugendlichen aber auch den großzügigen Firmen, die Maschinen und Gerätschaften und auch Material zur Verfügung gestellt haben, sowie allen Spenderinnen und Spendern und Sponsoren sehr herzlich danken, dass dieses Projekt entstehen konnte.
Der Spiel- und Bolzplatz Rauffwäldle soll noch weiter aufgewertet werden. Es gibt Ideen für einen Erlebnisspielplatz. Ich hoffe, dass es gelingen wird auch hier durch ehrenamtliches Engagement, Spenden und Zuschüsse die Kosten für diesen Spielplatz möglichst gering zu halten. Meine Idee ist es, dass jedes Jahr ein Spielgerät hinzukommt und so die Finanzierung leichter zu stemmen sein wird. Geplant ist, dass die übrige Erde Bikepark entsprechend verlagert wird, um für das erste Spielgerät, einer Seilbahn eine entsprechende Geländemodellierung zu haben.
Bevor es dort aber so richtig losgeht, sollen die Kinder und Jugendlichen noch über ein Jugendforum mit einbezogen werden.
Verlassen wir den Kinder- und Jugendbereich und wenden uns der Ortsmitte zu. Sicherlich haben Sie aus den Sitzungsberichten mitbekommen, dass die Fachwerkfassade am Rathaus sanierungsbedürftig ist. Diese Maßnahme werden wir in diesem Jahr angreifen und das Fachwerk wieder instandsetzen lassen.
Ich möchte kurz nochmals darauf eingehen, dass der Ortskern nun eine Gesamtanlage, die unter Denkmalschutz steht, ist. Das heißt, dass insbesondere Veränderungen wie Farbgestaltungen etc. an den Gebäuden und auch Neubauten genehmigungspflichtig sind. Der Gemeinderat wie auch das Landesdenkmalamt sehen unseren Ortskern als so hochwertig an, dass er als Gesamtheit nun unter Schutz steht. Das bedeutet für die Eigentümerinnen und Eigentümer im Grunde keine Nachteile, ja sogar Vorteile im Bereich der Einkommenssteuererklärung, wenn hier in das jeweilige Baudenkmal investiert wird.
In der kommenden Legislaturperiode wird der Gemeinderat die Gestaltungssatzung für den Ortskern verabschieden. Diese basiert hauptsächlich auf der Sanierungsfibel, die bisher bei Sanierungen in unseren Sanierungsgebieten zu berücksichtigen ist.
Warum brauchen wir eine Gestaltungssatzung? Wir haben in den letzten nahezu 40 Jahren den Beurener Ortskern deutlich aufgewertet. Im Rahmen des Landessanierungsprogramms, des Bundessanierungsprogramms und des Denkmalschutzprogramms des Bundes haben private Eigentümer und auch die Gemeinde Beuren Zuschüsse erhalten und damit den Ortskern aufgewertet und verbessert. Gelungen ist dies vor allem auch deshalb, da Beuren eine Ortsumgehung mit Tunnel erhalten hat. Hier bin ich überzeugt, dass das u.a. nur möglich wurde, da Beuren staatlich anerkannter Erholungsort, also Kurort ist, und im Kurortegesetz von Baden-Württemberg steht, dass eine attraktive Ortslage vorhanden sein soll. Also auch hier, Vorteile durch den Tourismus für unsere Einwohner.
Aber zurück zur Gestaltungssatzung: Unsere Sanierungsprogramme werden relativ rasch auslaufen, aber das Ortsbild soll und muss aus meiner Sicht attraktiv bleiben. Das wird nur gelingen, wenn es wie bis jetzt hier gewisse Spielregeln gibt, beispielsweise was die Materialauswahl von Fassaden, Fenstern, Dächern und auch der Geländegestaltung angeht. Mit inbegriffen in diese Gestaltungsatzung wird das Solarkataster sein.
Mit diesem Solarkataster hat sich der Gemeinderat und das Landesdenkmalamt sehr intensiv auseinandergesetzt. Die ersten Ansätze des Denkmalamts waren sehr streng und rigoros, aufgrund von Gerichtsentscheiden aber auch vielleicht durch den gesunden Menschenverstand konnte nun akzeptable Lösungen erarbeitet werden. So können beispielsweise nicht alle Dächer mit Photovoltaik belegt werden, aber eine Vielzahl der Häuser kann Photovoltaikanlagen künftig auf dem Dach haben.
Wichtig: Wenn solche Vorhaben geplant sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Schall, unsere Hauptamtsleiterin auf. Sie wird ihnen entsprechende Auskünfte geben können.
Bei der Sanierung stehen noch die Gebäude Linsenhofer Straße 5 und 7, die in naher Zukunft hoffentlich von der Firma Jako-Baudenkmalpflege saniert werden und auch das Areal um die Stocknachstraße 9 und 11 und Gartenstraße 9 an.
Hier sind wir guter Dinge, dass entsprechende Investoren gefunden werden können. Bereits morgen bin ich dazu mit unserem Denkmal Makler unterwegs.
Weitere größere Sanierungen werden wir aller Voraussicht im Ort nicht mehr bekommen und mitfinanzieren können, sodass wir nach Fertigstellung dieser Maßnahmen dann das Sanierungsgebiet abrechnen werden.
Fast hätte ich es vergessen, auch auf die Rathausstraße 1 und das Areal hinter der Kreissparkasse zwischen Tiefenbachstraße und Rathausstraße beziehungsweise Bachstraße einzugehen. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt hier von Studenten Konzepte entwickeln zu lassen. Im März dieses Jahres waren dazu Studenten der Technischen Hochschule in Stuttgart der Studiengänge Stadtentwicklung und Denkmalschutz in Beuren.
Die Studenten werden nun im Rahmen ihrer Arbeiten Ideen entwickeln wie dieses Areal künftig gestaltet werden kann. Die Aufgabe ist es auch zu überlegen, ob das Gebäude Rathausstraße 1 mit einbezogen werden kann oder ob es andere Möglichkeiten gibt. Sobald es hier Ergebnisse der unterschiedlichsten Art vorliegen, gehe ich davon aus, werden wir diese entsprechend in einer Bürgerversammlung präsentieren und mit Ihnen diskutieren.
Unser Dauerthema Flüchtlingsunterbringung in Beuren beschäftigt uns sicherlich noch lange Zeit. Ich denke, es ist in der Vergangenheit gut und relativ geräuschlos gelungen, Flüchtlinge aus vielen Ländern in Beuren unterzubringen. Insbesondere die dezentrale Unterbringung hat hier dazu beigetragen, dass keine Brennpunkte entstanden sind. Danken möchte ich an dieser Stelle auch meiner Mitarbeiterin und Integrationsbeauftragten Sabine Döbler jetzt verheiratete Böck, die hier sehr gute Arbeit leistet.
Wir werden in diesem Jahr weitere 13 bis 14 ukrainische Flüchtlinge in Beuren unterbringen müssen. Das werden wir ganz in der Nähe tun, nämlich im Hotel Schwanen das die Gemeinde anmieten konnte.
Wenn ich Ihnen jetzt sage, dass im Schwanen bereits seit etlichen Monaten, ohne dass die Gemeinde das ganze Haus angemietet hatte, Flüchtlinge und verschiedenste Nationalitäten wohnen beziehungsweise wohnten, so gehe ich davon aus, dass auch künftig ein ruhiges Miteinander hier funktionieren wird.
Auch in den übrigen Flüchtlingsunterkünften beispielsweise in der Bachstraße oder in der Wohnung im Haus der Feuerwehr geht es ähnlich verhältnismäßig ruhig zu.
Danken möchte ich an dieser Stelle dem Arbeitskreis Asyl, der sich in verschiedenen Aufgabengebieten von der Sprachförderung bis hin zur Kleiderkammer im Rathaus in Balzholz für die Flüchtlinge einsetzt und die Gemeindeverwaltung hier deutlich unterstützt und entlastet.
Aber auch hier ist es so, dass unsere Kapazitäten erschöpft sind. Weitere Gebäude sind bei der Gemeinde nicht vorhanden und wir sind auf die Zu- und Mitarbeit von privaten Wohnungsgebern angewiesen. Hier danke ich, dass dies so möglich ist. Ob wir auf Dauer so weitermachen können, wage ich rein aus Kapazitätsgründen in unserer Gemeinde und auf unsere Gemeinde gesehen zu bezweifeln, denn Wohnraum ist in unserer Gemeinde wie sie wissen knapp.
Und so kommen wir damit schon zum nächsten Thema, zum Baugebiet Hagnach/ Brühl. Wir sind hier in den Verhandlungen mit den Eigentümern, die selbst dort Wohnbauflächen haben. Ein Großteil der Eigentümer der Wiesengrundstücke hat ihre Flächen an die LBBW-Kommunalentwicklung veräußert. Sobald diese Verhandlungen abgeschlossen sind, können die Umlegungsbeschlüsse und der Satzungsbeschluss gefasst werden. Erst dann können die Eidechsen aus dem Gebiet umgesiedelt werden. Für die Umsiedlung wie auch für den Eingriff in die Streuobstbestände hat die Gemeinde Genehmigungen des Landratsamts, der unteren Naturschutzbehörde. Wir gehen davon aus, dass diese Genehmigungen trotz Widerspruchs des Nabus auf Landesebene durch das Regierungspräsidium gehalten werden.
Manche werden nun denken das Baugebiet zieht sich nun schon ewig hin. Aber wenn Sie die Presse in der Nürtinger Zeitung beispielsweise verfolgen, dann wissen Sie, dass zum Beispiel auch in Bempflingen das Baugebiet nun über Jahre hinweg, entwickelt wird. Ich bin trotzdem guter Hoffnung, dass wir hier in einiger Zeit neue Bürger in ihren Häusern und Wohnungen dort begrüßen können.
Eine weitere Herausforderung wird es sein, den Katastrophenschutz, und dazu gehört die Freiwillige Feuerwehr, zukunftsfähig zu machen und entsprechend auszustatten. Das Haus der Feuerwehr platzt aus allen Nähten und die Gefahrenpotentiale in unserer Gemeinde sind mit dem Tunnel, dem Pflegeheim, der Panorama Therme, dem dicht bebauten historischen Ortskern, dem Freilichtmuseum und anderen Einrichtungen nicht gerade gering. Hinzu kommt durch den Klimawandel die Gefahr eines Waldbrandes beispielsweise entlang des Albtraufs.
Auch andere Naturkatastrophen bedingt durch den Klimawandel, wie Sturm und Starkregen, können unseren Ort treffen. Um entsprechend gerüstet zu sein, ist hier die Feuerwehr entsprechend auszustatten. Allerdings steht auch hier der Punkt Finanzierbarkeit deutlich im Raum. Erste Konzepte für ein weiteres Feuerwehrfahrzeug und auch die Neugestaltung des Feuerwehrhauses liegen bereits bei der Verwaltung vor. Auch der vorhandene Fahrzeugbestand muss durch laufende Ersatzmaßnahmen einsatzfähig gehalten werden. Wir sprechen auch hier insgesamt von mehreren Millionen Euro.
Kommen wir zur Seniorenarbeit auch diese möchte ich nicht unerwähnt lassen. Wir haben gemeinsam mit den Kirchen, dem MFB und der Kommune im zweiten Jahr nun ein gemeinsames attraktives Seniorenprogramm erstellt. Deutlich zu erkennen ist, dass die Programmpunkte, anders noch als vor 10 oder 20 Jahren, auf unterschiedliche Seniorengruppen ausgerichtet werden müssen. So gibt es heutzutage die Best Ager oder Silver Ager, also die frischen Ruheständler, die voller Tatendrang und körperlicher Fitness strotzen und andere Ansprüche an ein Programm haben oder gar keines benötigen, als ältere Rentner die körperlich durch das fortgeschrittene Alter eingeschränkter sind. Wir wollen trotzdem für eine möglichst große Zahl an Senioren ein attraktives Angebot auch künftig machen.
Besonders am Herzen liegt mir unsere schöne Natur und Landschaft. Und ich denke es geht nicht nur mir so, sondern auch Ihnen meine Damen und Herren, dem Gemeinderat und auch unseren Gästen. Wir sind gesegnet oder eingeengt, mal so mal so, durch die vielen Schutzgebieten um uns herum. Aber ich denke, wenn man sich an die Spielregeln hält, lässt es sich dennoch gut leben und auch pflegen. So dass unsere Landschaft auch für die künftigen Besucher und besonders für die Flora und Fauna erhalten bleibt.
Eine Schwierigkeit stellt sicher die Erhaltung der Streuobstwiesen dar. Hier wird es auch in den kommenden 5 Jahren und darüber hinaus wichtig sein, zu schauen, wie können die Streuobstwiesen erhalten werden oder müssen andere neue Ansätze verfolgt werden. Denn es geht nicht nur um die Erhaltung der Bäume, sondern auch um die Pflege der ganzen Wiese, also auch des Aufwuchses.
Und letzten Endes ist Erhaltung ein Geschäft, das jemand tun muss. Und gerade derjenige oder diejenige wird in künftigen Zeiten noch schwieriger zu finden sein, als heute. Ich bin dennoch frohen Mutes, denn ich sehe, dass es in unserer Gemeinde junge Menschen gibt, die sich in der Landwirtschaft, in den Streuobstwiesen, dem Weinbau und in der Landwirtschaft engagieren und dies hoffentlich auch künftig tun werden.
In diesem Jahr bekommen wir noch größere Baustellen: Der Landkreis Esslingen saniert ein Teilstück der Kreisstraße im Tiefenbachtal und anschließend wird der Landkreis Esslingen die Linsenhofer Straße von der Kreuzung Balzholzer Straße bis zum Ortsende Richtung Linsenhofen sanieren. Bei der Linsenhofer Straße handelt es sich ebenfalls um eine Kreisstraße. Der Landkreis ist für die Fahrbahn zuständig.
In diesem Zusammenhang wird auch die Gemeinde Wasserleitungs- und Kanal Erneuerungen durchführen. Außerdem wird auf Höhe der Firma Hüller und Hüller, also oberhalb von Stumpp und Schüle eine Bushaltestelle angelegt. Zusätzlich kommen noch Querungshilfen für die Linsenhofer Straße in Höhe der Bergstraße und voraussichtlich auch in Höhe Morglachstraße Richtung Aussiedlerhof Buck hinzu. Die Gehwege werden nicht erneuert. Die Maßnahme wird in mehreren Abschnitten durchgeführt. Eine Informationsveranstaltung auch insbesondere mit den Firmen dort wird es geben, um den Ablauf zu besprechen. Eine Umleitung über die Feldwege wird es auf keinen Fall geben. Eine Umleitung findet über Neuffen statt. Die Ausführung der Arbeiten ist für den Herbst/ Winter geplant.
Bevor ich nun auf die Panorama Therme und die Kleinschwimmhalle zu sprechen komme, möchte ich noch ein paar Worte zur Arbeit bezüglich Klima und Energie sagen. Die Gemeinde ist Mitglied im Klimaschutzverein des Landkreises Esslingen und dieser wieder in der Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen. Von dort gibt es sehr viele Beratungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger aber auch für die Kommunen selbst. Wir haben einige Förderprogramme bereits anzapfen können und so Gelder für den Klimaschutz nach Beuren holen können.
Die Gemeinde Beuren hat einen Arbeitskreis Klima und Energie ins Leben gerufen, in dem sich einige Bürgerinnen und Bürger engagieren. Hier geht es darum, zunächst zu erfahren, was tut die Gemeinde bereits im Bereich Klimaschutz und Energieeinsparung beziehungsweise erneuerbare Energien und welche Ansätze können verfolgt werden. Ziel ist es, dass interkommunal ein Klimamanager eingesetzt wird, der dann Projekte umsetzen wird. Hier warten wir auf den Förderbescheid. Genauso warten wir auf den Förderbescheid für die kommunale Wärmeplanung. Das Land lässt sich mit beiden Bescheiden schon sehr lange Zeit.
Wenn ich schon das Thema Energie angesprochen habe, so können wir nur auf den Eigenbetrieb Panorama Therme Beuren blicken.
Nach den Pfingstferien ist die Therme für 2 Wochen geschlossen. In dieser Zeit finden Wartungs- und Sanierungsarbeiten statt. Insbesondere werden neue Lüftungsanlagen eingebaut, die eine Wärmerückgewinnung beinhalten. Dadurch kann jede Menge Energie im Gebäude verbleiben und damit auch Gas gespart werden. Des Weiteren werden neue Pumpen im Bereich der Bädertechnik installiert, da diese entsprechend ein Alter erreicht haben, wo ein Austausch ratsam ist. Die neuen Pumpen sind energieeffizienter und können entsprechend besser gesteuert werden. Hinzu kommen noch Filtersanierungen für die diversen Badebecken.
Im Bereich der Saunaanlagen wird durch Raumgestaltungsmaßnahmen das Ambiente zeitgemäßer, beispielsweise im Ruheraum Oase bis hin zum Saunabistro gestaltet.
Der Gemeinderat hat außerdem die Erstellung eines Energiefluss-Konzeptes beauftragt, anhand dessen dann Steuerungsmaßnahmen erkennbar werden, um die Panorama Therme insgesamt energieeffizienter betreiben zu können. Beispielsweise sollen das vorhandene Thermalwasser wie auch das abgebadete Wasser und auch andere Abwässer soweit über Wärmepumpen und Wärmetauscher geleitet werden und die Energie der Therme wieder zugeführt werden, dass der Gasverbrauch nach diesen Maßnahmen deutlich sinken dürfte.
Ein Wort zu den Besucherzahlen: Die Besucherzahlen in der Saunaanlagen sind auf dem Niveau vor Corona wieder angekommen. Insgesamt fehlen jedoch im vergangenen Jahr rund hunderttausend Besucher im Vergleich zum vor Corona-Niveau. Es wird deshalb im Moment an Konzepten gearbeitet, wie durch geschickte Marketing-Maßnahmen, die Besucherzahlen wieder gesteigert werden können. Das ist dringend notwendig, um unsere Therme wirtschaftlich ohne Zuschüsse betreiben zu können.
Zur Therme gehört der Wohnmobilstellplatz. Dort wird im Moment der Sanitärcontainer und die Trafostation mit einem Dach versehen. Das Dach wird dann mit Photovoltaik belegt werden, so dass der daraus gewonnene Strom auf dem Wohnmobilstellplatz beziehungsweise in der Panorama Therme direkt verbraucht werden kann.
Die Auslastung des Wohnmobilstellplatz betrug im letzten Jahr 40% auch hier können durch entsprechende Marketing-Maßnahmen und Angebote sicher noch an der Auslastung gearbeitet werden. Dennoch bin ich beziehungsweise sind wir sehr zufrieden, wie sich der Wohnmobilstellplatz entwickelt hat. Er gehört nach wie vor zu den schönsten und größten in der Region Stuttgart beziehungsweise der Schwäbischen Alb.
Zum Jahresende ist das Restaurant Friedrichs in der Panorama Therme neu zu verpachten. Die Ausschreibung hat begonnen. Bis Ende Juli können sich potenzielle Pachtinteressenten bei der betreuenden Agentur beziehungsweise bei mir melden. Die jetzigen Pächter haben von sich aus den Pachtvertrag nicht verlängert.
Kleinschwimmhalle: Die Unterlagen zur Entwurfsplanung liegen mittlerweile zur Prüfung beim Projektträgers Jülich beziehungsweise beim Bundesrechnungshof vor. Sobald von dort grünes Licht gegeben wird, wird an die Arbeits- und Ausschreibungsplanung gegangen.
Nach den Pfingstferien wird mit dem Förderverein und dem DLRG erörtert, welche Arbeiten in Eigenleistung erbracht werden können. Durch die Eigenleistung kann viel Geld gespart werden. Es können sich nicht nur Mitglieder bei den Eigenleistungen beteiligen, sondern jeder der möchte ist aufgerufen, hier mit anzupacken. Entsprechender Versicherungsschutz besteht. Geplant ist, dass die Kleinschwimmhalle ab Januar 2025 bis Ende 2025 für die Sanierungsarbeiten geschlossen ist.
Meine Damen und Herren ich habe Ihnen nun einen Überblick über die großen anstehenden Maßnahmen in unserer Gemeinde gegeben und stehe Ihnen nun für kurze Fragen zur Verfügung. Wir wollen dann im Anschluss zur Vorstellung der Kandidaten für die Gemeinderatswahl übergehen.
Es gab zwei Wortmeldungen zum Thema Inbetriebnahme des Mobilfunkmastes und den Ausbau von Glasfaser und Netzausbau in der Gemeinde und der Finanzierung des benötigten Feuerwehrautos der Freiwilligen Feuerwehr Beuren.
Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024
Bürgermeister Gluiber fährt nach der kurzen Fragerunde fort:
Meine Damen und Herren wir kommen nun zum zweiten Tagesordnungspunkt, zur Vorstellung der Listen und Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024. Es hat in Beuren schon Tradition, dass sich die Listen und Kandidatinnen und Kandidaten in einer Bürgerversammlung kurz vorstellen können.
Die Listenführer haben jeweils 5 Minuten Zeit, die Ziele der Listen vorzustellen. Anschließend präsentieren sich die Kandidatinnen und Kandidaten in einer Zeit von jeweils 2 Minuten. Die Zeit wird gestoppt, sodass eine Gleichbehandlung gegeben ist.
Bevor wir nun mit der Vorstellung beginnen, möchte ich erwähnen, dass es sich bei dieser Vorstellungsrunde um keine offizielle Veranstaltung nach dem Kommunalwahlgesetz handelt, sondern hier jeder frei ist, teilzunehmen.
Wenn ich auf die vergangenen Jahre und Jahrzehnte zurückblicken so möchte ich festhalten, dass die Gemeinderatsarbeit nahezu immer von Sachpolitik geprägt war. Parteigeplänkel oder persönliche Anfeindungen haben an unserem Sitzungstisch im Rathaus keinen Platz! Nur so ist es möglich, dass die Vielzahl von Aufgaben in der Gemeinde und in den Eigenbetrieben Panorama Therme, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung klar und geregelt ablaufen können.
Auch das persönliche Miteinander darf im Gemeinderat nicht fehlen. Klar man ist nicht immer einer Meinung, doch das muss auch gar nicht sein. Aber letzten Endes muss nach einer Sitzung doch jeder wieder mit jedem sprechen und sich in die Augen sehen können. Das ist mein persönliches Ziel, dass dies auch in der kommenden Legislaturperiode wieder so sein wird.
Nun bitte ich den Listenführer der Freien Wähler auf die Bühne, um zunächst die Liste und anschließend sich vorzustellen, bevor dann nachfolgend die Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste sich einzeln vorstellen. Fortgesetzt wird die Vorstellung durch die Liste der CDU und abschließend durch die Liste der SPD.
Ständerling und Gelegenheit zum Kennenlernen und Austausch mit den Kandidatinnen und Kandidaten im persönlichen Gespräch
Zum Abschluss sprach Bürgermeister Gluiber seinen Dank an Verwaltung und Bauhof, Kandidatinnen und Kandidaten aus und lud alle interessierten
zum bleiben und Gespräche führen ein.
Aus dem Gemeinderat 22.04.2024
Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber gab die in nichtöffentlicher Sitzung vom 09.04.2024 gefassten Beschlüsse bekannt. Es wird in der Panorama Therma Beuren wieder einen Sommer-Sonder-Tarif geben. Zur Umgestaltung des Ruheraums „Oase“ in der Saunaanlage wurde die Vergabe der Arbeiten beschlossen. Für eine Planung im Gesundheitszentrum wurde ein Architektenvertrag beschlossen.
Einwohnerfragestunde
Ein Bürger erkundigte sich nach dem Schutzcharakter der Waldflächen im Tiefenbachtal. Es ging ihm um die Klärung einer Detailfrage hinsichtlich seines Grundstücks. Bürgermeister Gluiber lud ihn zu einem persönlichen Gespräch mit einer Begehung der Fläche zur Klärung seiner Fragen ein. Ein weiterer Bürger äußerte, dass die Beschilderung an der E-Ladesäule in der Brühlstraße nicht eindeutig sei. Die Pfeile seien irreführend, insbesondere am zweiten Stellplatz ist es unklar, wer parkberechtigt sei. Herr Gluiber sagte zu, dass die Verwaltung die Beschilderung nochmals prüfen und Rücksprache mit dem Gemeindevollzugsdienst halten werde.
Eröffnung eines Ökokontos für die Gemeinde Beuren und Ausweisung von Waldrefugien
Das Büro Tier- und Landschaftsökologie Dr. Jürgen Deuschle wurde von der Gemeinde Beuren mit der Erstellung eines baurechtlichen Ökokontos beauftragt. Dr. Jürgen Deuschle war in der Sitzung anwesend und erläuterte dem Gremium die Herangehensweise und die Notwendigkeit eines Ökokontos. Zur Ermittlung der potentiellen Ökokontomaßnahmen erfolgte im Vorfeld ein Abgleich mit den aktuellen Kartierungen (z. B. Kartierungen zur Erfassung von Mageren Flachland-Mähwiesen) und den kommunalen Flächen. Im Anschluss werden geeignete Flächen sowie Maßnahmenvorschläge aus der Gemeinde vor Ort geprüft, ggf. bilanziert und z. T. bereits mit den Behörden vorabgestimmt. Insgesamt wurden somit nach derzeitigem Stand 60 potentielle Maßnahmenflächen (u. a. Maßnahmen zur Aufwertung/Neupflanzung von Streuobst, Entwicklung von Magerwiesen, Ausweisung von Waldrefugien etc.) und eine potentielle Aufwertung in Höhe von ca. 3,7 Mio. Ökopunkten (ÖP) ermittelt. Mit der erfolgten Offenlegung des Herbstwiesenbachs an der Panorama Therme konnten bereits 69.919 ÖP auf das Ökokonto gebucht werden. Im nächsten Schritt soll nun die Ausweisung von Waldrefugien auf kommunalen Waldflächen oberhalb der Weiler Steige beschlossen werden. Insgesamt befinden sich hier ca. 36,1 ha potentielle Waldrefugien, mit deren Ausweisung ca. 1,4 Mio. Ökopunkte angerechnet werden können. Vorabstimmungen mit der Unteren Forstbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde haben hierzu bereits stattgefunden. Bürgermeister Gluiber führte aus, dass die Ökopunkte für spätere Baumaßnahmen relevant sind. Wird durch eine Baumaßnahme in die Natur eingegriffen, kann durch die Umsetzung von Maßnahmen im Ökokonto ein Ausgleich geschaffen werden. So wurden beispielsweise für die Anlage des Bikeparks 1.443 Ökopunkte abgebucht. Der Gemeinderat begrüßte die Anlage eines Ökokontos für die Gemeinde Beuren. Es wurde jedoch vorgebracht, dass bestimmte für Beuren landschaftsprägende Besonderheiten, wie zum Beispiel der Engelberg, Spitzenberg und Hohbölle, optisch ansprechend umgesetzt werden. Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt zum Thema Ökokonto der Gemeinde Beuren und den Maßnahmenvorschlägen Kenntnis. Mit einer Enthaltung und 13 Ja-Stimmen beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Verwaltung mit der näheren Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu beauftragen und die vorgestellten Waldrefugien oberhalb der Weiler Steige auszuweisen.
Biosphärengebiet Schwäbische Alb: Ausweisung einer Kernzone im Kommunalwald Beuren
Der Lenkungskreis des Biosphärengebiets Schwäbische Alb (BSG) ermöglicht aktuell mehreren Kommunen eine Erweiterung des BSG auf ihren Gemarkungen. 15 Mitgliedskommunen planen, weitere Teilflächen in das BSG einzubringen, unter anderem auch Beuren. Sechs neue Kommunen planen einen Beitritt zum BSG. Die Fläche des BSG wächst damit um knapp 50 % auf ca. 120.000 ha. Für die Stärkung einer nachhaltigen Weiterentwicklung der Gemeinde stellt die Gebietserweiterung des BSG einen vielversprechenden Mehrwert dar, sowohl aus wirtschaftlicher und ökologischer als auch sozialer Regionalentwicklungsperspektive. Der Gemeinderat hatte bereits am 04.10.2022 in öffentlicher Sitzung Interesse bekundet weitere Flächen der Gemeinde Beuren in das BSG einzubringen. Im Rahmen weiterer Gespräche wurden die Eigentümer der Sonnenhöfe über eine mögliche Gebietserweiterung in diesem Bereich informiert. Für die Gebietserweiterung sind Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen in das BSG einzubringen. Die Flächenvorschläge wurden von der Kommunalverwaltung gemeinsam mit dem Kreisforstamt und der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets abgestimmt und von einer vom Lenkungskreis eingesetzten „Arbeitsgruppe Zonierung“ mit Vertretenden aus Forst, Kommunen und Naturschutz fachlich geprüft. Herr Gluiber betonte nochmals, dass die Einbringung der Flächen keine Einschränkungen für die Landwirte mit sich bringen. Darüber hinaus soll eine neue Kernzone im Kommunalwald mit 29 ha ausgewiesen werden. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, die vorgeschlagene Fläche von 56 ha in das Biosphärengebiet Schwäbische Alb einzubringen; die Pflegezone von 16 ha auszuweisen und die Entwicklungszone von 40 ha auszuweisen. Mit einer Enthaltung und 12 Ja-Stimmen stimmte der Gemeinderat der Ausweisung der Kernzone mit einer Größe von 29 ha zu.
Einrichtung eines Interims-Kindergartens An der Raise 20
Der Gemeinderat wurde im Herbst letzten Jahres über die Einrichtung eines Interims-Kindergartens an der Raise informiert. Diese wird notwendig im Zuge der Umbau- und Erweiterungsarbeiten am Kindergarten Kelterplatz sowie anschließenden bauliche Maßnahmen in anderen Einrichtungen. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, das Projekt wie im Gremium beraten weiter zu planen und umzusetzen. Wolfram Koch, Architekturbüro Koch aus Neuffen war in der Sitzung anwesend und stellte die Planung vor. Die ehemalige Neuapostolische Kirche soll erhalten werden und die Räume für die Betreuung angepasst. Auf dem Gelände werden weitere Module auf Stützen errichtet, um ausreichend Kapazitäten für die Kinder zu schaffen. Die Errichtung des Gebäudes und der Umbau des Bestandsgebäudes sind mit hohen Anforderungen an die Ausstattung und Qualität der Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung verbunden. Auch wenn es sich um einen Interims-Kindergarten handelt, ist eine bauliche „light“-Ausführung nach Aussage von Architekt Koch baurechtlich nicht möglich. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, das Gebäude so lange wie möglich zu nutzen und die Module möglicherweise später für andere Zwecke zu nutzen. Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung zur Kenntnis und erteilte das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen des Bauantragsverfahrens.
Umbau, Erweiterung und Nutzungsänderung des bestehenden Seniorenpflegeheims, Linsenhofer Straße 43 72660 Beuren
Die beiden Bestandsgebäude „Haus Sinfonie“ und „Haus Harmonie“ sollen umgebaut werden. In den beiden Gebäuden sollen die bestehenden Doppelzimmer in Einzelzimmer umstrukturiert werden und für jedes Einzelzimmer ein Bad mit direktem Zugang zur Verfügung stehen, nach Möglichkeit ohne Mehrfachbenutzung. Beide Häuser zusammen haben heute 131 Pflegeplätze und nach dem Umbau zusammen 88 Pflegeplätze. Das an der Ecke Balzholzer Straße/Linsenhofer Straße geplante Seniorenheim schließt eine Baulücke und vervollständigt den Gebäudekomplex. Das neue Seniorenheim hat 60 Bewohnerplätze verteilt auf vier Etagen mit Wohngruppen von je 15 Bewohnern. Im Bereich des Turms sind jeweils Räume untergebracht, die der Verwaltung, Besuchern, Mitarbeitern oder allen Heimbewohnern zur Verfügung stehen. Im Dachgeschoss soll betreutes Wohnen eingerichtet werden. Durch ein gemeinsames Treppenhaus wird der Altbau mit dem Neubau verbunden und kann künftig gemeinsam betrieben werden. Frau Schall stelle die eingereichte Planung mit den baurechtlichen Besonderheiten vor. Die vorgelegte Stellplatzberechnung hatte die Verwaltung vor der Gemeinderatssitzung nochmals intensiv geprüft. Da zur Sitzung noch nicht alle notwendigen Erkenntnisse vorlagen, empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat die Planung zunächst zur Kenntnis zu nehmen. Ein Beschluss und die damit verbundene Erteilung des Einvernehmens könnte aller Voraussicht nach in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2024 erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt den Sachverhalt zu klären und für die nächste Sitzung nochmals aufzubereiten.
Bausache Freilichtmuseum Beuren: Herstellung einer Themen-Spielanlage und einer Holzbrücke
Der Förderverein Freilichtmuseum Beuren beabsichtigt anlässlich seines 30.Geburtstages im Jahr 2024 ein neues Projekt für das Museumsdorf zu realisieren. Der Ausbau des vorhandenen Natur-Spielplatzes zu einem Themen-Spielplatz ist dafür ein geeignetes Projekt, da hierdurch die Attraktivität des Museums insbesondere für Familien und Kindergruppen gesteigert, die Aufenthaltsqualität erhöht und das Museumsgelände aufgewertet werden kann. Zur Realisierung des Vorhabens fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat nahm von der Herstellung einer Themen-Spielanlage und einer Holzbrücke Kenntnis. Bei der Ausführung der Baumaßnahme ist folgendes zu beachten: Der Feldweg zur Pfingstweide wird als Baustellenzufahrt genutzt werden. Dieser Feldweg ist auch die Wegeverbindung zum Naturkindergarten an dieser Stelle. Der Weg ist für die Anlieferung von Trinkwasser wichtig. Außerdem gehen dort auch die Kinder zu Fuß zum Kindergarten. Auch der Rettungsweg muss funktionieren. Die durch die Baumaßnahme entstehenden Schäden am Feldweg sind durch den Bauherrn in Abstimmung mit dem Bauhof der Gemeinde Beuren wieder zu beseitigen. Zu beachten ist außerdem, dass die Gemeinde Beuren spätestens im November 2024 auf der gegenüberliegenden Seite an der Pfingstweide ebenfalls eine Baustelle für die Errichtung des zweiten Naturkindergartens einrichten wird. Der Gemeinderat stimmte der Veräußerung des Flurstücks 2935 an den Landkreis zum Wert von 2.265 € zu. Abschließend beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Stromanschlüsse des Freilichtmuseums für die Herstellung des Naturkindergartens zu prüfen.
Verschiedenes
Unter Verschiedenes wurden keine Punkte vorgebracht.
Aus dem Gemeinderat vom 09.04.2024
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 04.03.2024 wurden über eine Bausache in der Metzinger Straße 2 und der Erstellung eines städtebaulichen Vertrages beraten. Außerdem wurde die Schaffung einer 100-Prozent Stelle für eine Touristikfachkraft in der Touristinfo der Panorama Therme Beuren besprochen. Zudem wurden Beschlüsse über Kreditaufnahmen des Eigenbetrieb Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung gefasst.
In der Klausurtagung am 09.03.2024 wurden neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Saunaanlage der Panorama Therme Beuren erörtert. Ebenfalls wurden verschiedene Fördermöglichkeiten durch das Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes (Leader) thematisiert. Hier können auch kleine Unternehmen, Institutionen und Vereine Förderungen beantragen.
Außerdem fand gemeinsam mit einem Vertreter des Landesdenkmalamtes ein Ortsrundgang statt. Hierbei wurde nochmals über den Aufbau und die Umsetzung des Solarkatasters beraten. Neue rechtliche Änderungen haben den ganzen Prozess vereinfacht. Die Ergebnisse werden noch mit der Gestaltungssatzung in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung erörtert.
Das Gremium besichtigte zudem noch den neuen Naturkindergarten am Freilichtmuseum und einen Schafstall.
Kleinschwimmhalle Beuren Sanierung und Beschlussfassung
Bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.03.2024 wurde die Kostenberechnung zur Generalsanierung der Kleinschwimmhalle vorgestellt und entsprechend erläutert.
Der Gemeinderat hat daraufhin eine zweiwöchige Offenlage vom 08.03.2024 bis 25.03.2024 und damit Anhörung der Bürgerschaft zum Thema Sanierung Kleinschwimmhalle Beuren beschlossen und festgelegt, dass in der nächsten öffentlichen Sitzung am 09.04.2024 die Entscheidung der Durchführung der Generalsanierung getroffen werden soll.
Die Bürgerschaft nutze die Gelegenheit und reichte einige Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung ein. Zeitgleich hat die DLRG Ortsgruppe Neuffen-Beuren eine Unterschriftensammelaktion zum Erhalt der Kleinschwimmhalle gestartet. Hierbei wurden bis zum 25.03.2024 1203 Unterschriften aus Beuren und 101 Unterschriften aus weiteren Gemeinden abgegeben. Auch nach der Abgabefrist wurden noch zahlreiche Unterschriften eingereicht.
Die Gesamtsituation bringe Bürgermeister Gluiber in eine schwierige Lage. So möchte er als Beurener Bürger die Kleinschwimmhalle ebenfalls erhalten, die zu tragenden laufenden Kosten jedoch würden ihm große Sorgen bereiten. Sollte der Abmangel auf Dauer nicht getragen werden können, könnten höhere Steuerabgaben auf die Bürgerinnen und Bürger Beurens zukommen. Die Panorama Therme kann diese Last in keinem Fall übernehmen. Bürgermeister Gluiber bedauerte, dass es zwar für Unterrichtsräume finanzielle Förderung vom Land geben würde, diese Möglichkeit gilt jedoch nicht für die laufenden Kosten der Kleinschwimmhalle – obgleich dort Schwimmunterricht stattfindet. Dennoch ist Bürgermeister Gluiber sehr dankbar für die 3 Millionen Euro an Bundesfördermittel, die zur Sanierung der Kleinschwimmhalle genutzt werden können.
Gemeinderat Dr. Buchmann bezog als erster Stellung und spiegelt die mehrheitliche Meinung des Gremiums über den Erhalt der Kleinschwimmhalle wider. Die finanziellen Mittel sind begrenzt, gerade bei den freiwilligen Aufgaben der Gemeinde müsste daher eine sinnvolle Priorisierung gefunden werden. Die eingegangenen Stellungnahmen jedoch haben ein solch deutliches Meinungsbild der Bevölkerung dargestellt, dass für Ihn als Gemeinderat völlig klar sei für den Erhalt zu stimmen.
Gemeinderätin Dr. Birner fasst aus den eingegangenen Stellungnahmen drei Hauptargumente zusammen. Sollte die Kleinschwimmhalle nicht erhalten bleiben, gäbe es keine andere Möglichkeit für die Kinder das Schwimmen zu lernen. Auch die Jugendarbeit, die sich hauptsächlich durch den ehrenamtlichen Einsatz des DLRGs zeigt und den sozialen Zusammenhalt fördert, würde durch eine Entscheidung gegen den Erhalt wegfallen. Außerdem nutzen viele Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung die Kleinschwimmhalle, um sich hier trotz der körperlichen Einschränkungen dennoch sportlich betätigen zu können. Gemeinderätin Dr. Birner sprach sich daher dafür aus, dass die Sanierungsarbeiten eine Treppe für den leichten Einstieg in das Becken beinhalten sollten. Die Sanierung und der Erhalt der Kleinschwimmhalle stellt für sie eine Investition für die Attraktivität des Ortes dar.
Gemeinderat Merkle lobte die Arbeit des Fördervereins, der im Rahmen seiner Möglichkeiten mit der Bereitstellung der Spenden alles für den Erhalt der Kleinschwimmhalle unternommen hat. Jetzt läge es an der Gemeinde aktiv zu werden und zu überlegen, wie die Betriebskosten gedeckt werden können, um so wenig Lasten wie möglich auf die finanziellen Mittel der Gemeinde zu legen.
Gemeinderätin Jathe bewertete die Gesamtsituation als eher kritisch. So würden bei der Sanierung und dem Erhalt der Kleinschwimmhalle nicht nur die hohen Unterhaltskosten, sondern auch Zinsen und Schulden zu decken sein. Auch die Panorama Therme Beuren benötigt dringend Sanierungsarbeiten. Weiterhin befürchtetet sie, dass es einigen Bürgerinnen und Bürgern eventuell nicht bewusst sein könnte, dass mit einer höheren Steuerlast und Verschuldung auch die pro Kopfverschuldung steigen würde. Zudem gibt es noch weitere Institutionen wie der Sport- oder Musikverein, die eventuell eine Turnhalle oder andere größere Investitionen benötigen würden.
Gemeinderätin Knapp, die aktiv an der Verteilung der Meinungsstimmzettel der Bürgerinnen und Bürger beteiligt war, nahm hingegen ein anderes Bild wahr. So sei es den Bürgerinnen und Bürgern sehr wohl bewusst, welche Konsequenzen auf jeden einzelnen zukommen könnten.
Das Gremium fasste Punkt 1,2 und 4 einstimmig und Punkt 3 mit 2 Enthaltungen und 11 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat nahm die vorliegenden Stellungnahmen aus der Offenlage und die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat nahm das Ergebnis der Unterschriftenaktion der DLRG Ortsgruppe Neuffen-Beuren und des Fördervereins Schwimmhalle Neuffener Tal e.V. zur Kenntnis.
- In Anbetracht und in Kenntnis des Sachverhaltes aus der Sitzungsvorlage 19/2024 zur Kostenberechnung zur Generalssanierung der Kleinschwimmhalle, sowie der nun vorliegenden Stellungnahmen aus der Bürgerschaft und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu, fasste der Gemeinderat den Beschluss, die Generalsanierung der Kleinschwimmhalle wie in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.03.2024 dargestellt durchzuführen.
- Die Verwaltung wurde beauftragt, die restlichen Stufen der Planungsleistungen der Architekten und Ingenieure nach Prüfung der Kostenberechnung durch den Fördergeber zu beauftragen.
Panorama Therme Beuren: Sanierung der Lüftungsanlage – Vergabe
Die Arbeiten zur Sanierung der Lüftungsanlagen in der Panorama Therme wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 26.03.2024 statt, es gingen insgesamt 9 Angebote ein. Die Prüfung und Wertung der Angebote wurde vom Ingenieurbüro novatech energieplan ingenieure durchgeführt.
Ohne Fragen fasste das Gremium einstimmig den Beschluss:
Die Arbeiten für die Lieferung und den Einbau der Lüftungsanlage in der Panorama Therme Beuren wurden an die Firma Climair GmbH aus Waldenbuch zum Angebotspreis von brutto 450.595,19 € vergeben.
Panorama Therme Beuren: Sanierung von zwei Behandlungskabinen im Gesundheitszentrum
Schon vor Corona wurde mit der Sanierung von Behandlungskabinen im Gesundheitszentrum begonnen. In der Schließzeit der Panorama Therme im Juni 2024 sollen nun zwei weitere Kabinen saniert und neugestaltet werden.
Das Architekturbüro Morgenthaler hat dazu eine Kostenschätzung erarbeitet. Dabei soll auf die gleichen Handwerksbetriebe wie bei der letzten Sanierung zurückgegriffen werden.
Gemeinderat Oswald erklärt sich für diesen Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.
Ohne Fragen fasste das Gremium in Abwesenheit von Herrn Oswald einstimmig den Beschluss:
- Die Verwaltung wurde beauftragt, die Sanierung von zwei Behandlungskabinen wie in der Anlage dargestellt sanieren zu lassen.
- Die Sanierungskosten sind im Wirtschaftsjahr der Panorama Therme Jahr 2024 entsprechend einzuplanen.
- Die Verwaltung wurde beauftragte, die entsprechenden Aufträge zu vergeben.
Bausache
Bereits in der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2023 hat der Gemeinderat über das Bauvorhaben in der Neufferackerstraße 5 + 7 beraten und beschlossen. Damals hielt das Gremium an den festgesetzten Gebäudehöhen (Firsthöhen) von jeweils 9 m fest und versagte das gemeindliche Einvernehmen. Zwischenzeitlich wurde das Baugesuch nochmals intensiv von der unteren Baurechtsbehörde geprüft.
Die Behörde ist anderer Auffassung als der Gemeinderat. Das Bauvorhabenfüge sich in die Umgebungsbebauung ein. Eine Bedingung, dass mit einer niedrigeren Firsthöhe als beantragt gebaut werden soll, kann nicht gefordert werden. Aufgrund dessen, dass die Stellplatzsatzung der Gemeinde vom Landratsamt als nicht rechtskräftig angesehen wird, können auch keine weiteren Stellplätze gefordert werden. Das Gremium blieb dennoch mehrheitlich bei seiner Meinung und versagte das kommunale Einvernehmen. Lediglich Bürgermeister Gluiber folgte den Argumenten des Landratsamts und stimmte positiv ab.
Damit wird die Baurechtsbehörde das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen und das Bauvorhaben dennoch genehmigen.
Naturkindergarten II: Baugesuch und Bestellung
In einer vergangen Gemeinderatssitzung erläuterte die fachliche Leiterin der Kindergärten in Beuren, Frau Petra Seyfried, dass dringend weiterer Bedarf an Kindergartenplätzen ab dem neuen Kindergartenjahr 2024 / 2025, sprich ab September 2024 vorhanden ist. Weiterhin hielt sie einen weiteren Naturkindergarten direkt neben dem neu erstellten Naturkindergarten „Pfützenhüpfer“ im Gewann Pfingstweide für sinnvoll.
Auch dieser zweite Naturkindergarten wird innerhalb des Bebauungsplans Freilichtmuseum Beuren liegen. Der Naturkindergarten ist für maximal 20 Kinder Ü3 vorgesehen. Neben dem Tinyhouse wird es Toilettenhäuschen geben. Dabei handelt es sich um Komposttoiletten. Außerdem sind ein Wickelraum und Handwaschmöglichkeiten notwendig.
Die Wasserversorgung erfolgt auch bei diesem Naturkindergarten über Kanister. Die Verlegung einer Wasserleitung würde mit 30 – 40.000 € zu Buche schlagen. Die Stromversorgung erfolgt über Photovoltaik und einen Speicher. Die Heizung wird durch eine Gasheizung mit Einzelöfen sichergestellt.
Die Kinder können von ihren Eltern bis zum Parkplatz Freilichtmuseum mit dem Auto gebracht werden und gehen dort zu Fuß zum Naturkindergarten oder sie werden direkt mit dem Fahrrad oder zu Fuß gebracht.
Das Gremium hat den Naturkindergarten „Pfützenhüpfer“ im Rahmen einer Klausurtagung bereits besichtigt und diesen als sehr gelungen bewertet.
Gemeinderat Schäfer sprach sich für eine Verlegung von Wasserleitungen aus und stellte den Antrag zur Einholung eines konkreten Angebots zur Verlegung einer Wasserleitung und dieses Angebot gegebenenfalls in die Antragsstellung des Bauantrages mitaufzunehmen. Die Mehrheit des Gremiums hielt jedoch die Wasserversorgung über Kanister, wie im Naturkindergarten „Pfützenhüpfer“, am geeignetsten und stimmte mit 7 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen gegen den Antrag.
Auch der Vorschlag von Gemeinderat Oswald, die Wasserversorgung über einen Brunnen mit Handpumpe einzurichten, scheiterte an den strengen rechtlichen Vorschriften.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
- Der Gemeinderat nahm von der vorgelegten Planung Kenntnis und befürwortet diese ausdrücklich.
- Der Gemeinderat erteilte auf dieser Grundlage der Verwaltung den Auftrag, im Rahmen des Bauantragsverfahrens als anzuhörende Behörde das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
- Die Verwaltung wurde beauftragt, gemäß dem vorliegenden Angebot das Tinyhouse zu bestellen.
- Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, den bestehenden Kindergartenvertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde Beuren um diesen neuen Naturkindergarten II entsprechend zu ergänzen.
Freiwillige Feuerwehr Beuren: Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten
Gemäß § 8 Absatz 2 des Feuerwehrgesetzes wird der ehrenamtlich tätige stv. Feuerwehkommandant von den aktiven Angehörigen der Feuerwehr auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt.
Die Freiwillige Feuerwehr Beuren hat in der Hauptversammlung am 27.01.2024 Herrn Bernd Buck zum stv. Feuerwehrkommandanten gewählt.
Ohne Fragen fasste das Gremium den Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte der Wahl von Herrn Bernd Buck zum stv. Feuerwehrkommandanten zu.
Offenlegung des Herbstwiesenbachs an der Panorama Therme: Wasseraustritt aus dem Bachbett und Behebung
Der offen gelegte Herbstwiesenbach verliert aus seinem Bachbett Wasser, welches sich über den Untergrund neue Wege sucht und auf dem Parkplatz der Panorama Therme wieder zu Tage tritt. In der Vergangenheit hat dies in den Wintermonaten zu Glatteisbildungen auf dem Parkplatz geführt. Die Offenlage des Baches war eine Vorgabe vom Landratsamt Esslingen. Beim Bau der Panorama Therme wurde der Untergrund aufgefüllt, da hier jedoch kein bindiger Lehmboden wie zum Beispiel auf dem Wohnmobilstellplatz vorhanden ist, verliert das Bachbett Wasser.
Eine dauerhafte Abdichtung des Bachbettes würde nur durch den Einsatz einer Teichfolie möglich, diese widerspreche allerdings der Ökologie und wurde auch nicht von der Wasserbehörde befürwortet.
Die zur Beratung hinzugezogenen Ingenieure des Büros Blankenhorn und Geologen des Büros Grundwerks empfahlen, am Fuße des Hangs zum Parkplatz eine Dränage einzulegen und das austretende Wasser gezielt wieder dem Herbstwiesenbach zuzuführen.
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 7.000 € brutto.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Maßnahme in der Schließzeit der Panorama Therme im Juni 2024 durch die damals am Bau der Panorama Therme tätige Firma Maier ausführen zu lassen.
Sanierung der Linsenhofer Straße ab der Balzholzer Straße bis zur Morglachstraße
Das Landratsamt Esslingen hat 2023 in einem 1. Bauabschnitt die Belagssanierung der Kreisstraße K 1261 auf der freien Strecke zwischen Linsenhofen und Beuren bis zur Einmündung Morglachstraße durchgeführt.
In einem 2. Bauabschnitt ist die Belagssanierung der Linsenhofer Straße zwischen der Morglachstraße und der L 1210, Kreuzung Linsenhofer Straße / Balzholzer Straße geplant. Es wird über die gesamte Fläche der Asphaltbelag abgefräst und eine neue Asphaltdeckschicht eingebaut.
Die gepflasterte Furt zwischen den Geh- und Radwegen im Einmündungsbereich der Morglachstraße soll zurückgebaut werden. Die Furt wird durch Radfahrer optisch fälschlicherweise als vorfahrtsberechtigt ausgelegt und daraus sind in der Vergangenheit bereits öfters kritische Situationen zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern entstanden.
Zudem ist eine Einschleifung der Radfahrer auf die innerörtlich führende Fahrspur geplant.
Der vorhandene 3-Zeiler am Fahrbahnrand in der Ortsmitte soll ausgebaut und über die gesamte Fahrbahnbreite ein Asphaltbelag eingebaut werden.
Die Baumaßnahme soll sich von August 2024 bis Dezember 2024 erstrecken, während der Bauzeit ist eine überörtliche Umleitung erforderlich. Eine Lösung für die anliegenden Firmen und die Anlieferung beispielsweise mit LKW müsse noch gefunden werden.
Bürgermeister Gluiber äußerte Bedenken über die Einschleifung der Radfahrer auf die Fahrbahn, da hier viele Kinder unterwegs sind, die zu den örtlichen Sportanlagen des TSV Beuren und des Tennisclubs Beuren, sowie das Musikerheim des Musikvereins Beuren mit dem Rad fahren.
Das Gremium regte an einen Schutzstreifen einzurichten und zusätzlich die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 herabzusetzen.
Weitere Querungshilfen müssen noch vom Ingenieurbüro untersucht werden.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
- Der Gemeinderat nahm von den Baumaßnahmen in der Linsenhofer Straße Kenntnis.
- Die Baumaßnahmen sollen im Zuge der Fahrbahnsanierung in der Linsenhofer Straße durch den Landkreis Esslingen umgesetzt werden.
- Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen bereitzustellen.
- Der Fahrradweg soll eingeschleift werden. Auf jeden Fall soll bei der unteren Verkehrsbehörde das Schild „Fahrrad frei“ auf dem Gehweg in der Linsenhofer Straße von der Apotheke bis zur Kreuzung Morglachstraße beantragt werden.
- Ein Fahrradschutzstreifen ortseinwärts ab Einschleifung bis zur Kreuzung Einmündung vor dem Tunnel soll beantragt werden, sofern es zusätzlich zu Punkt 4 möglich ist.
- Eine Querungshilfe im Bereich Morglachstraße in Höhe des Aussiedlerhofes Buck soll beantragt und geplant werden.
Mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen wurde der Beschluss gefasst:
7. Eine Querungshilfe im Bereich der Bergstraße z.B. Zebrastreifen soll geprüft werden.
Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Meldungen.
Aus dem Gemeinderat vom 04.03.2024
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 05.02.2024 wurden über den Sachstand zum Projekt Stocknachstraße / Gartenstraße und ein Gebäude in der Stocknachstraße 3 beraten. Außerdem wurde über die Verleihung einer Bürgermedaille beschlossen. Des Weiteren nahm das Gremium von der Ausschreibung und Neuverpachtung der Gastronomie, aufgrund der Kündigung durch die Pächter und die Überarbeitung der Marketingkonzeption in der Panorama Therme Beuren Kenntnis. Zudem wurde über die Anmietung eines Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen.
Kleinschwimmhalle Beuren: Feststellung der Kostenabrechnung zur Generalsanierung und Festlegung des weiteren Vorgehens
Bürgermeister Gluiber stellte die eingeladenen Frau De Felice vom Architekturbüro Morgenthaler, Herr Herrmann und Herr Kurzmann vom Ingenieurbüro Kurzmann, Herr Wöll von der Firma Schneck Schaal Braun, Architekt Martin Schweizer als Energieberater und Elektroplaner Herr Osthoff vor. Das Planerteam hat in den letzten Wochen eine Kostenberechnung für die Sanierung der Kleinschwimmhalle erarbeitet. Die Kostenberechnung sowie die Entwurfsplanung werden zur Einsicht für die Bürgerinnen und Bürger in der Zeit vom 08.03.2024 bis 25.03.2024 im Rathaus zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die eingehenden Stellungnahmen sollen dann in die Beschlussfassung der Gemeinderatssitzung am 09.04.2024 miteinfließen.
Das Gremium war von der vorgelegten Kostenberechnung positiv überrascht, mit dieser Schätzung könne der Erhalt der Schwimmhalle realistischer betrachtet werden. Hier hat das Planerteam großes Engagement gezeigt. Außerdem begrüßte es, dass den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit gegeben wird, um Stellung zur Thematik zu beziehen.
Für Gemeinderat Schäfer könnten noch weitere Lichtkuppeln auf dem Dach demontiert werden als vorgeschlagen. So könnte mehr Fläche für die Photovoltaikanlage geschaffen werden. Herr Osthoff gab an, dass im Innenbereich sowieso komplett elektrisch beleuchtet werden müsse, so könnte man durchaus weitere Kuppeln demontieren. Frau De Felice erläuterte, dass die Kosten für die Demontage einer Lichtkuppel mit rund 1.000 € zudem deutlich günstiger ausfallen würden als der Einbau einer neuen Kuppel für rund 2.500 €. Die Anregungen werden nochmals gesondert aufgegriffen. Gemeinderat Klass erinnerte daran, die laufenden Betriebskosten der Kleinschwimmhalle nicht außer Acht zu lassen. So müssen diese über die Jahre gedeckt werden.
Gemeinderätin Knapp sprach sich dafür aus, direkt auf den Förderverein zuzugehen, um möglichst viel Unterstützung zu erhalten. Ehrenamtliche Unterstützung durch Vereine wäre durchaus auch bei Abrissarbeiten denkbar.
Bürgermeister Gluiber wies nochmals auf das bestehende Risiko der Kostendeckung hin. Sollte die Panorama Therme die anfallenden Betriebskosten der Kleinschwimmhalle nicht auffangen können, müssten die Kosten auf die Kommune verteilt werden. Hierbei wäre unter anderem mit deutlichen Anpassungen der Steuerabgaben zu rechnen. Als Beurener liegt ihm der Erhalt der Kleinschwimmhalle am Herzen, zeitgleich muss er als Bürgermeister die gesamten Kommunalfinanzen im Auge behalten und weitere Aspekte zur Entscheidungsfindung berücksichtigen.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
- Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat beschloss eine zweiwöchige Offenlage und damit Anhörung der Bürgerschaft zum Thema Sanierung Kleinschwimmhalle Beuren.
- Die Entscheidung über die Sanierung der Kleinschwimmhalle soll in der Gemeinderatssitzung am 09.04. 2024 definitiv getroffen werden.
- Die Kostenberechnung soll zur Prüfung bereits an den Fördergeber weitergeleitet werden.
Weiterentwicklung und Ausbau des Ganztages-Bildungs- und Betreuungsangebots an der Willi-Gras-Grundschule Beuren
In seiner Klausurtagung am 25. November 2023 hat der Gemeinderat intensiv über den Ausbau der Grundschule beraten. Schwerpunkt der Arbeit der letzten Wochen war die Fertigstellung der Konzeption und darauf aufbauend die Aktualisierung der Pläne der Kostenschätzung. Auf dieser Basis sollen nun die verschiedenen Förderanträge gestellt werden.
Bürgermeister Gluiber begrüßte die eingeladenen Kariane Höhn – Fachberatung Prozesselotsen, Ines Handel – Rektorin der Willi-Gras-Grundschule, Tabea Hirschberg – Konrektorin der Willi-Gras-Grundschule, Daniela Fischer und Gabi Breßlein – Leitung der Schulkindbetreuung und Wolfram Koch vom Architekturbüro Neuffen.
Frau Höhn erläuterte die Kostenschätzung und berichtete, dass die Schule wieder zweizügig geführt werden soll. Obwohl es auf Landesebene gerade eine Entwicklung zu Ganztagsschulen gibt, soll für Beuren das Modell der Halbtagsschule bestehen bleiben. Die Fördergelder fallen aktuell geringer aus als angenommen, so kann man in etwa mit 33% Anteil der Fördersumme rechnen.
Frau Handel erörterte die Schülerzahlen bis 2030. Zwar kann es durch Zuzüge und Wegzüge immer wieder zu Schwankungen kommen, dennoch könne die demographische Entwicklung sehr gut eingeschätzt werden. Aktuell gibt es 6 Klassen, diese müssen je nach Bedarf auf bis zu 9 Klassen ausgeweitet werden.
Architekt Koch stellte die Grundrisse der geplanten Umbaupläne vor. Um die Förderung zu erhalten, müssen zu den Bestandsräumen weitere Räume geschaffen werden, unter anderem wird es ein Besprechungsraum für die Eltern, ein Medienraum und ein Mehrzweckraum geben. Auch der Sanitärbereich wird neugestaltet und barrierefrei zugänglich werden.
Das Gremium hatte einige Optimierungsvorschläge wie beispielsweise der Verzicht auf den Einbau eines zweiten Aufzuges. Da sich die Planung zum aktuellen Stand jedoch in einer Vorentwurfsphase befindet, können diese Punkte zu einem späteren Zeitpunkt nochmals diskutiert werden. Bürgermeister Gluiber erklärte weiter, dass die Antragsstellung für die Fördergelder oberste Priorität haben.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
- Kenntnisnahme.
- Die Verwaltung wurde beauftragt, die Baumaßnahme in die Haushalts- und Finanzplanung mit aufzunehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussanträge zu stellen (Ganztagesbetreuung, Schulbau, Sanierung und Förderung des Aufzuges / Hebeliftes)
Kommunalwahl 2024 – Karenzzeit im Amtsblatt – Wahlhelferentschädigung
Das Beurener Mitteilungsblatt besteht aus insgesamt drei Teilen. Der erste Teil umfasst die amtlichen Bekanntmachungen, der zweite Teil ist der nichtamtliche, redaktionelle Teil in dem beispielsweise Artikel der Vereine veröffentlicht werden und der dritte Teil besteht aus dem Anzeigenteil. Das Amtsblatt ist ein amtliches Verkündungsorgan der Gemeinde und als solches der parteipolitischen Neutralität verpflichtet.
Nach der aktuellen Rechtsprechung und auf Empfehlung des Gemeindetages Baden-Württemberg empfiehlt die Verwaltung im Redaktionsstatut des Beurener Mitteilungsblattes eine Karenzzeit vor Wahlen vorzusehen, um die Neutralität des Amtsblattes zu wahren. Da es keine einheitliche Regelung für die Karenzzeit gibt, kann der Gemeinderat über diese selbst entscheiden.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden nach der Satzung über die ehrenamtliche Entschädigung vom 27.01.2015 entschädigt. In der Satzung wurden folgende Sätze festgelegt:
- Bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 3 Stunden 20 Euro
- Bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von 3 bis 6 Stunden 50 Euro
- Bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 60 Euro
Da es in den letzten Jahren immer schwieriger wurde ehrenamtliche Wahlhelfer zu finden, wäre es wichtig auch das Bereithalten der „Springer“ monetär anzuerkennen. Die Verwaltung schlug vor für den „Springer-Pool“ einen Entschädigungssatz in Höhe von 30,00 € vor. Sofern ein „Springer“ zum Einsatz kommt, erhält er dann ebenfalls den gesamten Tagessatz in Höhe von 60,00 €
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
- Der Gemeinderat beschloss, dass die Karenzzeit für das Beurener Mitteilungsblatt vor den Wahlen auf einen Zeitraum von 12 Wochen festgelegt wird.
- Die Wahlhelferentschädigung bei den Wahlen beträgt für aktive Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Urnenwahllokalen und dem Briefwahllokal 60,00 €. Für Wahlhelfer, welche sich als Springer am Wahlsonntag bereithalten, wird eine Wahlhelferentschädigung in Höhe von 30,00 € ausgezahlt. Sofern diese kurzfristig bei der Wahl einspringen müssen, erhalten sie ebenfalls den vollen Entschädigungssatz in Höhe von 60,00 €.
Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber wies auf die bevorstehende Markungsputzete am 16.3 2024 (bei schlechtem Wetter alternativ am 23.03.2024) hin. Bislang gab es nur sehr wenige Rückmeldungen dazu.
Aus dem Gemeinderat vom 05.02.2024
Einwohnerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Meldungen
Bekanntgaben
Da am 22.01.2024 nur eine Öffentliche Gemeinderatssitzung stattfand, gab es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Bekanntgaben.
Bürgermeister Gluiber informierte das Gremium über das Veranstaltungsprogramm des Freilichtmuseums.
Außerdem wies er auf die anstehende Veranstaltung zur Naherholungskonzeption des Verbandes Region Stuttgart am 22.02.2024 im Neckar Forum in Esslingen hin. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr, die Teilnahme ist für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger möglich.
Vorstellung von neuen Mitarbeitern
In der Sitzung stellten sich die neue Leitung des Jugendtreffs Esslingen Frau Josefine Dettmer vom Kreisjugendring und der neue Sachgebietsleiter Finanzen Panorama Therme Beuren Michael Wolf vor.
Der Jugendtreff Beuren ist nach Renovierungsarbeiten zweimal in der Woche geöffnet. Jeden Dienstag von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Freitag von 15:00 bis 21:00 Uhr sind alle Kinder und junge Erwachsene im Alter zwischen 10-21 herzlich willkommen.
Spielplatzkonzeption für den Spielplatz am Rauffwäldle
Durch den neuen Bikepark wird der Spielplatz am Rauffwäldle attraktiver. Aus dem Jugendforum kam die Anregung dort auch eine Tischtennisplatte aufzubauen, welche gerade realisiert wird. Die übrigen Spielgeräte sind etwas in die Jahre gekommen. Nun soll in Zusammenarbeit mit Frau Veronika Tschersich, Bürgerin der Gemeinde Beuren eine Konzeption für den kompletten Spielbereich erarbeitet werden. Frau Tschersich arbeitet als Planerin bei der Firma Tollerei und hat bereits viele Spielplätze in Baden-Württemberg und Bayern entwickelt und umgesetzt. Da die Umsetzung eines solchen Projektes nicht gerade günstig ist, wurde in der Sitzung beraten, ob eine grundsätzliche Konzeption für den Spielplatz erstellt werden soll, die nach und nach in die Umsetzung geht. Bei den Planungen sollen auch die Kinder und Jugendlichen mit einbezogen werden. Für solche Projekte gibt es immer wieder Fördergelder, beispielsweise aus Töpfen der Region Stuttgart oder anderen Fördergebern. Auch private Sponsoren und Stiftungen geben des Öfteren Gelder für die Entwicklung von Spielplätzen. Die Ausführungen von Frau Tschersich beinhalteten viele naturnahe Spielgeräte aus Holz und Stein und sollen für diverse Altersgruppen und auch für physisch eingeschränkte Personen geeignet sein.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss
- Der Gemeinderat nahm vom Sachverhalt Kenntnis und stimmte der Vorgehensweise zu.
- Die Jugendbeteiligung am Projekt soll in Zusammenarbeit mit der Leitung des Kreisjugendrings Frau Josefine Dettmer erfolgen.
- Die Verwaltung wurde beauftragt mit Frau Tschersich die Konzeption fertigzustellen und möglichst jährlich eine Spielmöglichkeit, in Abhängigkeit der Finanzierungsmöglichkeit durch die Gemeinde, soweit möglich unter Einbeziehung von Fördergeldern und Sponsoren und eventuell Ehrenamtlichen, umzusetzen.
Stammkapital Panorama Therme Beuren und Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
In der Sitzung am 20.11.2023 beschloss der Gemeinderat zuletzt eine Stammkapitalerhöhung um 1,5 Mio. €. Bei der zum Vollzug gleichfalls beschlossenen Änderungssatzung wurde versehentlich von 5 Mio. € als Basis ausgegangen, sodass als neuer Stand 6,5 Mio. € ausgewiesen wurden.
Tatsächlich muss als Basis jedoch von 2 Mio. € ausgegangen werden, das der Beschluss vom 17.10.2022 mit einer Erhöhung von 3 Mio. € zunächst nicht vollzogen wurde, sondern das Stammkapital in Abstimmung mit dem Steuerberater nur um 1,5 Mio. € erhöht wurde. Somit beträgt der neue Stand tatsächlich 3,5 Mio. €.
Im Haushaltsplan 2023 wurde eine Stammkapitalerhöhung von 3 Mio. € eingeplant, die somit zur Hälfte ausgeschöpft ist.
Zum Vollzug des Beschlusses ist eine Änderung der Betriebssatzung notwendig, welche der Gemeinderat einstimmig beschloss. Diese wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Bausache
Das Gremium nahm einstimmig und ohne Diskussion von der Planung Kenntnis und erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung der landwirtschaftlichen Maschinenhalle in der Linsenhofer Straße 100 in Beuren.
Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen anlässlich des Ländlemarkts und des Brunnenfests 2024
Im Jahr 2024 sollen zwei verkaufsoffene Sonntage in der Gemeinde durchgeführt werden. Nach Bestimmungen des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen Verkaufsstellen an maximal drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Abweichend von den alten Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes können verkaufsoffene Sonntage nunmehr auch aus Anlass öffentlichen Festen, Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen genehmigt werden. Im Zusammenhang mit der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags sind die zuständigen kirchlichen Stellen vorher anzuhören, soweit weite Bevölkerungsteile der jeweiligen Kirche angehören. In Beuren trifft dies auf die evangelische und katholische Kirchengemeinde zu.
Der Gemeinde bleibt es überlassen, ob verkaufsoffene Sonntage im Rahmen einer Satzung oder im Rahmen einer Allgemeinverfügung festgesetzt werden. Demzufolge bestehen bei einer Satzungsentscheidung die Normenkontrolle und bei einer Allgemeinverfügung der Widerspruch als Rechtsschutzmöglichkeit.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss die Allgemeinverfügung zu erlassen und diese öffentlich bekannt zu geben.
Verschiedenes
In einer gesonderten Energieausschusssitzung und einer vergangenen Gemeinderatssitzung wurde über geeignete gemeindliche Gebäude beraten, auf denen eine Installation einer Photovoltaikanlage in Frage kommen würde. Die Umsetzung am Kindergarten Loiren wurde fürs erste zurückgestellt. Gemeinderat Schäfer schlug vor die Flüchtlingsunterkunft in der Bachstraße, das Rathaus in Balzholz, die Kelter in Balzholz und das Feuerwehrhaus mit in die Liste der möglichen Gebäude aufzunehmen. Bürgermeister Gluiber erklärte, dass am Gebäude der Feuerwehr aktuell statische Untersuchungen laufen und die Umsetzung am Rathaus von Balzholz durch denkmalschutzrechtliche Probleme voraussichtlich scheitern könnte. In die Umsetzung sollen der Hochbehälter Spitzenberg, die Aussegnungshalle und das Nebengebäude am Bauhof kommen.
Aus dem Gemeinderat vom 22.01.2024
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 11.12.2023 wurden Beschlüsse über besondere Ehrungen der Beurener Bürgerinnen und Bürger gefasst. Die Veröffentlichung dieser soll jedoch erst nach den Europa- und Kommunalwahlen oder spätestens im Herbst erfolgen.
Bürgermeister Gluiber wies auf die anstehenden Veranstaltungen der Region Stuttgart „was wäre wenn…?“ hin. Es geht hier um die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger an den Gestaltungsmöglichkeiten der Naherholungsgebiete.
Außerdem empfahl er das neue Seniorenprogramm für das Jahr 2024. Die Broschüre „Miteinander leben und erleben!“ liegt im Bürgerbüro zur Mitnahme aus.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Brühl und Hagnachstraße“
Gemeinderat Klaß und Gemeinderat Krohmer erklärten sich für befangen und nahmen im Zuschauerbereich Platz. Der eingeladene Ingenieur Herr Rainer Metzger vom Ingenieurbüro Melber und Metzger erläuterte den geänderten Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und die erneute Billigung des Bebauungsplan-Entwurfes. Die konkrete Planung zur Erschließung des Bebauungsgebiets Brühl und Hagnachstraße läuft seit 2015. Hierzu wurden bereits verschiedene öffentliche Diskussionen geführt und Veranstaltungen angeboten um die Bürgerinnen und Bürger mit einzubeziehen.
In den vergangenen Planungsphasen und den damit verbundenen Offenlagen und Beteiligungen von Trägern öffentlicher Belange wurden zahlreiche Stellungnahmen vorgebracht. Diese wurden planerisch geprüft und nach Möglichkeit in den aktuellen Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Beispielsweise ist eine Stellungnahme zu einem geplanten Fußweg im Norden der Brühlstraße eingegangen. Hier soll die Durchfahrt für motorisierte Fahrzeuge nicht möglich sein.
Auch zu den artenschutzrechtlichen Untersuchungen gingen einige Stellungnahmen ein. Herr Metzger erklärte, dass diese seit 2013 immer wieder erweitert und teilweise wiederholt wurden und sich zudem stets mit den zuständigen Behörden abgestimmt wurden. Somit wären alle relevanten Arten mit diesen Untersuchungen abgedeckt. Für die Umwandlung der Streuobstwiesen liegt bereits eine Ausnahmegenehmigung vor.
Außerdem befürwortete er die Installation von Photovoltaikanlagen, hier sollten die Rahmenbedingungen nach seiner Empfehlung jedoch nicht allzu streng ausfallen.
Ob eine Hochwassergefährdung bei Starkregen durch den Oberflächenabfluss besteht, müsse noch geprüft werden.
Die Unterlagen sind ab dem 26.01.2024 für die Öffentlichkeit im Rathaus der Gemeinde Beuren einsehbar und zudem auch online auf der Homepage unter Rathaus und Service – Planungen – Laufende Verfahren abrufbar.
Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden vorgetragene Stellungnahmen entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer berücksichtigt.
- Den übrigen vorgetragenen Stellungnahmen wurden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer nicht entsprochen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brühl und Hagnachstraße“ und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 20.07.2015 / 27.07.2015 / 07.06.2021 / 29.112021 / 21.12.2021 / 22.12.2023 wurden gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Brühl und Hagnachstraße“, wurden mit Begründung, Umweltbericht und weiteren Anlagen, sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen nach §4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit §3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
- Die im Überlappungsbereich mit dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Brühl und Hagnachstraße“ bestehenden Teile der Bebauungspläne „Ortsumfahrung Beuren“ und „Brühlstraße“ wurden mit Rechtskraft des Bebauungsplanes „Brühl und Hagnachstraße“ außer Kraft gesetzt.
Flüchtlingssituation in der Gemeinde Beuren im Jahr 2024
Die Flüchtlings- und Integrationsmanagerin der Gemeinde Beuren Frau Sabine Döbler berichtete über den aktuellen Stand der aufgenommenen Geflohenen in Beuren.
Die Flüchtlingssituation in Deutschland in Baden-Württemberg und damit auch im Landkreis Esslingen bleibt weiter angespannt. Die Zugangszahlen von Geflüchteten aus nichtukrainischen Herkunftsländern steigen seit September 2022 kontinuierlich an. Die Kapazitätsgrenzen in den vorläufigen Unterbringungen des Landkreises sind längstens erreicht. Der Landkreis Esslingen arbeitet an der Gewinnung von Liegenschaften für die vorläufige Unterbringung, die Belegung von Turnhallen und einer Containerlösung soll möglichst vermieden werden.
Eine weitere zwingende Voraussetzung, um die Zugänge in den nächsten Monaten weiter bewerkstelligen zu können, ist die Erfüllung der Quoten in der Anschlussunterbringung. Die Gemeinde Beuren hat in den vergangenen Jahren immer die Quote erfüllen oder sogar leicht übererfüllen können. Nun sind aber die Kapazitätsgrenzen bei Unterkünften in Beuren erreicht.
Die Gemeindeverwaltung ist sehr dankbar, dass viele Privatunterkünfte zur Verfügung gestellt werden konnten und so vielen eine Bleibe ermöglicht werden konnte.
Bereits im Juni 2023 war Frau Döbler in die öffentliche Sitzung eingeladen, um über die Situation zu Berichten.
Damals waren 141 Geflüchtete in der Gemeinde. Davon sind zwischenzeitlich 7 Personen in private Wohnungen gezogen (außerhalb) und 10 Personen wurden Beuren neu zugeteilt. Somit wohnen momentan 144 geflüchtete Personen in Beuren. Dies ist allerdings nur eine Momentaufnahme, da sich die Zahlen und Zuweisungen stündlich ändern können. Die vorläufige Aufnahmeverpflichtung für das Jahr 2024 beträgt aktuell 14 nicht-ukrainische Flüchtlinge (FlüAG Flüchtlinge/männl. Einzelpersonen) und ca. 14 ukrainische Flüchtlinge (offizielle Zahl liegt vom LRA noch nicht vor). Hinzu kommen 6 Personen, 1 Geflüchteter aus China und eine 5-köpfige Familie aus Mazedonien (letzter Wohnsitz in Beuren, daher Aufnahmeverpflichtung), die schon einmal bei uns in Beuren untergebracht waren und nun erneut einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben.Somit hat die Gemeinde Beuren bislang eine Aufnahmeverpflichtung (für 2024) von 34 Personen. In der Bachstraße 29/1 können noch 13 Personen untergebracht werden und in Brückleswiesen 11 (Feuerwehrhaus) noch 3 Personen. Zudem braucht die Gemeinde immer wieder Unterkünfte für Obdachlose und andere Notsituationen.
Die Gemeinde Beuren muss sich daher dringend um weiteren Wohnraum für Flüchtlinge kümmern.
Im Moment ist die Verwaltung mit einem Hauseigentümer in Verhandlungen. Es besteht die Hoffnung, dass durch die Anmietung dieses Gebäudes die Aufnahmeverpflichtung für 2024 erfüllt werden kann. Die Verwaltung wird den Gemeinderat in der kommenden nichtöffentlichen Sitzung am 5. Februar 2024 über die Mietkonditionen und das Objekt informieren und dort auch, da es sich um eine Mietangelegenheit handelt, Beschluss fassen. Es ist geplant, dass sobald hier Einigung mit dem Vermieter erzielt wurde und der Gemeinderat dem Mietvertrag zugestimmt hat, die umliegenden Anwohner zu einer kleinen Informationsveranstaltung eingeladen werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass es auch an diesem Standort zu keinen nennenswerten Schwierigkeiten kommen wird. Das bisherige Konzept der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen soll weiterverfolgt werden, um eben keine Brennpunkte in der Gemeinde zu schaffen.
Festzuhalten ist, dass sich die Gemeinde Beuren, wie viele andere Kommunen auch, immer schwerer tut, Räumlichkeiten für die Unterbringung von Flüchtlingen zu finden. Die Kapazitätsgrenzen sind erreicht. Es stehen keine Bauflächen in Beuren zur Verfügung und können auch nicht so einfach aufgrund der Schutzgebiete im Außenbereich geschaffen werden. Somit ist die Gemeinde Beuren froh, wenn private Eigentümer Häuser oder Wohnungen der Gemeindeverwaltung zur Anmietung anbieten und so Flüchtlinge untergebracht werden können.
Das Gremium nahm den Bericht der Flüchtlings- und Integrationsmanagerin zur Kenntnis.
Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2024 / 2025 und Ausblick auf das folgende Jahr
Um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch in den kommenden Jahren erfüllen zu können, ist regelmäßig ein Blick auf die Kinderzahlen zu richten. Hierzu berichtete die fachliche Leitung der Kindertageseinrichtung in Beuren Petra Seyfried in der Sitzung.
Zum Schuljahr 2024 / 2025 werden 30 Kinder die Kindergärten verlassen, 8 Restplätze stehen außerdem noch zur Verfügung. Neu in den Kindergarten kommen 34 Kinder, 4 Kinder werden voraussichtlich frühzeitig eingeschult, sodass 38 beziehungsweise 34 Plätze unter dem Strich zur Verfügung stehen. Aufgrund der Zahlen des Einwohnermeldeamtes haben 49 Kinder Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Damit fehlen unter dem Strich 11 beziehungsweise 15 Plätze zum Kindergartenjahr 2024 / 2025.
Im Kindergartenjahr 2025 / 2026 werden 35 Kinder vom Kindergarten in die Schule wechseln und aktuell 27 Kinder nachrücken.
Unklar ist zudem die Anzahl an Zuzügen nach Beuren, sodass mit einem kleinen Puffer gerechnet werden sollte. Dies empfahl auch die Fachberaterin für Einrichtungen zur Kinderbetreuung Kariane Höhn.
Um die benötigten Kindergartenplätze bereitstellen zu können, schlug die Gemeindeverwaltung daher vor, einen weiteren Naturkindergarten neben dem nun entstehenden Naturkindergarten auf der Pfingstweide zu errichten. Dazu wäre der Erwerb eines weiteren Tinyhouses notwendig. Ebenso müsste der Bauantrag relativ rasch gestellt werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass für diesen Naturkindergarten wieder eine Umweltverträglichkeit erstellt werden muss, welche frühestens im Herbst 2024 vorliegen wird und die Baugenehmigung ebenfalls erst dann vollends abgeschlossen werden kann.
Es wird daher notwendig sein, dass nach Auszug der Kinder aus dem Bürgerhaus, die Rettungstreppe weiterhin stehen wird, so dass der Vortragsraum auch für die zweite Gruppe als Interimsquartier genutzt werden kann.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss
- Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Die Verwaltung wird beauftragt im Gewann Pfingstweide einen weiteren Naturkindergarten zu planen und den Bauantrag sowie die Bestellung eines Tinyhouses vorzubereiten.
Teilfortschreibung Regionalplan Region Stuttgart – Festlegung Vorranggebiete für Windkraftanlagen – Beteiligungsverfahren gemäß § 9 (2) ROG / § 12 (2) LplG
Klimaschutz ist in der heutigen Zeit eine zentrale Aufgabe aller politischen Handlungsebenen. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen zu. Einen Beitrag hierzu liefern Windkraftanlagen.
Die Suche nach Standorten für Windkraftanlagen ist schon aufgrund ihrer Dimension nicht einfach. Dies gilt für die Region Stuttgart mit einer hohen Bevölkerungs- und Siedlungsdichte in besonderem Maße. Denn dort werden auch zukünftig Flächen für Wohnen, Arbeiten, Infrastruktur, Landwirtschaft, Erholung, ökologische Funktionen und für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel benötigt.
Regionalplanung soll hier notwendige Prioritäten setzten. Dementsprechend zählt es zu den gesetzlichen Pflichten des Verbandes Region Stuttgart auch Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien auszuweisen. Dazu wurde eine entsprechende Teilfortschreibung des Regionalplans eingeleitet. In dieser sollen Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden. Gesetzlich vorgegeben ist dabei eine Ausweisung von mindestens 1,8 % der Regionsfläche als Vorranggebiet für Windkraftanlagen.
Die Regionalversammlung hat am 25.10.2023 dem Planentwurf beschlossen. Die Städte und Gemeinden, Fachbehörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit haben jetzt die Gelegenheit die vorgesehenen Vorranggebiete für Windkraftanlagen zu prüfen und dazu Stellungnahmen abzugeben.
Der Planentwurf mit Text, Begründung und Kartendarstellung der Raumnutzungskarte sowie der Umweltbericht können auf der Internetseite des Verbandes Stuttgart unter www.region-stuttgart.org/wind eingesehen und heruntergeladen werden.
In diesem Entwurf wurden verschieden Merkmale wie besondere Landschaften, regionale Landmarken und Schutzgebiete berücksichtigt.
Durch die prädestinierte Lage am Fuße der Schwäbischen Alb, in unmittelbarer Nähe zur Burg Hohenneuffen, inmitten von Schutzgebieten, kann durch die Region, nach Abwägung aller Belange, kein Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen werden. Zwar sind einige Bereiche mit ausreichender Windleistungsdichte im Südwesten des Landkreises vorhanden, jedoch sind diese aufgrund der vorgenannten Argumente nicht in die Ausweisung der Vorranggebiete eingeflossen.
Vor dem Hintergrund der landschaftlichen einmaligen Einbettung Beurens in die Region, empfahl die Verwaltung eine positive und zustimmende Stellungnahme der Gemeinde Beuren an die Region Stuttgart zu senden.
Gemeinderat Schäfer empfand die Argumentationsgründe, die gegen eine Einstufung als Vorranggebiet sprechen als nicht zufriedenstellend. Er hätte sich eine Möglichkeit für die Gemeinde Beuren zum Beitrag für den Klimaschutz durch eine Windkraftanlage gewünscht.
Ohne weitere Diskussion fasste das Gremium einstimmig mit drei Enthaltungen den Beschluss:
Der Gemeindegrat nahm die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragte diese eine Stellungnahme an die Region Stuttgart zu senden.
Kommunalwahlen 2024: Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024 und Erläuterungen der Wahlorganisation
Am 09.06.2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Entsprechend den Bestimmungen
des § 11 des KomWG und § 21 KomWO muss hierfür ein Gemeindewahlausschuss gebildet werden. Der Gemeindewahlausschuss besteht demnach aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und
mindestens 2 Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat
aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Wahlvertrauensperson für
einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses
und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.
Da Bürgermeister Daniel Gluiber Wahlbewerber ist, trifft letztere Bestimmung zu. Dem Gemeindewahlausschuss obliegen wichtige Aufgaben, wie die Zulassung von Wahlvorschlägen, die Leitung der Wahlen am Wahltag sowie die Feststellung des Wahlergebnisses, deshalb sollten in den Gemeindewahlausschuss Personen gewählt werden, die einerseits Erfahrung mit der Durchführung
der Kommunalwahlen haben, andererseits aber auch über grundlegende Rechtskenntnisse verfügen.
Die Gemeindeverwaltung schlug als Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Hauptamtsleiterin Marina Schall und als ihre Stellvertreterin Franziska Prokein vor, weitere Vorschläge zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses wurden in der Sitzung seitens der Verwaltung vorgetragen beziehungsweise konnten aus der Mitte des Gemeinderats eingebracht werden.
Als weitere Mitglieder des Gemeindewahlausschuss schlug die Gemeindeverwaltung die folgenden Personen vor:
1. Beisitzer Heitmann, Hans
2. Beisitzer Kürner, Klaus
3. Beisitzer Schnerring, Martin
Stv. Beisitzer Baumann, Petra
Stv. Beisitzer Holzmann, Kevin
Stv. Beisitzer Fabrituis, Arthur
Das Gremium stimmte den Vorschlägen der Verwaltung im Wege der Einigung ohne Einwände einstimmig zu, wodurch eine Wahl nicht notwendig wurde.
Ehrung der Blutspender 2023
Wenn Blut fehlt, kann nur eine Blutspende Leben retten. Wer Blut oder Blutplasma spendet, gibt deshalb nicht nur etwas von einer roten Körperflüssigkeit ab, sondern schenkt anderen Leben. Blutspenderinnen und Blutspender tragen ihren Teil dazu bei, dass beispielsweise ein verletztes Kind wieder lachen oder ein schwer erkrankter Erwachsener wieder laufen kann. Blutspenderinnen und Blutspender sorgen dafür, dass andere Menschen überleben können. Für dieses stilles, selbstloses Handeln, bedankte sich Bürgermeister Gluiber im Namen von ganz Beuren bei den eingeladenen mehrfachen Blutspendern. Aber auch bei der DRK Bereitschaft Neuffen-Beuren-Kohlberg mit der DLRG Neuffen Beuren sowie den zahlreichen anderen Helferinnen und Helfern, die in Beuren den Blutspendedienst durchführen, sprach Bürgermeister Gluiber seine Anerkennung aus.
Gemeinsam mit Nico Kirchner, Bereitschaftsleitung des DRK Neuffen-Beuren wurden den mehrfach Blutspenderinnen und Blutspendern eine Ehrennadel und ein kleines Präsent für ihr mitmenschliches Verhalten überreicht. Hierbei waren Ines Kleine für 10 Blutspenden, Christoph Pschibila und Manuela Radl für jeweils 50 Blutspenden, Peter Schmid für 75 Blutspenden, Erich Blank und Markus Dolde für jeweils 100 Blutspenden eingeladen.
Bürgermeister Gluiber betonte, dass die Ehrung nicht nur dazu dient, das mitmenschliche Verhalten der Spenderinnen und Spender zu würdigen, sondern auch dazu, für das Blutspenden zu werben. Denn vor allem in Urlaubszeiten kommt es immer wieder zu Engpässen in der Blutversorgung. Mehr Spenderinnen und Spender bedeuten eine Entlastung und wirksame Hilfe für weitere Bedürftige.
Verabschiedung langjähriger Mitarbeiterin und Mitarbeiter
Nach 20 Jahren im Dienst für die Gemeinde Beuren wurden Frau Sandra Mayer, stellvertretende Kämmerin und Herr Martin Spohn, technischer Dienst und Wassermeister verabschiedet.
Verschiedenes
Bürgermeister Gluiber informierte über die Verlegung der Veranstaltung zum Thema „Hat die Kleinschwimmhalle Beuren eine Zukunft?“. Diese wurde vom 19.02.2024 auf den 11.03.2024 verschoben Die Veranstaltung findet nach wie vor in der Kelter um 19:00 Uhr statt.














