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Gemeinde Beuren

Vertretung der Bürgerinnen und Bürger

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und Hauptorgan der Gemeinde. So legt es die vom Landtag erlassene Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in § 24 Absatz 1 fest. Nach dem Prinzip der Demokratie ist der Gemeinderat die politische Vertretung der Bürgerschaft im Sinne von Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz, wonach das Volk in allen Ebenen des öffentlichen Lebens eine Vertretung haben muss, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehen muss.

Die Gemeinderatswahl erfolgte zuletzt am 26. Mai 2019. Eine Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Der Beurener Gemeinderat besteht aus 14 Gemeinderäten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden.

Dem Gemeinderat kommt die grundsätzliche Entscheidung in allen Angelegenheiten der Gemeinde zu, soweit nicht durch die Gemeindeordnung, andere Gesetze oder die Hauptsatzung ausdrücklich die Zuständigkeit des Bürgermeisters begründet wird. Diese Entscheidungs- und Grundsatzkompetenz kommt besonders beim Beschluss der Hauptsatzung und anderen Satzungen zum Ausdruck. Der Gemeinderat hat die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen und beim Auftreten von Missständen für die Beseitigung durch den Bürgermeister zu sorgen.

http://www.beuren.de//rathaus-service/gemeinderat/allgemein