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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ÖffnungszeitenMitarbeiterGemeinderatKindergarten

Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen

Schwerwiegende familiäre Probleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z. B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).

Neben der Unterbringung erhalten die Kinder und Jugendlichen dabei

  • Unterstützung bei der
    • Ausbildung,
    • Arbeitsuche und
    • allgemeinen Lebensführung,
  • therapeutische und pädagogische Hilfen.

Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:

  • als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren,
  • als vorübergehende Maßnahme, in der die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet werden oder
  • als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet.

Voraussetzungen

Es gibt schwerwiegende Probleme in der Familie.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.

Hinweis: Üblicherweise plant und vereinbart das Jugendamt die Heimerziehung oder die sonstige betreute Wohnform gemeinsam mit der Familie. Bei einer Gefährdung des Kindeswohls kann das Familiengericht Kinder und Jugendliche auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten unterbringen lassen. Das passiert vor allem, wenn die Sorgeberechtigten nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die Gefahr für das Kind abzuwenden.

Fristen

Keine

Unterlagen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

Sie müssen sich möglicherweise im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.

Sonstiges

Neben der Unterbringung in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform gibt es auch die Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie.

Zuständigkeit

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Freigabevermerk

  • 06.10.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg