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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Zulassung zum Studienplatz

An baden-württembergischen Hochschulen gibt es Studiengänge mit und ohne Zulassungsbeschränkung.

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung

Studiengänge sind zulassungsfrei, wenn jeder, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, einen Studienplatz erhält. Meistens gibt es bestimmte Fristen für die Einschreibung.

Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung

  • Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Zulassungsbeschränkungen für Studiengänge bestehen in der Regel, wenn zu erwarten ist, dass die Zahl der Einschreibungen an einer Hochschule in einem Studiengang die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt. Örtlich bedeutet dabei, dass die Zulassungsbeschränkungen für diesen Studiengang nicht an allen Hochschulen gelten. Es kann passieren, dass der Studiengang X an einer Hochschule frei, an der anderen Hochschule zulassungsbeschränkt ist. Auch können die Zulassungsbeschränkungen für einen Studiengang von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Insgesamt sind ca. 80% der Studiengänge in Baden-Württemberg zulassungsbeschränkt.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen die Hochschulen die Studierenden nach bestimmten Kriterien auswählen. Dies wird in den Auswahlsatzungen des jeweiligen Studiengangs geregelt. Bei den Auswahlkriterien handelt es sich nicht nur um die Abinote, sondern es müssen schulische und außerschulische Kriterien vorliegen. Darunter fallen beispielsweise Praktikum, Berufserfahrung, Freiwilligendienst, Motivationsschreiben, Essay, Studierfähigkeitstest, Auswahlgespräch. So können die Fristen für Studierfähigkeitstests vor der Bewerbungsfrist für das Studium liegen.

  • Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für eine Reihe weniger Studiengänge gibt es bundesweite Zulassungsbeschränkungen. Aktuell sind das Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin. Für diese Studiengänge muss man sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Beachten Sie auch die Fristen. So liegt zum Beispiel die Frist für den Medizinertest vor der Bewerbungsfrist für das Medizinstudium.

  • Studiengänge mit besonderen Anforderungen

Neben den üblichen Bewerbungs- und Zulassungsverfahren der Hochschulen gibt es auch besondere Bewerbungs-, Zugangs- und Zulassungsregeln und -verfahren für Kunst- und Musikhochschulen (KMHs), Film- und Popakademie, Akademie für Darstellende Kunst und für die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Zur Aufnahme an diesen Hochschulen und Akademien müssen Sie in der Regel eine Aufnahmeprüfung bestehen oder sich bei einem in den Studienprozess eingebundenen Unternehmen bewerben.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat ihn am 12.02.2024 freigegeben.