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Bürgerversammlung zum Thema „Lärmaktionsplan“ am 11.02.2019

Artikel vom 12.02.2019

Am Abend des 11.02.2019 begrüßte Bürgermeister Gluiber ca. 60 interessierte Bürgerinnen und Bürger zur ersten themenbezogenen Bürgerversammlung zum Thema „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Beuren“.

Die Erstellung des Lärmaktionsplans basiere auf EU-Recht, so Bürgermeister Gluiber. Man befinde sich in einem förmlichen Verfahren, in welchem genaue Vorgaben zur Erörterung, Bewertung und Aufstellung des Lärmaktionsplanes erfüllt werden müssen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sei in diesem Verfahren ausdrücklich vorgesehen und notwendig. In der Regel geschiehe dies über ein schriftliches Anhörungsverfahren analog zur Beteiligung im Bebauungsplanverfahren. Der Gemeinderat habe sich in Beuren für eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung mit anschließender Fragerunde entschieden, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Nachfrage an den Verkehrsexperten zu geben.

Als Referenten begrüßte Bürgermeister Gluiber Herrn Christian Fiegl vom Ludwigsburger Verkehrsplanungsbüro BS Ingenieure. Dieser informierte zunächst darüber, dass die BS Ingenieure bereits seit über 30 Jahren im Schallimmissionsschutz tätig seien. Die Regelungen aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie seien in das Bundesrecht übernommen worden und für die Kommunen bestehe eine Verpflichtung zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen. 

In der Lärmaktionsplanung unterscheide man zwei Handlungsstufen: Erstens, die so genannten Auslösewerte, die z. B. mit Gesundheitsgefährdungen in Zusammenhang gebracht werden. Sie liegen bei 65 Dezibel am Tag sowie 55 Dezibel während der Nachtzeit. Ein vordringlicher Handlungsbedarf sei bei Lärmpegeln von mehr als 70 Dezibel am Tag bzw. mehr 60 Dezibel bei Nacht gegeben. Diese Lärmpegel stünden für eine erhöhte Gesundheitsgefährdung, wie beispielsweise ein erhöhtes Herzinfarktrisiko. Er erläuterte, dass für die Lärmaktionsplanung zwei verschiedene Arten von Lärmkarten angefertigt werden. Dies seien zum einen die so gennanten Rasterlärmkarten und zum anderen die Gebäudelärmkarten.

In den Rasterlärmkarten erfolge eine flächenhafte Darstellung der Lärmbelastung der jeweiligen Straßen, in welcher auch die Reflexionen von Gebäuden mit berücksichtigt werden. Hieran erkenne man die verkehrliche Bedeutung der Straße. In den Gebäudelärmkarten werde der Lärm an den jeweiligen Gebäuden ohne Eigenreflexion dargestellt. Die Gebäudelärmkarten stellen die Grundlage für die gebäudespezifische Berechnung der Lärmbelastung und die Maßnahmenvorschläge dar. Christian Fiegl wies darauf hin, dass, je näher sich ein Gebäude an einer Straße befinde, eine höhere Lärmbelastung bestehe.  

In Beuren seien tagsüber hauptsächlich an der Kreuzung Linsenhofer Straße/ Balzholzer Straße an einigen Häusern die Auslösewerte überschritten. Christian Fiegl klärte auf, dass oft eher nachts die Grenzwerte für den vordringlichen Handlungsbedarf überschritten werden, da diese Werte 10 Dezibel unter den Tageswerten liegen. Dies sei auch an der Kreuzung Linsenhofer Straße/ Balzholzer Straße der Fall. Nachts erreichen hier vier Gebäude Lärmwerte im Bereich des vordringlichen Handlungsbedarfs. Das Büro BS Ingenieure schlägt deshalb für den Kreuzungsbereich zwischen der Linsenhofer Straße 50 und der Balzholzer Straße 1 eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h vor.  

In Balzholz gebe es tagsüber sowie nachts Überschreitungen der Auslösewerte sowie der Grenzwerte für den vordringlichen Handlungsbedarf. Nachts nehme auch hier die Anzahl der betroffenen Häuser, bei welchen die Grenzwerte für den vordringlichen Handlungsbedarf überschritten werden, zu. Da sich diese vom Ortseingang, über die Ortsmitte bis zum Ortsende verteilen, schlägt das Büro BS Ingenieure in der Ortsdurchfahrt Balzholz eine ganztägige Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h vor. Christian Fiegl bemerkt, dass trotz des bereits eingerichteten 30 km/h-Bereichs hohe Pegel gegeben sind, da die Häuser nah an die Straße gebaut seien.

Mit einer Geschwindigkeitsreduktion von 50 auf 30 km/h sei eine Pegelreduktion um zwei bis drei Dezibel möglich. Dies stelle in der menschlichen Wahrnehmung in etwa eine Halbierung der Lautstärke dar.

Bürgermeister Gluiber begrüßte, dass man nun eine Möglichkeit gefunden habe, in Balzholz Tempo 30 auszuweisen. Der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung bemühe sich bereits seit Jahren darum. Er informierte die interessierten Bürger darüber, dass der Gemeinderat die Geschwindigkeitsreduzierung an der Kreuzung Linsenhofer Straße/ Balzholzer Straße als kritisch ansehe. Von der Mehrheit der anwesenden Bürger wurde eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gewünscht. Bürgermeister Gluiber teilte mit, dass die Ausweitung nicht im Rahmen der Lärmaktionsplanung erfolgen dürfe. Man könne Lärmschutz-Maßnahmen nur realisieren, wenn dafür die notwendige Grundlage bestehe. Er sichert zu, prüfen zu lassen, ob außerhalb der Lärmaktionsplanung eine Ausweitung des geschwindigkeitsreduzierten Bereichs erreicht werden kann.

Auf mehrfache Nachfrage teilte Christian Fiegl mit, dass die Lärmwerte aus der Lärmaktionsplanung lediglich berechnet werden. Einflüsse wie der Belag der Fahrbahn, Schäden an der Fahrbahn, witterungsabhängige Lautstärken sowie An- und Abfahren der Fahrzeuge seien den Vorgaben entsprechend in das Berechnungsmodell eingeflossen.

Das Berechnungsmodell nehme zur Berechnung einen Mittelwert, in welchem die durchschnittlich jährlichen Einflüsse eingerechnet seien. Motorräder würden als normaler Teil der Verkehrsmenge in der Berechnungsgrundlage Einzug finden. Busse würden als Schwerlastverkehr in die Berechnung eingehen. Auf Nachfrage eines Interessenten erklärte Christian Fiegl, dass das Berechnungsmodell aus einem 3D-Geländemodell bestehe, in welchem amtliche Katasterauszüge sowie das Straßennetz eingefügt seien. Das Modell berücksichte beide Fahrtrichtungen. Die Verkehrswerte stammen aus einer im Jahr 2018 durchgeführten Verkehrszählung. Diese wurde von einer von den BS Ingenieuren beauftragten Fachfirma durchgeführt. Die repräsentative Erhebung erfolgte gemäß der Richtlinie der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FSGV. Die Berechnungsvorgaben seien für jeden Ort gleich, um eine Vergleichbarkeit der Lärmaktionsplanung zu erreichen. Einzelne Messungen würden abhängig vom Wochentag und der Uhrzeit zu unterschiedlichen und nicht vergleichbaren Werten führen.  

Ein Bürger wies die Verwaltung darauf hin, dass oft in den späten Nachtstunden Testfahrzeuge, teilweise mit Anhängern, sehr laut durch den Ort fahren würden. Bürgermeister Gluiber sicherte zu, prüfen zu lassen, ob hier eine Einschränkung möglich ist.       

Weitere Bürger erkundigten sich nach passiven Schallschutzmöglichkeiten, wie beispielsweise dem Einbau von lärmreduziertem Asphalt oder Schalldämmung im und am Haus. Christian Fiegl erläuterte, dass ein geräuscharmer Belag eine Reduzierung um ca. zwei Dezibel erreichen könne und vom Straßenbaulastträger eingebaut werden müsse. Ein Bürger schlug vor, zu prüfen, ob Schalllschutzmaßnahmen, beispielsweise außen an der Fassade, bei Neubauten vorgeschrieben werden können. Bürgermeister Gluiber sicherte zu, dies prüfen zu lassen.

Auf weitere Nachfrage einer Bürgerin teilte Christian Fiegl mit, dass eine Überprüfung des Lärmaktionsplans alle 5 Jahre erfolgen solle.    

Bürgermeister Gluiber erläuterte die nächsten Schritte des Verfahrens. Am 25.02.2019 werde der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplans für die Öffentlichkeitsbeteiligung beschließen. Danach erfolge die öffentliche Auslegung mit der Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme oder zur mündlichen Stellungnahme mit Niederschrift auf dem Rathaus sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, zu denen unter anderem die Polizei, das Landratsamt, das Regierungspräsidium und die  Nachbarkommunen zählen. Er bat die Interessierten darum, sich zu den Fristen im Mitteilungsblatt zu informieren.