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ÖffnungszeitenMitarbeiterGemeinderatKindergarten
Beuren
Beurener Fels
Ortsmitte Beuren

Bürgerbeteiligung Gestaltungs- und Gesamtanlagensatzung für Beuren

icon.crdate04.10.2022

Am Dienstag, den 27.09.2022 fand ein Rundgang durch die Ortsmitte statt, um die Bürger in Form der Bürgerbeteiligung im Satzungsprozess einzubinden.

Die Gemeinde Beuren ist seit 1989 mit Gebieten in der Ortsmitte im Landessanierungsprogramm. Aktuell wird der dritte Abschnitt des Sanierungsgebiets „Ortskern III“ realisiert, welcher jedoch in absehbarer Zeit abgeschlossen sein wird. Innerhalb des Sanierungsgebiets hat die Gemeinde Beuren Einfluss auf Sanierungsmaßnahmen, sofern Fördergelder aus Sanierungsmitteln beantragt werden. Auf alle anderen Baumaßnahmen kann die Gemeinde nur sehr begrenzt Einfluss nehmen.

Der Beurener Ortskern ist von besonderer Bedeutung. Mit über 60 Baudenkmälern und gut erhaltenen Gebäuden sowie Gebäudeensembles muss bei baulichen Veränderungen im Ortskern sowie Gestaltung von Häuserfassaden, auf die Orts- und Hauscharakteristik großen Wert gelegt werden. Auch beim Einbau von Fenstern und der Gestaltung und Farbgebung von Schaufenstern, Türen und Tore, wie auch bei der Gestaltung von Balkonen und Terrassen, Freiflächen und Werbeanlagen muss daher mit besonderem Augenmerk vorgegangen werden.

Bereits im Jahr 2018 beauftragte die Verwaltung nach Beschluss des Gemeinderates die STEG Stuttgart mit der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für den Ortskern. Um hier die Ortsentwicklung beeinflussen zu können, ist es gerade in Beuren sehr wichtig, dass diese Entwicklungen nicht in die falsche Richtung gehen. Am vergangenen Dienstag, den 27.09.2022 fand ein Rundgang durch die Ortsmitte statt, um die Bürger in Form der Bürgerbeteiligung im Satzungsprozess einzubinden. Neben der STEG Stuttgart waren auch Vertreter des Landesamtes für Denkmalschutz mit anwesend, um die Gesamtanlagensatzung zu erläutern.

Durch den Erlass einer Gesamtanlagensatzung soll die Beurener Ortsmitte, insbesondere die Denkmäler und die erhaltenswerten Gebäude auf Dauer gesichert und geschützt werden. Die Gestaltungssatzung gibt bei baulichen Veränderungen die notwendigen gestalterischen Vorgaben, beispielsweise an die zu verwendenden Farben und Materialen. An einigen ausgewählten Gebäuden wurden den Teilnehmenden Kriterien für die Festlegung der Regelungsinhalte vor Ort dargestellt. Leider hielt sich das Interesse der Bürgerinnen und Bürger für diese zukunftsweisende Veranstaltung in Grenzen und so nahm nur ein überschaubarer Personenkreis aus der Bürgerschaft an der Veranstaltung teil. Im Anschluss fand ein zweiter Teil der Veranstaltung in der Kelter statt, welcher mit kurzen Impulsvorträgen startete. Anschließend hatten die Teilnehmenden Gelegenheit an interaktiven Wänden Anregungen und Wünsche für die Weiterentwicklung der Ortsmitte zu geben. Diese werden nun geprüft und nach Möglichkeit in die Satzungen mit eingearbeitet. In den nächsten Monaten erarbeitet nun die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der STEG Stuttgart, dem Landesamt für Denkmalschutz und dem Gemeinderat die beiden Satzungen.