Fliegende Bauten
Was sind Fliegende Bauten?
Als „Fliegende Bauten“ werden bauliche Anlagen bezeichnet, die wiederholt auf- und abgebaut und an unterschiedlichen Orten genutzt werden können. Dazu gehören beispielsweise Festzelte, Fahrgeschäfte, mobile Bühnen, Tribünen oder bestimmte Verkaufs- und Ausstellungsstände.
Im Gegensatz zu dauerhaft errichteten Gebäuden sind Fliegende Bauten nicht fest mit einem Grundstück verbunden. Dennoch müssen sie hohe Anforderungen an die Sicherheit erfüllen.
Damit Besucherinnen und Besucher Veranstaltungen sicher genießen können, unterliegen Fliegende Bauten besonderen gesetzlichen Vorschriften. Vor ihrer Nutzung werden sie regelmäßig geprüft. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob die Konstruktion standsicher ist und alle sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt werden.
Für viele Fliegende Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt. Diese bestätigt, dass die Anlage den geltenden technischen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen entspricht.
Vor der Inbetriebnahme eines Fliegenden Baus kann zusätzlich eine Gebrauchsabnahme durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein. Dabei wird geprüft, ob die Anlage am jeweiligen Standort ordnungsgemäß aufgebaut wurde und sicher betrieben werden kann.
Erst nach erfolgreicher Prüfung darf der Fliegende Bau für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden.
Beispiele für Fliegende Bauten
- Fest- und Veranstaltungszelte
- Fahrgeschäfte
- Mobile Bühnenanlagen
- Tribünen für Veranstaltungen
- Schau- und Ausstellungsbauten
- Bestimmte temporäre Verkaufsstände
Die gesetzlichen Prüfungen und Kontrollen dienen dem Schutz aller Besucherinnen und Besucher. Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, die geltenden Vorschriften einzuhalten und die Sicherheit ihrer Anlagen jederzeit zu gewährleisten.
Sollten Sie bei einer Veranstaltung sicherheitsrelevante Mängel feststellen, informieren Sie bitte den Veranstalter oder die zuständige Behörde.
Merkblatt Fliegende Bauten (PDF-Dokument, 107,54 KB)
Ansprechpartner
Für Fragen zu Fliegenden Bauten oder zu erforderlichen Genehmigungen wenden Sie sich bitte an Frau Schall oder Frau Koch, oder an die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Esslingen.


