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Gemeinde Beuren

Allgemeines zu Bauvorhaben

Die Gemeinde unterstützt Sie gerne bereits vor Antragsstellung bei den grundsätzlichen Überlegungen zu Ihrem Vorhaben. In einem persönlichen Gespräch nehmen wir uns für Sie Zeit und besprechen Ihre Bauwünsche, auch anhand der örtlichen Bauvorschriften und Gegebenheiten, so bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Ideen mit uns zu erörtern.

Da die Gemeinde Beuren keine eigene baurechtliche Zuständigkeit hat, werden Anträge auf Baugenehmigung (§49 LBO) bzw. Anträge auf Bauvorbescheid (§57 LBO) oder Anträge auf Befreiungen etc. über die Gemeindeverwaltung an die zuständige Untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Esslingen weitergeleitet.

Parallel wird das Bauvorhaben im Gemeinderat vorgestellt und über das gemeindliche Einvernehmen zur Sache entschieden. Diese Entscheidung wird der Unteren Baurechtsbehörde mitgeteilt, dort wird nach abgeschlossener Überprüfung durch verschiedene Fachbehörden (z. B. Naturschutz) letztendlich die Entscheidung über eine Genehmigung bzw. Ablehnung Ihres Antrags getroffen und Ihnen bekanntgegeben.

Ein persönliches Gespräch bietet sich oftmals an, um Ihre Idee vorab zu besprechen. Sollten Sie einen baurechtlichen Antrag stellen, so ist dieser bei der Gemeindeverwaltung Beuren einzureichen. Die Gemeinde Beuren erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu Ihrem Vorhaben, das Landratsamt Esslingen als Untere Baurechtsbehörde erteilt Ihnen die Genehmigung.

Sie erhalten beim Hauptamt folgende Informationen:

  • Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken
  • Auskünfte über die Eigenart von Grundstücken z. B. Lage in Hochwasser- oder Landschaftsschutzgebieten
  • Hilfestellung bei der Antragswahl im baurechtlichen Verfahren (AAB, KGV, BGV, VGV, BVA)
  • Einsicht in Baupläne
  • Auskünfte zu den örtlichen Bauvorschriften
  • Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis bei berechtigtem Interesse

Auch während der Bearbeitung Ihres Antrags durch uns kann es immer wieder zu Fragen kommen.

Hier finden Sie eine Checkliste (PDF-Datei) hinsichtlich notwendiger Antragsunterlagen und bzw. die erforderlichen Formulare für baurechtliche Verfahren.

Darüber hinaus können Sie sich bei der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Esslingen informieren.

http://www.beuren.de//rathaus-service/bauen-in-beuren/bauvorhaben