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Gemeinde Beuren

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben

Unter dem Titel „Besonderer Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben“ hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft einen an der Planungspraxis orientierten Handlungsleitfaden herausgegeben, der fachliche und rechtliche Hilfestellungen zu schwierigen Fragen im Schnittstellenbereich zwischen Artenschutzrecht und Baurecht gibt. Mit dem Handlungsleitfaden ist es gelungen, aufzuzeigen, welche rechtlichen Vorgaben von Planern und Bauherrn überhaupt zu beachten sind und welche Möglichkeiten das Baurecht und das Artenschutzrecht bieten, um Konflikte zu identifizieren, zu vermeiden und nötigenfalls zu lösen. Der Leitfaden enthält auch Beispielfälle für die verschiedenen Planungsebenen.

Der Handlungsleitfaden befasst sich in erster Linie mit folgenden Fragen:

  • Welche rechtlichen Vorgaben sind von Planern und Bauherrn bezüglich des Artenschutzes überhaupt in den Blick zu nehmen?
  • Welche Möglichkeiten bestehen in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben, um frühzeitig artenschutzrechtliche Konflikte zu erkennen und zu vermeiden bzw. zu lösen?
  • Wie kann ein effizienter Verfahrensablauf aussehen?

Handlungsleitfaden (PDF-Datei)

Die Druckfassung kann kostenlos über die Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau bestellt werden.

http://www.beuren.de//rathaus-service/bauen-in-beuren/artenschutz-in-der-bauleitplanung-und-bei-bauvorhaben