Allgemeines zu Bauvorhaben
Wer ist für die Baugenehmigung zuständig?
Unsere Gemeinde ist keine eigene Baurechtsbehörde. Die Entscheidung über Bauanträge trifft daher die zuständige untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Esslingen.
Die Gemeinde wird jedoch im Verfahren beteiligt und gibt zu verschiedenen Punkten eine Stellungnahme ab.
Ich plane ein Bauvorhaben – an wen kann ich mich wenden?
Die Gemeindeverwaltung unterstützt Bürgerinnen und Bürger bereits frühzeitig bei Fragen rund um geplante Bauvorhaben. Eine rechtzeitige Abstimmung kann helfen, wichtige Fragen zur Bebaubarkeit eines Grundstücks, zu planungsrechtlichen Vorgaben oder zum weiteren Verfahren frühzeitig zu klären.
Bitte beachten Sie: Eine verbindliche Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens kann ausschließlich die zuständige Baurechtsbehörde treffen.
Welche Informationen erhalte ich bei der Gemeinde?
- grundsätzliche Bebaubarkeit von Grundstücken
- Informationen zu Bebauungsplänen und planungsrechtlichen Vorgaben
- Auskünfte zu örtlichen Bauvorschriften
- Informationen zu Schutzgebieten und sonstigen Grundstücksbesonderheiten
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis bei berechtigtem Interesse
- Hilfestellung bei der Wahl des passenden baurechtlichen Verfahrens
Wie wird ein Bauantrag eingereicht?
Die Einreichung erfolgt digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa) bei der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Esslingen.
Für die Antragstellung werden in der Regel verschiedene Unterlagen benötigt, zum Beispiel:
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Stellplatznachweise
- weitere technische Nachweise
Bitte achten Sie darauf, die Unterlagen möglichst vollständig einzureichen. Fehlende Unterlagen können die Bearbeitungszeit verlängern.
Welche Rolle hat die Gemeinde im Verfahren?
Die Gemeinde erhält die eingereichten Unterlagen zur Prüfung. Anschließend erfolgt eine Beratung im Gemeinderat. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entscheidet der Gemeinderat über das sogenannte gemeindliche Einvernehmen.
Werden weitere Behörden beteiligt?
Ja. Je nach Bauvorhaben beteiligt die Baurechtsbehörde weitere Fachstellen, beispielsweise:
- Naturschutzbehörde
- Denkmalschutzbehörde
- Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz
- weitere Fachbehörden
Wie lange dauert ein Baugenehmigungsverfahren?
Die Dauer hängt insbesondere vom Umfang und der Komplexität des Bauvorhabens ab.
Einfluss auf die Bearbeitungszeit haben unter anderem:
- Vollständigkeit der Unterlagen
- notwendige Fachgutachten
- Beteiligung weiterer Behörden
- erforderliche Befreiungen oder Ausnahmen
Vollständige und sorgfältig vorbereitete Unterlagen helfen dabei, das Verfahren möglichst zügig durchzuführen.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Bei Fragen zum Bauantrag oder zum Verfahrensablauf stehen Ihnen Frau Schall oder Frau Koch, sowie die zuständige untere Baurechtsbehörde des Landratsamtes Esslingen gerne zur Verfügung.


