Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 11.03.2010 beschlossen, dass die Verwendung des Frischwassermaßstabs nicht länger zulässig ist. Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg müssen künftig eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr erheben.
Zukünftig werden die Kosten für die Abwasseranlagen daher getrennt berechnet. Die Kosten für die Schmutzwassermenge wird weiterhin nach dem verbrauchten Frischwasser ermittelt, während die Kosten für das eingeleitete Niederschlagswasser durch eine neu festzusetzende Niederschlagswassergebühr erhoben werden.
Weitere Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erhalten Sie hier als PDF Datei zum herunterladen.
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