Lärmsanierung an der L 1210 in Beuren - Schalltechnische Untersuchung
Aufgrund der Lärmbelastung in der Ortsdurchfahrt in Beuren wurde untersucht ob an bestehenden Gebäuden die Auslösewerte für eine Lärmsanierung durch die Landesstraße L 1210 überschritten sind.
Antrag auf Zuschuss zu den Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung
Im Rahmen der Lärmsanierung werden Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden nach diesen Hinweisen ersetzt. Lärmsanierung beruht auf haushaltsrechtlichen Regelungen und wird im Rahmen der vorhandenen finanziellen Haushaltsmittel als freiwillige Leistung durchgeführt. Voraussetzung dafür ist, dass die Schallimmissionsgrenzwerte für Lärmsanierung an einer Gebäudefassade überschritten sind. Einen Antrag auf Zuschuss zu den Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung können Sie bei der Gemeinde Beuren stellen.