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Gemeinde Beuren

Generalsanierung der Kleinschwimmhalle Beuren: Öffentliche Auslage mit Möglichkeit zur Stellungnahme

Artikel vom 07.03.2024

Generalsanierung der Kleinschwimmhalle Beuren: Öffentliche Auslage mit Möglichkeit zur Stellungnahme

Kostenberechnung durch den Gemeinderat wurde festgestellt

Fassung des tatsächlichen Baubeschlusses in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 9. April 2024

Wenn die Gemeinde Beuren mit ihrem Eigenbetrieb Panorama Therme Beuren auch künftig insbesondere Schulschwimmen und Schwimmausbildung, Aquafitnesskurse und nicht zuletzt  öffentliche Schwimmmöglichkeiten ermöglichen möchte, ist der Erhalt der Kleinschwimmhalle  Beuren und die nach über 50 Betriebsjahren geplante Generalssanierung notwendig.

In der Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag hat der Gemeinderat über den nachfolgenden Sachverhalt beraten und die weitere Vorgehensweise festgelegt:

Das Planerteam hat in den letzten Wochen die nachfolgende Kostenberechnung für die Sanierung der Kleinschwimmhalle erarbeitet.

Die Kostenberechnung schließt mit einer Sanierungssumme von 5.551.863,04 € brutto ab. Die Kostenberechnung liegt unter der letzten Kostenschätzung von brutto 7.616.000 €.

Da die Kleinschwimmhalle zum Betrieb der Panorama Therme Beuren gehört, kann ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden, so dass mit Nettokosten gerechnet werden kann. Diese belaufen sich nach der aktuellen Kostenberechnung auf 4.665.431,13 €netto Die damalige Kostenschätzung lag bei rund 6,4 Millionen € netto.

In der Finanzplanung wird ein Puffer für unvorhergesehene Arbeiten mit eingerechnet, so dass 4,8 Mio. Euro dort eingeplant werden.

Es stellt sich nun die Frage, warum hier deutliche Änderungen, deutlich günstigere Werte herauskommen, als das bei der letzten Kostenschätzung angenommen wurde. Man ist bisher davon ausgegangen, dass diverse Kostensteigungen und Zuschläge aufgrund der veränderten Marktlage gemacht werden müssen. Allerdings waren bei der Ursprungskostenschätzung zum Förderantrag aber schon Zuschläge mit einkalkuliert, so dass diese letzten Endes mehrfach berechnet wurden und so bei der Kostenrechnung von nun günstigeren Voraussetzungen ausgegangen werden kann.

Die Kostenberechnung wurde anhand von aktuellen Zahlen aus Vergaben in anderen Bauverfahren und auch aus Erfahrungswerten bei der Sanierung eines vergleichbaren Schwimmbades erarbeitet. Wichtig ist, dass aus Kostengründen keine Veränderung am Grundriss der Kleinschwimmhalle und damit auch keine Veränderung an der Beckengröße vorgenommen werden kann. Lediglich das ehemalige öffentliche von außen zugängliche Damen-WC soll in einen Lagerraum für Schwimmutensilien umfunktioniert werden und der bisherige provisorische Lagerraum am Gartenausgang soll abgebrochen werden.

Auch Im Untergeschoss werden keine Veränderungen vorgenommen. Es wird lediglich die Technik erneuert, soweit erforderlich, und Abdichtungs- beziehungsweise Betonsanierungsarbeiten durchgeführt. Die Räumlichkeiten der ehemaligen Saunaanlage werden nicht erneuert, da diese Räumlichkeiten derzeit sowieso nicht genutzt werden.

Im Bereich der früheren Schwimmmeisterwohnung und heutigen Musikschule werden lediglich die Fenster ausgetauscht sowie die Anschlüsse für Heizung und Sanitär neu angefahren. Im Inneren der Wohnung finden keine Sanierungsarbeiten statt.

In der eigentlichen Kleinschwimmhalle werden sämtliche Gewerke auf den Rohbauzustand zurückgebaut und dann anschließend wieder neu aufgebaut. Der Hubboden wird wieder gangbar gemacht, so dass dieser auch künftig für den Schwimmunterricht und auch zum Beispiel für Aquafitness wieder zur Verfügung steht.

Im Außenbereich sind kleinere Anpassung notwendig, unter anderem ist eine Rampe am Eingang entlang des Gebäudes anzubauen, so dass ein barrierefreier Zugang entsteht. Die beiden WCs im Eingangsbereich sollen in eine Toilette für alle, also in einem Raum umgebaut werden, so dass dort auch Rollstuhlfahrer die Möglichkeit haben die Toilette zu benutzen. Die Frequenz der Toilettenanlage dort ist relativ niedrig, so dass diese Planungen gut umgesetzt werden können.

Bei der Kleinschwimmhalle Beuren handelt es sich um einen Zweckbau, der dem Schwimmen dient. Aus diesem Grund wird auf jegliche gestalterischen Elemente hinsichtlich Ambientes, Beleuchtung usw. aus Kostengründen verzichtet. Lediglich das Kunstwerk in der Schwimmhalle soll erhalten bleiben. Alle Gewerke werden im Bereich des so genannten Standards ausgeführt. Auf besondere Werkstoffe und teure Einrichtungsgegenstände soll verzichtet werden.

Als energetische Maßnahmen werden unter anderem die Fenster ausgetauscht. Eine neue Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird eingebaut. Elektrische Anlagen werden erneuert. Das Flachdach erhält eine neue Dämmung und Abdichtung. Die Außenfassade wird nicht zusätzlich gedämmt, da die Wände bereits einen Aufbau haben, der durch eine weitere Dämmung technisch nicht verbessert wird. Am Gebäude müssen größere Betonsanierungsarbeiten stattfinden. Der Sichtbeton bleibt aber erhalten.

Auf dem Dach der Kleinschwimmhalle ist eine Fotovoltaikanlage vorgesehen. Der Strom aus der Fotovoltaikanlage soll in der Kleinschwimmhalle direkt verbraucht werden.

Aufgrund der Schwergewichtigkeit der Entscheidung für oder gegen eine Sanierung der Kleinschwimmhalle in der kommunalpolitischen Diskussion und aus Transparenzgründen wurde auch die Frage untersucht, welche Kosten entstehen würden, wenn das Gebäude zwar saniert, aber das Schwimmbecken ausgebaut werden würde und so alternativ eine Gymnastikhalle entstehen würde. Das Architekturbüro Morgenthaler beziffert diese Sanierung beziehungsweise den Umbau auf 3 Millionen € netto.

Außerdem wurde untersucht, welche Kosten entstehen würden, wenn das Gebäude komplett zurückgebaut und abgebrochen werden würde. Hier würden aller Voraussicht nach Kosten in Höhe von rund 250.000 € netto zu Buche schlagen. Dann wäre die Kleinschwimmhalle aber ein für alle Mal Geschichte und es würde dort beispielsweise ein Pflanzbeet mit Sitzmöglichkeiten entstehen.

Betrachtet man nun nochmals die Sanierungskosten von rund 4,8 Millionen € netto und zieht den Bundeszuschuss in Höhe von 3 Millionen € ab, so verbleibt bei der Panorama Therme Beuren eine Investitionssumme von rund 1,8 Millionen €. Vom Förderverein Schwimmhalle Neuffener Tal e.V. kann derzeit eine Summe von z.Z. rund 300.000 € beigesteuert werden. Damit reduziert sich die Investitionssumme augenblicklich auf rund 1,5 Millionen €.

Aus diesen 1,5 Millionen € sind nach Fertigstellung der Baumaßnahme die Abschreibungen für die kommenden 10-30 Jahre zu berechnen. 10 Jahre für die technische Ausrüstungen 30 Jahre für das Gebäude. Das ergibt unter dem Strich Abschreibungen in Höhe von rund 77.000 Euro pro Jahr.

Kommen weitere Spendengelder über den Förderverein hinzu, so reduziert sich die Summe aus der letztendlich die Abschreibungen berechnet werden entsprechend. Es ist daher umso wichtiger, dass vor allem weitere größere Spenden eingeworben werden. Sollte die Kleinschwimmhalle nach Beschluss des Gemeinderats saniert werden, müssen auch die Betriebskosten unbedingt betrachtet werden. Die Abschreibungen gehören zu den jährlichen Betriebskosten, die im Grunde genommen erwirtschaftet werden müssen. Das bedeutet unter dem Strich, dass je höher die Spenden zur Unterstützung der Sanierung sind, umso niedriger werden die künftigen Abschreibungen sein, umso niedriger sind dann auch die späteren Betriebskosten. Die Sanierungskosten können auch durch ehrenamtlich Arbeit z.B. bei Rückbauarbeiten reduziert werden. Hier könnten sich die die Schwimmhalle nutzenden Vereine wie auch Privatpersonen gut einbringen.

Die Betriebskosten werden dennoch deutlich zu Buche schlagen, denn insbesondere die Personalkosten und auch sowie Energiekosten werden weiterhin eine ordentliche Höhe haben.

Die Betriebskosten könnten auch noch entsprechend zum Beispiel auf die Nachbarkommunen, die durch das Schulschwimmen die Kleinschwimmhalle mit nutzen, aufgeteilt werden, hier ist die Gemeinde Beuren aktuell in Gesprächen.

Die Nutzung der Kleinschwimmhalle wird mit den jeweiligen Nutzern, Schulen (Kommunen als Schulträger) und Vereinen auf Stundenbasis abgerechnet. Diese Kostensätze werden sich nach der Sanierung entsprechend erhöhen. Die Gemeinde Beuren beziehungsweise die Panorama Therme Beuren wird nicht umhinkommen, künftig die tatsächlichen Stundensätze zur Verrechnung zu bringen.

Sollten bisherige Nutzerinnen und Nutzer der Kleinschwimmhalle von der Nutzung künftig Abstand nehmen, so wird das Betriebskonzept entsprechend angepasst werden müssen.

Alle nicht gedeckten Betriebskosten müssen durch den Eigenbetrieb Panorama Therme Beuren und wenn dies nicht möglich oder nicht mehr möglich sein sollte, durch die Gemeinde Beuren aufgefangen und gedeckt werden. Dies kann letztendlich, wenn es hart auf hart kommt, den Betrieb der Panorama Therme Beuren beeinträchtigen. Das muss auf jeden Fall vermieden werden, dann müsste der kommunale Haushalt einspringen, was unter dem Strich zur Folge hätte, dass die Gemeinde sich noch deutlicher als bisher einschränken muss, wenn es um kommunale Aufgaben geht. Letztendlich könnte dies aber auch dazu führen, dass zum Beispiel die kommunalen Steuern und Gebühren entsprechend nach oben angepasst werden müssen.

Von der unteren Baurechtsbehörde wurde bestätigt, dass für die Sanierung der Kleinschwimmhalle keine Baugenehmigung erforderlich ist.

Finanziert werden kann die Sanierung von rund 4,8 Mio. Euro abzüglich des Bundeszuschusses von 3 Mio. Euro und derzeit rund 300.000 Euro Spendengeldern durch Eigenmittel der Gemeinde Beuren / Panorama Therme Beuren bzw. über Fremddarlehen.

Aufgrund dessen, dass es sich bei der Kleinschwimmhalle um ein kommunalpolitisches schwergewichtiges Thema handelt und auch das kommunale soziale Gefüge mit der Kleinschwimmhalle eng verbunden ist, hält der Vorsitzende es für erforderlich, dass der Gemeinderat nicht in heutiger Sitzung gleich Beschluss über eine mögliche Sanierung der Kleinschwimmhalle fast, sondern dass auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wird. Deshalb sollen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Beuren die Möglichkeit bekommen, innerhalb von zwei Wochen Stellungnahmen zur geplanten Sanierung der Kleinschwimmhalle schriftlich beim Bürgermeisteramt Beuren abgeben zu können.

Für einen Bürgerentscheid reicht die Frist, die durch die Fördergeber zur Umsetzung des Vorhabens vorhanden ist, leider nicht mehr aus. Ob dieser hier überhaupt sinnvoll wäre, wäre selbst zu hinterfragen. Es muss, wenn saniert wird, die Kleinschwimmhalle bis Ende 2025 fertig gestellt sein. Wenn die Frist nicht eingehalten werden kann, wird der Zuschuss und unwiederbringlich verloren gehen. Eine Zwei-Wochen-Frist ist nach Auffassung von Bürgermeister Daniel Gluiber gerade noch machbar, um hier die Stimmungen und Meinungen aus der Bürgerschaft mit in die Gemeinderatssitzung am 9. April 2024 mit aufnehmen zu können, so dass dann dort vor der Beschlussfassung die Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, bewertet und für und gegeneinander abgewogen werden können.

Der Gemeinderat hat im Laufe der Sitzung die Kostenberechnung festgestellt und die Offenlage innerhalb von zwei Wochen beschlossen. Die Kostenberechnung wird derweil zur Prüfung und Freigabe dem Fördergeber weitergeleitet.

 

Offenlage der Entwurfsplanung und der dazugehörigen Kostenberechnung

Der vorstehende Sachverhalt (Textform) sowie die dazugehörigen Entwurfspläne zur Generalsanierung der Kleinschwimmhalle mit der festgestellten Kostenberechnung liegen in der Zeit vom 08.03.2024 bis 25.03.2024 (Veröffentlichungsfrist je einschließlich) im Rathaus zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Planungsinhalt kann auch auf der Homepage der Gemeinde Beuren unter www.beuren.de/rathaus-service/buergerbeteiligung eingesehen werden.

Die Unterlagen im Rathaus, Linsenhofer Straße 2, 72660 Beuren sind leicht zugänglich.
Das Rathaus ist barrierefrei und diese können dort innerhalb der Veröffentlichungsfrist und von jedermann zu folgenden Zeiten ohne vorherige Anmeldung eingesehen werden:

Montag             9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag         15.30 Uhr bis 18.30 Uhr

Mittwoch           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag       9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Freitag              9.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung und zur Kostenberechnung für die Generalsanierung der Kleinschwimmhalle Beuren abgegeben werden. Stellungnahmen können per Email an beuren@beuren.de oder schriftlich und mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Beuren, Linsenhofer Straße 2, 72660 Beuren abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Generalsanierung der Kleinschwimmhalle unberücksichtigt bleiben können.

Die Offenlage ist eine Möglichkeit der Bürgerbeteiligung, die bei wichtigen und richtungsweisenden Entscheidungen der Gemeinde Beuren bzw. des Gemeinderats der Gemeinde Beuren freiwillig angewendet werden kann. Einen Rechtsanspruch aufgrund einer Rechtsgrundlage gibt es dazu nicht.

Nachfolgend sind die Kostenberechnung und die Pläne zum Download eingestellt:

Kostenberechnung (PDF-Datei)

Plan Dachaufsicht (PDF-Datei)

Plan EG (PDF-Datei)

Plan UG (PDF-Datei)

Plan Schnitt (PDF-Datei)

 

Beuren, den 05.03.2024

gez.

Gluiber
Bürgermeister

http://www.beuren.de//gemeinde-daten/aktuelles-aus-beuren