Brotmarkt 2023
Als Mitte des 19. Jahrhunderts das Brotbacken in den Dorfbackhäusern eingeführt wurde, freute sich zunächst keiner darüber. Um Dorf- und Stadtbrände zu vermeiden, wurden keine größeren Öfen mehr in jedem einzelnen Haushalt eingebaut – aus diesem Grund war das Backen in den Backhäusern zu dieser Zeit wohl eher eine lästige Pflicht. So war das auch in der Gemeinde Beuren.
Die Gemeinde Beuren verfügt heute noch über zwei Backhäuser, wovon das obere Backhaus in der Hauptstraße noch in Betrieb ist. Außerdem gibt es im Ortsteil Balzholz ebenfalls noch ein funktionierendes Backhaus.
Heute ist es wieder Tradition, dass Familien in den Backhäusern backen. Auf der einen Seite gibt es Familien die backen, weil sie es schon immer so gemacht haben und auf der anderen Seite fangen gerade junge Familien wieder damit an, um gesundes und reines Brot ohne künstliche Zusätze zu bekommen. Außerdem gehört auch die Geselligkeit dazu, denn eine Familie bäckt selten alleine. Da in einem Ofen rund 50 Brote Platz haben, schließen sich oft mehrere Familien zusammen und nehmen ein Backlos (Backzeit von vier Stunden) in einem der Backhäuser der Gemeinde in Anspruch.
Aber nicht nur das Backen in den Backhäusern hat in Beuren Tradition, auch die Bäckereien gehören zu Beuren. Heute gibt es derer noch zwei: Die Bäckerei Walter in der Hohenneuffenstraße und Ladner´s Ochsenbeck in der Hauptstraße. Vor einiger Zeit waren es in Beuren noch viel mehr Bäckereien. Meist gehörte zur Bäckerei noch ein Gasthaus dazu, die jeweils die Treffpunkte der Einwohner waren. Dort wurde Neues ausgetauscht, Geschäfte ausgehandelt, Karten gespielt und Vieles mehr. Als dann die ersten Fernsehapparate im Dorf Einzug hielten, wurden diese ebenfalls in den Gasthäusern aufgestellt. Doch mit steigendem Wohlstand konnten sich immer mehr Menschen einen eigenen Fernseher leisten und man ging nicht mehr zum Fernsehschauen in die Wirtschaften. Die Geselligkeit und das Beisammensein in den Wirtshäusern verschwanden und nach und nach verschwanden damit auch die Gasthäuser mit ihren Bäckereien im Ort.
Heute erinnert man sich gerne zurück an diese Zeit und auch an das ursprüngliche Brot und Gebäck aus reinen natürlichen Zutaten: Getreide, Hefe, Salz und Wasser. Oft sucht man heute aber die alten Getreidesorten und Rezepte vergeblich. So haben sich die Verantwortlichen des Freilichtmuseums Beuren gedacht, ob man dieses alte Wissen und die alten Sorten nicht vor dem Vergessen und dem Aussterben retten sollte. Zahlreiche Mitstreiter waren schnell gefunden und das Projekt „Erlebnis- und Genusszentrum für traditionsreiche regionale Sorten und Lebensmittel“ wurde konzipiert.
Auch die Gemeinde Beuren, Standortgemeinde des Freilichtmuseums, unterstützt dieses Projekt. Ein Teil davon ist der Brotmarkt, der seit dem Jahr 2017 regelmäßig in der Ortsmitte von Beuren stattfindet.
Die Gemeinde Beuren möchte einen Markt veranstalten, bei dem das Brot bzw. das Gebäck im Vordergrund steht. Natürlich soll es Brot und Gebäck sein, welches nach alten traditionellen Rezepten gebacken ist. Auf industrielle Backmischungen und künstliche Zusätze sollen die Marktbeschicker möglichst verzichten. Doch nicht nur Backwaren können auf dem Markt angeboten werden, auch andere Produkte die zu Gebackenem passen, können das Warenangebot ergänzen. Natürlich gehören auch die Verkostung und die Geselligkeit vor Ort dazu, sodass die Marktbeschicker auch Sitzgelegenheiten anbieten können. Sämtliche Waren rund ums Backen und Kochen können an Marktständen ebenfalls angeboten werden. Das Bürgerhaus steht mit seinen Räumlichkeiten für Vorträge und Seminare zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich! Die Bewerbung kann hier abgerufen werden (PDF-Datei).
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich bis zum 14. April 2023 an die
Gemeindeverwaltung Beuren
Linsenhofer Straße 2
72660 Beuren
oder per Mail oder Fax an Faxnummer: 07025 91030-10.
Über die Zulassung zum Markt wird die Gemeindeverwaltung im April 2023 entscheiden. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch die Gemeinde Beuren und der Bezahlung der Standgebühr zustande. Mit der Bestätigung werden auch diverse Merkblätter übergeben, die zu beachten sind. Die Rechnung über die Standgebühr wird mit der Bestätigung versendet.
Für Fragen steht Ihnen Frau Schweizer als Ansprechpartnerin telefonisch unter Telefonnummer: 07025 91030-34 zur Verfügung.
Marktbedingungen
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung die nachfolgenden Bedingungen:
- Die Kosten für eine Standfläche belaufen sich auf 10,-€ für den laufenden Meter, Sitzgarnituren können zugelassen werden und werden als Standfläche gewertet. Die Tiefe eines Standes darf 3,0 m nicht überschreiten.
- Die Platzzuweisung erfolgt durch die Gemeinde Beuren. Kurzfristige Änderungen oder Platztausch sind nur mit Genehmigung oder auf Veranlassung der Gemeinde Beuren möglich. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
- Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Gebührenerstattung. Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zum 30.04.2023 kostenfrei möglich.
- Neben Marktständen können auch Vorträge und Workshops angeboten werden. Hierfür steht das Bürgerhaus „Alte Schule“ der Gemeinde Beuren zur Verfügung. Die Nutzung des Bürgerhauses ist kostenfrei. Die Veranstaltungen werden gesondert beworben.
- Die Standbetreuung sollte durch den Erzeuger selbst oder durch sein fachkundiges Personal erfolgen.
- Teilnehmen kann grundsätzlich jeder, sowohl Gewerbetreibende als auch Privatpersonen. Die Teilnehmer sind für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen im Hinblick auf die Buchführung selbst verantwortlich.
- Angeboten werden können Backwaren und Gebäck nach traditionellen Rezepten, möglichst aus regionalen Mehlen ohne künstliche und chemische Zusatzstoffe und nicht aus industriellen Backmischungen. Die Erzeugung der Lebensmittel muss aus eigener handwerklicher Herstellung sein.
- Angeboten werden können auch andere traditionell handwerklich hergestellte Lebensmittel, möglichst aus regionalen Produkten.
- Angeboten können auch Produkte rund um die Themen Backen, Kochen, Verarbeitung und Lagerung, Verpackung der Produkte.
- Die geltenden lebensmittelrechtlichen und hygienerechtlichen Gesetze und Bestimmungen (Angabe von Hersteller, Zutaten, Inhaltstoffe, Allergene…) sind zu beachten.
- Strom- und Wasseranschlüsse können bei Bedarf hergestellt werden und werden gesondert berechnet.
- Die Marktzeit beginnt mit dem Aufbau ab 7:00 Uhr, Verkauf ab 10:00 Uhr und endet mit dem Beginn des Abbaus um 18:00 Uhr. Der Abbau muss bis 20:00 Uhr beendet sein. Der Marktbereich kann von 7:00 bis 10:00 Uhr und ab 18:00 Uhr mit dem Auto zur Anlieferung und zum Abtransport befahren werden. Der Abbau vor 18:00 Uhr ist nicht möglich.
- Für die Müllentsorgung sind von den Standbetreibern Müllbehälter für die Marktbesucher zur Verfügung zu stellen.
- Bei der Verwendung von Öfen, Grills und anderen Geräten mit Feuer oder Hitzeentwicklung ist im Stand ein Feuerlöscher bereitzuhalten.
- Toiletten werden von der Gemeinde Beuren bereitgestellt.
- Die Gemeinde Beuren erhebt eine Standgebühr. Die Standgebühr ist vor dem Markt nach Erhalt der Rechnung mit der Fälligkeit zu bezahlen. Nicht bezahlte Rechnungen können einen Ausschluss von der Teilnahme am Markt begründen. Diese Entscheidung fällt der Bürgermeister.
- Werbung / Presserechte: Die Werbung und Pressearbeit für den Brotmarkt erfolgt durch die Gemeinde Beuren. Für die eigene Werbung können im Voraus Flyer bei der Gemeindeverwaltung Beuren angefordert werden. Die Werbung erfolgt auch über die Homepage der Gemeinde Beuren.
- Ausschlussgründe und Haftung: Ein Aussteller ist von der Veranstaltung auszuschließen, wenn er seinen Stand nicht rechtzeitig einnimmt, ihn vorzeitig verlässt, wenn grundlegend andere Produkte als im Bewerbungsformular angegeben wurden, angeboten werden oder wenn die Marktgebühr nicht vollständig bezahlt wurde.
- Für Personen- und Sachschäden, verursacht durch den Aussteller, seine Ware, Standzubehör, Personal oder den Stand selbst, haftet der Aussteller. Ebenso gibt es keine Haftung durch den Veranstalter bei Diebstahl. Der Aussteller ist auch in diesem Fall selbst verantwortlich. Schadenersatzansprüche Dritter sind ohne die Mitwirkung des Veranstalters zu regeln.