"Aus dem Gemeinderat 2025"
icon.crdate12.12.2024
Hier finden Sie die Berichte der Gemeinderatssitzungen aus dem Jahre 2025.
Aus dem Gemeinderat vom 05.05.2025
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 31.03.2025 hat der Gemeinderat über die Begleitung der Schadstoffsanierung der Kleinschwimmhalle durch ein Fachbüro beschlossen.
Bericht über die aktuelle Situation und Ausblicke in der Willi-Gras-Grundschule, in der Schulsozialarbeit und in der Schulkindbetreuung
Schulleiterin Ines Handel war in der Gemeinderatsitzung anwesend und berichtete über die aktuellen Themen und Herausforderungen der Willi-Gras-Grundschule. Rund 112 Kinder, aufgeteilt auf 5 Klassen, besuchen im Schuljahr 2024/2025 die Beurener Grundschule. Aufgrund verschiedener unvorhergesehener Umstände war es notwendig, interimsweise Klassen zusammenzulegen und die Kinder gemeinsam zu unterrichten. Das Lehrerkollegium kam an personelle Grenzen und so musste vorübergehend eine Lösung gefunden werden. Im nächsten Schuljahr steigen die Kinderzahlen weiter und so werden ab September 2025 129 Kinder in sieben Klassen unterrichtet. Durch die angestiegenen Schülerzahlen ist die Raumplanung für das kommende Schuljahr im Fokus. Es muss der Platz für ein siebtes Klassenzimmer geschaffen werden und so soll die Grundschulbibliothek vorübergehend in die Schulkindbetreuung umziehen. Erfreulicherweise wurde bereits die Zusage für neue Lehrerkolleginnen erteilt, welche ab September das Kollegium personell unterstützen. So kann der Unterricht wieder im gewohnten Umfang stattfinden. Anschließend stellte sich Schulsozialarbeiterin Carolyn Heichert vor, welche seit September 2023 an der Willi-Gras-Grundschule unterstützt. Ihre Tätigkeiten liegen im Schwerpunkt in der Arbeit mit Klassen, der Beratung von Eltern, der Einzelfallhilfe und dem Austausch mit dem Lehrerkollegium. Aber auch die Streitschlichter, Schulversammlungen und Klassenprojekte zum „Sozialen Lernen“ werden von ihr begleitet.
Abschließend berichteten Gabi Breßlein und Daniela Fischer über die Arbeit in der Schulkindbetreuung. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag und aktuell nutzen rund 49 Kinder der Grundschule das Angebot. Hierbei sind die Betreuungstage und -zeiten individuell für jedes Kind steuerbar. Durch die Einführung der Kitafino-App können sich die Kinder das Mittagessen aus drei verschiedenen Gerichten aussuchen. Besonders die vielen bunten Angebote und die Ferienbetreuung kamen sehr gut an.
Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Beuren auf Umstellung der Elternbeiträge auf einkommensabhängige Elternbeiträge für die Kindergärten in Beuren
Pfarrer Roland Conzelmann war als Vertreter der evangelischen Kirchengemeinde, die Trägerin der evangelischen Kindergärten in Beuren ist, in der Sitzung anwesend und stellte die angestrebte Umstellung der allgemeinen Elternbeiträge auf einkommensabhängige Elternbeiträge vor. Der Kindergartenbeirat und auch der Gemeinderat hatten sich mehrfach mit diesem Thema beschäftigt. Auch die Eltern der Kindergartenkinder wurden von der Trägerin mit einbezogen. Die Umstellung der Elternbeiträge auf einkommensabhängige Elternbeiträge in den Kindergärten wurde von jeher von allen Beteiligten kontrovers diskutiert. Die Verwaltung war vom vorgestellten Modell nicht restlos überzeugt, da viele Fragen offenblieben und der Gemeindetag als Verband der Kommunen eine Umstellung ebenfalls ausdrücklich nicht empfiehlt. Das Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland unterstützt bedürftige Familien und Alleinerziehende. Aufgrund der Finanzlage der Gemeinde und des stetig steigenden Abmangels im Bereich der Kindergärten und auch der Empfehlung des Gemeindetags sowie des Sozialsystems in unserem Land, sprach die Verwaltung dem Gemeinderat die Empfehlung aus, beim bisherigen System zu bleiben und die einzelnen wenigen Härtefälle wie bisher im Kindergartenbeirat zu beraten. Aus der Mitte des Gemeinderats kamen ganz unterschiedliche Positionen über die künftigen Kindergartengebühren. Gemeinderätin Dr. Birner befürwortete das praktikable Modell, welches von der Kirche ausgearbeitet und vorgelegt wurde. Sie führte aus, dass am Ende über Werte entschieden werde und nicht über Beiträge und plädierte für die einkommensabhängigen Elternbeiträge. Auch Gemeinderat Schäfer folgte dieser Auffassung und sprach sich für die Umsetzung dieses Modells aus. Die evangelische Kirchengemeinde Beuren habe nun über ein Jahr nochmals Verbesserungen an dem geplanten Gebührenmodell durchgeführt und er wolle diesem eine Chance geben. Nach einer Zeit von ca. 2 Jahren könne das Modell evaluiert werden und im Bedarfsfall könne man nochmals zurück auf das ursprüngliche Modell. Es sprachen sich jedoch auch zahlreiche Mitglieder des Gremiums gegen das Gebührenmodell aus. Gemeinderat Weiß führte ins Feld, dass dieses Instrument den wirklich bedürftigen Menschen nur bedingt helfen würde, da die Hürde für potenzielle Härtefälle immer noch zu hoch liege. Bedenken kamen weiter hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes, welcher durch die sehr aufwändigen Auskünfte für die Eingruppierung in die richtige Gebührengruppe stattfinden müssten. Der Gemeinderat beschloss mit 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen die Umstellung der Elternbeiträge auf einkommensabhängige Elternbei-träge. Der Antrag wurde mit 10 Nein-Stimmen abgelehnt und so bleibt es beim bisherigen Kindergartenbeitragssystem.
Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) - Beschluss des Entwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Beuren hat am 25.05.2020 den Beschluss zum Lärmaktionsplan der 3. Stufe gefasst. Die geforderten Maßnahmen zur Temporeduzierung der L 1210 (Ortsteil Balzholz und Beuren) und K 1216 (Linsenhofer Straße) wurden größtenteils umgesetzt. Nachdem im Jahr 2023 turnusgemäß die Ergebnisse der Lärmkartierung Baden-Württemberg der 4. Stufe für Hauptverkehrsstraßen durch die LUBW veröffentlicht wurden, ergibt sich nun die Notwendigkeit, den bestehenden Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2020 zu überprüfen und fortzuschreiben. Im Rahmen der 4. Stufe des Lärmaktionsplans wurden im Juli 2024 detaillierte Verkehrsuntersuchungen durch die Planungsgruppe SSW durchgeführt, die als Grundlage für die detaillierte Lärmanalyse und schalltechnische Wirksamkeitsprüfungen verschiedener Maßnahmen dienten. Die schalltechnischen Untersuchungen nehmen dabei die Ausweitung der innerörtlichen Temporeduzierung auf 30 km/h in den Bereichen der Ortsausfahrt Beuren in Richtung Linsenhofen und Balzholz in den Fokus. Das vorläufige Ergebnis der schalltechnischen Untersuchungen, erarbeitet von dem Büro Kurz und Fischer in Kooperation mit der Planungsgruppe SSW, liegt nun vor (Anlage 1). Folgende kurzfristig umsetzbare Maßnahmen werden auf Grundlage der o. g. Untersuchungen im Maßnahmenkonzept zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zum Straßenverkehr der Gemeinde Beuren vorgeschlagen.
- L 1210 Balzholzer Str.: Bereich westlich Goethestraße: Temporeduzierung auf 30 km/h
- K 1216 Linsenhofer Straße (Bereich westlich Bergstraße): Temporeduzierung auf 30 km/h
Die Anordnung der geforderten Maßnahmen erfolgt bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen wie Temporeduzierungen durch die Verkehrsbehörde, die eine detaillierte Prüfung der schalltechnischen und verkehrlichen Belange vornimmt und der für die Anordnung ein Ermessensspielraum zusteht. Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans soll zudem geprüft werden, ob ggf. ruhige Gebiete ausgewiesen werden sollen.
Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sind folgende Verfahrensschritte notwendig:
- Beschluss des Entwurfes des Lärmaktionsplanes
- Öffentliche Auslegung einschließlich Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit an-schließender Abwägung
- Beschluss des Lärmaktionsplanes
- Bekanntmachung des Lärmaktionsplanes
Der Entwurf zur Lärmaktionsplanung mit Darstellung der Überprüfung des Lärmaktionsplans ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung den Bürgern und Träger öffentlicher Belange vorzulegen. Nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung soll dieser voraussichtlich im frühen Sommer 2025 vom Gemeinderat beschlossen werden. Aus der Mitte des Gemeinderates kam inhaltliche Rückfragen, insbesondere über die Abgrenzung und die Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen im vorgelegten Entwurf. Es wurden mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes nach § 47d Bundesimmissionsschutz-gesetz auf Grundlage des beigefügten Berichtes des Büros Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, in Kooperation mit der Planungsgruppe SSW, Stand 30. Januar 2025 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) wird beschlossen.
- Der Lückenschluss der Temporeduzierung auf 30 km/h soll auch in Balzholz bis nach Beuren durchgeführt werden.
- Die Darstellung der Karte zum Entwurf des Lärmaktionsplanes soll so nachgebessert werden, dass klar erkennbar ist, wo genau das Tempo 30 angeordnet werden soll.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Beuren und auf der Internetseite der Gemeinde Beuren durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange werden gehört.
Kindergarten an der Raise: Vergabe der Module
Die Herstellung, Lieferung und Montage von Modulelementen am Kindergarten An der Raise wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission statt am 02.04.2025 statt. Es wurden 9 Firmen um Abgabe eines Angebotes gebeten, 5 Angebote sind eingegangen. Ein Angebot wurde nach Prüfung ausgeschlossen. Als günstigster Bieter geht die Firma Algeco aus Neuss mit einem geprüften Angebotspreis von brutto 699.181,94 € hervor. Die Verwaltung schlug vor, die ausgeschriebenen Arbeiten an die Firma Algeco zu vergeben. Aus der Mitte des Gremiums kamen Rückfragen zu den nun doch nicht unbeachtlich gestiegenen Mehrkosten von 100.000 € gegenüber der Kostenschätzung für die Umsetzung des Kindergartens an der Raise. Gemeinderätin Lutz spricht sich dafür aus, dass der Interimskindergarten nun so lange wie möglich genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasste mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung den Beschluss, den Auftrag für o.g. Arbeiten an die Firma Algeco zum Angebotspreis von 699.181,94 € brutto zu vergeben.
Generalsanierung Kleinschwimmhalle: Vergabe Hydraulikaggregat Hubboden
Die Arbeiten für den Hubboden wurden zunächst beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am 11.03.2025 statt. Nachdem kein wertbares Angebot einging, wurde das freihändige Vergabeverfahren ausgewählt. Es liegt ein Angebot der Firma Anlagenbau für Bädertechnik GmbH & Co. Schwimmbad-Service KG aus Empelde vor. Die vom Büro Kurzmann geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf 60.603,83 € netto. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Arbeiten für den Austausch der hydraulischen Steuerung (Hydraulikaggregat Hubboden) an die Firma Anlagenbau für Bädertechnik GmbH & Co. Schwimmbad-Service KG aus Empelde zum Angebotspreis von netto 60.603,83 € zu vergeben.
Vergabe - Abbruch Gartenstraße 9- und Entkernung Stocknachstraße 9 und 11
Die Arbeiten der bauhistorischen Abbruchdokumentation der Gebäude Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 (Keller) wurden abgeschlossen und dem Landesamt für Denkmalpflege vorgelegt. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, kann mit dem Abbruch des Gebäudes Gartenstraße 9 begonnen werden. Der Abbruch des Gebäudes Gartenstraße 9 wurde bei vier Unternehmen angefragt und drei haben ein Angebot abgegeben. Zwar ist die Firma Feeß einem Angebotspreis von 31.725,84 € nicht der günstigste Anbieter, aber der Genaueste und Transparenteste. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Arbeiten an die Fima Feeß zum genannten Angebotspreis zu vergeben. Für die Vermarktung und die Findung von Investoren für die Gebäude Stocknachstraße 9 und 11 ist es wichtig, dass diese für die Sanierung weitestgehend vorbereitet werden. So muss nach Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt Esslingen, Denkmalschutzeine gezielte Entkernung der Gebäude stattfinden, da so viel wie möglich erhalten werden soll. Das Planungsbüro Ronny Alber hat ein Leistungsverzeichnis für die notwendigen Arbeiten erstellt und dieses an geeignete Fachfirmen in einer beschränkten Ausschreibung gesandt. Als günstigster Anbieter für die Entkernung der beiden Gebäude geht die Firma bw-Abbruch zum Angebotspreis von 27.871,50 € netto zzgl. MwSt. für das Gebäude Stocknachstraße 9 und 25.189,00 € netto zzgl. MwSt. für das Gebäude Stocknachstraße 11 hervor. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Arbeiten an die Fima bw-Abbruch zum genannten Angebotspreis zu vergeben.
Sanierung der Linsenhofer Straße Beuren K1261 - Fahrradschutzstreifen
Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 09.12.2024 sehr intensiv mit der Sanierung der Kreisstraße K1261. Es wurden verschiedene Varianten diskutiert, wie die Radverkehrsführung in Richtung Linsenhofe und auch in Richtung Balzholz gestaltet werden könnte. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Überprüfung über die Einrichtung eines gleichberechtigten Geh- und Radweges ohne Benutzungszwang auf dem bisherigen Gehweg, welcher parallel zur K1261, läuft beim Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Esslingen anzufragen. Weiter hat der Gemeinderat über die Anbringung eines Fahrradschutzstreifens in der Linsenhofer Straße und der Balzholzer Straße beraten und beschlossen. Aufgrund der technischen Ausführungsvorschriften käme in der Linsenhofer Straße nur ein einseitiger Fahrradschutzstreifen in Frage. Gemeinderat Schäfer stellte den Antrag die gesamte Linsenhofer Straße bis zur Einmündung Ortsmitte mit einem Fahrradschutzstreifen in Richtung Ortsmitte zu versehen. Der Antrag wurde mit 7 Nein-Stimmen, 3 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt. Sodann wurde auch die Möglichkeit über die Anbringung eines Fahrradschutzstreifens in der Balzholzer Straße nicht weiterverfolgt. Abschließend beschloss der Gemeinderat eine Markierung nach der Musterlösung auf die Furt zwischen Geh- und Radweg im Einmündungsbereich der Morglachstraße nach der Straßenbaumaßnahme aufzubringen. So soll die Vorrangregelung für alle Verkehrsteilnehmer künftig klarer werden.
Bausache Regionalvermarktung Beuren eG Am Thermalbad Flst. 350 - Antrag im vereinfachten Verfahren: Errichtung eines Verkaufsraumes in Modulbauweis
Die Regionalvermarktung Beuren eG hat für das Grundstück Flst. 350, Hinter dem Hölzle einen Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eingereicht. Das Grundstück Flst. 350 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnmobil-Stellplatz – 1. Änderung“ (Entwurf), welcher derzeit in der Aufstellung ist. Aus diesem Grund muss eine Beurteilung des Vorhabens nach § 33 Abs. 4 BauGB stattfinden. Das Gebäude wurde mit einer Gesamtlänge von 14,14 m und einer Breite von 10,14 m geplant. Die Besonderheit liegt darin, dass es sich um vier Einzelmodule handelt, welche miteinander verbaut werden. Die Module werden auf Punktfundamente errichtet. Die beiden östlichen Module haben eine Länge von 7,0 m und eine Breite von 3,0 m und die beiden westlichen Module haben eine Läge von 8,0 m und eine Breite von 3,0 m. Alle Module haben eine Höhe von 3,10 m und werden als Flachdach ausgeführt. Das Gebäude wurde mit einem ca. 65 m² großen Verkaufsraum geplant, welcher durch Einrichtungselemente untergliedert werden soll. Im rückwärtigen Bereich ist ein Nebenraum geplant, welcher mit einer separaten Tür versehen wurde. Im südlichen Grundstücksbereich wurde eine überdachte Terrasse mit ca. 36 m² geplant. Des Weiteren finden sich im südlichen Bereich drei PKW-Stellplätze und im östlichen Bereich Fahrradstell-plätz. Auf dem Grundstück wurde zudem eine Zisterne geplant. Die Anlieferung des Genussmarktes soll über eine geschotterte Zufahrt mit einer Breite von 3,0 m erfolgen. Im nördlichen Bereich wurde eine Fläche von 6,0 m x 3,0 m für eine mögliche Erweiterung vorgesehen. Die planerischen Ziele des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wohnmobil-Stellplatz – 1. Änderung“ wurden eingehalten. Die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Maßgaben werden nach Prüfung der Verwaltung eingehalten. Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben Errichtung eines Verkaufsraumes in Modulbauweise, Am Thermalbad, 72660 Beuren Flst. 350 zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Verschiedenes
Bürgermeister informierte das Gremium, dass kürzlich ein Zeitungsartikel über den Erhalt und die Fortführung der Pappelalle nach Owen veröffentlicht wurde. Dies war in der Vergangenheit immer wieder der Wunsch aus dem Gemeinderat, da diese Ortsbildprägend für die Landschaft sei. Die Pappelallee befindet sich jedoch auf Markung der Stadt Owen, sodass die Einflussnahme der Gemeinde Beuren nicht möglich war.
Gemeinderat Weiß führte aus, dass ihm in letzter Zeit die Spuren auf dem Wohnmobilstellplatz nach Regenfällen aufgefallen seien. Hier ist der Bauhof beauftragt die humose Schicht abzuziehen und mit Split aufzufüllen, führte Bürgermeister Gluiber aus. Die Stellplätze seien entsprechend den DIN-Normen hergestellt worden, werden aber bei schwacher Belegung nochmals nachgebessert.
Aus dem Gemeinderat vom 31.03.2025
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 15.03.2025 hat der Gemeinderat über die Weiterentwicklung der Panorama Therme Beuren und das Besucherverhalten beraten. Im Vorfeld wurden Anregungen und Ideen in zwei Workshops gesammelt. Außerdem wurden Sanierungsarbeiten an den Brandschutzklappen und den Lüftungskanälen in der Panorama Therme und die Nachrüstung der Klimaanlage im Neubau des Rathauses beschlossen.
Die Termine für die Gemeinderatssitzungen wurden im Veranstaltungskalender auf der Homepage eingepflegt. Zur Verkehrsberuhigung der Ortsmitte wurden Blumenkübel bestellt. Auch vor dem Eingang der Kelter soll ein Blumenkübel aufgestellt werden, da der Haupteingang immer wieder zugeparkt wurde.
Einbringung, Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 der Gemeinde Beuren
Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass in anderen Kommunen normalerweise lange Haushaltreden üblich sind. In Beuren ist das nicht der Fall. Seit seiner nun 20 jährigen Tätigkeit war es schon immer so, dass die Haushaltslage schlecht war. Sicherlich gab es einige Schwankungen und mal verbesserte sich der Haushalt leicht, die Gemeinde konnte allerdings nie große Sprünge mit dem Haushalt machen. Die Gemeinde könne kein Sondervermögen bilden, auch wenn es dringend nötig wäre. Die vielen Pflichtaufgaben, die den Kommunen aufgelastet werden, belasten den Haushalt sehr. Doch wie es bereits der Name sagt, gehören diese Aufgaben zur Pflichterfüllung. Die größten Posten dieser Pflichtaufgaben stellen die Kindergärten, Schulen, Feuerwehr und die Flüchtlingsunterbringung dar.
Kämmerer Walter erläuterte den Haushaltsplan und auch er betonte, dass die Erträge der Gemeinde Beuren die vielen Aufwendungen, die sich durch die vielen Pflichtaufgaben ergeben, nicht ausgleichen können. Hier werden die Kommunen vom Gesetzgeber fremdbestimmt, ohne mit den notwendigen Geldmitteln unterstützt zu werden. Jahr für Jahr führt das zu hohen Belastungen im Haushalt. Auch die kürzlich vom Bundestag beschlossene Aussetzung der Schuldenbremse und die Bildung von Sondervermögen werden die Kommunen in den nächsten Jahren belasten. Um all diesen Belastungen entgegenzuwirken hat die Gemeinde Beuren u.a. daher für das Jahr 2025 die Hebesätze für die Gewerbesteuer erhöhen müssen. Kämmerer Walter betonte, dass mittelfristig der Haushalt wieder ausgeglichen werden müsse. Das wird in Zukunft weitere Gebührenerhöhungen erfordern.
Zwar erhalte die Gemeinde Beuren hohe Zuschüsse vom Bund und Land, wie beispielsweise für die Sanierung des Kindergartens Kelterplatz und für die Ortskernsanierung, diese Zuschüsse reichen jedoch bei weitem nicht aus, um das Defizit von rund 800.000 € im Ergebnishaushalt auszugleichen. Auch der Philosophenweg sollte schnellstens wiederhergestellt werden. Die ursprünglich angedachte Förderung fällt allerdings weg, da die Gemeinde hierfür mindestens 100.000 € für die Sanierung des Weges aufbringen müsste. Es wurde bereits eine neue Möglichkeit zur Förderung gefunden und ein neuer Zuschussantrag gestellt. Sobald die Zusage vorliegt, könne mit der Sanierung des Philosophenwegs begonnen werden.
Das Gremium beschloss einstimmig die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und stimmte der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm bis 2028 zu.
Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebs Panorama Therme Beuren
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und des Eigenbetriebsgesetzes hat die Gemeinde für den Eigenbetrieb Panorama Therme einen gesonderten Wirtschaftsplan aufzustellen. Kämmerer Walter erläuterte den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Panorama Therme. In der Panorama Therme sind einige Investitionen und Modernisierungen notwendig, um die Attraktivität bei den Besuchern aufrecht zu erhalten und konkurrenzfähig zu bleiben. Durch die Corona-Pandemie sind hier viele Badegäste verloren gegangen, die teilweise nicht wieder zurückgekehrt sind. Durch diese Einnahmeverluste fehle das Geld an verschiedenen Stellen im Eigenbetrieb. Die Sanierung der Kleinschwimmhalle belaste die Panorama Therme zudem sehr, trotz der großzügigen Zuschüsse und Spenden. Eine große finanzielle Herausforderung stellen weiterhin die laufenden Kosten der Kleinschwimmhalle dar. Hier müsse auch nach der Sanierung ein Abmangel von schätzungsweise 200.000 € jährlich gestemmt werden.
Auch Bürgermeister Gluiber betonte, dass es der Gemeinde nur gut gehe, wenn es der Panorama Therme gut gehe. Jede einzelne Bürgerin und Bürger würden von der Panorama Therme profitieren. In Bezug auf die Verschuldung äußerte er, dass langfristiges Vermögen durch langfristiges Darlehen generiert werde. Das sind keine Schulden, die die Allgemeinheit tragen muss. Andere vergleichbare Gemeinden haben keine so hohe Verschuldung wie Beuren, allerdings haben diese auch keine Therme. Bei den Schulden handle es sich um rentierliche Schulden, die durch die Eintrittsgelder refinanziert werden. Die Verwaltung des Eigenbetriebs Panorama Therme komme dem Verwaltungsaufwand einer zweiten Gemeinde nahe. Das macht den Vergleich mit anderen Gemeinden so schwierig. Leider geht das Landratsamt und auch das statistische Landesamt nicht auf die Besonderheit der Gemeinde Beuren mit ihrer Panorama Therme ein und ordnet die Gemeinde Beuren daher zu den Kommunen mit der höchsten Verschuldung ein. Im Jahr 2025 gelingt es jedoch wieder beim Eigenbetrieb Panorama Therme Beuren eine schwarze Null zu schreiben. Ein wichtiges Ziel nach den Verlusten der Pandemie-Jahre wird damit erreicht.
Das Gremium beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan 2025 für die Panorama Therme Beuren und stimmte der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm zu.
Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Beuren
Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Beuren hat die Gemeinde, nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und des Eigenbetriebsgesetzes, einen gesonderten Wirtschaftsplan aufzustellen. Kämmerer Walter erläuterte den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung. Im Zuge der Sanierung der Kreisstraße K 1210 werden die Hydrantenschachtabdeckungen erneuert, was eine größere Investition darstellt. Hierzu ist eine Kreditaufnahme notwendig. Diese belaste den Haushalt allerdings nicht, da die Wasserversorgung gebührenfinanziert ist und die Kosten dementsprechend auf die Wassergebühren umgelegt werden.
Das Gremium beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Beuren und stimmte der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm zu.
Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung
Für den Eigenbetrieb Abwasserversorgung Beuren muss die Gemeinde, nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und des Eigenbetriebsgesetzes, einen gesonderten Wirtschaftsplan aufstellen. Kämmerer Walter erläuterte den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung. Planmäßig schließe das Jahresergebnis mit einem Plus von 51.900 € ab. Nach § 14 Kommunales Abgabengesetzt dürfen die Gebühren für Abwasser höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. Ein Überschuss muss innerhalb von 5 Jahren eingestellt und die Abwassergebühren entsprechend nach unten angepasst werden. Daher kann es regelmäßig zu schwankenden Gebühren in dem darauffolgenden Kalkulationszeitraum geben.
Das Gremium beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Beuren und stimmte der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm zu.
Bericht über die aktuelle Situation und Ausblicke in der Schule, in der Schulsozialarbeit, im Kindergarten, in der Schulkindbetreuung
Die Berichte von Frau Handel über die Willi-Gras-Grundschule, über die Schulsozialarbeit durch Frau Heichert und die Schulkindbetreuung durch Frau Euchner mit Team wurde vertagt. Die fachliche Gesamtleitung der Kindergärten Petra Seyfried berichtete u.a. über die Personalsituation in den Kindergärten. Aktuell sind alle Stellen besetzt und es gab bislang keine personalbedingten Reduzierungen der Öffnungszeiten. Weiter berichtete Frau Seyfried über gute Erfahrungen mit Ausschreibungen im Bereich Social Media. Auch Ausbildungsplätze wurden geschaffen. Die Kindergärten haben insgesamt eine gute Auslastung, wobei die Anmeldungen im Krippenbereich zurückgehen. Viele Kinder werden aktuell eher bei Tagesmüttern angemeldet. Daher sprach sie die Empfehlung aus, den Kindergartenbeitrag für die Krippenplätze für das Jahr 2025/2026 nicht zu erhöhen.
Das Gremium stellte Überlegungen an, ob unbesetzte Krippenplätze umgewidmet werden könnten und dadurch bei Bedarf weitere Plätze für Kinder über 3 Jahren geschaffen werden könnten. Dies sei anhand der baulichen Gegebenheiten der Kindergärten nicht möglich, so Frau Seyfried.
Die evangelische Kirchengemeinde hatte, als Trägerin der Kindergärten, Überlegungen angestoßen einkommensabhängige Kindergartenbeiträge einzuführen. Hierzu berichtete Pfarrer Conzelmann in der Sitzung und nahm Bezug auf den aktuellen Sachstand und auf die bei den Eltern durchgeführte Umfrage zur Einführung einkommensabhängiger Beiträge. Ein Großteil der Eltern, die an der anonymen Umfrage teilgenommen haben, sprach sich gegen einkommensabhängige Elternbeiträge aus. Pfarrer Conzelmann schlug vor die maximale Steigerung des Beitrags in der höchsten Einkommensstufe auf 50 € zu begrenzen. Außerdem würden ohne die Einführung einkommensabhängiger Beiträge die sozial schwächeren Familien nach Steuern mehr Beiträge zahlen als die finanziell stärkeren Familien.
Bürgermeister Gluiber sprach sich im Vorfeld gegen die Einführung der einkommensabhängigen Elternbeiträge aus. Der Sozialstaat bietet entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten im Bedarfsfall an. Zudem könne der Kindergartenbeirat schon heute über Härtefallregelungen im Einzelfall entscheiden. Außerdem wäre das neue Modell mit einem deutlichen Mehraufwand in der Verwaltung verbunden, denn die von den Eltern gemeldeten Einkommenssituationen/- grenzen müssen regelmäßig überprüft werden. Diese Überprüfung würde zwar voraussichtlich durch das evangelische Pfarramt erfolgen, jedoch ist die Gemeinde Beuren über den Kindergartenvertrag wieder verpflichtet, die damit verbundenen Aufwendungen wie beispielsweise Personalaufwendungen zu ersetzen. Damit würde die Gemeinde über die Hintertür Mehrkosten für die Verwaltung tragen müssen. Zudem empfehle der Gemeindetag die Umstellung ebenfalls nicht. Nach den Ausführungen von Pfarrer Conzelmann, welcher sich den Rückmeldungen der Eltern nochmals angenommen hatte, wurde die Berechnung nochmals überarbeitet. Gerade die Argumentation über mögliche Steuerersparnisse führe hierbei nochmals zu Besprechungsbedarf. Ob hierdurch tatsächlich kein Mehraufwand für die Verwaltung entstehen würde, hielt Bürgermeister Gluiber jedoch weiter für fraglich.
Der Gesamtelternbeiratsvorsitzende, Herr Röse, bekam Gelegenheit zur Stellungnahme und stellte die Elternsicht dar. Ein Großteil der Eltern würde die Einführung einkommensabhängiger Beiträge aktuell ablehnen. Die fehlenden Krippenanmeldungen hängen für ihn mit den zu hohen Beiträgen zusammen. Die Nachbargemeinden bieten hier deutlich günstigere Plätze an. Auch ein Platz bei einer Tagesmutter sei für viele finanziell attraktiver als ein deutlich kostenintensiverer Krippenplatz. Er schlug vor, dass bedürftige Familien anderweitig unterstützt werden müssen und nicht durch einkommensabhängige Beiträge. Zudem sah er den Verwaltungsaufwand als unverhältnismäßig an. Wer soll die Angaben der Eltern überprüfen und was passiert bei Schwankungen im Gehalt, bei Gehaltserhöhungen oder bei Selbständigen bei denen sich die Einkommenssituation an der Auftragslage orientiere? Viele Familien hätten zwar ein höheres Einkommen, aber vielleicht auch höhere finanzielle Belastungen durch beispielsweise Pflege von Angehörigen, Kredite oder anderweitige Belastungen. Dieser Umstand werde nicht in dem neuen Modell berücksichtigt.
Das Gremium war der überarbeiteten Argumentation von Pfarrer Conzelmann positiv zugetan, auch wenn es die Ausführungen von Herrn Röse durchaus nachvollziehen konnte. Eine einheitliche Meinung war jedoch noch nicht zu erkennen.
Eine Entscheidung über die Einführung der einkommensäbhängigen Elternbeiträge soll in der öffentlichen Gemeinderatssitzung voraussichtlich am 05.05.2025 fallen. Neben dem Gemeinderat muss auch der evangelische Kirchengemeinderat über diese Frage beraten und entscheiden. Hierzu sollen Frau Seyfried und Herr Conzelmann nochmals ins Gespräch mit den Eltern gehen und die neue Argumentation gerade in Bezug auf die Steuerersparnisse ausführen. Ein Beschluss erging nicht.
Festlegung des Kindergartenbeitrags für 2025/2026
Das Gremium war sich einig, unabhängig von der Entscheidung, ob die einkommensabhängige Elternbeiträge eingeführt werden sollen, dass die Erhöhung des Kindergartenbeitrages um 7,3 % vorgenommen werden soll. Eine Aussetzung der Erhöhung der Beiträge für die Krippenplätze wurde mehrheitlich befürwortet, jedoch ging das Gremium nicht davon aus, dass dadurch wieder mehr Krippenplätze belegt werden. Neben den, im Vergleich zu anderen Kommunen höheren, Beitragskosten könnte die aktuelle Wirtschaftslage ein weiterer möglicher Grund für die rücklaufende Belegung der Krippenplätze sein.
Das Gremium stimmte den Kindergartenbeiträgen für das Jahr 2025/2026, wie vom Kindergartenbeirat vorberaten, einstimmig mit einer Enthaltung zu. Die Erhöhung für die Krippenplätze wurde für das Jahr 2025/2026 ausgesetzt. Der Gemeinderat nahm den Bearbeitungsstand und die Ergebnisse zur möglichen Umstellung der Kindergartenbeiträge auf einkommensabhängige Kindergartenbeiträge zur Kenntnis. Ein Beschluss dahingehend erfolgt zu einer späteren Gemeinderatssitzung, voraussichtlich am 05.05.2025.
Anpassung der Gebühren bei der Schulkindbetreuung – Änderung der Satzung sowie der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung
Die letzte Gebührenerhöhung bei der Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung fand zum Schuljahr 2020/2021 statt. Mit dem Anstieg der Personalkosten aufgrund tariflicher Lohnerhöhungen bei dem Betreuungspersonal der Schulkindbetreuung in den letzten Jahren, war es notwendig, die Gebühren bei der Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung anzupassen. Diese erfolgte in Anlehnung an die Empfehlung der Kirchen und kommunalen Landesverbände für Elternbeiträge in Kindertagesstätten vom 11.03.2024 von 7,3 % für das Jahr 2025/2026.
Mit der Gebührenerhöhung war eine Änderung und Anpassung der Satzung für die Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung sowie Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung an der Willi-Gras-Grundschule notwendig. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und der stetig steigenden Kosten für die Aufgaben der Schulkindbetreuung empfahl die Verwaltung die Anpassung der Gebühren für die Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung zum 01.10.2025.
Das Gremium stimmte der Erhöhung der Gebühren für die Kernzeit-, Ganztages- und Ferienbetreuung sowie der Änderung der Satzung und Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung zum 01.10.2025 einstimmig zu.
Areal Stocknachstraße 9 + 11 und Gartenstraße 9 – aktueller Planstand
Die Gemeinde Beuren hat das Gebäude Stocknachstraße 9 + 11 mit Scheune sowie das Gebäude Gartenstraße 9 in ihrem Eigentum. Ziel ist es das Quartier neu zu ordnen und einer neuen Nutzung zuzuführen. Seit 2017 hat der Gemeinderat bereits mehrfach über die Sanierung und Neubebauung der Stocknachstraße 9 + 11 und Gartenstraße 9 beraten und beschlossen. Zwischenzeitlich wurde die Maßnahme von Architekt Ronny Alber begleitet, welcher die bisherige Planung in vielen Punkten angepasst hat. Nun gab es verschiedene Änderungen zum ursprünglichen Entwurf. So soll es in der Stocknachstraße 9 beispielsweise u.a. zu einer klaren Trennung mit eigener Erschließung der Stocknachstraße 9 und des künftigen Neubaus Gartenstraße 9 kommen. Die neue Erschließung soll über ein anliegendes Treppenhaus erfolgen, da die bisherige gemeinsame Erschließung mit der Verbindung zur Gartenstraße 9 entfällt. Die ursprünglich geplante Absenkung des Bodenniveaus des bestehenden Kriechkellers, wäre nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand sowie unter Gefährdung der maroden Tragstruktur möglich gewesen. Aus diesem Grund entfallen die Abstellräume in diesem Teil, jedoch ist die bestehende Teilunterkellerung als Souterrain für die Nutzung der Entwurfsüberarbeitung als alleinstehendes Zweifamilienhaus so ausreichend. Zwei Kellerabteile und der Technikraum finden darin Platz. Die Grundrissstruktur der beiden Wohneinheiten hat sich hauptsächlich hinsichtlich der Anordnung der Wohnräume verändert.
Nach dem Ausloten möglicher Investoren sowie unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten in Verbindung mit den Auflagen seitens des Denkmalschutzes, wurde der Entwurf für die Stocknachstraße 11 nahezu vollständig überarbeitet. Geplant sind weiterhin zwei Wohneinheiten allerdings jetzt als Doppel- bzw. Einfamilienhäuser, jedoch ohne eine Gastronomiefläche wie im ursprünglichen Entwurf. Durch eine klare Abgrenzung der Wohneinheiten entlang einer Trennwand und geringe Eingriffe in die bestehende Grundrissstruktur entstehen gegenüber dem vorherigen Entwurf eine Vielzahl von Vorteilen im Bereich des Brand-, Schall- und Denkmalschutzes sowie beim Einklang bringen dieser oft gegensätzlichen Anforderungen. Zudem wurde jetzt darauf geachtet, dass beide Gebäude für sich funktionieren, d.h. jedes Gebäude erhält einen eigenen Technikraum mit u.a. eigener Heizungsanlage und Warmwasseraufbereitung. Dies erhöht die Flexibilität im Verkauf sowie eines künftigen Wiederverkaufs. Zudem entstehen klare Eigentumsverhältnisse.
In den kommenden Wochen wird die Abbruchdokumentation der Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 durch das Büro Numberger fertiggestellt und dem Landesamt für Denkmalpflege vorgelegt. Im ersten Schritt muss dann die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch des Gebäudes Gartenstraße 9 erteilt werden. In einem zweiten Schritt muss der Abbruch des Gebäudes im Kenntnisgabeverfahren baurechtlich genehmigt werden. Sobald die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, kann das Gebäude Gartenstraße 9 abgebrochen werden. Nach Möglichkeit finden die Entkernung der Gebäude Stocknachstraße 9 und 11, sowie der Abbruch der Gartenstraße 9 durch einen Unternehmer statt. Die Verwaltung wird im Mai mit der Vergabe der Arbeiten (Abbruch und Entkernung) nochmals ins Gremium kommen. Ab Mai wird auch mit der Vermarktung der Gebäude begonnen und die Investorenvergabe soll in der Gemeinderatssitzung am 22.09.2025 erfolgen.
Dem Gremium war es wichtig, dass die Baugesuche erst dann eingereicht werden, wenn eine konkrete Planung vorhanden ist. Außerdem soll der Verkauf der denkmalgeschützten Gebäude in der Stocknachstraße priorisiert und vor der Vergabe des Grundstücks Gartenstraße 9 an einen Investor veräußert werden.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
- Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung sowie den Zeitplan zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung bzw. Architekt Ronny Alber das bestehende Baugesuch zurückzuziehen und zunächst für die Stocknachstraße 9 + 11, auf Basis dieses Konzeptes Investoren zu suchen und das Konzept vollends fertigzustellen, bevor Kaufverträge abgeschlossen werden, in denen das Konzept mitverankert ist.
- Erst dann wird der Bauantrag eingereicht.
- Die Gartenstraße 9 wird im Rahmen einer Konzeptionsvergabe, nachdem die Investoren für die Stocknachstraße 9 + 11 feststehen, vergeben.
Generalsanierung Kleinschwimmhalle: Zwischenbericht, verschiedene Vergaben und weitere Festlegungen
Zunächst erklärten sich Gemeinderat Oswald und Gemeinderat Klaß für befangen und nahmen im Zuschauerbereich Platz. Architekt Morgenthaler berichtete über den Zwischenstand der Baumaßnahme und dem aktuellen Stand der Bauarbeiten. Zudem standen verschiedene Gewerke zur Vergabe an. So wurden die Arbeiten des Vergabepakets 1 + 2 öffentlich ausgeschrieben. Die Submission hierzu fand am 27.02.2025 statt. Mit Ausnahme der Elektroinstallation wurden für alle Vergabeeinheiten Angebote abgegeben. Die Arbeiten für das Aggregat des Hubbodens wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am 11.03.2025 statt. Es wurden keine verwertbaren Angebote abgegeben. Die Elektroarbeiten und das Aggregat des Hubbodens werden nun beschränkt ausgeschrieben.
Bürgermeister Gluiber bedankte sich bei den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für ihren unermüdlichen Einsatz. Am 03.05.2025 wird es ein Helferfest geben, um so die Dankbarkeit für die ehrenamtlichen Arbeiten würdigen zu können.
Das Gremium nahm Kenntnis vom Bericht und beschloss einstimmig unter Befangenheit von Gemeinderat Oswald und Gemeinderat Klaß:
- Der Auftrag für den Schadstoffrückbau / die Abbrucharbeiten wurde an die Firma ARES aus Plochingen zum Angebotspreis von netto 181.240,09 € vergeben.
- Der Auftrag für die Rohbauarbeiten wurde an die Firma Klass aus Beuren zum Angebotspreis von netto 90.125,70 € vergeben.
- Der Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten wurde an die Firma Müller Bedachungen aus Riederich zum Angebotspreis von netto 185.733,77 € vergeben.
- Der Auftrag für die Flaschnerarbeiten wurde an die Firma Dangel Metall aus Lenningen zum Angebotspreis von netto 21.474,20 € vergeben.
- Der Auftrag für die Metallfassadenarbeiten wurde an die Firma Pfänder Fensterbau aus Beuren zum Angebotspreis von netto 202.687 € vergeben.
- Der Auftrag für die Gerüstbauarbeiten wurde an die Firma Hans Hausmann aus Oberbohingen zum Angebotspreis von netto 32.523,50 € vergeben.
- Der Auftrag für die Betonsanierung wurde an die Firma Nietiedt aus Wilhelmshaven zum Angebotspreis von netto 349.349,77 € vergeben.
- Kein Vergabebeschluss für die Elektroinstallation
- Kein Vergabebeschluss für den Hubboden.
Fußweg Kindergarten Kelterplatz – Vergabe
Aufgrund der Bauarbeiten im Rahmen des Neubaus am Kindergarten Kelterplatz muss der Fußweg wiederhergestellt werden. Zudem muss die Straßenbeleuchtung erneuert werden und soll an der Außenwand des Neubaus platziert werden. Hierfür lag der Gemeinde ein Angebot der Firma Kächele-Bau aus Hülben vor. Das Angebot beläuft sich auf brutto 29.625,75 €.
Der Gemeinderat diskutierte über den am besten geeigneten Zeitpunkt zur Wiederherstellung des Fußweges und empfahl den Fußweg erst nach Abschluss der Außenarbeiten durchzuführen, um zu verhindern, dass der neue Asphaltbelag durch die Gerüstbauarbeiten beschädigt werden könnte.
Das Gremium beschloss einstimmig:
- Die Arbeitsraumverfüllung wird durch den Rohbauer ausgeführt.
- Die Wiederherstellung des Fußweges soll erst nach Abschluss der Außenarbeiten erfolgen.
Panorama Therme Beuren: Austausch Lüftungskanäle und Brandschutzkappen – Vergabe
Für das Gewerk Lüftungstechnik sind 4 Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma tib aus Frickenhausen zum Angebotspreis von netto 60.249,51 € abgegeben. Für das Gewerk Demontage sind 3 Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma SR Umwelttechnik aus Holzgerlingen zum Angebotspreis von netto 32.048,36 € abgegeben. Die Kostenberechnung lag bei 100.000 € netto. Somit liegt das Submissionsergebnis rund 8.000 € darunter. Es wurde empfohlen, die Arbeiten an die Firma tib und an die Firma SR Umwelttechnik zu vergeben.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss die Arbeiten für die Gewerke Lüftungstechnik und Demontage an die Firma tib und an die Firma SR Umwelttechnik zu vergeben.
Verschiedenes
- Für den Pumpentausch in der Panorama Therme Beuren hat die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 215.000 € erhalten.
- Die Arbeiten am Funkmast ziehen sich weiter hin. Ab Juli soll es einen Aufgrabungsauftrag geben, dann können die Arbeiten weitergehen. Die Gemeinde ist für den Funkmast und die Verkabelung jedoch nicht zuständig.
- Eine Studentengruppe hat Vorschläge zur Realisierung eines Wasserspeichers zwischen Owen und Beuren entwickelt. Hierzu soll am Donnerstag eine Vorstellung der Ideen in Owen stattfinden.
Aus dem Gemeinderat vom 15.03.2025
Bekanntgaben
Bürgermeister Gluiber gibt die in nichtöffentlicher Sitzung vom 17.02.2025 gefassten Beschlüsse bekannt. Der Gemeinderat fasste Beschluss über die Nutzung des gemeindlichen Fahrzeuges (Mercedes) und besichtigte die ehrenamtlichen Arbeiten in der Kleinschwimmhalle.
Rathaus: Nachrüstung Klimaanlage – Baubeschluss
Aufgrund der seit Jahren ansteigenden Temperaturen in den Büros in den Sommermonaten soll im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss im Neubau des Rathauses eine Multi-Split-Klimaanlage nach-gerüstet werden. Die Funktion einer Multi-Split-Klimaanlage beruht auf einem Kälteprozess und ist mit der eines Kühlschrank oder einer reversiblen Wärmepumpe vergleichbar. Eine Multisplit-Klimaanlage ist eine sehr gute Möglichkeit, mehrere Räume in einem Gebäude gleichzeitig zu kühlen. Sie arbeitet mit einem einzigen Außengerät, an das mehrere Innengeräte angeschlossen sind, die sich in verschiedenen Räumen befinden. Das Außengerät enthält einen leistungsstarken und effizienten Kompressor, während jedes Innengerät über einen Verdampfer und einen Ventilator verfügt. Wenn das System eingeschaltet wird, strömt das Kältemittel durch Kupferrohre vom Außengerät zu den Innengeräten. Es nimmt Wärme aus dem Raum auf, die dann über das Fassadengerät nach außen geleitet wird. Dieser Prozess läuft so lange, bis die vom Regler eingestellte Temperatur erreicht ist. Eine moderne Multisplit-Klimaanlage kann auch im Heizmodus arbeiten. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Frage aufgeworfen, ob die Klimageräte einzeln gesteuert werden können oder ob die Einstellung nur insgesamt möglich ist. Herr Joos aus dem Ingenieur Büro Joos GmbH führte aus, dass ein jedes Gerät manuell gesteuert werden kann. Weiter wurde die Frage aufgeworfen, ob die Installation von Klimageräten vor dem knappen Haushalt vertreten werden kann. Bürgermeister Gluiber erläuterte, dass es schon aus arbeitsschutzrechtlichen Aspekten dringend geboten sei, die Klimaanlagen nachzurüsten. In den Sommermonaten steigen die Temperaturen auf über 30 ° C, manchmal sogar auf über 35 ° C. Es wurde der Antrag gestellt, die Thematik der Klimaanlage ganzheitlich zu betrachten und auch die Installation einer PV-Anlage auf dem Rathausneubau zu prüfen. Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Nachrüstung des Rathauses mit der beschriebenen Multi-Split-Anlage. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und einen Förderantrag zu stellen. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat die Planung einer PV-Anlage auf dem Rathausneubau zu prüfen.
Entwicklung des Areals zwischen Bachstraße und Tiefenbachstraße: Vorstellung der studentischen Entwürfe
Die Gemeinde Beuren hat vor einigen Jahren nach und nach die Grundstücke und Gebäude zwischen der Bachstraße in der Tiefenbachstraße erworben. Ziel ist es, dort eine Neuordnung des Quartiers zu erreichen. Die Aufgabenstellung ist aus Sicht der Verwaltung klar definiert:
Auf dem Areal sollen ein wirtschaftlich führbarer Lebensmittelmarkt, barrierefreie Arztpraxen, Wohnungen und entsprechend Stellplätze für Kunden und Bewohner entstehen. Ein Gutachten hat bereits vor Jahren dargelegt, dass gerade der Lebensmittelmarkt in Beuren auf jeden Fall in der Ortsmitte bleiben muss, damit die Ortsmitte mit den anderen Einzelhändlern funktioniert und Beuren keinen ausgestorbenen Dorfkern bekommt. Zum Einkaufen gehen in Beuren viele zu Fuß oder fahren mit dem Fahrrad. Jedoch ist der Verzicht auf das Auto beim Einkauf kaum möglich, wenn man größere oder schwerere Dinge kaufen möchte. Aus diesem Grund muss auch das Thema Stellplätze mit bedacht werden. Auch im Hinblick auf die Belegschaft des Rathauses, welche ebenfalls größtenteils auf das Auto angewiesen ist, muss das Stellplatzthema mitberücksichtigt werden. Ein großes Ziel ist es, Beuren mit barrierefreien Arztpraxen (Allgemeinarzt und Zahnarzt) zu versorgen. Bei den bestehenden Arztpraxen müssen die Patienten derzeit jeweils Treppen in den ersten Stock erklimmen. Das stellt für manche Patienten bereits eine Hürde dar. Hinzu kommt, dass auch der Wohnungsmarkt in Beuren nur sehr sporadisch Kapazitäten ausweist. Gerade für ältere Mitbürger wären barrierefreie Wohnungen in der Ortsmitte wünschenswert. Und dann gibt es noch die Rathausstraße 1, ein denkmalgeschütztes Gebäude im Eigentum der Gemeinde Beuren. Bereits vor rund 20 Jahren haben sich an diesem Gebäude die Geister geschieden, Teile der Bürgerschaft waren gegen den Abriss. Andere Teile der Bürgerschaft und der Gemeinderat wollten das Gebäude entfernen. Bis heute liegen beim Petitionsausschuss des Landtages in Baden-Württemberg zwei Petitionen, eine für und eine gegen den Abriss. Der Petitionsausschuss ist jedoch der Auffassung, dass die Gemeinde selbst hier eine Lösung mit der Bürgerschaft erarbeiten muss. Ziel des damaligen Gemeinderats war es, zum einen eine Tiefgarage an das Rathaus anzubinden und zum anderen dort einen innerörtlichen Platz zu bekommen.
Wenn man unter dieser Konstellation das Areal entwickeln möchte, so gibt es doch die unterschiedlichsten städtebaulichen Ansatzpunkte. Um eine Diskussionsgrundlage für den Gemeinderat aber auch für die Bürgerschaft zu bekommen, kam dann im vergangenen Jahr die Idee auf, Studenten der technischen Hochschule Stuttgart aus den Studiengängen Denkmalschutz und Städtebau mit der Thematik zu betrauen und daraus ein studentisches Projekt zu machen. Als Ergebnis entstandenen unterschiedliche Planungsansätze, welche als ersten Aufriss und Diskussionsgrundlage für den Gemeinderat und die Bürgerschaft herangezogen werden sollen. Ganz klar vorgegeben waren die obenstehenden Punkte, wobei die Thematik Rathausstraße 1 bewusst offengelassen wurde. In der vergangenen Gemeinderatssitzung waren die Studenten anwesend und präsentierten die Entwürfe. Eine erste Diskussion entwickelte sich um Sitzungssaal mit dem Gemeinderat.
Bürgermeister Gluiber erläuterte weiter, dass anknüpfend an die ersten planerischen Ansätze der Studenten nun gemeinsam mit der STEG als städtebauliches Beratungsunternehmen sowie mit dem Beratungsbüro Cima (Fachbüro für Einzelhandel etc.) und gemeinsam mit einem Bauträger ein städtebauliches Konzept für die Entwicklung des Areals auszuarbeiten ist. Die Auswahl des Bauträgers, in der Hoffnung, dass sich überhaupt welche aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage beteiligen, sollte über einen Wettbewerb erfolgen. Sicherlich müssen im Vorfeld gemeinsam mit der STEG und der Cima noch Eckpunkte verfeinert, beziehungsweise neue definiert werden. Das wird sich aber nach und nach aus dem Projektablauf ergeben. Die Gemeinderatssitzung im Rahmen einer Klausurtagung wurde ganz bewusst gewählt, um Raum für Diskussionen im Gemeinderat und mit der Bürgerschaft zu ermöglichen.
Preisverleihung für die von der Jury gekürten studentischen Entwürfe unabhängig von Entscheidungen des Gemeinderats
Um die Motivation der Studenten etwas zu fördern, hatte Bürgermeister Gluiber einen studentischen Wettbewerb für die Entwürfe zur Entwicklung des Areals zwischen der Bachstraße und Tiefenbach-straße mit insgesamt 1.000 € ausgelobt. Eine vom Gemeinderat unabhängige Jury, bestehend aus den beiden betreuenden Professoren Herrn Dr. Hahn und Herrn Dr. Dechow, Herrn Dr. Sperle von der STEG als städtebaulicher Berater, den Gemeinderäten Bianca Lutz, Dr. Regina Birner und Bernhard Klaß sowie Bürgermeister Daniel Gluiber hat die studentischen Arbeiten analysiert und in eine Reihenfolge gebracht. Dabei ging es insbesondere um die Aufnahme der Aufgabenstellung, das städtebauliche Konzept, aber auch die Kreativität und Innovationsfreudigkeit. In der Sitzung wurden die Ergebnisse von Herrn Prof. Dr. Hahn erläutert. Eine Anerkennung wurde den Studenten entsprechend für die Plätze 1 - 4 übergeben.
öffentliche Vorstellung der studentischen Entwürfe für die Neugestaltung des Areals zwischen der Bachstraße und der Tiefenbachstraße im Bürgerforum des Rathauses sowie Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen und Anregungen durch die Bürgerschaft
Die zuvor bereits im Gemeinderat unter Tagesordnungspunkt 4 präsentierten Entwürfe wurden in einer öffentlichen, zweistündigen Bürgerveranstaltung am Samstagvormittag präsentiert. Erfreulicherweise haben viele Bürger das Angebot wahrgenommen und sich die Entwürfe angesehen. So konnten sie die Anregungen und Bemerkungen zu den unterschiedlichen Planungsideen im direkten Gespräch mit dem Gemeinderat und den Studenten diskutiert werden. Vor Ort gab es Kärtchen und Rückmeldebögen, welche für Anregungen genutzt werden konnten. Ganz bewusst wurde als Auftakt für diese weitrechende Entwicklung der Beurener Ortsmitte das Instrument der Bürgerbeteiligung gewählt, um ein niederschwelliges Angebot zu schaffen. Diese Vorschläge werden in den weiteren Planungsprozess integriert und dort entsprechend erörtert. Die Abgabe von Meinungsäußerungen und Bemerkungen kann auch im Nachgang zur Veranstaltung noch schriftlich erfolgen. Die Entwürfe bleiben noch bis zum 30.04.2025 im Bürgerforum ausgestellt und auf der Homepage der Gemeinde Beuren (www.beuren.de/rathaus-service/planungen/laufende-verfahren) können die Entwürfe digital eingesehen werden. Anregungen dürfen Sie bis zum 30.04.2025 direkt im Bürgerforum notieren und in eine vorbereitete Box werfen, in Ruhe zuhause zu Papier bringen und im Rathausbriefkasten einwerfen oder per Mail an beuren@beuren.de senden.
Aus dem Gemeinderat vom 17.02.2025
Bekanntgaben
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 27.01.2025 hat der Gemeinderat über die ErlebnisCard und die Sondertarife in der Panorama Therme beraten und beschlossen. Des Weiteren informierte der Vorsitzende über den aktuellen Stand des Baugebiets Hagnach/Brühl.
Freiwillige Feuerwehr Beuren: Bestätigung der Wahl des Feuerwehrkommandanten
Gemäß § 8 Absatz 2 des Feuerwehrgesetzes wird der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant von den aktiven Angehörigen der Feuerwehr auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl vom Bürgermeister bestellt. Die Freiwillige Feuerwehr hat in der Hauptversammlung am 25.01.2025 Herrn Thomas Scheurle zum Feuerwehrkommandanten gewählt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Wahl von Herrn Thomas Scheurle zum Feuerwehrkommandanten zu.
Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Brunnenfests 2025
Im Jahr 2025 soll ein verkaufsoffener Sonntag in der Gemeinde durchgeführt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die untenstehende Allgemeinverfügung der Gemeinde Beuren über die Offenhaltung von Verkaufsstellen in Beuren am Sonntag, den 14. September 2025 anlässlich des Brunnenfests.
Erlass einer Satzung über ein Vorkaufsrecht im Bereich Stocknachländer und Erweiterung Sporthalle in Beuren
Die Gemeinde Beuren beabsichtigt städtebauliche Maßnahmen in den Gebieten „Erweiterung Sporthalle und Stocknachländer“ vorzunehmen und zieht städtebauliche Maßnahmen in Betracht. Die seit den 1970er Jahren beabsichtigte Entwicklung dieser Flächen hinter der Sporthalle hat sich nunmehr am Bedarf weiterentwickelt und konkretisiert sich in den städtebaulichen Überlegungen für die Bebauungspläne „Erweiterung Sporthalle“ „Hotel am Thermalbad“. Als Erholungsort mit Heilquellenbetrieb ist die Gemeinde bereits heute schon ein ausgezeichneter und besonderer Urlaubs- und Naherholungsort mit einer Reihe von Attraktionen, die der Gemeinde als touristisches Ziel eine privilegierte Ausgangssituation verschafft. Die Weiterentwicklung der Gemeinde als touristischer Ort kann sicherlich als eine Herausforderung angesehen werden. Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Kurortes für die Übernachtungsgäste, aber auch für die Einheimischen bestehen im dortigen Bereich städtebauliche Absichten im Anschluss an die Stocknachländer. Dieses wichtige städtebauliche Konzept selbst soll für die Zukunft gesichert werden. Die Abgrenzung der Satzung richtet sich nach denjenigen des Kurortentwicklungsplanes und wurde dementsprechend so zur Grundlage der Vorkaufsrechtssatzung und deren Geltungsbereich gemacht. Dieser Geltungsbereich schöpft den gesamten Bereich des Flächennutzungsplanes Kurgebiet (SO) nicht aus und orientiert sich an den städtebaulichen Zielsetzungen, die die Gemeinde in absehbarer Zeit für machbar hält. Bürgermeister Gluiber betonte in seinem Vortrag nochmals ausdrücklich, dass derzeit keine konkreten Planungen vorliegen, sondern es um die Sicherung der Flächen für künftige Planungen ginge. Mittelfristig soll es Gespräche mit Investoren geben, jedoch soll die Bürgerschaft frühzeitig in den Entwicklungsprozess miteingebunden werden. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung und sprach sich für den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung aus. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vorkaufsrechtssatzung „Stocknachländer“ und beauftragte die Verwaltung diese öffentlich bekannt zu machen. (siehe öffentliche Bekanntmachungen).
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 1.260,93 € zu.
Bausache
Die Eigentümer des bestehenden Gasthauses Löwen haben bereits im Jahr 2019 einen Bauantrag bzw. ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, welcher genehmigt wurde. Durch die Coronakrise haben sich die Voraussetzungen für Gastronomiebetriebe geändert und das ursprüngliche Konzept konnte nicht mehr durchgeführt werden. Nach ausgiebiger Beratung durch verschiedene Gastronomiefachleute möchte die Bauherrschaft nun einen zweiten An-lauf wagen. Um die baurechtliche Machbarkeit des Vorhabens zu prüfen, wurde ein Antrag auf Bauvorbescheid eingereicht. Für die Umsetzung des neuen Konzeptes ist der Anbau eines Zimmertraktes notwendig, um die Anzahl der Zimmer zu erhöhen und somit das Hotel wirtschaftlicher betreiben zu können. Der Anbau soll auf dem bisherigen Parkplatz im Südosten des Bestandsgebäudes entstehen. Es handelt sich dabei um einen nicht unterkellerten, 3-geschossigen, im Grundriss sehr effizienten, reinen Zimmertrakt, der über eine Glasfuge mit Treppenhaus und Aufzug an das bestehende Gasthaus angeschlossen wird. Rezeption, Lobby, Frühstücksraum, Hotelrestaurant und Nebenräume befinden sich weiterhin im bestehenden Gebäude. Die gewünschte bzw. notwendige Zimmeranzahl von max. 39 Zimmern, der besondere Grundstücksschnitt, sowie die notwendige Anbindung an den Bestand führen zu einem Baukörper und zu Parkplatzfragen, welche im Verfahren auf Bauvorbescheid beantwortet werden sollen. Die Fragen wurden von der Verwaltung umfangreich geprüft und eine Empfehlung wurde dem Gemeinderat ausgesprochen. Mit der parallel zum Kurortentwicklungsplan entwickelten „Tourismuskonzeption Beuren“ hat sich die Gemeinde Beuren ein umfangreiches Aufgabenportfolio zusammengestellt und vorgenommen. Zu den vordringlichsten Aufgaben zählen die Schaffung der notwendigen touristischen Infrastruktur, insbesondere im organisatorischen Bereich, die Akquise und Ansiedlung eines 4-Sterne-Hotelsals Kur- und Wellnesshotel sowie die Akquise weiterer, vor allem hochwertigerer Gastronomie. Ein Hotel und weitere Beherbergungsbetriebe sind zwingend erforderlich, um zum einen den Kurbetrieb voranzubringen und zum anderen den Tagestourismus mit dem (K)Urlaubstourismus zu ergänzen. Ein prädikatisierter Kurort wie die Gemeinde Beuren hat nach dem Kurortegesetz eine entsprechende Infrastruktur neben dem eigentlichen Kurbetrieb vorzuhalten. Dazu gehören auch Übernachtungsbetriebe wie zum Beispiel Hotels. Die Ansiedlung eines Landhotels in der Beurener Ortsmitte fördert die gesetzten Ziele und stärkt sowohl die Tourismusbranche, als auch den Einzelhandel in Beuren. Grundsätzlich wird auch die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung begrüßt. Aus der Mitte des Gemeinderats kam eine grundsätzliche Zustimmung zu den jüngsten Überlegungen des Bauherrn. An einzelnen kleineren Punkten muss nun bis zur Einreichung des Bauantrags gearbeitet werden, sodass baurechtlich alle Aspekte berücksichtigt werden. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat stimmte zu, dass das Grundstück Flurstück 97 mit einer GRZ von 0,77 im innerörtlichen Mischgebiet bebaut werden kann.
- Der Gemeinderat stimmte zu, dass das Gebäude im zeichnerisch dargestellten Umfeldmit 3 Vollgeschossen und einer Gebäudehöhe von 8,50m an den Traufen und 8,80m in der Gebäudemitte erstellt werden kann.
- Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, der unteren Baurechtsbehörde zu signalisieren, dass eine wohlwollende Entscheidung hinsichtlich der Überschreitung der Straßenmitte mit der Abstandsflächenbaulast getroffen werden soll und eine entsprechende Befreiung, vorbehaltlich der brandschutzrechtlichen Voraussetzungen, erteilt werden soll.
- Der Gemeinderat stimmte der Errichtung von vier Stellplätzen auf dem Flst. 100/2 Löwenstraße 1 zu.
Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte das Gremium, dass vom Landschaftspark Region Stuttgart Fördermittel in Höhe von 65.000 € für die Errichtung des Spielplatzes am Raufwäldle genehmigt wurden. Diese werden verteilt auf drei Jahre vom Verband Region Stuttgart ausgezahlt. Die Gemeinde Beuren muss aufgrund der Förderung in Höhe von 50% den gleichen Anteil bei der Realisierung des Projekts beisteuern.
Weiter informierte Bürgermeister Gluiber über den geplanten Anschluss den Mobilfunksendemasts mit Glasfaser im Bereich Owener Straße / Alte Steige. Die Maßnahme der Telekom hatte sich leider verzögert und ist nun für Juli geplant
Aus dem Gemeinderat vom 27.01.2025
Bekanntgaben
In der Ehrungssitzung vom 20.01.2025 wurden keine Beschlüsse gefasst.
Bürgermeister Gluiber berichtete über einige im Rathaus eingegangene Beschwerden und Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025. Nach der Grundsteuerreform wurden erstmals Grundsteuerbescheide aufgrund der neuen vom Finanzamt errechneten und festgesetzten Steuermessbetragsbescheide festgesetzt. Die Gemeinde Beuren hat die Grundsteuer für den Gemeindehaushalt aufkommensneutral nach dem neuen System berechnet. Leider kam man dabei um eine leichte minimale Anhebung aufgrund des zu erwartenden negativen Haushaltssaldos nicht herum. Dass nun die Grundsteuerbescheide für viele Grundstücksbesitzer mit deutlichen Aufschlägen gegenüber dem letzten Steuerbescheid versehen sind, liegt an dem neuen System und nicht an den Festsetzungen der Gemeinde Beuren. Widersprüche wären deshalb bereits gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamts einzulegen gewesen. Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide können in den wenigsten Fällen durch die Gemeinde Beuren abgeholfen werden. Der Bürgermeister hat um Verständnis gebeten.
Digitalisierung der Bauregistratur
Hauptamtsleitung Schall erläuterte die Notwendigkeit zur Digitalisierung von Bauakten als wichtiger Baustein für die Zukunft der Gemeinde Beuren. Die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass es im Bereich des mobilen Arbeitens und Homeoffice für die Zukunft immer wichtiger sein wird, einen digitalen Zugriff auf Akten zu erhalten. Seit dem 01.03.2024 wurde in einer Übergangsfrist von 9 Monaten der digitale Bauantrag durch das Baurechtsamt des Landratsamtes Esslingen eingeführt. Seit dem 01.01.2025 kann dieser ausschließlich digital eingereicht werden. Der Antragssteller nutzt hierfür die zentrale Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“. Durch die Pflicht zur digitalen Einreichung des Bauantrages werden keine Papierakten mehr eingereicht und die Bauakten werden ausschließlich digital geführt und archiviert. Durch die Digitalisierung der Bestandsakten sollen verbesserte Rahmenbedingungen für die Bearbeitungswege und Bearbeitungszeiten geschaffen werden, dadurch können die Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden. Insbesondere die Bearbeitung der Anfragen zur Bauakteneinsicht durch Eigentümer, Architekten oder Gutachterausschuss des Landkreises Esslingen können durch die digitalen Akten erheblich erleichtert werden.
Die Gemeinde erkundigte sich bei den umliegenden Kommunen, mit welchen Anbietern die Digitalisierungen von Bauakten durchgeführt wurden. Anschließend wurden mit den Anbietern Gespräche geführt und zwei entsprechende Angebote eingeholt. Das günstigere Angebot wurde von DI.UNIT (ehemals FRANKENRASTER) in Höhe von 27.675,29 € brutto abgegeben. Das zweite Angebot belief sich auf eine Angebotssumme von 34.569,50 € brutto. Darüber hinaus gab der zweite Anbieter noch ein Alternativangebot ab, welches nach tatsächlichem Aufwand und mit einem sehr beschränkten Umfang angeboten wurde. Dieses belief sich auf 16.523,15 € brutto. Nach der Prüfung und dem Vergleich er unterschiedlichen Angebote sprach die Verwaltung die Empfehlung aus, die Digitalisierung der Bauregistratur mit DI.UNIT umzusetzen. Das Angebot der Firma DI.UNIT beinhaltet eine Projektpauschale, die Logistik, die Scandienstleistung, Datenbearbeitung und die Datenübergabe.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
- Die Bauregistratur der Gemeinde Beuren soll digitalisiert werden
- Die Firma DI.UNIT wurde mit der Digitalisierung der Bauregistratur zu einem Bruttoangebotspreis von 27.675,29 € beauftragt. Zwar gab es noch ein günstigeres Angebot, dies deckte allerdings nicht in gleichem Umfang die angefragte Leistung ab.
Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes – Auftragsvergabe
Bürgermeister Gluiber führte aus, dass die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes für Kommunen unter 20.000 Einwohner aktuell noch nicht verpflichtend sei. Die Verpflichtung komme jedoch durch das Heizungsgesetz des Bundes nach derzeitigem Stand 2028. Bis dahin besteht die Möglichkeit für kleinere Kommunen, die vorher freiwillig einen Kommunalen Wärmeplan erstellen, eine Förderung bis zu 80 % der anfallenden Kosten zu erhalten. Auch wenn es derzeit für die „kleinen“ Kommunen noch nicht verpflichtend ist, wäre die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans auch ohne Heizungsgesetz durchaus sinnvoll, um strategisch die Herausforderungen der Wärmewende und klimaneutralen Wärmeversorgung im Gemeindegebiet anzugehen. Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu. Die Städte, Gemeinden und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion für ihre Bürgerschaft aus und können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten Treibhausgas-Emissionen maßgeblich mitgestalten.
Ein Kommunaler Wärmeplan umfasst die Schritte Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario, Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog, Energiekennwerte, Beteiligung und Kommunikation, Dokumentation und Bericht sowie Projektmanagement.
Für eine Förderung eines Kommunalen Wärmeplanes war vorgegeben, dass die kleineren Kommunen nicht eigenständig unterwegs sein können, sondern ein Konvoi von mindestens drei Beteiligten erfordern. So haben die Gemeinden Neuffen, Kohlberg und Beuren in ihren öffentlichen Sitzungen am 27. Juni 2023, 04. Juli 2023 sowie 24. Juli 2023 zugestimmt, gemeinsam im Konvoi die Kommunale Wärmeplanung anzugehen, sowie das Rathaus Neuffen beauftragt, die Federführung zu übernehmen und den gemeinsamen Förderantrag zu stellen. Der Antrag auf sog. Förderung des Freiwilligen Kommunalen Wärmeplanes in Landkreis und Gemeinden erfolgte in enger Abstimmung mit der Klimaschutzagentur beim Landkreis Esslingen am 10. August 2023. Beantragt wurde der Förderhöchstbetrag in Höhe von 54.278 €, der sich aus einem Sockelbetrag von 30.000 €, weiteren 15.000 €, resultierend aus 5.000 € pro nicht verpflichtete Gemeinde, sowie 9278 €, resultierend aus 0,75 € pro Einwohner der nicht verpflichteten Gemeinden, zusammensetzt. Am 10. Oktober 2024 kam nach 14 Monaten die Förderzusage in Form eines Zuwendungsvertrages, mit dem Ergebnis, dass der Förderhöchstbetrag auf 54.252 € festgesetzt und bewilligt wurde, mit der Vorgabe, dass der Förderzeitraum auf 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 festgesetzt ist, in dieser Zeit muss der Kommunale Wärmeplan erstellt werden.
Im November 2024 erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Alle eingegangenen Angebote wurden vollständig abgegeben und erfüllten die Fördervorgaben des Landes. Das günstigste Angebot über 61.166 € reichte die Firma ebök aus Tübingen ein. Abzüglich der Landesförderung in Höhe von 54.252 € verblieb ein auf die drei Beteiligten umzulegender Eigenanteil von rund 6.900 €. Im Förderantrag mussten die Einwohner Stand 30.Juni 2023 angegeben werden, was zu folgenden Eigenanteilen führte:
- Neuffen 6.327 Einwohner = 51,14 % = 3.530 €
- Beuren 3.736 Einwohner = 30,20 % = 2.080 €
- Kohlberg 2.308 Einwohner = 18,66 % = 1.290 €
Dem Gremium war es wichtig einen regelmäßigen Zwischenstand über die verschiedenen Planungsschritte zu Erhalten.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Büro ebök aus Tübingen den Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi Neuffen – Beuren – Kohlberg zu erteilen. Der kommunale Kostenanteil von 2.080 € wurde von der Gemeinde Beuren übernommen.
Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 Bauhistorische Abbruchdokumentation
Für die Entwicklung des Areals Stocknachstraße 9 + 11 und Gartenstraße 9 ist zunächst der Abbruch des Gebäudes Gartenstraße 9 erforderlich. Das Landratsamt für Denkmalpflege machte einige Vorgaben über die Voraussetzung zur Zustimmung zu einer möglichen Baugenehmigung. Die in der Baugenehmigung enthaltene denkmalschutzrechtliche Zustimmung zu Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 definiert für Gartenstraße 9 noch entsprechende Dokumentationsanforderungen, die vor der Baufreigabe zu erbringen sind, sowie Nebenbestimmungen, die vor Ausführung bzw. baubegleitend zu berücksichtigen sind. Für Gartenstraße 9 ist die vom Landesamt für Denkmalpflege beauftragte Holzaltersbestimmung (Ergebnis: Baujahr 1466) nur ein kleiner Teil der erforderlichen „Abbruchdokumentation“. Das Büro für Bauforschung und Denkmalschutz Numberger aus Esslingen war bereits mit der dendrochronologische Untersuchung (Holzaltersbestimmung) im Gebäude Gartenstraße 9 beauftragt und hat diese sehr gut begleitet. Herr Numberger kann die vom Landesamt für Denkmalpflege geforderte bauhistorische Abbruchdokumentation in der Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 begleiten. Das Angebot vom 21. Dezember 2024 für die Listung betrug 11.816,70 € brutto. Um die Entwicklung des Areals Stocknachstraße 9 + 11 und Gartenstraße 9 vorwärtszubringen, empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat die Abbruchdokumentation an das Büro für Bauforschung und Denkmalschutz, Markus Numberger, zu vergeben.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
Das Büro für Bauforschung und Denkmalschutz, Markus Numberger aus Esslingen wurde mit der bauhistorischen Abbruchdokumentation der Gebäude Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 zu einem Bruttoangebotspreis von 11.816,70 € beauftragt.
Bausache
Im September 2023 wurde das Baugesuch für den Neubau eines Lagers / Doppelgarage und Erweiterung der bestehenden Verwaltung, Morglachstraße 5 in Beuren im Gemeinderat vorgestellt und das Einvernehmen erteilt. Die im südlichen Grundstücksbereich geplante und bereits genehmigte Lagerhalle wurde in der aktuell eingereichten Planung geringfügig angepasst. Aufgrund der wirklich geringfügigen Änderungen sprach die Verwaltung die Empfehlung aus, das Einvernehmen zu erteilen.
Das Gremium fasste, mit einer Enthaltung, einstimmig den Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag im vereinfachten Verfahren: Veränderte Ausführung des unter Az. VGB-00187/2023 am 28.11.2023 genehmigten Neubaus und Erweiterung in der Morglachstraße 5, 72660 Beuren, Flst. 4394/6 zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wohnmobil-Stellplatz – 1. Änderung“ (Genussmarkt) – Änderung des Bebauungsplanes „Wohnmobil-Stellplatz“ und Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften – Beschluss über den Planentwurf
Eine Interessensgemeinschaft aus Beurener Erzeugern beabsichtigt die gemeinsame Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten. Durch den Verkauf der regionalen Produkte soll insbesondere der Erhalt der Kulturlandschaft gesichert werden. Zur Tourismusförderung soll das Angebot der einzelnen Erzeuger gebündelt werden, da es für einzelne kleinere Betriebe kaum möglich wäre alleine eine Verkaufsstelle zu errichten. Durch die Lage des geplanten „Genussmarktes“ im Umfeld des Wohnmobilstellplatzes und der Panorama Therme, als wichtigste touristische Einrichtung in Beuren sollen vor allem Besucher dieser Einrichtungen angesprochen werden. Der Mix an Produkten soll eine typische Auswahl von einzelnen örtlichen Erzeugnissen darstellen, die so ausgewählt werden, dass dies keine Konkurrenz zu den vollständigen Sortimenten des täglichen Bedarfs darstellt, die in den Läden im Ortskernangeboten werden. Die Gemeinde unterstützt das Vorhaben, das mit den Zielen der Kurortentwicklung übereinstimmt. Das Gebäude soll auf der Grünfläche zwischen der Straße Am Thermalbad und dem Brückleswiesenweg erstellt werden. Diese Fläche ist im bestehenden Bebauungsplan „Kurgebiet“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen. Eine überbaubare Grundstücksfläche ist nicht ausgewiesen. Daher muss bestehendes Planungsrecht geändert werden. Hierzu soll nach Abstimmung mit dem Landratsamt Esslingen der vergleichsweise neue Bebauungsplan „Wohnmobil-Stellplatz“ aus dem Jahr 2021 geändert und erweitert werden.
Bürgermeister Gluiber äußerte ein paar Anmerkungen, bevor das Gremium in die Diskussion zur Änderung des Bebauungsplans startete. In der vergangenen Woche hatten sich Vertreter des HGV-Vorstands und der Genossenschaft Regionalvermarktung über die Entwicklungen ausgetauscht. Beide Seiten berichteten von einem guten Gespräch. Die Vertreter des HGVs würden den neuen Genussmarkt lieber in der Ortsmitte sehen. Mögliche Standorte innerorts wurden bereits im Vorfeld von der Verwaltung und von Vertretern der Genossenschaft abgeklopft. Jedoch ist hier mit keinem Erfolg zu rechnen (gewesen). Emotionale Leserbriefe würden hier nicht weiterhelfen. Alle Beteiligten arbeiten sachlich an den Themen. In der Sitzung gehe es zunächst um die Änderung des Bebauungsplans und nicht inhaltlich um die künftig angebotenen Waren und die Effekte daraus. Bürgermeister Gluiber hat keine Bedenken über das Vorhaben, da es sich bei diesem Genussmarkt nicht um einen Einzelhändler handle, der als Nahversorger auftrete, sondern nur speziell ausgewählte Waren aus regionaler Erzeugung. Aus seiner Sicht könne damit nur mit einem Bruchteil des Warenangebots eines Nahversorgers, wenn überhaupt, konkurriert werden. Konkurrenz sei überhaupt nicht das Ziel. Vielmehr das Lust machen auf Beuren und des regionalen Angebots. Most, Wein und auch Destillate gehören als regionale Produkte seit Jahrhunderten zu unserer Gemeinde. Sollte die Sprache auf das Alkoholangebot kommen, so gibt es hier in Deutschland entsprechende Regelungen und Vorgaben wie und wo Alkohol verkauft werden darf. Daran muss sich die Genossenschaft als Betreiberin des künftigen Marktes halten. Klar sei, dass die Beurener Ortsmitte nur funktioniert, wenn der Einzelhandel funktioniert. Deshalb gab es seinerzeit auch das Gutachten, dass kein großer Lebensmittelmarkt mit Getränkemarkt z.B. auf dem Balzholzer Feld oder hinter dem Haus der Feuerwehr entstehen sollte. Dabei ging es um einen Vollsortimenter! Für den Bürgermeister sei auch klar, dass der Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter in der Ortsmitte bleiben muss und hier eine zukunftsfähige Ausrichtung, was die Verkaufsfläche angeht, mehr als überfällig ist. Im letzten Jahr waren Studenten der technischen Hochschule in Stuttgart im Ort und haben das Areal zwischen der Tiefenbachstraße und der Rathausstraße untersucht. Eine Zielvorgabe war, dort einen zukunftsfähigen Lebensmittelmarkt mit Parkplätzen sowie barrierefreie Arztpraxen unterzubringen. Die Ergebnisse liegen vor und sollen am Samstag den 15. März 2025 in der Klausursitzung des Gemeinderats vorgestellt und gleich anschließend der Öffentlichkeit als Planungsideen präsentiert werden. So dass sich dort die Bürgerschaft gleich von Anfang an beteiligen kann. Des Weiteren soll gemeinsam mit den Einzelhändlern und dem HGV ein Zukunftskonzept für unsere Läden in der Ortsmitte entwickelt werden. Der Einzelhandel in der Ortsmitte lebe nicht nur von uns Bürgerinnen und Bürgern. Es brauche mehr Frequenz für die Wirtschaftlichkeit der Läden. Deshalb müsse das Gastgewerbe, also das Übernachtungsgewerbe, der Tagestourismus und auch die Gastronomie näher betrachtet und in eine gute Richtung gelenkt werden.
Lust und Genuss gehören für Bürgermeister Gluiber zusammen. In Beuren sei dies an vielen Stellen auf die unterschiedlichste Weise zu erleben. Im Freilichtmuseum Kultur und Geschichte in Verbindung mit Verkostung von alten Sorten. Natur- und Landschaft erleben und Genießen und riechen und schmecken. Wellness. Genuss und Erholung im warmen Wasser und in der Sauna mit Blick auf eine tolle Landschaft. Einkaufen und genießen auch mit historischem Ambiente in der Ortsmitte. Durch einen Genussmarkt am Wohnmobilstellplatz könnte sich der Kreis wieder schließen, indem man dort Produkte aus der Region, produziert und in schöner Landschaft unter dem Motto „schützen durch nützen“ anbiete. Gleichzeitig könne durch entsprechende Inszenierung Lust auf mehr Genuss und Erlebnis in der Ortsmitte gemacht werden. Entsprechende Angebot z.B. durch unsere Einzelhändler, die in die Ortsmitte einladen, haben wir. Bürgermeister Gluiber unterstrich, dass Kommunalentwicklung bedeute, auch Mut für Veränderungen zu haben. Mut bei den Akteuren, die etwas Neues machen wollen. Mut beim Gemeinderat Neues zu zulassen. Und Vertrauen bei der Bürgerschaft, Veränderungen im positiven Sinne mit zu begleiten.
Dem Gremium war es ebenfalls wichtig, dass es mit dem Genussmarkt keinesfalls zu einer Konkurrenzsituation mit den Einzelhändlern aus der Ortsmitte komme. Hierfür müsse, in einem späteren Abschnitt, die angebotenen Waren geregelt werden.
Mehrheitlich überzeugte das vorgestellte Konzept. Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
1. Der Bebauungsplan „Wohnmobil-Stellplatz“, rechtskräftig seit 18.02.2021, wurde im beschleunigten Verfahren für die Innenentwicklung nach §13a BauGB geändert und erweitert. Die Bezeichnung der Planänderung lautet „Wohnmobil-Stellplatz - 1. Änderung“. Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der zeichnerische Teil des Planentwurfes in der Fassung vom 17.12.2024.
2. Zusammen mit dem Bebauungsplan wurden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO geändert.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Wohnmobil-Stellplatz - 1.Änderung“, in der Fassung vom 17.12.2024 wurde gebilligt.
4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet gemäß §3 Abs.2 BauGB und einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Beschaffung eines GW-L sowie Umstellung auf den digitalen Einsatzstellenfunk bei der Freiwilligen Feuerwehr Beuren
Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Der Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Der Feuerwehrbedarfsplan gibt keine Standards vor. Diese Beurteilung liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde. Zur Festlegung der Mindestanforderungen bezüglich Personals und Ausstattung wird auf die vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Gemeindetag, dem Städtetag und dem Innenministerium herausgegebenen „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ herangezogen. Der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Beuren aus dem Jahr 2022 beschreibt die Situation inklusive Gefährdungsanalyse und Handlungsnotwendigkeit seitens der Gemeinde Beuren sehr umfangreich. Die zusammengetragenen Daten und Inhalte basieren auf den unterschiedlichsten Grundlagen, die der Gemeindeverwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr Beuren vorliegen. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde von der Freiwilligen Feuerwehr Beuren in Zusammenarbeit mit dem Kreisbrandmeister und der Gemeindeverwaltung erarbeitet und vom Gemeinderat verabschiedet. Es ist somit ein gültiges Planungsinstrument nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Der Feuerwehrbedarfsplan ist auch Grundlage für die Beurteilung einer möglichen Zuschussgewährung durch das Land Baden-Württemberg. Aufgrund der möglichen Gefährdungslagen ist die Notwendigkeit eines weiteren Fahrzeugs für die Feuerwehr Beuren ermittelt und in den Feuerwehrbedarfsplan aufgenommen worden. Dabei handelt es sich um ein Fahrzeug GW-Logistik, welches es in den unterschiedlichsten Varianten gibt.
Die Freiwillige Feuerwehr Beuren hat sich bereits im Vorfeld, unter Leitung von Kommandant Thomas Scheurle, mit einer Vielzahl von Fragestellungen hinsichtlich der Beschaffung eines solchen Fahrzeugs auseinandergesetzt und die Fragestellungen entsprechend erläutert. Aufgrund der Lage der Gemeinde Beuren am Albtrauf mit Steilhang und großen Waldflächen und der damit verbundenen Waldbrandgefahr, des Tunnels an der L 1210, der Panorama Therme Beuren, des Freilichtmuseums Beurens, des großen Alten- und Pflegeheims, das nun nochmals vergrößert wird, des dichtbebauten denkmalgeschützten Ortskerns, sowie weiteren Gefahrenpotentialen, wie Naturkatastrophen und Naturphänomene, hielt die Freiwillige Feuerwehr und die Gemeindeverwaltung es für dringend geboten, dass die Löschwasserversorgung sichergestellt werden kann. An manchen Stellen sei diese mangelhaft, daher soll das GW-L Fahrzeug beschafft werden. In der Sitzung sollte nun der Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass sich die Freiwillige Feuerwehr weiter und intensiv mit diesem Thema beschäftigen und gleichzeitig die Gemeindeverwaltung einen Förderzuschuss nach ZFEUVwV zum 15.02.2025 beantragen soll. Sobald die genaueren Ausarbeitungen der Freiwilligen Feuerwehr vorliegen, wird über das konkrete Fahrzeug im Gemeinderat beraten und entsprechend auch Beschluss gefasst. Kommandant Scheuerle stand dem Gremium für weitere Rückfragen zur Verfügung. Nachdem solche Fahrzeuge individuell gebaut werden und entsprechende Lieferzeit haben, sind in den Haushaltsjahren 2025, 2026 und eventuell noch 2027 entsprechende Raten für ein solches Fahrzeug einzuplanen.
Zudem besteht die Möglichkeit und auch die Notwendigkeit, dass die Freiwillige Feuerwehr Beuren auf den Digitalen Einsatzstellenfunk umrüstet. Bis 2026 müssen alle Feuerwehren den analogen Einsatzstellenfunk (2m) vorhalten. Anschließend kann ausschließlich digital gefunkt werden. Ausnahmen gibt es bei Gebäudefunkanlagen die analog ausgeführt sind, wie z.B.in der Therme und im Tunnel. Laut Kommandant Scheuerle werden die umliegenden Nachbargemeinden (Neuffen mit Kappishäusern, Frickenhausen, Tischardt und Linsenhofen) einen Zuschuss für die Beschaffung des digitalen Einsatzstellenfunks beantragen. Kohlberg hat bereits umgestellt. Von Owen und Erkenbrechtsweiler liegen aktuell keine Informationen dazu vor. Bezuschusst werden die Funkgeräte in Höhe von ca. 250,00 € pro Gerät. Allerdings fallen pro Gerät ca. 1.000,00 – 1.200,00 € inkl. Einbau an. Der Antrag auf Förderbetrag muss bis zum 15.02. des jeweiligen Jahres beantragt werden. Bei der Antragstellung muss die Frist eingehalten werden. Einen Bescheid gibt es an im Juli/August. Ab diesem Zeitpunkt kann dann eine Beschaffung gestartet werden. Es kann nur eine feste Anzahl an Geräten pro Fahrzeug beschafft werden. - Nicht mehr und nichtweniger.
Im Gremium wurde kurz diskutiert, dass vor der Beschlussfassung zur Beschaffung des GW-L Fahrzeuges geklärt werden muss, wo das Fahrzeug untergestellt werden kann bzw. mit welchen weiteren Kosten für die Unterbringung zu rechnen sei. Dafür müssen die Planungen am Feuerwehrhaus vorangetrieben werden. Das Konzept der Feuerwehr sorgte mehrheitlich im Gremium für Zuspruch, es sei wichtig, dass Schadenslagen eigenständig und unabhängig von anderen Gemeinden bewältigt werden können. Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
1. Der Gemeinderat nahm vom vorliegenden Sachverhalt Kenntnis.
2. Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials innerhalb der Gemeinde Beuren beauftragte der Gemeinderat die Freiwillige Feuerwehr, gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung die Planungen für ein Fahrzeug GW-L aufzunehmen.
3. In die Haushaltspläne 2025, 2026 und 2027 sind entsprechende Planungsraten für dieses Fahrzeug aufzunehmen.
4. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, einen Zuschuss für ein Fahrzeug GW-Logistik nach ZFEUVwV zum 15.02.2025 zu stellen
5. Die Verwaltung wurde beauftragt einen Kosten- und Zeitplan und eine Raumkonzeption für das Haus der Feuerwehr bis zur Beschaffung des GW-L Fahrzeuges vorzunehmen.
6. Die Verwaltung wurde beauftragt die Kosten und den Mehraufwand für das TLF darzustellen und dies ebenfalls bis zum finalen Beschluss zur Vergabe des GW-L Fahrzeuges vorzulegen.
7. Bei der Freiwilligen Feuerwehr Beuren wird auf den digitalen Einsatzstellenfunk umgestellt. Die Kosten sind in die Haushaltsplanung aufzunehmen und ein Zuschussantrag soll bis zum 15.02.2025 gestellt werden
Verschiedenes
-Bürgermeister Gluiber informierte über die Schülerzeitung der Willi-Gras-Grundschule und das Seniorenprogramm für das Jahr 2025.
- Bürgermeister Gluiber berichtete über den erhaltenen Brief vom Regierungspräsidium Stuttgart. Mit dem geplanten Baugebiet Hagnach/Brühl in Beuren gehe es nicht voran. Bereits im Jahr 2023 wurde seitens NABU Baden-Württemberg Widerspruch zum geplanten Vorhaben eingereicht. Bis heute gab es keine Antwort darauf und die Gemeinde werde vom Regierungspräsidium vertröstet. Die Bearbeitungszeit von über einem Jahr sei für Bürgermeister Gluiber nicht hinnehmbar.
Aus dem Gemeinderat vom 20.01.2025 - Ehrungssitzung
Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.11.2024 wurden keine Beschlüsse gefasst.
Jahresrückblick 2024 in Bildern
Bürgermeister Gluiber berichtete über ein aufregendes Jahr 2024 in Bildern. Es wurden beispielsweise die verschieden Motto-Aktionen der Panorama Therme wie das Winterleuchten, verschiedene Ausflüge mit Mitarbeitern und Senioren, das Starkregenereignis im Sommer, Feuerwehrübungen, Public Viewing zur Europameisterschaft, die Eröffnung des Bikeparkes, die Neueinrichtung des Naturkindergartens Pfützenhüpfers, der Start der Sanierungsmaßnahmen der Kleinschwimmhalle und der Start der Erweiterung des Kindergartens Kelterplatz und viele weitere Eindrücke aus dem Jahr 2024 gezeigt.
Ehrung der Blutspender 2024
Die Bereitschaftsleitung des DRK Neuffen-Beuren Laura Amoruso, betonte wie wichtig eine Blutspende, insbesondere das regelmäßige Blutspenden ist. Täglich werden in Deutschland ca. 15.000 Blutkonserven benötigt. Mit einer Spende können bis zu 3 Leben gerettet werden. Wer Blut oder Blutplasma spendet, gibt deshalb nicht nur etwas von einer roten Körperflüssigkeit ab, sondern schenkt anderen Leben. Blutspenderinnen und Blutspender tragen ihren Teil dazu bei, dass beispielsweise ein verletztes Kind wieder lachen oder ein schwer erkrankter Erwachsener wieder laufen kann. Blutspenderinnen und Blutspender sorgen dafür, dass andere Menschen überleben können. Für dieses stilles, selbstloses Handeln, überreichte Bürgermeister Gluiber und der stellvertretende Bereitschaftsleiter des DRK Neuffen-Beuren Jan Herrmann, den mehrfachen Blutspenderinnen und Blutspendern eine Ehrennadel mit Urkunde und ein Präsent für ihr mitmenschliches Verhalten. Hierbei waren Markus Schmid für 10 Spenden (entschuldigt, die Übergabe wird nachgeholt), Susanne Schade für 25 Spenden, German Lang für 25 Spenden, Frank Döbler für 50 Spenden, Kevin Hitzelberger für 50 Spenden und Dieter Scheu für 75 Spenden eingeladen.
Bürgermeister Gluiber betonte, dass die Ehrung nicht nur dazu dient, das mitmenschliche Verhalten der Spenderinnen und Spender zu würdigen, sondern auch dazu, für das Blutspenden zu werben. Denn vor allem in Urlaubszeiten kommt es immer wieder zu Engpässen in der Blutversorgung. Mehr Spenderinnen und Spender bedeuten eine Entlastung und wirksame Hilfe für weitere Bedürftige. Die nächsten Spenden finden am 21.01. in Beuren, 03.04. und 24.07. in Neuffen und am 28.10. in Kohlberg statt.
Verabschiedung langjähriger Mitarbeiterinnen und langjähriger Mitarbeiter
Bürgermeister Gluiber hielt jeweils eine kleine Laudatio über die Zusammenarbeit und unterlegte diese mit zahlreichen Fotos aus dem Archiv. Er bedankte sich für die langjährige Zusammenarbeit und überreichte Blumen und ein kleines Präsent.
Aus der Touristik-Info ist Sonja Maack-Schilling nach 16 Jahren ausgeschieden. Frau Ira Pesla war über 33 Jahre bei der Gemeindeverwaltung beschäftigt. Sie war Standesbeamtin und Leiterin des Bürgerbüros. Manuel und Fabian Schmid waren 16 und 20 Jahre in der Badeaufsicht, hauptsächlich in der Kleinschwimmhalle tätig und sind zum Jahreswechsel aus den Diensten der Gemeinde ausgeschieden.
Verschiedenes
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