"Aus dem Gemeinderat 2025"
icon.crdate12.12.2024
Hier finden Sie die Berichte der Gemeinderatssitzungen aus dem Jahre 2025.
Aus dem Gemeinderat vom 20.01.2025 - Ehrungssitzung
Bekanntgaben
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.11.2024 wurden keine Beschlüsse gefasst.
Jahresrückblick 2024 in Bildern
Bürgermeister Gluiber berichtete über ein aufregendes Jahr 2024 in Bildern. Es wurden beispielsweise die verschieden Motto-Aktionen der Panorama Therme wie das Winterleuchten, verschiedene Ausflüge mit Mitarbeitern und Senioren, das Starkregenereignis im Sommer, Feuerwehrübungen, Public Viewing zur Europameisterschaft, die Eröffnung des Bikeparkes, die Neueinrichtung des Naturkindergartens Pfützenhüpfers, der Start der Sanierungsmaßnahmen der Kleinschwimmhalle und der Start der Erweiterung des Kindergartens Kelterplatz und viele weitere Eindrücke aus dem Jahr 2024 gezeigt.
Ehrung der Blutspender 2024
Die Bereitschaftsleitung des DRK Neuffen-Beuren Laura Amoruso, betonte wie wichtig eine Blutspende, insbesondere das regelmäßige Blutspenden ist. Täglich werden in Deutschland ca. 15.000 Blutkonserven benötigt. Mit einer Spende können bis zu 3 Leben gerettet werden. Wer Blut oder Blutplasma spendet, gibt deshalb nicht nur etwas von einer roten Körperflüssigkeit ab, sondern schenkt anderen Leben. Blutspenderinnen und Blutspender tragen ihren Teil dazu bei, dass beispielsweise ein verletztes Kind wieder lachen oder ein schwer erkrankter Erwachsener wieder laufen kann. Blutspenderinnen und Blutspender sorgen dafür, dass andere Menschen überleben können. Für dieses stilles, selbstloses Handeln, überreichte Bürgermeister Gluiber und der stellvertretende Bereitschaftsleiter des DRK Neuffen-Beuren Jan Herrmann, den mehrfachen Blutspenderinnen und Blutspendern eine Ehrennadel mit Urkunde und ein Präsent für ihr mitmenschliches Verhalten. Hierbei waren Markus Schmid für 10 Spenden (entschuldigt, die Übergabe wird nachgeholt), Susanne Schade für 25 Spenden, German Lang für 25 Spenden, Frank Döbler für 50 Spenden, Kevin Hitzelberger für 50 Spenden und Dieter Scheu für 75 Spenden eingeladen.
Bürgermeister Gluiber betonte, dass die Ehrung nicht nur dazu dient, das mitmenschliche Verhalten der Spenderinnen und Spender zu würdigen, sondern auch dazu, für das Blutspenden zu werben. Denn vor allem in Urlaubszeiten kommt es immer wieder zu Engpässen in der Blutversorgung. Mehr Spenderinnen und Spender bedeuten eine Entlastung und wirksame Hilfe für weitere Bedürftige. Die nächsten Spenden finden am 21.01. in Beuren, 03.04. und 24.07. in Neuffen und am 28.10. in Kohlberg statt.
Verabschiedung langjähriger Mitarbeiterinnen und langjähriger Mitarbeiter
Bürgermeister Gluiber hielt jeweils eine kleine Laudatio über die Zusammenarbeit und unterlegte diese mit zahlreichen Fotos aus dem Archiv. Er bedankte sich für die langjährige Zusammenarbeit und überreichte Blumen und ein kleines Präsent.
Aus der Touristik-Info ist Sonja Maack-Schilling nach 16 Jahren ausgeschieden. Frau Ira Pesla war über 33 Jahre bei der Gemeindeverwaltung beschäftigt. Sie war Standesbeamtin und Leiterin des Bürgerbüros. Manuel und Fabian Schmid waren 16 und 20 Jahre in der Badeaufsicht, hauptsächlich in der Kleinschwimmhalle tätig und sind zum Jahreswechsel aus den Diensten der Gemeinde ausgeschieden.
Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Meldungen.
Aus dem Gemeinderat vom 27.01.2025
Bekanntgaben
In der Ehrungssitzung vom 20.01.2025 wurden keine Beschlüsse gefasst.
Bürgermeister Gluiber berichtete über einige im Rathaus eingegangene Beschwerden und Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025. Nach der Grundsteuerreform wurden erstmals Grundsteuerbescheide aufgrund der neuen vom Finanzamt errechneten und festgesetzten Steuermessbetragsbescheide festgesetzt. Die Gemeinde Beuren hat die Grundsteuer für den Gemeindehaushalt aufkommensneutral nach dem neuen System berechnet. Leider kam man dabei um eine leichte minimale Anhebung aufgrund des zu erwartenden negativen Haushaltssaldos nicht herum. Dass nun die Grundsteuerbescheide für viele Grundstücksbesitzer mit deutlichen Aufschlägen gegenüber dem letzten Steuerbescheid versehen sind, liegt an dem neuen System und nicht an den Festsetzungen der Gemeinde Beuren. Widersprüche wären deshalb bereits gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamts einzulegen gewesen. Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide können in den wenigsten Fällen durch die Gemeinde Beuren abgeholfen werden. Der Bürgermeister hat um Verständnis gebeten.
Digitalisierung der Bauregistratur
Hauptamtsleitung Schall erläuterte die Notwendigkeit zur Digitalisierung von Bauakten als wichtiger Baustein für die Zukunft der Gemeinde Beuren. Die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass es im Bereich des mobilen Arbeitens und Homeoffice für die Zukunft immer wichtiger sein wird, einen digitalen Zugriff auf Akten zu erhalten. Seit dem 01.03.2024 wurde in einer Übergangsfrist von 9 Monaten der digitale Bauantrag durch das Baurechtsamt des Landratsamtes Esslingen eingeführt. Seit dem 01.01.2025 kann dieser ausschließlich digital eingereicht werden. Der Antragssteller nutzt hierfür die zentrale Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“. Durch die Pflicht zur digitalen Einreichung des Bauantrages werden keine Papierakten mehr eingereicht und die Bauakten werden ausschließlich digital geführt und archiviert. Durch die Digitalisierung der Bestandsakten sollen verbesserte Rahmenbedingungen für die Bearbeitungswege und Bearbeitungszeiten geschaffen werden, dadurch können die Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden. Insbesondere die Bearbeitung der Anfragen zur Bauakteneinsicht durch Eigentümer, Architekten oder Gutachterausschuss des Landkreises Esslingen können durch die digitalen Akten erheblich erleichtert werden.
Die Gemeinde erkundigte sich bei den umliegenden Kommunen, mit welchen Anbietern die Digitalisierungen von Bauakten durchgeführt wurden. Anschließend wurden mit den Anbietern Gespräche geführt und zwei entsprechende Angebote eingeholt. Das günstigere Angebot wurde von DI.UNIT (ehemals FRANKENRASTER) in Höhe von 27.675,29 € brutto abgegeben. Das zweite Angebot belief sich auf eine Angebotssumme von 34.569,50 € brutto. Darüber hinaus gab der zweite Anbieter noch ein Alternativangebot ab, welches nach tatsächlichem Aufwand und mit einem sehr beschränkten Umfang angeboten wurde. Dieses belief sich auf 16.523,15 € brutto. Nach der Prüfung und dem Vergleich er unterschiedlichen Angebote sprach die Verwaltung die Empfehlung aus, die Digitalisierung der Bauregistratur mit DI.UNIT umzusetzen. Das Angebot der Firma DI.UNIT beinhaltet eine Projektpauschale, die Logistik, die Scandienstleistung, Datenbearbeitung und die Datenübergabe.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
- Die Bauregistratur der Gemeinde Beuren soll digitalisiert werden
- Die Firma DI.UNIT wurde mit der Digitalisierung der Bauregistratur zu einem Bruttoangebotspreis von 27.675,29 € beauftragt. Zwar gab es noch ein günstigeres Angebot, dies deckte allerdings nicht in gleichem Umfang die angefragte Leistung ab.
Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes – Auftragsvergabe
Bürgermeister Gluiber führte aus, dass die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes für Kommunen unter 20.000 Einwohner aktuell noch nicht verpflichtend sei. Die Verpflichtung komme jedoch durch das Heizungsgesetz des Bundes nach derzeitigem Stand 2028. Bis dahin besteht die Möglichkeit für kleinere Kommunen, die vorher freiwillig einen Kommunalen Wärmeplan erstellen, eine Förderung bis zu 80 % der anfallenden Kosten zu erhalten. Auch wenn es derzeit für die „kleinen“ Kommunen noch nicht verpflichtend ist, wäre die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans auch ohne Heizungsgesetz durchaus sinnvoll, um strategisch die Herausforderungen der Wärmewende und klimaneutralen Wärmeversorgung im Gemeindegebiet anzugehen. Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu. Die Städte, Gemeinden und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion für ihre Bürgerschaft aus und können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten Treibhausgas-Emissionen maßgeblich mitgestalten.
Ein Kommunaler Wärmeplan umfasst die Schritte Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario, Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog, Energiekennwerte, Beteiligung und Kommunikation, Dokumentation und Bericht sowie Projektmanagement.
Für eine Förderung eines Kommunalen Wärmeplanes war vorgegeben, dass die kleineren Kommunen nicht eigenständig unterwegs sein können, sondern ein Konvoi von mindestens drei Beteiligten erfordern. So haben die Gemeinden Neuffen, Kohlberg und Beuren in ihren öffentlichen Sitzungen am 27. Juni 2023, 04. Juli 2023 sowie 24. Juli 2023 zugestimmt, gemeinsam im Konvoi die Kommunale Wärmeplanung anzugehen, sowie das Rathaus Neuffen beauftragt, die Federführung zu übernehmen und den gemeinsamen Förderantrag zu stellen. Der Antrag auf sog. Förderung des Freiwilligen Kommunalen Wärmeplanes in Landkreis und Gemeinden erfolgte in enger Abstimmung mit der Klimaschutzagentur beim Landkreis Esslingen am 10. August 2023. Beantragt wurde der Förderhöchstbetrag in Höhe von 54.278 €, der sich aus einem Sockelbetrag von 30.000 €, weiteren 15.000 €, resultierend aus 5.000 € pro nicht verpflichtete Gemeinde, sowie 9278 €, resultierend aus 0,75 € pro Einwohner der nicht verpflichteten Gemeinden, zusammensetzt. Am 10. Oktober 2024 kam nach 14 Monaten die Förderzusage in Form eines Zuwendungsvertrages, mit dem Ergebnis, dass der Förderhöchstbetrag auf 54.252 € festgesetzt und bewilligt wurde, mit der Vorgabe, dass der Förderzeitraum auf 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 festgesetzt ist, in dieser Zeit muss der Kommunale Wärmeplan erstellt werden.
Im November 2024 erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Alle eingegangenen Angebote wurden vollständig abgegeben und erfüllten die Fördervorgaben des Landes. Das günstigste Angebot über 61.166 € reichte die Firma ebök aus Tübingen ein. Abzüglich der Landesförderung in Höhe von 54.252 € verblieb ein auf die drei Beteiligten umzulegender Eigenanteil von rund 6.900 €. Im Förderantrag mussten die Einwohner Stand 30.Juni 2023 angegeben werden, was zu folgenden Eigenanteilen führte:
- Neuffen 6.327 Einwohner = 51,14 % = 3.530 €
- Beuren 3.736 Einwohner = 30,20 % = 2.080 €
- Kohlberg 2.308 Einwohner = 18,66 % = 1.290 €
Dem Gremium war es wichtig einen regelmäßigen Zwischenstand über die verschiedenen Planungsschritte zu Erhalten.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Büro ebök aus Tübingen den Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi Neuffen – Beuren – Kohlberg zu erteilen. Der kommunale Kostenanteil von 2.080 € wurde von der Gemeinde Beuren übernommen.
Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 Bauhistorische Abbruchdokumentation
Für die Entwicklung des Areals Stocknachstraße 9 + 11 und Gartenstraße 9 ist zunächst der Abbruch des Gebäudes Gartenstraße 9 erforderlich. Das Landratsamt für Denkmalpflege machte einige Vorgaben über die Voraussetzung zur Zustimmung zu einer möglichen Baugenehmigung. Die in der Baugenehmigung enthaltene denkmalschutzrechtliche Zustimmung zu Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 definiert für Gartenstraße 9 noch entsprechende Dokumentationsanforderungen, die vor der Baufreigabe zu erbringen sind, sowie Nebenbestimmungen, die vor Ausführung bzw. baubegleitend zu berücksichtigen sind. Für Gartenstraße 9 ist die vom Landesamt für Denkmalpflege beauftragte Holzaltersbestimmung (Ergebnis: Baujahr 1466) nur ein kleiner Teil der erforderlichen „Abbruchdokumentation“. Das Büro für Bauforschung und Denkmalschutz Numberger aus Esslingen war bereits mit der dendrochronologische Untersuchung (Holzaltersbestimmung) im Gebäude Gartenstraße 9 beauftragt und hat diese sehr gut begleitet. Herr Numberger kann die vom Landesamt für Denkmalpflege geforderte bauhistorische Abbruchdokumentation in der Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 begleiten. Das Angebot vom 21. Dezember 2024 für die Listung betrug 11.816,70 € brutto. Um die Entwicklung des Areals Stocknachstraße 9 + 11 und Gartenstraße 9 vorwärtszubringen, empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat die Abbruchdokumentation an das Büro für Bauforschung und Denkmalschutz, Markus Numberger, zu vergeben.
Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
Das Büro für Bauforschung und Denkmalschutz, Markus Numberger aus Esslingen wurde mit der bauhistorischen Abbruchdokumentation der Gebäude Gartenstraße 9 und Stocknachstraße 9 zu einem Bruttoangebotspreis von 11.816,70 € beauftragt.
Bausache
Im September 2023 wurde das Baugesuch für den Neubau eines Lagers / Doppelgarage und Erweiterung der bestehenden Verwaltung, Morglachstraße 5 in Beuren im Gemeinderat vorgestellt und das Einvernehmen erteilt. Die im südlichen Grundstücksbereich geplante und bereits genehmigte Lagerhalle wurde in der aktuell eingereichten Planung geringfügig angepasst. Aufgrund der wirklich geringfügigen Änderungen sprach die Verwaltung die Empfehlung aus, das Einvernehmen zu erteilen.
Das Gremium fasste, mit einer Enthaltung, einstimmig den Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag im vereinfachten Verfahren: Veränderte Ausführung des unter Az. VGB-00187/2023 am 28.11.2023 genehmigten Neubaus und Erweiterung in der Morglachstraße 5, 72660 Beuren, Flst. 4394/6 zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wohnmobil-Stellplatz – 1. Änderung“ (Genussmarkt) – Änderung des Bebauungsplanes „Wohnmobil-Stellplatz“ und Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften – Beschluss über den Planentwurf
Eine Interessensgemeinschaft aus Beurener Erzeugern beabsichtigt die gemeinsame Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten. Durch den Verkauf der regionalen Produkte soll insbesondere der Erhalt der Kulturlandschaft gesichert werden. Zur Tourismusförderung soll das Angebot der einzelnen Erzeuger gebündelt werden, da es für einzelne kleinere Betriebe kaum möglich wäre alleine eine Verkaufsstelle zu errichten. Durch die Lage des geplanten „Genussmarktes“ im Umfeld des Wohnmobilstellplatzes und der Panorama Therme, als wichtigste touristische Einrichtung in Beuren sollen vor allem Besucher dieser Einrichtungen angesprochen werden. Der Mix an Produkten soll eine typische Auswahl von einzelnen örtlichen Erzeugnissen darstellen, die so ausgewählt werden, dass dies keine Konkurrenz zu den vollständigen Sortimenten des täglichen Bedarfs darstellt, die in den Läden im Ortskernangeboten werden. Die Gemeinde unterstützt das Vorhaben, das mit den Zielen der Kurortentwicklung übereinstimmt. Das Gebäude soll auf der Grünfläche zwischen der Straße Am Thermalbad und dem Brückleswiesenweg erstellt werden. Diese Fläche ist im bestehenden Bebauungsplan „Kurgebiet“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen. Eine überbaubare Grundstücksfläche ist nicht ausgewiesen. Daher muss bestehendes Planungsrecht geändert werden. Hierzu soll nach Abstimmung mit dem Landratsamt Esslingen der vergleichsweise neue Bebauungsplan „Wohnmobil-Stellplatz“ aus dem Jahr 2021 geändert und erweitert werden.
Bürgermeister Gluiber äußerte ein paar Anmerkungen, bevor das Gremium in die Diskussion zur Änderung des Bebauungsplans startete. In der vergangenen Woche hatten sich Vertreter des HGV-Vorstands und der Genossenschaft Regionalvermarktung über die Entwicklungen ausgetauscht. Beide Seiten berichteten von einem guten Gespräch. Die Vertreter des HGVs würden den neuen Genussmarkt lieber in der Ortsmitte sehen. Mögliche Standorte innerorts wurden bereits im Vorfeld von der Verwaltung und von Vertretern der Genossenschaft abgeklopft. Jedoch ist hier mit keinem Erfolg zu rechnen (gewesen). Emotionale Leserbriefe würden hier nicht weiterhelfen. Alle Beteiligten arbeiten sachlich an den Themen. In der Sitzung gehe es zunächst um die Änderung des Bebauungsplans und nicht inhaltlich um die künftig angebotenen Waren und die Effekte daraus. Bürgermeister Gluiber hat keine Bedenken über das Vorhaben, da es sich bei diesem Genussmarkt nicht um einen Einzelhändler handle, der als Nahversorger auftrete, sondern nur speziell ausgewählte Waren aus regionaler Erzeugung. Aus seiner Sicht könne damit nur mit einem Bruchteil des Warenangebots eines Nahversorgers, wenn überhaupt, konkurriert werden. Konkurrenz sei überhaupt nicht das Ziel. Vielmehr das Lust machen auf Beuren und des regionalen Angebots. Most, Wein und auch Destillate gehören als regionale Produkte seit Jahrhunderten zu unserer Gemeinde. Sollte die Sprache auf das Alkoholangebot kommen, so gibt es hier in Deutschland entsprechende Regelungen und Vorgaben wie und wo Alkohol verkauft werden darf. Daran muss sich die Genossenschaft als Betreiberin des künftigen Marktes halten. Klar sei, dass die Beurener Ortsmitte nur funktioniert, wenn der Einzelhandel funktioniert. Deshalb gab es seinerzeit auch das Gutachten, dass kein großer Lebensmittelmarkt mit Getränkemarkt z.B. auf dem Balzholzer Feld oder hinter dem Haus der Feuerwehr entstehen sollte. Dabei ging es um einen Vollsortimenter! Für den Bürgermeister sei auch klar, dass der Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter in der Ortsmitte bleiben muss und hier eine zukunftsfähige Ausrichtung, was die Verkaufsfläche angeht, mehr als überfällig ist. Im letzten Jahr waren Studenten der technischen Hochschule in Stuttgart im Ort und haben das Areal zwischen der Tiefenbachstraße und der Rathausstraße untersucht. Eine Zielvorgabe war, dort einen zukunftsfähigen Lebensmittelmarkt mit Parkplätzen sowie barrierefreie Arztpraxen unterzubringen. Die Ergebnisse liegen vor und sollen am Samstag den 15. März 2025 in der Klausursitzung des Gemeinderats vorgestellt und gleich anschließend der Öffentlichkeit als Planungsideen präsentiert werden. So dass sich dort die Bürgerschaft gleich von Anfang an beteiligen kann. Des Weiteren soll gemeinsam mit den Einzelhändlern und dem HGV ein Zukunftskonzept für unsere Läden in der Ortsmitte entwickelt werden. Der Einzelhandel in der Ortsmitte lebe nicht nur von uns Bürgerinnen und Bürgern. Es brauche mehr Frequenz für die Wirtschaftlichkeit der Läden. Deshalb müsse das Gastgewerbe, also das Übernachtungsgewerbe, der Tagestourismus und auch die Gastronomie näher betrachtet und in eine gute Richtung gelenkt werden.
Lust und Genuss gehören für Bürgermeister Gluiber zusammen. In Beuren sei dies an vielen Stellen auf die unterschiedlichste Weise zu erleben. Im Freilichtmuseum Kultur und Geschichte in Verbindung mit Verkostung von alten Sorten. Natur- und Landschaft erleben und Genießen und riechen und schmecken. Wellness. Genuss und Erholung im warmen Wasser und in der Sauna mit Blick auf eine tolle Landschaft. Einkaufen und genießen auch mit historischem Ambiente in der Ortsmitte. Durch einen Genussmarkt am Wohnmobilstellplatz könnte sich der Kreis wieder schließen, indem man dort Produkte aus der Region, produziert und in schöner Landschaft unter dem Motto „schützen durch nützen“ anbiete. Gleichzeitig könne durch entsprechende Inszenierung Lust auf mehr Genuss und Erlebnis in der Ortsmitte gemacht werden. Entsprechende Angebot z.B. durch unsere Einzelhändler, die in die Ortsmitte einladen, haben wir. Bürgermeister Gluiber unterstrich, dass Kommunalentwicklung bedeute, auch Mut für Veränderungen zu haben. Mut bei den Akteuren, die etwas Neues machen wollen. Mut beim Gemeinderat Neues zu zulassen. Und Vertrauen bei der Bürgerschaft, Veränderungen im positiven Sinne mit zu begleiten.
Dem Gremium war es ebenfalls wichtig, dass es mit dem Genussmarkt keinesfalls zu einer Konkurrenzsituation mit den Einzelhändlern aus der Ortsmitte komme. Hierfür müsse, in einem späteren Abschnitt, die angebotenen Waren geregelt werden.
Mehrheitlich überzeugte das vorgestellte Konzept. Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
1. Der Bebauungsplan „Wohnmobil-Stellplatz“, rechtskräftig seit 18.02.2021, wurde im beschleunigten Verfahren für die Innenentwicklung nach §13a BauGB geändert und erweitert. Die Bezeichnung der Planänderung lautet „Wohnmobil-Stellplatz - 1. Änderung“. Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der zeichnerische Teil des Planentwurfes in der Fassung vom 17.12.2024.
2. Zusammen mit dem Bebauungsplan wurden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO geändert.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Wohnmobil-Stellplatz - 1.Änderung“, in der Fassung vom 17.12.2024 wurde gebilligt.
4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet gemäß §3 Abs.2 BauGB und einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Beschaffung eines GW-L sowie Umstellung auf den digitalen Einsatzstellenfunk bei der Freiwilligen Feuerwehr Beuren
Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Der Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Der Feuerwehrbedarfsplan gibt keine Standards vor. Diese Beurteilung liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde. Zur Festlegung der Mindestanforderungen bezüglich Personals und Ausstattung wird auf die vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Gemeindetag, dem Städtetag und dem Innenministerium herausgegebenen „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ herangezogen. Der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Beuren aus dem Jahr 2022 beschreibt die Situation inklusive Gefährdungsanalyse und Handlungsnotwendigkeit seitens der Gemeinde Beuren sehr umfangreich. Die zusammengetragenen Daten und Inhalte basieren auf den unterschiedlichsten Grundlagen, die der Gemeindeverwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr Beuren vorliegen. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde von der Freiwilligen Feuerwehr Beuren in Zusammenarbeit mit dem Kreisbrandmeister und der Gemeindeverwaltung erarbeitet und vom Gemeinderat verabschiedet. Es ist somit ein gültiges Planungsinstrument nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Der Feuerwehrbedarfsplan ist auch Grundlage für die Beurteilung einer möglichen Zuschussgewährung durch das Land Baden-Württemberg. Aufgrund der möglichen Gefährdungslagen ist die Notwendigkeit eines weiteren Fahrzeugs für die Feuerwehr Beuren ermittelt und in den Feuerwehrbedarfsplan aufgenommen worden. Dabei handelt es sich um ein Fahrzeug GW-Logistik, welches es in den unterschiedlichsten Varianten gibt.
Die Freiwillige Feuerwehr Beuren hat sich bereits im Vorfeld, unter Leitung von Kommandant Thomas Scheurle, mit einer Vielzahl von Fragestellungen hinsichtlich der Beschaffung eines solchen Fahrzeugs auseinandergesetzt und die Fragestellungen entsprechend erläutert. Aufgrund der Lage der Gemeinde Beuren am Albtrauf mit Steilhang und großen Waldflächen und der damit verbundenen Waldbrandgefahr, des Tunnels an der L 1210, der Panorama Therme Beuren, des Freilichtmuseums Beurens, des großen Alten- und Pflegeheims, das nun nochmals vergrößert wird, des dichtbebauten denkmalgeschützten Ortskerns, sowie weiteren Gefahrenpotentialen, wie Naturkatastrophen und Naturphänomene, hielt die Freiwillige Feuerwehr und die Gemeindeverwaltung es für dringend geboten, dass die Löschwasserversorgung sichergestellt werden kann. An manchen Stellen sei diese mangelhaft, daher soll das GW-L Fahrzeug beschafft werden. In der Sitzung sollte nun der Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass sich die Freiwillige Feuerwehr weiter und intensiv mit diesem Thema beschäftigen und gleichzeitig die Gemeindeverwaltung einen Förderzuschuss nach ZFEUVwV zum 15.02.2025 beantragen soll. Sobald die genaueren Ausarbeitungen der Freiwilligen Feuerwehr vorliegen, wird über das konkrete Fahrzeug im Gemeinderat beraten und entsprechend auch Beschluss gefasst. Kommandant Scheuerle stand dem Gremium für weitere Rückfragen zur Verfügung. Nachdem solche Fahrzeuge individuell gebaut werden und entsprechende Lieferzeit haben, sind in den Haushaltsjahren 2025, 2026 und eventuell noch 2027 entsprechende Raten für ein solches Fahrzeug einzuplanen.
Zudem besteht die Möglichkeit und auch die Notwendigkeit, dass die Freiwillige Feuerwehr Beuren auf den Digitalen Einsatzstellenfunk umrüstet. Bis 2026 müssen alle Feuerwehren den analogen Einsatzstellenfunk (2m) vorhalten. Anschließend kann ausschließlich digital gefunkt werden. Ausnahmen gibt es bei Gebäudefunkanlagen die analog ausgeführt sind, wie z.B.in der Therme und im Tunnel. Laut Kommandant Scheuerle werden die umliegenden Nachbargemeinden (Neuffen mit Kappishäusern, Frickenhausen, Tischardt und Linsenhofen) einen Zuschuss für die Beschaffung des digitalen Einsatzstellenfunks beantragen. Kohlberg hat bereits umgestellt. Von Owen und Erkenbrechtsweiler liegen aktuell keine Informationen dazu vor. Bezuschusst werden die Funkgeräte in Höhe von ca. 250,00 € pro Gerät. Allerdings fallen pro Gerät ca. 1.000,00 – 1.200,00 € inkl. Einbau an. Der Antrag auf Förderbetrag muss bis zum 15.02. des jeweiligen Jahres beantragt werden. Bei der Antragstellung muss die Frist eingehalten werden. Einen Bescheid gibt es an im Juli/August. Ab diesem Zeitpunkt kann dann eine Beschaffung gestartet werden. Es kann nur eine feste Anzahl an Geräten pro Fahrzeug beschafft werden. - Nicht mehr und nichtweniger.
Im Gremium wurde kurz diskutiert, dass vor der Beschlussfassung zur Beschaffung des GW-L Fahrzeuges geklärt werden muss, wo das Fahrzeug untergestellt werden kann bzw. mit welchen weiteren Kosten für die Unterbringung zu rechnen sei. Dafür müssen die Planungen am Feuerwehrhaus vorangetrieben werden. Das Konzept der Feuerwehr sorgte mehrheitlich im Gremium für Zuspruch, es sei wichtig, dass Schadenslagen eigenständig und unabhängig von anderen Gemeinden bewältigt werden können. Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss:
1. Der Gemeinderat nahm vom vorliegenden Sachverhalt Kenntnis.
2. Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials innerhalb der Gemeinde Beuren beauftragte der Gemeinderat die Freiwillige Feuerwehr, gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung die Planungen für ein Fahrzeug GW-L aufzunehmen.
3. In die Haushaltspläne 2025, 2026 und 2027 sind entsprechende Planungsraten für dieses Fahrzeug aufzunehmen.
4. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, einen Zuschuss für ein Fahrzeug GW-Logistik nach ZFEUVwV zum 15.02.2025 zu stellen
5. Die Verwaltung wurde beauftragt einen Kosten- und Zeitplan und eine Raumkonzeption für das Haus der Feuerwehr bis zur Beschaffung des GW-L Fahrzeuges vorzunehmen.
6. Die Verwaltung wurde beauftragt die Kosten und den Mehraufwand für das TLF darzustellen und dies ebenfalls bis zum finalen Beschluss zur Vergabe des GW-L Fahrzeuges vorzulegen.
7. Bei der Freiwilligen Feuerwehr Beuren wird auf den digitalen Einsatzstellenfunk umgestellt. Die Kosten sind in die Haushaltsplanung aufzunehmen und ein Zuschussantrag soll bis zum 15.02.2025 gestellt werden
Verschiedenes
-Bürgermeister Gluiber informierte über die Schülerzeitung der Willi-Gras-Grundschule und das Seniorenprogramm für das Jahr 2025.
- Bürgermeister Gluiber berichtete über den erhaltenen Brief vom Regierungspräsidium Stuttgart. Mit dem geplanten Baugebiet Hagnach/Brühl in Beuren gehe es nicht voran. Bereits im Jahr 2023 wurde seitens NABU Baden-Württemberg Widerspruch zum geplanten Vorhaben eingereicht. Bis heute gab es keine Antwort darauf und die Gemeinde werde vom Regierungspräsidium vertröstet. Die Bearbeitungszeit von über einem Jahr sei für Bürgermeister Gluiber nicht hinnehmbar.