Grundbucheinsichtsstelle der Gemeinde Beuren
Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens wurden in Baden-Württemberg die Grundbuchämter auf die grundbuchführenden Amtsgerichte übertragen.
Damit die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Beuren nicht zum zuständigen Grundbuchamt nach Böblingen fahren müssen, hat sich die Gemeinde Beuren dafür entschieden eine Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus in Beuren einzurichten.
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise
wer Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist,
ob und welche Rechte Dritte an einem Grundstück haben (z.B. Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten) oder
ob es Vormerkungen und bestimmte Verfügungsbeschränkungen gibt. Eine Vormerkung sichert einen Anspruch auf Eigentumsübertragung aus einem Kaufvertrag.
Bei der Grundbucheinsichtsstelle der Gemeinde Beuren können Sie folgendes beantragen:
Einsicht in ein Grundbuch vor Ort (kostenlos)
einfacher/unbeglaubigter Ausdruck aus einem Grundbuch
amtlicher Ausdruck aus einem Grundbuch
Kontakt Gemeindeverwaltung
Linsenhofer Straße 2
72660 Beuren
07025 91030-0
07025 91030-10
E-Mail schreiben