
Ersichtliche Bodenrichtwerte Gemäß § 193 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Gemeinde Beuren die auf der Karte ersichtlichen Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2006 festgelegt. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gärten abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Die Wertfestsetzungen haben jedoch keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Entsprechende Bescheinigungen für das Finanzamt oder im Falle von Baufinanzierungen werden vom örtlichen Bauamt, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses,
Herrn Heinkel
Linsenhofer Straße 2
72660 Beuren
Tel.: 07025 91030-41
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