
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Die Mitglieder des Gemeinderates sind ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit des Gemeinderates beträgt 5 Jahre. Die nächsten Wahlen finden damit im Jahre 2014 statt. Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und den ehrenamtlichen Mitgliedern.
Die Gemeinderäte können sich zu Mitgliedervereinigungen (Fraktionen) zusammenschließen. Eine Fraktion muß aus mindestens 3 Gemeinderäten bestehen. Die Zahl der Gemeinderäte ins unserer Größenordnung beträgt 14 Mitglieder. Der Bürgermeister beruft in schriftlicher Form, als Vorsitzender, die Sitzungen ein. Er stellt außerdem die Tagesordnung auf. Grundsätzlich sind die Sitzungen öffentlich. Eine nichtöffentliche Sitzung ist nur zugelassen, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interesse einzelner erfordert (z. B. Grundstücks- oder Personalangelegenheiten).